Patientin bespricht einen Behandlungsplan mit einem Arzt in einer modernen Klinik
Welche PKV-Leistungen schützen auch bei aufwendigen Behandlungen vor hohen Eigenkosten?

Ratgeber · Tarife & Leistungen

Wichtige PKV-Leistungen: Grenzen und Tarife prüfen

Ein Brillenzuschuss ist leicht zu vergleichen. Ob eine PKV eine mehrmonatige Psychotherapie, eine teure Privatklinik oder einen Spezialisten im Ausland bezahlt, steht oft erst im Kleingedruckten. Hier erfahren Sie, welche Leistungen langfristig wichtig sind, welche Grenzen hohe Eigenkosten verursachen können und wie Sie Tarife nach Ihrem tatsächlichen Bedarf auswählen.

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Inhalt dieser Seite
  1. Welche PKV-Leistungen sollten im Vergleich zuerst kommen?
  2. PKV-Leistungscheck: Welche Tarife passen zu Ihren Anforderungen?
  3. Gemischte Anstalten: Wann benötigt die PKV eine Zusage?
  4. Ambulante Psychotherapie: Sitzungen, Quote und Behandler prüfen
  5. Stationäre Psychotherapie ist ein eigener Leistungsbereich
  6. GOÄ und GOZ: Warum der Höchstsatz nicht jede Rechnung deckt
  7. Wie entsteht bei hohen Faktoren eine große Erstattungslücke?
  8. Privatkliniken: Freie Wahl bedeutet nicht unbegrenzte Kostenübernahme
  9. Ergotherapie, Logopädie und weitere Heilmittel
  10. Hilfsmittel: Offener Katalog, Bezug und Folgekosten
  11. Zahnersatz und Implantate: Mehr als eine Prozentzahl
  12. Stationäre Transportkosten und Krankenrücktransport
  13. Weltweiter PKV-Schutz und Spezialisten im Ausland
  14. Kindernachversicherung bei angeborenen Krankheiten und Anomalien
  15. Umwandlungsrecht in eine Zusatzversicherung
  16. So prüfen Sie ein konkretes PKV-Angebot vor der Unterschrift
  17. Häufige Fragen

Wichtige PKV-Leistungen: Grenzen und Tarife prüfen – die wichtigsten Punkte

Wichtige PKV-Leistungen sichern medizinisch notwendige Behandlungen auch dann ab, wenn diese teuer, langwierig oder organisatorisch schwierig werden. Prüfen Sie deshalb zuerst Psychotherapie, Klinikleistungen, Heil- und Hilfsmittel, Gebührenregelungen, Auslandsschutz und Fortsetzungsrechte. Prozentangaben allein reichen nicht: Entscheidend ist, auf welchen Rechnungsbetrag sie angewendet werden und welche Zusagen erforderlich sind.

Welche PKV-Leistungen sollten im Vergleich zuerst kommen?

Die wichtigsten PKV-Leistungen betreffen Risiken, die Sie aus eigenen Rücklagen nicht zuverlässig bezahlen könnten. Dazu gehören umfangreiche Krankenhausbehandlungen, dauerhafte Therapien, Hilfsmittel nach schweren Erkrankungen und notwendige Versorgung Ihres Kindes. Ein hoher Zuschuss zu einer gelegentlich gekauften Brille gleicht eine enge Begrenzung dieser Leistungen nicht aus.

Das bedeutet nicht, dass Sehhilfen oder Heilpraktiker unwichtig sind. Wer regelmäßig entsprechende Leistungen nutzt, sollte diese berücksichtigen. Die Reihenfolge ist entscheidend: Zunächst die medizinische Grundabsicherung und mögliche große Finanzierungslücken untersuchen, danach Komfortwünsche und kleinere Budgets vergleichen. Ein günstiger Beitrag ist nur dann hilfreich, wenn Sie die bewusst selbst getragenen Risiken verstehen.

PrüffeldTypische versteckte GrenzeWas im Angebot stehen sollte
PsychotherapieSitzungszahl, Erstattungsquote, GenehmigungAmbulante und stationäre Regeln getrennt
PrivatklinikBegrenzung auf vergleichbare öffentliche KlinikErstattungsfähige Entgelte und etwaige Zusage
ArzthonorarHöchstsatz oder enger GebührenrahmenAmbulante, stationäre und zahnärztliche Grenzen
HeilmittelHöchstpreis je BehandlungErgotherapie, Logopädie und Preisverzeichnis
HilfsmittelGeschlossene Liste oder BezugsbindungOffener Begriff, Höchstbeträge, Reparatur
AuslandReisedauer, Reisemotiv, örtliche GebührenGeplante Behandlung und Rücktransport
FamilieFristen und Umfang der NachversicherungAnmeldung ab Geburt und Versicherungsbeginn

Stellen Sie diese Punkte für jeden angebotenen Tarif nebeneinander. Eine Leistungsübersicht ist ein guter Einstieg; für die Entscheidung gehören Tarifbedingungen, allgemeine Bedingungen, individuelle Vereinbarungen und Leistungsausschlüsse dazu. Ein anderes Selbstbehaltsmodell kann zudem die Auszahlung verändern, obwohl die medizinischen Leistungen gleich heißen.

PKV-Leistungscheck: Welche Tarife passen zu Ihren Anforderungen?

Im PKV-Leistungscheck können Sie die für Sie wichtigen Vertragsmerkmale auswählen und konkrete Tariflinien gegenüberstellen. Die Ergebnisse unterscheiden eine passende Regelung, eine eingeschränkte Leistung, eine nicht erfüllte Anforderung und einen noch individuell zu klärenden Punkt. Eine fehlende Angabe wird nicht automatisch als Leistungsausschluss gewertet.

Wählen Sie präzise Anforderungen: „Psychotherapie versichert“ ist beispielsweise etwas anderes als „ambulante Psychotherapie zu 100 Prozent ohne feste Sitzungsobergrenze“. Auch eine Erstattung oberhalb der GOÄ-Höchstsätze ist keine pauschale Zusage für jeden frei vereinbarten Preis. Lesen Sie deshalb zu jedem Ergebnis die Erläuterung. Dort stehen unter anderem Zustimmungsvorbehalte, Quoten und relevante Zeitgrenzen.

Der Vergleich zeigt ausgewählte Tariflinien und keine vollständige Marktübersicht. Unterschiedliche Selbstbehaltsstufen mit gleichem Leistungskatalog werden nicht als zusätzliche eigenständige Leistungsangebote gezählt. Maßgeblich für einen bestehenden Vertrag bleiben seine konkrete Fassung und alle Nachträge. Die Auswahl kann in Ihre Angebotsanfrage übernommen werden; eine Gesundheitsprüfung oder verbindliche Leistungszusage ersetzt das Tool nicht.

Ihr persönlicher Leistungsbedarf

PKV-Leistungen auswählen und Tariflinien vergleichen

13 unterschiedliche Tarifprofile · 15 Prüfkriterien. Wählen Sie Ihre Anforderungen. Lesen Sie auch die Einschränkungen: Eine fehlende 100-%-Erstattung bedeutet beispielsweise nicht, dass Psychotherapie vollständig ausgeschlossen ist.

Welche Leistungen sind Ihnen wichtig?

Alle 13 Tarifprofile werden angezeigt.

Die Angaben gelten vor einem vereinbarten Selbstbehalt. „Individuell klären“ ist weder eine Leistungszusage noch ein Ausschluss. Bedingungsstand und persönliche Vertragsnachträge können abweichen. Kein vollständiger Marktvergleich und keine Rangliste.

Barmenia

einsA expert+

Verglichene Fassung: 01.01.2025

Wählen Sie oben Ihre Anforderungen.

Leistungen und Grenzen im Einzelnen
Arzthonorare ambulant über GOÄ-Höchstsatz
Anforderung erfüllt Über dem Gebührenrahmen im tariflichen Umfang; Angemessenheit bleibt zu prüfen.
Arzthonorare stationär über GOÄ-Höchstsatz
Anforderung erfüllt Über dem GOÄ-Rahmen im tariflichen Umfang.
Zahnarzthonorare über GOZ-Höchstsatz
Anforderung erfüllt Über dem Gebührenrahmen im tariflichen Umfang; Zahnquote zusätzlich beachten.
Ambulante Psychotherapie: 100 % ohne feste Sitzungsgrenze
Anforderung erfüllt 100 %; keine feste Sitzungszahl in der Leistungsregelung. Anerkannte Behandler erforderlich.
Stationäre Psychotherapie
Anforderung erfüllt Medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung im vertraglichen Umfang; Klinikstatus gesondert prüfen.
Gemischte Anstalten: Ausnahmen von vorheriger Zusage
Mit Einschränkungen Ausnahmen unter anderem bei ausschließlich notwendiger stationärer Behandlung und Notfall; kein uneingeschränkter Verzicht.
Kindernachversicherung: angeborene Krankheiten ausdrücklich erfasst
Anforderung erfüllt Angeborene Krankheiten, Geburtsschäden und Anomalien ausdrücklich einbezogen; fristgerechte Nachversicherung erforderlich.
Ergotherapie und Logopädie
Anforderung erfüllt Ergo- und Logopädie enthalten; ärztliche Verordnung und qualifizierte Behandler erforderlich.
Behandlung in Privatkliniken
Mit Einschränkungen Private Krankenhäuser einbezogen; Krankenhausmerkmale und tarifliche Kostenregelungen müssen erfüllt sein.
Zahnersatz und Implantate: mindestens 90 %
Mit Einschränkungen 90 %; anfangs 10.000 € Rechnungsrahmen insgesamt in Kalenderjahr 1–3. Plan vorab bei Kosten über 1.500 €.
Medizinisch notwendige stationäre Transporte
Anforderung erfüllt Notwendiger Transport zum und vom Krankenhaus im Tarif enthalten.
Weltweiter Aufenthalt von mindestens zwölf Monaten
Mit Einschränkungen Unbefristeter weltweiter Aufenthaltsschutz bei Einbett-/privatärztlichem Schutz und fortgeführter Pflegepflichtversicherung (auch große PPV-Anwartschaft).
Gezielte Auslandsbehandlung ohne spezielle Inlands-Kostengrenze
Anforderung erfüllt Keine spezielle Inlands-Mehrkostenbegrenzung wie in prima/primex; ausländische Gebühren im vertraglichen Umfang prüfen.
Rücktransport bereits medizinisch sinnvoll und vertretbar
Anforderung nicht erfüllt Rücktransport an medizinische Notwendigkeit geknüpft; Rettungsflug nur unter weiteren engen Voraussetzungen.
Umstellung auf GKV-Zusatzschutz ohne neue Gesundheitsprüfung
Mit Einschränkungen Bei GKV-Pflicht/Familienversicherung: Antrag binnen drei Monaten; ohne neue Prüfung bis zum bisherigen Leistungsumfang.

Barmenia

einsA expert

Verglichene Fassung: 01.01.2025

Wählen Sie oben Ihre Anforderungen.

Leistungen und Grenzen im Einzelnen
Arzthonorare ambulant über GOÄ-Höchstsatz
Anforderung erfüllt Über dem Gebührenrahmen im tariflichen Umfang; Angemessenheit bleibt zu prüfen.
Arzthonorare stationär über GOÄ-Höchstsatz
Anforderung erfüllt Über dem GOÄ-Rahmen im tariflichen Umfang.
Zahnarzthonorare über GOZ-Höchstsatz
Anforderung erfüllt Über dem Gebührenrahmen im tariflichen Umfang; Zahnquote zusätzlich beachten.
Ambulante Psychotherapie: 100 % ohne feste Sitzungsgrenze
Mit Einschränkungen 85 % der erstattungsfähigen Kosten.
Stationäre Psychotherapie
Anforderung erfüllt Medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung im vertraglichen Umfang; Klinikstatus gesondert prüfen.
Gemischte Anstalten: Ausnahmen von vorheriger Zusage
Mit Einschränkungen Ausnahmen unter anderem bei ausschließlich notwendiger stationärer Behandlung und Notfall; kein uneingeschränkter Verzicht.
Kindernachversicherung: angeborene Krankheiten ausdrücklich erfasst
Anforderung erfüllt Angeborene Krankheiten, Geburtsschäden und Anomalien ausdrücklich einbezogen; fristgerechte Nachversicherung erforderlich.
Ergotherapie und Logopädie
Mit Einschränkungen Bis 2.000 € erstattungsfähigen Heilmittelkosten/Jahr 85 %, darüber 100 %.
Behandlung in Privatkliniken
Mit Einschränkungen Private Krankenhäuser einbezogen; Krankenhausmerkmale und tarifliche Kostenregelungen müssen erfüllt sein.
Zahnersatz und Implantate: mindestens 90 %
Anforderung nicht erfüllt Die tarifliche Zahnersatzquote erreicht die ausgewählte 90-%-Anforderung nicht.
Medizinisch notwendige stationäre Transporte
Anforderung erfüllt Notwendiger Transport zum und vom Krankenhaus im Tarif enthalten.
Weltweiter Aufenthalt von mindestens zwölf Monaten
Mit Einschränkungen Unbefristeter weltweiter Aufenthaltsschutz bei Einbett-/privatärztlichem Schutz und fortgeführter Pflegepflichtversicherung (auch große PPV-Anwartschaft).
Gezielte Auslandsbehandlung ohne spezielle Inlands-Kostengrenze
Anforderung erfüllt Keine spezielle Inlands-Mehrkostenbegrenzung wie in prima/primex; ausländische Gebühren im vertraglichen Umfang prüfen.
Rücktransport bereits medizinisch sinnvoll und vertretbar
Anforderung nicht erfüllt Rücktransport an medizinische Notwendigkeit geknüpft; Rettungsflug nur unter weiteren engen Voraussetzungen.
Umstellung auf GKV-Zusatzschutz ohne neue Gesundheitsprüfung
Mit Einschränkungen Bei GKV-Pflicht/Familienversicherung: Antrag binnen drei Monaten; ohne neue Prüfung bis zum bisherigen Leistungsumfang.

Barmenia

einsA prima+

Verglichene Fassung: 01.01.2025

Wählen Sie oben Ihre Anforderungen.

Leistungen und Grenzen im Einzelnen
Arzthonorare ambulant über GOÄ-Höchstsatz
Anforderung nicht erfüllt Ambulante Gebühren auf den regulären GOÄ-Rahmen begrenzt.
Arzthonorare stationär über GOÄ-Höchstsatz
Anforderung nicht erfüllt Tariflicher GOÄ-Rahmen gilt auch stationär.
Zahnarzthonorare über GOZ-Höchstsatz
Anforderung nicht erfüllt Zahnärztliche Gebühren innerhalb des regulären Gebührenrahmens.
Ambulante Psychotherapie: 100 % ohne feste Sitzungsgrenze
Mit Einschränkungen 80 % der erstattungsfähigen Kosten; besondere Heilpraktikergrenzen beachten.
Stationäre Psychotherapie
Anforderung erfüllt Medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung im vertraglichen Umfang; Klinikstatus gesondert prüfen.
Gemischte Anstalten: Ausnahmen von vorheriger Zusage
Mit Einschränkungen Ausnahmen unter anderem bei ausschließlich notwendiger stationärer Behandlung und Notfall; kein uneingeschränkter Verzicht.
Kindernachversicherung: angeborene Krankheiten ausdrücklich erfasst
Anforderung erfüllt Angeborene Krankheiten, Geburtsschäden und Anomalien ausdrücklich einbezogen; fristgerechte Nachversicherung erforderlich.
Ergotherapie und Logopädie
Mit Einschränkungen Ergo- und Logopädie enthalten; Quote und beihilfebezogene Gebührenobergrenzen beachten.
Behandlung in Privatkliniken
Mit Einschränkungen Private Krankenhäuser einbezogen; Krankenhausmerkmale und tarifliche Kostenregelungen müssen erfüllt sein.
Zahnersatz und Implantate: mindestens 90 %
Anforderung nicht erfüllt Die tarifliche Zahnersatzquote erreicht die ausgewählte 90-%-Anforderung nicht.
Medizinisch notwendige stationäre Transporte
Anforderung erfüllt Notwendiger Transport zum und vom Krankenhaus im Tarif enthalten.
Weltweiter Aufenthalt von mindestens zwölf Monaten
Mit Einschränkungen Unbefristete Erweiterung an Voraussetzungen gebunden; gegebenenfalls zusätzlicher stationärer Baustein und Beitrag nötig.
Gezielte Auslandsbehandlung ohne spezielle Inlands-Kostengrenze
Mit Einschränkungen Bei gezielter Behandlungsreise grundsätzlich Begrenzung auf adäquate Inlandsleistung; ausdrücklich geregelte Ausnahmen.
Rücktransport bereits medizinisch sinnvoll und vertretbar
Anforderung nicht erfüllt Rücktransport an medizinische Notwendigkeit geknüpft; Rettungsflug nur unter weiteren engen Voraussetzungen.
Umstellung auf GKV-Zusatzschutz ohne neue Gesundheitsprüfung
Mit Einschränkungen Bei GKV-Pflicht/Familienversicherung: Antrag binnen drei Monaten; ohne neue Prüfung bis zum bisherigen Leistungsumfang.

Barmenia

einsA prima

Verglichene Fassung: 01.01.2026

Wählen Sie oben Ihre Anforderungen.

Leistungen und Grenzen im Einzelnen
Arzthonorare ambulant über GOÄ-Höchstsatz
Anforderung nicht erfüllt Ambulante Gebühren auf den regulären GOÄ-Rahmen begrenzt.
Arzthonorare stationär über GOÄ-Höchstsatz
Anforderung nicht erfüllt Tariflicher GOÄ-Rahmen gilt auch stationär.
Zahnarzthonorare über GOZ-Höchstsatz
Anforderung nicht erfüllt Zahnärztliche Gebühren innerhalb des regulären Gebührenrahmens.
Ambulante Psychotherapie: 100 % ohne feste Sitzungsgrenze
Mit Einschränkungen 80 % der erstattungsfähigen Kosten; besondere Heilpraktikergrenzen beachten.
Stationäre Psychotherapie
Anforderung erfüllt Medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung im vertraglichen Umfang; Klinikstatus gesondert prüfen.
Gemischte Anstalten: Ausnahmen von vorheriger Zusage
Mit Einschränkungen Ausnahmen unter anderem bei ausschließlich notwendiger stationärer Behandlung und Notfall; kein uneingeschränkter Verzicht.
Kindernachversicherung: angeborene Krankheiten ausdrücklich erfasst
Anforderung erfüllt Angeborene Krankheiten, Geburtsschäden und Anomalien ausdrücklich einbezogen; fristgerechte Nachversicherung erforderlich.
Ergotherapie und Logopädie
Mit Einschränkungen Ergo- und Logopädie enthalten; Quote und beihilfebezogene Gebührenobergrenzen beachten.
Behandlung in Privatkliniken
Mit Einschränkungen Private Krankenhäuser einbezogen; Krankenhausmerkmale und tarifliche Kostenregelungen müssen erfüllt sein.
Zahnersatz und Implantate: mindestens 90 %
Anforderung nicht erfüllt Die tarifliche Zahnersatzquote erreicht die ausgewählte 90-%-Anforderung nicht.
Medizinisch notwendige stationäre Transporte
Anforderung erfüllt Notwendiger Transport zum und vom Krankenhaus im Tarif enthalten.
Weltweiter Aufenthalt von mindestens zwölf Monaten
Mit Einschränkungen Unbefristete Erweiterung an Voraussetzungen gebunden; gegebenenfalls zusätzlicher stationärer Baustein und Beitrag nötig.
Gezielte Auslandsbehandlung ohne spezielle Inlands-Kostengrenze
Mit Einschränkungen Bei gezielter Behandlungsreise grundsätzlich Begrenzung auf adäquate Inlandsleistung; ausdrücklich geregelte Ausnahmen.
Rücktransport bereits medizinisch sinnvoll und vertretbar
Anforderung nicht erfüllt Rücktransport an medizinische Notwendigkeit geknüpft; Rettungsflug nur unter weiteren engen Voraussetzungen.
Umstellung auf GKV-Zusatzschutz ohne neue Gesundheitsprüfung
Mit Einschränkungen Bei GKV-Pflicht/Familienversicherung: Antrag binnen drei Monaten; ohne neue Prüfung bis zum bisherigen Leistungsumfang.

Barmenia

einsA primex

Verglichene Fassung: 01.01.2026

Wählen Sie oben Ihre Anforderungen.

Leistungen und Grenzen im Einzelnen
Arzthonorare ambulant über GOÄ-Höchstsatz
Anforderung nicht erfüllt Ambulante Gebühren auf den regulären GOÄ-Rahmen begrenzt.
Arzthonorare stationär über GOÄ-Höchstsatz
Anforderung nicht erfüllt Tariflicher GOÄ-Rahmen gilt auch stationär.
Zahnarzthonorare über GOZ-Höchstsatz
Anforderung nicht erfüllt Zahnärztliche Gebühren innerhalb des regulären Gebührenrahmens.
Ambulante Psychotherapie: 100 % ohne feste Sitzungsgrenze
Mit Einschränkungen 80 % der erstattungsfähigen Kosten; besondere Heilpraktikergrenzen beachten.
Stationäre Psychotherapie
Anforderung erfüllt Medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung im vertraglichen Umfang; Klinikstatus gesondert prüfen.
Gemischte Anstalten: Ausnahmen von vorheriger Zusage
Mit Einschränkungen Ausnahmen unter anderem bei ausschließlich notwendiger stationärer Behandlung und Notfall; kein uneingeschränkter Verzicht.
Kindernachversicherung: angeborene Krankheiten ausdrücklich erfasst
Anforderung erfüllt Angeborene Krankheiten, Geburtsschäden und Anomalien ausdrücklich einbezogen; fristgerechte Nachversicherung erforderlich.
Ergotherapie und Logopädie
Mit Einschränkungen Ergo- und Logopädie enthalten; Quote und beihilfebezogene Gebührenobergrenzen beachten.
Behandlung in Privatkliniken
Mit Einschränkungen Private Krankenhäuser einbezogen; Krankenhausmerkmale und tarifliche Kostenregelungen müssen erfüllt sein.
Zahnersatz und Implantate: mindestens 90 %
Anforderung nicht erfüllt Die tarifliche Zahnersatzquote erreicht die ausgewählte 90-%-Anforderung nicht.
Medizinisch notwendige stationäre Transporte
Anforderung erfüllt Notwendiger Transport zum und vom Krankenhaus im Tarif enthalten.
Weltweiter Aufenthalt von mindestens zwölf Monaten
Mit Einschränkungen Unbefristete Erweiterung an Voraussetzungen gebunden; gegebenenfalls zusätzlicher stationärer Baustein und Beitrag nötig.
Gezielte Auslandsbehandlung ohne spezielle Inlands-Kostengrenze
Mit Einschränkungen Bei gezielter Behandlungsreise grundsätzlich Begrenzung auf adäquate Inlandsleistung; ausdrücklich geregelte Ausnahmen.
Rücktransport bereits medizinisch sinnvoll und vertretbar
Anforderung nicht erfüllt Rücktransport an medizinische Notwendigkeit geknüpft; Rettungsflug nur unter weiteren engen Voraussetzungen.
Umstellung auf GKV-Zusatzschutz ohne neue Gesundheitsprüfung
Mit Einschränkungen Bei GKV-Pflicht/Familienversicherung: Antrag binnen drei Monaten; ohne neue Prüfung bis zum bisherigen Leistungsumfang.

ARAG

KomfortKlasse (K)

Verglichene Fassung: Bedingungsheft 05.2023

Wählen Sie oben Ihre Anforderungen.

Leistungen und Grenzen im Einzelnen
Arzthonorare ambulant über GOÄ-Höchstsatz
Anforderung nicht erfüllt Ambulante Erstattung bis GOÄ-Höchstsatz.
Arzthonorare stationär über GOÄ-Höchstsatz
Anforderung erfüllt Privatärztliche Leistungen auch über GOÄ-Höchstsatz bei wirksamer Honorarvereinbarung.
Zahnarzthonorare über GOZ-Höchstsatz
Anforderung nicht erfüllt Zahnärztliche Erstattung bis zum Gebührenhöchstsatz.
Ambulante Psychotherapie: 100 % ohne feste Sitzungsgrenze
Mit Einschränkungen 80 % der erstattungsfähigen ambulanten Psychotherapiekosten.
Stationäre Psychotherapie
Anforderung erfüllt Stationäre Psychotherapie im Krankenhausumfang; gemischte Einrichtungen separat beurteilen.
Gemischte Anstalten: Ausnahmen von vorheriger Zusage
Mit Einschränkungen Ausnahmen vom Zusageerfordernis, unter anderem Notfall und tariflich beschriebene nachträgliche Prüfung.
Kindernachversicherung: angeborene Krankheiten ausdrücklich erfasst
Anforderung erfüllt Geburtsschäden und angeborene Krankheiten/Gebrechen ausdrücklich erfasst; Nachversicherungsregeln gelten.
Ergotherapie und Logopädie
Mit Einschränkungen Heilmittelquote und eigenes Preisverzeichnis begrenzen die Erstattung.
Behandlung in Privatkliniken
Mit Einschränkungen Private Krankenhäuser im Vertragsumfang; allgemeine Klinikentgelte und Gebührenregelungen konkret prüfen.
Zahnersatz und Implantate: mindestens 90 %
Anforderung nicht erfüllt Zahnersatzquote liegt unter der gewünschten 90-%-Schwelle.
Medizinisch notwendige stationäre Transporte
Mit Einschränkungen Transport nach den Regeln des Tarifs K und der dazugehörigen Bedingungen.
Weltweiter Aufenthalt von mindestens zwölf Monaten
Anforderung nicht erfüllt Außerhalb Europas regulär drei Monate. Längere Dauer benötigt gesonderte Vereinbarung.
Gezielte Auslandsbehandlung ohne spezielle Inlands-Kostengrenze
Individuell klären Geplante Spezialbehandlung, ausländisches Honorar und Klinikrechnung vorab im konkreten Vertrag klären.
Rücktransport bereits medizinisch sinnvoll und vertretbar
Anforderung nicht erfüllt Bedingungen verlangen medizinisch notwendigen, ärztlich angeordneten Rücktransport.
Umstellung auf GKV-Zusatzschutz ohne neue Gesundheitsprüfung
Individuell klären Umstellung auf Zusatzschutz samt Frist und möglicher Gesundheitsprüfung individuell bestätigen lassen.

ARAG

MedExtra (ME)

Verglichene Fassung: Bedingungsheft 05.2023

Wählen Sie oben Ihre Anforderungen.

Leistungen und Grenzen im Einzelnen
Arzthonorare ambulant über GOÄ-Höchstsatz
Anforderung nicht erfüllt Ambulante Erstattung bis GOÄ-Höchstsatz.
Arzthonorare stationär über GOÄ-Höchstsatz
Anforderung erfüllt Privatärztliche Leistungen auch über GOÄ-Höchstsatz bei wirksamer Honorarvereinbarung.
Zahnarzthonorare über GOZ-Höchstsatz
Anforderung nicht erfüllt Zahnärztliche Erstattung bis zum Gebührenhöchstsatz.
Ambulante Psychotherapie: 100 % ohne feste Sitzungsgrenze
Mit Einschränkungen Sitzungen 1–30 pro Kalenderjahr 80 %, ab Sitzung 31 dann 100 %.
Stationäre Psychotherapie
Anforderung erfüllt Stationäre Psychotherapie im Krankenhausumfang; gemischte Einrichtungen separat beurteilen.
Gemischte Anstalten: Ausnahmen von vorheriger Zusage
Mit Einschränkungen Ausnahmen vom Zusageerfordernis, unter anderem Notfall und tariflich beschriebene nachträgliche Prüfung.
Kindernachversicherung: angeborene Krankheiten ausdrücklich erfasst
Anforderung erfüllt Geburtsschäden und angeborene Krankheiten/Gebrechen ausdrücklich erfasst; Nachversicherungsregeln gelten.
Ergotherapie und Logopädie
Mit Einschränkungen Bis 2.500 € Heilmittel-Rechnungsbetrag/Jahr 80 %, darüber 100 %.
Behandlung in Privatkliniken
Mit Einschränkungen Private Krankenhäuser im Vertragsumfang; allgemeine Klinikentgelte und Gebührenregelungen konkret prüfen.
Zahnersatz und Implantate: mindestens 90 %
Anforderung nicht erfüllt Zahnersatzquote liegt unter der gewünschten 90-%-Schwelle.
Medizinisch notwendige stationäre Transporte
Mit Einschränkungen Bis 100 km oder ohne Entfernungsgrenze zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus.
Weltweiter Aufenthalt von mindestens zwölf Monaten
Anforderung nicht erfüllt Außerhalb Europas regulär drei Monate. Längere Dauer benötigt gesonderte Vereinbarung.
Gezielte Auslandsbehandlung ohne spezielle Inlands-Kostengrenze
Individuell klären Geplante Spezialbehandlung, ausländisches Honorar und Klinikrechnung vorab im konkreten Vertrag klären.
Rücktransport bereits medizinisch sinnvoll und vertretbar
Anforderung nicht erfüllt Bedingungen verlangen medizinisch notwendigen, ärztlich angeordneten Rücktransport.
Umstellung auf GKV-Zusatzschutz ohne neue Gesundheitsprüfung
Individuell klären Umstellung auf Zusatzschutz samt Frist und möglicher Gesundheitsprüfung individuell bestätigen lassen.

ARAG

MedBest (MB)

Verglichene Fassung: Bedingungsheft 05.2023

Wählen Sie oben Ihre Anforderungen.

Leistungen und Grenzen im Einzelnen
Arzthonorare ambulant über GOÄ-Höchstsatz
Anforderung erfüllt Über GOÄ-Höchstsatz bei wirksamer individueller Honorarvereinbarung.
Arzthonorare stationär über GOÄ-Höchstsatz
Anforderung erfüllt Privatärztliche Leistungen auch über GOÄ-Höchstsatz bei wirksamer Honorarvereinbarung.
Zahnarzthonorare über GOZ-Höchstsatz
Anforderung erfüllt Über GOZ/GOÄ-Höchstsatz bei wirksamer individueller Honorarvereinbarung.
Ambulante Psychotherapie: 100 % ohne feste Sitzungsgrenze
Anforderung erfüllt Ambulante Psychotherapie ohne abweichende Quoten- oder Sitzungsgrenze; anerkannte Behandler notwendig.
Stationäre Psychotherapie
Anforderung erfüllt Stationäre Psychotherapie im Krankenhausumfang; gemischte Einrichtungen separat beurteilen.
Gemischte Anstalten: Ausnahmen von vorheriger Zusage
Mit Einschränkungen Ausnahmen vom Zusageerfordernis, unter anderem Notfall und tariflich beschriebene nachträgliche Prüfung.
Kindernachversicherung: angeborene Krankheiten ausdrücklich erfasst
Anforderung erfüllt Geburtsschäden und angeborene Krankheiten/Gebrechen ausdrücklich erfasst; Nachversicherungsregeln gelten.
Ergotherapie und Logopädie
Anforderung erfüllt Logopädie und Ergotherapie im vertraglichen Heilmittelumfang enthalten.
Behandlung in Privatkliniken
Mit Einschränkungen Private Krankenhäuser im Vertragsumfang; allgemeine Klinikentgelte und Gebührenregelungen konkret prüfen.
Zahnersatz und Implantate: mindestens 90 %
Mit Einschränkungen 90 % Zahnersatz; Auszahlung anfangs 1.000/2.000/3.000 € in Jahr 1/2/3, ab Jahr 4 ohne diese Staffel.
Medizinisch notwendige stationäre Transporte
Mit Einschränkungen Bis 100 km oder ohne Entfernungsgrenze zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus.
Weltweiter Aufenthalt von mindestens zwölf Monaten
Anforderung nicht erfüllt Außerhalb Europas regulär drei Monate. Längere Dauer benötigt gesonderte Vereinbarung.
Gezielte Auslandsbehandlung ohne spezielle Inlands-Kostengrenze
Individuell klären Geplante Spezialbehandlung, ausländisches Honorar und Klinikrechnung vorab im konkreten Vertrag klären.
Rücktransport bereits medizinisch sinnvoll und vertretbar
Anforderung nicht erfüllt Bedingungen verlangen medizinisch notwendigen, ärztlich angeordneten Rücktransport.
Umstellung auf GKV-Zusatzschutz ohne neue Gesundheitsprüfung
Individuell klären Umstellung auf Zusatzschutz samt Frist und möglicher Gesundheitsprüfung individuell bestätigen lassen.

Allianz

MeinGesundheitsschutz Plus 100 + Zahn 90

Verglichene Fassung: Produktinformationen 2025; genaue AVB im Angebot

Wählen Sie oben Ihre Anforderungen.

Leistungen und Grenzen im Einzelnen
Arzthonorare ambulant über GOÄ-Höchstsatz
Anforderung nicht erfüllt Ambulante Arztleistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen.
Arzthonorare stationär über GOÄ-Höchstsatz
Anforderung erfüllt Beleg- und Wahlarzt auch oberhalb des 3,5-fachen GOÄ-Satzes.
Zahnarzthonorare über GOZ-Höchstsatz
Individuell klären Diese konkrete Vertragsregelung muss für den gewünschten Tarif noch individuell bestätigt werden.
Ambulante Psychotherapie: 100 % ohne feste Sitzungsgrenze
Individuell klären 100 % Psychotherapie angegeben; Sitzungs- und Zusagebedingungen für die strenge Anforderung gesondert bestätigen.
Stationäre Psychotherapie
Individuell klären Diese konkrete Vertragsregelung muss für den gewünschten Tarif noch individuell bestätigt werden.
Gemischte Anstalten: Ausnahmen von vorheriger Zusage
Individuell klären Diese konkrete Vertragsregelung muss für den gewünschten Tarif noch individuell bestätigt werden.
Kindernachversicherung: angeborene Krankheiten ausdrücklich erfasst
Individuell klären Diese konkrete Vertragsregelung muss für den gewünschten Tarif noch individuell bestätigt werden.
Ergotherapie und Logopädie
Mit Einschränkungen Ergo-/Logopädie: 100 % bis 110 % der Bundesbeihilfe-Höchstbeträge.
Behandlung in Privatkliniken
Mit Einschränkungen Privatklinik ausdrücklich eingeschlossen; Detailgrenzen der Klinikentgelte im Angebot prüfen.
Zahnersatz und Implantate: mindestens 90 %
Mit Einschränkungen Nur mit dem hier genannten Zahn-90-Baustein: 90 % Zahnersatz, anfängliche Staffel und Gebührenregeln beachten.
Medizinisch notwendige stationäre Transporte
Individuell klären Diese konkrete Vertragsregelung muss für den gewünschten Tarif noch individuell bestätigt werden.
Weltweiter Aufenthalt von mindestens zwölf Monaten
Anforderung nicht erfüllt Regulär sechs Monate weltweit; zwölf Monate nur nach passender Erweiterung.
Gezielte Auslandsbehandlung ohne spezielle Inlands-Kostengrenze
Individuell klären Diese konkrete Vertragsregelung muss für den gewünschten Tarif noch individuell bestätigt werden.
Rücktransport bereits medizinisch sinnvoll und vertretbar
Individuell klären Diese konkrete Vertragsregelung muss für den gewünschten Tarif noch individuell bestätigt werden.
Umstellung auf GKV-Zusatzschutz ohne neue Gesundheitsprüfung
Individuell klären Diese konkrete Vertragsregelung muss für den gewünschten Tarif noch individuell bestätigt werden.

Allianz

MeinGesundheitsschutz Best 100 + Zahn 90

Verglichene Fassung: Produktinformationen 2025; genaue AVB im Angebot

Wählen Sie oben Ihre Anforderungen.

Leistungen und Grenzen im Einzelnen
Arzthonorare ambulant über GOÄ-Höchstsatz
Anforderung erfüllt Ambulante Arztleistungen oberhalb der GOÄ-Höchstsätze im Tarifumfang.
Arzthonorare stationär über GOÄ-Höchstsatz
Anforderung erfüllt Beleg- und Wahlarzt auch oberhalb des 3,5-fachen GOÄ-Satzes.
Zahnarzthonorare über GOZ-Höchstsatz
Individuell klären Diese konkrete Vertragsregelung muss für den gewünschten Tarif noch individuell bestätigt werden.
Ambulante Psychotherapie: 100 % ohne feste Sitzungsgrenze
Individuell klären 100 % Psychotherapie angegeben; Sitzungs- und Zusagebedingungen für die strenge Anforderung gesondert bestätigen.
Stationäre Psychotherapie
Individuell klären Diese konkrete Vertragsregelung muss für den gewünschten Tarif noch individuell bestätigt werden.
Gemischte Anstalten: Ausnahmen von vorheriger Zusage
Individuell klären Diese konkrete Vertragsregelung muss für den gewünschten Tarif noch individuell bestätigt werden.
Kindernachversicherung: angeborene Krankheiten ausdrücklich erfasst
Individuell klären Diese konkrete Vertragsregelung muss für den gewünschten Tarif noch individuell bestätigt werden.
Ergotherapie und Logopädie
Mit Einschränkungen Ergo-/Logopädie: 100 % bis 130 % der Bundesbeihilfe-Höchstbeträge.
Behandlung in Privatkliniken
Mit Einschränkungen Privatklinik ausdrücklich eingeschlossen; Detailgrenzen der Klinikentgelte im Angebot prüfen.
Zahnersatz und Implantate: mindestens 90 %
Mit Einschränkungen Nur mit dem hier genannten Zahn-90-Baustein: 90 % Zahnersatz, anfängliche Staffel und Gebührenregeln beachten.
Medizinisch notwendige stationäre Transporte
Individuell klären Diese konkrete Vertragsregelung muss für den gewünschten Tarif noch individuell bestätigt werden.
Weltweiter Aufenthalt von mindestens zwölf Monaten
Anforderung erfüllt Bis zwölf Monate weltweit; Europa unbefristet. Verlängerungsvereinbarungen gesondert.
Gezielte Auslandsbehandlung ohne spezielle Inlands-Kostengrenze
Individuell klären Diese konkrete Vertragsregelung muss für den gewünschten Tarif noch individuell bestätigt werden.
Rücktransport bereits medizinisch sinnvoll und vertretbar
Individuell klären Diese konkrete Vertragsregelung muss für den gewünschten Tarif noch individuell bestätigt werden.
Umstellung auf GKV-Zusatzschutz ohne neue Gesundheitsprüfung
Individuell klären Diese konkrete Vertragsregelung muss für den gewünschten Tarif noch individuell bestätigt werden.

SIGNAL IDUNA

START-SI

Verglichene Fassung: Produktlinie ab 10.2025; Übersicht Sep25

Wählen Sie oben Ihre Anforderungen.

Leistungen und Grenzen im Einzelnen
Arzthonorare ambulant über GOÄ-Höchstsatz
Individuell klären Primärarztmodell beachten; Gebührenregel für die konkrete Behandlung bestätigen.
Arzthonorare stationär über GOÄ-Höchstsatz
Anforderung nicht erfüllt Wahlleistungen nur unfallbedingt und bis GOÄ-Höchstsatz.
Zahnarzthonorare über GOZ-Höchstsatz
Anforderung nicht erfüllt Zahngebühren bis zu GOZ/GOÄ-Höchstsätzen.
Ambulante Psychotherapie: 100 % ohne feste Sitzungsgrenze
Mit Einschränkungen 80 %, höchstens 50 Sitzungen; Leistungszusage ab Sitzung 31.
Stationäre Psychotherapie
Anforderung erfüllt Stationäre Psychotherapie zu 100 % im vertraglichen Krankenhausumfang.
Gemischte Anstalten: Ausnahmen von vorheriger Zusage
Individuell klären Diese konkrete Vertragsregelung muss für den gewünschten Tarif noch individuell bestätigt werden.
Kindernachversicherung: angeborene Krankheiten ausdrücklich erfasst
Individuell klären Diese konkrete Vertragsregelung muss für den gewünschten Tarif noch individuell bestätigt werden.
Ergotherapie und Logopädie
Mit Einschränkungen 80 %, Gebührenrahmen bis 120 % BBhV.
Behandlung in Privatkliniken
Mit Einschränkungen Privatklinikentgelte auf 150 % des Satzes für Kliniken mit Versorgungsauftrag begrenzt.
Zahnersatz und Implantate: mindestens 90 %
Anforderung nicht erfüllt 75 % Zahnersatz; zusätzlich Staffel und Implantatgrenze.
Medizinisch notwendige stationäre Transporte
Mit Einschränkungen Nächstgelegenes geeignetes Krankenhaus; tarifliche Entfernungs- und Transportregeln beachten.
Weltweiter Aufenthalt von mindestens zwölf Monaten
Individuell klären Diese konkrete Vertragsregelung muss für den gewünschten Tarif noch individuell bestätigt werden.
Gezielte Auslandsbehandlung ohne spezielle Inlands-Kostengrenze
Individuell klären Diese konkrete Vertragsregelung muss für den gewünschten Tarif noch individuell bestätigt werden.
Rücktransport bereits medizinisch sinnvoll und vertretbar
Anforderung erfüllt Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Auslandsrücktransport vorgesehen; Organisation abstimmen.
Umstellung auf GKV-Zusatzschutz ohne neue Gesundheitsprüfung
Individuell klären Diese konkrete Vertragsregelung muss für den gewünschten Tarif noch individuell bestätigt werden.

SIGNAL IDUNA

KOMFORT-SI

Verglichene Fassung: Produktlinie ab 10.2025; Übersicht Sep25

Wählen Sie oben Ihre Anforderungen.

Leistungen und Grenzen im Einzelnen
Arzthonorare ambulant über GOÄ-Höchstsatz
Anforderung nicht erfüllt Ambulante Arztleistungen bis zum GOÄ-Höchstsatz.
Arzthonorare stationär über GOÄ-Höchstsatz
Anforderung nicht erfüllt Wahlärztliche Behandlung bis GOÄ-Höchstsatz.
Zahnarzthonorare über GOZ-Höchstsatz
Anforderung nicht erfüllt Zahngebühren bis zu GOZ/GOÄ-Höchstsätzen.
Ambulante Psychotherapie: 100 % ohne feste Sitzungsgrenze
Mit Einschränkungen 80 %, höchstens 50 Sitzungen; Leistungszusage ab Sitzung 31.
Stationäre Psychotherapie
Anforderung erfüllt Stationäre Psychotherapie zu 100 % im vertraglichen Krankenhausumfang.
Gemischte Anstalten: Ausnahmen von vorheriger Zusage
Individuell klären Diese konkrete Vertragsregelung muss für den gewünschten Tarif noch individuell bestätigt werden.
Kindernachversicherung: angeborene Krankheiten ausdrücklich erfasst
Individuell klären Diese konkrete Vertragsregelung muss für den gewünschten Tarif noch individuell bestätigt werden.
Ergotherapie und Logopädie
Mit Einschränkungen 100 %, Gebührenrahmen bis 130 % BBhV.
Behandlung in Privatkliniken
Mit Einschränkungen Privatklinikentgelte auf 150 % des Satzes für Kliniken mit Versorgungsauftrag begrenzt.
Zahnersatz und Implantate: mindestens 90 %
Anforderung nicht erfüllt 85 % Zahnersatz; zusätzlich Staffel und Implantatgrenze.
Medizinisch notwendige stationäre Transporte
Mit Einschränkungen Nächstgelegenes geeignetes Krankenhaus; tarifliche Entfernungs- und Transportregeln beachten.
Weltweiter Aufenthalt von mindestens zwölf Monaten
Individuell klären Diese konkrete Vertragsregelung muss für den gewünschten Tarif noch individuell bestätigt werden.
Gezielte Auslandsbehandlung ohne spezielle Inlands-Kostengrenze
Individuell klären Diese konkrete Vertragsregelung muss für den gewünschten Tarif noch individuell bestätigt werden.
Rücktransport bereits medizinisch sinnvoll und vertretbar
Anforderung erfüllt Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Auslandsrücktransport vorgesehen; Organisation abstimmen.
Umstellung auf GKV-Zusatzschutz ohne neue Gesundheitsprüfung
Individuell klären Diese konkrete Vertragsregelung muss für den gewünschten Tarif noch individuell bestätigt werden.

SIGNAL IDUNA

EXKLUSIV-SI

Verglichene Fassung: Produktlinie ab 10.2025; Übersicht Sep25

Wählen Sie oben Ihre Anforderungen.

Leistungen und Grenzen im Einzelnen
Arzthonorare ambulant über GOÄ-Höchstsatz
Anforderung erfüllt Ohne tarifliche Begrenzung auf GOÄ-Höchstsätze; allgemeine Voraussetzungen bleiben.
Arzthonorare stationär über GOÄ-Höchstsatz
Anforderung erfüllt Wahlärztliche Behandlung ohne tarifliche Begrenzung auf GOÄ-Höchstsätze.
Zahnarzthonorare über GOZ-Höchstsatz
Anforderung erfüllt Keine tarifliche Begrenzung auf GOZ/GOÄ-Höchstsätze; Zahnstaffel gilt zusätzlich.
Ambulante Psychotherapie: 100 % ohne feste Sitzungsgrenze
Mit Einschränkungen 100 %, keine 50-Sitzungen-Grenze; Leistungszusage ab Sitzung 31.
Stationäre Psychotherapie
Anforderung erfüllt Stationäre Psychotherapie zu 100 % im vertraglichen Krankenhausumfang.
Gemischte Anstalten: Ausnahmen von vorheriger Zusage
Individuell klären Diese konkrete Vertragsregelung muss für den gewünschten Tarif noch individuell bestätigt werden.
Kindernachversicherung: angeborene Krankheiten ausdrücklich erfasst
Individuell klären Diese konkrete Vertragsregelung muss für den gewünschten Tarif noch individuell bestätigt werden.
Ergotherapie und Logopädie
Mit Einschränkungen 100 %, Gebührenrahmen bis 150 % BBhV.
Behandlung in Privatkliniken
Mit Einschränkungen Privatklinikentgelte auf 150 % des Satzes für Kliniken mit Versorgungsauftrag begrenzt.
Zahnersatz und Implantate: mindestens 90 %
Mit Einschränkungen 90 % Zahnersatz einschließlich Implantaten; Staffel in den ersten vier Versicherungsjahren und Planpflicht.
Medizinisch notwendige stationäre Transporte
Mit Einschränkungen Nächstgelegenes geeignetes Krankenhaus; tarifliche Entfernungs- und Transportregeln beachten.
Weltweiter Aufenthalt von mindestens zwölf Monaten
Individuell klären Diese konkrete Vertragsregelung muss für den gewünschten Tarif noch individuell bestätigt werden.
Gezielte Auslandsbehandlung ohne spezielle Inlands-Kostengrenze
Individuell klären Diese konkrete Vertragsregelung muss für den gewünschten Tarif noch individuell bestätigt werden.
Rücktransport bereits medizinisch sinnvoll und vertretbar
Anforderung erfüllt Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Auslandsrücktransport vorgesehen; Organisation abstimmen.
Umstellung auf GKV-Zusatzschutz ohne neue Gesundheitsprüfung
Individuell klären Diese konkrete Vertragsregelung muss für den gewünschten Tarif noch individuell bestätigt werden.

Gemischte Anstalten: Wann benötigt die PKV eine Zusage?

Bei einer gemischten Anstalt kommt es nicht darauf an, ob Privatpatienten und Kassenpatienten gemeinsam behandelt werden. Gemeint ist eine Einrichtung, die neben Krankenhausbehandlungen auch Kuren oder Sanatoriumsbehandlungen durchführt beziehungsweise Rekonvaleszenten aufnimmt. Das kann insbesondere bei psychosomatischen Einrichtungen und Kliniken mit mehreren Behandlungsbereichen relevant sein.

Die Musterbedingungen knüpfen Leistungen in solchen Einrichtungen grundsätzlich an eine vorherige schriftliche Zusage. Tarifbedingungen können Ausnahmen oder weitergehende Zusagen vorsehen, etwa für Notfälle oder ausschließlich medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlungen. „Freie Krankenhauswahl“ beseitigt diese zusätzliche Prüfung nicht automatisch. Auch eine Einweisung durch Ihren Arzt ist noch keine Kostenzusage des Versicherers.

Fragen Sie vor einer planbaren Aufnahme nach dem rechtlichen und abrechnungstechnischen Status der Einrichtung. Senden Sie der PKV Diagnose, Behandlungsplan, voraussichtliche Dauer und Kostenaufstellung. Lassen Sie getrennt bestätigen, welche allgemeinen Klinikleistungen, ärztlichen Honorare und Unterkunftskosten erstattet werden. Bei einer akuten Notlage hat die notwendige Versorgung Vorrang; dokumentieren Sie anschließend den Notfall und kontaktieren Sie die Versicherung zeitnah.

Im Vergleich ist ein pauschales Häkchen für gemischte Anstalten zu ungenau. Aussagekräftiger sind die konkreten Ausnahmen vom Zusageerfordernis und die Frage, ob die medizinische Notwendigkeit auch nachträglich nachgewiesen werden darf. Ein Verzicht auf eine vorherige Zusage bedeutet wiederum nicht, dass jede Kur zur Krankenhausbehandlung wird.

Der eigene Ratgeber zu gemischten Anstalten zeigt, wie Sie Klinikstatus, schriftliche Zusage und Ausnahmen vor einer Aufnahme klären.

Ambulante Psychotherapie: Sitzungen, Quote und Behandler prüfen

Bei ambulanter Psychotherapie entscheidet die PKV nicht nur über die Anzahl der Sitzungen. Ebenso wichtig sind die Erstattungsquote, anerkannte Verfahren, zugelassene Behandler und der Zeitpunkt einer erforderlichen Leistungszusage. „100 Prozent Psychotherapie“ kann sich auf eine begrenzte Zahl erstattungsfähiger Sitzungen beziehen.

Prüfen Sie, ob die Grenze pro Kalenderjahr, Versicherungsjahr oder Behandlungsfall gilt. Eine Zustimmung ab einer bestimmten Sitzung kann auch bei einem Tarif ohne feste Sitzungsobergrenze vorgesehen sein. Eine niedrige Quote verursacht dagegen bei jeder anerkannten Behandlung einen Eigenanteil, möglicherweise zusätzlich zu einem allgemeinen Selbstbehalt. Fragen Sie deshalb, wie diese beiden Belastungen miteinander verrechnet werden.

Ein reines Rechenbeispiel verdeutlicht die Quote: Bei 5.000 Euro vollständig erstattungsfähigen Therapiekosten ergeben 80 Prozent zunächst 4.000 Euro Leistung und 1.000 Euro Eigenanteil. Bei 100 Prozent entfällt diese quotenbedingte Lücke. Das ist keine Aussage über den Preis einer konkreten Therapie; ein vereinbarter Selbstbehalt und nicht anerkannte Rechnungspositionen sind in diesem Vergleich nicht berücksichtigt.

Für die praktische Versorgung sollten auch Diagnostik, probatorische Sitzungen, Gruppentherapie und Behandlung von Kindern betrachtet werden. Ein Tarif, der nur bestimmte Behandler anerkennt, kann die Auswahl vor Ort einschränken. Der Ratgeber zur PKV-Psychotherapie erläutert den Ablauf von Antrag und Erstattung ausführlicher.

PKV mit passenden Leistungen anfragen

Wählen Sie die Leistungen, auf die Sie Wert legen. Wir prüfen passende Tarife und die Bedingungen für Ihre persönliche Situation.

Stationäre Psychotherapie ist ein eigener Leistungsbereich

Stationäre Psychotherapie muss unabhängig von der ambulanten Regelung geprüft werden. Eine ambulante Sitzungsbegrenzung lässt sich nicht ohne Weiteres auf die Behandlung in einem Krankenhaus übertragen. Umgekehrt beweist eine großzügige ambulante Leistung noch keine umfassende Erstattung in einer psychosomatischen Privatklinik.

Hier treffen mehrere Vertragsregeln zusammen: die medizinische Notwendigkeit einer stationären Aufnahme, die Art der Klinik, ein möglicher Status als gemischte Anstalt und die Berechnung der Entgelte. Teilstationäre Behandlung in einer Tagesklinik kann wiederum eigenen Regelungen unterliegen. Eine Behandlungspauschale sollte daher nicht nur anhand des Wortes „Psychotherapie“ bewertet werden.

Lassen Sie vor der Aufnahme klären, ob der Vertrag zeitliche Begrenzungen oder Zusagepflichten enthält und welche Kostenbestandteile anerkannt werden. Verlängert sich die Behandlung, sollte eine vorhandene Zusage rechtzeitig erweitert werden. Ein auf zunächst vier Wochen bezogener Bescheid ist keine automatische Bestätigung für einen mehrmonatigen Aufenthalt. Der behandelnde Arzt kann die weitere medizinische Notwendigkeit begründen, während die Klinik eine aktualisierte Kostenaufstellung liefert.

Die stationäre Psychotherapie in der PKV wird im eigenen Ratgeber nach Klinikform, Behandlungsdauer, Tagessätzen und Verlängerung einer Zusage aufgeschlüsselt.

GOÄ und GOZ: Warum der Höchstsatz nicht jede Rechnung deckt

Die GOÄ und GOZ regeln die Abrechnung ärztlicher beziehungsweise zahnärztlicher Leistungen in Deutschland. Für viele persönliche ärztliche Leistungen ist der 3,5-fache Satz die reguläre Obergrenze; für bestimmte technische Leistungen und Laborleistungen gelten andere Grenzen. Deshalb ist die Aussage „alles bis 3,5-fach“ bereits als Beschreibung der Gebührenordnung unvollständig.

Unter gesetzlichen Voraussetzungen kann vor der Behandlung eine abweichende Honorarvereinbarung geschlossen werden. Ein Tarif, der über die Höchstsätze hinaus leistet, kann dann mehr erstatten als ein auf den regulären Gebührenrahmen beschränkter Tarif. Prüfen Sie ambulante Arztleistungen, Krankenhausärzte und Zahnleistungen getrennt: Die Regeln müssen innerhalb eines Vertrages nicht identisch sein.

Auch bei einer Honorarvereinbarung bestehen rechtliche Grenzen. Ein sehr hoher Faktor, beispielsweise neunfach, ist weder allgemein üblich noch automatisch wirksam oder vollständig versichert. Eine Unterschrift des Patienten ersetzt nicht die Prüfung der Vereinbarung, der konkreten Leistung und einer möglichen unangemessenen Überhöhung. Unterschreiben Sie deshalb bei einer planbaren Behandlung nicht allein im Vertrauen auf die Werbeaussage „ohne GOÄ-Begrenzung“.

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Für Zahnbehandlungen erläutert der eigene GOZ-Ratgeber die Faktoren 2,3 und 3,5 sowie höhere Honorarvereinbarungen und deren mögliche Erstattungslücken.

Wie entsteht bei hohen Faktoren eine große Erstattungslücke?

Als vereinfachte Rechnung für eine einzelne Gebührenposition sei ein Grundbetrag von 100 Euro angenommen. Beim 3,5-fachen Satz wären das 350 Euro, beim neunfachen Satz 900 Euro. Wäre die höhere Vereinbarung wirksam, aber nur der 3,5-fache Satz versichert, ergäbe sich rechnerisch eine Differenz von 550 Euro. Dies ist ausschließlich eine Faktorillustration, kein reales Arzthonorar und keine Bestätigung der Zulässigkeit eines neunfachen Satzes.

Bei einer tatsächlichen Rechnung können mehrere Positionen, unterschiedliche Faktoren, Auslagen und stationäre Gebührenminderungen zusammenkommen. Eine seriöse Prüfung erfolgt deshalb am konkreten Kostenvoranschlag. Ausführliche Hintergründe finden Sie im Ratgeber zu GOÄ-Höchstsätzen.

Privatkliniken: Freie Wahl bedeutet nicht unbegrenzte Kostenübernahme

Die PKV kann medizinisch notwendige Behandlung in einer Privatklinik versichern und dennoch die erstattungsfähigen Klinikentgelte begrenzen. Nicht jede private Einrichtung rechnet nach denselben Regeln wie ein Krankenhaus im gesetzlichen Entgeltsystem ab. Die ärztliche Rechnung ist zudem von Unterkunft und allgemeinen Krankenhausleistungen zu unterscheiden.

Fragen Sie ausdrücklich nach Privatkliniken, die nicht dem Krankenhausentgeltgesetz oder der Bundespflegesatzverordnung unterliegen. Manche Bedingungen orientieren die Erstattung an Vergleichskosten, bestimmten Vielfachen oder einer vorherigen Vereinbarung. Andere sehen weitergehende Leistungen vor. Ein hochwertiger Zimmerbaustein allein beantwortet diese Frage nicht.

Legen Sie der Versicherung vorab die vollständige Aufstellung vor: Klinikpauschale, Operation, Narkose, ärztliche Wahlleistungen, Unterkunft, Hilfsmittel und mögliche Nachbehandlung. Eine Zusage nur zum Operateur lässt die Klinikrechnung offen. Auch ein Krankenhaus mit prominenten Spezialisten ist nicht allein aufgrund seines Rufs in jeder Höhe erstattungsfähig. Ergänzende Informationen bietet der Ratgeber zur PKV im Krankenhaus.

Vor einer geplanten Aufnahme hilft die Checkliste zur PKV-Privatklinikleistung, Klinikentgelte, Unterkunft und Arzthonorare getrennt bestätigen zu lassen.

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Ergotherapie, Logopädie und weitere Heilmittel

Ergotherapie und Logopädie gehören zu den Heilmitteln. Für eine gute PKV-Leistung müssen sowohl die Therapieart als auch der qualifizierte Leistungserbringer anerkannt sein. Hinzu kommen regelmäßig eine medizinische Indikation und eine ärztliche Verordnung. Ein allgemeiner Eintrag „Heilmittel 100 Prozent“ beantwortet noch nicht, welcher Preis je Einheit erstattet wird.

Tarife können eigene Heilmittelverzeichnisse verwenden oder ihre Höchstbeträge an die Bundesbeihilfe koppeln. Werden beispielsweise 100 Prozent eines begrenzten Rechnungsbetrags bezahlt, bleibt ein darüber hinausgehender Preis beim Patienten. Bei einer langjährigen Therapie kann eine kleine Differenz je Sitzung zu einer beträchtlichen Gesamtsumme anwachsen.

Prüfen Sie Behandlungsdauer, Hausbesuche, Berichte und besondere Therapieformen. Bei Kindern können zusätzlich Frühförderung und sozialpädiatrische Behandlung relevant sein; diese sind nicht stets unter denselben Bedingungen wie eine einzelne Logopädieverordnung versichert. Ebenso sollten Sie klären, ob veraltete feste Preislisten angepasst werden können. Vergleichen Sie möglichst eine tatsächliche Preisübersicht der Praxis mit dem Tarifverzeichnis.

Der Heilmittelratgeber erklärt das Zusammenspiel von Verordnung, Preisverzeichnis und Erstattungssatz anhand von Rechenbeispielen. Für die konkrete Versorgung gibt es zusätzlich eigene Seiten zu Ergotherapie und Logopädie.

Vergleichen Sie bei regelmäßiger Behandlung nicht nur die erste Rechnung, sondern eine realistische Therapieserie. Prüfen Sie, ob sich die Preisgrundlage anpassen kann und ob mehrere Heilmittel einen gemeinsamen Jahresrahmen beanspruchen. Bei Beihilfe müssen die beiden Erstattungswege auf dieselben Rechnungspositionen abgestimmt werden.

Hilfsmittel: Offener Katalog, Bezug und Folgekosten

Bei Hilfsmitteln kann die Formulierung des Katalogs langfristig wichtiger sein als ein hoher Betrag für eine einzelne Brille. Ein offener Hilfsmittelbegriff kann neue medizinische Entwicklungen erfassen, während eine abschließende Liste bestimmte Produkte ausschließt. Aber auch ein offener Katalog kann Höchstbeträge, Bezugswege oder Zustimmungspflichten enthalten.

Zu prüfen sind etwa Rollstühle, Prothesen, Beatmungs- und Überwachungsgeräte, Kommunikationshilfen und die damit verbundenen Dienstleistungen. Werden Wartung, Reparatur, Ersatz und Einweisung bezahlt? Ist eine Miete vorgesehen? Muss der Versicherer das Hilfsmittel beschaffen, damit die volle Quote gilt? Solche Punkte beeinflussen die Versorgung direkt.

Gerade bei aufwendigen technischen Hilfsmitteln sollten Sie den Beschaffungsweg vor dem Kauf abstimmen. Ein medizinisch sinnvolles Gerät kann sonst eine geringere Erstattung auslösen, wenn die vertraglich vereinbarte Versorgung über einen Partner nicht beachtet wurde. Der Ratgeber zum Hilfsmittelkatalog beschreibt diese Unterschiede genauer.

Der neue Hilfsmittelratgeber zur praktischen Versorgung ergänzt den Katalogvergleich um Verordnung, Beschaffung, Reparatur, Ersatz und Eigenanteile. Klären Sie insbesondere vor einer Einzelanfertigung, welche Ausführung und welche Folgekosten schriftlich zugesagt sind.

Zahnersatz und Implantate: Mehr als eine Prozentzahl

Hochwertiger Zahnersatz und Implantate können erhebliche Eigenkosten verursachen, obwohl ein Tarif eine hohe Erstattungsquote nennt. Entscheidend ist die Kombination aus Quote, GOZ-Regeln, Material- und Laborkosten, anfänglicher Zahnstaffel und möglichen Begrenzungen für Implantate oder Knochenaufbau.

Fragen Sie, ob sich eine Summengrenze auf den Rechnungsbetrag oder die Auszahlung bezieht. Ebenso wichtig ist, ob Zahnbehandlung und Zahnersatz getrennt gedeckelt werden und welche Ausnahmen bei Unfällen bestehen. Bei modularen Produkten muss der richtige Zahntarif tatsächlich vereinbart sein; der Name des ambulant-stationären Haupttarifs genügt nicht.

Vor einer umfangreichen Versorgung sollte ein Heil- und Kostenplan einschließlich Laborpositionen eingereicht werden. Manche Bedingungen sehen ausdrücklich Nachteile vor, wenn ein geforderter Plan nicht rechtzeitig vorliegt. Lassen Sie die zugesagte Erstattung in Euro erklären. Die PKV-Zahnleistungen helfen bei der Einordnung von Quote, Staffel und Gebührenrahmen.

Stationäre Transportkosten und Krankenrücktransport

Stationäre Transportkosten sind nicht automatisch mit jedem Krankenhausaufenthalt in unbegrenzter Höhe versichert. Der Tarif kann die Fahrt zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus, die medizinische Notwendigkeit und die Art des Transportmittels voraussetzen. Eine Wunschverlegung ist etwas anderes als ein notwendiger Rettungstransport.

Trennen Sie den Rettungswagen im Inland, einen medizinisch betreuten Transport zwischen Kliniken und den Rücktransport aus dem Ausland. Ein Hubschrauber- oder Ambulanzflug kann hohe Kosten verursachen. Eine pauschale Aussage „Transport inklusive“ lässt offen, ob genau dieser Transport versichert ist und wer ihn organisieren muss.

Beim Auslandsrücktransport ist die Formulierung besonders wichtig: „medizinisch notwendig“ ist enger als „medizinisch sinnvoll und vertretbar“. Ein Patient kann im Urlaubsland ausreichend behandelbar sein, obwohl eine Rückkehr nach Deutschland nachvollziehbare Vorteile hätte. Eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung kann hier sinnvoll ergänzen. Stimmen Sie planbare Transporte mit der Notrufzentrale ab; eine selbst organisierte teure Verlegung ist nicht automatisch gedeckt.

Der Ratgeber zu Krankentransport und Rettung in der PKV trennt Aufnahmefahrt, ambulante Serienfahrt, Verlegung und Heimfahrt. Er erklärt außerdem, weshalb freie Krankenhauswahl keine unbegrenzte Transportleistung bedeutet.

Weltweiter PKV-Schutz und Spezialisten im Ausland

Ein weltweiter Geltungsbereich beantwortet zunächst die geografische Frage. Daneben müssen Aufenthaltsdauer, Reisemotiv, medizinische Notwendigkeit und Erstattungsgrenzen geprüft werden. Ein Tarif kann akute Erkrankungen während einer Reise anders behandeln als eine Reise, die ausschließlich für eine geplante Operation unternommen wird.

Das betrifft Spezialisten in der Schweiz ebenso wie in den USA, Kanada, Japan oder Australien. Ausländische Ärzte sind nicht generell an die deutsche GOÄ gebunden. Der Vertrag kann örtliche Gebühren, angemessene Kosten oder eine Begrenzung auf deutsche Vergleichsleistungen vorsehen. Diese Grenzen können bei teuren Kliniken eine große Differenz hinterlassen. Die Aussage „Schweiz liegt in Europa“ reicht als Kostenzusage nicht aus.

Vor einer gezielten Behandlung sollten Sie Diagnose, Begründung der Spezialbehandlung, Klinik, Kostenvoranschlag und Nachsorgeplanung schriftlich prüfen lassen. Eine zusätzliche Reisekrankenversicherung löst dieses Problem normalerweise nicht, wenn die Behandlung Anlass der Reise ist oder bereits feststeht. Den Unterschied zwischen Reiseerkrankung und geplanter Versorgung erklärt die neue Seite zur PKV bei Auslandsbehandlungen.

Kindernachversicherung bei angeborenen Krankheiten und Anomalien

Die Kindernachversicherung ist ein zentrales Familienrecht und darf nicht nur als freiwilliges Extra eines Premiumtarifs verstanden werden. § 198 VVG sieht unter seinen Voraussetzungen eine Aufnahme des Neugeborenen ohne Risikozuschläge und Wartezeiten vor. Wichtig sind insbesondere die rechtzeitige rückwirkende Anmeldung und ein Schutz, der den des versicherten Elternteils nicht übersteigt.

Die Anmeldung muss grundsätzlich spätestens zwei Monate nach der Geburt erfolgen. Eine vertraglich verlangte Vorversicherungszeit des Elternteils darf drei Monate nicht überschreiten; manche Versicherer verzichten darauf. Klären Sie ausdrücklich die Behandlung bereits bei Geburt bestehender gesundheitlicher Beeinträchtigungen, angeborener Krankheiten, Geburtsschäden und Anomalien. Viele Bedingungen enthalten dazu eine ausdrückliche Klarstellung.

Das Fehlen einer solchen zusätzlichen Formulierung darf in einem Vergleich nicht vorschnell als pauschaler Ausschluss aller angeborenen Erkrankungen dargestellt werden. Gesetzlicher Aufnahmeanspruch, Versicherungsbeginn und tariflicher Leistungsumfang müssen zusammen geprüft werden. Bewahren Sie die Anmeldung und ihre Bestätigung auf. Bei schon älteren Kindern oder einer verspäteten Anmeldung ist die Situation anders als bei der fristgerechten Kindernachversicherung.

Vor der Tarifwahl kann der Kinder-Versicherungsrechner klären, ob grundsätzlich kostenlose Familienversicherung möglich ist und über welchen Elternteil sie beantragt werden kann. Diese Statusfrage ist von der Qualität des privaten Kindertarifs zu unterscheiden.

Umwandlungsrecht in eine Zusatzversicherung

Ein vertragliches Umwandlungsrecht kann wertvoll sein, wenn später gesetzliche Versicherungspflicht eintritt. Es kann ermöglichen, Teile der bisherigen Vollversicherung als Zusatzschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung fortzuführen. Das ist besonders interessant, wenn zwischenzeitlich Erkrankungen aufgetreten sind.

Prüfen Sie den Auslöser, die Antragsfrist und die verfügbaren Zieltarife. Manche Rechte gelten auch bei einem Anspruch auf Familienversicherung. Häufig ist die erleichterte Umstellung auf Leistungen begrenzt, die nicht höher oder umfassender als zuvor sind. Ein Umwandlungsrecht garantiert daher nicht automatisch jeden gewünschten Zusatztarif und auch keine vollständige Kopie der früheren Vollversicherung.

Eine Anwartschaft verfolgt ein anderes Ziel: Sie kann die spätere Rückkehr zur Vollversicherung sichern, erbringt während der Anwartschaft aber normalerweise keine Behandlungskostenleistungen. Je nach Lebensplanung kann die Kombination aus Zusatzschutz und Anwartschaft zu prüfen sein. Kündigen Sie erst, wenn die Anschlusslösung schriftlich feststeht. Mehr dazu unter PKV und GKV gleichzeitig und Anwartschaft.

Der eigene Ratgeber zum PKV-Umwandlungsrecht erläutert Auslöser, Fristen, Zieltarife und die Abgrenzung zur Anwartschaft. Ein Verzicht auf Gesundheitsprüfung kann auf Leistungen innerhalb des bisherigen Schutzumfangs begrenzt sein.

So prüfen Sie ein konkretes PKV-Angebot vor der Unterschrift

Ein konkretes PKV-Angebot sollte anhand Ihrer wichtigsten Anforderungen und der exakten Tarifkombination geprüft werden. Beginnen Sie mit drei bis fünf unverzichtbaren Punkten und ergänzen Sie danach Komfortwünsche. Lassen Sie sich zu besonders wichtigen Leistungen die zugehörige Vertragsregelung nennen und erläutern.

  • Tarifbezeichnungen, Selbstbehalt, Bedingungsstand und Zusatzbausteine vollständig festhalten.
  • Medizinische Leistungsgrenzen von einem allgemeinen jährlichen Selbstbehalt unterscheiden.
  • Ambulante, stationäre und zahnärztliche Gebührenregeln einzeln vergleichen.
  • Zusagepflichten, Fristen und vorgeschriebene Bezugswege notieren.
  • Familienplanung, längere Auslandsaufenthalte und mögliche Statuswechsel berücksichtigen.
  • Individuelle Risikozuschläge und Ausschlüsse neben den allgemeinen Leistungen prüfen.

Bei bereits geplanten Behandlungen geht es nicht nur um die Wahl eines neuen Tarifs. Eine laufende Erkrankung lässt sich nicht nachträglich durch einen beliebigen Neuabschluss absichern. Für bestehende Verträge kann ein interner Tarifwechsel sinnvoll sein; Mehrleistungen können dabei erneut geprüft werden. Nutzen Sie die Informationen zum internen Tarifwechsel, bevor Sie einen bewährten Vertrag aufgeben.

Häufige Fragen: Wichtige PKV-Leistungen: Grenzen und Tarife prüfen

Welche Leistungen sind in der PKV besonders wichtig?

Besonders wichtig sind PKV-Leistungen für hohe oder langfristige Behandlungskosten: Krankenhaus und Privatkliniken, Psychotherapie, Heil- und Hilfsmittel, angemessene Gebührenregelungen, notwendige Transporte und Auslandsschutz. Familien sollten zusätzlich die Kindernachversicherung und spätere Umwandlungsrechte prüfen. Kleine Budgets für Brillen sind erst im Anschluss sinnvoll zu vergleichen.

Bedeutet 100 Prozent Erstattung, dass die PKV alles bezahlt?

Nein. Eine PKV-Erstattung von 100 Prozent bezieht sich auf die tariflich erstattungsfähigen Kosten. Gebührenobergrenzen, Preisverzeichnisse, Summenlimits, ausgeschlossene Leistungen und ein allgemeiner Selbstbehalt können trotzdem Eigenkosten verursachen. Deshalb müssen Prozentsatz und Bemessungsgrundlage gemeinsam betrachtet werden.

Übernimmt die PKV den neunfachen GOÄ-Satz?

Ein neunfacher GOÄ-Satz wird von der PKV nicht automatisch erstattet. Zu prüfen sind insbesondere eine wirksame Honorarvereinbarung, die Angemessenheit der Forderung und der tarifliche Gebührenumfang. Auch ein Tarif mit Leistungen über dem Höchstsatz ist keine Zusage für jeden Faktor. Vor einer planbaren Behandlung sollte die konkrete Vereinbarung geprüft werden.

Ist eine gemischte Anstalt dasselbe wie eine Privatklinik?

Nein. Eine gemischte Anstalt bietet neben Krankenhausbehandlungen auch Kur- oder Sanatoriumsbehandlungen an beziehungsweise nimmt Rekonvaleszenten auf. Für die PKV können deshalb besondere Zusagepflichten gelten. Eine Privatklinik ist nach anderen Kriterien einzuordnen; beide Eigenschaften können allerdings bei derselben Einrichtung zusammentreffen.

Sind angeborene Krankheiten bei der Kindernachversicherung ausgeschlossen?

Ein pauschaler Ausschluss lässt sich daraus nicht ableiten. Bei fristgerechter PKV-Kindernachversicherung sind der gesetzliche Aufnahmeanspruch, der rückwirkende Beginn ab Geburt und der vereinbarte Leistungsumfang maßgeblich. Viele Bedingungen nennen angeborene Krankheiten und Anomalien ausdrücklich. Vorversicherungszeit, Anmeldefrist und Tarifumfang sollten bereits vor der Geburt geklärt werden.

Kann ich mich mit deutscher PKV bei einem Spezialisten in der Schweiz behandeln lassen?

Eine Behandlung in der Schweiz kann im tariflichen Umfang versichert sein. Für die deutsche PKV sind aber geplante Auslandsbehandlung, medizinische Notwendigkeit, Klinik- und Honorarregeln getrennt zu prüfen. Lassen Sie sich vor der Reise die Erstattung anhand des konkreten Behandlungs- und Kostenplans bestätigen.

Welche Tarife zeigt der PKV-Leistungscheck?

Der PKV-Leistungscheck vergleicht ausgewählte Tariflinien anhand der einzeln beschriebenen Kriterien. Er zeigt auch Einschränkungen und offene Prüfpunkte. Unterschiedliche Selbstbehaltsstufen mit identischem Leistungskatalog werden zusammengefasst. Die Auswahl ist keine vollständige Marktübersicht und ersetzt weder die persönliche Gesundheitsprüfung noch eine verbindliche Leistungszusage.

Kann ich meine Leistungswünsche in die Angebotsanfrage übernehmen?

Ja. Die im PKV-Leistungscheck ausgewählten Anforderungen können zusammen mit einem gewünschten Tarif in die Angebotsanfrage übernommen werden. So lässt sich gezielt prüfen, welche Tarifkombination die gewünschten Leistungen unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Voraussetzungen bietet.

Redaktion KV Rechner

Dieser Ratgeber erläutert Voraussetzungen, Vertragsunterschiede und praktische Schritte zur passenden Absicherung. Tarifstand 2026.

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