01 · Erster Tarif
ARAG KomfortKlasse
380,16 € / Monat
Beispiel: K600
Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 600 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.
Ihr direkter Leistungsvergleich
Wählen Sie zuerst die Gesellschaft und dann den Tarif. Vergleichen Sie Schutz, Eigenanteile und wichtige Grenzen – auch innerhalb desselben Versicherers.
100 Tarifprofile · 30 Gesellschaften & Marken · 30 Leistungsmerkmale
35 Jahre · selbstständig · ohne Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld
01 · Erster Tarif
380,16 € / Monat
Beispiel: K600
Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 600 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.
02 · Zweiter Tarif
385,04 € / Monat
Beispiel: KVS1
Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 500 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.
Inklusive gesetzlichem Zuschlag, vor Arbeitgeberzuschuss, Beitragsrückerstattung und Stundung. Berechnungsstand: 28.09.2026, Versicherungsbeginn: 01.10.2026. Die tatsächliche Annahme und Ihr persönlicher Beitrag werden individuell geprüft. Bei Tariflinien gilt der Beitrag für die ausdrücklich genannte Beispielstufe und deren Selbstbehalt.
Ausgewählt: ARAG KomfortKlasse und HanseMerkur Smart Fit. Auf kleinen Bildschirmen können Sie die Tabelle seitlich scrollen.
| Leistungsmerkmal | ARAG KomfortKlasse | HanseMerkur Smart Fit |
|---|---|---|
| Selbstbehalt | Selbstbeteiligung: 0 / 300 / 600 / 900 / 1.200 / 1.500 € | Selbstbeteiligung: 500 € oder 1.000 €, nur ambulant/Zahn |
| Ärztliche Behandlung und Arztwahl | 100 % bei Primärarzt/Überweisung, sonst 80 %; nachgereichte Überweisung verbessert nur künftige Behandlungen. | 100 % beim tariflichen Primärarzt oder mit Überweisung, sonst 80 %. |
| Arznei- und Verbandmittel | Verschreibungspflichtige Arzneien: zusammen mit Verband-, Heil- und Hilfsmitteln 80 % der ersten 2.500 € Rechnungsbetrag/Kalenderjahr, darüber 100 %. | Verordnete Arznei- und Verbandmittel nach Primärarztregel: 100 %, bei Behandlung außerhalb dieses Weges 80 %. |
| Arzthonorare ambulant (GOÄ) | Ambulante Erstattung bis GOÄ-Höchstsatz. | Bis zu den GOÄ-Höchstsätzen im tariflichen Umfang. |
| Heilmittel | 80 % im gemeinsamen 2.500-€-Rechnungsbudget für Arznei-/Verband-/Heil-/Hilfsmittel, darüber 100 %; tarifliche Heilmittelpreisliste. | 90 % für verordnete Heilmittel; Höchstbeträge der Bundesbeihilfe begrenzen die Berechnungsgrundlage. Auch Ergo- und Logotherapie im tariflichen Verzeichnis. |
| Hilfsmittel | Funktionale Standardausführung; 80 % im gemeinsamen 2.500-€-Budget, danach 100 %. Ab 1.000 € vorherige Zusage einholen; sonst reduzierte Berechnungsgrundlage. | Tariflich benannte Hilfsmittel zu 100 %; Katalog und Einzelgrenzen beachten. Hör-/Sprechgeräte bis 1.000 €, Prothesen/Orthesen bis 15.000 €, Krankenfahrstühle bis 12.000 € Rechnungsbetrag. |
| Hörgeräte | Nach Hilfsmittelregel: Standardausführung, 80 % im gemeinsamen Budget, danach 100 %. Zusage ab 1.000 € erforderlich. | Hör- und Sprechgeräte bis 1.000 € Rechnungsbetrag im tariflichen Hilfsmittelkatalog. |
| Orthopädische Schuhe | Funktionale Standardausführung nach Hilfsmittelregel mit gemeinsamer 2.500-€-Grenze. Zusage ab 1.000 € beachten. | Orthopädische Maßschuhe und orthopädische Zurichtungen nach Hilfsmittelregel; keine pauschale Erstattung normaler Schuhe. |
| Brille, Kontaktlinsen und Sehkorrektur | Sehhilfen bis 150 € alle 36 Monate; keine gesonderte LASIK-Leistung. | Sehhilfen oder alternativ Laserkorrektur bis 100 €/36 Monate. |
| Ambulante Psychotherapie | 80 %, höchstens 50 Sitzungen im Kalenderjahr. | 70 %, höchstens 50 Sitzungen/Kalenderjahr; begründeter Bericht und schriftliche Zusage vor Behandlungsbeginn. |
| Stationäre Psychotherapie | Medizinisch notwendige stationäre Psychotherapie im versicherten Krankenhausumfang; Regeln für gemischte Anstalten zusätzlich beachten. | Medizinisch notwendige stationäre Akutbehandlung nach Krankenhausregel. Nicht mit der ambulanten Sitzungsgrenze gleichzusetzen; gemischte Einrichtungen gesondert prüfen. |
| Heilpraktiker und Alternativmedizin | 80 %, maximal 500 €/Kalenderjahr; Heilpraktiker nur bis GebüH-Mindestsatz, einschließlich verordneter Mittel. | 80 % aus höchstens 100 € Rechnungsbetrag im 1., 200 € im 2. und 1.000 € ab dem 3. Versicherungsjahr; maximal 80/160/800 € Erstattung. |
| Vorsorge und Schutzimpfungen | Vorsorge nach Tarifverzeichnis und Schutzimpfungen; keine Reiseimpfungen. Begünstigte Maßnahmen ohne SB. | Gesetzliche Vorsorge nach den Alters-/Intervallregeln; Schutzimpfungen im tariflichen Umfang. |
| Kur und Rehabilitation | Keine tarifliche Leistung für Kuren; medizinisch notwendige Anschlussheilbehandlung nach besonderen Bedingungen. | Keine allgemeine Kur-/Sanatoriumskostendeckung. Tarifliche Reha/AHB bei vorrangiger Leistung anderer Kostenträger nur nachrangig; definierte ambulante Reha-Erweiterungen in den AVB. |
| Krankenhaus, Zimmer und Wahlarzt | 100 % für allgemeine Krankenhausleistungen, Ein-/Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung. | Allgemeine Krankenhausleistungen, Mehrbettzimmer. Wahlärzte und Ein-/Zweibettzimmer sind in dieser Kombination nicht enthalten. |
| Arzthonorare stationär (GOÄ) | Mit wirksamer individueller Honorarvereinbarung auch über GOÄ-Höchstsätze. | Belegärztliche Leistungen bis GOÄ-Höchstsatz; keine gesonderte Wahlärzteversicherung. |
| Privatkliniken | Private Krankenhäuser im Vertragsumfang; allgemeine Klinikentgelte und Gebührenregelungen konkret prüfen. | Allgemeine Leistungen einer Privatklinik ohne KHEntgG/BPflV werden höchstens bis zur vergleichbaren tariflichen Vergütung nach diesen Regelwerken erstattet. |
| Gemischte Anstalten | Grundsätzlich vorherige Zusage; Ausnahmen u. a. Notfall, einziges Versorgungskrankenhaus, akut hinzutretende Erkrankung oder nachträglich als zusagefähig bestätigte Behandlung. AHB gesondert geregelt. | Grundsätzlich schriftliche Zusage; tarifliche Ausnahmen u. a. für reine stationäre Akutbehandlung, Notfalleinweisung und die bedingungsgemäße Anschlussheilbehandlung. |
| Ersatz-Krankenhaustagegeld | Tarif K sieht kein gesondertes Ersatz-Krankenhaustagegeld für Wahlleistungsverzicht vor. | Kein Ersatz für den Verzicht auf nicht versicherte Wahlleistungen. |
| Zahnbehandlung und Zahnreinigung | 100 % für Zahnbehandlung und Prophylaxe; Material-/Laborkosten nach Tarifverzeichnis. | Zahnbehandlung und Prophylaxe zu 100 % im Gebührenrahmen; PZR grundsätzlich bis zu den Regelhöchstsätzen. |
| Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie | 80 % für Zahnersatz/KFO; höchstens vier Implantate oder Teleskopkronen je Kiefer einschließlich vorhandener. Implantate nur ohne andere ausreichende Versorgung und mit vorherigem Heil-/Kostenplan. | 80 % für Zahnersatz, Inlays, Implantate und Kieferorthopädie; tarifliche Material-/Laborgrenzen beachten. |
| Zahnstaffel | Je Versicherungsjahr maximal 1.000 / 2.000 / 3.000 / 4.000 / 5.000 € in Jahr 1–5, ab Jahr 6 unbegrenzt; keine kumulierte Staffel. Unfall ausgenommen. | Kumulativ 600 € in den ersten 2, 1.200 € in den ersten 4 und 2.400 € in den ersten 6 Versicherungsjahren; anschließend 4.000 €/Jahr. |
| Zahnarzthonorare (GOZ) | Zahnärztliche Erstattung bis zum Gebührenhöchstsatz. | Bis zu den GOZ-Höchstsätzen; Prophylaxe gesondert auf Regelhöchstsätze begrenzt. |
| Stationäre Transporte | Stationäre Krankenfahrten/-transporte bis 100 km, mindestens bis zum nächsten geeigneten Krankenhaus und zurück, im tariflichen Umfang. | 100 % für medizinisch notwendige Transporte zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus und zurück. |
| Weltweiter Versicherungsschutz | Außerhalb Europas regulär drei Monate. Längere Dauer benötigt gesonderte Vereinbarung. | Europa; außerhalb Europas ohne besondere Vereinbarung ab dem 2. Monat Kürzung der tariflichen Leistung um ein Drittel. Bei medizinisch unmöglicher Rückreise gelten Ausnahmen. |
| Geplante Behandlung im Ausland | Keine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen. | Auslandsbehandlung grundsätzlich höchstens zu den im Inland versicherten Kosten. Volle ortsübliche Auslandsvergütung erfordert besondere Vereinbarung, ggf. mit Beitragszuschlag. |
| Rücktransport aus dem Ausland | Medizinisch notwendiger und ärztlich angeordneter Rücktransport in ein geeignetes Krankenhaus in Deutschland; kostengünstigstes medizinisch geeignetes Transportmittel. | Kein Rücktransportbaustein PSV in dieser Kombination; ergänzenden Reiseschutz prüfen. |
| Kindernachversicherung | Elternteil seit drei Monaten versichert, Anmeldung binnen zwei Monaten rückwirkend ab Geburt: ohne Zuschläge/Wartezeiten bis Elternumfang, auch Geburtsschäden/angeborene Krankheiten; niedrigere SB erlaubt. | Elternteil seit mindestens 3 Monaten versichert; Anmeldung rückwirkend binnen 2 Monaten nach Geburt. Ohne Risikozuschlag/Wartezeiten, einschließlich Geburtsfehlern, Anomalien und Erbkrankheiten, höchstens im Elternumfang. |
| Umstellung auf Zusatzversicherung | Keine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen. | Bei GKV-Versicherungspflicht binnen 3 Monaten Umstellung in eine offene Zusatzversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung und unter Anrechnung erworbener Rechte, soweit der bisherige Leistungsumfang nicht überschritten wird. |
| Options- und Umstellungsrechte | Für berechtigte Neukunden einmalige Höherversicherung zu Beginn des 6. Versicherungsjahres ohne Gesundheitsprüfung/Wartezeiten. Antrag vor dem Stichtag; Vorversicherung, Eintrittsalter und Kinderregelung beachten. | Tarifwechsel in gleichartigen Schutz unter Anrechnung erworbener Rechte; für Mehrleistungen können Risikozuschläge, Ausschlüsse und Wartezeiten gelten. |
Farblich markiert sind unterschiedliche Angaben, keine automatische Bewertung. „Keine hinreichend genaue Angabe“ bedeutet nicht „nicht versichert“. Die Leistungen gelten im jeweiligen tariflichen Rahmen; Selbstbehalte, Bezugswege, Höchstbeträge und erforderliche Zusagen bleiben maßgeblich.
Ihre beiden Tarifnamen werden in die Angebotsanfrage übernommen. Ergänzen Sie dort Ihre Leistungswünsche.
Der PKV-Leistungsvergleich zeigt die gespeicherten Angaben der ausgewählten Tarife in denselben Leistungszeilen. Bei modularen Angeboten gehört die genannte Kombination zusammen. So enthalten die hier auswählbaren Allianz-Profile jeweils Zahn 90; andere Zahnbausteine können andere Leistungen ergeben.
Manche Einträge beschreiben eine Tariflinie mit mehreren Selbstbehaltsstufen. Dann nennt die Zeile „Selbstbehalt“ die verfügbaren Varianten. Bei INTER QualiMed sind die einzelnen Stufen gesondert auswählbar. Vergleichen Sie nicht allein die Namen „Premium“ oder „Komfort“, sondern die konkreten Bedingungen.
BBKK und Versicherungskammer Bayern sind hier getrennt auswählbar, beziehen sich bei GesundheitVARIO aber auf denselben Risikoträger Bayerische Beamtenkrankenkasse AG. UKV ist ein eigener Versicherer mit den hier gegenübergestellten parallelen VARIO-Bausteinen. Unter DBV finden Sie die für Arbeitnehmer angebotenen AXA-Tarife; die Risikoträgerzuordnung steht bei der Auswahl. Provinzial meint hier die Provinzial Krankenversicherung Hannover AG im VGH-Verbund.
90 Prozent Erstattung bedeuten nicht automatisch 90 Prozent jeder Rechnung. Eine Zahnstaffel, ein tarifliches Preisverzeichnis oder eine Honorargrenze kann die anerkannte Rechnungssumme begrenzen. Der allgemeine Selbstbehalt kommt nach den vereinbarten Regeln hinzu. Bei geplanten Behandlungen sollten Kostenplan und notwendige Zusage vor Beginn geklärt werden.
Vertiefen Sie bei Bedarf die wichtigsten PKV-Leistungen, die Hilfsmittelregelungen oder die Absicherung gemischter Anstalten. Für eine ausführliche Einordnung finden Sie außerdem unsere PKV-Anbieterduelle.
Ja. Wählen Sie auf beiden Seiten dieselbe Gesellschaft und anschließend unterschiedliche Tarife, etwa INTER QualiMed Premium QMP 600 U und Exklusiv QME 1200 U. So werden die Unterschiede der Leistungsstufen sichtbar.
Der PKV-Tarifvergleich enthält eine Auswahl von Tariflinien und konkret benannten Kombinationen für Angestellte und Selbstständige. Er ist kein vollständiger Marktvergleich. Beihilfetarife für Beamte werden hier nicht mit Vollversicherungstarifen vermischt.
Eine fehlende Angabe im PKV-Tarifvergleich bedeutet, dass der konkrete Leistungsumfang hier nicht hinreichend genau beschrieben ist. Sie ist weder eine Leistungszusage noch ein Ausschluss. Lassen Sie den betreffenden Punkt vor einer Entscheidung anhand Ihres Tarifs klären.
Der PKV-Tarifvergleich stellt Leistungen und Grenzen nebeneinander. Ob ein Unterschied für Sie entscheidend ist, hängt von Ihrem Bedarf ab. Eine andere Beschreibung wird markiert, aber nicht automatisch als besser oder schlechter bewertet.
Ältere PKV-Verträge können andere Bedingungen und Nachträge haben. Entscheidend sind der vollständige Tarifcode, die Vertragsfassung und die vereinbarten Bausteine. Die angezeigte Tariflinie ist deshalb vor einer Übertragung auf einen Altvertrag abzugleichen.
Über die Angebotsanfrage können Sie beide ausgewählten Tarifbezeichnungen mitgeben. Der persönliche Beitrag und die Annahme hängen unter anderem von Alter, Berufsstatus, Selbstbehalt, Gesundheitsprüfung und gewünschter Kombination ab.
Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.