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- Concordia und DBV: Welche PKV-Tarife werden verglichen?
- Concordia und DBV: PKV-Leistungen im direkten Vergleich
- Concordia und DBV: PKV-Beiträge auf gleicher Grundlage
- Concordia und DBV: Tarifnamen, Kürzel und Leistungsstufen
- Concordia und DBV: Worauf kommt es bei dieser PKV-Auswahl an?
- Concordia und DBV: PKV-Leistungen im Behandlungsfall
- Concordia und DBV: Gesundheitsprüfung und PKV-Antrag
- Concordia und DBV: Welche PKV passt zu Ihren Prioritäten?
- Häufige Fragen zur PKV bei Concordia und DBV
Concordia oder DBV: die Kurzantwort
Erst Dienstherr und Beihilfesatz festlegen, dann die genannten Tarifpakete auf dieselben Wahlleistungen und verbleibenden Beihilfelücken prüfen.
- Concordia: BV mit BV PLUS, BVE, SZB und BVS
- DBV: Tarifgruppe B-U mit BS-U, BW2-U und BN B-U
- Beihilfeergänzung und Wahlleistungen getrennt prüfen.
Concordia und DBV: Welche PKV-Tarife werden verglichen?
Concordia vs. DBV: PKV für Beamte Die Grenzen der Honorarerstattung und die Funktion der Zahnbausteine
| Einordnung | Concordia | DBV |
|---|---|---|
| Konkret betrachteter Schwerpunkt | BV mit BV PLUS, BVE, SZB und BVS | Tarifgruppe B-U mit BS-U, BW2-U und BN B-U |
| Andere Kombinationen mit eigenen Bedingungen | BV mit SZB und BVE | Vision B-U mit passenden Ergänzungen |
| Vollständige Anbieterübersicht | Concordia PKV-Tarife | DBV PKV-Tarife |
Concordia kombiniert den Restkostentarif BV mit wählbaren Zusatzbausteinen. BV PLUS betrifft unter anderem bestimmte Honorarüberschreitungen und Kurleistungen, BVE Beihilfelücken beispielsweise bei Zahntechnik. SZB ergänzt Zweibettzimmer und Privatarzt, BVS die Einbettzimmerleistung. BV PLUS allein ist weder ein vollständiger Krankenversicherungstarif noch eine unbegrenzte Honorarzusage für sämtliche ambulanten Behandlungen.
DBV Vision B-U und die Tarifgruppe B-U sind verschiedene Beihilfetarife. Innerhalb der Tarifgruppe B-U bezeichnet BS-U die Variante ohne allgemeinen Selbstbehalt, BSG-U die Variante mit Eigenbeteiligung. BW2-U ergänzt stationäre Wahlleistungen; BN B-U und BN VisB-U sind der jeweiligen Grundlinie zuzuordnen. Die bloße Angabe DBV B50 lässt diese Unterschiede offen.
Concordia und DBV: PKV-Leistungen im direkten Vergleich
| Prüfpunkt | Concordia | DBV |
|---|---|---|
| Grundlage | BV mit BV PLUS, BVE, SZB und BVS | Tarifgruppe B-U mit BS-U, BW2-U und BN B-U |
| Abweichende Zusammenstellung | BV mit SZB und BVE | Vision B-U mit passenden Ergänzungen |
| Grundtarif | BV in passender Prozentstufe | BS-U; Alternative BSG-U mit Selbstbehalt |
| Stationäre Wahlleistungen | SZB für Zweibettzimmer und Privatarzt; BVS für Einbettzimmer | BW2-U; Einbettzimmer über passende Ergänzung BWE-U |
| Beihilfeergänzung | BVE für Restkosten; BV PLUS für weitere gesonderte Leistungen | BN B-U; bei Vision B-U eigener BN-VisB-U-Baustein |
| Honorare | BV PLUS über GOÄ-Grenzen bei stationärer Behandlung und ambulanten Operationen | Tarifgruppe B-U auch über die Höchstsätze; Vision B-U bis Höchstsatz |
| Zahnersatz und Zahntechnik | BV mit eigener Zahnstaffel; BVE ergänzt versicherte Zahntechnikrestkosten | Tarifgruppe B-U ohne die anfängliche Zahnsummenbegrenzung von Vision B-U |
| Psychotherapie | Behandlungsart und Umfang anhand der konkreten BV-Bedingungen prüfen | Tarifliche ambulante und stationäre Voraussetzungen getrennt prüfen |
| Hilfsmittel | Offener Hilfsmittelkatalog; vorherige Zusage bei Werten ab 2.000 Euro beachten | Umfang, Beschaffung und gegebenenfalls Zusage anhand des B-U-Pakets prüfen |
| Selbstbehalt | Kein allgemeiner Selbstbehalt laut gewählter BV-Kombination; Einzelgrenzen bleiben relevant | BS-U ohne allgemeinen Selbstbehalt; BSG-U bei 50 % Restkosten mit 275 Euro |
| Anwärter und Übergang | Eigene Anwärterkombination; Optionsrecht nach Ernennung mit Frist beachten | B-UA beziehungsweise Vision B-UA; eigene Umstellung nach Ausbildung |
| Berechnungsprofil | 30 Jahre, 50 % Bundesbeihilfe | 30 Jahre, 50 % Bundesbeihilfe |
| Pflegeversicherung | PVB zusätzlich berücksichtigen | PVB zusätzlich berücksichtigen |
| Anwärter | Eigene Kalkulation und Übergangsregeln | Eigene Kalkulation und Übergangsregeln |
| Familie | Eigener Schutz je Angehörigem | Eigener Schutz je Angehörigem |
| Gesundheitsprüfung | Individuelle Antragsbeurteilung | Individuelle Antragsbeurteilung |
Concordia und DBV: PKV-Beiträge auf gleicher Grundlage
Die Beiträge für Concordia und DBV beziehen sich auf dasselbe Profil: 30 Jahre, Beamter mit 50 Prozent Bundesbeihilfe, Beginn 1. Oktober 2026. Ausgewiesen ist jeweils der gesamte Monatsbeitrag einschließlich Pflegepflichtversicherung und gesetzlichem Zuschlag, soweit im Profil vorgesehen. Arbeitgeberzuschüsse, Rückerstattungen und Bonuszahlungen sind nicht abgezogen. Beitragsstand der Beispielrechnung: 28. September 2026.
| Versicherer | Vollständiges Beispielpaket | Gesamtbeitrag / Monat | Selbstbehalt | Klinikschutz |
|---|---|---|---|---|
| Concordia | BV mit BV PLUS, BVE, SZB und BVS | Persönlich berechnen | Mit gleicher Ausstattung festlegen | Mit gleicher Ausstattung festlegen |
| DBV | BS 50T-U + B3 50T-U + BN B-U + BW2 50T-U + BWE-U + BZ 50-U + PVB | 398,90 € | 0,00 € jährlich | Einbettzimmer und Privatarzt |
| Versicherer | Krankenversicherung inklusive Zuschlag | Pflegepflicht | Gesamtsumme |
|---|---|---|---|
| DBV | 362,33 € | 36,57 € | 398,90 € |
Die Preiszeile gehört nur zu der darin genannten Kombination. BV mit BV PLUS, BVE, SZB und BVS und Tarifgruppe B-U mit BS-U, BW2-U und BN B-U sind keine in allen Einzelheiten identischen Verträge. Bei unterschiedlichen Selbstbehalten lässt sich die Beitragsdifferenz deshalb nicht als reiner Preisvorteil für dieselbe Leistung lesen. Die gewählte Zahnstufe, das Zimmer und die Erstattung bei längeren Therapien müssen ebenfalls berücksichtigt werden.
Für eine der beiden vollständigen Kombinationen liegt in diesem einheitlichen Rechenprofil kein belastbarer Vergleichsbeitrag vor. Der fehlende Wert wird nicht aus einem anderen Alter, einer Anwärterprämie oder einem unvollständigen Grundtarif abgeleitet. Ein Preisurteil ist erst mit zwei gleich aufgebauten persönlichen Angeboten möglich.
Die Beihilfe ist kein Arbeitgeberzuschuss zum hier dargestellten Beitrag. Sie beteiligt sich nach ihren Regeln an beihilfefähigen Behandlungskosten. Deshalb wird der ausgewiesene PKV-Beitrag nicht noch einmal halbiert. Für einen Landesbeamten mit abweichendem Dienstherrn, einen Anwärter oder einen Pensionär ist ein gesondertes Profil erforderlich.
Ein höherer Selbstbehalt kann den Beitrag senken, verlagert aber Kosten in das Behandlungsjahr. Tarifliche Leistungslücken können zusätzlich zum Selbstbehalt entstehen. Für eine belastbare Budgetplanung gehören deshalb zwölf Monatsbeiträge, die mögliche Eigenbeteiligung und eine ausreichende Rücklage nebeneinander. Eine erfolgsabhängige Rückerstattung wird erst dann zum Vorteil, wenn die jeweiligen Bedingungen tatsächlich erfüllt sind.
Nennen Sie Ihre gewünschte Tarifstufe, den Selbstbehalt und die Leistungen, auf die Sie besonderen Wert legen.
Concordia und DBV: Tarifnamen, Kürzel und Leistungsstufen
Bei Concordia und DBV muss die Suche nach einem Tarifnamen zur richtigen Variante führen. Die folgenden Angaben trennen die Produktstufen und Ergänzungen. Leistungen einer höheren Stufe sind nicht automatisch im günstigeren Einstieg enthalten. Die Tabelle zum Monatsbeitrag weiter oben gilt ausschließlich für das dort ausgeschriebene Paket.
Concordia Beihilfetarif BV
| Leistungsbereich | Einordnung im genannten Tarif |
|---|---|
| Aufbau | Prozentstufen, z. B. BV30 + BV20 bei 50 % Beihilfe |
| Zahn | GOZ bis 3,5-fach, Staffel endet nach Jahr 3 |
| Zahnreinigung | 2× jährlich zu 100 % |
| Hilfsmittel | offener Katalog, Zusage ab 2.000 € |
Concordia BV PLUS
| Leistungsbereich | Einordnung im genannten Tarif |
|---|---|
| Honorar | über GOÄ bei stationär und ambulanten OPs |
| Kurtagegeld | 75 €/Tag ambulant, 150 €/Tag stationär, je bis 28 Tage |
| Ausland | Rücktransport enthalten |
Concordia Beihilfeergänzung BVE
| Leistungsbereich | Einordnung im genannten Tarif |
|---|---|
| Zahntechnik | 100 % der Restkosten (ZE, ZB, KFO) |
| Sehhilfen | bis 150 €/Jahr |
| Heilpraktiker | Restkosten |
| Kurtagegeld | 15 €/Tag ambulant, 30 €/Tag stationär |
Concordia SZB / BVS Wahlleistungen
| Leistungsbereich | Einordnung im genannten Tarif |
|---|---|
| SZB | Privatarzt, Zweibettzimmer, Krankenhaustagegeld 10 € |
| BVS | Einbettzimmer |
| Rooming-in | Kinder bis 14 Jahre, 25 €/Tag |
Concordia BV30A + BV20A + BVE + PVB
| Leistungsbereich | Einordnung im genannten Tarif |
|---|---|
| Beihilfe | 50 % (Bund) |
| Ergänzung | BVE: Restkosten Zahntechnik, Brillen bis 150 € |
| Optionsrecht | BV PLUS, BVE, KHT, SZB ohne neue Gesundheitsprüfung |
| Pflege | PVB enthalten |
DBV Vision B-U (50 % Beihilfe)
| Leistungsbereich | Einordnung im genannten Tarif |
|---|---|
| Selbstbeteiligung | keine |
| Ambulant | bis GOÄ-Höchstsatz |
| Arzneimittel | Eigenanteil max. 100 €/Jahr |
| Zahnersatz | 100 %, Zahnstaffel 1.000 € / 2.000 € |
DBV Tarifgruppe B-U mit BS-U
| Leistungsbereich | Einordnung im genannten Tarif |
|---|---|
| Selbstbeteiligung | keine (BS-U) |
| Arzt und Zahnarzt | auch über die Höchstsätze |
| Zahnersatz / KFO | 100 %, ohne Summenbegrenzung |
| Sehhilfen | 300 € bis 1.000 € alle 2 Jahre |
| Neugeborene | 12 Monate beitragsfrei (Bonus) |
DBV Tarifgruppe B-U mit BSG-U
| Leistungsbereich | Einordnung im genannten Tarif |
|---|---|
| Selbstbeteiligung | 275 € / 165 € / 110 € (50 / 30 / 20 %) |
| Arzt und Zahnarzt | auch über die Höchstsätze |
| Optionsrecht | Wechsel BSG-U → BS-U |
DBV Vision B-UA (Ausbildungstarif)
| Leistungsbereich | Einordnung im genannten Tarif |
|---|---|
| Zahnersatz / Inlays | inkl. fehlendem Beihilfeanteil |
| Umstellung | automatisch in Vision B-U bei Verbeamtung |
DBV Tarifgruppe B-UA (Ausbildungstarif)
| Leistungsbereich | Einordnung im genannten Tarif |
|---|---|
| Zahn | ohne Summenbegrenzung, kein Heil- und Kostenplan nötig |
| Umstellung | automatisch in Tarifgruppe B-U |
Concordia und DBV: Worauf kommt es bei dieser PKV-Auswahl an?
Privatklinik und Wahlarzt: auf die Kostengrundlage achten
Die Grenzen der Honorarerstattung und die Funktion der Zahnbausteine
Einbettzimmer und Chefarztbehandlung sind sichtbare Komfortmerkmale, aber nicht die gesamte stationäre Absicherung. Bei einer teuren Behandlung können die allgemeinen Krankenhauskosten, eine abweichende Honorarvereinbarung und die Zulässigkeit der gewählten Klinik wesentlich größere Beträge verursachen. Auch ein Tarif mit Einbettzimmer muss daher auf Privatkliniken und besondere Einrichtungen geprüft werden.
Eine Erstattung bis zu einem Mehrfachen der Kosten nach Krankenhausentgeltgesetz bezieht sich auf einen gesetzlich bestimmten Vergleichswert. Sie bedeutet nicht, dass der Versicherer ein Mehrfaches jeder Privatrechnung bezahlt. Liegt die tatsächliche Klinikrechnung oberhalb der tariflich anerkannten Vergleichskosten, kann trotz einer scheinbar hohen Prozentangabe ein erheblicher Eigenanteil verbleiben. Die konkrete Klinik sollte vor einer geplanten Aufnahme eine nachvollziehbare Kostenaufstellung liefern.
Gemischte Anstalten verbinden beispielsweise Akutbehandlung mit Kur- oder Rehabilitationsangeboten. Hier können besondere Zusagepflichten gelten. Deshalb ist die Frage nach der Einrichtung getrennt von der Frage nach dem Zimmer zu beantworten. Für Notfälle, medizinisch notwendige Transporte und eine anschließende Rehabilitation sind wiederum eigene Leistungsregeln zu prüfen. Das verhindert, dass ein einziges Komfortmerkmal als Ersatz für einen vollständigen Klinikvergleich dient.
BV PLUS erweitert die Honorarerstattung insbesondere stationär und bei ambulanten Operationen; daraus folgt keine pauschal unbegrenzte ambulante Erstattung. Für Zahntechnikrestkosten ist BVE gesondert vom prozentualen BV-Grundschutz zu betrachten. SZB und BVS bestimmen die stationären Wahlleistungen. Der offene Hilfsmittelkatalog in BV verbindet sich bei höheren Anschaffungswerten mit einer vorherigen Leistungszusage.
Vision B-U begrenzt ambulante Honorare auf die GOÄ-Höchstsätze; die Tarifgruppe B-U reicht darüber hinaus. BSG-U hat bei 50 Prozent Restkostenschutz 275 Euro Selbstbehalt; BS-U verzichtet auf diesen allgemeinen Eigenbehalt. Die Zahnstaffel von Vision B-U ist von der Tarifgruppe B-U ohne entsprechende Summenbegrenzung zu trennen. Anwärtervarianten B-UA und Vision B-UA dürfen nicht mit den dauerhaften Beiträgen nach der Ausbildung verglichen werden.
Concordia und DBV: PKV-Leistungen im Behandlungsfall
Bei Concordia BV mit BV PLUS, BVE, SZB und BVS und DBV Tarifgruppe B-U mit BS-U, BW2-U und BN B-U entsteht die Absicherung aus dem Zusammenspiel von Beihilfe und privatem Vertrag. Ein Restkostentarif mit 50 Prozent ergänzt grundsätzlich den entsprechend vorgesehenen Anteil. Er übernimmt nicht automatisch jede Position, die die Beihilfestelle ablehnt. Dafür sind die Leistungsvoraussetzungen des Grundtarifs und der gewählten Ergänzung entscheidend.
Beispiel einer vereinfachten Rechnung: Von 4.000 Euro erkennt die Beihilfe nur 3.000 Euro als beihilfefähig an. Bei einem Satz von 50 Prozent beträgt ihre Zahlung dann 1.500 Euro. Erkennt die PKV für ihren 50-Prozent-Anteil die vollen 4.000 Euro an, zahlt sie dafür 2.000 Euro. Es bleiben 500 Euro offen. Ob die Ergänzung diese Lücke schließt, hängt von der konkreten Rechnungsposition und der vereinbarten Klausel ab. Aus der Rechnung folgt keine allgemeine Zusage für jeden Beihilfeergänzungstarif.
Genau deshalb sind BV mit SZB und BVE und Vision B-U mit passenden Ergänzungen nicht bloß billigere Schreibweisen der höher ausgestatteten Pakete. Der Beitrag einer Kombination ohne die passende Ergänzung kann niedriger ausfallen, während bei bestimmten Rechnungen ein zusätzlicher Eigenanteil bleibt. Vor der Entscheidung sollten Sie eine große Zahnrechnung, eine teure Hilfsmittelversorgung und eine geplante Privatklinikbehandlung jeweils gedanklich durch beide Verträge führen.
Bei einer stationären Behandlung sind zunächst allgemeine Krankenhauskosten und Wahlleistungen zu unterscheiden. Ein Zweibettzimmerbaustein beantwortet die Frage nach einem Einbettzimmer nicht. Ein Privatarztbaustein beantwortet wiederum nicht abschließend, ob eine beliebig hohe Honorarvereinbarung anerkannt wird. Die Beihilfe kann für dieselbe Rechnung andere Grenzen anwenden als der Versicherer. Gerade die verbleibende Differenz ist für die Ergänzung relevant.
Der Dienstherr muss in beiden Angeboten übereinstimmen. Bund und Länder haben unterschiedliche Beihilfevorschriften, beispielsweise bei Wahlleistungen, Selbstbehalten oder berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Ein Vergleich mit Bundesbeihilfe ist deshalb keine Beitragszusage für jedes Bundesland. Bei einem Dienstherrnwechsel muss geprüft werden, ob die bestehende Tarifkombination passend angepasst werden kann und welche Fristen dafür gelten.
Auch die Prozentstufe ist nicht für das gesamte Leben unveränderlich. Familienereignisse oder der Eintritt in den Ruhestand können den Beihilfesatz nach den einschlägigen Regeln verändern. Dafür braucht der Vertrag ein geeignetes Anpassungsrecht. Eine geteilte Absicherung in einen dauerhaften und einen später entfallenden Anteil sollte im Angebot verständlich erklärt werden. Die Zahl hinter einem Tarifkürzel ist deshalb ebenso wichtig wie der Produktname.
Anwärtertarife sind gesondert zu betrachten. Ihre niedrigeren Beiträge können mit einer besonderen Kalkulation während der Ausbildung zusammenhängen. Für eine langfristige Entscheidung sind der spätere Vollbeitrag im Beihilfetarif, die Umstellung nach der Ausbildung und ein möglicher Zeitraum zwischen zwei Dienstverhältnissen relevant. Ein günstiges erstes Ausbildungsjahr allein ist kein belastbarer Vergleich über Jahrzehnte.
Für Familien kommt hinzu, dass der Ehepartner und jedes Kind einen eigenen Status haben. Die private Absicherung des Beamten führt nicht automatisch zu kostenlosem Schutz für Angehörige. Beihilfeanspruch, Einkommensgrenzen und gegebenenfalls gesetzliche Familienversicherung müssen getrennt geklärt werden. Erst anschließend ist die passende Kinder- oder Ehepartnerkombination bei Concordia und DBV zu berechnen.
Beschreiben Sie Ihre Prioritäten. So lässt sich die Tarifauswahl auf Ihren tatsächlichen Bedarf ausrichten.
Concordia und DBV: Gesundheitsprüfung und PKV-Antrag
Concordia BV mit BV PLUS, BVE, SZB und BVS und DBV Tarifgruppe B-U mit BS-U, BW2-U und BN B-U werden vor einem regulären Neuabschluss nicht allein nach dem gewünschten Beitrag ausgewählt. Die Gesundheitsprüfung kann das Ergebnis wesentlich beeinflussen. Behandlungen, Beschwerden, Untersuchungen und empfohlene Maßnahmen sind entsprechend den tatsächlich gestellten Fragen anzugeben. Entscheidend ist der Wortlaut des jeweiligen Antrags einschließlich der abgefragten Zeiträume.
Wer seine Unterlagen zunächst ordnet, vermeidet widersprüchliche oder unvollständige Angaben. Hilfreich sind Arztberichte, Medikamentenangaben und bei abgeschlossenen Behandlungen ein nachvollziehbarer Verlauf. Eine pauschale Vermutung, ein alter Befund spiele keine Rolle mehr, ist keine zuverlässige Grundlage. Für die Vorbereitung hilft der Gesundheitsfragen-Check mit Abfragezeiträumen; er ersetzt die verbindlichen Fragen des Versicherers nicht.
Ein Risikozuschlag verändert den persönlichen Beitrag und kann die Reihenfolge zweier Beispielangebote umkehren. Deshalb sollte die fachlich geeignete Tarifauswahl mit der tatsächlichen Annahmeentscheidung zusammengeführt werden. Ein Tarif mit günstigerem Standardbeitrag ist nach einem Zuschlag nicht automatisch die wirtschaftlich bessere Lösung. Umgekehrt sollte eine leichtere Annahme nicht dazu führen, eine wichtige dauerhafte Leistungslücke zu übersehen.
Bei einem bestehenden Vertrag kommt die Wechselentscheidung hinzu. Kündigen Sie den bisherigen Schutz erst, wenn der Anschluss verbindlich geklärt ist. Vergleichen Sie dabei auch den bestehenden Tarif und mögliche Änderungen beim bisherigen Versicherer. Ein Neuabschluss kann andere Bedingungen, neue anfängliche Begrenzungen und eine erneute Gesundheitsprüfung bedeuten. Die Frage nach einem Anbieterwechsel ist damit umfassender als die Suche nach einem niedrigeren Monatsbeitrag.
Für die Angebotsanfrage sind neben den Gesundheitsangaben die gewünschte Tarifstufe, das Eintrittsalter und Dienstherr, Beihilfesatz und Beamtenstatus hilfreich. Schreiben Sie ausdrücklich dazu, ob Sie BV mit BV PLUS, BVE, SZB und BVS oder Tarifgruppe B-U mit BS-U, BW2-U und BN B-U im Blick haben. So bleibt nachvollziehbar, welches Leistungsniveau angefragt wurde und welche Alternativen tatsächlich dazu passen.
Concordia und DBV: Welche PKV passt zu Ihren Prioritäten?
Erst Dienstherr und Beihilfesatz festlegen, dann die genannten Tarifpakete auf dieselben Wahlleistungen und verbleibenden Beihilfelücken prüfen.
Für Concordia und DBV ist die sinnvollste Reihenfolge: zunächst unverzichtbare Leistungen bestimmen, danach die konkrete Kombination festlegen und erst dann den vollständigen Beitrag bewerten. Eine hohe Brillenpauschale oder eine mögliche Rückerstattung sollte eine erhebliche Begrenzung bei längerer Therapie, teuren Hilfsmitteln oder einer Klinikbehandlung nicht verdecken. Die wichtigen PKV-Leistungen helfen dabei, solche Kostenrisiken systematisch zu gewichten.
Legen Sie Ihre Prioritäten schriftlich fest. Beispielsweise können freie Facharztwahl, starke Psychotherapieleistungen und eine passende Privatklinikregel unverzichtbar sein, während ein höherer allgemeiner Selbstbehalt akzeptabel ist. Eine andere Person gewichtet Familienleistungen oder einen möglichst geringen Eigenanteil stärker. Beide Entscheidungen können nachvollziehbar sein, ohne dass einer der Versicherer pauschal für jeden Kunden besser wäre.
Der Vergleich sollte am Ende zwei vollständige und verständliche Angebote liefern. Dazu gehören die ausgeschriebenen Tarifnamen, die Bausteinkürzel, die Selbstbehalte und der reguläre Gesamtbeitrag. Bedingte Vorteile werden daneben ausgewiesen. Offene Fragen zu geplanten Behandlungen werden vor dem Abschluss geklärt. Damit bleibt die Entscheidung auch dann nachvollziehbar, wenn später tatsächlich eine größere Rechnung eingereicht wird.
Lassen Sie die gewünschte Tarifausstattung und Ihre persönlichen Voraussetzungen gemeinsam prüfen.
Häufige Fragen zur PKV bei Concordia und DBV
Was unterscheidet Concordia BV mit BV PLUS, BVE, SZB und BVS von anderen Tarifstufen?
Concordia kombiniert den Restkostentarif BV mit wählbaren Zusatzbausteinen. BV PLUS betrifft unter anderem bestimmte Honorarüberschreitungen und Kurleistungen, BVE Beihilfelücken beispielsweise bei Zahntechnik. SZB ergänzt Zweibettzimmer und Privatarzt, BVS die Einbettzimmerleistung. BV PLUS allein ist weder ein vollständiger Krankenversicherungstarif noch eine unbegrenzte Honorarzusage für sämtliche ambulanten Behandlungen.
Welche Tarifkürzel sind bei DBV in diesem PKV-Duell wichtig?
DBV Vision B-U und die Tarifgruppe B-U sind verschiedene Beihilfetarife. Innerhalb der Tarifgruppe B-U bezeichnet BS-U die Variante ohne allgemeinen Selbstbehalt, BSG-U die Variante mit Eigenbeteiligung. BW2-U ergänzt stationäre Wahlleistungen; BN B-U und BN VisB-U sind der jeweiligen Grundlinie zuzuordnen. Die bloße Angabe DBV B50 lässt diese Unterschiede offen.
Welche PKV-Tarife von Concordia und DBV sind hier gemeint?
Im Mittelpunkt stehen Concordia BV mit BV PLUS, BVE, SZB und BVS und DBV Tarifgruppe B-U mit BS-U, BW2-U und BN B-U. BV mit SZB und BVE beziehungsweise Vision B-U mit passenden Ergänzungen sind andere Kombinationen oder Leistungsstufen. Die jeweilige Preiszeile nennt deshalb immer das vollständige berechnete Paket.
Ist Concordia oder DBV günstiger?
Für Concordia ist ein persönlicher Beitrag mit demselben Profil erforderlich. DBV BS 50T-U + B3 50T-U + BN B-U + BW2 50T-U + BWE-U + BZ 50-U + PVB: 398,90 € Gesamtbeitrag im genannten Beispiel. Grundlage sind 30 Jahre und 50 Prozent Bundesbeihilfe, Beginn 1. Oktober 2026, einschließlich Pflegepflicht und vorgesehenem gesetzlichem Zuschlag. Selbstbehalte und die vollständig genannten Tarifbausteine sind zusätzlich zu vergleichen; Zuschüsse oder Rückerstattungen sind nicht abgezogen.
Sind die Tarifstufen bei Concordia und DBV leistungsgleich?
Nein. Concordia BV mit BV PLUS, BVE, SZB und BVS und DBV Tarifgruppe B-U mit BS-U, BW2-U und BN B-U unterscheiden sich in den Vertragsbedingungen. Auch innerhalb beider Gesellschaften sind höhere Stufen nicht allein durch einen anderen Selbstbehalt definiert. Die vollständige Kombination entscheidet über die Erstattung bei Zahnbehandlung, Therapie oder Krankenhaus.
Was ist bei Concordia und DBV vor einer teuren Behandlung zu prüfen?
Bei Concordia und DBV sollte der konkrete Tarif zusammen mit Kostenplan, Honorarvereinbarung und gegebenenfalls Klinikangaben geprüft werden. Eine hohe Erstattungsquote ersetzt keine Prüfung von Summengrenzen oder Zusagepflichten. Zusätzlich sind die Beihilfeentscheidung und der gewählte Ergänzungstarif wichtig.
Kann ich wegen Vorerkrankungen bei Concordia oder DBV einen Zuschlag bekommen?
Bei Concordia und DBV wird ein regulärer Neuantrag anhand der Gesundheitsangaben beurteilt. Je nach Befund und Tarif können weitere Unterlagen, ein Risikozuschlag oder eine andere Annahmeentscheidung folgen. Gute Tarifleistungen für Versicherte sind keine Garantie, dass ein neuer Antrag ohne Einschränkungen angenommen wird.
Wie nutze ich den Vergleich zwischen Concordia und DBV für meine Entscheidung?
Legen Sie bei Concordia und DBV zunächst dieselbe Zielausstattung fest: Dienstherr, Beihilfesatz, Wahlleistungen und Beihilfeergänzung. Prüfen Sie anschließend die Unterschiede der konkret benannten Tarife. Ein persönliches Angebot berücksichtigt Ihr Alter, Ihren Gesundheitszustand und Ihre Prioritäten; eine allgemeine Gesellschaftsrangliste kann das nicht ersetzen.
Concordia und DBV: PKV-Tarife weiter vergleichen
Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.
