ARAG MedExtra und MedBest: Welche PKV-Unterschiede entscheiden?
ARAG MedBest erweitert insbesondere die ambulanten Honorarleistungen und die Erstattung bei Therapien sowie Zahnersatz. MedExtra kann eine bewusste Entscheidung für geringere Beiträge bei zusätzlichen Eigenanteilen sein. Gleicher Selbstbehalt bedeutet bei diesen beiden Tarifen ausdrücklich nicht gleiche mögliche Gesamtkosten.
ARAG: monatliche PKV-Beispielbeiträge mit 35 Jahren
Selbstständig · Versicherungsbeginn 01.10.2026 · inklusive gesetzlichem 10-%-Zuschlag · ohne Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld. Keine Abzüge für Arbeitgeberzuschuss, Beitragsrückerstattung oder Stundung. Berechnung vom 28.09.2026.
ARAG MedExtra
489,30 € / Monat
Beispiel: ME600
Selbstbehalt: 600 € pro Jahr.
Jahresbeitrag: 5.871,60 €.
ARAG MedBest
573,05 € / Monat
Beispiel: MB600
Selbstbehalt: 600 € pro Jahr.
Jahresbeitrag: 6.876,60 €.
Bei derselben Selbstbehaltsstufe beträgt die Beitragsdifferenz 83,75 € monatlich. Pflegepflichtversicherung und ein bedarfsgerechtes Krankentagegeld kommen hinzu; Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge können den persönlichen Beitrag verändern.
ARAG MedExtra und MedBest: Freier Facharztzugang ist nicht die Honorargrenze
MedExtra und MedBest erstatten den direkten Facharztbesuch im tariflichen Umfang, ohne das Primärarztmodell der ARAG KomfortKlasse zu übernehmen. MedExtra begrenzt ambulante Honorare jedoch auf den GOÄ-Höchstsatz. MedBest kann bei wirksamer individueller Honorarvereinbarung darüber hinaus leisten. Gerade bei hoch spezialisierten Behandlungen ist diese Trennung wichtiger als die allgemeine Aussage „Privatpatient beim Facharzt“.
Psychotherapie und Heilmittel: Wo ARAG MedBest Eigenanteile vermeidet
ARAG MedExtra trägt 80 Prozent der ersten 30 ambulanten Psychotherapiesitzungen je Kalenderjahr und ab der 31. Sitzung 100 Prozent. MedBest sieht von Beginn an 100 Prozent ohne tarifliche Sitzungsobergrenze vor. Bei Heilmitteln beträgt die MedExtra-Quote zunächst 80 Prozent der ersten 2.500 Euro Rechnungsbetrag und danach 100 Prozent. Für Menschen mit längerem Physio-, Ergo- oder Logopädiebedarf können diese Regeln wiederkehrende Eigenkosten verursachen.
Zahnersatz und Hilfsmittel bei ARAG MedExtra und MedBest
MedExtra leistet für Zahnersatz grundsätzlich 80 Prozent, MedBest 90 Prozent. Die Anfangsgrenzen und Anforderungen an den Kostenplan bleiben daneben bestehen. Bei Hilfsmitteln sehen beide einen offenen Katalog vor, aber bei höheren Anschaffungskosten ist die vorherige Zusage wichtig. Ein Hilfsmittel ist deshalb nicht schon allein wegen des offenen Katalogs zu jedem Preis und über jeden Bezugsweg vollständig abgesichert.
Welchen ARAG-PKV-Tarif sollte man langfristig auswählen?
Bei ARAG MedExtra und MedBest sollten Sie zunächst die Leistungen markieren, auf die Sie nicht verzichten möchten, und erst dann die finanzierbare Selbstbehaltsstufe wählen. Eine heute günstigere Wahl mit dem Plan „später erhöhe ich einfach“ ist ohne passendes Optionsrecht unsicher. Auch Beitragsrückerstattungen sind keine allgemeine Garantie für einen dauerhaft niedrigeren Zahlbeitrag; im Krankheitsfall kann ihre Voraussetzung entfallen.
Rechenbeispiel für eine Behandlung
Heilmittel mit 2.500 Euro anerkannten Kosten im Kalenderjahr
Die 80-Prozent-Regel des MedExtra lässt vor dem allgemeinen Selbstbehalt rechnerisch 500 Euro offen. MedBest erstattet diese anerkannten Heilmittelkosten grundsätzlich zu 100 Prozent. Medizinische Verordnung, anerkannte Behandler und tariflicher Umfang werden für das Beispiel vorausgesetzt.
Vereinfachtes Leistungsbeispiel, keine individuelle Leistungszusage.ARAG PKV: Die fünf wichtigsten Vergleichspunkte
Bei ARAG MedExtra und MedBest sind diese Leistungsregeln besonders relevant. Gleiche Angaben bleiben sichtbar, wenn sie für die Entscheidung wichtig sind. Die vollständige Tabelle folgt darunter.
| Leistungsmerkmal | ARAG MedExtra | ARAG MedBest |
|---|---|---|
| Arzthonorare ambulant (GOÄ) | Ambulante Erstattung bis GOÄ-Höchstsatz. | Über GOÄ-Höchstsatz bei wirksamer individueller Honorarvereinbarung. |
| Heilmittel | 80 % der ersten 2.500 € Heilmittel-Rechnungsbetrag/Kalenderjahr, darüber 100 %; einschließlich Ergo-/Logotherapie. | 100 % für Heilmittel einschließlich Physio-, Ergo- und Logotherapie durch qualifizierte Therapeuten. |
| Hilfsmittel | Offener Katalog, medizinisch angemessene Ausführung zu 100 %. Ab 1.000 € vorherige Zusage einholen; sonst reduzierte Berechnungsgrundlage. | Offener Katalog, medizinisch angemessene Ausführung zu 100 %. Ab 1.000 € vorherige Zusage einholen; sonst reduzierte Berechnungsgrundlage. |
| Ambulante Psychotherapie | 80 % bis zur 30. Sitzung/Kalenderjahr, ab der 31. Sitzung 100 %. | 100 % ohne tarifliche Sitzungsobergrenze. |
| Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie | 80 % für Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie; Heil-/Kostenplan und Anfangsgrenzen beachten. | 90 % für Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie; Heil-/Kostenplan und Anfangsgrenzen beachten. |
Die Angaben gelten im tariflichen Umfang. Quoten, Preisgrenzen, allgemeiner Selbstbehalt und erforderliche Zusagen sind gemeinsam zu beachten.
ARAG PKV: Leistungen von MedExtra und MedBest
Der PKV-Leistungsvergleich zeigt ARAG MedExtra und MedBest mit ihren jeweiligen Erstattungsgrenzen. Abweichende Beschreibungen sind farblich hervorgehoben; die Farbe ist keine Qualitätsbewertung. Selbstbehalte, Gebührenregelungen und erforderliche Zusagen gelten zusätzlich.
| Leistungsmerkmal | ARAG MedExtra | ARAG MedBest |
|---|---|---|
| Selbstbehalt | Wählbar 0 / 300 / 600 / 900 / 1.200 / 1.500 € pro Kalenderjahr, für Kinder/Jugendliche jeweils die Hälfte. Bestimmte Vorsorge-/Impfleistungen ausgenommen. | Wählbar 0 / 300 / 600 / 900 / 1.200 / 1.500 € pro Kalenderjahr, für Kinder/Jugendliche jeweils die Hälfte. Bestimmte Vorsorge-/Impfleistungen ausgenommen. |
| Ärztliche Behandlung und Arztwahl | 100 % für ambulante ärztliche Behandlung, freie Arztwahl. | 100 % für ambulante ärztliche Behandlung, freie Arztwahl. |
| Arznei- und Verbandmittel | 100 % für verordnete Arznei- und Verbandmittel; auch definierte medizinisch notwendige Ernährungsmittel. | 100 % für verordnete Arznei- und Verbandmittel; auch definierte medizinisch notwendige Ernährungsmittel. |
| Arzthonorare ambulant (GOÄ) | Ambulante Erstattung bis GOÄ-Höchstsatz. | Über GOÄ-Höchstsatz bei wirksamer individueller Honorarvereinbarung. |
| Heilmittel | 80 % der ersten 2.500 € Heilmittel-Rechnungsbetrag/Kalenderjahr, darüber 100 %; einschließlich Ergo-/Logotherapie. | 100 % für Heilmittel einschließlich Physio-, Ergo- und Logotherapie durch qualifizierte Therapeuten. |
| Hilfsmittel | Offener Katalog, medizinisch angemessene Ausführung zu 100 %. Ab 1.000 € vorherige Zusage einholen; sonst reduzierte Berechnungsgrundlage. | Offener Katalog, medizinisch angemessene Ausführung zu 100 %. Ab 1.000 € vorherige Zusage einholen; sonst reduzierte Berechnungsgrundlage. |
| Hörgeräte | 100 % für medizinisch angemessene Hörgeräte im offenen Hilfsmittelkatalog. Keine separate Eurogrenze. Zusage ab 1.000 € erforderlich. | 100 % für medizinisch angemessene Hörgeräte im offenen Hilfsmittelkatalog. Keine separate Eurogrenze. Zusage ab 1.000 € erforderlich. |
| Orthopädische Schuhe | Medizinisch notwendige orthopädische Versorgung zu 100 % im offenen Hilfsmittelkatalog. Zusage ab 1.000 € beachten. | Medizinisch notwendige orthopädische Versorgung zu 100 % im offenen Hilfsmittelkatalog. Zusage ab 1.000 € beachten. |
| Brille, Kontaktlinsen und Sehkorrektur | Sehhilfen bis 300 €/24 Monate, früher ab 0,5 Dioptrien Änderung. LASIK bis 2.000 €/60 Monate; anschließend Sehhilfen nur nach tariflichen Ausnahmen. | Sehhilfen bis 600 €/24 Monate, früher ab 0,5 Dioptrien Änderung. LASIK bis 4.000 €/60 Monate; anschließend Sehhilfen nur nach tariflichen Ausnahmen. |
| Ambulante Psychotherapie | 80 % bis zur 30. Sitzung/Kalenderjahr, ab der 31. Sitzung 100 %. | 100 % ohne tarifliche Sitzungsobergrenze. |
| Stationäre Psychotherapie | Medizinisch notwendige stationäre Psychotherapie im versicherten Krankenhausumfang; Regeln für gemischte Anstalten zusätzlich beachten. | Medizinisch notwendige stationäre Psychotherapie im versicherten Krankenhausumfang; Regeln für gemischte Anstalten zusätzlich beachten. |
| Heilpraktiker und Alternativmedizin | 100 %, insgesamt höchstens 1.000 €/Kalenderjahr für Heilpraktiker samt verordneten Arznei-/Heil-/Verbandmitteln und Labor; GebüH-Höchstsätze. | 100 %, insgesamt höchstens 2.000 €/Kalenderjahr für Heilpraktiker samt verordneten Arznei-/Heil-/Verbandmitteln und Labor; GebüH-Höchstsätze. |
| Vorsorge und Schutzimpfungen | Medizinisch sinnvolle Vorsorge ohne gesetzliche Alters-/Intervallgrenzen sowie Schutz- und Reiseimpfungen; begünstigte Maßnahmen ohne SB. | Medizinisch sinnvolle Vorsorge ohne gesetzliche Alters-/Intervallgrenzen sowie Schutz- und Reiseimpfungen; begünstigte Maßnahmen ohne SB. |
| Kur und Rehabilitation | Ambulante Kur-/Rehaleistungen 80 %, stationär bis 30 €/Tag für höchstens 28 Tage; Vorversicherungszeiten und erneuter Anspruch nach drei Jahren beachten. | Ambulante Kur-/Rehaleistungen 100 %, stationär bis 50 €/Tag für höchstens 28 Tage; Vorversicherungszeiten und erneuter Anspruch nach drei Jahren beachten. |
| Krankenhaus, Zimmer und Wahlarzt | 100 % für allgemeine Krankenhausleistungen, Ein-/Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung. | 100 % für allgemeine Krankenhausleistungen, Ein-/Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung. |
| Arzthonorare stationär (GOÄ) | Mit wirksamer individueller Honorarvereinbarung auch über GOÄ-Höchstsätze. | Mit wirksamer individueller Honorarvereinbarung auch über GOÄ-Höchstsätze. |
| Privatkliniken | Private Krankenhäuser im Vertragsumfang; allgemeine Klinikentgelte und Gebührenregelungen konkret prüfen. | Private Krankenhäuser im Vertragsumfang; allgemeine Klinikentgelte und Gebührenregelungen konkret prüfen. |
| Gemischte Anstalten | Grundsätzlich vorherige Zusage; Ausnahmen u. a. Notfall, einziges Versorgungskrankenhaus, akut hinzutretende Erkrankung oder nachträglich als zusagefähig bestätigte Behandlung. AHB gesondert geregelt. | Grundsätzlich vorherige Zusage; Ausnahmen u. a. Notfall, einziges Versorgungskrankenhaus, akut hinzutretende Erkrankung oder nachträglich als zusagefähig bestätigte Behandlung. AHB gesondert geregelt. |
| Ersatz-Krankenhaustagegeld | Je 50 €/Tag ohne Zimmerwahlleistung bzw. ohne Privatarzt; Kinder/Jugendliche jeweils 25 €. | Je 50 €/Tag ohne Zimmerwahlleistung bzw. ohne Privatarzt; Kinder/Jugendliche jeweils 25 €. |
| Zahnbehandlung und Zahnreinigung | 100 % für Zahnbehandlung und Prophylaxe; einschließlich Inlays. | 100 % für Zahnbehandlung und Prophylaxe; einschließlich Inlays. |
| Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie | 80 % für Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie; Heil-/Kostenplan und Anfangsgrenzen beachten. | 90 % für Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie; Heil-/Kostenplan und Anfangsgrenzen beachten. |
| Zahnstaffel | Je Kalenderjahr 1.000 € im ersten, 2.000 € im zweiten, 3.000 € im dritten Jahr; ab viertem Jahr unbegrenzt. Unfall ausgenommen. | Je Kalenderjahr 1.000 € im ersten, 2.000 € im zweiten, 3.000 € im dritten Jahr; ab viertem Jahr unbegrenzt. Unfall ausgenommen. |
| Zahnarzthonorare (GOZ) | Zahnärztliche Erstattung bis zum Gebührenhöchstsatz. | Über GOZ/GOÄ-Höchstsatz bei wirksamer individueller Honorarvereinbarung. |
| Stationäre Transporte | Stationäre Krankenfahrten/-transporte bis 100 km, mindestens bis zum nächsten geeigneten Krankenhaus und zurück, im tariflichen Umfang. | Stationäre Krankenfahrten/-transporte bis 100 km, mindestens bis zum nächsten geeigneten Krankenhaus und zurück, im tariflichen Umfang. |
| Weltweiter Versicherungsschutz | Europa; außerhalb Europas zunächst drei Monate, Verlängerung bei Reiseunfähigkeit. Längerer Aufenthalt gegen Vereinbarung/Zuschlag, Antrag spätestens 14 Tage vor Reise. | Europa; außerhalb Europas zunächst drei Monate, Verlängerung bei Reiseunfähigkeit. Längerer Aufenthalt gegen Vereinbarung/Zuschlag, Antrag spätestens 14 Tage vor Reise. |
| Geplante Behandlung im Ausland | Medizinisch notwendige Behandlung im Ausland mit ortsüblichem Honorar im Tarifumfang; zeitlichen Geltungsbereich und Sonderregeln bei Wohnsitzverlegung beachten. | Medizinisch notwendige Behandlung im Ausland mit ortsüblichem Honorar im Tarifumfang; zeitlichen Geltungsbereich und Sonderregeln bei Wohnsitzverlegung beachten. |
| Rücktransport aus dem Ausland | Medizinisch notwendiger und ärztlich angeordneter Rücktransport in ein geeignetes Krankenhaus in Deutschland; kostengünstigstes medizinisch geeignetes Transportmittel. | Medizinisch notwendiger und ärztlich angeordneter Rücktransport in ein geeignetes Krankenhaus in Deutschland; kostengünstigstes medizinisch geeignetes Transportmittel. |
| Kindernachversicherung | Elternteil seit drei Monaten versichert, Anmeldung binnen zwei Monaten rückwirkend ab Geburt: ohne Zuschläge/Wartezeiten bis Elternumfang, auch Geburtsschäden/angeborene Krankheiten; niedrigere SB erlaubt. | Elternteil seit drei Monaten versichert, Anmeldung binnen zwei Monaten rückwirkend ab Geburt: ohne Zuschläge/Wartezeiten bis Elternumfang, auch Geburtsschäden/angeborene Krankheiten; niedrigere SB erlaubt. |
| Umstellung auf Zusatzversicherung | Keine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen. | Keine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen. |
| Options- und Umstellungsrechte | Wechsel zwischen den SB-Stufen ohne erneute Risikoprüfung möglich. Bei SB-Senkung wird für 3 weitere Monate die höhere SB zugrunde gelegt; andere Mehrleistungen gesondert prüfen. | Wechsel zwischen den SB-Stufen ohne erneute Risikoprüfung möglich. Bei SB-Senkung wird für 3 weitere Monate die höhere SB zugrunde gelegt; andere Mehrleistungen gesondert prüfen. |
Eine offene Angabe bedeutet nicht „nicht versichert“. Maßgeblich sind die konkrete Vertragsfassung und vereinbarten Bausteine.
Diese Tarife im Vergleichstool öffnenARAG: Welcher PKV-Tarif passt zu Ihrem Bedarf?
MedExtra: bei bewusstem Verzicht auf den erweiterten ambulanten Honorarrahmen und akzeptierten Therapie-Eigenanteilen.
MedBest: bei Priorität auf umfangreiche Therapieleistungen und mehr Spielraum für ärztliche Honorarvereinbarungen.
Bei einem Versichererwechsel zählen zusätzlich Gesundheitsprüfung, bereits zurückgelegte Versicherungszeiten und die Behandlung von Alterungsrückstellungen. Kündigen Sie bestehenden Schutz erst nach verbindlich bestätigtem Anschlussvertrag.
Häufige Fragen zum PKV-Vergleich: ARAG MedExtra und MedBest
Welche PKV-Leistungen unterscheiden ARAG MedExtra und MedBest?
Im PKV-Vergleich von ARAG MedExtra und MedBest kommt es auf die konkreten Erstattungsregeln an. ARAG MedBest erweitert insbesondere die ambulanten Honorarleistungen und die Erstattung bei Therapien sowie Zahnersatz. MedExtra kann eine bewusste Entscheidung für geringere Beiträge bei zusätzlichen Eigenanteilen sein. Gleicher Selbstbehalt bedeutet bei diesen beiden Tarifen ausdrücklich nicht gleiche mögliche Gesamtkosten.
Welche Eigenkosten zeigt das Leistungsbeispiel zur PKV von ARAG?
Für ARAG MedExtra und MedBest zeigt das PKV-Leistungsbeispiel folgende Rechnung: Die 80-Prozent-Regel des MedExtra lässt vor dem allgemeinen Selbstbehalt rechnerisch 500 Euro offen. MedBest erstattet diese anerkannten Heilmittelkosten grundsätzlich zu 100 Prozent. Medizinische Verordnung, anerkannte Behandler und tariflicher Umfang werden für das Beispiel vorausgesetzt.
Für wen eignen sich die verglichenen PKV-Tarife von ARAG?
ARAG MedExtra als PKV-Tarif: bei bewusstem Verzicht auf den erweiterten ambulanten Honorarrahmen und akzeptierten Therapie-Eigenanteilen. ARAG MedBest als PKV-Tarif: bei Priorität auf umfangreiche Therapieleistungen und mehr Spielraum für ärztliche Honorarvereinbarungen.
Passend zum Tarifvergleich weiterlesen
Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.
