Was hebt DKV PremiumMed von BestMed ab?
DKV PremiumMed erweitert besonders den Zahnschutz und den Gebührenrahmen. Für Zahnersatz ist eine Quote von 90 Prozent vorgesehen, ohne die allgemeine Anfangsstaffel von BestMed. Das kann bei hohen versicherten Zahnersatzkosten in den ersten Vertragsjahren bedeutsam sein. Bereits angeratene oder laufende Behandlungen werden dadurch bei Antragstellung aber nicht automatisch mitversichert.
Tarifbezeichnung: PMN/0, PMN/1, PMN/2
DKV PMN: Keine Sitzungsobergrenze ist keine Vollerstattung
PremiumMed sieht ambulante Psychotherapie zu 90 Prozent ohne feste Sitzungsobergrenze vor. Bei 5.000 Euro vollständig anerkannten Therapiekosten entspricht die Quote rechnerisch 500 Euro Eigenanteil vor einer zusätzlich anzuwendenden Selbstbeteiligung. Das erklärt den Unterschied zwischen unbegrenzter Behandlungsdauer und vollständiger Kostenübernahme.
PremiumMed und hohe privatärztliche Honorare
DKV PMN kann auch Gebühren oberhalb der GOÄ-Höchstsätze übernehmen. Grundlage ist eine wirksame Honorarvereinbarung im tariflichen Rahmen. Gerade vor planbaren Eingriffen sollte die Vereinbarung mit der DKV abgestimmt werden: Der Tarifumfang ersetzt weder medizinische Notwendigkeit noch eine rechtlich wirksame Abrechnung. Ein- oder Zweibettzimmer und privatärztliche Krankenhausleistungen sind bereits Teil des Pakets.
PMN/0, PMN/1 und PMN/2: gleiche Linie, anderes Jahresbudget
Die drei PremiumMed-Stufen stehen für 0, 300 oder 1.500 Euro allgemeinen Selbstbehalt. Wer PMN/2 wegen des Beitrags wählt, sollte die 1.500 Euro verfügbar halten. Der Wechsel zu einer niedrigeren Selbstbeteiligung ist über bestimmte tarifliche Anlässe und Fristen möglich; er sollte nicht erst dann geplant werden, wenn hohe Rechnungen bereits vorliegen.
DKV PremiumMed (PMN): PKV-Leistungen im Überblick
- Selbstbehalt
- Selbstbehalt: PMN/0 0 €, PMN/1 300 €, PMN/2 1.500 €
- Ärztliche Behandlung und Arztwahl
- 100 % für ambulante ärztliche Behandlung mit freier Arztwahl.
- Arznei- und Verbandmittel
- 100 % für verordnete Arznei- und Verbandmittel; tarifliche Ausschlüsse bleiben bestehen.
- Arzthonorare ambulant (GOÄ)
- Auch über GOÄ-Höchstsätze bei wirksamer Honorarvereinbarung im tariflichen Rahmen.
- Heilmittel
- 100 % für verordnete Heilmittel einschließlich Physio-, Ergo- und Logotherapie; qualifizierter Therapeut und Verordnung erforderlich.
- Hilfsmittel
- 100 % bei tarifgerechtem Bezug über DKV-Hilfsmittelservice, sonst 90 %. Direkt beziehbare Hilfsmittel und Notfallausnahmen gesondert geregelt.
- Hörgeräte
- Hörgeräte zu 100 % über den Hilfsmittelservice, andernfalls 90 %; keine eigene Euroobergrenze genannt.
- Orthopädische Schuhe
- Orthopädische Maßschuhe direkt beziehbar, 100 %; Sohlen-/Absatzreparaturen ausgeschlossen.
- Brille, Kontaktlinsen und Sehkorrektur
- Sehhilfen bis 1.500 €/24 Monate; Laserkorrektur bis 1.500 €/Auge.
- Ambulante Psychotherapie
- 90 % ohne feste Sitzungsobergrenze; frühzeitige Abstimmung empfohlen.
- Stationäre Psychotherapie
- 100 % in nach KHEntgG/BPflV abrechnenden, GKV-zugelassenen Einrichtungen. Für Privatpatientenkliniken ist vorherige Zusage in Textform erforderlich.
- Heilpraktiker und Alternativmedizin
- Heilpraktiker zu 100 % im GebüH-Rahmen; ärztliche Hufeland-Naturheilverfahren bis 1.500 €/Kalenderjahr.
- Vorsorge und Schutzimpfungen
- 100 % gesetzliche Vorsorge; weitere Vorsorge bis 500 €/Kalenderjahr. Schutzimpfungen zu 100 % im tariflichen Umfang.
- Kur und Rehabilitation
- 30 € Kurtagegeld/Tag, höchstens 28 Tage; erneuter Anspruch nach 36 Monaten. Sonstige Kurkosten nicht pauschal versichert, Anschlussheilbehandlung gesondert geregelt.
- Krankenhaus, Zimmer und Wahlarzt
- 100 % allgemeine Leistungen, Ein-/Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung.
- Arzthonorare stationär (GOÄ)
- Auch über GOÄ-Höchstsätze bei wirksamer Honorarvereinbarung im tariflichen Rahmen.
- Privatkliniken
- Freie Wahl auch privater Krankenhäuser mit ständiger ärztlicher Leitung und geeigneter Diagnostik/Therapie; keine pauschale prozentuale DRG-Grenze. Psychiatrische und gemischte Einrichtungen gesondert beachten.
- Gemischte Anstalten
- Grundsätzlich vorherige Zusage; Ausnahmen u. a. bei Notfall bzw. einzig geeignetem Krankenhaus und tariflich definierter Anschlussheilbehandlung.
- Ersatz-Krankenhaustagegeld
- 60 €/Tag ohne Wahlarzt, zusätzlich 20 € bei Zwei- oder 40 € bei Mehrbettzimmer; insgesamt bis 100 €/Tag.
- Zahnbehandlung und Zahnreinigung
- 100 % für Zahnbehandlung und professionelle Zahnreinigung; Inlays eingeschlossen.
- Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie
- 90 % für Zahnersatz/Implantate, nach Unfall 100 %. KFO zu 100 % bei Beginn vor dem 18. Geburtstag oder unfallbedingt.
- Zahnstaffel
- Keine allgemeine Zahnstaffel mit anfänglichen Jahreshöchstbeträgen.
- Zahnarzthonorare (GOZ)
- Auch über GOZ-Höchstsätze bei tarifgemäßer Honorarvereinbarung.
- Stationäre Transporte
- 100 % zum und vom Krankenhaus bis 100 km; darüber zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus.
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Europa; vorübergehend außerhalb Europas bis 6 Monate, Verlängerung bei medizinisch unmöglicher Rückreise nach Bedingungen.
- Geplante Behandlung im Ausland
- Geplante medizinisch notwendige Auslandsbehandlung im tariflichen Geltungsbereich; örtlich übliche Gebühren und notwendige Zusagen, insbesondere für bestimmte Kliniken, beachten.
- Rücktransport aus dem Ausland
- Medizinisch notwendiger Rücktransport: Organisation über DKV zu 100 %, ohne Organisation über DKV 90 % der versicherten Mehrkosten.
- Kindernachversicherung
- Nachversicherung binnen 2 Monaten rückwirkend ab Geburt im Umfang des versicherten Elternteils, ohne neue Risikozuschläge/Wartezeiten; angeborene Erkrankungen eingeschlossen.
- Umstellung auf Zusatzversicherung
- Bei GKV-Pflicht oder Familienversicherung binnen 3 Monaten rückwirkend in geeignete Zusatztarife ohne neue Gesundheitsprüfung, soweit keine Mehrleistungen hinzukommen.
- Options- und Umstellungsrechte
- Niedrigere SB ohne Gesundheitsprüfung bei Wechsel aus Selbstständigkeit in Anstellung (Antrag binnen 2 Monaten) sowie jeweils nach 5 Versicherungsjahren zum Jahresbeginn (Antrag spätestens 1 Monat vorher).
DKV PremiumMed (PMN): Beitragsbeispiel und eigene Kosten
Bei PremiumMed entscheidet die PMN-Stufe über das allgemeine Jahresrisiko. Eine Rückerstattung für leistungsfreie Zeiten sollte bei der Budgetplanung nicht wie ein sicherer monatlicher Beitragsnachlass abgezogen werden.
PremiumMed 1
949,94 € / Monat
- Versicherte Person
- 35 Jahre, selbstständig
- Versicherungsbeginn
- 01.10.2026
- Beitragsumfang
- Inklusive gesetzlichem 10-%-Zuschlag; ohne Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld. Kein Abzug von Arbeitgeberzuschuss, Steuervorteil oder Beitragsrückerstattung.
- Allgemeiner Selbstbehalt der Beispielvariante
- 300 € / Jahr
- Jahresbeitrag
- 11.399,28 €
- Berechnungsstand
- 28.09.2026 · persönlicher Beitrag kann abweichen
Fragen zu DKV PremiumMed (PMN) als privater Krankenversicherung
Zahlt DKV PremiumMed Implantate ab Vertragsbeginn unbegrenzt?
DKV PremiumMed hat keine allgemeine anfängliche Zahnstaffel. Erstattet wird dennoch nur nach der tariflichen Quote und für versicherte, medizinisch notwendige Maßnahmen. Annahmebedingungen und mögliche individuelle Ausschlüsse gelten weiter.
Ist Psychotherapie im DKV-Tarif PMN vollständig erstattet?
Ambulante Psychotherapie wird bei DKV PremiumMed grundsätzlich zu 90 Prozent erstattet. Die fehlende feste Sitzungsobergrenze hebt diesen Eigenanteil nicht auf.
DKV: Weitere PKV-Tarife zur Einordnung
Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.
