01 · Erster Tarif
Allianz MeinGesundheitsschutz Plus 70 + Zahn 90
648,40 € / Monat
Beispiel: GSP70, GSZ90
Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 1.500 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.
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35 Jahre · selbstständig · ohne Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld
01 · Erster Tarif
648,40 € / Monat
Beispiel: GSP70, GSZ90
Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 1.500 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.
02 · Zweiter Tarif
385,04 € / Monat
Beispiel: KVS1
Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 500 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.
Inklusive gesetzlichem Zuschlag, vor Arbeitgeberzuschuss, Beitragsrückerstattung und Stundung. Berechnungsstand: 28.09.2026, Versicherungsbeginn: 01.10.2026. Die tatsächliche Annahme und Ihr persönlicher Beitrag werden individuell geprüft. Bei Tariflinien gilt der Beitrag für die ausdrücklich genannte Beispielstufe und deren Selbstbehalt.
Ausgewählt: Allianz MeinGesundheitsschutz Plus 70 + Zahn 90 und HanseMerkur Smart Fit. Auf kleinen Bildschirmen können Sie die Tabelle seitlich scrollen.
| Leistungsmerkmal | Allianz MeinGesundheitsschutz Plus 70 + Zahn 90 | HanseMerkur Smart Fit |
|---|---|---|
| Selbstbehalt | Selbstbeteiligung: 30 %, max. 1.500 €/Jahr | Selbstbeteiligung: 500 € oder 1.000 €, nur ambulant/Zahn |
| Ärztliche Behandlung und Arztwahl | 100 % vor tariflicher Selbstbeteiligung; freie Arztwahl und direkter Facharztzugang. | 100 % beim tariflichen Primärarzt oder mit Überweisung, sonst 80 %. |
| Arznei- und Verbandmittel | Verordnete Arznei- und Verbandmittel 100 % vor SB. Bei Original statt verfügbarem Generikum zusätzlich 10 € Eigenanteil je Bezug, höchstens 1.000 €/Jahr; Ausnahme bei Austauschverbot. | Verordnete Arznei- und Verbandmittel nach Primärarztregel: 100 %, bei Behandlung außerhalb dieses Weges 80 %. |
| Arzthonorare ambulant (GOÄ) | Ambulant bis zu den jeweiligen GOÄ-Höchstsätzen. | Bis zu den GOÄ-Höchstsätzen im tariflichen Umfang. |
| Heilmittel | 100 % vor SB für verordnete Heilmittel einschließlich Ergo- und Logopädie bis 110 % der Bundesbeihilfe-Höchstbeträge. | 90 % für verordnete Heilmittel; Höchstbeträge der Bundesbeihilfe begrenzen die Berechnungsgrundlage. Auch Ergo- und Logotherapie im tariflichen Verzeichnis. |
| Hilfsmittel | Offener Katalog. Sonstige Hilfsmittel 100 % vor SB bei Bezug über Kooperationspartner, fehlendem Partner oder kurzfristigem Notfallbedarf; sonst 80 %. Sondergrenzen für Schuhe, Hörhilfen und Perücken. | Tariflich benannte Hilfsmittel zu 100 %; Katalog und Einzelgrenzen beachten. Hör-/Sprechgeräte bis 1.000 €, Prothesen/Orthesen bis 15.000 €, Krankenfahrstühle bis 12.000 € Rechnungsbetrag. |
| Hörgeräte | Bis 1.500 € je Hörhilfe; teilimplantierte BAHA-Geräte bis 3.000 €, jeweils vor tariflicher SB. | Hör- und Sprechgeräte bis 1.000 € Rechnungsbetrag im tariflichen Hilfsmittelkatalog. |
| Orthopädische Schuhe | Orthopädische Schuhe bis 2.000 € je Kalenderjahr vor tariflicher SB. | Orthopädische Maßschuhe und orthopädische Zurichtungen nach Hilfsmittelregel; keine pauschale Erstattung normaler Schuhe. |
| Brille, Kontaktlinsen und Sehkorrektur | Sehhilfen einschließlich Kontaktlinsen-Pflegemitteln bis 500 € innerhalb von 36 Monaten vor SB. Operative Sehkorrektur bis 1.500 €. | Sehhilfen oder alternativ Laserkorrektur bis 100 €/36 Monate. |
| Ambulante Psychotherapie | 100 % vor SB ohne feste Sitzungsobergrenze. Ärzte und Psychotherapeuten nach Psychotherapeutengesetz; Heilpraktikerpsychotherapie fällt unter das separate Heilpraktikerbudget. | 70 %, höchstens 50 Sitzungen/Kalenderjahr; begründeter Bericht und schriftliche Zusage vor Behandlungsbeginn. |
| Stationäre Psychotherapie | Medizinisch notwendige stationäre Psychotherapie nach den Krankenhausleistungen; keine gesonderte Sitzungsstaffel. Grenzen bei Privatkliniken und Reha beachten. | Medizinisch notwendige stationäre Akutbehandlung nach Krankenhausregel. Nicht mit der ambulanten Sitzungsgrenze gleichzusetzen; gemischte Einrichtungen gesondert prüfen. |
| Heilpraktiker und Alternativmedizin | Heilpraktikerbehandlung samt zugehöriger Arzneimittel bis 1.000 € im Kalenderjahr vor SB, innerhalb GebüH. | 80 % aus höchstens 100 € Rechnungsbetrag im 1., 200 € im 2. und 1.000 € ab dem 3. Versicherungsjahr; maximal 80/160/800 € Erstattung. |
| Vorsorge und Schutzimpfungen | Vorsorgeleistungen sowie Schutz-/Reiseimpfungen und Malariaprophylaxe versichert. Definierte Leistungen aus MeinVorsorgeprogramm ohne SB und ohne Verlust der Beitragsrückerstattung. | Gesetzliche Vorsorge nach den Alters-/Intervallregeln; Schutzimpfungen im tariflichen Umfang. |
| Kur und Rehabilitation | Ambulante/stationäre Kur bis 1.500 €/36 Monate; ambulante/stationäre Reha bis 150 % des GKV-Niveaus innerhalb von 36 Monaten, AHB gesondert geregelt. | Keine allgemeine Kur-/Sanatoriumskostendeckung. Tarifliche Reha/AHB bei vorrangiger Leistung anderer Kostenträger nur nachrangig; definierte ambulante Reha-Erweiterungen in den AVB. |
| Krankenhaus, Zimmer und Wahlarzt | 100 % vor SB: allgemeine Krankenhausleistungen, Ein- oder Zweibettzimmer sowie Wahl- und Belegarzt. | Allgemeine Krankenhausleistungen, Mehrbettzimmer. Wahlärzte und Ein-/Zweibettzimmer sind in dieser Kombination nicht enthalten. |
| Arzthonorare stationär (GOÄ) | Stationäre Wahl-/Belegarztleistungen auch über GOÄ-Höchstsätze hinaus. | Belegärztliche Leistungen bis GOÄ-Höchstsatz; keine gesonderte Wahlärzteversicherung. |
| Privatkliniken | Privatklinikleistungen bis 250 % der vergleichbaren allgemeinen Leistungen des nächstgelegenen Maximalversorgungskrankenhauses; keine Grenze bei Notfällen. Separat berechnete Arztleistungen zusätzlich. | Allgemeine Leistungen einer Privatklinik ohne KHEntgG/BPflV werden höchstens bis zur vergleichbaren tariflichen Vergütung nach diesen Regelwerken erstattet. |
| Gemischte Anstalten | Krankenhausbehandlung auch in Einrichtungen, die Kuren/Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder Genesende aufnehmen. Für tatsächliche Kur und Reha gelten eigene Regeln. | Grundsätzlich schriftliche Zusage; tarifliche Ausnahmen u. a. für reine stationäre Akutbehandlung, Notfalleinweisung und die bedingungsgemäße Anschlussheilbehandlung. |
| Ersatz-Krankenhaustagegeld | Wahlleistungsverzicht: 40 €/Tag für gesonderte Arztleistungen und 70 €/Tag für Ein-/Zweibettzimmer, zusammen bis 110 €. Unter 16 Jahren halbe Beträge; Ausnahmen u. a. für Teilstationär und Intensivstation. | Kein Ersatz für den Verzicht auf nicht versicherte Wahlleistungen. |
| Zahnbehandlung und Zahnreinigung | Mit GSZ90: Zahnbehandlung ohne Inlays und Prophylaxe einschließlich PZR 100 %. MeinVorsorgeprogramm schützt die Beitragsrückerstattung innerhalb seiner Grenzen. | Zahnbehandlung und Prophylaxe zu 100 % im Gebührenrahmen; PZR grundsätzlich bis zu den Regelhöchstsätzen. |
| Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie | Mit GSZ90: Inlays, Zahnersatz und Implantate 90 %; KFO bis zum 21. Geburtstag 90 %, danach bei Unfall oder definierten schweren Erkrankungen. | 80 % für Zahnersatz, Inlays, Implantate und Kieferorthopädie; tarifliche Material-/Laborgrenzen beachten. |
| Zahnstaffel | GSZ90: kumulativ 1.000 / 2.000 / 3.000 € in den ersten ein / zwei / drei Kalenderjahren. Unfall und definierte Prophylaxe im MeinVorsorgeprogramm ausgenommen. | Kumulativ 600 € in den ersten 2, 1.200 € in den ersten 4 und 2.400 € in den ersten 6 Versicherungsjahren; anschließend 4.000 €/Jahr. |
| Zahnarzthonorare (GOZ) | GSZ90 erstattet angemessene zahnärztliche Honorare auch oberhalb der GOZ-/GOÄ-Höchstsätze. | Bis zu den GOZ-Höchstsätzen; Prophylaxe gesondert auf Regelhöchstsätze begrenzt. |
| Stationäre Transporte | Medizinisch notwendige Rettungs-/Krankentransporte und Fahrten 100 % vor SB; geeignete Behandlungsorte im Umkreis von 100 km, sonst nächstgelegene geeignete Einrichtung. | 100 % für medizinisch notwendige Transporte zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus und zurück. |
| Weltweiter Versicherungsschutz | Europa versichert. Außerhalb Europas vorübergehend bis sechs Monate, bei Rückreisehindernissen verlängert. Vor Fristablauf Verlängerung bis zu zehn weitere Jahre vereinbar, ggf. gegen Zuschlag. | Europa; außerhalb Europas ohne besondere Vereinbarung ab dem 2. Monat Kürzung der tariflichen Leistung um ein Drittel. Bei medizinisch unmöglicher Rückreise gelten Ausnahmen. |
| Geplante Behandlung im Ausland | Bei gezielter Behandlung außerhalb EU/EWR wird der Erstattungssatz um 20 % reduziert. Keine Reduzierung bei vorheriger schriftlicher Zusage oder wenn die Behandlung in Deutschland nicht vollständig möglich ist. | Auslandsbehandlung grundsätzlich höchstens zu den im Inland versicherten Kosten. Volle ortsübliche Auslandsvergütung erfordert besondere Vereinbarung, ggf. mit Beitragszuschlag. |
| Rücktransport aus dem Ausland | 100 % bei medizinischer Notwendigkeit oder voraussichtlich mehr als 14 Tagen Behandlung nach Abstimmung der Ärzte. Zum Wohnsitz oder nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus; kostengünstigstes medizinisch geeignetes Transportmittel. | Kein Rücktransportbaustein PSV in dieser Kombination; ergänzenden Reiseschutz prüfen. |
| Kindernachversicherung | Ohne Risikozuschlag, Ausschluss und Wartezeit einschließlich Geburtsschäden: Elternteil mindestens drei Monate versichert (ggf. ab Vertragsschluss), Anmeldung binnen zwei Monaten. Schutz höchstens so umfassend wie beim versicherten Elternteil. | Elternteil seit mindestens 3 Monaten versichert; Anmeldung rückwirkend binnen 2 Monaten nach Geburt. Ohne Risikozuschlag/Wartezeiten, einschließlich Geburtsfehlern, Anomalien und Erbkrankheiten, höchstens im Elternumfang. |
| Umstellung auf Zusatzversicherung | Bei GKV-Pflicht/Familienversicherung Umstellung in Zusatztarife gleicher Leistungsbereiche mit Anrechnung erworbener Rechte und Rückstellungen. Grundsätzlich binnen drei Monaten; für Mehrleistungen neue Risikoprüfung möglich. | Bei GKV-Versicherungspflicht binnen 3 Monaten Umstellung in eine offene Zusatzversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung und unter Anrechnung erworbener Rechte, soweit der bisherige Leistungsumfang nicht überschritten wird. |
| Options- und Umstellungsrechte | MeineWechseloption ist ein zusätzlicher Baustein. Ohne diesen kein pauschales höheres Leistungsniveau ohne Risikoprüfung; interner Tarifwechsel mit gesetzlichen Rechten bleibt möglich. | Tarifwechsel in gleichartigen Schutz unter Anrechnung erworbener Rechte; für Mehrleistungen können Risikozuschläge, Ausschlüsse und Wartezeiten gelten. |
Farblich markiert sind unterschiedliche Angaben, keine automatische Bewertung. „Keine hinreichend genaue Angabe“ bedeutet nicht „nicht versichert“. Die Leistungen gelten im jeweiligen tariflichen Rahmen; Selbstbehalte, Bezugswege, Höchstbeträge und erforderliche Zusagen bleiben maßgeblich.
Ihre beiden Tarifnamen werden in die Angebotsanfrage übernommen. Ergänzen Sie dort Ihre Leistungswünsche.
Der PKV-Leistungsvergleich zeigt die gespeicherten Angaben der ausgewählten Tarife in denselben Leistungszeilen. Bei modularen Angeboten gehört die genannte Kombination zusammen. So enthalten die hier auswählbaren Allianz-Profile jeweils Zahn 90; andere Zahnbausteine können andere Leistungen ergeben.
Manche Einträge beschreiben eine Tariflinie mit mehreren Selbstbehaltsstufen. Dann nennt die Zeile „Selbstbehalt“ die verfügbaren Varianten. Bei INTER QualiMed sind die einzelnen Stufen gesondert auswählbar. Vergleichen Sie nicht allein die Namen „Premium“ oder „Komfort“, sondern die konkreten Bedingungen.
BBKK und Versicherungskammer Bayern sind hier getrennt auswählbar, beziehen sich bei GesundheitVARIO aber auf denselben Risikoträger Bayerische Beamtenkrankenkasse AG. UKV ist ein eigener Versicherer mit den hier gegenübergestellten parallelen VARIO-Bausteinen. Unter DBV finden Sie die für Arbeitnehmer angebotenen AXA-Tarife; die Risikoträgerzuordnung steht bei der Auswahl. Provinzial meint hier die Provinzial Krankenversicherung Hannover AG im VGH-Verbund.
90 Prozent Erstattung bedeuten nicht automatisch 90 Prozent jeder Rechnung. Eine Zahnstaffel, ein tarifliches Preisverzeichnis oder eine Honorargrenze kann die anerkannte Rechnungssumme begrenzen. Der allgemeine Selbstbehalt kommt nach den vereinbarten Regeln hinzu. Bei geplanten Behandlungen sollten Kostenplan und notwendige Zusage vor Beginn geklärt werden.
Vertiefen Sie bei Bedarf die wichtigsten PKV-Leistungen, die Hilfsmittelregelungen oder die Absicherung gemischter Anstalten. Für eine ausführliche Einordnung finden Sie außerdem unsere PKV-Anbieterduelle.
Ja. Wählen Sie auf beiden Seiten dieselbe Gesellschaft und anschließend unterschiedliche Tarife, etwa INTER QualiMed Premium QMP 600 U und Exklusiv QME 1200 U. So werden die Unterschiede der Leistungsstufen sichtbar.
Der PKV-Tarifvergleich enthält eine Auswahl von Tariflinien und konkret benannten Kombinationen für Angestellte und Selbstständige. Er ist kein vollständiger Marktvergleich. Beihilfetarife für Beamte werden hier nicht mit Vollversicherungstarifen vermischt.
Eine fehlende Angabe im PKV-Tarifvergleich bedeutet, dass der konkrete Leistungsumfang hier nicht hinreichend genau beschrieben ist. Sie ist weder eine Leistungszusage noch ein Ausschluss. Lassen Sie den betreffenden Punkt vor einer Entscheidung anhand Ihres Tarifs klären.
Der PKV-Tarifvergleich stellt Leistungen und Grenzen nebeneinander. Ob ein Unterschied für Sie entscheidend ist, hängt von Ihrem Bedarf ab. Eine andere Beschreibung wird markiert, aber nicht automatisch als besser oder schlechter bewertet.
Ältere PKV-Verträge können andere Bedingungen und Nachträge haben. Entscheidend sind der vollständige Tarifcode, die Vertragsfassung und die vereinbarten Bausteine. Die angezeigte Tariflinie ist deshalb vor einer Übertragung auf einen Altvertrag abzugleichen.
Über die Angebotsanfrage können Sie beide ausgewählten Tarifbezeichnungen mitgeben. Der persönliche Beitrag und die Annahme hängen unter anderem von Alter, Berufsstatus, Selbstbehalt, Gesundheitsprüfung und gewünschter Kombination ab.
Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.