Was bedeutet die 70 im Allianz-PKV-Tarif GSP70?
Die Zahl 70 beschreibt bei Allianz GSP70 die Erstattung vor Erreichen der allgemeinen Selbstbehaltsgrenze: Von entsprechend erstattungsfähigen Rechnungen bleiben zunächst 30 Prozent bei Ihnen. Bei 2.000 Euro solchen Aufwendungen sind das 600 Euro; bei 5.000 Euro ist die Jahresgrenze von 1.500 Euro erreicht. Diese Rechnung unterstellt vollständig tarifgerechte Leistungen. Nicht versicherte Kosten oder besondere Leistungslimits verschwinden durch das Erreichen der Grenze nicht.
Tarifbezeichnung: GSP70
Allianz Plus 70: Klinikkomfort trotz höherem Eigenanteil
MeinGesundheitsschutz Plus 70 enthält Ein- oder Zweibettzimmer und gesondert berechnete ärztliche Krankenhausleistungen. Der höhere Selbstbehalt macht GSP70 deshalb nicht zu einem reinen Mehrbettzimmertarif. Ambulant gilt dagegen die Begrenzung auf die jeweiligen GOÄ-Höchstsätze. Wer eine teure privatärztliche Honorarvereinbarung unterschreiben soll, muss daher zwischen ambulanter und stationärer Behandlung unterscheiden.
Warum Allianz Zahn 75, Zahn 90 und Zahn 100 separat zählen
Die 70 in Plus 70 legt die Zahnersatzquote nicht fest. Dafür wird ein eigener MeinGesundheitsschutz-Zahnbaustein vereinbart. Die unten beschriebenen Zahnleistungen beziehen sich ausdrücklich auf Zahn 90; ein Angebot mit Zahn 75 hat andere Erstattungen. Für einen Preisvergleich müssen deshalb sowohl GSP70 als auch der Zahnbaustein übereinstimmen.
Plus 70 oder Plus 90: Welche Beitragsersparnis gleicht das Risiko aus?
Zwischen den beiden Allianz-Plus-Stufen liegt eine Differenz von maximal 1.000 Euro beim allgemeinen jährlichen Eigenanteil. Ohne Berücksichtigung von Steuern und Arbeitgeberzuschuss entspricht das 83,33 Euro monatlich. Dieser rechnerische Vergleichspunkt ist kein Tarifbeitrag: Er hilft, zwei persönliche Angebote bei hohen erstattungsfähigen Behandlungskosten zu beurteilen. In einem Jahr mit wenigen Rechnungen fällt der Unterschied beim Eigenanteil geringer aus.
Allianz MeinGesundheitsschutz Plus 70: PKV-Leistungen im Überblick
Die Zahnpositionen in dieser Übersicht beschreiben ausdrücklich die Kombination mit MeinGesundheitsschutz Zahn 90 (GSZ90). Für Zahn 75 oder Zahn 100 gelten andere Werte.
- Selbstbehalt
- Selbstbeteiligung: 30 %, max. 1.500 €/Jahr
- Ärztliche Behandlung und Arztwahl
- 100 % vor tariflicher Selbstbeteiligung; freie Arztwahl und direkter Facharztzugang.
- Arznei- und Verbandmittel
- Verordnete Arznei- und Verbandmittel 100 % vor SB. Bei Original statt verfügbarem Generikum zusätzlich 10 € Eigenanteil je Bezug, höchstens 1.000 €/Jahr; Ausnahme bei Austauschverbot.
- Arzthonorare ambulant (GOÄ)
- Ambulant bis zu den jeweiligen GOÄ-Höchstsätzen.
- Heilmittel
- 100 % vor SB für verordnete Heilmittel einschließlich Ergo- und Logopädie bis 110 % der Bundesbeihilfe-Höchstbeträge.
- Hilfsmittel
- Offener Katalog. Sonstige Hilfsmittel 100 % vor SB bei Bezug über Kooperationspartner, fehlendem Partner oder kurzfristigem Notfallbedarf; sonst 80 %. Sondergrenzen für Schuhe, Hörhilfen und Perücken.
- Hörgeräte
- Bis 1.500 € je Hörhilfe; teilimplantierte BAHA-Geräte bis 3.000 €, jeweils vor tariflicher SB.
- Orthopädische Schuhe
- Orthopädische Schuhe bis 2.000 € je Kalenderjahr vor tariflicher SB.
- Brille, Kontaktlinsen und Sehkorrektur
- Sehhilfen einschließlich Kontaktlinsen-Pflegemitteln bis 500 € innerhalb von 36 Monaten vor SB. Operative Sehkorrektur bis 1.500 €.
- Ambulante Psychotherapie
- 100 % vor SB ohne feste Sitzungsobergrenze. Ärzte und Psychotherapeuten nach Psychotherapeutengesetz; Heilpraktikerpsychotherapie fällt unter das separate Heilpraktikerbudget.
- Stationäre Psychotherapie
- Medizinisch notwendige stationäre Psychotherapie nach den Krankenhausleistungen; keine gesonderte Sitzungsstaffel. Grenzen bei Privatkliniken und Reha beachten.
- Heilpraktiker und Alternativmedizin
- Heilpraktikerbehandlung samt zugehöriger Arzneimittel bis 1.000 € im Kalenderjahr vor SB, innerhalb GebüH.
- Vorsorge und Schutzimpfungen
- Vorsorgeleistungen sowie Schutz-/Reiseimpfungen und Malariaprophylaxe versichert. Definierte Leistungen aus MeinVorsorgeprogramm ohne SB und ohne Verlust der Beitragsrückerstattung.
- Kur und Rehabilitation
- Ambulante/stationäre Kur bis 1.500 €/36 Monate; ambulante/stationäre Reha bis 150 % des GKV-Niveaus innerhalb von 36 Monaten, AHB gesondert geregelt.
- Krankenhaus, Zimmer und Wahlarzt
- 100 % vor SB: allgemeine Krankenhausleistungen, Ein- oder Zweibettzimmer sowie Wahl- und Belegarzt.
- Arzthonorare stationär (GOÄ)
- Stationäre Wahl-/Belegarztleistungen auch über GOÄ-Höchstsätze hinaus.
- Privatkliniken
- Privatklinikleistungen bis 250 % der vergleichbaren allgemeinen Leistungen des nächstgelegenen Maximalversorgungskrankenhauses; keine Grenze bei Notfällen. Separat berechnete Arztleistungen zusätzlich.
- Gemischte Anstalten
- Krankenhausbehandlung auch in Einrichtungen, die Kuren/Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder Genesende aufnehmen. Für tatsächliche Kur und Reha gelten eigene Regeln.
- Ersatz-Krankenhaustagegeld
- Wahlleistungsverzicht: 40 €/Tag für gesonderte Arztleistungen und 70 €/Tag für Ein-/Zweibettzimmer, zusammen bis 110 €. Unter 16 Jahren halbe Beträge; Ausnahmen u. a. für Teilstationär und Intensivstation.
- Zahnbehandlung und Zahnreinigung
- Mit GSZ90: Zahnbehandlung ohne Inlays und Prophylaxe einschließlich PZR 100 %. MeinVorsorgeprogramm schützt die Beitragsrückerstattung innerhalb seiner Grenzen.
- Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie
- Mit GSZ90: Inlays, Zahnersatz und Implantate 90 %; KFO bis zum 21. Geburtstag 90 %, danach bei Unfall oder definierten schweren Erkrankungen.
- Zahnstaffel
- GSZ90: kumulativ 1.000 / 2.000 / 3.000 € in den ersten ein / zwei / drei Kalenderjahren. Unfall und definierte Prophylaxe im MeinVorsorgeprogramm ausgenommen.
- Zahnarzthonorare (GOZ)
- GSZ90 erstattet angemessene zahnärztliche Honorare auch oberhalb der GOZ-/GOÄ-Höchstsätze.
- Stationäre Transporte
- Medizinisch notwendige Rettungs-/Krankentransporte und Fahrten 100 % vor SB; geeignete Behandlungsorte im Umkreis von 100 km, sonst nächstgelegene geeignete Einrichtung.
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Europa versichert. Außerhalb Europas vorübergehend bis sechs Monate, bei Rückreisehindernissen verlängert. Vor Fristablauf Verlängerung bis zu zehn weitere Jahre vereinbar, ggf. gegen Zuschlag.
- Geplante Behandlung im Ausland
- Bei gezielter Behandlung außerhalb EU/EWR wird der Erstattungssatz um 20 % reduziert. Keine Reduzierung bei vorheriger schriftlicher Zusage oder wenn die Behandlung in Deutschland nicht vollständig möglich ist.
- Rücktransport aus dem Ausland
- 100 % bei medizinischer Notwendigkeit oder voraussichtlich mehr als 14 Tagen Behandlung nach Abstimmung der Ärzte. Zum Wohnsitz oder nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus; kostengünstigstes medizinisch geeignetes Transportmittel.
- Kindernachversicherung
- Ohne Risikozuschlag, Ausschluss und Wartezeit einschließlich Geburtsschäden: Elternteil mindestens drei Monate versichert (ggf. ab Vertragsschluss), Anmeldung binnen zwei Monaten. Schutz höchstens so umfassend wie beim versicherten Elternteil.
- Umstellung auf Zusatzversicherung
- Bei GKV-Pflicht/Familienversicherung Umstellung in Zusatztarife gleicher Leistungsbereiche mit Anrechnung erworbener Rechte und Rückstellungen. Grundsätzlich binnen drei Monaten; für Mehrleistungen neue Risikoprüfung möglich.
- Options- und Umstellungsrechte
- MeineWechseloption ist ein zusätzlicher Baustein. Ohne diesen kein pauschales höheres Leistungsniveau ohne Risikoprüfung; interner Tarifwechsel mit gesetzlichen Rechten bleibt möglich.
Allianz MeinGesundheitsschutz Plus 70: Beitragsbeispiel und eigene Kosten
Zum Angebot für Allianz Plus 70 gehört die genaue Zahnvariante. Die maximale allgemeine Selbstbeteiligung von 1.500 Euro ist zusätzlich zum Jahresbeitrag einzuplanen; sie wird nur bei entsprechenden Leistungsfällen ausgeschöpft.
GSP70,GSZ90
648,40 € / Monat
- Versicherte Person
- 35 Jahre, selbstständig
- Versicherungsbeginn
- 01.10.2026
- Beitragsumfang
- Inklusive gesetzlichem 10-%-Zuschlag; ohne Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld. Kein Abzug von Arbeitgeberzuschuss, Steuervorteil oder Beitragsrückerstattung.
- Allgemeiner Selbstbehalt der Beispielvariante
- 1.500 € / Jahr
- Jahresbeitrag
- 7.780,80 €
- Berechnungsstand
- 28.09.2026 · persönlicher Beitrag kann abweichen
Fragen zu Allianz MeinGesundheitsschutz Plus 70 als privater Krankenversicherung
Sind bei Allianz Plus 70 alle Ausgaben auf 1.500 Euro begrenzt?
Nein. Allianz MeinGesundheitsschutz Plus 70 begrenzt damit nur den tariflich definierten allgemeinen Selbstbehalt. Eigenkosten durch einen Zahnbaustein, ausgeschlossene Behandlungen oder überschrittene Erstattungsgrenzen können hinzukommen.
Benötige ich bei Allianz GSP70 eine Überweisung zum Facharzt?
Allianz GSP70 sieht freien Facharztzugang vor. Ein vorgeschalteter Hausarzt ist keine allgemeine Voraussetzung für die ambulante Erstattung; der vereinbarte Selbstbehalt und der Gebührenrahmen gelten dennoch.
Allianz: Weitere PKV-Tarife zur Einordnung
Allianz MeinGesundheitsschutz Plus 70 im Zwei-Tarif-Vergleich auswählen
Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.
