01 · Erster Tarif
Barmenia einsA expert+
940,30 € / Monat
Beispiel: EXP2+
Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 660 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.
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100 Tarifprofile · 30 Gesellschaften & Marken · 30 Leistungsmerkmale
35 Jahre · selbstständig · ohne Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld
01 · Erster Tarif
940,30 € / Monat
Beispiel: EXP2+
Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 660 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.
02 · Zweiter Tarif
746,21 € / Monat
Beispiel: A 90, K 20, Z 100/80
Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 165 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.
Inklusive gesetzlichem Zuschlag, vor Arbeitgeberzuschuss, Beitragsrückerstattung und Stundung. Berechnungsstand: 28.09.2026, Versicherungsbeginn: 01.10.2026. Die tatsächliche Annahme und Ihr persönlicher Beitrag werden individuell geprüft. Bei Tariflinien gilt der Beitrag für die ausdrücklich genannte Beispielstufe und deren Selbstbehalt.
Ausgewählt: Barmenia einsA expert+ und ALTE OLDENBURGER A 90/100 + K 20 + Z 100/80. Auf kleinen Bildschirmen können Sie die Tabelle seitlich scrollen.
| Leistungsmerkmal | Barmenia einsA expert+ | ALTE OLDENBURGER A 90/100 + K 20 + Z 100/80 |
|---|---|---|
| Selbstbehalt | Je Leistungsstufe 330 / 660 / 1.320 € je Kalenderjahr; konkrete Stufe und Kinderregelung sind im Versicherungsschein festgelegt. | 10 % der ambulanten Leistungen A.1–8 bis 1.650 € Rechnungsbetrag/Jahr; maximal 165 € daraus. Andere tarifliche Eigenanteile (z. B. Zahnersatz/Sehhilfen) bleiben zusätzlich. |
| Ärztliche Behandlung und Arztwahl | Ambulant: 100 %, freie Arztwahl | 90 % bis zur ambulanten Rechnungsgrenze, darüber 100 %; freie Arztwahl. |
| Arznei- und Verbandmittel | Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel 100 %, einschließlich definierter Infusionslösungen und Blutteststreifen. | 90 %, nach Ausschöpfen der ambulanten SB 100 %; verordnete Arznei- und Verbandmittel, keine gewöhnlichen Nähr-/Stärkungsmittel. |
| Arzthonorare ambulant (GOÄ) | Über dem Gebührenrahmen im tariflichen Umfang; Angemessenheit bleibt zu prüfen. | Auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus; tarifliche Erstattungsquote und medizinische Notwendigkeit beachten. |
| Heilmittel | 100 % für verordnete Heilmittel einschließlich Physio-, Ergo-, Logo- und podologischer Therapie. | 90 %, nach Ausschöpfen der ambulanten SB 100 %; staatlich anerkannte Heilberufe, einschließlich Ergo-, Logo- und Podotherapie. |
| Hilfsmittel | Offener Katalog: 100 %, lebenserhaltende Hilfsmittel 100 %. Kostenvoranschlag vor Bezug empfohlen, Bezugsangebot freiwillig. | Offener Katalog für unmittelbar behinderungsausgleichende technische Mittel; ambulante Quote/SB. Leihe, Reparatur/Wartung eingeschlossen, keine Hörgerätebatterien. |
| Hörgeräte | 100 % der medizinisch notwendigen Kosten im offenen Hilfsmittelkatalog; keine separate Hörgeräte-Eurogrenze im Tarif. | Als Hilfsmittel mit ambulanter Quote/SB; im Tarifblatt keine gesonderte Euro-Obergrenze genannt. Batterien ausgenommen. |
| Orthopädische Schuhe | 100 % von höchstens 1.500 € Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr für orthopädische Schuhe und Schuhzurichtungen. | Orthopädische Versorgung nach dem offenen Hilfsmittelbegriff und ambulanter Quote/SB; medizinische Notwendigkeit erforderlich. |
| Brille, Kontaktlinsen und Sehkorrektur | Bis 600 € Erstattung für Sehhilfen/2 Jahre, früher ab 0,5 Dioptrien Änderung. LASIK nach 2 Jahren bis 2.000 €/Auge. | Brillen/Kontaktlinsen: 160 €/Kalenderjahr zu 100 %, darüber ein Drittel. Keine pauschale vollständige Kostenübernahme. |
| Ambulante Psychotherapie | 100 % für psychotherapeutische Behandlung einschließlich psychologischer Diagnostik; keine tarifliche Sitzungsobergrenze. Für Heilpraktiker gelten ggf. deren eigene Budgetgrenzen. | Ambulante Quote/SB. Psychologische Psychotherapeuten nach fachärztlicher Feststellung und schriftlicher Zusage vor Behandlung (maximal fünf probatorische Sitzungen vorher). |
| Stationäre Psychotherapie | Medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung im vertraglichen Umfang; Klinikstatus gesondert prüfen. | Medizinisch notwendige stationäre Psychotherapie fällt unter K 20 (100 %); keine besondere Tagesgrenze im Tarifdruckstück. Bei gemischten Anstalten gelten die Zusagevoraussetzungen. |
| Heilpraktiker und Alternativmedizin | 100 % für tariflich aufgeführte Naturheilverfahren und Heilpraktiker einschließlich zugehöriger Arznei-/Verbandmittel. | Heilpraktiker nach GebüH im Rahmen des ambulanten Tarifs. Ärztliche Naturheilverfahren nach den anerkannten Methoden; tarifliche Eigenanteile beachten. |
| Vorsorge und Schutzimpfungen | Vorsorgeuntersuchungen und STIKO-Schutzimpfungen 100 %, auch empfohlene private Reiseimpfungen; definierte Vorsorge ohne Einfluss auf BRE. | Früherkennung: 160 € je Untersuchung zu 100 %, darüber ein Drittel. STIKO-Impfungen nach Alter/Geschlecht; keine Impfungen ausschließlich für Beruf oder Auslandsreise. |
| Kur und Rehabilitation | Kurbehandlung (Arzt, Arznei-/Verbandmittel, Heilmittel, Kurplan und Kurtaxe) 100 %. Sonstige Kur einmal in zwei Kalenderjahren; bei Genesungskur zusätzlich 200 €/Tag bis vier Wochen nach vorausgegangenem Klinikaufenthalt von mindestens zehn Tagen. | Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Maßnahmen gesetzlicher Rehabilitationsträger grundsätzlich ausgeschlossen, soweit nicht gesondert vereinbart. Ambulante Heilbehandlung am Kurort bleibt versichert. |
| Krankenhaus, Zimmer und Wahlarzt | Stationär: Ein- oder Zweibettzimmer, Privatarzt 100 % | K 20: Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung zu 100 %; medizinisch notwendige Begleitperson eingeschlossen. |
| Arzthonorare stationär (GOÄ) | Über dem GOÄ-Rahmen im tariflichen Umfang. | K 20: privatärztliche Behandlung zu 100 %, auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus. |
| Privatkliniken | Private Krankenhäuser einbezogen; Krankenhausmerkmale und tarifliche Kostenregelungen müssen erfüllt sein. | Freie Wahl öffentlicher/privater Krankenhäuser mit ärztlicher Leitung, Diagnostik/Therapie und Krankengeschichten; tarifliche Krankenhausleistungen maßgeblich. |
| Gemischte Anstalten | Ausnahmen unter anderem bei ausschließlich notwendiger stationärer Behandlung und Notfall; kein uneingeschränkter Verzicht. | Grundsätzlich vorherige schriftliche Zusage. AVB-Ausnahmen u. a. Notfalleinweisung und medizinisch notwendige AHB binnen acht Tagen nach Akutbehandlung. |
| Ersatz-Krankenhaustagegeld | Je 50 €/Tag bei Verzicht auf gesonderte Unterkunft bzw. privatärztliche Behandlung, zusammen bis 100 €. Nicht bei Teilstationär oder gemischten Anstalten. | K 20: 32 €/Tag ohne Privatarzt, 16 € ohne Zweibettzimmer, 48 € bei Verzicht auf beides. |
| Zahnbehandlung und Zahnreinigung | Zahnbehandlung und Prophylaxe einschließlich PZR 100 %; Inlays zählen zur Zahnbehandlung. | Zahnbehandlung einschließlich tariflicher Prophylaxe und Inlays 100 %; für Inlays gilt die anfängliche Staffel. |
| Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie | 90 %; anfangs 10.000 € Rechnungsrahmen insgesamt in Kalenderjahr 1–3. Plan vorab bei Kosten über 1.500 €. | Z 100/80: Zahnersatz, Implantate/Knochenaufbau und KFO 80 % mit vorherigem Kostenplan; ohne Kostenplan nur 60 %. |
| Zahnstaffel | Zahnersatz/KFO: 10.000 € erstattungsfähiger Rechnungsbetrag insgesamt im 1.–3. Kalenderjahr; danach unbegrenzt. Unfall ausgenommen. Heil-/Kostenplan über 1.500 € vorab, sonst Kürzung. | Erstattungsfähige Rechnungen für Zahnersatz/KFO/Inlays: 1.000 € im 1., insgesamt 1.500 € in 2 und 2.000 € in 3 Kalenderjahren. Ab Jahr 4 ohne Staffel; Unfallausnahme. |
| Zahnarzthonorare (GOZ) | Über dem Gebührenrahmen im tariflichen Umfang; Zahnquote zusätzlich beachten. | Z 100/80: bis zu den Höchstsätzen der GOZ; die tarifliche Zahnquote gilt weiterhin. |
| Stationäre Transporte | Notwendiger Transport zum und vom Krankenhaus 100 % im Rahmen stationärer Heilbehandlung. | Medizinisch notwendiger Transport zum/vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus zu 100 % (K 20). |
| Weltweiter Versicherungsschutz | Unbefristeter weltweiter Aufenthaltsschutz bei Einbett-/privatärztlichem Schutz und fortgeführter Pflegepflichtversicherung (auch große PPV-Anwartschaft). | Europa; außerhalb Europas drei Monate ohne Sondervereinbarung. Verlängerung gegen Zuschlag spätestens binnen drei Monaten ab Reisebeginn beantragen. |
| Geplante Behandlung im Ausland | Bei gezielter Behandlung im Ausland keine Mehrkosten gegenüber entsprechender Behandlung in Deutschland. Ausnahmen u. a. bei hier nicht vollständig möglicher Behandlung und bestimmten Entbindungen. | Keine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen. |
| Rücktransport aus dem Ausland | Medizinisch notwendiger Rücktransport abzüglich üblicher Rückreisekosten; sonstiger Krankentransport bis zu fünf Erste-Klasse-Linienflugkosten. Ambulanzflug unter der besonderen Voraussetzung der Lebensrettung. | Keine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen. |
| Kindernachversicherung | Angeborene Krankheiten, Geburtsschäden und Anomalien ausdrücklich einbezogen; fristgerechte Nachversicherung erforderlich. | Elternteil mindestens drei Monate versichert; Anmeldung binnen zwei Monaten rückwirkend, Schutz höchstens wie Elternteil. |
| Umstellung auf Zusatzversicherung | Bei GKV-Pflicht/Familienversicherung: Antrag binnen drei Monaten; ohne neue Prüfung bis zum bisherigen Leistungsumfang. | Keine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen. |
| Options- und Umstellungsrechte | Höherversicherung bzw. SB-Senkung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu tariflichen Optionszeitpunkten (u. a. nach drei, fünf oder sieben Jahren) und bestimmten Lebensereignissen; Antragsfristen und Vorversicherungsvoraussetzungen beachten. | Wechsel in gleichartigen Schutz unter Anrechnung erworbener Rechte und Alterungsrückstellung. Bei Mehrleistungen sind Risikozuschläge, Ausschlüsse oder Wartezeiten möglich; keine pauschale Höherversicherung ohne Prüfung. |
Farblich markiert sind unterschiedliche Angaben, keine automatische Bewertung. „Keine hinreichend genaue Angabe“ bedeutet nicht „nicht versichert“. Die Leistungen gelten im jeweiligen tariflichen Rahmen; Selbstbehalte, Bezugswege, Höchstbeträge und erforderliche Zusagen bleiben maßgeblich.
Ihre beiden Tarifnamen werden in die Angebotsanfrage übernommen. Ergänzen Sie dort Ihre Leistungswünsche.
Der PKV-Leistungsvergleich zeigt die gespeicherten Angaben der ausgewählten Tarife in denselben Leistungszeilen. Bei modularen Angeboten gehört die genannte Kombination zusammen. So enthalten die hier auswählbaren Allianz-Profile jeweils Zahn 90; andere Zahnbausteine können andere Leistungen ergeben.
Manche Einträge beschreiben eine Tariflinie mit mehreren Selbstbehaltsstufen. Dann nennt die Zeile „Selbstbehalt“ die verfügbaren Varianten. Bei INTER QualiMed sind die einzelnen Stufen gesondert auswählbar. Vergleichen Sie nicht allein die Namen „Premium“ oder „Komfort“, sondern die konkreten Bedingungen.
BBKK und Versicherungskammer Bayern sind hier getrennt auswählbar, beziehen sich bei GesundheitVARIO aber auf denselben Risikoträger Bayerische Beamtenkrankenkasse AG. UKV ist ein eigener Versicherer mit den hier gegenübergestellten parallelen VARIO-Bausteinen. Unter DBV finden Sie die für Arbeitnehmer angebotenen AXA-Tarife; die Risikoträgerzuordnung steht bei der Auswahl. Provinzial meint hier die Provinzial Krankenversicherung Hannover AG im VGH-Verbund.
90 Prozent Erstattung bedeuten nicht automatisch 90 Prozent jeder Rechnung. Eine Zahnstaffel, ein tarifliches Preisverzeichnis oder eine Honorargrenze kann die anerkannte Rechnungssumme begrenzen. Der allgemeine Selbstbehalt kommt nach den vereinbarten Regeln hinzu. Bei geplanten Behandlungen sollten Kostenplan und notwendige Zusage vor Beginn geklärt werden.
Vertiefen Sie bei Bedarf die wichtigsten PKV-Leistungen, die Hilfsmittelregelungen oder die Absicherung gemischter Anstalten. Für eine ausführliche Einordnung finden Sie außerdem unsere PKV-Anbieterduelle.
Ja. Wählen Sie auf beiden Seiten dieselbe Gesellschaft und anschließend unterschiedliche Tarife, etwa INTER QualiMed Premium QMP 600 U und Exklusiv QME 1200 U. So werden die Unterschiede der Leistungsstufen sichtbar.
Der PKV-Tarifvergleich enthält eine Auswahl von Tariflinien und konkret benannten Kombinationen für Angestellte und Selbstständige. Er ist kein vollständiger Marktvergleich. Beihilfetarife für Beamte werden hier nicht mit Vollversicherungstarifen vermischt.
Eine fehlende Angabe im PKV-Tarifvergleich bedeutet, dass der konkrete Leistungsumfang hier nicht hinreichend genau beschrieben ist. Sie ist weder eine Leistungszusage noch ein Ausschluss. Lassen Sie den betreffenden Punkt vor einer Entscheidung anhand Ihres Tarifs klären.
Der PKV-Tarifvergleich stellt Leistungen und Grenzen nebeneinander. Ob ein Unterschied für Sie entscheidend ist, hängt von Ihrem Bedarf ab. Eine andere Beschreibung wird markiert, aber nicht automatisch als besser oder schlechter bewertet.
Ältere PKV-Verträge können andere Bedingungen und Nachträge haben. Entscheidend sind der vollständige Tarifcode, die Vertragsfassung und die vereinbarten Bausteine. Die angezeigte Tariflinie ist deshalb vor einer Übertragung auf einen Altvertrag abzugleichen.
Über die Angebotsanfrage können Sie beide ausgewählten Tarifbezeichnungen mitgeben. Der persönliche Beitrag und die Annahme hängen unter anderem von Alter, Berufsstatus, Selbstbehalt, Gesundheitsprüfung und gewünschter Kombination ab.
Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.