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PKV-Grenze 2027 auf einen Blick
Die Versicherungspflichtgrenze 2027 liegt voraussichtlich bei 84.150 € brutto im Jahr. Nur Angestellte, deren regelmäßiges Gehalt diese Grenze übersteigt, dürfen in die private Krankenversicherung wechseln. Der Anstieg ist ungewöhnlich hoch, weil der Gesetzgeber die Grenze zusätzlich zur Lohnentwicklung um 3.600 € anhebt. Bereits Privatversicherte genießen überwiegend Bestandsschutz.
- Grenze 2027: 84.150 € im Jahr bzw. 7.012,50 € im Monat (2026: 77.400 €).
- Besondere Grenze für PKV-Versicherte vom 31.12.2002: 72.900 €.
- Beitragsbemessungsgrenze 2027: 76.500 € (6.375 € im Monat).
- Ohne Sonderanhebung läge die PKV-Grenze bei 80.550 € — die Differenz betrifft vor allem Gutverdiener knapp über der alten Grenze.
PKV-Grenze 2027: Die neuen Werte im Überblick
Die PKV-Grenze 2027 beträgt voraussichtlich 84.150 € im Jahr und 7.012,50 € im Monat. Das ist die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 SGB V, im Alltag auch Versicherungspflichtgrenze, Pflichtversicherungsgrenze oder schlicht „PKV-Einkommensgrenze“ genannt.
Neben der allgemeinen Grenze gibt es zwei weitere Rechengrößen, die für die private Krankenversicherung wichtig sind: die besondere Versicherungspflichtgrenze für Angestellte, die schon Ende 2002 privat versichert waren, und die Beitragsbemessungsgrenze. Bis 2026 waren die besondere Grenze und die Beitragsbemessungsgrenze stets gleich hoch. Ab 2027 fallen sie voraussichtlich auseinander, weil nur die Beitragsbemessungsgrenze von der Sonderanhebung erfasst wird.
| Rechengröße | 2025 | 2026 | 2027 (voraussichtlich) |
|---|---|---|---|
| Versicherungspflichtgrenze, jährlich | 73.800 € | 77.400 € | 84.150 € |
| Versicherungspflichtgrenze, monatlich | 6.150 € | 6.450 € | 7.012,50 € |
| Besondere Grenze (PKV-Bestand 31.12.2002), jährlich | 66.150 € | 69.750 € | 72.900 € |
| Besondere Grenze, monatlich | 5.512,50 € | 5.812,50 € | 6.075 € |
| Beitragsbemessungsgrenze KV/PV, jährlich | 66.150 € | 69.750 € | 76.500 € |
| Beitragsbemessungsgrenze KV/PV, monatlich | 5.512,50 € | 5.812,50 € | 6.375 € |
Die aktuellen Werte für das laufende Jahr und die Voraussetzungen für einen Wechsel noch in diesem Jahr erklären wir ausführlich im Ratgeber Versicherungspflichtgrenze 2026. Diese Seite konzentriert sich auf das, was sich zum 1. Januar 2027 ändert.
Warum die PKV-Grenze 2027 außerordentlich steigt
Die PKV-Grenze 2027 steigt stärker als üblich, weil das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sie zusätzlich zur regulären Anpassung um 300 € im Monat bzw. 3.600 € im Jahr anhebt. Normalerweise folgt die Grenze nur der Entwicklung der Bruttolöhne des Vorjahres.
Hintergrund ist die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung: Für 2027 wird eine Lücke von rund 19 Milliarden Euro erwartet, bis 2030 von rund 44 Milliarden Euro. Mit der höheren Beitragsbemessungsgrenze zahlen gesetzlich versicherte Gutverdiener mehr Beitrag; mit der höheren Versicherungspflichtgrenze bleiben mehr von ihnen überhaupt in der GKV, statt in die private Krankenversicherung zu wechseln. Beide Grenzen wurden deshalb im selben Schritt angehoben.
| Bestandteil | Betrag pro Jahr | Betrag pro Monat |
|---|---|---|
| Versicherungspflichtgrenze 2026 | 77.400 € | 6.450 € |
| + reguläre Anpassung an die Lohnentwicklung | +3.150 € | +262,50 € |
| = Grenze ohne Sonderanhebung | 80.550 € | 6.712,50 € |
| + außerordentliche Erhöhung | +3.600 € | +300 € |
| = PKV-Grenze 2027 (voraussichtlich) | 84.150 € | 7.012,50 € |
Wichtig für die Planung der nächsten Jahre: Die 3.600 € sind keine Ausnahme nur für 2027. Der erhöhte Wert wird zur Grundlage, auf der die Grenzen in den Folgejahren weiter fortgeschrieben werden. Die PKV-Grenze bleibt also dauerhaft um diesen Betrag höher, als sie ohne das Gesetz gewesen wäre — und wächst von dort aus mit den Löhnen weiter.
- Juli 2026Bundestag beschließt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, der Bundesrat lässt es passieren. Die Sonderanhebung um 300 € im Monat ist damit Gesetz.
- 21.09.2026Das Bundesarbeitsministerium legt den Entwurf der Rechengrößenverordnung 2027 mit 84.150 € als Versicherungspflichtgrenze vor.
- Herbst 2026Kabinett und Bundesrat beraten die Verordnung. Erst danach sind die Werte endgültig.
- 01.01.2027Die neuen Grenzen gelten. Arbeitgeber prüfen zum Jahreswechsel die Versicherungsfreiheit ihrer Angestellten.
Noch nicht ganz final: Die Sonderanhebung selbst ist beschlossen. Die genauen Zahlen stehen aber erst mit der Verordnung fest. In der Vergangenheit hat sich der Entwurf in aller Regel nicht mehr verändert — wir aktualisieren diese Seite, sobald die Werte verbindlich sind.
Entwicklung der PKV-Grenze: von 2017 bis 2027
Die PKV-Grenze ist in zehn Jahren um 46,1 Prozent gestiegen: von 57.600 € im Jahr 2017 auf voraussichtlich 84.150 € im Jahr 2027. Allein der Schritt von 2026 auf 2027 macht davon fast ein Fünftel aus.
Allgemeine Versicherungspflichtgrenze pro Jahr, 2017 bis 2027
Für Angestellte heißt das: Wer heute knapp über der Grenze verdient, muss mit seinem Gehalt Jahr für Jahr mithalten, um die Versicherungsfreiheit zu behalten — oder er nutzt den Bestandsschutz, den das Gesetz Privatversicherten gewährt (dazu unten mehr). Wie sich die Grenze voraussichtlich weiterentwickelt, hängt ab 2028 wieder allein von der Lohnentwicklung ab.
Welches Gehalt für die PKV-Grenze 2027 zählt
Für die PKV-Grenze 2027 zählt das regelmäßige Bruttojahresarbeitsentgelt, das Sie in den kommenden zwölf Monaten mit hinreichender Sicherheit erwarten können. Entscheidend ist also Ihr Arbeitsvertrag, nicht die Summe auf dem letzten Lohnsteuerbescheid.
Angerechnet werden das Grundgehalt und alle Sonderzahlungen, auf die Sie einen vertraglichen oder tariflichen Anspruch haben — etwa ein 13. Monatsgehalt, festes Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Nicht mit eingerechnet werden Überstundenvergütungen, freiwillige Boni ohne Rechtsanspruch, Familienzuschläge und Zuschläge, die nur gelegentlich anfallen. Dienstwagen und andere Sachbezüge zählen, soweit sie regelmäßig und beitragspflichtig sind.
| Gehaltsmodell | Nötiges Monatsgehalt 2026 | Nötiges Monatsgehalt 2027 |
|---|---|---|
| 12 Monatsgehälter | über 6.450,00 € | über 7.012,50 € |
| 13 Monatsgehälter | über 5.953,85 € | über 6.473,08 € |
| 14 Monatsgehälter | über 5.528,57 € | über 6.010,71 € |
Ein Beispiel zeigt, wie knapp es werden kann: Eine Angestellte mit 6.200 € im Monat und vertraglich festem 13. Gehalt kommt auf 80.600 €. Für 2026 reicht das sicher, für 2027 fehlen ihr 3.550 €. Ohne Sonderanhebung hätte sie die Grenze von 80.550 € knapp übersprungen. Genau diese Gruppe — Gehälter zwischen rund 77.000 und 84.000 € — trifft die Anhebung am stärksten.
Lassen Sie sich vor einer Gehaltsverhandlung ausrechnen, wie Sie über die Grenze kommen. Eine feste statt einer freiwilligen Sonderzahlung kann den Unterschied machen, weil nur zugesicherte Bestandteile angerechnet werden. Ob Sie die Voraussetzungen grundsätzlich erfüllen, klären Sie auch im Ratgeber Ab wann in die PKV?
PKV-Grenze 2027: Die Folgen für Angestellte
Die Folgen der PKV-Grenze 2027 hängen davon ab, wo Ihr Gehalt liegt und wie Sie heute versichert sind. Für gesetzlich Versicherte unter 84.150 € schließt sich die Tür zur PKV vorerst; für Privatversicherte ändert sich meist nichts.
| Ihre Situation | Regelmäßiges Gehalt | Was 2027 gilt |
|---|---|---|
| gesetzlich versichert | bis 77.400 € | weiter versicherungspflichtig, kein Wechsel möglich |
| gesetzlich versichert | 77.400 € bis 84.150 € | kein Wechsel zum 1.1.2027, weil das Gehalt die neue Grenze nicht übersteigt |
| gesetzlich versichert | über 84.150 € | Wechsel in die PKV zum 1.1.2027 möglich, wenn schon 2026 über 77.400 € |
| privat versichert seit 31.12.2002 oder früher | über 72.900 € | bleibt versicherungsfrei (besondere Grenze) |
| privat versichert seit 2003 oder später | 77.400 € bis 84.150 € | überwiegend Bestandsschutz; falls Versicherungspflicht eintritt, Befreiung nach § 8 SGB V möglich |
| neuer Job ab 2027 | über 84.150 € | versicherungsfrei ab dem ersten Arbeitstag |
Gesetzlich versichert und knapp über der alten Grenze
Wer 2026 zum Beispiel 80.000 € verdient und bisher in der GKV ist, kann nicht zum 1. Januar 2027 in die private Krankenversicherung wechseln. Die Versicherungspflicht endet nämlich nur, wenn das Gehalt die Grenze des laufenden Jahres und die des Folgejahres übersteigt (§ 6 Abs. 4 SGB V). Mit der Anhebung auf 84.150 € ist die zweite Bedingung nicht erfüllt. Der Wechsel verschiebt sich auf das Jahr, in dem Ihr Gehalt die dann gültige Grenze überholt.
Berufseinsteiger und Jobwechsler
Für neue Arbeitsverhältnisse gilt eine eigene Regel: Liegt das vereinbarte Jahresgehalt schon bei Arbeitsbeginn über der Grenze, sind Sie vom ersten Tag an versicherungsfrei. Ab dem 1. Januar 2027 muss das Einstiegsgehalt dafür voraussichtlich über 84.150 € liegen. Beginnt die neue Stelle noch 2026, reicht die aktuelle Grenze von 77.400 € — liegt das Gehalt aber unter der Grenze von 2027, droht zum Jahreswechsel die Versicherungspflicht. Mehr dazu im Abschnitt Wechsel vor der Anhebung.
Gutverdiener deutlich über der Grenze
Wer ohnehin 90.000 € oder mehr verdient, ist von der PKV-Grenze 2027 kaum betroffen. Für diese Gruppe ist der wichtigere Effekt die höhere Beitragsbemessungsgrenze: Bleiben Sie gesetzlich versichert, steigt Ihr Beitrag automatisch. Einen strukturierten Vergleich finden Sie auf unserer Seite PKV für Angestellte und im Ratgeber GKV oder PKV.
Wir prüfen Ihr regelmäßiges Jahresgehalt, den frühestmöglichen Wechseltermin und rechnen passende Tarife mit Arbeitgeberzuschuss durch.
Bestandsschutz: Was die PKV-Grenze 2027 für Privatversicherte bedeutet
Wer bereits privat krankenversichert ist, muss wegen der höheren PKV-Grenze 2027 in aller Regel nicht zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Das Gesetz sieht für Privatversicherte überwiegend Bestandsschutz vor, und wo er nicht greift, hilft ein Befreiungsantrag.
Die besondere Versicherungspflichtgrenze
Angestellte, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der damaligen Grenze versicherungsfrei und privat versichert waren, messen sich an der besonderen Grenze nach § 6 Abs. 7 SGB V. Sie beträgt 2027 voraussichtlich 72.900 € und steigt damit nur um 3.150 €. Die Sonderanhebung wirkt hier nicht. Diese Gruppe liegt damit 11.250 € unter der allgemeinen Grenze — ein deutlicher Puffer.
Privatversicherte seit 2003
Für Angestellte, die später in die PKV gewechselt sind, gilt eigentlich die allgemeine Grenze. Die Neuregelung schützt aber auch sie weitgehend: Wer bereits privat versichert ist, soll nicht allein wegen der außerordentlichen Anhebung in die GKV zurückfallen. Ab 2027 gibt es damit voraussichtlich mehrere Grenzen nebeneinander, und Ihr Arbeitgeber prüft zum Jahreswechsel, welche für Sie maßgeblich ist.
Befreiung nach § 8 SGB V als Sicherheitsnetz
Tritt trotzdem Versicherungspflicht ein, weil Ihr Gehalt unter die angehobene Grenze fällt, können Sie sich nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V befreien lassen. Den Antrag stellen Sie innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse; Voraussetzung ist ein bestehender privater Krankenversicherungsschutz. Die Befreiung gilt grundsätzlich ab Beginn der Versicherungspflicht, ist aber unwiderruflich: Sie gilt für die gesamte Beschäftigung, und ein späterer Weg zurück in die GKV ist über diese Stelle verbaut.
Befreiung: dafür spricht
- Sie behalten Tarif, Leistungen und Alterungsrückstellungen.
- Keine neue Gesundheitsprüfung, kein neues Eintrittsalter.
- Arbeitgeberzuschuss läuft weiter, 2027 mit höherem Höchstbetrag.
- Ihr Beitrag hängt weiterhin nicht vom Gehalt ab.
Das sollten Sie bedenken
- Die Befreiung ist unwiderruflich und gilt für die ganze Beschäftigung.
- Kein Zugang zur beitragsfreien Familienversicherung in der GKV.
- Die Frist von drei Monaten ist streng — danach bleibt nur die GKV.
Wer die GKV-Pflicht dagegen annimmt, sollte seine PKV nicht einfach kündigen. Mit einer Anwartschaftsversicherung sichern Sie Gesundheitszustand und — bei der großen Anwartschaft — auch Eintrittsalter und Alterungsrückstellungen für eine spätere Rückkehr. Ab 55 Jahren ist der Weg zurück in die GKV ohnehin stark eingeschränkt; Details dazu im Ratgeber GKV-Rückkehr über 55.
Wechsel in die PKV noch vor der Anhebung der PKV-Grenze 2027?
Ein Wechsel in die PKV noch 2026 lohnt sich nur, wenn Ihr Gehalt auch die PKV-Grenze 2027 übersteigt oder Sie den Bestandsschutz sicher in Anspruch nehmen können. Wer lediglich die alte Grenze schafft, riskiert, zum 1. Januar 2027 wieder gesetzlich versicherungspflichtig zu werden.
Der typische Fall ist der Jobwechsel im Herbst: Neue Stelle ab November 2026, Jahresgehalt 81.000 €. Weil das Gehalt über 77.400 € liegt, sind Sie ab Arbeitsbeginn versicherungsfrei und können in die private Krankenversicherung gehen. Zum Jahreswechsel liegt Ihr Gehalt dann aber unter 84.150 €. Ob Sie dann Bestandsschutz haben oder sich nach § 8 SGB V befreien lassen müssen, sollte vor dem Vertragsbeginn geklärt sein — ebenso, ob Sie das überhaupt wollen.
| Frage | Warum sie wichtig ist |
|---|---|
| Übersteigt mein regelmäßiges Gehalt 84.150 €? | Dann ist der Wechsel ohne Risiko und auch zum 1.1.2027 möglich. |
| Liegt mein Gehalt nur zwischen 77.400 € und 84.150 €? | Dann hängt alles am Bestandsschutz bzw. an der Befreiung — die bindet Sie dauerhaft. |
| Steigt mein Gehalt vertraglich 2027? | Eine zugesicherte Gehaltserhöhung zählt bereits bei der Prognose mit. |
| Wie gesund bin ich heute? | Die Gesundheitsprüfung wird mit jedem Jahr strenger; eine anonyme Risikovoranfrage klärt die Chancen. |
Vor jedem Antrag empfehlen wir eine anonyme Risikovoranfrage: Sie erfahren verbindlich, zu welchen Bedingungen die Versicherer Sie annehmen, ohne dass ein Antrag gespeichert wird. Den gesamten Ablauf beschreibt der Ratgeber In die PKV wechseln.
Knapp unter der PKV-Grenze 2027: Optionstarif als Brücke
Wer 2027 knapp unter der PKV-Grenze liegt, kann sich mit einem Optionstarif den heutigen Gesundheitszustand sichern und später ohne neue Gesundheitsprüfung wechseln. Das kostet nur wenige Euro im Monat und verhindert, dass eine Diagnose in der Wartezeit den Wechsel verteuert oder unmöglich macht.
| Anbieter | Tarif | Beitrag | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Allianz | OptionFlexiMed | 4,95 € (bis 24 J.) bis 13,95 € (45–48 J.) | Laufzeit 10 Jahre, verlängerbar bis Alter 50; Jahre zählen als leistungsfrei für die Beitragsrückerstattung |
| Union Krankenversicherung | OptionPRIVAT | 4,50 € (20–45 J.) | Umstellung bis 6 Monate nach Ende der Versicherungspflicht, Laufzeit bis 10 Jahre |
| SDK | Optionstarif für Angestellte | auf Anfrage | für Angestellte unter der Grenze, bis 40 Jahre, mit Ein- oder Zweibettzimmer sofort |
| Continentale | OPTION-P | auf Anfrage | zwei Upgrades ohne Gesundheitsprüfung, Krankentagegeld nachträglich |
Die Beispiele zeigen die Spannweite: Bei der Allianz zahlt ein 30- bis 34-Jähriger 8,20 € im Monat für OptionFlexiMed, bei der Union Krankenversicherung sind es für 20- bis 45-Jährige einheitlich 4,50 €. Bei der SDK wird der Optionstarif mit einem stationären Zusatzschutz kombiniert, sodass Sie schon als GKV-Mitglied Einbett- oder Zweibettzimmer erhalten. Achten Sie auf die Frist: Den Wechsel müssen Sie meist innerhalb von zwei bis sechs Monaten nach Ende der Versicherungspflicht beantragen.
Wir prüfen, ob Ihr Gehalt 2027 reicht, und sichern Ihnen andernfalls den späteren Wechsel mit dem passenden Optionstarif.
Beitragsbemessungsgrenze 2027: Was die höhere Grenze für den PKV-Vergleich heißt
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2027 voraussichtlich auf 76.500 € im Jahr bzw. 6.375 € im Monat — ein Plus von 6.750 € oder 562,50 € im Monat. Für gesetzlich versicherte Gutverdiener steigt damit der Beitrag, für privat versicherte Angestellte der mögliche Arbeitgeberzuschuss.
Allein die Sonderanhebung um 300 € im Monat kostet gesetzlich Versicherte mit Einkommen über der Grenze rund 26 € mehr Arbeitnehmeranteil im Monat — bei gleichem Zusatzbeitrag. Hinzu kommt die reguläre Anhebung und ein voraussichtlich höherer Zusatzbeitrag, der im Herbst festgelegt wird. In der privaten Krankenversicherung spielt Ihr Einkommen dagegen keine Rolle: Eine Gehaltserhöhung verteuert den PKV-Beitrag nicht.
Rechenbeispiel: monatlicher Eigenanteil nach Arbeitgeberzuschuss; PKV-Beiträge der Tarife 2026, Bausteine je Tarif verschieden
Der Vergleich zeigt die Größenordnung: Der GKV-Arbeitnehmeranteil an der Beitragsbemessungsgrenze liegt schon 2026 bei 613,22 € im Monat und steigt 2027 weiter. Die Eigenanteile der Beispieltarife von Continentale, Universa, Allianz und SDK liegen darunter — allerdings mit unterschiedlichen Bausteinen und für jüngere Eintrittsalter. Auch PKV-Beiträge steigen im Laufe der Jahre; im Schnitt der letzten 20 Jahre um 3,4 Prozent pro Jahr, die GKV-Beiträge je Versichertem um 3,9 Prozent.
Die genaue Wirkung auf den Arbeitgeberzuschuss steht fest, sobald der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2027 veröffentlicht ist. Sicher ist: Der Höchstzuschuss wächst mit der Beitragsbemessungsgrenze. Alles zu Höchstbeträgen und Sonderfällen finden Sie im Ratgeber Arbeitgeberzuschuss zur PKV und zur Grenze selbst unter Beitragsbemessungsgrenze.
Für wen die PKV-Grenze 2027 nicht gilt
Die PKV-Grenze 2027 betrifft nur Arbeitnehmer. Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Studenten können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern.
- Selbstständige und Freiberufler sind nicht versicherungspflichtig und wählen frei zwischen GKV und PKV — auch mit geringem Einkommen. Wie sich das rechnet, zeigt PKV für Selbstständige.
- Beamte und Beamtenanwärter erhalten Beihilfe und versichern nur den Rest privat. Eine Einkommensgrenze gibt es nicht, siehe PKV für Beamte und PKV für Beamtenanwärter.
- Studenten können sich zu Studienbeginn von der Versicherungspflicht befreien lassen; die Entscheidung gilt für das ganze Studium. Mehr unter PKV für Studenten.
- Ärzte in Anstellung unterliegen der Grenze wie alle Angestellten, niedergelassene Ärzte nicht. Details auf PKV für Ärzte.
Für Angestellte ab 55 Jahren gilt zusätzlich § 6 Abs. 3a SGB V: Wer in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war und in dieser Zeit mindestens zur Hälfte versicherungsfrei, befreit oder selbstständig war, bleibt versicherungsfrei — selbst wenn das Gehalt unter die Grenze fällt. Die Anhebung 2027 führt für diese Gruppe also nicht zurück in die GKV.
Checkliste: So reagieren Sie auf die PKV-Grenze 2027
Mit fünf Schritten klären Sie, was die PKV-Grenze 2027 für Sie persönlich bedeutet und ob ein Wechsel oder eine Absicherung jetzt sinnvoll ist.
- Gehalt nachrechnen: Addieren Sie Grundgehalt und alle vertraglich festen Sonderzahlungen für 2027. Liegen Sie über 84.150 €?
- Status klären: Sind Sie gesetzlich versichert, seit 2002 privat oder erst später in die PKV gekommen? Davon hängt ab, welche Grenze für Sie gilt.
- Post vom Arbeitgeber abwarten: Die Personalabteilung prüft zum Jahreswechsel die Versicherungsfreiheit. Erhalten Sie eine Meldung über Versicherungspflicht, läuft ab Beginn die Frist von drei Monaten für die Befreiung.
- Gesundheit sichern: Liegen Sie knapp darunter, schließen Sie einen Optionstarif ab, solange Sie gesund sind.
- Tarife vergleichen: Liegen Sie darüber, lassen Sie sich Angebote mit Arbeitgeberzuschuss rechnen — am besten mit anonymer Risikovoranfrage. Einen ersten Überblick gibt der PKV-Rechner.
Bestehende Privatversicherte, die ihren Beitrag ohnehin prüfen möchten, sollten den Jahreswechsel zusätzlich für einen Blick auf die eigene Beitragsanpassung nutzen: Ein Tarifwechsel nach § 204 VVG senkt den Beitrag oft deutlich, ohne den Versicherer zu verlassen. Mehr Wege zeigt PKV-Beitrag senken, die aktuelle Lage zu Anpassungen der Ratgeber PKV-Beitragserhöhung.
Gehalt, Status und Gesundheit: Wir sagen Ihnen, ob und wann Sie wechseln können, und rechnen Ihr Angebot kostenlos.
Häufige Fragen zur PKV-Grenze 2027
Wie hoch ist die PKV-Grenze 2027?
Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) steigt 2027 voraussichtlich auf 84.150 € brutto im Jahr, das sind 7.012,50 € im Monat. 2026 liegt sie bei 77.400 €. Angestellte können nur in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr regelmäßiges Jahresgehalt diese Grenze übersteigt.
Warum steigt die Versicherungspflichtgrenze 2027 so stark?
Neben der normalen Anpassung an die Lohnentwicklung hebt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Grenze einmalig um zusätzlich 300 € im Monat, also 3.600 € im Jahr, an. Ohne diese Sonderanhebung läge die Grenze bei 80.550 €. Zusammen ergibt sich ein Plus von 8,7 Prozent gegenüber 2026.
Muss ich 2027 zurück in die GKV, wenn ich schon privat versichert bin?
In aller Regel nicht. Für bereits Privatversicherte gilt überwiegend Bestandsschutz. Wer schon am 31.12.2002 privat versichert war, misst sich an der besonderen Grenze von voraussichtlich 72.900 €. Wird jemand allein durch die Anhebung der Grenze versicherungspflichtig, kann er sich nach § 8 SGB V innerhalb von drei Monaten befreien lassen und in der PKV bleiben.
Welches Mindesteinkommen brauche ich 2027 für die PKV?
Als Angestellter brauchen Sie 2027 voraussichtlich ein regelmäßiges Bruttojahresgehalt von mehr als 84.150 €. Bei zwölf Gehältern sind das über 7.012,50 € im Monat, bei 13 festen Gehältern über 6.473,08 €. Für Selbstständige, Beamte und Studenten gibt es keine Einkommensgrenze.
Kann ich zum 1. Januar 2027 noch in die PKV wechseln?
Ja, wenn Ihr regelmäßiges Gehalt 2026 über 77.400 € liegt und auch 2027 die neue Grenze von voraussichtlich 84.150 € übersteigt. Liegt Ihr Gehalt dazwischen, bleiben Sie gesetzlich versichert. Wer eine neue Stelle antritt, die von Beginn an über der Grenze liegt, kann direkt mit Arbeitsbeginn wechseln.
Ist die Versicherungspflichtgrenze 2027 schon beschlossen?
Die Sonderanhebung um 3.600 € ist gesetzlich beschlossen. Die genauen Werte legt die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 fest, die noch Kabinett und Bundesrat passieren muss. Die Zahl 84.150 € gilt deshalb als voraussichtlicher Wert; größere Abweichungen sind erfahrungsgemäß selten.
Was ist der Unterschied zwischen Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze 2027?
Die Versicherungspflichtgrenze (84.150 €) entscheidet, ob Sie in die PKV wechseln dürfen. Die Beitragsbemessungsgrenze (76.500 €) bestimmt, bis zu welchem Einkommen GKV-Beiträge berechnet werden, und damit auch den Höchstbetrag des Arbeitgeberzuschusses zur PKV.
Was kann ich tun, wenn mein Gehalt 2027 knapp unter der PKV-Grenze liegt?
Sie können sich mit einem Optionstarif Ihren heutigen Gesundheitszustand sichern, etwa mit Allianz OptionFlexiMed ab 4,95 € oder Union OptionPRIVAT für 4,50 € im Monat. Sobald Ihr Gehalt die Grenze übersteigt, wechseln Sie ohne neue Gesundheitsprüfung in die Vollversicherung. Parallel lohnt ein Blick auf vertraglich feste Gehaltsbestandteile, die bisher nicht angerechnet wurden.
Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.
