01 · Erster Tarif
R+V AGIL premium TN1U
889,80 € / Monat
Beispiel: AGIL premium TN1U
Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 480 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.
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35 Jahre · selbstständig · ohne Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld
01 · Erster Tarif
889,80 € / Monat
Beispiel: AGIL premium TN1U
Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 480 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.
02 · Zweiter Tarif
802,36 € / Monat
Beispiel: GSB70, GSUB90, GSUB100, GSZ90
Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 0 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.
Inklusive gesetzlichem Zuschlag, vor Arbeitgeberzuschuss, Beitragsrückerstattung und Stundung. Berechnungsstand: 28.09.2026, Versicherungsbeginn: 01.10.2026. Die tatsächliche Annahme und Ihr persönlicher Beitrag werden individuell geprüft. Bei Tariflinien gilt der Beitrag für die ausdrücklich genannte Beispielstufe und deren Selbstbehalt.
Ausgewählt: R+V AGIL premium TN1U und Allianz MeinGesundheitsschutz Best 100 + Zahn 90. Auf kleinen Bildschirmen können Sie die Tabelle seitlich scrollen.
| Leistungsmerkmal | R+V AGIL premium TN1U | Allianz MeinGesundheitsschutz Best 100 + Zahn 90 |
|---|---|---|
| Selbstbehalt | 480 € je Kalenderjahr; bis Ende des Kalenderjahres des 15. Geburtstags 240 €. Tarifliche Vorsorge und Zahnprophylaxe ohne diesen Selbstbehalt; prozentuale Eigenanteile bleiben bestehen. | Selbstbeteiligung: keine |
| Ärztliche Behandlung und Arztwahl | 100 %; freie Arztwahl. | 100 % vor tariflicher Selbstbeteiligung; freie Arztwahl und direkter Facharztzugang. |
| Arznei- und Verbandmittel | 100 % für erstattungsfähige Arznei- und Verbandmittel; bei Heilpraktikerverordnung gelten die besonderen Heilpraktikergrenzen. | Verordnete Arznei- und Verbandmittel 100 % vor SB; nicht verordnete Apothekenarzneimittel zusätzlich bis 100 € im Kalenderjahr. |
| Arzthonorare ambulant (GOÄ) | Über GOÄ-/GOP-Höchstsätze mit sachlich und rechtlich begründeter Honorarvereinbarung. | Ambulant auch über GOÄ-Höchstsätze hinaus; medizinische Notwendigkeit und angemessene Vergütung vorausgesetzt. |
| Heilmittel | 100 %, einschließlich Ergotherapie, Logopädie und Podologie; keine Mehrkosten für Behandlung in der Wohnung. | 100 % vor SB für verordnete Heilmittel einschließlich Ergo- und Logopädie bis 130 % der Bundesbeihilfe-Höchstbeträge. |
| Hilfsmittel | Offene Hilfsmitteldefinition, einschließlich Körperersatz, Behandlungs- und Kontrollgeräten; keine Betriebs- und Unterhaltungskosten. 100 %, ohne zahlenmäßige Begrenzung der Anschaffung/Wiederbeschaffung. | Offener Hilfsmittelkatalog: 100 % vor SB, einschließlich Anpassung, Reparatur und Wartung; besondere Grenzen für Hörhilfen und Perücken. |
| Hörgeräte | Medizinisch notwendige Hörhilfen im Rahmen der Hilfsmittelregel zu 100 %. Anschaffung, Ersatz und Reparatur ohne Begrenzung der Anzahl; kein gesonderter Hörgeräte-Eurobetrag in dieser Tarifregel. | Bis 3.000 € je Hörhilfe; teilimplantierte BAHA-Geräte bis 6.000 €, jeweils vor tariflicher SB. |
| Orthopädische Schuhe | Medizinisch notwendige orthopädische Schuhe im Rahmen der Hilfsmittelregel zu 100 %. Keine Stückzahlbegrenzung im Tarif; allgemeine Voraussetzungen für Hilfsmittel gelten. | Verordnete orthopädische Schuhe im offenen Hilfsmittelkatalog 100 % vor SB. |
| Brille, Kontaktlinsen und Sehkorrektur | 100 % bis 900 € innerhalb von drei Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn. | Sehhilfen einschließlich Kontaktlinsen-Pflegemitteln bis 1.000 € innerhalb von 36 Monaten vor SB. |
| Ambulante Psychotherapie | 100 % für medizinisch notwendige ambulante Psychotherapie; keine zahlenmäßige Sitzungsgrenze in TN1U. | 100 % vor SB ohne feste Sitzungsobergrenze. Ärzte und Psychotherapeuten nach Psychotherapeutengesetz; Heilpraktikerpsychotherapie fällt unter das separate Heilpraktikerbudget. |
| Stationäre Psychotherapie | 100 % für medizinisch notwendige stationäre Psychotherapie; Entziehungsmaßnahmen haben besondere Grenzen. | Medizinisch notwendige stationäre Psychotherapie nach den Krankenhausleistungen; keine gesonderte Sitzungsstaffel. Grenzen bei Privatkliniken und Reha beachten. |
| Heilpraktiker und Alternativmedizin | 100 % für medizinisch notwendige Heilpraktikerbehandlung nach GebüH; keine 750-€-Grenze des comfort-Tarifs. | Heilpraktikerbehandlung samt zugehöriger Arzneimittel bis 2.000 € im Kalenderjahr vor SB, innerhalb GebüH. |
| Vorsorge und Schutzimpfungen | 100 % für ambulante Vorsorge sowie medizinisch notwendige Schutzimpfungen einschließlich Reise- und beruflicher Impfungen. | Vorsorgeleistungen sowie Schutz-/Reiseimpfungen und Malariaprophylaxe versichert. Definierte Leistungen aus MeinVorsorgeprogramm ohne SB und ohne Verlust der Beitragsrückerstattung. |
| Kur und Rehabilitation | Kur/Sanatorium bis 1.800 € je Kur, erstmals nach drei Versicherungsjahren und danach im Abstand von drei Jahren. AHB grundsätzlich innerhalb von vier Wochen nach Krankenhausentlassung. | Ambulante/stationäre Kur bis 3.000 €/36 Monate; ambulante/stationäre Reha bis 150 % des GKV-Niveaus innerhalb von 36 Monaten, AHB gesondert geregelt. |
| Krankenhaus, Zimmer und Wahlarzt | 100 % für Ein-/Zwei-/Mehrbettzimmer und privatärztliche Behandlung; Rooming-in für Kinder unter zehn Jahren bis vier Wochen je Kalenderjahr. | 100 % vor SB: allgemeine Krankenhausleistungen, Ein- oder Zweibettzimmer sowie Wahl- und Belegarzt. |
| Arzthonorare stationär (GOÄ) | Über GOÄ-Höchstsätze mit sachlich und rechtlich begründeter Honorarvereinbarung. | Stationäre Wahl-/Belegarztleistungen auch über GOÄ-Höchstsätze hinaus. |
| Privatkliniken | Auch Krankenhäuser, die nicht nach KHEntgG/BPflV abrechnen, im tariflichen stationären Umfang. | Privatklinikleistungen bis 250 % der vergleichbaren allgemeinen Leistungen des nächstgelegenen Maximalversorgungskrankenhauses; keine Grenze bei Notfällen. Separat berechnete Arztleistungen zusätzlich. |
| Gemischte Anstalten | Grundsätzlich Zusage vorgesehen; darauf wird u. a. bei ausschließlich notwendiger stationärer Heilbehandlung, Notfalleinweisung oder akutem Krankheitsfall während des Aufenthalts verzichtet. | Krankenhausbehandlung auch in Einrichtungen, die Kuren/Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder Genesende aufnehmen. Für tatsächliche Kur und Reha gelten eigene Regeln. |
| Ersatz-Krankenhaustagegeld | 40 €/Tag bei Zimmerverzicht plus 40 €/Tag bei Arztverzicht; beim Arztverzicht bis Alter 15 nur 20 €. Zimmerwahl muss auf der Station angeboten sein. | Wahlleistungsverzicht: 40 €/Tag für gesonderte Arztleistungen und 70 €/Tag für Ein-/Zweibettzimmer, zusammen bis 110 €. Unter 16 Jahren halbe Beträge; Ausnahmen u. a. für Teilstationär und Intensivstation. |
| Zahnbehandlung und Zahnreinigung | 100 % einschließlich professioneller Zahnreinigung und Zahnprophylaxe. | Mit GSZ90: Zahnbehandlung ohne Inlays und Prophylaxe einschließlich PZR 100 %. MeinVorsorgeprogramm schützt die Beitragsrückerstattung innerhalb seiner Grenzen. |
| Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie | 80 % für Zahnersatz einschließlich Implantaten, Inlays und KFO. Vorheriger Heil- und Kostenplan mit Kostenzusage erforderlich, sonst nur 40 %. | Mit GSZ90: Inlays, Zahnersatz und Implantate 90 %; KFO bis zum 21. Geburtstag 90 %, danach bei Unfall oder definierten schweren Erkrankungen. |
| Zahnstaffel | Keine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen. | GSZ90: kumulativ 1.000 / 2.000 / 3.000 € in den ersten ein / zwei / drei Kalenderjahren. Unfall und definierte Prophylaxe im MeinVorsorgeprogramm ausgenommen. |
| Zahnarzthonorare (GOZ) | Über GOZ-Höchstsätze mit sachlich und rechtlich begründeter Honorarvereinbarung. | GSZ90 erstattet angemessene zahnärztliche Honorare auch oberhalb der GOZ-/GOÄ-Höchstsätze. |
| Stationäre Transporte | 100 % für medizinisch notwendige Transporte zum und vom nächstgelegenen für die Behandlung geeigneten Krankenhaus. | Medizinisch notwendige Rettungs-/Krankentransporte und Fahrten 100 % vor SB; geeignete Behandlungsorte im Umkreis von 100 km, sonst nächstgelegene geeignete Einrichtung. |
| Weltweiter Versicherungsschutz | Europa; vorübergehend außerhalb Europas bis 36 Monate. Fristgerechter Verlängerungsantrag möglich, gegebenenfalls mit Befristung/Zuschlag. | Europa versichert. Außerhalb Europas vorübergehend bis zwölf Monate, bei Rückreisehindernissen verlängert. Vor Fristablauf Verlängerung bis zu zehn weitere Jahre vereinbar, ggf. gegen Zuschlag. |
| Geplante Behandlung im Ausland | Keine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen. | Auslandsbehandlungen zu ortsüblichen Kosten im tariflichen Umfang; ohne deutsche Gebühren- und Privatklinikgrenzen. Aufnahme in ein ausländisches Krankenhaus unverzüglich melden. |
| Rücktransport aus dem Ausland | 100 % bei Reisen bis 45 Tage: medizinisch notwendiger, vom örtlichen Arzt angeordneter Rücktransport wegen unzureichender Versorgung im Reiseland. | 100 % bei medizinischer Notwendigkeit oder voraussichtlich mehr als 14 Tagen Behandlung nach Abstimmung der Ärzte. Zum Wohnsitz oder nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus; kostengünstigstes medizinisch geeignetes Transportmittel. |
| Kindernachversicherung | Nachversicherung bei mindestens drei Monaten Elternversicherung und Anmeldung innerhalb von zwei Monaten. Unter den Nachversicherungsbedingungen ist auch ein anderer Unisex-Tarif EP, CP, MP oder TN wählbar. | Ohne Risikozuschlag, Ausschluss und Wartezeit einschließlich Geburtsschäden: Elternteil mindestens drei Monate versichert (ggf. ab Vertragsschluss), Anmeldung binnen zwei Monaten. Schutz höchstens so umfassend wie beim versicherten Elternteil. |
| Umstellung auf Zusatzversicherung | Bei Eintritt gesetzlicher Versicherungspflicht Umstellung in eine Krankheitskostenteilversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung/Wartezeit; Antrag innerhalb von drei Monaten. | Bei GKV-Pflicht/Familienversicherung Umstellung in Zusatztarife gleicher Leistungsbereiche mit Anrechnung erworbener Rechte und Rückstellungen. Grundsätzlich binnen drei Monaten; für Mehrleistungen neue Risikoprüfung möglich. |
| Options- und Umstellungsrechte | Niedrigere TN-Selbstbehaltsstufe ohne neue Gesundheitsprüfung jeweils nach fünf, zehn, 15 usw. Jahren; Option endet mit Alter 51, Antrag bis 15. Dezember des Vorjahres. | MeineWechseloption ist ein zusätzlicher Baustein. Ohne diesen kein pauschales höheres Leistungsniveau ohne Risikoprüfung; interner Tarifwechsel mit gesetzlichen Rechten bleibt möglich. |
Farblich markiert sind unterschiedliche Angaben, keine automatische Bewertung. „Keine hinreichend genaue Angabe“ bedeutet nicht „nicht versichert“. Die Leistungen gelten im jeweiligen tariflichen Rahmen; Selbstbehalte, Bezugswege, Höchstbeträge und erforderliche Zusagen bleiben maßgeblich.
Ihre beiden Tarifnamen werden in die Angebotsanfrage übernommen. Ergänzen Sie dort Ihre Leistungswünsche.
Der PKV-Leistungsvergleich zeigt die gespeicherten Angaben der ausgewählten Tarife in denselben Leistungszeilen. Bei modularen Angeboten gehört die genannte Kombination zusammen. So enthalten die hier auswählbaren Allianz-Profile jeweils Zahn 90; andere Zahnbausteine können andere Leistungen ergeben.
Manche Einträge beschreiben eine Tariflinie mit mehreren Selbstbehaltsstufen. Dann nennt die Zeile „Selbstbehalt“ die verfügbaren Varianten. Bei INTER QualiMed sind die einzelnen Stufen gesondert auswählbar. Vergleichen Sie nicht allein die Namen „Premium“ oder „Komfort“, sondern die konkreten Bedingungen.
BBKK und Versicherungskammer Bayern sind hier getrennt auswählbar, beziehen sich bei GesundheitVARIO aber auf denselben Risikoträger Bayerische Beamtenkrankenkasse AG. UKV ist ein eigener Versicherer mit den hier gegenübergestellten parallelen VARIO-Bausteinen. Unter DBV finden Sie die für Arbeitnehmer angebotenen AXA-Tarife; die Risikoträgerzuordnung steht bei der Auswahl. Provinzial meint hier die Provinzial Krankenversicherung Hannover AG im VGH-Verbund.
90 Prozent Erstattung bedeuten nicht automatisch 90 Prozent jeder Rechnung. Eine Zahnstaffel, ein tarifliches Preisverzeichnis oder eine Honorargrenze kann die anerkannte Rechnungssumme begrenzen. Der allgemeine Selbstbehalt kommt nach den vereinbarten Regeln hinzu. Bei geplanten Behandlungen sollten Kostenplan und notwendige Zusage vor Beginn geklärt werden.
Vertiefen Sie bei Bedarf die wichtigsten PKV-Leistungen, die Hilfsmittelregelungen oder die Absicherung gemischter Anstalten. Für eine ausführliche Einordnung finden Sie außerdem unsere PKV-Anbieterduelle.
Ja. Wählen Sie auf beiden Seiten dieselbe Gesellschaft und anschließend unterschiedliche Tarife, etwa INTER QualiMed Premium QMP 600 U und Exklusiv QME 1200 U. So werden die Unterschiede der Leistungsstufen sichtbar.
Der PKV-Tarifvergleich enthält eine Auswahl von Tariflinien und konkret benannten Kombinationen für Angestellte und Selbstständige. Er ist kein vollständiger Marktvergleich. Beihilfetarife für Beamte werden hier nicht mit Vollversicherungstarifen vermischt.
Eine fehlende Angabe im PKV-Tarifvergleich bedeutet, dass der konkrete Leistungsumfang hier nicht hinreichend genau beschrieben ist. Sie ist weder eine Leistungszusage noch ein Ausschluss. Lassen Sie den betreffenden Punkt vor einer Entscheidung anhand Ihres Tarifs klären.
Der PKV-Tarifvergleich stellt Leistungen und Grenzen nebeneinander. Ob ein Unterschied für Sie entscheidend ist, hängt von Ihrem Bedarf ab. Eine andere Beschreibung wird markiert, aber nicht automatisch als besser oder schlechter bewertet.
Ältere PKV-Verträge können andere Bedingungen und Nachträge haben. Entscheidend sind der vollständige Tarifcode, die Vertragsfassung und die vereinbarten Bausteine. Die angezeigte Tariflinie ist deshalb vor einer Übertragung auf einen Altvertrag abzugleichen.
Über die Angebotsanfrage können Sie beide ausgewählten Tarifbezeichnungen mitgeben. Der persönliche Beitrag und die Annahme hängen unter anderem von Alter, Berufsstatus, Selbstbehalt, Gesundheitsprüfung und gewünschter Kombination ab.
Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.