Welche Gesundheitsfragen stellt die PKV? Abfragezeiträume und Besonderheiten der Versicherer vergleichen.
PKV-Antrag · Gesundheitsfragen im Vergleich
Wie weit fragt die private Krankenversicherung zurück?
Drei, fünf oder zehn Jahre? Vergleichen Sie die Gesundheitsfragen verschiedener PKV-Anbieter nach Behandlungsbereich und Abfragezeitraum – mit den Besonderheiten, die eine reine Jahreszahl nicht zeigt.
Wählen Sie einen Anbieter oder kombinieren Sie mehrere Zeitfilter. Die Auswahl umfasst reguläre Fragenprofile der Krankenversicherung; Sonderaktionen und individuelle Zusatzfragen sind nicht abgebildet. AXA ActiveMe erscheint wegen abweichender Fristen separat.
Die Jahreszahl ist keine Annahmezusage. Auch außerhalb eines Behandlungszeitraums können bestehende Beschwerden, Medikamente oder andere Fragen relevant sein. Vor der Antragstellung gilt ausschließlich der vollständige, für Ihren Tarif ausgegebene Fragebogen. Ältere Belege sind entsprechend gekennzeichnet.
Keine Eingabe von Diagnosen erforderlich. Die Filter werden nicht gespeichert oder an das Anfrageformular übertragen.
12 von 12 Fragenprofilen
Zeiträume in Jahren · Details immer mitlesen
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Allianz
Allgemeiner KV-Antrag
SO-51-003Z0 (26V), 03–12/2026
Ambulante Behandlung3 Jahre
Stationär / Klinik5 Jahre
Psyche / Psychotherapie5 Jahre
Medikamentenfrage: 3 Jahre: wiederholte oder regelmäßige Einnahme sowie angeratene Medikamente.
Ambulante Operationen: 5 Jahre in einer gesonderten beziehungsweise ausdrücklich einbeziehenden Frage.
Besonderheiten und Formularstand zu Allianz
Die allgemeine Frage erfasst auch unbehandelte Krankheiten und Beschwerden innerhalb von drei Jahren. Krankenhaus, Reha, Kur und ambulante Operationen werden fünf Jahre zurück abgefragt. Psychische Beschwerden und Erkrankungen haben eine eigene Fünfjahresfrage.
Geplante Maßnahmen, Kontroll- und Nachsorgeuntersuchungen sowie ausstehende Befunde gesondert prüfen.
Ambulante Operationen: Kein separater Zahlenwert in diesem Vergleich. Die jeweiligen Behandlungs-, Beschwerde- und Zukunftsfragen prüfen.
Besonderheiten und Formularstand zu ARAG
Die Dreijahresfrage betrifft Krankheiten, Unfallfolgen und Beschwerden; sie ist keine eigenständige allgemeine Frage nach allen ambulanten Arztbesuchen. Deshalb wird dieses Profil beim numerischen Ambulant-Filter nicht als Dreijahres-Behandlungsfrage gezählt.
Psychische, psychosomatische und psychiatrische Behandlungen, Beratungen und Untersuchungen: zehn Jahre; auch angeratene oder beabsichtigte Maßnahmen beachten.
Medikamentenfrage: 10 Jahre: Verordnung, Einnahme oder Anwendung für länger als sechs Wochen.
Ambulante Operationen: Kein separater Zahlenwert in diesem Vergleich. Die jeweiligen Behandlungs-, Beschwerde- und Zukunftsfragen prüfen.
Besonderheiten und Formularstand zu AXA
Die Behandlungsfragen unterscheiden ambulante Maßnahmen, stationäre Maßnahmen und psychische beziehungsweise psychosomatische Erkrankungen. Die längere Medikamentenfrage lässt sich nicht durch die kürzere ambulante Frist ersetzen.
Dieses Profil gilt nicht für ActiveMe-U(A); dessen abweichende Zeiträume stehen in einer eigenen Vergleichszeile. Aktuelle Beschwerden und angeratene Maßnahmen zusätzlich prüfen.
Medikamentenfrage: 10 Jahre: Verordnung, Einnahme oder Anwendung für länger als sechs Wochen.
Ambulante Operationen: Kein separater Zahlenwert in diesem Vergleich. Die jeweiligen Behandlungs-, Beschwerde- und Zukunftsfragen prüfen.
Besonderheiten und Formularstand zu AXA
Für ActiveMe-U(A) verlängert der Antrag die stationäre Frage auf sechs Jahre und die Frage nach psychischen oder psychosomatischen Erkrankungen auf acht Jahre. Ambulant bleibt es bei drei Jahren.
Die Werte sind eine ausdrücklich benannte Tarifausnahme im AXA-Antrag, keine allgemeine Aussage über sämtliche AXA-Krankenversicherungen.
Ambulante Operationen: Kein separater Zahlenwert in diesem Vergleich. Die jeweiligen Behandlungs-, Beschwerde- und Zukunftsfragen prüfen.
Besonderheiten und Formularstand zu Barmenia
Neben drei Jahren für ambulante Untersuchungen, Beratungen und Behandlungen fragt Barmenia nach unbehandelten Beschwerden in diesem Zeitraum. Psychotherapeutische Behandlungen und entsprechende Empfehlungen reichen zehn Jahre zurück.
Der Antrag trennt Gegenwart, Vergangenheit und Zukunft. Bestehende Erkrankungen und Folgen von Verletzungen bleiben durch die Gegenwartsfrage relevant.
Medikamentenfrage: Gegenwart: Anwendung von Arzneimitteln.
Ambulante Operationen: 5 Jahre in einer gesonderten beziehungsweise ausdrücklich einbeziehenden Frage.
Besonderheiten und Formularstand zu DKV
Die allgemeine Frage betrifft Krankheiten, Beschwerden und weitere Gesundheitsumstände in drei Jahren beziehungsweise aktuell. Eine eigenständige allgemeine ambulante Behandlungsfrist wird daraus nicht abgeleitet. Operationen einschließlich ambulanter Eingriffe haben eine Fünfjahresfrage.
Die Angaben beziehen sich auf den dokumentierten älteren Formularstand. Vor einer Entscheidung mit dem neu ausgestellten DKV-Antrag abgleichen; keine Bestätigung der aktuellen Formularfassung.
Medikamentenfrage: 3 Jahre: regelmäßige Arzneimitteleinnahme, auch zur Vorbeugung.
Ambulante Operationen: Kein separater Zahlenwert in diesem Vergleich. Die jeweiligen Behandlungs-, Beschwerde- und Zukunftsfragen prüfen.
Besonderheiten und Formularstand zu Hallesche
Ambulante Untersuchungen und Behandlungen werden drei Jahre zurück erfasst, stationäre Maßnahmen fünf Jahre. Die Zehnjahresfrage bezieht sich auf angeratene, beabsichtigte oder durchgeführte Psychotherapie.
Unbehandelte Krankheiten, Beschwerden und psychische Störungen werden zusätzlich für drei Jahre abgefragt. Diese Frage ist von der Psychotherapiefrage zu unterscheiden.
Medikamentenfrage: Regelmäßiger Konsum auch in der Vergangenheit: in dieser Frage ohne feste Jahresgrenze.
Ambulante Operationen: Kein separater Zahlenwert in diesem Vergleich. Die jeweiligen Behandlungs-, Beschwerde- und Zukunftsfragen prüfen.
Besonderheiten und Formularstand zu HanseMerkur
Unbehandelte Beschwerden und ambulante Behandlungen werden drei Jahre zurück erfragt. Eine gemeinsame Fünfjahresfrage umfasst Krankenhäuser, Kureinrichtungen sowie Psychotherapeuten und Psychologen.
Die Frage zum regelmäßigen Konsum von Medikamenten, Drogen oder Alkohol ist weiter gefasst als die allgemeinen Behandlungsfristen. Aktuelle und angeratene Maßnahmen mitlesen.
Medikamentenfrage: 3 Jahre: wiederholte Verordnung von Medikamenten.
Ambulante Operationen: Kein separater Zahlenwert in diesem Vergleich. Die jeweiligen Behandlungs-, Beschwerde- und Zukunftsfragen prüfen.
Besonderheiten und Formularstand zu Landeskrankenhilfe (LKH)
Die ambulante Frage umfasst Krankheiten, Beschwerden und Kontakte zu Ärzten oder anderen Therapeuten. Psychotherapeutische, psychoanalytische und psychiatrische Beratungen, Untersuchungen oder Behandlungen haben eine Fünfjahresfrage.
Suchterkrankungen werden gesondert auch für die Vergangenheit ohne feste Jahresgrenze erfragt. Den älteren Beleg vor einem Antrag mit der aktuell ausgegebenen Fassung abgleichen.
Ambulante Operationen: 5 Jahre in einer gesonderten beziehungsweise ausdrücklich einbeziehenden Frage.
Besonderheiten und Formularstand zu Münchener Verein
Im Formular von Mai 2026 werden psychotherapeutische oder psychiatrische Beschwerden beziehungsweise Erkrankungen und Suchterkrankungen über zehn Jahre abgefragt. Auch Tumorbehandlungen haben eine eigene Zehnjahresfrage.
Ambulante Operationen stehen zusätzlich in der Fünfjahresfrage für stationäre Maßnahmen. Eine ältere Übersicht mit fünf Jahren für Psyche bildet diesen Formularstand nicht ab.
Medikamentenfrage: 3 Jahre: regelmäßige oder wiederholte Einnahme, Anwendung oder ärztliche Empfehlung.
Ambulante Operationen: 5 Jahre in einer gesonderten beziehungsweise ausdrücklich einbeziehenden Frage.
Besonderheiten und Formularstand zu SDK
SDK trennt ambulante Behandlungen über drei Jahre von ambulanten Operationen über fünf Jahre. Wegen psychischer Erkrankungen erfolgte Behandlungen, Beratungen und Untersuchungen werden über zehn Jahre erfragt.
Die zusätzliche Frage zu bestehenden chronischen Krankheiten, Allergien und weiteren Beeinträchtigungen hat keine eigene feste Rückblickfrist. Die zehn Jahre für Suchterkrankungen sind keine allgemeine Medikamentenfrist.
Formulargrundlage: 1.005r, 09/2025 · Gesundheitsfragen 1–7 und 11; PDF-Seite 3
Medikamentenfrage: Keine eigenständige allgemeine Medikamentenfrist ausgewiesen; Erkrankungs- und Behandlungsfragen prüfen.
Ambulante Operationen: Kein separater Zahlenwert in diesem Vergleich. Die jeweiligen Behandlungs-, Beschwerde- und Zukunftsfragen prüfen.
Besonderheiten und Formularstand zu uniVersa
Arzt- und Therapeutenkontakte sowie unbehandelte Beschwerden werden über drei Jahre erfragt. Für die Inanspruchnahme von Psychotherapeuten sind zehn Jahre vorgesehen; Krankenhaus, Reha und Kur werden über fünf Jahre abgefragt.
Die Frage nach Folgen von Krankheiten, Operationen oder Unfällen ist zusätzlich zu beachten. Dieser ältere Formularbeleg muss vor einer Antragstellung mit der aktuellen Fassung abgeglichen werden.
¹ Bei ARAG und DKV ist eine allgemeine Dreijahresfrage zu Beschwerden dokumentiert, keine unmittelbar vergleichbare Frist für sämtliche ambulanten Arztkontakte. Numerische Ambulant-Filter lassen diese Profile aus. „Kein separater Zahlenwert“ bedeutet niemals „keine Angabe erforderlich“. Balken zeigen ausschließlich die Fristlänge, keine Tarifqualität oder Annahmewahrscheinlichkeit.
Vom Zeitraum zum Wortlaut
Wie lesen Sie die PKV-Gesundheitsfragen richtig?
Entscheidend sind Zeitraum, erfragter Sachverhalt und Tarif zusammen. Eine Frage nach Psychotherapie ist nicht dasselbe wie eine Frage nach sämtlichen psychischen Beschwerden. Ebenso kann ein Antrag ambulante Operationen weiter zurück erfassen als gewöhnliche ambulante Behandlungen.
Eine ältere Behandlung kann über eine andere Frage relevant bleiben
Angenommen, eine Behandlung endete vor sechs Jahren und eine einzelne Frage reicht fünf Jahre zurück. Daraus folgt noch nicht, dass Sie im gesamten Antrag nichts angeben müssen. Bestehen Beschwerden weiter, werden Medikamente genommen oder sind Kontrolluntersuchungen vorgesehen, können andere Fragen greifen. Auch das genaue Ende der Behandlung und spätere Kontakte sind zu prüfen.
Die Medikamentenfrage hat ihren eigenen Zeitraum
Eine kurze ambulante Frist ersetzt nicht die Medikamentenfrage. Im ausgewerteten AXA-Antrag betrifft diese zehn Jahre, allerdings mit der zusätzlichen Voraussetzung einer Verordnung, Einnahme oder Anwendung für länger als sechs Wochen. Bei anderen Profilen geht es um regelmäßige Einnahme oder nur die Gegenwart. Deshalb zeigt das Tool hierfür den Sachverhalt statt einer vermeintlich einheitlichen Rangliste.
Die Anzeigepflicht richtet sich nach den Fragen des Versicherers
Nach § 19 VVG müssen Sie die Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände angeben, nach denen der Versicherer in Textform fragt. Antworten sollten vollständig und wahrheitsgemäß sein. Unklare Begriffe lassen Sie vor dem Absenden erläutern. Die möglichen Folgen falscher Angaben hängen vom Einzelfall ab; für die Krankenversicherung gelten ergänzende Regeln in § 194 VVG.
Unterlagen zusammenstellen
So bereiten Sie Ihre PKV-Gesundheitsangaben vor
Passenden Originalantrag besorgen. Prüfen Sie Versicherer, Tarifvariante und Formularstand. Eine Vergleichstabelle ersetzt die Fragen nicht.
Behandlungshistorie nachvollziehen. Fordern Sie bei den relevanten Praxen und Kliniken Ihre Unterlagen an. Ein Leistungsauszug der Krankenkasse kann ergänzen. Nach § 630g BGB besteht grundsätzlich ein Recht auf Einsicht in die Behandlungsakte; die erste Abschrift ist unentgeltlich.
Verlauf statt bloßer Diagnoseliste dokumentieren. Notieren Sie Anlass, Untersuchungen, Befund, Behandlungsbeginn und -ende, Medikamente und heutige Beschwerden. Unklare Einträge mit der behandelnden Praxis klären.
Frage für Frage zuordnen. Legen Sie Angaben mit Erläuterungen bei, wenn der Platz im Antrag nicht ausreicht. Archivieren Sie die endgültigen Antworten und Anlagen.
Bei offenen Punkten vorab prüfen lassen. Eine anonyme PKV-Risikovoranfrage kann helfen, mögliche Konditionen anhand aufbereiteter Unterlagen zu klären, bevor ein formeller Antrag gestellt wird.
Welche Tarife passen zu Ihnen?
Abfragezeiträume sind ein Teil der Entscheidung. Lassen Sie Leistungswünsche, Beitrag und die Vorbereitung einer möglichen Risikovoranfrage gemeinsam besprechen.
Die Anfrage startet ein Beratungsgespräch; sie ist noch kein Versicherungsantrag und keine abgeschlossene Risikoprüfung.
Vom Fragenprofil zur individuellen PKV-Risikoprüfung
Nach dem Vergleich der Abfragezeiträume folgt die inhaltliche Aufbereitung Ihrer Angaben. Halten Sie zu relevanten Behandlungen Anlass, Zeitraum, Verlauf und aktuellen Status fest. Ein kürzerer Rückblick ist kein Versprechen für einen günstigeren Beitrag. Der Ratgeber zum Risikozuschlag zeigt, wie unterschiedliche Annahmeangebote eingeordnet werden. Bei Neugeborenen oder bestehenden Vertragsrechten kann stattdessen der Überblick zur PKV ohne neue Gesundheitsprüfung helfen.
Regulärer Antrag und Ausnahmen
Gelten die PKV-Gesundheitsfragen auch für Beamte und Kinder?
Bei regulären Beihilfetarifen und Kinderanträgen ist der jeweils dafür vorgesehene Fragenkatalog zu beachten. Der Vergleich bildet keine pauschale Gesundheitsprüfung für jede Personengruppe ab. Sonderaktionen, Nachversicherungsrechte und bereits vereinbarte Optionen können andere Regeln vorsehen.
Öffnungsaktion für Beamte: erleichterter Zugang statt Verzicht auf Fragen
Die Öffnungsaktion teilnehmender Versicherer begrenzt unter ihren Voraussetzungen den Risikozuschlag und ermöglicht die Aufnahme trotz Vorerkrankungen. Gesundheitsangaben sind dabei weiterhin relevant. Fristen und Teilnahmebedingungen müssen separat geprüft werden; ein Filter auf kurze Zeiträume ersetzt diese Prüfung nicht. Mehr zur Öffnungsaktion für Beamte.
Basistarif: Aufnahmebedingungen nicht mit Fragenfreiheit verwechseln
Im Basistarif gelten besondere gesetzliche Zugangsregeln. Dass keine Risikozuschläge erhoben werden dürfen, bedeutet nicht, dass die Gesundheitsfragen entfallen. Mehr zu Zugang und Leistungen finden Sie im Ratgeber zum PKV-Basistarif. Informationen zur Kindernachversicherung und zu einer Anwartschaft finden Sie in den gesonderten Ratgebern.
Was umfasst der Vergleich der PKV-Gesundheitsfragen?
Ausgewertet wurden zwölf Fragenprofile von elf Versicherern. AXA erscheint mit zwei ausdrücklich unterschiedenen Varianten. Der Datenstand dieser Recherche ist der 28. September 2026; der jeweilige Formularstand steht direkt beim Anbieter. Die Auswahl ist keine vollständige Marktübersicht und keine Bestätigung, dass ein älteres Formular heute noch für Neuanträge verwendet werden kann.
Die Zahlen vereinfachen einzelne Fragen für den Vergleich. Besondere Erkrankungen, Zahnstatus, Behinderungen, bestehende Beschwerden, geplante Maßnahmen und Zusatzfragebögen können weitergehende Angaben erfordern. Die Erläuterungen und dokumentierten Formularstände bleiben deshalb Bestandteil jeder Vergleichszeile. Ein neuer Antrag oder eine neue Tarifvariante kann andere Fragen enthalten.
Häufige Fragen zu PKV-Gesundheitsfragen und Abfragezeiträumen
Wie viele Jahre fragen private Krankenversicherer nach Behandlungen zurück?
Die Abfragezeiträume der PKV richten sich nach dem konkreten Antrag und der jeweiligen Frage. In den hier ausgewerteten Formularen kommen etwa drei Jahre für ambulante Behandlungen sowie fünf, sechs, acht oder zehn Jahre für andere Bereiche vor. Gegenwartsfragen, bestimmte Erkrankungen und Medikamentenfragen können darüber hinausreichen. Maßgeblich bleibt der vollständige Wortlaut Ihres Antrags.
Welche PKV fragt bei psychischen Behandlungen fünf Jahre zurück?
Die hier dokumentierten Fragenprofile von Allianz, AXA ohne ActiveMe, HanseMerkur sowie die älteren Belege von DKV und LKH enthalten Fünfjahresfragen im Bereich Psyche. Die Fragen erfassen nicht alle genau dieselben Sachverhalte. Zusätzlich können aktuelle Beschwerden, Medikamente oder andere Fragen relevant sein. Das Filterergebnis ist deshalb keine Aussage über Annahme oder Anzeigepflicht im Einzelfall.
Gelten für alle AXA-PKV-Tarife dieselben Gesundheitsfragen?
Im ausgewerteten AXA-Antrag sind für ActiveMe-U(A) ausdrücklich abweichende Zeiträume genannt: sechs Jahre für stationäre Maßnahmen und acht Jahre für psychische oder psychosomatische Erkrankungen. Das allgemeine AXA-Profil nennt dort jeweils fünf Jahre. Der Vergleich zeigt diese beiden Profile getrennt.
Ist eine Behandlung außerhalb des Abfragezeitraums für die PKV immer unerheblich?
Nein. Bei PKV-Gesundheitsfragen können eine fortbestehende Erkrankung, weitere Beschwerden, Medikamente, Kontrolltermine oder eine andere Frage mit längerem Zeitraum weiterhin relevant sein. Prüfen Sie daher den ganzen Fragebogen. Der Vergleich bewertet weder Ihre Krankengeschichte noch die richtige Antwort auf eine individuelle Antragsfrage.
Was bedeutet ein leerer Zahlenwert im Gesundheitsfragen-Vergleich?
Fehlt im PKV-Vergleich ein Zahlenwert, lässt sich die ausgewertete Frage nicht als eigenständige Frist für diesen Bereich darstellen. Das ist keine Zusage, dass der Versicherer dazu nichts wissen möchte. Die ARAG- und DKV-Profile zeigen beispielsweise eine allgemeine Beschwerdefrage statt einer gesonderten Frist für alle ambulanten Arztbesuche. Numerische Filter lassen solche nicht unmittelbar vergleichbaren Werte aus.
Ersetzt das Tool eine anonyme PKV-Risikovoranfrage?
Nein. Das Tool vergleicht dokumentierte PKV-Antragsfragen. Eine Risikovoranfrage dient dagegen dazu, eine konkrete gesundheitliche Vorgeschichte beim Versicherer vorab beurteilen zu lassen. Für eine aussagekräftige Einschätzung müssen Unterlagen, gewünschter Tarif und aktuelle Gesundheitsangaben vollständig zusammenpassen.
Muss ich für den Vergleich persönliche Gesundheitsdaten eingeben?
Für den PKV-Gesundheitsfragen-Vergleich sind keine Diagnosen, Behandlungsdaten oder Kontaktdaten erforderlich. Anbietersuche und Filter laufen im Browser. Eine Angebotsanfrage öffnen Sie gesondert; die Such- und Filtereingaben werden dabei nicht als Gesundheitsangaben übernommen.
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