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Münchener Verein Royal oder INTER QualiMed Premium: Prozentuale und feste Selbstbehalte zusammen mit Therapiequoten vergleichen.

PKV Anbieter Duelle · Leistungen und Beiträge

Münchener Verein oder INTER: Royal und QMP im PKV-Vergleich

Die PKV-Tarife Münchener Verein Royal 891/892 und INTER QualiMed Premium QMP unterscheiden sich unter anderem bei Selbstbehalt, Therapiequoten und Zahnersatz. Der Vergleich ordnet Royal 891 und QMP 600 U ein und zeigt, welche Fragen vor einem individuellen Angebot geklärt werden sollten.

Münchener Verein Royal 891 und INTER QualiMed Premium 600: Welche PKV-Unterschiede entscheiden?

Royal und QMP sind keine identischen Tarifkonzepte. Münchener Verein Royal kombiniert prozentuale Erstattungsregeln mit einem zusätzlichen begrenzten Selbstbehalt; INTER QMP 600 U verwendet einen festen Selbstbehalt in bestimmten Leistungsbereichen. Eine belastbare Preisentscheidung setzt ein Royal-Angebot für dieselbe Person voraus.

Münchener Verein und INTER: monatliche PKV-Beispielbeiträge mit 35 Jahren

Selbstständig · Versicherungsbeginn 01.10.2026 · inklusive gesetzlichem 10-%-Zuschlag · ohne Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld. Keine Abzüge für Arbeitgeberzuschuss, Beitragsrückerstattung oder Stundung. Berechnung vom 28.09.2026.

Münchener Verein Royal 891

Individuellen Beitrag berechnen lassen

Für diese Tarifkombination liegt kein belegtes Beitragsbeispiel auf derselben Berechnungsbasis vor. Deshalb ist hier keine Preisrangfolge möglich.

INTER QualiMed Premium 600

773,84 € / Monat

Beispiel: QMP 600 U
Selbstbehalt: 600 € pro Jahr.

Jahresbeitrag: 9.286,08 €.

Münchener Verein Royal 891/892 und INTER QMP 600 U: Welche Selbstbeteiligung gilt?

Royal 891 nennt zehn Prozent Selbstbeteiligung bis maximal 500 Euro pro Jahr, Royal 892 zwanzig Prozent bis maximal 1.000 Euro. Daneben bestehen eigene Erstattungsquoten, die nicht automatisch mit dieser Grenze verschwinden. INTER QMP 600 U hat einen festen Selbstbehalt für ambulante und zahnärztliche Leistungen sowie die tariflich genannten digitalen Anwendungen. Wer die Jahreskosten plant, muss diese unterschiedlichen Ebenen getrennt betrachten.

Therapien bei Münchener Verein Royal und INTER QMP

Royal erstattet ambulante Psychotherapie grundsätzlich zu 90 Prozent ohne zahlenmäßige Sitzungsbegrenzung. QMP nennt grundsätzlich 100 Prozent ohne tarifliche Sitzungsobergrenze. Bei Heilmitteln unterscheidet Royal unter anderem zwischen Logopädie und anderen Leistungen wie Physiotherapie oder Ergotherapie. QMP verwendet seine eigene Heilmittelregel. Eine laufende Behandlung sollte deshalb nicht als ein einziger pauschaler Kostenblock verglichen werden.

Zahn und Hilfsmittel bei Münchener Verein Royal und INTER QualiMed Premium

Münchener Verein Royal und INTER QMP unterscheiden sich sowohl bei der Zahnquote als auch bei den Anfangsstaffeln. Bei Hilfsmitteln ist in Royal ab einer bestimmten Kostenhöhe der Kostenvoranschlag wichtig, bei INTER spielen Bezug oder vorherige Zusage eine Rolle. Ein nachträglich eingereichter Kaufbeleg ist nicht zwingend gleichwertig mit einer rechtzeitigen Abstimmung. Gerade bei Hörgeräten sollte deshalb vor der Bestellung eine Leistungsbestätigung eingeholt werden.

Warum die Royal-PKV von Münchener Verein hier keinen geschätzten Musterbeitrag bekommt

Für INTER QMP 600 U liegt ein zu unserer Vergleichsbasis passendes Beitragsbeispiel vor. Für Royal 891 liegt noch keine gleichartig dokumentierte Berechnung für Alter 35 vor. Deshalb wird kein Betrag aus einem anderen Alter umgerechnet und kein Preis eines fremden Versicherers übernommen. Die Angebotsanfrage soll beide Tarife mit demselben Beginn, Beruf und gewünschten Zusatzbausteinen rechnen; erst dann ist eine preisliche Rangfolge sinnvoll.

Rechenbeispiel für eine Behandlung

Psychotherapie mit 5.000 Euro anerkanntem Rechnungsbetrag

Eine Erstattung von 90 Prozent lässt zunächst 500 Euro Quotenanteil offen, eine Erstattung von 100 Prozent nicht. Ein zusätzlich vereinbarter allgemeiner Selbstbehalt kann anschließend hinzukommen. Dieses Beispiel ersetzt nicht die Berechnung des gesamten Royal-Selbstbehalts nach Tarif.

Vereinfachtes Leistungsbeispiel, keine individuelle Leistungszusage.

Münchener Verein und INTER PKV: Die fünf wichtigsten Vergleichspunkte

Bei Münchener Verein Royal 891 und INTER QualiMed Premium 600 sind diese Leistungsregeln besonders relevant. Gleiche Angaben bleiben sichtbar, wenn sie für die Entscheidung wichtig sind. Die vollständige Tabelle folgt darunter.

Leistungsvergleich: Münchener Verein Royal 891 und INTER QualiMed Premium 600
LeistungsmerkmalMünchener Verein Royal 891INTER QualiMed Premium 600
Selbstbehalt10 % Selbstbeteiligung bis maximal 500 € pro Jahr; zusätzliche tarifliche Erstattungsquoten beachten.600 Euro pro Jahr; ambulante und zahnärztliche Leistungen sowie digitale Gesundheitsanwendungen. Bei unterjährigem Beginn anteilig; tariflich begünstigte Vorsorge ausgenommen.
Heilmittel90 % etwa für Physiotherapie und Ergotherapie; Logopädie 100 %.100 % für verordnete Heilmittel durch staatlich geprüfte Gesundheitsfachberufe, einschließlich Physio-, Ergo- und Logotherapie.
Hilfsmittel90 %; ab 2.000 € vorheriger Kostenvoranschlag erforderlich, sonst 85 %.Offener Katalog: 100 % bis 300 € oder bei Bezug über INTER/vorheriger Zusage; sonst über 300 € nur 80 %. Wartung/Reparatur nur nach vorheriger Genehmigung.
Ambulante Psychotherapie90 % ohne zahlenmäßige Sitzungsbegrenzung.100 % ohne tarifliche Sitzungsobergrenze bei Ärzten bzw. approbierten Psychotherapeuten in eigener Praxis.
Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie80 % für Zahnersatz und Implantate; KFO vor dem 18. Geburtstag 100 %, danach 80 %. Material-/Laborkosten 80 %.Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie: 90 %; KFO-Altersgrenze beachten.

Die Angaben gelten im tariflichen Umfang. Quoten, Preisgrenzen, allgemeiner Selbstbehalt und erforderliche Zusagen sind gemeinsam zu beachten.

Münchener Verein und INTER PKV: Leistungen von Royal 891 und QualiMed Premium 600

Der PKV-Leistungsvergleich zeigt Münchener Verein Royal 891 und INTER QualiMed Premium 600 mit ihren jeweiligen Erstattungsgrenzen. Abweichende Beschreibungen sind farblich hervorgehoben; die Farbe ist keine Qualitätsbewertung. Selbstbehalte, Gebührenregelungen und erforderliche Zusagen gelten zusätzlich.

Leistungsvergleich: Münchener Verein Royal 891 und INTER QualiMed Premium 600
LeistungsmerkmalMünchener Verein Royal 891INTER QualiMed Premium 600
Selbstbehalt10 % Selbstbeteiligung bis maximal 500 € pro Jahr; zusätzliche tarifliche Erstattungsquoten beachten.600 Euro pro Jahr; ambulante und zahnärztliche Leistungen sowie digitale Gesundheitsanwendungen. Bei unterjährigem Beginn anteilig; tariflich begünstigte Vorsorge ausgenommen.
Ärztliche Behandlung und Arztwahl100 % für ärztliche Leistungen; freie Arztwahl.100 %, auch über GOÄ-Höchstsatz im tariflichen Umfang.
Arznei- und Verbandmittel100 % bei ärztlicher Verordnung; 90 % bei Verordnung durch Heilpraktiker.100 %; verschreibungspflichtige Verhütungsmittel bis 150 Euro Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr.
Arzthonorare ambulant (GOÄ)Auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus im tariflichen Umfang.Über GOÄ-Höchstsätze hinaus im tariflichen Umfang.
Heilmittel90 % etwa für Physiotherapie und Ergotherapie; Logopädie 100 %.100 % für verordnete Heilmittel durch staatlich geprüfte Gesundheitsfachberufe, einschließlich Physio-, Ergo- und Logotherapie.
Hilfsmittel90 %; ab 2.000 € vorheriger Kostenvoranschlag erforderlich, sonst 85 %.Offener Katalog: 100 % bis 300 € oder bei Bezug über INTER/vorheriger Zusage; sonst über 300 € nur 80 %. Wartung/Reparatur nur nach vorheriger Genehmigung.
HörgeräteHörgeräte sind in Royal als Hilfsmittel eingeschlossen: 90 %, ab 2.000 € mit Kostenvoranschlag, sonst 85 %. Allgemeiner tariflicher Selbstbehalt bleibt zu beachten.100 % bis 2.500 € je Ohr. Gleichartige Versorgung höchstens einmal/Kalenderjahr bei nachgewiesenem Bedarf und fehlender längerer Gebrauchsfähigkeit.
Orthopädische SchuheKeine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen.100 % bis 1.000 € pro Paar; erneute gleichartige Versorgung bei nachgewiesenem Bedarf und fehlender längerer Gebrauchsfähigkeit.
Brille, Kontaktlinsen und Sehkorrektur100 % bis 500 € innerhalb von zwei Versicherungsjahren; LASIK bis 1.500 € je Auge nach drei Jahren Versicherungsdauer.Sehhilfen bis 500 € innerhalb der jeweils zurückliegenden 24 Monate. Operative Sehkorrektur (z. B. LASIK) bis 1.500 € je Auge; erneuter Anspruch frühestens nach fünf Jahren.
Ambulante Psychotherapie90 % ohne zahlenmäßige Sitzungsbegrenzung.100 % ohne tarifliche Sitzungsobergrenze bei Ärzten bzw. approbierten Psychotherapeuten in eigener Praxis.
Stationäre PsychotherapieKeine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen.Medizinisch notwendige stationäre Psychotherapie im tariflichen Krankenhausumfang; ambulante Sitzungsgrenzen gelten hierfür nicht. Bei gemischten Anstalten vorherige Zusage.
Heilpraktiker und AlternativmedizinHeilpraktiker 90 % bis GebüH-Höchstsätze; Naturheilverfahren durch Ärzte 100 %, durch Heilpraktiker oder anerkannte Heilhilfsberufe 90 %.100 % bis 3.000 Euro Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr. Der Rechnungsbetrag umfasst auch die zugehörigen Arzneimittel; GebüH-/Hufeland-Regeln und tarifliche Honorargrenzen gelten.
Vorsorge und Schutzimpfungen100 % für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen. Die in der Vorsorgeregelung genannten Leistungen bleiben ohne Einfluss auf Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung.100 % für tarifliche Vorsorge und Schutzimpfungen. Reiseimpfungen nur gegen die im Tarif genannten Krankheiten (Hepatitis A/B, Typhus, Malaria, Gelbfieber, Cholera). Nur begünstigte Leistungen gemäß Anlage 1 sowie tarifliche Zahnvorsorge bleiben SB-/BRE-neutral; eigenständige Rechnung mit den vorgesehenen GOÄ-/GOZ-Ziffern erforderlich. Sonstige Vorsorge nicht automatisch begünstigt.
Kur und RehabilitationAmbulante Kur: tarifliche ambulante Leistungen zu 100 %; AHB nach schriftlicher Zusage zu 100 %.Bis 28 Tage innerhalb von drei Jahren im tariflichen Umfang.
Krankenhaus, Zimmer und WahlarztEinbettzimmer sowie Beleg-, Privat-/Chefarzt; medizinisch notwendiges Rooming-in zu 100 %.Ein-/Zweibettzimmer, Chefarzt über Höchstsatz Rooming-in: Unterkunft und Verpflegung einer Begleitperson bei Kindern unter 13 Jahren auf ärztliches Anraten, bis 28 Tage; Krankenhausbescheinigung erforderlich.
Arzthonorare stationär (GOÄ)Auch über GOÄ-Höchstsätze hinaus im tariflichen Umfang.Privatärztliche Behandlung auch über GOÄ-Höchstsatz.
PrivatklinikenKeine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen.Allgemeine Leistungen in Privatkliniken ohne KHEntgG/BPflV-Abrechnung begrenzt auf 200 % entsprechender Entgelte eines Plankrankenhauses; Wahlleistungen nur im versicherten Umfang.
Gemischte AnstaltenKeine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen.Vor Behandlungsbeginn schriftliche Leistungszusage erforderlich. Ausnahme für Anschlussrehabilitation unter den Voraussetzungen der Rahmenbedingungen.
Ersatz-Krankenhaustagegeld30 €/Tag bei Arztverzicht plus 20 €/Tag bei Zimmerverzicht; Kinder jeweils die Hälfte.50 €/Tag ohne Privatarzt plus 50 € ohne Ein-/Zweibettzimmer; Kinder bis 15 Jahre jeweils Hälfte, am Entlassungstag nur Arztanteil.
Zahnbehandlung und Zahnreinigung100 % für Zahnbehandlung und Inlays; gesonderte Material-/Laborkosten zu 80 %.Zahnbehandlung 100 %. PZR zweimal/Kalenderjahr; begünstigte Vorsorge ohne Anrechnung auf SB/BRE.
Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie80 % für Zahnersatz und Implantate; KFO vor dem 18. Geburtstag 100 %, danach 80 %. Material-/Laborkosten 80 %.Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie: 90 %; KFO-Altersgrenze beachten.
ZahnstaffelIn den ersten beiden Versicherungsjahren jeweils 1.000 €, im dritten und vierten jeweils 2.000 €; danach und bei Unfall keine Zahnstaffel.Kumulierte Erstattungsgrenzen: 1.200 / 2.400 / 3.600 / 4.800 € innerhalb der ersten 12 / 24 / 36 / 48 Monate; danach keine Staffel, Unfälle ausgenommen. Bei Zahnersatz ab 5.000 € Heil-/Kostenplan vorlegen, sonst Kürzung des Mehrbetrags.
Zahnarzthonorare (GOZ)Bis zum 3,5-fachen GOZ-Satz.Über GOZ-Höchstsätze hinaus im tariflichen Umfang.
Stationäre Transporte100 % für medizinisch notwendigen Transport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus.100 % zum/vom Krankenhaus bis jeweils 100 km, mindestens zum nächsten geeigneten Krankenhaus; auch Verlegung. Privat-Pkw 0,30 €/km.
Weltweiter VersicherungsschutzWeltweiter Schutz, auch bei Umzug ins Ausland; bis sechs Monate garantiert ohne Auslandszuschlag. Längere Aufenthalte und Vereinbarungen gesondert klären.Weltweiter Schutz. Nach sechs Monaten Auslandsaufenthalt greifen Regeln zur Wohnsitzverlegung: außerhalb EWR/Schweiz Fortführungsvereinbarung nötig, innerhalb EWR/Schweiz ggf. Begrenzung auf deutsche Leistungen bzw. Zuschlag.
Geplante Behandlung im AuslandKeine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen.Medizinisch notwendige Behandlung bei im jeweiligen Land zugelassenen Behandlern nach örtlichen Abrechnungsregeln/ortsüblichem Niveau; tarifliche Leistungs- und Privatklinikgrenzen bleiben bestehen.
Rücktransport aus dem AuslandRücktransport eingeschlossen; medizinische Voraussetzungen und Organisation sind vor einer Reise anhand der Vertragsbedingungen zu klären.100 % der Mehrkosten eines medizinisch sinnvollen und wirtschaftlich vertretbaren Rücktransports. Vorher INTER-Zusage und Organisation; andernfalls maximal 5.000 € aus Europa bzw. 10.000 € außerhalb Europas.
KindernachversicherungKeine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen.Elternversicherung am Geburtstag genügt; Kind binnen zwei Monaten rückwirkend anmelden. Ohne Risikozuschläge/Wartezeiten bis Elternumfang, niedrigere SB möglich.
Umstellung auf ZusatzversicherungKeine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen.Binnen drei Monaten nach GKV-Pflicht, Familienversicherungs- oder Heilfürsorgeanspruch Wechsel in ergänzende Zusatzversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung/Wartezeit, soweit kein höherer Schutz.
Options- und UmstellungsrechteKeine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen.Ohne neue Gesundheitsprüfung/Wartezeiten zum Ende des 3., 5. und 10. Versicherungsjahres sowie bei Arbeitgeberwechsel oder Wechsel zwischen Anstellung und Selbstständigkeit. Antrag spätestens zwei Monate nach dem Ereignis; Senkung der SB möglich. Bestehende besondere Bedingungen gelten weiter.

Eine offene Angabe bedeutet nicht „nicht versichert“. Maßgeblich sind die konkrete Vertragsfassung und vereinbarten Bausteine.

Diese Tarife im Vergleichstool öffnen

Münchener Verein und INTER: Welcher PKV-Tarif passt zu Ihrem Bedarf?

Royal: bei bewusst gewählter prozentualer Selbstbeteiligung und akzeptierten Therapiequoten prüfen; persönlichen Beitrag ergänzen lassen.

QMP: bei Wunsch nach hoher Therapiequote, mit Prüfung von Hilfsmittelbezug, Zahnstaffel und der passenden festen SB-Stufe.

Bei einem Versichererwechsel zählen zusätzlich Gesundheitsprüfung, bereits zurückgelegte Versicherungszeiten und die Behandlung von Alterungsrückstellungen. Kündigen Sie bestehenden Schutz erst nach verbindlich bestätigtem Anschlussvertrag.

Häufige Fragen zum PKV-Vergleich: Münchener Verein Royal 891 und INTER QualiMed Premium 600

Welche PKV-Leistungen unterscheiden Münchener Verein Royal 891 und INTER QualiMed Premium 600?

Im PKV-Vergleich von Münchener Verein Royal 891 und INTER QualiMed Premium 600 kommt es auf die konkreten Erstattungsregeln an. Royal und QMP sind keine identischen Tarifkonzepte. Münchener Verein Royal kombiniert prozentuale Erstattungsregeln mit einem zusätzlichen begrenzten Selbstbehalt; INTER QMP 600 U verwendet einen festen Selbstbehalt in bestimmten Leistungsbereichen. Eine belastbare Preisentscheidung setzt ein Royal-Angebot für dieselbe Person voraus.

Welche Eigenkosten zeigt das Leistungsbeispiel zur PKV von Münchener Verein und INTER?

Für Münchener Verein Royal 891 und INTER QualiMed Premium 600 zeigt das PKV-Leistungsbeispiel folgende Rechnung: Eine Erstattung von 90 Prozent lässt zunächst 500 Euro Quotenanteil offen, eine Erstattung von 100 Prozent nicht. Ein zusätzlich vereinbarter allgemeiner Selbstbehalt kann anschließend hinzukommen. Dieses Beispiel ersetzt nicht die Berechnung des gesamten Royal-Selbstbehalts nach Tarif.

Für wen eignen sich die verglichenen PKV-Tarife von Münchener Verein und INTER?

Münchener Verein Royal als PKV-Tarif: bei bewusst gewählter prozentualer Selbstbeteiligung und akzeptierten Therapiequoten prüfen; persönlichen Beitrag ergänzen lassen. INTER QMP als PKV-Tarif: bei Wunsch nach hoher Therapiequote, mit Prüfung von Hilfsmittelbezug, Zahnstaffel und der passenden festen SB-Stufe.

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