Ihr direkter Leistungsvergleich

Zwei PKV-Tarife. Die Leistungen nebeneinander.

Wählen Sie zuerst die Gesellschaft und dann den Tarif. Vergleichen Sie Schutz, Eigenanteile und wichtige Grenzen – auch innerhalb desselben Versicherers.

100 Tarifprofile · 30 Gesellschaften & Marken · 30 Leistungsmerkmale

MB0, MB300, MB600, MB900, MB1200, MB1500 · Bedingungsfassung Bedingungsheft 05.2023

Mehr zu ARAG MedBest: Leistungen und Tarifdetails

02 · Zweiter Tarif

ME0, ME300, ME600, ME900, ME1200, ME1500 · Bedingungsfassung Bedingungsheft 05.2023

Mehr zu ARAG MedExtra: Leistungen und Tarifdetails

Monatliche Beispielbeiträge mit 35 Jahren

35 Jahre · selbstständig · ohne Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld

01 · Erster Tarif

ARAG MedBest

573,05 € / Monat

Beispiel: MB600

Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 600 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.

02 · Zweiter Tarif

ARAG MedExtra

489,30 € / Monat

Beispiel: ME600

Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 600 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.

Inklusive gesetzlichem Zuschlag, vor Arbeitgeberzuschuss, Beitragsrückerstattung und Stundung. Berechnungsstand: 28.09.2026, Versicherungsbeginn: 01.10.2026. Die tatsächliche Annahme und Ihr persönlicher Beitrag werden individuell geprüft. Bei Tariflinien gilt der Beitrag für die ausdrücklich genannte Beispielstufe und deren Selbstbehalt.

Ausgewählt: ARAG MedBest und ARAG MedExtra. Auf kleinen Bildschirmen können Sie die Tabelle seitlich scrollen.

Leistungsvergleich: ARAG MedBest und ARAG MedExtra
LeistungsmerkmalARAG MedBestARAG MedExtra
SelbstbehaltWählbar 0 / 300 / 600 / 900 / 1.200 / 1.500 € pro Kalenderjahr, für Kinder/Jugendliche jeweils die Hälfte. Bestimmte Vorsorge-/Impfleistungen ausgenommen.Wählbar 0 / 300 / 600 / 900 / 1.200 / 1.500 € pro Kalenderjahr, für Kinder/Jugendliche jeweils die Hälfte. Bestimmte Vorsorge-/Impfleistungen ausgenommen.
Ärztliche Behandlung und Arztwahl100 % für ambulante ärztliche Behandlung, freie Arztwahl.100 % für ambulante ärztliche Behandlung, freie Arztwahl.
Arznei- und Verbandmittel100 % für verordnete Arznei- und Verbandmittel; auch definierte medizinisch notwendige Ernährungsmittel.100 % für verordnete Arznei- und Verbandmittel; auch definierte medizinisch notwendige Ernährungsmittel.
Arzthonorare ambulant (GOÄ)Über GOÄ-Höchstsatz bei wirksamer individueller Honorarvereinbarung.Ambulante Erstattung bis GOÄ-Höchstsatz.
Heilmittel100 % für Heilmittel einschließlich Physio-, Ergo- und Logotherapie durch qualifizierte Therapeuten.80 % der ersten 2.500 € Heilmittel-Rechnungsbetrag/Kalenderjahr, darüber 100 %; einschließlich Ergo-/Logotherapie.
HilfsmittelOffener Katalog, medizinisch angemessene Ausführung zu 100 %. Ab 1.000 € vorherige Zusage einholen; sonst reduzierte Berechnungsgrundlage.Offener Katalog, medizinisch angemessene Ausführung zu 100 %. Ab 1.000 € vorherige Zusage einholen; sonst reduzierte Berechnungsgrundlage.
Hörgeräte100 % für medizinisch angemessene Hörgeräte im offenen Hilfsmittelkatalog. Keine separate Eurogrenze. Zusage ab 1.000 € erforderlich.100 % für medizinisch angemessene Hörgeräte im offenen Hilfsmittelkatalog. Keine separate Eurogrenze. Zusage ab 1.000 € erforderlich.
Orthopädische SchuheMedizinisch notwendige orthopädische Versorgung zu 100 % im offenen Hilfsmittelkatalog. Zusage ab 1.000 € beachten.Medizinisch notwendige orthopädische Versorgung zu 100 % im offenen Hilfsmittelkatalog. Zusage ab 1.000 € beachten.
Brille, Kontaktlinsen und SehkorrekturSehhilfen bis 600 €/24 Monate, früher ab 0,5 Dioptrien Änderung. LASIK bis 4.000 €/60 Monate; anschließend Sehhilfen nur nach tariflichen Ausnahmen.Sehhilfen bis 300 €/24 Monate, früher ab 0,5 Dioptrien Änderung. LASIK bis 2.000 €/60 Monate; anschließend Sehhilfen nur nach tariflichen Ausnahmen.
Ambulante Psychotherapie100 % ohne tarifliche Sitzungsobergrenze.80 % bis zur 30. Sitzung/Kalenderjahr, ab der 31. Sitzung 100 %.
Stationäre PsychotherapieMedizinisch notwendige stationäre Psychotherapie im versicherten Krankenhausumfang; Regeln für gemischte Anstalten zusätzlich beachten.Medizinisch notwendige stationäre Psychotherapie im versicherten Krankenhausumfang; Regeln für gemischte Anstalten zusätzlich beachten.
Heilpraktiker und Alternativmedizin100 %, insgesamt höchstens 2.000 €/Kalenderjahr für Heilpraktiker samt verordneten Arznei-/Heil-/Verbandmitteln und Labor; GebüH-Höchstsätze.100 %, insgesamt höchstens 1.000 €/Kalenderjahr für Heilpraktiker samt verordneten Arznei-/Heil-/Verbandmitteln und Labor; GebüH-Höchstsätze.
Vorsorge und SchutzimpfungenMedizinisch sinnvolle Vorsorge ohne gesetzliche Alters-/Intervallgrenzen sowie Schutz- und Reiseimpfungen; begünstigte Maßnahmen ohne SB.Medizinisch sinnvolle Vorsorge ohne gesetzliche Alters-/Intervallgrenzen sowie Schutz- und Reiseimpfungen; begünstigte Maßnahmen ohne SB.
Kur und RehabilitationAmbulante Kur-/Rehaleistungen 100 %, stationär bis 50 €/Tag für höchstens 28 Tage; Vorversicherungszeiten und erneuter Anspruch nach drei Jahren beachten.Ambulante Kur-/Rehaleistungen 80 %, stationär bis 30 €/Tag für höchstens 28 Tage; Vorversicherungszeiten und erneuter Anspruch nach drei Jahren beachten.
Krankenhaus, Zimmer und Wahlarzt100 % für allgemeine Krankenhausleistungen, Ein-/Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung.100 % für allgemeine Krankenhausleistungen, Ein-/Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung.
Arzthonorare stationär (GOÄ)Mit wirksamer individueller Honorarvereinbarung auch über GOÄ-Höchstsätze.Mit wirksamer individueller Honorarvereinbarung auch über GOÄ-Höchstsätze.
PrivatklinikenPrivate Krankenhäuser im Vertragsumfang; allgemeine Klinikentgelte und Gebührenregelungen konkret prüfen.Private Krankenhäuser im Vertragsumfang; allgemeine Klinikentgelte und Gebührenregelungen konkret prüfen.
Gemischte AnstaltenGrundsätzlich vorherige Zusage; Ausnahmen u. a. Notfall, einziges Versorgungskrankenhaus, akut hinzutretende Erkrankung oder nachträglich als zusagefähig bestätigte Behandlung. AHB gesondert geregelt.Grundsätzlich vorherige Zusage; Ausnahmen u. a. Notfall, einziges Versorgungskrankenhaus, akut hinzutretende Erkrankung oder nachträglich als zusagefähig bestätigte Behandlung. AHB gesondert geregelt.
Ersatz-KrankenhaustagegeldJe 50 €/Tag ohne Zimmerwahlleistung bzw. ohne Privatarzt; Kinder/Jugendliche jeweils 25 €.Je 50 €/Tag ohne Zimmerwahlleistung bzw. ohne Privatarzt; Kinder/Jugendliche jeweils 25 €.
Zahnbehandlung und Zahnreinigung100 % für Zahnbehandlung und Prophylaxe; einschließlich Inlays.100 % für Zahnbehandlung und Prophylaxe; einschließlich Inlays.
Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie90 % für Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie; Heil-/Kostenplan und Anfangsgrenzen beachten.80 % für Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie; Heil-/Kostenplan und Anfangsgrenzen beachten.
ZahnstaffelJe Kalenderjahr 1.000 € im ersten, 2.000 € im zweiten, 3.000 € im dritten Jahr; ab viertem Jahr unbegrenzt. Unfall ausgenommen.Je Kalenderjahr 1.000 € im ersten, 2.000 € im zweiten, 3.000 € im dritten Jahr; ab viertem Jahr unbegrenzt. Unfall ausgenommen.
Zahnarzthonorare (GOZ)Über GOZ/GOÄ-Höchstsatz bei wirksamer individueller Honorarvereinbarung.Zahnärztliche Erstattung bis zum Gebührenhöchstsatz.
Stationäre TransporteStationäre Krankenfahrten/-transporte bis 100 km, mindestens bis zum nächsten geeigneten Krankenhaus und zurück, im tariflichen Umfang.Stationäre Krankenfahrten/-transporte bis 100 km, mindestens bis zum nächsten geeigneten Krankenhaus und zurück, im tariflichen Umfang.
Weltweiter VersicherungsschutzEuropa; außerhalb Europas zunächst drei Monate, Verlängerung bei Reiseunfähigkeit. Längerer Aufenthalt gegen Vereinbarung/Zuschlag, Antrag spätestens 14 Tage vor Reise.Europa; außerhalb Europas zunächst drei Monate, Verlängerung bei Reiseunfähigkeit. Längerer Aufenthalt gegen Vereinbarung/Zuschlag, Antrag spätestens 14 Tage vor Reise.
Geplante Behandlung im AuslandMedizinisch notwendige Behandlung im Ausland mit ortsüblichem Honorar im Tarifumfang; zeitlichen Geltungsbereich und Sonderregeln bei Wohnsitzverlegung beachten.Medizinisch notwendige Behandlung im Ausland mit ortsüblichem Honorar im Tarifumfang; zeitlichen Geltungsbereich und Sonderregeln bei Wohnsitzverlegung beachten.
Rücktransport aus dem AuslandMedizinisch notwendiger und ärztlich angeordneter Rücktransport in ein geeignetes Krankenhaus in Deutschland; kostengünstigstes medizinisch geeignetes Transportmittel.Medizinisch notwendiger und ärztlich angeordneter Rücktransport in ein geeignetes Krankenhaus in Deutschland; kostengünstigstes medizinisch geeignetes Transportmittel.
KindernachversicherungElternteil seit drei Monaten versichert, Anmeldung binnen zwei Monaten rückwirkend ab Geburt: ohne Zuschläge/Wartezeiten bis Elternumfang, auch Geburtsschäden/angeborene Krankheiten; niedrigere SB erlaubt.Elternteil seit drei Monaten versichert, Anmeldung binnen zwei Monaten rückwirkend ab Geburt: ohne Zuschläge/Wartezeiten bis Elternumfang, auch Geburtsschäden/angeborene Krankheiten; niedrigere SB erlaubt.
Umstellung auf ZusatzversicherungKeine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen.Keine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen.
Options- und UmstellungsrechteWechsel zwischen den SB-Stufen ohne erneute Risikoprüfung möglich. Bei SB-Senkung wird für 3 weitere Monate die höhere SB zugrunde gelegt; andere Mehrleistungen gesondert prüfen.Wechsel zwischen den SB-Stufen ohne erneute Risikoprüfung möglich. Bei SB-Senkung wird für 3 weitere Monate die höhere SB zugrunde gelegt; andere Mehrleistungen gesondert prüfen.

Farblich markiert sind unterschiedliche Angaben, keine automatische Bewertung. „Keine hinreichend genaue Angabe“ bedeutet nicht „nicht versichert“. Die Leistungen gelten im jeweiligen tariflichen Rahmen; Selbstbehalte, Bezugswege, Höchstbeträge und erforderliche Zusagen bleiben maßgeblich.

Diese Tarifauswahl persönlich prüfen lassen

Ihre beiden Tarifnamen werden in die Angebotsanfrage übernommen. Ergänzen Sie dort Ihre Leistungswünsche.

So lesen Sie den PKV-Leistungsvergleich

Der PKV-Leistungsvergleich zeigt die gespeicherten Angaben der ausgewählten Tarife in denselben Leistungszeilen. Bei modularen Angeboten gehört die genannte Kombination zusammen. So enthalten die hier auswählbaren Allianz-Profile jeweils Zahn 90; andere Zahnbausteine können andere Leistungen ergeben.

Manche Einträge beschreiben eine Tariflinie mit mehreren Selbstbehaltsstufen. Dann nennt die Zeile „Selbstbehalt“ die verfügbaren Varianten. Bei INTER QualiMed sind die einzelnen Stufen gesondert auswählbar. Vergleichen Sie nicht allein die Namen „Premium“ oder „Komfort“, sondern die konkreten Bedingungen.

BBKK und Versicherungskammer Bayern sind hier getrennt auswählbar, beziehen sich bei GesundheitVARIO aber auf denselben Risikoträger Bayerische Beamtenkrankenkasse AG. UKV ist ein eigener Versicherer mit den hier gegenübergestellten parallelen VARIO-Bausteinen. Unter DBV finden Sie die für Arbeitnehmer angebotenen AXA-Tarife; die Risikoträgerzuordnung steht bei der Auswahl. Provinzial meint hier die Provinzial Krankenversicherung Hannover AG im VGH-Verbund.

Quote, Höchstbetrag und Selbstbehalt gehören zusammen

90 Prozent Erstattung bedeuten nicht automatisch 90 Prozent jeder Rechnung. Eine Zahnstaffel, ein tarifliches Preisverzeichnis oder eine Honorargrenze kann die anerkannte Rechnungssumme begrenzen. Der allgemeine Selbstbehalt kommt nach den vereinbarten Regeln hinzu. Bei geplanten Behandlungen sollten Kostenplan und notwendige Zusage vor Beginn geklärt werden.

Vertiefen Sie bei Bedarf die wichtigsten PKV-Leistungen, die Hilfsmittelregelungen oder die Absicherung gemischter Anstalten. Für eine ausführliche Einordnung finden Sie außerdem unsere PKV-Anbieterduelle.

Häufige Fragen zum PKV-Tarifvergleich

Kann ich zwei Tarife derselben PKV vergleichen?

Ja. Wählen Sie auf beiden Seiten dieselbe Gesellschaft und anschließend unterschiedliche Tarife, etwa INTER QualiMed Premium QMP 600 U und Exklusiv QME 1200 U. So werden die Unterschiede der Leistungsstufen sichtbar.

Sind alle privaten Krankenversicherungen enthalten?

Der PKV-Tarifvergleich enthält eine Auswahl von Tariflinien und konkret benannten Kombinationen für Angestellte und Selbstständige. Er ist kein vollständiger Marktvergleich. Beihilfetarife für Beamte werden hier nicht mit Vollversicherungstarifen vermischt.

Was bedeutet eine fehlende Leistungsangabe?

Eine fehlende Angabe im PKV-Tarifvergleich bedeutet, dass der konkrete Leistungsumfang hier nicht hinreichend genau beschrieben ist. Sie ist weder eine Leistungszusage noch ein Ausschluss. Lassen Sie den betreffenden Punkt vor einer Entscheidung anhand Ihres Tarifs klären.

Warum zeigt das Tool keine Rangliste oder Sterne?

Der PKV-Tarifvergleich stellt Leistungen und Grenzen nebeneinander. Ob ein Unterschied für Sie entscheidend ist, hängt von Ihrem Bedarf ab. Eine andere Beschreibung wird markiert, aber nicht automatisch als besser oder schlechter bewertet.

Gilt der Vergleich auch für ältere Verträge?

Ältere PKV-Verträge können andere Bedingungen und Nachträge haben. Entscheidend sind der vollständige Tarifcode, die Vertragsfassung und die vereinbarten Bausteine. Die angezeigte Tariflinie ist deshalb vor einer Übertragung auf einen Altvertrag abzugleichen.

Kann ich für die ausgewählten Tarife ein Angebot anfragen?

Über die Angebotsanfrage können Sie beide ausgewählten Tarifbezeichnungen mitgeben. Der persönliche Beitrag und die Annahme hängen unter anderem von Alter, Berufsstatus, Selbstbehalt, Gesundheitsprüfung und gewünschter Kombination ab.

Redaktion KV Rechner

Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.

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