Facharzt spricht mit einem Patienten im Krankenhaus – ARAG KomfortKlasse PKV
ARAG KomfortKlasse: K-Stufe, gemeinsames Leistungsbudget und Implantatgrenzen gemeinsam prüfen.

PKV-Tarif im Detail · ARAG

ARAG KomfortKlasse: PKV mit sechs Selbstbehaltsstufen und Primärarztprinzip

Die ARAG KomfortKlasse verbindet Primärarztsteuerung mit stationären Wahlleistungen. Sechs K-Stufen ermöglichen unterschiedliche allgemeine Selbstbehalte. Daneben beeinflussen ein gemeinsames Leistungsbudget und Grenzen bei Psychotherapie und Implantaten die Erstattung.

Was sagen K0, K600 oder K1500 über die ARAG-PKV aus?

Die Zahl im K-Tarif bezeichnet den allgemeinen Selbstbehalt für Erwachsene, von 0 bis 1.500 Euro jährlich. Sie beschreibt nicht die Erstattung in jedem einzelnen Leistungsbereich. Auch K0 enthält beispielsweise prozentuale Beteiligungen bei bestimmten Leistungen; K1500 erweitert umgekehrt den Leistungsumfang nicht.

Tarifbezeichnung: K0, K300, K600, K900, K1200, K1500

ARAG KomfortKlasse: gemeinsames Budget für mehrere Leistungsarten

Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel werden im tariflichen gemeinsamen Rechnungsbudget zunächst zu 80 Prozent erstattet, oberhalb von 2.500 Euro zu 100 Prozent. Diese Leistungsarten dürfen daher nicht wie vier voneinander unabhängige Budgets gerechnet werden. Bei Heilmitteln begrenzt zusätzlich die Preisliste den anerkannten Aufwand.

Implantate im ARAG-K-Tarif: Quote und Anzahl zählen

Die KomfortKlasse sieht 80 Prozent für Zahnersatz vor und begrenzt Implantate beziehungsweise Teleskopkronen auf höchstens vier je Kiefer einschließlich vorhandener. Für Implantate gelten außerdem Versorgungs- und Kostenplanvoraussetzungen. Wer bereits mehrere Implantate hat, sollte deshalb nicht nur die Prozentzahl vergleichen.

Psychotherapie und Primärarztweg in der KomfortKlasse

Ambulante Psychotherapie ist zu 80 Prozent bis 50 Sitzungen im Kalenderjahr vorgesehen. Für andere ambulante Behandlungen ist grundsätzlich der Primärarztweg wichtig; ohne ihn kann die Quote auf 80 Prozent sinken. Diese zwei Regeln haben unterschiedliche Auslöser und bestehen neben dem allgemeinen Selbstbehalt.

ARAG KomfortKlasse: PKV-Leistungen im Überblick

Selbstbehalt
Selbstbeteiligung: 0 / 300 / 600 / 900 / 1.200 / 1.500 €
Ärztliche Behandlung und Arztwahl
100 % bei Primärarzt/Überweisung, sonst 80 %; nachgereichte Überweisung verbessert nur künftige Behandlungen.
Arznei- und Verbandmittel
Verschreibungspflichtige Arzneien: zusammen mit Verband-, Heil- und Hilfsmitteln 80 % der ersten 2.500 € Rechnungsbetrag/Kalenderjahr, darüber 100 %.
Arzthonorare ambulant (GOÄ)
Ambulante Erstattung bis GOÄ-Höchstsatz.
Heilmittel
80 % im gemeinsamen 2.500-€-Rechnungsbudget für Arznei-/Verband-/Heil-/Hilfsmittel, darüber 100 %; tarifliche Heilmittelpreisliste.
Hilfsmittel
Funktionale Standardausführung; 80 % im gemeinsamen 2.500-€-Budget, danach 100 %. Ab 1.000 € vorherige Zusage einholen; sonst reduzierte Berechnungsgrundlage.
Hörgeräte
Nach Hilfsmittelregel: Standardausführung, 80 % im gemeinsamen Budget, danach 100 %. Zusage ab 1.000 € erforderlich.
Orthopädische Schuhe
Funktionale Standardausführung nach Hilfsmittelregel mit gemeinsamer 2.500-€-Grenze. Zusage ab 1.000 € beachten.
Brille, Kontaktlinsen und Sehkorrektur
Sehhilfen bis 150 € alle 36 Monate; keine gesonderte LASIK-Leistung.
Ambulante Psychotherapie
80 %, höchstens 50 Sitzungen im Kalenderjahr.
Stationäre Psychotherapie
Medizinisch notwendige stationäre Psychotherapie im versicherten Krankenhausumfang; Regeln für gemischte Anstalten zusätzlich beachten.
Heilpraktiker und Alternativmedizin
80 %, maximal 500 €/Kalenderjahr; Heilpraktiker nur bis GebüH-Mindestsatz, einschließlich verordneter Mittel.
Vorsorge und Schutzimpfungen
Vorsorge nach Tarifverzeichnis und Schutzimpfungen; keine Reiseimpfungen. Begünstigte Maßnahmen ohne SB.
Kur und Rehabilitation
Keine tarifliche Leistung für Kuren; medizinisch notwendige Anschlussheilbehandlung nach besonderen Bedingungen.
Krankenhaus, Zimmer und Wahlarzt
100 % für allgemeine Krankenhausleistungen, Ein-/Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung.
Arzthonorare stationär (GOÄ)
Mit wirksamer individueller Honorarvereinbarung auch über GOÄ-Höchstsätze.
Privatkliniken
Private Krankenhäuser im Vertragsumfang; allgemeine Klinikentgelte und Gebührenregelungen konkret prüfen.
Gemischte Anstalten
Grundsätzlich vorherige Zusage; Ausnahmen u. a. Notfall, einziges Versorgungskrankenhaus, akut hinzutretende Erkrankung oder nachträglich als zusagefähig bestätigte Behandlung. AHB gesondert geregelt.
Ersatz-Krankenhaustagegeld
Tarif K sieht kein gesondertes Ersatz-Krankenhaustagegeld für Wahlleistungsverzicht vor.
Zahnbehandlung und Zahnreinigung
100 % für Zahnbehandlung und Prophylaxe; Material-/Laborkosten nach Tarifverzeichnis.
Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie
80 % für Zahnersatz/KFO; höchstens vier Implantate oder Teleskopkronen je Kiefer einschließlich vorhandener. Implantate nur ohne andere ausreichende Versorgung und mit vorherigem Heil-/Kostenplan.
Zahnstaffel
Je Versicherungsjahr maximal 1.000 / 2.000 / 3.000 / 4.000 / 5.000 € in Jahr 1–5, ab Jahr 6 unbegrenzt; keine kumulierte Staffel. Unfall ausgenommen.
Zahnarzthonorare (GOZ)
Zahnärztliche Erstattung bis zum Gebührenhöchstsatz.
Stationäre Transporte
Stationäre Krankenfahrten/-transporte bis 100 km, mindestens bis zum nächsten geeigneten Krankenhaus und zurück, im tariflichen Umfang.
Weltweiter Versicherungsschutz
Außerhalb Europas regulär drei Monate. Längere Dauer benötigt gesonderte Vereinbarung.
Rücktransport aus dem Ausland
Medizinisch notwendiger und ärztlich angeordneter Rücktransport in ein geeignetes Krankenhaus in Deutschland; kostengünstigstes medizinisch geeignetes Transportmittel.
Kindernachversicherung
Elternteil seit drei Monaten versichert, Anmeldung binnen zwei Monaten rückwirkend ab Geburt: ohne Zuschläge/Wartezeiten bis Elternumfang, auch Geburtsschäden/angeborene Krankheiten; niedrigere SB erlaubt.
Options- und Umstellungsrechte
Für berechtigte Neukunden einmalige Höherversicherung zu Beginn des 6. Versicherungsjahres ohne Gesundheitsprüfung/Wartezeiten. Antrag vor dem Stichtag; Vorversicherung, Eintrittsalter und Kinderregelung beachten.

Vertragsfassung: Bedingungsfassung Bedingungsheft 05.2023

ARAG KomfortKlasse: Beitragsbeispiel und eigene Kosten

Das Preisbeispiel K600 sollte mit Tarifen ähnlichen Selbstbehalts verglichen werden. Die mögliche zusätzliche Beteiligung am gemeinsamen Leistungsbudget ist dabei ebenso relevant wie die 600 Euro im Tarifnamen.

K600

380,16 € / Monat

Versicherte Person
35 Jahre, selbstständig
Versicherungsbeginn
01.10.2026
Beitragsumfang
Inklusive gesetzlichem 10-%-Zuschlag; ohne Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld. Kein Abzug von Arbeitgeberzuschuss, Steuervorteil oder Beitragsrückerstattung.
Allgemeiner Selbstbehalt der Beispielvariante
600 € / Jahr
Jahresbeitrag
4.561,92 €
Berechnungsstand
28.09.2026 · persönlicher Beitrag kann abweichen

Fragen zu ARAG KomfortKlasse als privater Krankenversicherung

Hat ARAG K0 wirklich keine Eigenbeteiligung?

ARAG K0 hat keinen allgemeinen Jahresselbstbehalt. Leistungsbezogene Quoten, etwa bei Psychotherapie, Zahnersatz oder im gemeinsamen Arznei-/Heilmittelbudget, können trotzdem eigene Kosten verursachen.

Erstattet die ARAG KomfortKlasse unbegrenzt Implantate?

Die KomfortKlasse begrenzt Implantate beziehungsweise Teleskopkronen grundsätzlich auf vier je Kiefer einschließlich vorhandener. Die 80-Prozent-Quote beseitigt diese Mengenbegrenzung nicht.

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