01 · Erster Tarif
uniVersa CLASSIC uni-A 155 + uni-ST 2/100 + uni-ZA 100
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100 Tarifprofile · 30 Gesellschaften & Marken · 30 Leistungsmerkmale
35 Jahre · selbstständig · ohne Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld
01 · Erster Tarif
Beitrag auf Anfrage
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02 · Zweiter Tarif
385,04 € / Monat
Beispiel: KVS1
Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 500 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.
Inklusive gesetzlichem Zuschlag, vor Arbeitgeberzuschuss, Beitragsrückerstattung und Stundung. Berechnungsstand: 28.09.2026, Versicherungsbeginn: 01.10.2026. Die tatsächliche Annahme und Ihr persönlicher Beitrag werden individuell geprüft. Bei Tariflinien gilt der Beitrag für die ausdrücklich genannte Beispielstufe und deren Selbstbehalt.
Ausgewählt: uniVersa CLASSIC uni-A 155 + uni-ST 2/100 + uni-ZA 100 und HanseMerkur Smart Fit. Auf kleinen Bildschirmen können Sie die Tabelle seitlich scrollen.
| Leistungsmerkmal | uniVersa CLASSIC uni-A 155 + uni-ST 2/100 + uni-ZA 100 | HanseMerkur Smart Fit |
|---|---|---|
| Selbstbehalt | Hier uni-A155: 155 € jährliche ambulante Selbstbeteiligung; stationäre und Zahnbausteine nach ihren eigenen Regeln. | Selbstbeteiligung: 500 € oder 1.000 €, nur ambulant/Zahn |
| Ärztliche Behandlung und Arztwahl | 100 % für ambulante ärztliche Behandlung, freie Arztwahl. | 100 % beim tariflichen Primärarzt oder mit Überweisung, sonst 80 %. |
| Arznei- und Verbandmittel | 100 % für verordnete Arznei- und Verbandmittel; allgemeine Ausschlüsse bleiben bestehen. | Verordnete Arznei- und Verbandmittel nach Primärarztregel: 100 %, bei Behandlung außerhalb dieses Weges 80 %. |
| Arzthonorare ambulant (GOÄ) | Auch über GOÄ-Höchstsätze, wenn krankheits- bzw. befundbedingte Erschwernisse dies begründen; keine pauschale Zusage beliebiger Honorare. | Bis zu den GOÄ-Höchstsätzen im tariflichen Umfang. |
| Heilmittel | 100 % für verordnete tarifliche Heilmittel, einschließlich Ergo- und Logotherapie; keine Beschränkung allein auf Physiotherapie. | 90 % für verordnete Heilmittel; Höchstbeträge der Bundesbeihilfe begrenzen die Berechnungsgrundlage. Auch Ergo- und Logotherapie im tariflichen Verzeichnis. |
| Hilfsmittel | 100 % für medizinisch notwendige tarifliche Hilfsmittel; keine pauschale jährliche Euroobergrenze. | Tariflich benannte Hilfsmittel zu 100 %; Katalog und Einzelgrenzen beachten. Hör-/Sprechgeräte bis 1.000 €, Prothesen/Orthesen bis 15.000 €, Krankenfahrstühle bis 12.000 € Rechnungsbetrag. |
| Hörgeräte | 100 % für medizinisch notwendige Hörgeräte; keine eigene Euroobergrenze. | Hör- und Sprechgeräte bis 1.000 € Rechnungsbetrag im tariflichen Hilfsmittelkatalog. |
| Orthopädische Schuhe | Medizinisch notwendige orthopädische Schuhe nach Hilfsmittelregel zu 100 %; kein gesonderter Eurohöchstbetrag. | Orthopädische Maßschuhe und orthopädische Zurichtungen nach Hilfsmittelregel; keine pauschale Erstattung normaler Schuhe. |
| Brille, Kontaktlinsen und Sehkorrektur | Medizinisch notwendige Brillen ohne festen Eurohöchstbetrag; Kontaktlinsen einmal im Kalenderjahr. Operative Sehschärfenkorrektur zu 100 %. | Sehhilfen oder alternativ Laserkorrektur bis 100 €/36 Monate. |
| Ambulante Psychotherapie | 100 % für medizinisch notwendige ambulante Psychotherapie ohne feste tarifliche Sitzungsobergrenze. | 70 %, höchstens 50 Sitzungen/Kalenderjahr; begründeter Bericht und schriftliche Zusage vor Behandlungsbeginn. |
| Stationäre Psychotherapie | Medizinisch notwendige stationäre psychiatrische/psychotherapeutische Behandlung nach Krankenhausregel; Zustimmung bei gemischten Anstalten beachten. | Medizinisch notwendige stationäre Akutbehandlung nach Krankenhausregel. Nicht mit der ambulanten Sitzungsgrenze gleichzusetzen; gemischte Einrichtungen gesondert prüfen. |
| Heilpraktiker und Alternativmedizin | 100 % für Heilpraktiker im tariflichen Gebührenrahmen; keine eigene jährliche Eurogrenze. | 80 % aus höchstens 100 € Rechnungsbetrag im 1., 200 € im 2. und 1.000 € ab dem 3. Versicherungsjahr; maximal 80/160/800 € Erstattung. |
| Vorsorge und Schutzimpfungen | 100 % für gesetzliche Vorsorgeprogramme ohne deren Altersgrenzen und STIKO-Impfungen; reisemedizinische Impfungen nicht pauschal eingeschlossen. | Gesetzliche Vorsorge nach den Alters-/Intervallregeln; Schutzimpfungen im tariflichen Umfang. |
| Kur und Rehabilitation | Keine pauschale Kur-/Sanatoriumskostendeckung. Anschlussheilbehandlung unter den AVB-Voraussetzungen, insbesondere ohne vorrangig zuständigen gesetzlichen Rehaträger. | Keine allgemeine Kur-/Sanatoriumskostendeckung. Tarifliche Reha/AHB bei vorrangiger Leistung anderer Kostenträger nur nachrangig; definierte ambulante Reha-Erweiterungen in den AVB. |
| Krankenhaus, Zimmer und Wahlarzt | 100 % allgemeine Leistungen, Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung; Einbettzimmer höchstens auf Zweibettzimmerniveau. | Allgemeine Krankenhausleistungen, Mehrbettzimmer. Wahlärzte und Ein-/Zweibettzimmer sind in dieser Kombination nicht enthalten. |
| Arzthonorare stationär (GOÄ) | Über GOÄ-Höchstsätze nur bei krankheits-/befundbedingten Erschwernissen; versicherte Wahlleistungen nach gewähltem Baustein. | Belegärztliche Leistungen bis GOÄ-Höchstsatz; keine gesonderte Wahlärzteversicherung. |
| Privatkliniken | Private Krankenhäuser ohne KHEntgG/BPflV eingeschlossen, keine ausdrückliche prozentuale DRG-Obergrenze; medizinische Notwendigkeit und versicherte Zimmerklasse bleiben maßgeblich. | Allgemeine Leistungen einer Privatklinik ohne KHEntgG/BPflV werden höchstens bis zur vergleichbaren tariflichen Vergütung nach diesen Regelwerken erstattet. |
| Gemischte Anstalten | Vor Beginn schriftliche Zusage für Behandlung in einer gemischten Krankenanstalt erforderlich; keine allgemeine Gleichsetzung mit einem Akutkrankenhaus. | Grundsätzlich schriftliche Zusage; tarifliche Ausnahmen u. a. für reine stationäre Akutbehandlung, Notfalleinweisung und die bedingungsgemäße Anschlussheilbehandlung. |
| Ersatz-Krankenhaustagegeld | uni-ST2/100: 60 €/Tag ohne Wahlarzt und 30 €/Tag bei Mehrbettzimmer; bei Verzicht auf sämtliche stationären Leistungen 215 €/Tag. | Kein Ersatz für den Verzicht auf nicht versicherte Wahlleistungen. |
| Zahnbehandlung und Zahnreinigung | 100 % Zahnbehandlung und professionelle Zahnreinigung; Inlays als Zahnbehandlung eingeschlossen. | Zahnbehandlung und Prophylaxe zu 100 % im Gebührenrahmen; PZR grundsätzlich bis zu den Regelhöchstsätzen. |
| Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie | uni-ZA100: 80 % für Zahnersatz/Implantate, 100 % für Zahn- und Kieferregulierung. | 80 % für Zahnersatz, Inlays, Implantate und Kieferorthopädie; tarifliche Material-/Laborgrenzen beachten. |
| Zahnstaffel | Berechnungsgrundlage kumulativ 1.550 € im 1., 3.100 € in 3, 7.700 € in 5 und 15.400 € in 7 Versicherungsjahren; darauf jeweilige Quote. Zusage vor Zahnersatz erforderlich, außer Einzelkrone. | Kumulativ 600 € in den ersten 2, 1.200 € in den ersten 4 und 2.400 € in den ersten 6 Versicherungsjahren; anschließend 4.000 €/Jahr. |
| Zahnarzthonorare (GOZ) | Auch über GOZ-Höchstsätze bei krankheits-/befundbedingten Erschwernissen; kein unbegrenztes Honorarversprechen. | Bis zu den GOZ-Höchstsätzen; Prophylaxe gesondert auf Regelhöchstsätze begrenzt. |
| Stationäre Transporte | Medizinisch notwendiger Transport zum und vom nächsten geeigneten, tariflich versicherten Krankenhaus mit dafür vorgesehenem Spezialfahrzeug, einschließlich Rettungshubschrauber. | 100 % für medizinisch notwendige Transporte zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus und zurück. |
| Weltweiter Versicherungsschutz | Europa; außerhalb Europas bis 36 Monate bei vorher mindestens 36 Monaten PKV-Vorversicherung, sonst zunächst 3 Monate. Rechtzeitig Verlängerung vereinbaren, ggf. mit Zuschlag; ohne Vereinbarung Kürzung auf 50 % nach Fristablauf. | Europa; außerhalb Europas ohne besondere Vereinbarung ab dem 2. Monat Kürzung der tariflichen Leistung um ein Drittel. Bei medizinisch unmöglicher Rückreise gelten Ausnahmen. |
| Geplante Behandlung im Ausland | Bei Auslandsbehandlung tarifliche Quoten, Krankenhausgrenzen und örtliche Gebührenregel beachten; gezielte Behandlung vorab mit Kostenvoranschlag abstimmen. | Auslandsbehandlung grundsätzlich höchstens zu den im Inland versicherten Kosten. Volle ortsübliche Auslandsvergütung erfordert besondere Vereinbarung, ggf. mit Beitragszuschlag. |
| Rücktransport aus dem Ausland | Keine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen. | Kein Rücktransportbaustein PSV in dieser Kombination; ergänzenden Reiseschutz prüfen. |
| Kindernachversicherung | Elternteil mindestens 3 Monate versichert, Anmeldung binnen 2 Monaten rückwirkend; einschließlich Geburtsschäden und angeborener Krankheiten im Elternumfang. | Elternteil seit mindestens 3 Monaten versichert; Anmeldung rückwirkend binnen 2 Monaten nach Geburt. Ohne Risikozuschlag/Wartezeiten, einschließlich Geburtsfehlern, Anomalien und Erbkrankheiten, höchstens im Elternumfang. |
| Umstellung auf Zusatzversicherung | Bei GKV-Versicherungspflicht binnen 3 Monaten Umstellung in geeignete Zusatztarife ohne neue Risikoprüfung/Wartezeiten, soweit GKV plus Zusatz den bisherigen Schutz nicht übersteigt. | Bei GKV-Versicherungspflicht binnen 3 Monaten Umstellung in eine offene Zusatzversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung und unter Anrechnung erworbener Rechte, soweit der bisherige Leistungsumfang nicht überschritten wird. |
| Options- und Umstellungsrechte | Interner Wechsel in gleichartigen Schutz unter Anrechnung erworbener Rechte; Mehrleistungen können Risikoprüfung, Zuschlag oder Ausschluss auslösen. | Tarifwechsel in gleichartigen Schutz unter Anrechnung erworbener Rechte; für Mehrleistungen können Risikozuschläge, Ausschlüsse und Wartezeiten gelten. |
Farblich markiert sind unterschiedliche Angaben, keine automatische Bewertung. „Keine hinreichend genaue Angabe“ bedeutet nicht „nicht versichert“. Die Leistungen gelten im jeweiligen tariflichen Rahmen; Selbstbehalte, Bezugswege, Höchstbeträge und erforderliche Zusagen bleiben maßgeblich.
Ihre beiden Tarifnamen werden in die Angebotsanfrage übernommen. Ergänzen Sie dort Ihre Leistungswünsche.
Der PKV-Leistungsvergleich zeigt die gespeicherten Angaben der ausgewählten Tarife in denselben Leistungszeilen. Bei modularen Angeboten gehört die genannte Kombination zusammen. So enthalten die hier auswählbaren Allianz-Profile jeweils Zahn 90; andere Zahnbausteine können andere Leistungen ergeben.
Manche Einträge beschreiben eine Tariflinie mit mehreren Selbstbehaltsstufen. Dann nennt die Zeile „Selbstbehalt“ die verfügbaren Varianten. Bei INTER QualiMed sind die einzelnen Stufen gesondert auswählbar. Vergleichen Sie nicht allein die Namen „Premium“ oder „Komfort“, sondern die konkreten Bedingungen.
BBKK und Versicherungskammer Bayern sind hier getrennt auswählbar, beziehen sich bei GesundheitVARIO aber auf denselben Risikoträger Bayerische Beamtenkrankenkasse AG. UKV ist ein eigener Versicherer mit den hier gegenübergestellten parallelen VARIO-Bausteinen. Unter DBV finden Sie die für Arbeitnehmer angebotenen AXA-Tarife; die Risikoträgerzuordnung steht bei der Auswahl. Provinzial meint hier die Provinzial Krankenversicherung Hannover AG im VGH-Verbund.
90 Prozent Erstattung bedeuten nicht automatisch 90 Prozent jeder Rechnung. Eine Zahnstaffel, ein tarifliches Preisverzeichnis oder eine Honorargrenze kann die anerkannte Rechnungssumme begrenzen. Der allgemeine Selbstbehalt kommt nach den vereinbarten Regeln hinzu. Bei geplanten Behandlungen sollten Kostenplan und notwendige Zusage vor Beginn geklärt werden.
Vertiefen Sie bei Bedarf die wichtigsten PKV-Leistungen, die Hilfsmittelregelungen oder die Absicherung gemischter Anstalten. Für eine ausführliche Einordnung finden Sie außerdem unsere PKV-Anbieterduelle.
Ja. Wählen Sie auf beiden Seiten dieselbe Gesellschaft und anschließend unterschiedliche Tarife, etwa INTER QualiMed Premium QMP 600 U und Exklusiv QME 1200 U. So werden die Unterschiede der Leistungsstufen sichtbar.
Der PKV-Tarifvergleich enthält eine Auswahl von Tariflinien und konkret benannten Kombinationen für Angestellte und Selbstständige. Er ist kein vollständiger Marktvergleich. Beihilfetarife für Beamte werden hier nicht mit Vollversicherungstarifen vermischt.
Eine fehlende Angabe im PKV-Tarifvergleich bedeutet, dass der konkrete Leistungsumfang hier nicht hinreichend genau beschrieben ist. Sie ist weder eine Leistungszusage noch ein Ausschluss. Lassen Sie den betreffenden Punkt vor einer Entscheidung anhand Ihres Tarifs klären.
Der PKV-Tarifvergleich stellt Leistungen und Grenzen nebeneinander. Ob ein Unterschied für Sie entscheidend ist, hängt von Ihrem Bedarf ab. Eine andere Beschreibung wird markiert, aber nicht automatisch als besser oder schlechter bewertet.
Ältere PKV-Verträge können andere Bedingungen und Nachträge haben. Entscheidend sind der vollständige Tarifcode, die Vertragsfassung und die vereinbarten Bausteine. Die angezeigte Tariflinie ist deshalb vor einer Übertragung auf einen Altvertrag abzugleichen.
Über die Angebotsanfrage können Sie beide ausgewählten Tarifbezeichnungen mitgeben. Der persönliche Beitrag und die Annahme hängen unter anderem von Alter, Berufsstatus, Selbstbehalt, Gesundheitsprüfung und gewünschter Kombination ab.
Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.