Paar bespricht seinen Leistungsbedarf mit einem Berater
Barmenia einsA expert+ und ALTE OLDENBURGER: Entscheidend sind konkrete Tarifbausteine, Zahnquoten und Klinikleistungen.

PKV Anbieter Duelle · Leistungen und Beiträge

Barmenia oder ALTE OLDENBURGER: PKV-Leistungen im Vergleich

Die PKV-Tarife Barmenia einsA expert+ und ALTE OLDENBURGER A90/100 + K20 + Z100/80 unterscheiden sich bei mehreren Kostenrisiken. Wir vergleichen Honorarrahmen, Therapien, Zahnersatz und die Art der Eigenbeteiligung. einsA expert ohne Plus ist eine eigene Leistungsstufe und wird nicht stillschweigend mit expert+ gleichgesetzt.

Barmenia einsA expert+ und ALTE OLDENBURGER A 90/100 + K 20 + Z 100/80: Welche PKV-Unterschiede entscheiden?

Barmenia expert+ und die ALTE-OLDENBURGER-Kombination lassen sich sinnvoll vergleichen, wenn Leistungen und Eigenanteile gemeinsam betrachtet werden. Der Beitrag von EXP2+ steht einem anderen Selbstbehaltsmodell gegenüber. Eine pauschale Aussage „gleicher Schutz, anderer Preis“ würde die Unterschiede bei Zahn und weiteren Leistungsbereichen verdecken.

Barmenia und ALTE OLDENBURGER: monatliche PKV-Beispielbeiträge mit 35 Jahren

Selbstständig · Versicherungsbeginn 01.10.2026 · inklusive gesetzlichem 10-%-Zuschlag · ohne Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld. Keine Abzüge für Arbeitgeberzuschuss, Beitragsrückerstattung oder Stundung. Berechnung vom 28.09.2026.

Barmenia einsA expert+

940,30 € / Monat

Beispiel: EXP2+
Selbstbehalt: 660 € pro Jahr.

Jahresbeitrag: 11.283,60 €.

ALTE OLDENBURGER A 90/100 + K 20 + Z 100/80

746,21 € / Monat

Beispiel: A 90,K 20,Z 100/80
Selbstbehalt: 165 € pro Jahr im ambulanten Bereich.

Jahresbeitrag: 8.954,52 €.

Die Beispiele haben dieselbe Alters- und Beitragsbasis, aber unterschiedliche Selbstbehaltsregeln beziehungsweise Leistungsumfänge. Ein niedrigerer Beitrag bedeutet deshalb nicht automatisch niedrigere Gesamtkosten. Pflegepflichtversicherung und ein bedarfsgerechtes Krankentagegeld kommen hinzu; Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge können den persönlichen Beitrag verändern.

Barmenia expert+ und ALTE OLDENBURGER A90/100: Honorarrahmen vergleichen

Sowohl Barmenia einsA expert+ als auch ALTE OLDENBURGER A90/100 können ambulante Arzthonorare oberhalb der GOÄ-Höchstsätze erstatten. Daraus folgt kein Freibrief für jede Honorarhöhe: Medizinische Notwendigkeit, Wirksamkeit der Vereinbarung und tarifliche Angemessenheit bleiben entscheidend. Die Krankenhaus- und Zahngebühren müssen daneben separat geprüft werden. Ein weitreichender ambulanter Gebührenrahmen ersetzt keine passende Zahnregelung.

Zahnleistungen bei Barmenia expert+ und ALTE OLDENBURGER Z100/80

Barmenia einsA expert+ nennt grundsätzlich 90 Prozent für Zahnersatz; ALTE OLDENBURGER Z100/80 grundsätzlich 80 Prozent. Beide verwenden eigene Anfangs- und Kostenplanregelungen. Bei Barmenia ist außerdem expert ohne Plus abzugrenzen, das bei Zahnersatz eine andere Quote hat. Für Implantate gehören Labor, Material und begleitende Maßnahmen in dieselbe Prüfung, damit ein hoher Prozentsatz nicht eine Begrenzung an anderer Stelle verdeckt.

Therapie und Hilfsmittel bei Barmenia und ALTE OLDENBURGER

Bei regelmäßigem Therapiebedarf sind die Heilmittelregeln und die Anerkennung der Behandler besonders wichtig. Bei teuren Hilfsmitteln sollten Sie zusätzlich Eurogrenzen, Bezugsweg und Reparaturkosten betrachten. Die Leistungstabelle stellt die vorhandenen Angaben nebeneinander, ohne aus ähnlichen Begriffen identischen Schutz abzuleiten. Ein offener Katalog sagt beispielsweise noch nicht, ob jedes Hörgerät oder jeder orthopädische Schuh in beliebiger Ausführung vollständig bezahlt wird.

Barmenia EXP2+ und ALTE OLDENBURGER A90/100: Unterschiede beim Selbstbehalt

Barmenia EXP2+ hat im Beispiel 660 Euro allgemeinen Selbstbehalt. Bei A90/100 bezieht sich der in der Preistabelle genannte Betrag auf die ambulante Beteiligung. Zahnquoten und sonstige Leistungslücken sind darin nicht enthalten. Für den persönlichen Vergleich sollten deshalb Jahresbeitrag, typische ambulante Rechnungen und ein größerer Zahnfall separat gerechnet werden. Eine reine Addition „Beitrag plus kleinste SB-Zahl“ reicht nicht aus.

Rechenbeispiel für eine Behandlung

Der Zahnquoten-Unterschied bei 10.000 Euro

Bei vollständig anerkannten Zahnersatzkosten von 10.000 Euro und ohne Anfangsbegrenzung unterscheiden sich 90 und 80 Prozent um 1.000 Euro. Dieser Betrag entsteht unabhängig von der Frage, welcher Tarif den niedrigeren allgemeinen Selbstbehalt hat.

Vereinfachtes Leistungsbeispiel, keine individuelle Leistungszusage.

Barmenia und ALTE OLDENBURGER PKV: Die fünf wichtigsten Vergleichspunkte

Bei Barmenia einsA expert+ und ALTE OLDENBURGER A 90/100 + K 20 + Z 100/80 sind diese Leistungsregeln besonders relevant. Gleiche Angaben bleiben sichtbar, wenn sie für die Entscheidung wichtig sind. Die vollständige Tabelle folgt darunter.

Leistungsvergleich: Barmenia einsA expert+ und ALTE OLDENBURGER A 90/100 + K 20 + Z 100/80
LeistungsmerkmalBarmenia einsA expert+ALTE OLDENBURGER A 90/100 + K 20 + Z 100/80
SelbstbehaltJe Leistungsstufe 330 / 660 / 1.320 € je Kalenderjahr; konkrete Stufe und Kinderregelung sind im Versicherungsschein festgelegt.10 % der ambulanten Leistungen A.1–8 bis 1.650 € Rechnungsbetrag/Jahr; maximal 165 € daraus. Andere tarifliche Eigenanteile (z. B. Zahnersatz/Sehhilfen) bleiben zusätzlich.
HilfsmittelOffener Katalog: 100 %, lebenserhaltende Hilfsmittel 100 %. Kostenvoranschlag vor Bezug empfohlen, Bezugsangebot freiwillig.Offener Katalog für unmittelbar behinderungsausgleichende technische Mittel; ambulante Quote/SB. Leihe, Reparatur/Wartung eingeschlossen, keine Hörgerätebatterien.
Ambulante Psychotherapie100 % für psychotherapeutische Behandlung einschließlich psychologischer Diagnostik; keine tarifliche Sitzungsobergrenze. Für Heilpraktiker gelten ggf. deren eigene Budgetgrenzen.Ambulante Quote/SB. Psychologische Psychotherapeuten nach fachärztlicher Feststellung und schriftlicher Zusage vor Behandlung (maximal fünf probatorische Sitzungen vorher).
PrivatklinikenPrivate Krankenhäuser einbezogen; Krankenhausmerkmale und tarifliche Kostenregelungen müssen erfüllt sein.Freie Wahl öffentlicher/privater Krankenhäuser mit ärztlicher Leitung, Diagnostik/Therapie und Krankengeschichten; tarifliche Krankenhausleistungen maßgeblich.
Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie90 %; anfangs 10.000 € Rechnungsrahmen insgesamt in Kalenderjahr 1–3. Plan vorab bei Kosten über 1.500 €.Z 100/80: Zahnersatz, Implantate/Knochenaufbau und KFO 80 % mit vorherigem Kostenplan; ohne Kostenplan nur 60 %.

Die Angaben gelten im tariflichen Umfang. Quoten, Preisgrenzen, allgemeiner Selbstbehalt und erforderliche Zusagen sind gemeinsam zu beachten.

Barmenia und ALTE OLDENBURGER PKV: Leistungen von einsA expert+ und A 90/100 + K 20 + Z 100/80

Der PKV-Leistungsvergleich zeigt Barmenia einsA expert+ und ALTE OLDENBURGER A 90/100 + K 20 + Z 100/80 mit ihren jeweiligen Erstattungsgrenzen. Abweichende Beschreibungen sind farblich hervorgehoben; die Farbe ist keine Qualitätsbewertung. Selbstbehalte, Gebührenregelungen und erforderliche Zusagen gelten zusätzlich.

Leistungsvergleich: Barmenia einsA expert+ und ALTE OLDENBURGER A 90/100 + K 20 + Z 100/80
LeistungsmerkmalBarmenia einsA expert+ALTE OLDENBURGER A 90/100 + K 20 + Z 100/80
SelbstbehaltJe Leistungsstufe 330 / 660 / 1.320 € je Kalenderjahr; konkrete Stufe und Kinderregelung sind im Versicherungsschein festgelegt.10 % der ambulanten Leistungen A.1–8 bis 1.650 € Rechnungsbetrag/Jahr; maximal 165 € daraus. Andere tarifliche Eigenanteile (z. B. Zahnersatz/Sehhilfen) bleiben zusätzlich.
Ärztliche Behandlung und ArztwahlAmbulant: 100 %, freie Arztwahl90 % bis zur ambulanten Rechnungsgrenze, darüber 100 %; freie Arztwahl.
Arznei- und VerbandmittelÄrztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel 100 %, einschließlich definierter Infusionslösungen und Blutteststreifen.90 %, nach Ausschöpfen der ambulanten SB 100 %; verordnete Arznei- und Verbandmittel, keine gewöhnlichen Nähr-/Stärkungsmittel.
Arzthonorare ambulant (GOÄ)Über dem Gebührenrahmen im tariflichen Umfang; Angemessenheit bleibt zu prüfen.Auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus; tarifliche Erstattungsquote und medizinische Notwendigkeit beachten.
Heilmittel100 % für verordnete Heilmittel einschließlich Physio-, Ergo-, Logo- und podologischer Therapie.90 %, nach Ausschöpfen der ambulanten SB 100 %; staatlich anerkannte Heilberufe, einschließlich Ergo-, Logo- und Podotherapie.
HilfsmittelOffener Katalog: 100 %, lebenserhaltende Hilfsmittel 100 %. Kostenvoranschlag vor Bezug empfohlen, Bezugsangebot freiwillig.Offener Katalog für unmittelbar behinderungsausgleichende technische Mittel; ambulante Quote/SB. Leihe, Reparatur/Wartung eingeschlossen, keine Hörgerätebatterien.
Hörgeräte100 % der medizinisch notwendigen Kosten im offenen Hilfsmittelkatalog; keine separate Hörgeräte-Eurogrenze im Tarif.Als Hilfsmittel mit ambulanter Quote/SB; im Tarifblatt keine gesonderte Euro-Obergrenze genannt. Batterien ausgenommen.
Orthopädische Schuhe100 % von höchstens 1.500 € Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr für orthopädische Schuhe und Schuhzurichtungen.Orthopädische Versorgung nach dem offenen Hilfsmittelbegriff und ambulanter Quote/SB; medizinische Notwendigkeit erforderlich.
Brille, Kontaktlinsen und SehkorrekturBis 600 € Erstattung für Sehhilfen/2 Jahre, früher ab 0,5 Dioptrien Änderung. LASIK nach 2 Jahren bis 2.000 €/Auge.Brillen/Kontaktlinsen: 160 €/Kalenderjahr zu 100 %, darüber ein Drittel. Keine pauschale vollständige Kostenübernahme.
Ambulante Psychotherapie100 % für psychotherapeutische Behandlung einschließlich psychologischer Diagnostik; keine tarifliche Sitzungsobergrenze. Für Heilpraktiker gelten ggf. deren eigene Budgetgrenzen.Ambulante Quote/SB. Psychologische Psychotherapeuten nach fachärztlicher Feststellung und schriftlicher Zusage vor Behandlung (maximal fünf probatorische Sitzungen vorher).
Stationäre PsychotherapieMedizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung im vertraglichen Umfang; Klinikstatus gesondert prüfen.Medizinisch notwendige stationäre Psychotherapie fällt unter K 20 (100 %); keine besondere Tagesgrenze im Tarifdruckstück. Bei gemischten Anstalten gelten die Zusagevoraussetzungen.
Heilpraktiker und Alternativmedizin100 % für tariflich aufgeführte Naturheilverfahren und Heilpraktiker einschließlich zugehöriger Arznei-/Verbandmittel.Heilpraktiker nach GebüH im Rahmen des ambulanten Tarifs. Ärztliche Naturheilverfahren nach den anerkannten Methoden; tarifliche Eigenanteile beachten.
Vorsorge und SchutzimpfungenVorsorgeuntersuchungen und STIKO-Schutzimpfungen 100 %, auch empfohlene private Reiseimpfungen; definierte Vorsorge ohne Einfluss auf BRE.Früherkennung: 160 € je Untersuchung zu 100 %, darüber ein Drittel. STIKO-Impfungen nach Alter/Geschlecht; keine Impfungen ausschließlich für Beruf oder Auslandsreise.
Kur und RehabilitationKurbehandlung (Arzt, Arznei-/Verbandmittel, Heilmittel, Kurplan und Kurtaxe) 100 %. Sonstige Kur einmal in zwei Kalenderjahren; bei Genesungskur zusätzlich 200 €/Tag bis vier Wochen nach vorausgegangenem Klinikaufenthalt von mindestens zehn Tagen.Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Maßnahmen gesetzlicher Rehabilitationsträger grundsätzlich ausgeschlossen, soweit nicht gesondert vereinbart. Ambulante Heilbehandlung am Kurort bleibt versichert.
Krankenhaus, Zimmer und WahlarztStationär: Ein- oder Zweibettzimmer, Privatarzt 100 %K 20: Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung zu 100 %; medizinisch notwendige Begleitperson eingeschlossen.
Arzthonorare stationär (GOÄ)Über dem GOÄ-Rahmen im tariflichen Umfang.K 20: privatärztliche Behandlung zu 100 %, auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus.
PrivatklinikenPrivate Krankenhäuser einbezogen; Krankenhausmerkmale und tarifliche Kostenregelungen müssen erfüllt sein.Freie Wahl öffentlicher/privater Krankenhäuser mit ärztlicher Leitung, Diagnostik/Therapie und Krankengeschichten; tarifliche Krankenhausleistungen maßgeblich.
Gemischte AnstaltenAusnahmen unter anderem bei ausschließlich notwendiger stationärer Behandlung und Notfall; kein uneingeschränkter Verzicht.Grundsätzlich vorherige schriftliche Zusage. AVB-Ausnahmen u. a. Notfalleinweisung und medizinisch notwendige AHB binnen acht Tagen nach Akutbehandlung.
Ersatz-KrankenhaustagegeldJe 50 €/Tag bei Verzicht auf gesonderte Unterkunft bzw. privatärztliche Behandlung, zusammen bis 100 €. Nicht bei Teilstationär oder gemischten Anstalten.K 20: 32 €/Tag ohne Privatarzt, 16 € ohne Zweibettzimmer, 48 € bei Verzicht auf beides.
Zahnbehandlung und ZahnreinigungZahnbehandlung und Prophylaxe einschließlich PZR 100 %; Inlays zählen zur Zahnbehandlung.Zahnbehandlung einschließlich tariflicher Prophylaxe und Inlays 100 %; für Inlays gilt die anfängliche Staffel.
Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie90 %; anfangs 10.000 € Rechnungsrahmen insgesamt in Kalenderjahr 1–3. Plan vorab bei Kosten über 1.500 €.Z 100/80: Zahnersatz, Implantate/Knochenaufbau und KFO 80 % mit vorherigem Kostenplan; ohne Kostenplan nur 60 %.
ZahnstaffelZahnersatz/KFO: 10.000 € erstattungsfähiger Rechnungsbetrag insgesamt im 1.–3. Kalenderjahr; danach unbegrenzt. Unfall ausgenommen. Heil-/Kostenplan über 1.500 € vorab, sonst Kürzung.Erstattungsfähige Rechnungen für Zahnersatz/KFO/Inlays: 1.000 € im 1., insgesamt 1.500 € in 2 und 2.000 € in 3 Kalenderjahren. Ab Jahr 4 ohne Staffel; Unfallausnahme.
Zahnarzthonorare (GOZ)Über dem Gebührenrahmen im tariflichen Umfang; Zahnquote zusätzlich beachten.Z 100/80: bis zu den Höchstsätzen der GOZ; die tarifliche Zahnquote gilt weiterhin.
Stationäre TransporteNotwendiger Transport zum und vom Krankenhaus 100 % im Rahmen stationärer Heilbehandlung.Medizinisch notwendiger Transport zum/vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus zu 100 % (K 20).
Weltweiter VersicherungsschutzUnbefristeter weltweiter Aufenthaltsschutz bei Einbett-/privatärztlichem Schutz und fortgeführter Pflegepflichtversicherung (auch große PPV-Anwartschaft).Europa; außerhalb Europas drei Monate ohne Sondervereinbarung. Verlängerung gegen Zuschlag spätestens binnen drei Monaten ab Reisebeginn beantragen.
Geplante Behandlung im AuslandBei gezielter Behandlung im Ausland keine Mehrkosten gegenüber entsprechender Behandlung in Deutschland. Ausnahmen u. a. bei hier nicht vollständig möglicher Behandlung und bestimmten Entbindungen.Keine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen.
Rücktransport aus dem AuslandMedizinisch notwendiger Rücktransport abzüglich üblicher Rückreisekosten; sonstiger Krankentransport bis zu fünf Erste-Klasse-Linienflugkosten. Ambulanzflug unter der besonderen Voraussetzung der Lebensrettung.Keine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen.
KindernachversicherungAngeborene Krankheiten, Geburtsschäden und Anomalien ausdrücklich einbezogen; fristgerechte Nachversicherung erforderlich.Elternteil mindestens drei Monate versichert; Anmeldung binnen zwei Monaten rückwirkend, Schutz höchstens wie Elternteil.
Umstellung auf ZusatzversicherungBei GKV-Pflicht/Familienversicherung: Antrag binnen drei Monaten; ohne neue Prüfung bis zum bisherigen Leistungsumfang.Keine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen.
Options- und UmstellungsrechteHöherversicherung bzw. SB-Senkung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu tariflichen Optionszeitpunkten (u. a. nach drei, fünf oder sieben Jahren) und bestimmten Lebensereignissen; Antragsfristen und Vorversicherungsvoraussetzungen beachten.Wechsel in gleichartigen Schutz unter Anrechnung erworbener Rechte und Alterungsrückstellung. Bei Mehrleistungen sind Risikozuschläge, Ausschlüsse oder Wartezeiten möglich; keine pauschale Höherversicherung ohne Prüfung.

Eine offene Angabe bedeutet nicht „nicht versichert“. Maßgeblich sind die konkrete Vertragsfassung und vereinbarten Bausteine.

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Barmenia und ALTE OLDENBURGER: Welcher PKV-Tarif passt zu Ihrem Bedarf?

einsA expert+: für den gezielten Vergleich umfangreicher Therapie-, Hilfsmittel- und Zahnleistungen.

A90/100 + K20 + Z100/80: bei bewusster modularer Auswahl und akzeptierter 80-Prozent-Zahnersatzquote.

Bei einem Versichererwechsel zählen zusätzlich Gesundheitsprüfung, bereits zurückgelegte Versicherungszeiten und die Behandlung von Alterungsrückstellungen. Kündigen Sie bestehenden Schutz erst nach verbindlich bestätigtem Anschlussvertrag.

Häufige Fragen zum PKV-Vergleich: Barmenia einsA expert+ und ALTE OLDENBURGER A 90/100 + K 20 + Z 100/80

Welche PKV-Leistungen unterscheiden Barmenia einsA expert+ und ALTE OLDENBURGER A 90/100 + K 20 + Z 100/80?

Im PKV-Vergleich von Barmenia einsA expert+ und ALTE OLDENBURGER A 90/100 + K 20 + Z 100/80 kommt es auf die konkreten Erstattungsregeln an. Barmenia expert+ und die ALTE-OLDENBURGER-Kombination lassen sich sinnvoll vergleichen, wenn Leistungen und Eigenanteile gemeinsam betrachtet werden. Der Beitrag von EXP2+ steht einem anderen Selbstbehaltsmodell gegenüber. Eine pauschale Aussage „gleicher Schutz, anderer Preis“ würde die Unterschiede bei Zahn und weiteren Leistungsbereichen verdecken.

Welche Eigenkosten zeigt das Leistungsbeispiel zur PKV von Barmenia und ALTE OLDENBURGER?

Für Barmenia einsA expert+ und ALTE OLDENBURGER A 90/100 + K 20 + Z 100/80 zeigt das PKV-Leistungsbeispiel folgende Rechnung: Bei vollständig anerkannten Zahnersatzkosten von 10.000 Euro und ohne Anfangsbegrenzung unterscheiden sich 90 und 80 Prozent um 1.000 Euro. Dieser Betrag entsteht unabhängig von der Frage, welcher Tarif den niedrigeren allgemeinen Selbstbehalt hat.

Für wen eignen sich die verglichenen PKV-Tarife von Barmenia und ALTE OLDENBURGER?

Barmenia einsA expert+ als PKV-Tarif: für den gezielten Vergleich umfangreicher Therapie-, Hilfsmittel- und Zahnleistungen. ALTE OLDENBURGER A90/100 + K20 + Z100/80 als PKV-Tarif: bei bewusster modularer Auswahl und akzeptierter 80-Prozent-Zahnersatzquote.

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