Paar bespricht seine Absicherung in einer modernen Klinik
Württembergische und Barmenia: Bei Privatkliniken, Hilfsmitteln und Transporten können Leistungsgrenzen hohe Eigenkosten verursachen.

PKV Anbieter Duelle · Leistungen und Beiträge

Württembergische oder Barmenia: Premium-PKV im Vergleich

Württembergische Premium aus A1, S1 und Z1 und Barmenia einsA expert+ bieten umfangreiche PKV-Leistungen. Der Vergleich konzentriert sich auf teure Leistungsfälle: Privatkliniken, Heilmittel, Psychotherapie, Hilfsmittel und Krankentransporte. Die gewählten Beitragsbeispiele verwenden 480 beziehungsweise 660 Euro Selbstbehalt.

Württembergische Premium: A1 480 + S1 + Z1 und Barmenia einsA expert+: Welche PKV-Unterschiede entscheiden?

Württembergische und Barmenia unterscheiden sich nicht nur durch Beitrag und Versicherernamen. Bei Privatkliniken können Vergleichskosten, bei Heilmitteln Preisverzeichnisse und bei Hilfsmitteln Bezugswege die Erstattung beeinflussen. Wer hohen Schutz sucht, sollte genau diese Bedingungen vor Komfortdetails wie einem Brillenbudget prüfen.

Württembergische und Barmenia: monatliche PKV-Beispielbeiträge mit 35 Jahren

Selbstständig · Versicherungsbeginn 01.10.2026 · inklusive gesetzlichem 10-%-Zuschlag · ohne Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld. Keine Abzüge für Arbeitgeberzuschuss, Beitragsrückerstattung oder Stundung. Berechnung vom 28.09.2026.

Württembergische Premium: A1 480 + S1 + Z1

807,22 € / Monat

Beispiel: A1_480,Z1,S1
Selbstbehalt: 480 € pro Jahr.

Jahresbeitrag: 9.686,64 €.

Barmenia einsA expert+

940,30 € / Monat

Beispiel: EXP2+
Selbstbehalt: 660 € pro Jahr.

Jahresbeitrag: 11.283,60 €.

Die Beispiele haben dieselbe Alters- und Beitragsbasis, aber unterschiedliche Selbstbehaltsregeln beziehungsweise Leistungsumfänge. Ein niedrigerer Beitrag bedeutet deshalb nicht automatisch niedrigere Gesamtkosten. Pflegepflichtversicherung und ein bedarfsgerechtes Krankentagegeld kommen hinzu; Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge können den persönlichen Beitrag verändern.

Privatkliniken bei Württembergische S1 und Barmenia expert+

Württembergische S1 begrenzt allgemeine Leistungen einer nicht nach KHEntgG/BPflV abrechnenden Privatklinik grundsätzlich auf 150 Prozent der Kosten einer vergleichbaren Klinik. Barmenia expert+ folgt seiner eigenen Krankenhaus- und Kostenregelung. Die freie Wahl einer Privatklinik ist deshalb von der Höhe der erstatteten Rechnung zu unterscheiden. Bei einer geplanten Aufnahme sollten beide Versicherer den vollständigen Kostenplan einschließlich Wahlleistungen prüfen.

Heil- und Hilfsmittel bei Württembergische A1 und Barmenia einsA expert+

Württembergische A1 sieht für Heilmittel grundsätzlich 100 Prozent innerhalb des maßgeblichen Preisrahmens vor. Bei Hilfsmitteln können Beschaffung durch den Versicherer, Kostenhöhe und Notfallausnahmen über die volle Erstattung entscheiden. Barmenia expert+ verwendet eigene offene Katalog- und Quotenregeln. Für einen fairen Vergleich braucht es deshalb die konkrete Hilfsmittelart, den Preis und die erforderliche Versorgung; ein einfaches Häkchen bei „Hilfsmittel“ reicht nicht aus.

Württembergische und Barmenia PKV: Stationäre Transporte und Auslandsrücktransport

Württembergische S1 beschreibt Transporte und Krankenfahrten mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Grenzen. Die allgemeine Formulierung „Transport 100 Prozent“ würde etwa Voraussetzungen zu Entfernung und Transportanlass verdecken. Beim Rücktransport aus dem Ausland ist unter anderem die Organisation durch den Versicherer relevant. Barmenia unterscheidet ebenfalls medizinisch notwendige Rücktransporte und weitere Transportfälle. Vor einer Reise sollte eine ergänzende Reisekrankenversicherung samt Rücktransportregel geprüft werden.

Württembergische Premium und Barmenia expert+: Unterschiedliche PKV-Tarifpakete

A1 480, S1 und Z1 bilden zusammen das hier beschriebene Württembergische-Paket. Eine andere A-, S- oder Z-Stufe verändert den Vergleich. Bei Barmenia ist insbesondere expert ohne Plus von expert+ zu unterscheiden. Lassen Sie deshalb das Angebot vollständig mit allen Codes dokumentieren. Nur so lassen sich spätere Rückfragen zu Klinik, Zahn und Selbstbehalt eindeutig dem tatsächlich beantragten Schutz zuordnen.

Rechenbeispiel für eine Behandlung

Privatklinik mit 12.000 Euro allgemeinen Krankenhauskosten

Wenn die tariflichen Vergleichskosten 6.000 Euro betragen, ergibt eine Grenze von 150 Prozent höchstens 9.000 Euro für diesen Kostenblock. Von 12.000 Euro bleiben dann rechnerisch 3.000 Euro offen. Wahlärztliche Honorare und Unterkunft sind im Beispiel nicht eingerechnet und müssen getrennt geprüft werden.

Vereinfachtes Leistungsbeispiel, keine individuelle Leistungszusage.

Württembergische und Barmenia PKV: Die fünf wichtigsten Vergleichspunkte

Bei Württembergische Premium: A1 480 + S1 + Z1 und Barmenia einsA expert+ sind diese Leistungsregeln besonders relevant. Gleiche Angaben bleiben sichtbar, wenn sie für die Entscheidung wichtig sind. Die vollständige Tabelle folgt darunter.

Leistungsvergleich: Württembergische Premium: A1 480 + S1 + Z1 und Barmenia einsA expert+
LeistungsmerkmalWürttembergische Premium: A1 480 + S1 + Z1Barmenia einsA expert+
Heilmittel100 % bis zu den Höchstbeträgen der Bundesbeihilfeverordnung; unter anderem Ergotherapie und Logopädie.100 % für verordnete Heilmittel einschließlich Physio-, Ergo-, Logo- und podologischer Therapie.
Hilfsmittel100 % bei Beschaffung durch den Versicherer; auch bei eigener Beschaffung bis 1.000 € oder im akuten Notfall. Ansonsten 80 %; tarifliche Hilfsmitteldefinition beachten.Offener Katalog: 100 %, lebenserhaltende Hilfsmittel 100 %. Kostenvoranschlag vor Bezug empfohlen, Bezugsangebot freiwillig.
PrivatklinikenAllgemeine Leistungen in Privatkliniken ohne gesetzliche Abrechnung bis 150 % der vergleichbaren gesetzlichen Krankenhausvergütung.Private Krankenhäuser einbezogen; Krankenhausmerkmale und tarifliche Kostenregelungen müssen erfüllt sein.
Stationäre TransporteS1: 100 % bei Notfall, Unfall-Erstversorgung oder bescheinigter Geh-, Seh- oder Fahrunfähigkeit; Krankenhaus im Umkreis von 100 km, sonst nächstes geeignetes. Krankenfahrten maximal 500 €/Versicherungsjahr, außer Dialyse, Strahlen- und Chemotherapie; Privat-Pkw 0,30 €/km.Notwendiger Transport zum und vom Krankenhaus 100 % im Rahmen stationärer Heilbehandlung.
Rücktransport aus dem AuslandS1: medizinisch sinnvoller Rücktransport zu 100 % bei bescheinigter Transportfähigkeit in ein geeignetes deutsches Krankenhaus. Organisation durch den Versicherer; sonst Begrenzung auf dessen Kosten möglich. Notwendige Begleitperson bei Kindern unter 18 eingeschlossen.Medizinisch notwendiger Rücktransport abzüglich üblicher Rückreisekosten; sonstiger Krankentransport bis zu fünf Erste-Klasse-Linienflugkosten. Ambulanzflug unter der besonderen Voraussetzung der Lebensrettung.

Die Angaben gelten im tariflichen Umfang. Quoten, Preisgrenzen, allgemeiner Selbstbehalt und erforderliche Zusagen sind gemeinsam zu beachten.

Württembergische und Barmenia PKV: Leistungen von Premium: A1 480 + S1 + Z1 und einsA expert+

Der PKV-Leistungsvergleich zeigt Württembergische Premium: A1 480 + S1 + Z1 und Barmenia einsA expert+ mit ihren jeweiligen Erstattungsgrenzen. Abweichende Beschreibungen sind farblich hervorgehoben; die Farbe ist keine Qualitätsbewertung. Selbstbehalte, Gebührenregelungen und erforderliche Zusagen gelten zusätzlich.

Leistungsvergleich: Württembergische Premium: A1 480 + S1 + Z1 und Barmenia einsA expert+
LeistungsmerkmalWürttembergische Premium: A1 480 + S1 + Z1Barmenia einsA expert+
SelbstbehaltA1 480: 480 € Selbstbehalt je Kalenderjahr für ambulante Leistungen; zusätzliche tarifliche Eigenanteile bleiben bestehen.Je Leistungsstufe 330 / 660 / 1.320 € je Kalenderjahr; konkrete Stufe und Kinderregelung sind im Versicherungsschein festgelegt.
Ärztliche Behandlung und Arztwahl100 % für erstattungsfähige ärztliche Behandlung; freie Arztwahl.Ambulant: 100 %, freie Arztwahl
Arznei- und Verbandmittel100 % für erstattungsfähige verordnete Arznei- und Verbandmittel.Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel 100 %, einschließlich definierter Infusionslösungen und Blutteststreifen.
Arzthonorare ambulant (GOÄ)Auch über GOÄ-/GOP-Höchstsätze bei wirksamer Honorarvereinbarung.Über dem Gebührenrahmen im tariflichen Umfang; Angemessenheit bleibt zu prüfen.
Heilmittel100 % bis zu den Höchstbeträgen der Bundesbeihilfeverordnung; unter anderem Ergotherapie und Logopädie.100 % für verordnete Heilmittel einschließlich Physio-, Ergo-, Logo- und podologischer Therapie.
Hilfsmittel100 % bei Beschaffung durch den Versicherer; auch bei eigener Beschaffung bis 1.000 € oder im akuten Notfall. Ansonsten 80 %; tarifliche Hilfsmitteldefinition beachten.Offener Katalog: 100 %, lebenserhaltende Hilfsmittel 100 %. Kostenvoranschlag vor Bezug empfohlen, Bezugsangebot freiwillig.
HörgeräteHörgeräte nach der offenen Hilfsmittelregel: 100 % bei Beschaffung durch den Versicherer, Kosten bis 1.000 € oder akutem Notfall. Sonst höchstens dessen Beschaffungskosten und maximal 80 %. Hörgerätebatterien sind eingeschlossen.100 % der medizinisch notwendigen Kosten im offenen Hilfsmittelkatalog; keine separate Hörgeräte-Eurogrenze im Tarif.
Orthopädische SchuheOrthopädische Maßschuhe: Abzug von 70 € pro Paar; bis vier Paar pro Kalenderjahr. Orthopädische Einlagen ebenfalls bis vier Paar.100 % von höchstens 1.500 € Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr für orthopädische Schuhe und Schuhzurichtungen.
Brille, Kontaktlinsen und SehkorrekturSehhilfen bis 400 € innerhalb von zwei Versicherungsjahren; medizinisch notwendige operative Sehkorrektur eingeschlossen.Bis 600 € Erstattung für Sehhilfen/2 Jahre, früher ab 0,5 Dioptrien Änderung. LASIK nach 2 Jahren bis 2.000 €/Auge.
Ambulante Psychotherapie100 % bis 60 Sitzungen je Versicherungsfall einschließlich probatorischer Sitzungen; darüber hinaus vorherige Zusage erforderlich.100 % für psychotherapeutische Behandlung einschließlich psychologischer Diagnostik; keine tarifliche Sitzungsobergrenze. Für Heilpraktiker gelten ggf. deren eigene Budgetgrenzen.
Stationäre PsychotherapieS1: medizinisch notwendige stationäre Psychotherapie eingeschlossen. Keine besondere Tagesbegrenzung im Modul; für Privatkliniken gelten die tariflichen Kostengrenzen.Medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung im vertraglichen Umfang; Klinikstatus gesondert prüfen.
Heilpraktiker und Alternativmedizin80 % für Heilpraktiker, höchstens 2.000 € je Versicherungsjahr einschließlich zugehöriger Mittel; keine Heilpraktiker-Psychotherapie.100 % für tariflich aufgeführte Naturheilverfahren und Heilpraktiker einschließlich zugehöriger Arznei-/Verbandmittel.
Vorsorge und SchutzimpfungenErweiterte Vorsorge und Schutzimpfungen einschließlich Reiseimpfungen/Malariaprophylaxe. Tarifliche Vorsorgeleistungen bis 1.000 € je Kalenderjahr ohne Selbstbehalt und ohne BRE-Verlust.Vorsorgeuntersuchungen und STIKO-Schutzimpfungen 100 %, auch empfohlene private Reiseimpfungen; definierte Vorsorge ohne Einfluss auf BRE.
Kur und RehabilitationAHB nach vorheriger Zusage, soweit kein anderer Kostenträger leistet; Beginn grundsätzlich innerhalb von vier Wochen, medizinisch bedingte Verzögerung möglich.Kurbehandlung (Arzt, Arznei-/Verbandmittel, Heilmittel, Kurplan und Kurtaxe) 100 %. Sonstige Kur einmal in zwei Kalenderjahren; bei Genesungskur zusätzlich 200 €/Tag bis vier Wochen nach vorausgegangenem Klinikaufenthalt von mindestens zehn Tagen.
Krankenhaus, Zimmer und WahlarztS1: Ein- oder Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung; Rooming-in bei Kindern unter 16 Jahren, sonst bei medizinischer Notwendigkeit.Stationär: Ein- oder Zweibettzimmer, Privatarzt 100 %
Arzthonorare stationär (GOÄ)Auch über GOÄ-Höchstsätze mit wirksamer Honorarvereinbarung.Über dem GOÄ-Rahmen im tariflichen Umfang.
PrivatklinikenAllgemeine Leistungen in Privatkliniken ohne gesetzliche Abrechnung bis 150 % der vergleichbaren gesetzlichen Krankenhausvergütung.Private Krankenhäuser einbezogen; Krankenhausmerkmale und tarifliche Kostenregelungen müssen erfüllt sein.
Gemischte AnstaltenMedizinisch notwendige Akutbehandlung auch in gemischten Anstalten; besondere Regeln für AHB, Reha und Kur bleiben bestehen.Ausnahmen unter anderem bei ausschließlich notwendiger stationärer Behandlung und Notfall; kein uneingeschränkter Verzicht.
Ersatz-Krankenhaustagegeld50 €/Tag ohne Ein-/Zweibettzimmer bzw. 20 € bei Zweibett- statt Einbettzimmer; zusätzlich 50 € bei vollständigem Verzicht auf gesonderte Arztleistungen. Sonderfälle wie AHB ausgenommen.Je 50 €/Tag bei Verzicht auf gesonderte Unterkunft bzw. privatärztliche Behandlung, zusammen bis 100 €. Nicht bei Teilstationär oder gemischten Anstalten.
Zahnbehandlung und ZahnreinigungZ1: 100 % für Zahnbehandlung und prophylaktische Leistungen.Zahnbehandlung und Prophylaxe einschließlich PZR 100 %; Inlays zählen zur Zahnbehandlung.
Zahnersatz, Implantate und KieferorthopädieZ1: 90 % für Zahnersatz einschließlich Implantaten, Inlays und Knochenaufbau; bei kooperierendem Dentallabor 95 %. KFO 90 % mit vorherigem Kostenplan, sonst 70 %; Beginn vor 18, danach nur bei schwerer Kieferanomalie oder Unfall nach Tarifvoraussetzungen.90 %; anfangs 10.000 € Rechnungsrahmen insgesamt in Kalenderjahr 1–3. Plan vorab bei Kosten über 1.500 €.
ZahnstaffelZ1: 1.000/2.000/3.000/4.000 € kumulierte Erstattung in den ersten 1/2/3/4 Versicherungsjahren. Unfallausnahme; anrechenbare Vorversicherung kann die Staffel verkürzen.Zahnersatz/KFO: 10.000 € erstattungsfähiger Rechnungsbetrag insgesamt im 1.–3. Kalenderjahr; danach unbegrenzt. Unfall ausgenommen. Heil-/Kostenplan über 1.500 € vorab, sonst Kürzung.
Zahnarzthonorare (GOZ)Bis zum fünffachen GOZ-Satz mit entsprechender Honorarvereinbarung.Über dem Gebührenrahmen im tariflichen Umfang; Zahnquote zusätzlich beachten.
Stationäre TransporteS1: 100 % bei Notfall, Unfall-Erstversorgung oder bescheinigter Geh-, Seh- oder Fahrunfähigkeit; Krankenhaus im Umkreis von 100 km, sonst nächstes geeignetes. Krankenfahrten maximal 500 €/Versicherungsjahr, außer Dialyse, Strahlen- und Chemotherapie; Privat-Pkw 0,30 €/km.Notwendiger Transport zum und vom Krankenhaus 100 % im Rahmen stationärer Heilbehandlung.
Weltweiter VersicherungsschutzEuropa; bei vorübergehendem Aufenthalt außerhalb Europas zunächst 6 Monate. Verlängerung, wenn die geplante Rückreise aus nicht selbst zu vertretenden Gründen nicht möglich ist.Unbefristeter weltweiter Aufenthaltsschutz bei Einbett-/privatärztlichem Schutz und fortgeführter Pflegepflichtversicherung (auch große PPV-Anwartschaft).
Geplante Behandlung im AuslandGezielte Heilbehandlung oder Entbindung im Ausland: Erstattung höchstens bis zu dem Betrag, der bei derselben Behandlung in Deutschland erstattet worden wäre.Bei gezielter Behandlung im Ausland keine Mehrkosten gegenüber entsprechender Behandlung in Deutschland. Ausnahmen u. a. bei hier nicht vollständig möglicher Behandlung und bestimmten Entbindungen.
Rücktransport aus dem AuslandS1: medizinisch sinnvoller Rücktransport zu 100 % bei bescheinigter Transportfähigkeit in ein geeignetes deutsches Krankenhaus. Organisation durch den Versicherer; sonst Begrenzung auf dessen Kosten möglich. Notwendige Begleitperson bei Kindern unter 18 eingeschlossen.Medizinisch notwendiger Rücktransport abzüglich üblicher Rückreisekosten; sonstiger Krankentransport bis zu fünf Erste-Klasse-Linienflugkosten. Ambulanzflug unter der besonderen Voraussetzung der Lebensrettung.
KindernachversicherungAnmeldung binnen 2 Monaten nach Geburt, Elternteil grundsätzlich 3 Monate vorversichert. Diese Mindestdauer entfällt bei Vertragsschluss vor Vollendung der 20. Schwangerschaftswoche. Geburtsschäden und angeborene Krankheiten eingeschlossen.Angeborene Krankheiten, Geburtsschäden und Anomalien ausdrücklich einbezogen; fristgerechte Nachversicherung erforderlich.
Umstellung auf ZusatzversicherungKeine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen.Bei GKV-Pflicht/Familienversicherung: Antrag binnen drei Monaten; ohne neue Prüfung bis zum bisherigen Leistungsumfang.
Options- und UmstellungsrechteKeine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen.Höherversicherung bzw. SB-Senkung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu tariflichen Optionszeitpunkten (u. a. nach drei, fünf oder sieben Jahren) und bestimmten Lebensereignissen; Antragsfristen und Vorversicherungsvoraussetzungen beachten.

Eine offene Angabe bedeutet nicht „nicht versichert“. Maßgeblich sind die konkrete Vertragsfassung und vereinbarten Bausteine.

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Württembergische und Barmenia: Welcher PKV-Tarif passt zu Ihrem Bedarf?

Württembergische Premium: mit besonderem Augenmerk auf das vollständige A1-/S1-/Z1-Paket, Klinikgrenze und Transportbedingungen.

Barmenia expert+: mit besonderem Augenmerk auf Therapiequoten, Hilfsmittel und den konkreten Krankenhausumfang.

Bei einem Versichererwechsel zählen zusätzlich Gesundheitsprüfung, bereits zurückgelegte Versicherungszeiten und die Behandlung von Alterungsrückstellungen. Kündigen Sie bestehenden Schutz erst nach verbindlich bestätigtem Anschlussvertrag.

Häufige Fragen zum PKV-Vergleich: Württembergische Premium: A1 480 + S1 + Z1 und Barmenia einsA expert+

Welche PKV-Leistungen unterscheiden Württembergische Premium: A1 480 + S1 + Z1 und Barmenia einsA expert+?

Im PKV-Vergleich von Württembergische Premium: A1 480 + S1 + Z1 und Barmenia einsA expert+ kommt es auf die konkreten Erstattungsregeln an. Württembergische und Barmenia unterscheiden sich nicht nur durch Beitrag und Versicherernamen. Bei Privatkliniken können Vergleichskosten, bei Heilmitteln Preisverzeichnisse und bei Hilfsmitteln Bezugswege die Erstattung beeinflussen. Wer hohen Schutz sucht, sollte genau diese Bedingungen vor Komfortdetails wie einem Brillenbudget prüfen.

Welche Eigenkosten zeigt das Leistungsbeispiel zur PKV von Württembergische und Barmenia?

Für Württembergische Premium: A1 480 + S1 + Z1 und Barmenia einsA expert+ zeigt das PKV-Leistungsbeispiel folgende Rechnung: Wenn die tariflichen Vergleichskosten 6.000 Euro betragen, ergibt eine Grenze von 150 Prozent höchstens 9.000 Euro für diesen Kostenblock. Von 12.000 Euro bleiben dann rechnerisch 3.000 Euro offen. Wahlärztliche Honorare und Unterkunft sind im Beispiel nicht eingerechnet und müssen getrennt geprüft werden.

Für wen eignen sich die verglichenen PKV-Tarife von Württembergische und Barmenia?

Württembergische Premium als PKV-Tarif: mit besonderem Augenmerk auf das vollständige A1-/S1-/Z1-Paket, Klinikgrenze und Transportbedingungen. Barmenia expert+ als PKV-Tarif: mit besonderem Augenmerk auf Therapiequoten, Hilfsmittel und den konkreten Krankenhausumfang.

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