| Selbstbehalt | Selbstbeteiligung: 300 €/Jahr | Selbstbeteiligung: 500 € oder 1.000 €, nur ambulant/Zahn |
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| Ärztliche Behandlung und Arztwahl | Mit Zusatzbaustein uni-ZF in Deutschland 100 % auch ohne Primärarzt; im Ausland Primärarztregel des Grundtarifs beachten. | 100 % beim tariflichen Primärarzt oder mit Überweisung, sonst 80 %. |
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| Arznei- und Verbandmittel | 75 % der ersten 2.500 € Arznei-/Verbandmittel-Rechnungsbetrag im Kalenderjahr, darüber 100 %. | Verordnete Arznei- und Verbandmittel nach Primärarztregel: 100 %, bei Behandlung außerhalb dieses Weges 80 %. |
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| Arzthonorare ambulant (GOÄ) | Auch über GOÄ-Höchstsätze, wenn krankheits- bzw. befundbedingte Erschwernisse dies begründen; keine pauschale Zusage beliebiger Honorare. | Bis zu den GOÄ-Höchstsätzen im tariflichen Umfang. |
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| Heilmittel | 75 % für verordnete tarifliche Heilmittel, einschließlich Ergo- und Logotherapie; keine Beschränkung allein auf Physiotherapie. | 90 % für verordnete Heilmittel; Höchstbeträge der Bundesbeihilfe begrenzen die Berechnungsgrundlage. Auch Ergo- und Logotherapie im tariflichen Verzeichnis. |
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| Hilfsmittel | Tariflicher Hilfsmittelkatalog: kleine Hilfsmittel zu 75 %; weitere Hilfsmittel zu 75 % der ersten 4.000 € Rechnungsbetrag/Kalenderjahr, darüber 100 %. | Tariflich benannte Hilfsmittel zu 100 %; Katalog und Einzelgrenzen beachten. Hör-/Sprechgeräte bis 1.000 €, Prothesen/Orthesen bis 15.000 €, Krankenfahrstühle bis 12.000 € Rechnungsbetrag. |
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| Hörgeräte | 75 % im 4.000-€-Rechnungsbudget für weitere Hilfsmittel, darüber 100 %; keine zusätzliche Eurogrenze für Hörgeräte. | Hör- und Sprechgeräte bis 1.000 € Rechnungsbetrag im tariflichen Hilfsmittelkatalog. |
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| Orthopädische Schuhe | Orthopädische Schuhe nach Hilfsmittelregel: 75 % im gemeinsamen Budget, darüber 100 %; Wiederholungsversorgung nach Tarif. | Orthopädische Maßschuhe und orthopädische Zurichtungen nach Hilfsmittelregel; keine pauschale Erstattung normaler Schuhe. |
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| Brille, Kontaktlinsen und Sehkorrektur | Sehhilfen 75 %, maximal 125 € Erstattung in 2 Kalenderjahren. Medizinisch notwendige operative Sehschärfenkorrektur zu 100 %. | Sehhilfen oder alternativ Laserkorrektur bis 100 €/36 Monate. |
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| Ambulante Psychotherapie | 75 %, höchstens 50 Sitzungen im Kalenderjahr. | 70 %, höchstens 50 Sitzungen/Kalenderjahr; begründeter Bericht und schriftliche Zusage vor Behandlungsbeginn. |
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| Stationäre Psychotherapie | Medizinisch notwendige stationäre psychiatrische/psychotherapeutische Behandlung nach Krankenhausregel; Zustimmung bei gemischten Anstalten beachten. | Medizinisch notwendige stationäre Akutbehandlung nach Krankenhausregel. Nicht mit der ambulanten Sitzungsgrenze gleichzusetzen; gemischte Einrichtungen gesondert prüfen. |
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| Heilpraktiker und Alternativmedizin | 75 % für Heilpraktikerbehandlung im tariflichen Gebührenrahmen. | 80 % aus höchstens 100 € Rechnungsbetrag im 1., 200 € im 2. und 1.000 € ab dem 3. Versicherungsjahr; maximal 80/160/800 € Erstattung. |
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| Vorsorge und Schutzimpfungen | 100 % für gesetzliche Vorsorgeprogramme ohne deren Altersgrenzen und STIKO-Impfungen; reisemedizinische Impfungen nicht pauschal eingeschlossen. | Gesetzliche Vorsorge nach den Alters-/Intervallregeln; Schutzimpfungen im tariflichen Umfang. |
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| Kur und Rehabilitation | Keine pauschale Kur-/Sanatoriumskostendeckung. Anschlussheilbehandlung unter den AVB-Voraussetzungen, insbesondere ohne vorrangig zuständigen gesetzlichen Rehaträger. | Keine allgemeine Kur-/Sanatoriumskostendeckung. Tarifliche Reha/AHB bei vorrangiger Leistung anderer Kostenträger nur nachrangig; definierte ambulante Reha-Erweiterungen in den AVB. |
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| Krankenhaus, Zimmer und Wahlarzt | 100 % allgemeine Leistungen, Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung; Einbettzimmer höchstens auf Zweibettzimmerniveau. | Allgemeine Krankenhausleistungen, Mehrbettzimmer. Wahlärzte und Ein-/Zweibettzimmer sind in dieser Kombination nicht enthalten. |
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| Arzthonorare stationär (GOÄ) | Über GOÄ-Höchstsätze nur bei krankheits-/befundbedingten Erschwernissen; versicherte Wahlleistungen nach gewähltem Baustein. | Belegärztliche Leistungen bis GOÄ-Höchstsatz; keine gesonderte Wahlärzteversicherung. |
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| Privatkliniken | Allgemeine Leistungen einer Klinik ohne KHEntgG/BPflV grundsätzlich ausgeschlossen, Notfallausnahme beachten. SZ IIplus macht diesen Ausschluss des Grundtarifs nicht automatisch unwirksam. | Allgemeine Leistungen einer Privatklinik ohne KHEntgG/BPflV werden höchstens bis zur vergleichbaren tariflichen Vergütung nach diesen Regelwerken erstattet. |
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| Gemischte Anstalten | Vor Beginn schriftliche Zusage für Behandlung in einer gemischten Krankenanstalt erforderlich; keine allgemeine Gleichsetzung mit einem Akutkrankenhaus. | Grundsätzlich schriftliche Zusage; tarifliche Ausnahmen u. a. für reine stationäre Akutbehandlung, Notfalleinweisung und die bedingungsgemäße Anschlussheilbehandlung. |
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| Ersatz-Krankenhaustagegeld | SZ IIplus: 30 €/Tag ohne Zweibettzimmer und 60 €/Tag ohne Wahlarzt. Grundtarif zusätzlich mit eigener Regel bei vollständigem Leistungsverzicht. | Kein Ersatz für den Verzicht auf nicht versicherte Wahlleistungen. |
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| Zahnbehandlung und Zahnreinigung | 100 % Zahnbehandlung und professionelle Zahnreinigung; Inlay-Labor nach Zahnersatzquote. | Zahnbehandlung und Prophylaxe zu 100 % im Gebührenrahmen; PZR grundsätzlich bis zu den Regelhöchstsätzen. |
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| Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie | Mit uni-ZZ insgesamt 80 % für Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie. | 80 % für Zahnersatz, Inlays, Implantate und Kieferorthopädie; tarifliche Material-/Laborgrenzen beachten. |
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| Zahnstaffel | Grundtarif: Rechnungsbeträge kumulativ 1.000/2.000/3.000/4.000/5.000 € in Kalenderjahr 1–5, danach 5.000 €/Jahr; darauf tarifliche Quote. Für uni-ZZ gilt zusätzlich dessen eigene Leistungsstaffel. | Kumulativ 600 € in den ersten 2, 1.200 € in den ersten 4 und 2.400 € in den ersten 6 Versicherungsjahren; anschließend 4.000 €/Jahr. |
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| Zahnarzthonorare (GOZ) | Auch über GOZ-Höchstsätze bei krankheits-/befundbedingten Erschwernissen; kein unbegrenztes Honorarversprechen. | Bis zu den GOZ-Höchstsätzen; Prophylaxe gesondert auf Regelhöchstsätze begrenzt. |
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| Stationäre Transporte | Medizinisch notwendiger Transport zum und vom nächsten geeigneten, tariflich versicherten Krankenhaus mit dafür vorgesehenem Spezialfahrzeug, einschließlich Rettungshubschrauber. | 100 % für medizinisch notwendige Transporte zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus und zurück. |
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| Weltweiter Versicherungsschutz | Europa; außerhalb Europas bis 36 Monate bei vorher mindestens 36 Monaten PKV-Vorversicherung, sonst zunächst 3 Monate. Rechtzeitig Verlängerung vereinbaren, ggf. mit Zuschlag; ohne Vereinbarung Kürzung auf 50 % nach Fristablauf. | Europa; außerhalb Europas ohne besondere Vereinbarung ab dem 2. Monat Kürzung der tariflichen Leistung um ein Drittel. Bei medizinisch unmöglicher Rückreise gelten Ausnahmen. |
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| Geplante Behandlung im Ausland | Bei Auslandsbehandlung tarifliche Quoten, Krankenhausgrenzen und örtliche Gebührenregel beachten; gezielte Behandlung vorab mit Kostenvoranschlag abstimmen. | Auslandsbehandlung grundsätzlich höchstens zu den im Inland versicherten Kosten. Volle ortsübliche Auslandsvergütung erfordert besondere Vereinbarung, ggf. mit Beitragszuschlag. |
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| Rücktransport aus dem Ausland | Keine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen. | Kein Rücktransportbaustein PSV in dieser Kombination; ergänzenden Reiseschutz prüfen. |
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| Kindernachversicherung | Elternteil mindestens 3 Monate versichert, Anmeldung binnen 2 Monaten rückwirkend; einschließlich Geburtsschäden und angeborener Krankheiten im Elternumfang. | Elternteil seit mindestens 3 Monaten versichert; Anmeldung rückwirkend binnen 2 Monaten nach Geburt. Ohne Risikozuschlag/Wartezeiten, einschließlich Geburtsfehlern, Anomalien und Erbkrankheiten, höchstens im Elternumfang. |
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| Umstellung auf Zusatzversicherung | Bei GKV-Versicherungspflicht binnen 3 Monaten Umstellung in geeignete Zusatztarife ohne neue Risikoprüfung/Wartezeiten, soweit GKV plus Zusatz den bisherigen Schutz nicht übersteigt. | Bei GKV-Versicherungspflicht binnen 3 Monaten Umstellung in eine offene Zusatzversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung und unter Anrechnung erworbener Rechte, soweit der bisherige Leistungsumfang nicht überschritten wird. |
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| Options- und Umstellungsrechte | Höherversicherung nach 3 Jahren und, vor Alter 50, nach 8 Jahren ohne Gesundheitsprüfung/Wartezeiten. Spätere Optionen mit Gesundheitsprüfung und begrenzten Zuschlägen; Stichtage beachten. | Tarifwechsel in gleichartigen Schutz unter Anrechnung erworbener Rechte; für Mehrleistungen können Risikozuschläge, Ausschlüsse und Wartezeiten gelten. |
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