Was unterscheidet INTER QMB von einem Hausarzttarif?
INTER QualiMed Basis ist trotz seiner Einordnung als Basislinie kein allgemeiner Primärarzttarif. Ambulante ärztliche Behandlung ist innerhalb des Gebührenrahmens mit freier Arztwahl vorgesehen. Einschränkungen liegen eher bei stationären Wahlleistungen, Zahnersatz und einzelnen Therapiequoten als bei einer vorgeschalteten Hausarztüberweisung.
Tarifbezeichnung: QMB 300 U, QMB 600 U, QMB 1200 U, QMB 2400 U
QMB im Krankenhaus: Wahlleistungen nach Unfall sind eine Ausnahme
INTER QMB enthält grundsätzlich allgemeine Krankenhausleistungen. Besondere Wahlleistungen nach Unfall erweitern diesen Schutz anlassbezogen. Wer dagegen auch bei einer geplanten Operation regulär Zweibettzimmer oder Privatarzt erwartet, sollte QME beziehungsweise QMP gegenüberstellen. Der Unfallbaustein macht aus QMB keinen durchgehend gleichwertigen Klinikschutz.
QualiMed Basis: 100 Prozent Psychotherapie mit Sitzungsgrenze
QMB sieht ambulante Psychotherapie zu 100 Prozent für höchstens 50 Sitzungen im Kalenderjahr vor. Die volle Quote beantwortet also nicht die Frage nach einer längeren Behandlung. Heilmittel werden zu 90 Prozent berücksichtigt; auch hier kann neben dem allgemeinen Selbstbehalt ein eigener Anteil verbleiben.
INTER-QMB-Optionen rechtzeitig nutzen
Tarifliche Wechselmöglichkeiten bestehen unter anderem zum Ende des dritten, fünften und zehnten Versicherungsjahres sowie bei bestimmten beruflichen Veränderungen. Damit kann eine geringere Selbstbeteiligung oder eine Erweiterung auf QualiMed Exklusiv beziehungsweise Premium möglich sein. Die Antragsfrist und die Fortgeltung vorhandener besonderer Vereinbarungen müssen beachtet werden.
INTER QualiMed Basis (QMB): PKV-Leistungen im Überblick
Die ausführlichen Leistungswerte und das Beitragsbeispiel beziehen sich auf QMB 600. QMB 300, 1200 und 2400 unterscheiden sich beim allgemeinen Selbstbehalt.
- Selbstbehalt
- 600 Euro pro Jahr; ambulante und zahnärztliche Leistungen sowie digitale Gesundheitsanwendungen. Bei unterjährigem Beginn anteilig; tariflich begünstigte Vorsorge ausgenommen.
- Ärztliche Behandlung und Arztwahl
- 100 % bis GOÄ-Höchstsatz; freie Arztwahl.
- Arznei- und Verbandmittel
- 100 %; verschreibungspflichtige Verhütungsmittel bis 150 Euro Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr.
- Arzthonorare ambulant (GOÄ)
- Bis GOÄ-Höchstsatz.
- Heilmittel
- 90 % für verordnete Heilmittel durch staatlich geprüfte Gesundheitsfachberufe, einschließlich Physio-, Ergo- und Logotherapie.
- Hilfsmittel
- Offener Katalog: 100 % bis 300 € oder bei Bezug über INTER/vorheriger Zusage; sonst über 300 € nur 80 %. Wartung/Reparatur nur nach vorheriger Genehmigung.
- Hörgeräte
- 100 % bis 1.500 € je Ohr. Gleichartige Versorgung höchstens einmal/Kalenderjahr bei nachgewiesenem Bedarf und fehlender längerer Gebrauchsfähigkeit.
- Orthopädische Schuhe
- 100 % bis 500 € pro Paar; erneute gleichartige Versorgung bei nachgewiesenem Bedarf und fehlender längerer Gebrauchsfähigkeit.
- Brille, Kontaktlinsen und Sehkorrektur
- Sehhilfen bis 150 € innerhalb der jeweils zurückliegenden 24 Monate. Operative Sehkorrektur (z. B. LASIK) bis 500 € je Auge; erneuter Anspruch frühestens nach fünf Jahren.
- Ambulante Psychotherapie
- 100 %, maximal 50 Sitzungen/Kalenderjahr bei Ärzten bzw. approbierten Psychotherapeuten in eigener Praxis.
- Stationäre Psychotherapie
- Medizinisch notwendige stationäre Psychotherapie im tariflichen Krankenhausumfang; ambulante Sitzungsgrenzen gelten hierfür nicht. Bei gemischten Anstalten vorherige Zusage.
- Heilpraktiker und Alternativmedizin
- Heilpraktiker und besondere Therapierichtungen durch Ärzte nicht erstattungsfähig.
- Vorsorge und Schutzimpfungen
- 100 % für tarifliche Vorsorge und Schutzimpfungen. Reiseimpfungen nur gegen die im Tarif genannten Krankheiten (Hepatitis A/B, Typhus, Malaria, Gelbfieber, Cholera). Nur begünstigte Leistungen gemäß Anlage 1 sowie tarifliche Zahnvorsorge bleiben SB-/BRE-neutral; eigenständige Rechnung mit den vorgesehenen GOÄ-/GOZ-Ziffern erforderlich. Sonstige Vorsorge nicht automatisch begünstigt.
- Kur und Rehabilitation
- Bis 28 Tage innerhalb von drei Jahren im tariflichen Umfang.
- Krankenhaus, Zimmer und Wahlarzt
- allgemeine Krankenhausleistungen, Wahlleistungen nach Unfall Rooming-in: Unterkunft und Verpflegung einer Begleitperson bei Kindern unter 13 Jahren auf ärztliches Anraten, bis 14 Tage; Krankenhausbescheinigung erforderlich.
- Arzthonorare stationär (GOÄ)
- Wahlleistungen nur nach Unfall; tarifliche Honorargrenzen beachten.
- Privatkliniken
- Allgemeine Leistungen in Privatkliniken ohne KHEntgG/BPflV-Abrechnung begrenzt auf 100 % entsprechender Entgelte eines Plankrankenhauses; Wahlleistungen nur im versicherten Umfang.
- Gemischte Anstalten
- Vor Behandlungsbeginn schriftliche Leistungszusage erforderlich. Ausnahme für Anschlussrehabilitation unter den Voraussetzungen der Rahmenbedingungen.
- Ersatz-Krankenhaustagegeld
- Kein Ersatz-Krankenhaustagegeld vorgesehen; unfallbedingte zusätzliche Wahlleistungen sind zeitlich begrenzt.
- Zahnbehandlung und Zahnreinigung
- Zahnbehandlung 100 %. PZR bis 60 €/Kalenderjahr; begünstigte Vorsorge ohne Anrechnung auf SB/BRE.
- Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie
- Zahnersatz: 70 %; anfängliche Zahnstaffel.
- Zahnstaffel
- Kumulierte Erstattungsgrenzen: 1.000 / 2.000 / 3.000 / 4.000 € innerhalb der ersten 12 / 24 / 36 / 48 Monate; danach keine Staffel, Unfälle ausgenommen. Bei Zahnersatz ab 5.000 € Heil-/Kostenplan vorlegen, sonst Kürzung des Mehrbetrags.
- Zahnarzthonorare (GOZ)
- Bis GOZ-Höchstsatz.
- Stationäre Transporte
- 100 % zum/vom Krankenhaus bis jeweils 100 km, mindestens zum nächsten geeigneten Krankenhaus; auch Verlegung. Privat-Pkw 0,30 €/km.
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Weltweiter Schutz. Nach sechs Monaten Auslandsaufenthalt greifen Regeln zur Wohnsitzverlegung: außerhalb EWR/Schweiz Fortführungsvereinbarung nötig, innerhalb EWR/Schweiz ggf. Begrenzung auf deutsche Leistungen bzw. Zuschlag.
- Geplante Behandlung im Ausland
- Medizinisch notwendige Behandlung bei im jeweiligen Land zugelassenen Behandlern nach örtlichen Abrechnungsregeln/ortsüblichem Niveau; tarifliche Leistungs- und Privatklinikgrenzen bleiben bestehen.
- Rücktransport aus dem Ausland
- 100 % der Mehrkosten eines medizinisch sinnvollen und wirtschaftlich vertretbaren Rücktransports. Vorher INTER-Zusage und Organisation; andernfalls maximal 5.000 € aus Europa bzw. 10.000 € außerhalb Europas.
- Kindernachversicherung
- Elternversicherung am Geburtstag genügt; Kind binnen zwei Monaten rückwirkend anmelden. Ohne Risikozuschläge/Wartezeiten bis Elternumfang, niedrigere SB möglich.
- Umstellung auf Zusatzversicherung
- Binnen drei Monaten nach GKV-Pflicht, Familienversicherungs- oder Heilfürsorgeanspruch Wechsel in ergänzende Zusatzversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung/Wartezeit, soweit kein höherer Schutz.
- Options- und Umstellungsrechte
- Ohne neue Gesundheitsprüfung/Wartezeiten zum Ende des 3., 5. und 10. Versicherungsjahres sowie bei Arbeitgeberwechsel oder Wechsel zwischen Anstellung und Selbstständigkeit. Antrag spätestens zwei Monate nach dem Ereignis; Senkung der SB oder Wechsel zu QualiMed Exklusiv/Premium möglich. Bestehende besondere Bedingungen gelten weiter.
Vertragsfassung: QualiMed Unisex; neue SB-Stufe 2.400 Euro seit Juli 2026
INTER QualiMed Basis (QMB): Beitragsbeispiel und eigene Kosten
Die QMB-Beispielstufe 600 ist von QMB 300, 1200 und 2400 zu unterscheiden. Für die Beitragsentscheidung sollten freie Arztwahl und Optionsrechte zusammen mit den verbleibenden Zahn- und Klinikgrenzen gewichtet werden.
QMB 600 U
520,86 € / Monat
- Versicherte Person
- 35 Jahre, selbstständig
- Versicherungsbeginn
- 01.10.2026
- Beitragsumfang
- Inklusive gesetzlichem 10-%-Zuschlag; ohne Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld. Kein Abzug von Arbeitgeberzuschuss, Steuervorteil oder Beitragsrückerstattung.
- Allgemeiner Selbstbehalt der Beispielvariante
- 600 € / Jahr
- Jahresbeitrag
- 6.250,32 €
- Berechnungsstand
- 28.09.2026 · persönlicher Beitrag kann abweichen
Fragen zu INTER QualiMed Basis (QMB) als privater Krankenversicherung
Gilt der INTER-QMB-Selbstbehalt auch für alle Krankenhausleistungen?
Die allgemeine QMB-Selbstbeteiligung betrifft die dafür benannten ambulanten und zahnärztlichen Leistungen sowie digitale Gesundheitsanwendungen. Der stationäre Leistungsumfang ist separat geregelt.
Ist ein Wechsel von QMB zu QMP jederzeit ohne Gesundheitsprüfung möglich?
INTER QualiMed Basis gewährt Optionen zu definierten Zeitpunkten und Anlässen. Ein beliebiger Wechseltermin ohne Prüfung folgt daraus nicht; Antrag, Fristen und bestehende Vertragsvereinbarungen bleiben entscheidend.
INTER: Weitere PKV-Tarife zur Einordnung
INTER QualiMed Basis (QMB) im Zwei-Tarif-Vergleich auswählen
Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.
