01 · Erster Tarif
Hallesche NK.select XL
766,00 € / Monat
Beispiel: NK.select XL 600
Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 600 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.
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35 Jahre · selbstständig · ohne Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld
01 · Erster Tarif
766,00 € / Monat
Beispiel: NK.select XL 600
Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 600 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.
02 · Zweiter Tarif
639,30 € / Monat
Beispiel: NK.select L 600
Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 600 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.
Inklusive gesetzlichem Zuschlag, vor Arbeitgeberzuschuss, Beitragsrückerstattung und Stundung. Berechnungsstand: 28.09.2026, Versicherungsbeginn: 01.10.2026. Die tatsächliche Annahme und Ihr persönlicher Beitrag werden individuell geprüft. Bei Tariflinien gilt der Beitrag für die ausdrücklich genannte Beispielstufe und deren Selbstbehalt.
Ausgewählt: Hallesche NK.select XL und Hallesche NK.select L. Auf kleinen Bildschirmen können Sie die Tabelle seitlich scrollen.
| Leistungsmerkmal | Hallesche NK.select XL | Hallesche NK.select L |
|---|---|---|
| Selbstbehalt | Selbstbehalt: 600, 1.200 oder 3.000 € im Jahr | Selbstbehalt: 600, 1.200 oder 3.000 € im Jahr |
| Ärztliche Behandlung und Arztwahl | 100 % für ambulante ärztliche Heilbehandlung, freie Arztwahl. | 100 % für ambulante ärztliche Heilbehandlung, freie Arztwahl. |
| Arznei- und Verbandmittel | 100 % für verordnete Arznei- und Verbandmittel. | 80 % der ersten 2.000 € Rechnungsbetrag/Kalenderjahr, darüber 100 %. Generika zu 100 %. |
| Arzthonorare ambulant (GOÄ) | Auch über GOÄ-Höchstsätze im tariflichen Rahmen. | Bis zu den GOÄ-Höchstsätzen. |
| Heilmittel | 100 %; Heilmittelverzeichnis mit eigenen Preisobergrenzen, einschließlich Ergo- und Logotherapie. | 80 % der ersten 2.000 € Rechnungsbetrag/Kalenderjahr, darüber 100 %; Heilmittelverzeichnis mit eigenen Preisobergrenzen, einschließlich Ergo- und Logotherapie. |
| Hilfsmittel | Offener Hilfsmittelkatalog, 100 %; medizinische Notwendigkeit und tarifliche Ausschlüsse beachten. | Offener Katalog: 80 % der ersten 2.000 € Rechnungsbetrag/Kalenderjahr, darüber 100 %. Bei tarifgemäßem Bezug über Hallesche-Service ggf. 100 % von Beginn an. |
| Hörgeräte | Hörgeräte nach der Hilfsmittelregel; keine gesonderte Euroobergrenze. 100 %. | Hörgeräte nach der Hilfsmittelregel; keine gesonderte Euroobergrenze. Erstattungsquote und Bezugsweg wie bei Hilfsmitteln beachten. |
| Orthopädische Schuhe | Orthopädische Maßschuhe nach Hilfsmittelregel; Reparaturen dieser Schuhe sind ausgeschlossen. | Orthopädische Maßschuhe nach Hilfsmittelregel; Reparaturen dieser Schuhe sind ausgeschlossen. |
| Brille, Kontaktlinsen und Sehkorrektur | Sehhilfen bis 450 €/2 Jahre, früher ab 0,5 Dioptrien Änderung. LASIK bis 2.500 €/Auge, erneut nach 5 Jahren. | Sehhilfen bis 300 €/2 Jahre, früher ab 0,5 Dioptrien Änderung. LASIK bis 1.500 €/Auge, erneut nach 5 Jahren. |
| Ambulante Psychotherapie | 90 % für ambulante Psychotherapie; keine feste jährliche Sitzungsobergrenze. | 80 % für ambulante Psychotherapie; keine feste jährliche Sitzungsobergrenze. |
| Stationäre Psychotherapie | Medizinisch notwendige stationäre Psychotherapie nach Krankenhausregel, nicht nach der ambulanten Prozentquote; gemischte Anstalten gesondert beachten. | Medizinisch notwendige stationäre Psychotherapie nach Krankenhausregel, nicht nach der ambulanten Prozentquote; gemischte Anstalten gesondert beachten. |
| Heilpraktiker und Alternativmedizin | 80 % für Heilpraktikerbehandlung, höchstens 2.400 € Erstattung/Kalenderjahr. | 80 % für Heilpraktikerbehandlung, höchstens 1.200 € Erstattung/Kalenderjahr. |
| Vorsorge und Schutzimpfungen | 100 % für Vorsorge nach tariflichem Verzeichnis und STIKO-Schutz-/Reiseimpfungen; definierte Vorsorgeleistungen ohne Anrechnung auf Selbstbehalt/Bonus und Beitragsrückerstattung. | 100 % für Vorsorge nach tariflichem Verzeichnis und STIKO-Schutz-/Reiseimpfungen; definierte Vorsorgeleistungen ohne Anrechnung auf Selbstbehalt/Bonus und Beitragsrückerstattung. |
| Kur und Rehabilitation | Ambulante Kurbehandlung nach den jeweiligen ambulanten Erstattungsregeln. Zusätzlich 20 €/Tag bis 28 Tage nach mindestens 14 Tagen Krankenhaus und Kurbeginn binnen 3 Monaten. | Ambulante Kurbehandlung nach den jeweiligen ambulanten Erstattungsregeln. Kein allgemeines Versprechen einer vollständigen stationären Kurkostenerstattung. |
| Krankenhaus, Zimmer und Wahlarzt | Allgemeine Leistungen, Ein-/Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung. | Allgemeine Leistungen, Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung. |
| Arzthonorare stationär (GOÄ) | Privatärztliche Behandlung auch über GOÄ-Höchstsätze im tariflichen Rahmen. | Bis GOÄ-Höchstsatz; privatärztliche Behandlung versichert. |
| Privatkliniken | Allgemeine Leistungen in Kliniken ohne KHEntgG/BPflV bis 200 % der tariflich berechneten Vergleichskosten. Bei Unfall-/Notfallaufnahme entfällt diese Begrenzung. | Allgemeine Leistungen in Kliniken ohne KHEntgG/BPflV bis 150 % der tariflich berechneten Vergleichskosten. Bei Unfall-/Notfallaufnahme entfällt diese Begrenzung. |
| Gemischte Anstalten | Grundsätzlich schriftliche Zusage vor Behandlung. Ausnahmen u. a. bei Notfalleinweisung bzw. einzigem Versorgungskrankenhaus und ausschließlich notwendiger stationärer Akutbehandlung nach AVB. | Grundsätzlich schriftliche Zusage vor Behandlung. Ausnahmen u. a. bei Notfalleinweisung bzw. einzigem Versorgungskrankenhaus und ausschließlich notwendiger stationärer Akutbehandlung nach AVB. |
| Ersatz-Krankenhaustagegeld | 60 €/Tag ohne Wahlarzt; 20 € bei Zweibett- statt Einbettzimmer bzw. 50 € bei Mehrbettzimmer. | 30 €/Tag ohne Wahlarzt und 30 €/Tag ohne Zweibettzimmer. |
| Zahnbehandlung und Zahnreinigung | 100 % Zahnbehandlung; professionelle Zahnreinigung ohne feste tarifliche Häufigkeitsgrenze. | 100 % Zahnbehandlung; professionelle Zahnreinigung zweimal im Kalenderjahr. |
| Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie | 90 % für Zahnersatz, Inlays, Implantate und Kieferorthopädie; Material-/Laborverzeichnis beachten. | 80 % für Zahnersatz, Inlays, Implantate und Kieferorthopädie; Material-/Laborverzeichnis beachten. |
| Zahnstaffel | Kumulativ 1.500/3.000/4.500/6.000 € in Kalenderjahr 1–4; danach ohne Staffel. Vorab Heil-/Kostenplan bei mehr als 2.500 €, Implantaten oder KFO; sonst Kürzung um 50 %. | Kumulativ 1.000/2.000/3.000/4.000 € in Kalenderjahr 1–4; danach ohne Staffel. Vorab Heil-/Kostenplan bei mehr als 2.500 €, Implantaten oder KFO; sonst Kürzung um 50 %. |
| Zahnarzthonorare (GOZ) | Auch über GOZ-Höchstsätze im tariflichen Rahmen. | Bis zu den GOZ-Höchstsätzen. |
| Stationäre Transporte | 100 % für medizinisch erforderliche Fahrten/Transporte zum und vom nächsten geeigneten Krankenhaus; Notfalleinweisung und medizinische Transportvoraussetzungen beachten. | 100 % für medizinisch erforderliche Fahrten/Transporte zum und vom nächsten geeigneten Krankenhaus; Notfalleinweisung und medizinische Transportvoraussetzungen beachten. |
| Weltweiter Versicherungsschutz | Weltweiter Schutz für vorübergehende Aufenthalte ohne generelle Monatsbegrenzung. Wohnsitzverlegung ist gesondert geregelt; EU/EWR und Schweiz mit Meldepflicht und ggf. Auslandszuschlag. | Weltweiter Schutz für vorübergehende Aufenthalte ohne generelle Monatsbegrenzung. Wohnsitzverlegung ist gesondert geregelt; EU/EWR und Schweiz mit Meldepflicht und ggf. Auslandszuschlag. |
| Geplante Behandlung im Ausland | Bei gezielt geplanter Auslandsbehandlung laut Hallesche grundsätzlich Erstattung auf deutschem Kostenniveau. Höhere Kosten möglich, wenn die notwendige Behandlung in Deutschland nicht verfügbar ist. Vor Reisebeginn Kostenvoranschlag und medizinische Begründung zur Zusage vorlegen; konkreten Tarifumfang beachten. | Bei gezielt geplanter Auslandsbehandlung laut Hallesche grundsätzlich Erstattung auf deutschem Kostenniveau. Höhere Kosten möglich, wenn die notwendige Behandlung in Deutschland nicht verfügbar ist. Vor Reisebeginn Kostenvoranschlag und medizinische Begründung zur Zusage vorlegen; konkreten Tarifumfang beachten. |
| Rücktransport aus dem Ausland | 100 % notwendige Rücktransportkosten bei medizinischer Notwendigkeit oder voraussichtlich mehr als 2 Wochen stationärer Behandlung im Ausland; günstigstes geeignetes Verkehrsmittel, ersparte Rückreisekosten werden abgezogen. | 100 % notwendige Rücktransportkosten bei medizinischer Notwendigkeit oder voraussichtlich mehr als 2 Wochen stationärer Behandlung im Ausland; günstigstes geeignetes Verkehrsmittel, ersparte Rückreisekosten werden abgezogen. |
| Kindernachversicherung | Anmeldung binnen 2 Monaten nach Geburt, einschließlich angeborener Krankheiten im Elternumfang. Beitragsfreiheit bis zum 1. Geburtstag setzt u. a. 8 Monate Vorversicherung des Elternteils und gleiche Tarif-/SB-Stufe voraus; Rückzahlungsklausel bei frühem Vertragsende beachten. | Anmeldung binnen 2 Monaten nach Geburt, einschließlich angeborener Krankheiten im Elternumfang. Beitragsfreiheit bis zum 1. Geburtstag setzt u. a. 8 Monate Vorversicherung des Elternteils und gleiche Tarif-/SB-Stufe voraus; Rückzahlungsklausel bei frühem Vertragsende beachten. |
| Umstellung auf Zusatzversicherung | Bei GKV-Pflicht binnen 3 Monaten Zusatzversicherung ohne erneute Risikoprüfung/Wartezeiten, soweit GKV plus Zusatz den bisherigen Umfang nicht überschreitet; unmittelbarer Anschluss und Anrechnung entsprechender Alterungsrückstellungen. | Bei GKV-Pflicht binnen 3 Monaten Zusatzversicherung ohne erneute Risikoprüfung/Wartezeiten, soweit GKV plus Zusatz den bisherigen Umfang nicht überschreitet; unmittelbarer Anschluss und Anrechnung entsprechender Alterungsrückstellungen. |
| Options- und Umstellungsrechte | NK.select FLEX ist ein gesondert zu vereinbarender Optionsbaustein; dessen Höherversicherungsrechte sind im Grundtarif nicht automatisch enthalten. | NK.select FLEX ist ein gesondert zu vereinbarender Optionsbaustein; dessen Höherversicherungsrechte sind im Grundtarif nicht automatisch enthalten. |
Farblich markiert sind unterschiedliche Angaben, keine automatische Bewertung. „Keine hinreichend genaue Angabe“ bedeutet nicht „nicht versichert“. Die Leistungen gelten im jeweiligen tariflichen Rahmen; Selbstbehalte, Bezugswege, Höchstbeträge und erforderliche Zusagen bleiben maßgeblich.
Ihre beiden Tarifnamen werden in die Angebotsanfrage übernommen. Ergänzen Sie dort Ihre Leistungswünsche.
Der PKV-Leistungsvergleich zeigt die gespeicherten Angaben der ausgewählten Tarife in denselben Leistungszeilen. Bei modularen Angeboten gehört die genannte Kombination zusammen. So enthalten die hier auswählbaren Allianz-Profile jeweils Zahn 90; andere Zahnbausteine können andere Leistungen ergeben.
Manche Einträge beschreiben eine Tariflinie mit mehreren Selbstbehaltsstufen. Dann nennt die Zeile „Selbstbehalt“ die verfügbaren Varianten. Bei INTER QualiMed sind die einzelnen Stufen gesondert auswählbar. Vergleichen Sie nicht allein die Namen „Premium“ oder „Komfort“, sondern die konkreten Bedingungen.
BBKK und Versicherungskammer Bayern sind hier getrennt auswählbar, beziehen sich bei GesundheitVARIO aber auf denselben Risikoträger Bayerische Beamtenkrankenkasse AG. UKV ist ein eigener Versicherer mit den hier gegenübergestellten parallelen VARIO-Bausteinen. Unter DBV finden Sie die für Arbeitnehmer angebotenen AXA-Tarife; die Risikoträgerzuordnung steht bei der Auswahl. Provinzial meint hier die Provinzial Krankenversicherung Hannover AG im VGH-Verbund.
90 Prozent Erstattung bedeuten nicht automatisch 90 Prozent jeder Rechnung. Eine Zahnstaffel, ein tarifliches Preisverzeichnis oder eine Honorargrenze kann die anerkannte Rechnungssumme begrenzen. Der allgemeine Selbstbehalt kommt nach den vereinbarten Regeln hinzu. Bei geplanten Behandlungen sollten Kostenplan und notwendige Zusage vor Beginn geklärt werden.
Vertiefen Sie bei Bedarf die wichtigsten PKV-Leistungen, die Hilfsmittelregelungen oder die Absicherung gemischter Anstalten. Für eine ausführliche Einordnung finden Sie außerdem unsere PKV-Anbieterduelle.
Ja. Wählen Sie auf beiden Seiten dieselbe Gesellschaft und anschließend unterschiedliche Tarife, etwa INTER QualiMed Premium QMP 600 U und Exklusiv QME 1200 U. So werden die Unterschiede der Leistungsstufen sichtbar.
Der PKV-Tarifvergleich enthält eine Auswahl von Tariflinien und konkret benannten Kombinationen für Angestellte und Selbstständige. Er ist kein vollständiger Marktvergleich. Beihilfetarife für Beamte werden hier nicht mit Vollversicherungstarifen vermischt.
Eine fehlende Angabe im PKV-Tarifvergleich bedeutet, dass der konkrete Leistungsumfang hier nicht hinreichend genau beschrieben ist. Sie ist weder eine Leistungszusage noch ein Ausschluss. Lassen Sie den betreffenden Punkt vor einer Entscheidung anhand Ihres Tarifs klären.
Der PKV-Tarifvergleich stellt Leistungen und Grenzen nebeneinander. Ob ein Unterschied für Sie entscheidend ist, hängt von Ihrem Bedarf ab. Eine andere Beschreibung wird markiert, aber nicht automatisch als besser oder schlechter bewertet.
Ältere PKV-Verträge können andere Bedingungen und Nachträge haben. Entscheidend sind der vollständige Tarifcode, die Vertragsfassung und die vereinbarten Bausteine. Die angezeigte Tariflinie ist deshalb vor einer Übertragung auf einen Altvertrag abzugleichen.
Über die Angebotsanfrage können Sie beide ausgewählten Tarifbezeichnungen mitgeben. Der persönliche Beitrag und die Annahme hängen unter anderem von Alter, Berufsstatus, Selbstbehalt, Gesundheitsprüfung und gewünschter Kombination ab.
Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.