Was macht uni-ZF aus dem uniVersa-intro-Tarif?
Im intro-Grundtarif ist der Hausarztweg für die volle reguläre Facharztquote wichtig. uni-ZF kann diese Steuerung erweitern beziehungsweise entfallen lassen. Wird im Angebot freier Facharztzugang zugesagt, sollte der dazugehörige Ergänzungstarif deshalb tatsächlich vereinbart sein. Eine Leistungsbeschreibung der aufgewerteten Kombination gilt nicht automatisch für jeden intro-Vertrag.
Tarifbezeichnung: uni-intro|Privat 300, uni-ZF, uni-ZZ, uni-SZ II plus, PVN
uni-ZZ und uni-SZ II plus erfüllen verschiedene Aufgaben
uni-ZZ erweitert den Zahnersatzschutz der dargestellten Kombination auf insgesamt 80 Prozent. uni-SZ II plus sorgt für Zweibettzimmer und privatärztliche Krankenhausbehandlung. Die Bausteine sind nicht austauschbar: Das Hinzufügen eines Zahnbausteins verbessert keine Krankenhausleistung und umgekehrt.
intro|Privat bei Heilmitteln und Psychotherapie
Trotz Ergänzungen bleiben im beschriebenen Grundschutz eigene Quoten: Heilmittel zu 75 Prozent und ambulante Psychotherapie zu 75 Prozent bis 50 Sitzungen jährlich. Die Erweiterung des Arztzugangs ist keine automatische Aufwertung aller ambulanten Leistungen. Diese Unterschiede sind beim Vergleich mit CLASSIC oder Top|Privat besonders relevant.
uniVersa-intro: Optionszeitpunkte nicht verpassen
Die intro-Linie enthält definierte Höherversicherungsoptionen, unter anderem nach drei und unter weiteren Voraussetzungen nach acht Jahren. Spätere Rechte können anders ausgestaltet sein. Wer intro als Einstieg wählt, sollte die konkreten Termine und Altersbedingungen dokumentieren, statt von einer jederzeitigen Erweiterung ohne Gesundheitsprüfung auszugehen.
uniVersa uni-intro|Privat: PKV-Leistungen im Überblick
Hier dargestellt: uni-intro|Privat 300 mit uni-ZF, uni-ZZ und uni-SZ II plus. Leistungen der Ergänzungen gelten nicht für einen reinen intro-Grundtarif.
- Selbstbehalt
- Selbstbeteiligung: 300 €/Jahr
- Ärztliche Behandlung und Arztwahl
- Mit Zusatzbaustein uni-ZF in Deutschland 100 % auch ohne Primärarzt; im Ausland Primärarztregel des Grundtarifs beachten.
- Arznei- und Verbandmittel
- 75 % der ersten 2.500 € Arznei-/Verbandmittel-Rechnungsbetrag im Kalenderjahr, darüber 100 %.
- Arzthonorare ambulant (GOÄ)
- Auch über GOÄ-Höchstsätze, wenn krankheits- bzw. befundbedingte Erschwernisse dies begründen; keine pauschale Zusage beliebiger Honorare.
- Heilmittel
- 75 % für verordnete tarifliche Heilmittel, einschließlich Ergo- und Logotherapie; keine Beschränkung allein auf Physiotherapie.
- Hilfsmittel
- Tariflicher Hilfsmittelkatalog: kleine Hilfsmittel zu 75 %; weitere Hilfsmittel zu 75 % der ersten 4.000 € Rechnungsbetrag/Kalenderjahr, darüber 100 %.
- Hörgeräte
- 75 % im 4.000-€-Rechnungsbudget für weitere Hilfsmittel, darüber 100 %; keine zusätzliche Eurogrenze für Hörgeräte.
- Orthopädische Schuhe
- Orthopädische Schuhe nach Hilfsmittelregel: 75 % im gemeinsamen Budget, darüber 100 %; Wiederholungsversorgung nach Tarif.
- Brille, Kontaktlinsen und Sehkorrektur
- Sehhilfen 75 %, maximal 125 € Erstattung in 2 Kalenderjahren. Medizinisch notwendige operative Sehschärfenkorrektur zu 100 %.
- Ambulante Psychotherapie
- 75 %, höchstens 50 Sitzungen im Kalenderjahr.
- Stationäre Psychotherapie
- Medizinisch notwendige stationäre psychiatrische/psychotherapeutische Behandlung nach Krankenhausregel; Zustimmung bei gemischten Anstalten beachten.
- Heilpraktiker und Alternativmedizin
- 75 % für Heilpraktikerbehandlung im tariflichen Gebührenrahmen.
- Vorsorge und Schutzimpfungen
- 100 % für gesetzliche Vorsorgeprogramme ohne deren Altersgrenzen und STIKO-Impfungen; reisemedizinische Impfungen nicht pauschal eingeschlossen.
- Kur und Rehabilitation
- Keine pauschale Kur-/Sanatoriumskostendeckung. Anschlussheilbehandlung unter den AVB-Voraussetzungen, insbesondere ohne vorrangig zuständigen gesetzlichen Rehaträger.
- Krankenhaus, Zimmer und Wahlarzt
- 100 % allgemeine Leistungen, Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung; Einbettzimmer höchstens auf Zweibettzimmerniveau.
- Arzthonorare stationär (GOÄ)
- Über GOÄ-Höchstsätze nur bei krankheits-/befundbedingten Erschwernissen; versicherte Wahlleistungen nach gewähltem Baustein.
- Privatkliniken
- Allgemeine Leistungen einer Klinik ohne KHEntgG/BPflV grundsätzlich ausgeschlossen, Notfallausnahme beachten. SZ IIplus macht diesen Ausschluss des Grundtarifs nicht automatisch unwirksam.
- Gemischte Anstalten
- Vor Beginn schriftliche Zusage für Behandlung in einer gemischten Krankenanstalt erforderlich; keine allgemeine Gleichsetzung mit einem Akutkrankenhaus.
- Ersatz-Krankenhaustagegeld
- SZ IIplus: 30 €/Tag ohne Zweibettzimmer und 60 €/Tag ohne Wahlarzt. Grundtarif zusätzlich mit eigener Regel bei vollständigem Leistungsverzicht.
- Zahnbehandlung und Zahnreinigung
- 100 % Zahnbehandlung und professionelle Zahnreinigung; Inlay-Labor nach Zahnersatzquote.
- Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie
- Mit uni-ZZ insgesamt 80 % für Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie.
- Zahnstaffel
- Grundtarif: Rechnungsbeträge kumulativ 1.000/2.000/3.000/4.000/5.000 € in Kalenderjahr 1–5, danach 5.000 €/Jahr; darauf tarifliche Quote. Für uni-ZZ gilt zusätzlich dessen eigene Leistungsstaffel.
- Zahnarzthonorare (GOZ)
- Auch über GOZ-Höchstsätze bei krankheits-/befundbedingten Erschwernissen; kein unbegrenztes Honorarversprechen.
- Stationäre Transporte
- Medizinisch notwendiger Transport zum und vom nächsten geeigneten, tariflich versicherten Krankenhaus mit dafür vorgesehenem Spezialfahrzeug, einschließlich Rettungshubschrauber.
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Europa; außerhalb Europas bis 36 Monate bei vorher mindestens 36 Monaten PKV-Vorversicherung, sonst zunächst 3 Monate. Rechtzeitig Verlängerung vereinbaren, ggf. mit Zuschlag; ohne Vereinbarung Kürzung auf 50 % nach Fristablauf.
- Geplante Behandlung im Ausland
- Bei Auslandsbehandlung tarifliche Quoten, Krankenhausgrenzen und örtliche Gebührenregel beachten; gezielte Behandlung vorab mit Kostenvoranschlag abstimmen.
- Kindernachversicherung
- Elternteil mindestens 3 Monate versichert, Anmeldung binnen 2 Monaten rückwirkend; einschließlich Geburtsschäden und angeborener Krankheiten im Elternumfang.
- Umstellung auf Zusatzversicherung
- Bei GKV-Versicherungspflicht binnen 3 Monaten Umstellung in geeignete Zusatztarife ohne neue Risikoprüfung/Wartezeiten, soweit GKV plus Zusatz den bisherigen Schutz nicht übersteigt.
- Options- und Umstellungsrechte
- Höherversicherung nach 3 Jahren und, vor Alter 50, nach 8 Jahren ohne Gesundheitsprüfung/Wartezeiten. Spätere Optionen mit Gesundheitsprüfung und begrenzten Zuschlägen; Stichtage beachten.
uniVersa uni-intro|Privat: Beitragsbeispiel und eigene Kosten
Zum intro-Beitragsvergleich gehören alle verwendeten Ergänzungen. Ein Grundtarifpreis ohne uni-ZF, uni-ZZ und uni-SZ II plus ist kein Preis für den hier gezeigten erweiterten Schutz.
uni-intro|Privat 300,uni-SZ II plus,uni-ZF,uni-ZZ
499,83 € / Monat
- Versicherte Person
- 35 Jahre, selbstständig
- Versicherungsbeginn
- 01.10.2026
- Beitragsumfang
- Inklusive gesetzlichem 10-%-Zuschlag; ohne Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld. Kein Abzug von Arbeitgeberzuschuss, Steuervorteil oder Beitragsrückerstattung.
- Allgemeiner Selbstbehalt der Beispielvariante
- 300 € / Jahr
- Jahresbeitrag
- 5.997,96 €
- Berechnungsstand
- 28.09.2026 · persönlicher Beitrag kann abweichen
Fragen zu uniVersa uni-intro|Privat als privater Krankenversicherung
Bietet jeder uni-intro|Privat-Tarif freie Facharztwahl?
Der uniVersa-intro-Grundtarif nutzt ein Hausarztmodell. Der erweiterte Facharztzugang der hier beschriebenen Kombination beruht auf dem zusätzlichen Baustein uni-ZF.
Sind 80 Prozent Zahnersatz bereits im intro-Grundtarif enthalten?
Die dargestellte 80-Prozent-Leistung bezieht sich bei uniVersa auf die Kombination mit uni-ZZ. Grundtarif und Ergänzung haben eigene Regeln, insbesondere bei anfänglichen Zahnbegrenzungen.
uniVersa: Weitere PKV-Tarife zur Einordnung
Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.
