Warum gibt es keinen einheitlichen Leistungsumfang für uniVersa CLASSIC?
CLASSIC beschreibt eine Produktlinie mit wählbaren Bausteinen. Wer den ambulanten Tarif, die Krankenhausstufe oder den Zahnschutz verändert, erhält eine andere Kombination. Die auf dieser Seite beschriebenen Leistungen gelten deshalb für die genannten Bausteine und nicht pauschal für jeden Vertrag mit dem Familiennamen CLASSIC.
Tarifbezeichnung: uni-A 155, uni-ST 2/100, uni-ZA 100, PVN
uni-A155: 155 Euro Selbstbehalt im ambulanten Schutz
Die allgemeine 155-Euro-Beteiligung gehört hier zum ambulanten Baustein. Sie ist nicht mit einem ebenso hohen Selbstbehalt über alle Leistungsbereiche gleichzusetzen. Bei ärztlichen Honoraren oberhalb der GOÄ-Höchstsätze bleiben die tariflichen Begründungsanforderungen wichtig; freie Arztwahl ist keine Zusage für jede beliebige Vergütungsvereinbarung.
uni-ST2/100: Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung
Der stationäre CLASSIC-Baustein uni-ST2/100 stellt den beschriebenen Zweibettzimmer- und Privatarztumfang bereit. Ein Einbettzimmer wird daraus nicht automatisch vollständig bezahlt. Wer eine andere Zimmerstufe wünscht, sollte gezielt den stationären Baustein vergleichen, ohne zugleich den ambulanten Schutz unnötig zu verändern.
uni-ZA100: Warum 100 im Namen nicht 100 Prozent Zahnersatz bedeutet
uni-ZA100 sieht für Zahnersatz und Implantate grundsätzlich 80 Prozent vor. Anfängliche Begrenzungen der Berechnungsgrundlage kommen hinzu. Die Tarifzahl ist daher kein sicherer Hinweis auf die Quote jeder Zahnleistung. Vor einer großen Versorgung sollte die bereits verbrauchte Staffel anhand des konkreten Vertrags festgestellt werden.
uniVersa CLASSIC: PKV-Leistungen im Überblick
Die Leistungsübersicht betrifft uni-A155 + uni-ST2/100 + uni-ZA100. Andere CLASSIC-Bausteine können einen anderen Umfang haben.
- Selbstbehalt
- Hier uni-A155: 155 € jährliche ambulante Selbstbeteiligung; stationäre und Zahnbausteine nach ihren eigenen Regeln.
- Ärztliche Behandlung und Arztwahl
- 100 % für ambulante ärztliche Behandlung, freie Arztwahl.
- Arznei- und Verbandmittel
- 100 % für verordnete Arznei- und Verbandmittel; allgemeine Ausschlüsse bleiben bestehen.
- Arzthonorare ambulant (GOÄ)
- Auch über GOÄ-Höchstsätze, wenn krankheits- bzw. befundbedingte Erschwernisse dies begründen; keine pauschale Zusage beliebiger Honorare.
- Heilmittel
- 100 % für verordnete tarifliche Heilmittel, einschließlich Ergo- und Logotherapie; keine Beschränkung allein auf Physiotherapie.
- Hilfsmittel
- 100 % für medizinisch notwendige tarifliche Hilfsmittel; keine pauschale jährliche Euroobergrenze.
- Hörgeräte
- 100 % für medizinisch notwendige Hörgeräte; keine eigene Euroobergrenze.
- Orthopädische Schuhe
- Medizinisch notwendige orthopädische Schuhe nach Hilfsmittelregel zu 100 %; kein gesonderter Eurohöchstbetrag.
- Brille, Kontaktlinsen und Sehkorrektur
- Medizinisch notwendige Brillen ohne festen Eurohöchstbetrag; Kontaktlinsen einmal im Kalenderjahr. Operative Sehschärfenkorrektur zu 100 %.
- Ambulante Psychotherapie
- 100 % für medizinisch notwendige ambulante Psychotherapie ohne feste tarifliche Sitzungsobergrenze.
- Stationäre Psychotherapie
- Medizinisch notwendige stationäre psychiatrische/psychotherapeutische Behandlung nach Krankenhausregel; Zustimmung bei gemischten Anstalten beachten.
- Heilpraktiker und Alternativmedizin
- 100 % für Heilpraktiker im tariflichen Gebührenrahmen; keine eigene jährliche Eurogrenze.
- Vorsorge und Schutzimpfungen
- 100 % für gesetzliche Vorsorgeprogramme ohne deren Altersgrenzen und STIKO-Impfungen; reisemedizinische Impfungen nicht pauschal eingeschlossen.
- Kur und Rehabilitation
- Keine pauschale Kur-/Sanatoriumskostendeckung. Anschlussheilbehandlung unter den AVB-Voraussetzungen, insbesondere ohne vorrangig zuständigen gesetzlichen Rehaträger.
- Krankenhaus, Zimmer und Wahlarzt
- 100 % allgemeine Leistungen, Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung; Einbettzimmer höchstens auf Zweibettzimmerniveau.
- Arzthonorare stationär (GOÄ)
- Über GOÄ-Höchstsätze nur bei krankheits-/befundbedingten Erschwernissen; versicherte Wahlleistungen nach gewähltem Baustein.
- Privatkliniken
- Private Krankenhäuser ohne KHEntgG/BPflV eingeschlossen, keine ausdrückliche prozentuale DRG-Obergrenze; medizinische Notwendigkeit und versicherte Zimmerklasse bleiben maßgeblich.
- Gemischte Anstalten
- Vor Beginn schriftliche Zusage für Behandlung in einer gemischten Krankenanstalt erforderlich; keine allgemeine Gleichsetzung mit einem Akutkrankenhaus.
- Ersatz-Krankenhaustagegeld
- uni-ST2/100: 60 €/Tag ohne Wahlarzt und 30 €/Tag bei Mehrbettzimmer; bei Verzicht auf sämtliche stationären Leistungen 215 €/Tag.
- Zahnbehandlung und Zahnreinigung
- 100 % Zahnbehandlung und professionelle Zahnreinigung; Inlays als Zahnbehandlung eingeschlossen.
- Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie
- uni-ZA100: 80 % für Zahnersatz/Implantate, 100 % für Zahn- und Kieferregulierung.
- Zahnstaffel
- Berechnungsgrundlage kumulativ 1.550 € im 1., 3.100 € in 3, 7.700 € in 5 und 15.400 € in 7 Versicherungsjahren; darauf jeweilige Quote. Zusage vor Zahnersatz erforderlich, außer Einzelkrone.
- Zahnarzthonorare (GOZ)
- Auch über GOZ-Höchstsätze bei krankheits-/befundbedingten Erschwernissen; kein unbegrenztes Honorarversprechen.
- Stationäre Transporte
- Medizinisch notwendiger Transport zum und vom nächsten geeigneten, tariflich versicherten Krankenhaus mit dafür vorgesehenem Spezialfahrzeug, einschließlich Rettungshubschrauber.
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Europa; außerhalb Europas bis 36 Monate bei vorher mindestens 36 Monaten PKV-Vorversicherung, sonst zunächst 3 Monate. Rechtzeitig Verlängerung vereinbaren, ggf. mit Zuschlag; ohne Vereinbarung Kürzung auf 50 % nach Fristablauf.
- Geplante Behandlung im Ausland
- Bei Auslandsbehandlung tarifliche Quoten, Krankenhausgrenzen und örtliche Gebührenregel beachten; gezielte Behandlung vorab mit Kostenvoranschlag abstimmen.
- Kindernachversicherung
- Elternteil mindestens 3 Monate versichert, Anmeldung binnen 2 Monaten rückwirkend; einschließlich Geburtsschäden und angeborener Krankheiten im Elternumfang.
- Umstellung auf Zusatzversicherung
- Bei GKV-Versicherungspflicht binnen 3 Monaten Umstellung in geeignete Zusatztarife ohne neue Risikoprüfung/Wartezeiten, soweit GKV plus Zusatz den bisherigen Schutz nicht übersteigt.
- Options- und Umstellungsrechte
- Interner Wechsel in gleichartigen Schutz unter Anrechnung erworbener Rechte; Mehrleistungen können Risikoprüfung, Zuschlag oder Ausschluss auslösen.
uniVersa CLASSIC: persönliches Angebot berechnen
Ein CLASSIC-Beitrag muss die gewählten uni-A-, uni-ST- und uni-ZA-Bausteine nennen. Ohne diese Angaben lassen sich unterschiedliche CLASSIC-Angebote nicht sinnvoll vergleichen.
Fragen zu uniVersa CLASSIC als privater Krankenversicherung
Erstattet uniVersa uni-ZA100 Implantate vollständig?
Im beschriebenen uni-ZA100-Baustein der CLASSIC-Kombination beträgt die Zahnersatz- und Implantatquote 80 Prozent. Die Zahl 100 im Namen ist keine pauschale Vollerstattung für Implantate.
Gilt der Selbstbehalt von uni-A155 auch im Krankenhaus?
Die 155 Euro gehören zum ambulanten uniVersa-Baustein uni-A155. Stationärer Schutz über uni-ST2/100 und Zahnleistungen über uni-ZA100 unterliegen ihren eigenen Regeln.
uniVersa: Weitere PKV-Tarife zur Einordnung
Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.
