01 · Erster Tarif
ARAG MedBest
573,05 € / Monat
Beispiel: MB600
Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 600 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.
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35 Jahre · selbstständig · ohne Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld
01 · Erster Tarif
573,05 € / Monat
Beispiel: MB600
Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 600 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.
02 · Zweiter Tarif
489,30 € / Monat
Beispiel: ME600
Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 600 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.
Inklusive gesetzlichem Zuschlag, vor Arbeitgeberzuschuss, Beitragsrückerstattung und Stundung. Berechnungsstand: 28.09.2026, Versicherungsbeginn: 01.10.2026. Die tatsächliche Annahme und Ihr persönlicher Beitrag werden individuell geprüft. Bei Tariflinien gilt der Beitrag für die ausdrücklich genannte Beispielstufe und deren Selbstbehalt.
Ausgewählt: ARAG MedBest und ARAG MedExtra. Auf kleinen Bildschirmen können Sie die Tabelle seitlich scrollen.
| Leistungsmerkmal | ARAG MedBest | ARAG MedExtra |
|---|---|---|
| Selbstbehalt | Wählbar 0 / 300 / 600 / 900 / 1.200 / 1.500 € pro Kalenderjahr, für Kinder/Jugendliche jeweils die Hälfte. Bestimmte Vorsorge-/Impfleistungen ausgenommen. | Wählbar 0 / 300 / 600 / 900 / 1.200 / 1.500 € pro Kalenderjahr, für Kinder/Jugendliche jeweils die Hälfte. Bestimmte Vorsorge-/Impfleistungen ausgenommen. |
| Ärztliche Behandlung und Arztwahl | 100 % für ambulante ärztliche Behandlung, freie Arztwahl. | 100 % für ambulante ärztliche Behandlung, freie Arztwahl. |
| Arznei- und Verbandmittel | 100 % für verordnete Arznei- und Verbandmittel; auch definierte medizinisch notwendige Ernährungsmittel. | 100 % für verordnete Arznei- und Verbandmittel; auch definierte medizinisch notwendige Ernährungsmittel. |
| Arzthonorare ambulant (GOÄ) | Über GOÄ-Höchstsatz bei wirksamer individueller Honorarvereinbarung. | Ambulante Erstattung bis GOÄ-Höchstsatz. |
| Heilmittel | 100 % für Heilmittel einschließlich Physio-, Ergo- und Logotherapie durch qualifizierte Therapeuten. | 80 % der ersten 2.500 € Heilmittel-Rechnungsbetrag/Kalenderjahr, darüber 100 %; einschließlich Ergo-/Logotherapie. |
| Hilfsmittel | Offener Katalog, medizinisch angemessene Ausführung zu 100 %. Ab 1.000 € vorherige Zusage einholen; sonst reduzierte Berechnungsgrundlage. | Offener Katalog, medizinisch angemessene Ausführung zu 100 %. Ab 1.000 € vorherige Zusage einholen; sonst reduzierte Berechnungsgrundlage. |
| Hörgeräte | 100 % für medizinisch angemessene Hörgeräte im offenen Hilfsmittelkatalog. Keine separate Eurogrenze. Zusage ab 1.000 € erforderlich. | 100 % für medizinisch angemessene Hörgeräte im offenen Hilfsmittelkatalog. Keine separate Eurogrenze. Zusage ab 1.000 € erforderlich. |
| Orthopädische Schuhe | Medizinisch notwendige orthopädische Versorgung zu 100 % im offenen Hilfsmittelkatalog. Zusage ab 1.000 € beachten. | Medizinisch notwendige orthopädische Versorgung zu 100 % im offenen Hilfsmittelkatalog. Zusage ab 1.000 € beachten. |
| Brille, Kontaktlinsen und Sehkorrektur | Sehhilfen bis 600 €/24 Monate, früher ab 0,5 Dioptrien Änderung. LASIK bis 4.000 €/60 Monate; anschließend Sehhilfen nur nach tariflichen Ausnahmen. | Sehhilfen bis 300 €/24 Monate, früher ab 0,5 Dioptrien Änderung. LASIK bis 2.000 €/60 Monate; anschließend Sehhilfen nur nach tariflichen Ausnahmen. |
| Ambulante Psychotherapie | 100 % ohne tarifliche Sitzungsobergrenze. | 80 % bis zur 30. Sitzung/Kalenderjahr, ab der 31. Sitzung 100 %. |
| Stationäre Psychotherapie | Medizinisch notwendige stationäre Psychotherapie im versicherten Krankenhausumfang; Regeln für gemischte Anstalten zusätzlich beachten. | Medizinisch notwendige stationäre Psychotherapie im versicherten Krankenhausumfang; Regeln für gemischte Anstalten zusätzlich beachten. |
| Heilpraktiker und Alternativmedizin | 100 %, insgesamt höchstens 2.000 €/Kalenderjahr für Heilpraktiker samt verordneten Arznei-/Heil-/Verbandmitteln und Labor; GebüH-Höchstsätze. | 100 %, insgesamt höchstens 1.000 €/Kalenderjahr für Heilpraktiker samt verordneten Arznei-/Heil-/Verbandmitteln und Labor; GebüH-Höchstsätze. |
| Vorsorge und Schutzimpfungen | Medizinisch sinnvolle Vorsorge ohne gesetzliche Alters-/Intervallgrenzen sowie Schutz- und Reiseimpfungen; begünstigte Maßnahmen ohne SB. | Medizinisch sinnvolle Vorsorge ohne gesetzliche Alters-/Intervallgrenzen sowie Schutz- und Reiseimpfungen; begünstigte Maßnahmen ohne SB. |
| Kur und Rehabilitation | Ambulante Kur-/Rehaleistungen 100 %, stationär bis 50 €/Tag für höchstens 28 Tage; Vorversicherungszeiten und erneuter Anspruch nach drei Jahren beachten. | Ambulante Kur-/Rehaleistungen 80 %, stationär bis 30 €/Tag für höchstens 28 Tage; Vorversicherungszeiten und erneuter Anspruch nach drei Jahren beachten. |
| Krankenhaus, Zimmer und Wahlarzt | 100 % für allgemeine Krankenhausleistungen, Ein-/Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung. | 100 % für allgemeine Krankenhausleistungen, Ein-/Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung. |
| Arzthonorare stationär (GOÄ) | Mit wirksamer individueller Honorarvereinbarung auch über GOÄ-Höchstsätze. | Mit wirksamer individueller Honorarvereinbarung auch über GOÄ-Höchstsätze. |
| Privatkliniken | Private Krankenhäuser im Vertragsumfang; allgemeine Klinikentgelte und Gebührenregelungen konkret prüfen. | Private Krankenhäuser im Vertragsumfang; allgemeine Klinikentgelte und Gebührenregelungen konkret prüfen. |
| Gemischte Anstalten | Grundsätzlich vorherige Zusage; Ausnahmen u. a. Notfall, einziges Versorgungskrankenhaus, akut hinzutretende Erkrankung oder nachträglich als zusagefähig bestätigte Behandlung. AHB gesondert geregelt. | Grundsätzlich vorherige Zusage; Ausnahmen u. a. Notfall, einziges Versorgungskrankenhaus, akut hinzutretende Erkrankung oder nachträglich als zusagefähig bestätigte Behandlung. AHB gesondert geregelt. |
| Ersatz-Krankenhaustagegeld | Je 50 €/Tag ohne Zimmerwahlleistung bzw. ohne Privatarzt; Kinder/Jugendliche jeweils 25 €. | Je 50 €/Tag ohne Zimmerwahlleistung bzw. ohne Privatarzt; Kinder/Jugendliche jeweils 25 €. |
| Zahnbehandlung und Zahnreinigung | 100 % für Zahnbehandlung und Prophylaxe; einschließlich Inlays. | 100 % für Zahnbehandlung und Prophylaxe; einschließlich Inlays. |
| Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie | 90 % für Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie; Heil-/Kostenplan und Anfangsgrenzen beachten. | 80 % für Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie; Heil-/Kostenplan und Anfangsgrenzen beachten. |
| Zahnstaffel | Je Kalenderjahr 1.000 € im ersten, 2.000 € im zweiten, 3.000 € im dritten Jahr; ab viertem Jahr unbegrenzt. Unfall ausgenommen. | Je Kalenderjahr 1.000 € im ersten, 2.000 € im zweiten, 3.000 € im dritten Jahr; ab viertem Jahr unbegrenzt. Unfall ausgenommen. |
| Zahnarzthonorare (GOZ) | Über GOZ/GOÄ-Höchstsatz bei wirksamer individueller Honorarvereinbarung. | Zahnärztliche Erstattung bis zum Gebührenhöchstsatz. |
| Stationäre Transporte | Stationäre Krankenfahrten/-transporte bis 100 km, mindestens bis zum nächsten geeigneten Krankenhaus und zurück, im tariflichen Umfang. | Stationäre Krankenfahrten/-transporte bis 100 km, mindestens bis zum nächsten geeigneten Krankenhaus und zurück, im tariflichen Umfang. |
| Weltweiter Versicherungsschutz | Europa; außerhalb Europas zunächst drei Monate, Verlängerung bei Reiseunfähigkeit. Längerer Aufenthalt gegen Vereinbarung/Zuschlag, Antrag spätestens 14 Tage vor Reise. | Europa; außerhalb Europas zunächst drei Monate, Verlängerung bei Reiseunfähigkeit. Längerer Aufenthalt gegen Vereinbarung/Zuschlag, Antrag spätestens 14 Tage vor Reise. |
| Geplante Behandlung im Ausland | Medizinisch notwendige Behandlung im Ausland mit ortsüblichem Honorar im Tarifumfang; zeitlichen Geltungsbereich und Sonderregeln bei Wohnsitzverlegung beachten. | Medizinisch notwendige Behandlung im Ausland mit ortsüblichem Honorar im Tarifumfang; zeitlichen Geltungsbereich und Sonderregeln bei Wohnsitzverlegung beachten. |
| Rücktransport aus dem Ausland | Medizinisch notwendiger und ärztlich angeordneter Rücktransport in ein geeignetes Krankenhaus in Deutschland; kostengünstigstes medizinisch geeignetes Transportmittel. | Medizinisch notwendiger und ärztlich angeordneter Rücktransport in ein geeignetes Krankenhaus in Deutschland; kostengünstigstes medizinisch geeignetes Transportmittel. |
| Kindernachversicherung | Elternteil seit drei Monaten versichert, Anmeldung binnen zwei Monaten rückwirkend ab Geburt: ohne Zuschläge/Wartezeiten bis Elternumfang, auch Geburtsschäden/angeborene Krankheiten; niedrigere SB erlaubt. | Elternteil seit drei Monaten versichert, Anmeldung binnen zwei Monaten rückwirkend ab Geburt: ohne Zuschläge/Wartezeiten bis Elternumfang, auch Geburtsschäden/angeborene Krankheiten; niedrigere SB erlaubt. |
| Umstellung auf Zusatzversicherung | Keine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen. | Keine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen. |
| Options- und Umstellungsrechte | Wechsel zwischen den SB-Stufen ohne erneute Risikoprüfung möglich. Bei SB-Senkung wird für 3 weitere Monate die höhere SB zugrunde gelegt; andere Mehrleistungen gesondert prüfen. | Wechsel zwischen den SB-Stufen ohne erneute Risikoprüfung möglich. Bei SB-Senkung wird für 3 weitere Monate die höhere SB zugrunde gelegt; andere Mehrleistungen gesondert prüfen. |
Farblich markiert sind unterschiedliche Angaben, keine automatische Bewertung. „Keine hinreichend genaue Angabe“ bedeutet nicht „nicht versichert“. Die Leistungen gelten im jeweiligen tariflichen Rahmen; Selbstbehalte, Bezugswege, Höchstbeträge und erforderliche Zusagen bleiben maßgeblich.
Ihre beiden Tarifnamen werden in die Angebotsanfrage übernommen. Ergänzen Sie dort Ihre Leistungswünsche.
Der PKV-Leistungsvergleich zeigt die gespeicherten Angaben der ausgewählten Tarife in denselben Leistungszeilen. Bei modularen Angeboten gehört die genannte Kombination zusammen. So enthalten die hier auswählbaren Allianz-Profile jeweils Zahn 90; andere Zahnbausteine können andere Leistungen ergeben.
Manche Einträge beschreiben eine Tariflinie mit mehreren Selbstbehaltsstufen. Dann nennt die Zeile „Selbstbehalt“ die verfügbaren Varianten. Bei INTER QualiMed sind die einzelnen Stufen gesondert auswählbar. Vergleichen Sie nicht allein die Namen „Premium“ oder „Komfort“, sondern die konkreten Bedingungen.
BBKK und Versicherungskammer Bayern sind hier getrennt auswählbar, beziehen sich bei GesundheitVARIO aber auf denselben Risikoträger Bayerische Beamtenkrankenkasse AG. UKV ist ein eigener Versicherer mit den hier gegenübergestellten parallelen VARIO-Bausteinen. Unter DBV finden Sie die für Arbeitnehmer angebotenen AXA-Tarife; die Risikoträgerzuordnung steht bei der Auswahl. Provinzial meint hier die Provinzial Krankenversicherung Hannover AG im VGH-Verbund.
90 Prozent Erstattung bedeuten nicht automatisch 90 Prozent jeder Rechnung. Eine Zahnstaffel, ein tarifliches Preisverzeichnis oder eine Honorargrenze kann die anerkannte Rechnungssumme begrenzen. Der allgemeine Selbstbehalt kommt nach den vereinbarten Regeln hinzu. Bei geplanten Behandlungen sollten Kostenplan und notwendige Zusage vor Beginn geklärt werden.
Vertiefen Sie bei Bedarf die wichtigsten PKV-Leistungen, die Hilfsmittelregelungen oder die Absicherung gemischter Anstalten. Für eine ausführliche Einordnung finden Sie außerdem unsere PKV-Anbieterduelle.
Ja. Wählen Sie auf beiden Seiten dieselbe Gesellschaft und anschließend unterschiedliche Tarife, etwa INTER QualiMed Premium QMP 600 U und Exklusiv QME 1200 U. So werden die Unterschiede der Leistungsstufen sichtbar.
Der PKV-Tarifvergleich enthält eine Auswahl von Tariflinien und konkret benannten Kombinationen für Angestellte und Selbstständige. Er ist kein vollständiger Marktvergleich. Beihilfetarife für Beamte werden hier nicht mit Vollversicherungstarifen vermischt.
Eine fehlende Angabe im PKV-Tarifvergleich bedeutet, dass der konkrete Leistungsumfang hier nicht hinreichend genau beschrieben ist. Sie ist weder eine Leistungszusage noch ein Ausschluss. Lassen Sie den betreffenden Punkt vor einer Entscheidung anhand Ihres Tarifs klären.
Der PKV-Tarifvergleich stellt Leistungen und Grenzen nebeneinander. Ob ein Unterschied für Sie entscheidend ist, hängt von Ihrem Bedarf ab. Eine andere Beschreibung wird markiert, aber nicht automatisch als besser oder schlechter bewertet.
Ältere PKV-Verträge können andere Bedingungen und Nachträge haben. Entscheidend sind der vollständige Tarifcode, die Vertragsfassung und die vereinbarten Bausteine. Die angezeigte Tariflinie ist deshalb vor einer Übertragung auf einen Altvertrag abzugleichen.
Über die Angebotsanfrage können Sie beide ausgewählten Tarifbezeichnungen mitgeben. Der persönliche Beitrag und die Annahme hängen unter anderem von Alter, Berufsstatus, Selbstbehalt, Gesundheitsprüfung und gewünschter Kombination ab.
Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.