Inhalt dieser Seite
- DBV und ARAG: Welche PKV-Tarife werden verglichen?
- DBV und ARAG: PKV-Leistungen im direkten Vergleich
- DBV und ARAG: PKV-Beiträge auf gleicher Grundlage
- DBV und ARAG: Tarifnamen, Kürzel und Leistungsstufen
- DBV und ARAG: Worauf kommt es bei dieser PKV-Auswahl an?
- DBV und ARAG: PKV-Leistungen im Behandlungsfall
- DBV und ARAG: Gesundheitsprüfung und PKV-Antrag
- DBV und ARAG: Welche PKV passt zu Ihren Prioritäten?
- Häufige Fragen zur PKV bei DBV und ARAG
DBV oder ARAG: die Kurzantwort
Erst Dienstherr und Beihilfesatz festlegen, dann die genannten Tarifpakete auf dieselben Wahlleistungen und verbleibenden Beihilfelücken prüfen.
- DBV: Tarifgruppe B-U mit BS-U, BW2-U und BN B-U
- ARAG: BeihilfeBest BHB mit BHK, BH1 und BHEB
- Beihilfeergänzung und Wahlleistungen getrennt prüfen.
DBV und ARAG: Welche PKV-Tarife werden verglichen?
DBV vs. ARAG: PKV für Beamte Tarifgruppe B-U und BeihilfeBest als vollständige Bausteinkombinationen
| Einordnung | DBV | ARAG |
|---|---|---|
| Konkret betrachteter Schwerpunkt | Tarifgruppe B-U mit BS-U, BW2-U und BN B-U | BeihilfeBest BHB mit BHK, BH1 und BHEB |
| Andere Kombinationen mit eigenen Bedingungen | Vision B-U mit passenden Ergänzungen | BHB mit BHK |
| Vollständige Anbieterübersicht | DBV PKV-Tarife | ARAG PKV-Tarife |
DBV Vision B-U und die Tarifgruppe B-U sind verschiedene Beihilfetarife. Innerhalb der Tarifgruppe B-U bezeichnet BS-U die Variante ohne allgemeinen Selbstbehalt, BSG-U die Variante mit Eigenbeteiligung. BW2-U ergänzt stationäre Wahlleistungen; BN B-U und BN VisB-U sind der jeweiligen Grundlinie zuzuordnen. Die bloße Angabe DBV B50 lässt diese Unterschiede offen.
ARAG BeihilfeBest besteht aus dem Grundtarif BHB und auswählbaren Ergänzungen. BHK steht für den stationären Wahlleistungsbaustein, BH1 für die zusätzliche Einbettzimmerabsicherung und BHEB für die Beihilfeergänzung. BAB, BAK, BA1 und BAEB sind dem Anwärterschutz zuzuordnen. MedBest MB für Vollversicherte ist kein BeihilfeBest-Tarif.
DBV und ARAG: PKV-Leistungen im direkten Vergleich
| Prüfpunkt | DBV | ARAG |
|---|---|---|
| Grundlage | Tarifgruppe B-U mit BS-U, BW2-U und BN B-U | BeihilfeBest BHB mit BHK, BH1 und BHEB |
| Abweichende Zusammenstellung | Vision B-U mit passenden Ergänzungen | BHB mit BHK |
| Grundtarif | BS-U; Alternative BSG-U mit Selbstbehalt | BeihilfeBest BHB in passender Prozentstufe |
| Stationäre Wahlleistungen | BW2-U; Einbettzimmer über passende Ergänzung BWE-U | BHK für Zweibettzimmer und Privatarzt; BH1 für Einbettzimmer |
| Beihilfeergänzung | BN B-U; bei Vision B-U eigener BN-VisB-U-Baustein | BHEB als eigenständige Beihilfeergänzung |
| Honorare | Tarifgruppe B-U auch über die Höchstsätze; Vision B-U bis Höchstsatz | Honorarregel des BHB-/BHK-Pakets einschließlich Voraussetzungen prüfen |
| Zahnersatz und Zahntechnik | Tarifgruppe B-U ohne die anfängliche Zahnsummenbegrenzung von Vision B-U | BHB und BHEB gemeinsam auf Zahnkosten und verbleibende Beihilfelücken prüfen |
| Psychotherapie | Tarifliche ambulante und stationäre Voraussetzungen getrennt prüfen | Ambulante und stationäre Regeln der BeihilfeBest-Kombination getrennt lesen |
| Hilfsmittel | Umfang, Beschaffung und gegebenenfalls Zusage anhand des B-U-Pakets prüfen | Hilfsmitteldefinition, Bezugsweg und Ergänzungsschutz zusammen prüfen |
| Selbstbehalt | BS-U ohne allgemeinen Selbstbehalt; BSG-U bei 50 % Restkosten mit 275 Euro | Kein allgemeiner Selbstbehalt im berechneten BHB-Paket |
| Anwärter und Übergang | B-UA beziehungsweise Vision B-UA; eigene Umstellung nach Ausbildung | BAB, BAK, BA1 und BAEB; nicht mit dauerhaftem BHB-Beitrag gleichsetzen |
| Berechnungsprofil | 30 Jahre, 50 % Bundesbeihilfe | 30 Jahre, 50 % Bundesbeihilfe |
| Pflegeversicherung | PVB zusätzlich berücksichtigen | PVB zusätzlich berücksichtigen |
| Anwärter | Eigene Kalkulation und Übergangsregeln | Eigene Kalkulation und Übergangsregeln |
| Familie | Eigener Schutz je Angehörigem | Eigener Schutz je Angehörigem |
| Gesundheitsprüfung | Individuelle Antragsbeurteilung | Individuelle Antragsbeurteilung |
DBV und ARAG: PKV-Beiträge auf gleicher Grundlage
Die Beiträge für DBV und ARAG beziehen sich auf dasselbe Profil: 30 Jahre, Beamter mit 50 Prozent Bundesbeihilfe, Beginn 1. Oktober 2026. Ausgewiesen ist jeweils der gesamte Monatsbeitrag einschließlich Pflegepflichtversicherung und gesetzlichem Zuschlag, soweit im Profil vorgesehen. Arbeitgeberzuschüsse, Rückerstattungen und Bonuszahlungen sind nicht abgezogen. Beitragsstand der Beispielrechnung: 28. September 2026.
| Versicherer | Vollständiges Beispielpaket | Gesamtbeitrag / Monat | Selbstbehalt | Klinikschutz |
|---|---|---|---|---|
| DBV | BS 50T-U + B3 50T-U + BN B-U + BW2 50T-U + BWE-U + BZ 50-U + PVB | 398,90 € | 0,00 € jährlich | Einbettzimmer und Privatarzt |
| ARAG | BHB30 + BHB20T + BHK30 + BHK20T + BHEB50 + BH1 + PVB | 324,56 € | 0,00 € jährlich | Einbettzimmer und Privatarzt |
| Versicherer | Krankenversicherung inklusive Zuschlag | Pflegepflicht | Gesamtsumme |
|---|---|---|---|
| DBV | 362,33 € | 36,57 € | 398,90 € |
| ARAG | 287,77 € | 36,79 € | 324,56 € |
Die Preiszeile gehört nur zu der darin genannten Kombination. Tarifgruppe B-U mit BS-U, BW2-U und BN B-U und BeihilfeBest BHB mit BHK, BH1 und BHEB sind keine in allen Einzelheiten identischen Verträge. Bei unterschiedlichen Selbstbehalten lässt sich die Beitragsdifferenz deshalb nicht als reiner Preisvorteil für dieselbe Leistung lesen. Die gewählte Zahnstufe, das Zimmer und die Erstattung bei längeren Therapien müssen ebenfalls berücksichtigt werden.
Für die persönliche Entscheidung werden diese Beispielpakete nochmals mit Ihrem Alter, Ihrer Tätigkeit und Ihrem gewünschten Selbstbehalt gerechnet. Ein individueller Risikozuschlag ist in den dargestellten Werten nicht enthalten. Auch ein anderer Versicherungsbeginn kann einen anderen Beitrag ergeben.
Die Beihilfe ist kein Arbeitgeberzuschuss zum hier dargestellten Beitrag. Sie beteiligt sich nach ihren Regeln an beihilfefähigen Behandlungskosten. Deshalb wird der ausgewiesene PKV-Beitrag nicht noch einmal halbiert. Für einen Landesbeamten mit abweichendem Dienstherrn, einen Anwärter oder einen Pensionär ist ein gesondertes Profil erforderlich.
Ein höherer Selbstbehalt kann den Beitrag senken, verlagert aber Kosten in das Behandlungsjahr. Tarifliche Leistungslücken können zusätzlich zum Selbstbehalt entstehen. Für eine belastbare Budgetplanung gehören deshalb zwölf Monatsbeiträge, die mögliche Eigenbeteiligung und eine ausreichende Rücklage nebeneinander. Eine erfolgsabhängige Rückerstattung wird erst dann zum Vorteil, wenn die jeweiligen Bedingungen tatsächlich erfüllt sind.
Nennen Sie Ihre gewünschte Tarifstufe, den Selbstbehalt und die Leistungen, auf die Sie besonderen Wert legen.
DBV und ARAG: Tarifnamen, Kürzel und Leistungsstufen
Bei DBV und ARAG muss die Suche nach einem Tarifnamen zur richtigen Variante führen. Die folgenden Angaben trennen die Produktstufen und Ergänzungen. Leistungen einer höheren Stufe sind nicht automatisch im günstigeren Einstieg enthalten. Die Tabelle zum Monatsbeitrag weiter oben gilt ausschließlich für das dort ausgeschriebene Paket.
DBV Vision B-U (50 % Beihilfe)
| Leistungsbereich | Einordnung im genannten Tarif |
|---|---|
| Selbstbeteiligung | keine |
| Ambulant | bis GOÄ-Höchstsatz |
| Arzneimittel | Eigenanteil max. 100 €/Jahr |
| Zahnersatz | 100 %, Zahnstaffel 1.000 € / 2.000 € |
DBV Tarifgruppe B-U mit BS-U
| Leistungsbereich | Einordnung im genannten Tarif |
|---|---|
| Selbstbeteiligung | keine (BS-U) |
| Arzt und Zahnarzt | auch über die Höchstsätze |
| Zahnersatz / KFO | 100 %, ohne Summenbegrenzung |
| Sehhilfen | 300 € bis 1.000 € alle 2 Jahre |
| Neugeborene | 12 Monate beitragsfrei (Bonus) |
DBV Tarifgruppe B-U mit BSG-U
| Leistungsbereich | Einordnung im genannten Tarif |
|---|---|
| Selbstbeteiligung | 275 € / 165 € / 110 € (50 / 30 / 20 %) |
| Arzt und Zahnarzt | auch über die Höchstsätze |
| Optionsrecht | Wechsel BSG-U → BS-U |
DBV Vision B-UA (Ausbildungstarif)
| Leistungsbereich | Einordnung im genannten Tarif |
|---|---|
| Zahnersatz / Inlays | inkl. fehlendem Beihilfeanteil |
| Umstellung | automatisch in Vision B-U bei Verbeamtung |
DBV Tarifgruppe B-UA (Ausbildungstarif)
| Leistungsbereich | Einordnung im genannten Tarif |
|---|---|
| Zahn | ohne Summenbegrenzung, kein Heil- und Kostenplan nötig |
| Umstellung | automatisch in Tarifgruppe B-U |
ARAG Beihilfe-Welt: BeihilfeBest, BeihilfeKlinik, BeihilfeEinbett, BeihilfeErgänzungBest
| Leistungsbereich | Einordnung im genannten Tarif |
|---|---|
| Grundtarif | BeihilfeBest (BHB): ambulant, Zahn, stationär |
| Wahlleistungen | BeihilfeKlinik (BHK) Chefarzt/Zweibett, BeihilfeEinbett (BH1) |
| Beihilfelücken | BeihilfeErgänzungBest (BHEB) |
| Sehhilfen / LASIK | 600 € in 24 Monaten / 4.000 € in 5 Jahren |
| Ausland | weltweit inkl. Rücktransport |
ARAG Beihilfe-Welt für Anwärter
| Leistungsbereich | Einordnung im genannten Tarif |
|---|---|
| Bausteine | BAB, BAK, BA1, BAEB |
| Alterungsrückstellung | keine (Anwärtertarif) |
| Nach dem Vorbereitungsdienst | bis 12 Monate 100 % Erstattung |
| Upgrade | zum 6. Versicherungsjahr ohne Gesundheitsprüfung |
ARAG Beihilfetarife 211 / 241 / 521 für Kinder
| Leistungsbereich | Einordnung im genannten Tarif |
|---|---|
| Beihilfe | 80 % (Bund) |
| Ambulant | Tarif 211 |
| Stationär | Tarif 241 |
| Zahn | Tarif 521 |
DBV und ARAG: Worauf kommt es bei dieser PKV-Auswahl an?
Privatklinik und Wahlarzt: auf die Kostengrundlage achten
Tarifgruppe B-U und BeihilfeBest als vollständige Bausteinkombinationen
Einbettzimmer und Chefarztbehandlung sind sichtbare Komfortmerkmale, aber nicht die gesamte stationäre Absicherung. Bei einer teuren Behandlung können die allgemeinen Krankenhauskosten, eine abweichende Honorarvereinbarung und die Zulässigkeit der gewählten Klinik wesentlich größere Beträge verursachen. Auch ein Tarif mit Einbettzimmer muss daher auf Privatkliniken und besondere Einrichtungen geprüft werden.
Eine Erstattung bis zu einem Mehrfachen der Kosten nach Krankenhausentgeltgesetz bezieht sich auf einen gesetzlich bestimmten Vergleichswert. Sie bedeutet nicht, dass der Versicherer ein Mehrfaches jeder Privatrechnung bezahlt. Liegt die tatsächliche Klinikrechnung oberhalb der tariflich anerkannten Vergleichskosten, kann trotz einer scheinbar hohen Prozentangabe ein erheblicher Eigenanteil verbleiben. Die konkrete Klinik sollte vor einer geplanten Aufnahme eine nachvollziehbare Kostenaufstellung liefern.
Gemischte Anstalten verbinden beispielsweise Akutbehandlung mit Kur- oder Rehabilitationsangeboten. Hier können besondere Zusagepflichten gelten. Deshalb ist die Frage nach der Einrichtung getrennt von der Frage nach dem Zimmer zu beantworten. Für Notfälle, medizinisch notwendige Transporte und eine anschließende Rehabilitation sind wiederum eigene Leistungsregeln zu prüfen. Das verhindert, dass ein einziges Komfortmerkmal als Ersatz für einen vollständigen Klinikvergleich dient.
Vision B-U begrenzt ambulante Honorare auf die GOÄ-Höchstsätze; die Tarifgruppe B-U reicht darüber hinaus. BSG-U hat bei 50 Prozent Restkostenschutz 275 Euro Selbstbehalt; BS-U verzichtet auf diesen allgemeinen Eigenbehalt. Die Zahnstaffel von Vision B-U ist von der Tarifgruppe B-U ohne entsprechende Summenbegrenzung zu trennen. Anwärtervarianten B-UA und Vision B-UA dürfen nicht mit den dauerhaften Beiträgen nach der Ausbildung verglichen werden.
BHB, BHK und BHEB erfüllen verschiedene Aufgaben; eine Quote im Grundtarif ersetzt keinen Ergänzungstarif. BH1 ist bei einem Vergleich mit Einbettzimmerangeboten ausdrücklich einzubeziehen. Anwärterleistungen und Übergangsrechte müssen anhand der BAB-Kombination geprüft werden. Die Beihilfeergänzung ist insbesondere bei Zahn- und Hilfsmittelrechnungen neben dem Restkostentarif zu lesen.
DBV und ARAG: PKV-Leistungen im Behandlungsfall
Bei DBV Tarifgruppe B-U mit BS-U, BW2-U und BN B-U und ARAG BeihilfeBest BHB mit BHK, BH1 und BHEB entsteht die Absicherung aus dem Zusammenspiel von Beihilfe und privatem Vertrag. Ein Restkostentarif mit 50 Prozent ergänzt grundsätzlich den entsprechend vorgesehenen Anteil. Er übernimmt nicht automatisch jede Position, die die Beihilfestelle ablehnt. Dafür sind die Leistungsvoraussetzungen des Grundtarifs und der gewählten Ergänzung entscheidend.
Beispiel einer vereinfachten Rechnung: Von 4.000 Euro erkennt die Beihilfe nur 3.000 Euro als beihilfefähig an. Bei einem Satz von 50 Prozent beträgt ihre Zahlung dann 1.500 Euro. Erkennt die PKV für ihren 50-Prozent-Anteil die vollen 4.000 Euro an, zahlt sie dafür 2.000 Euro. Es bleiben 500 Euro offen. Ob die Ergänzung diese Lücke schließt, hängt von der konkreten Rechnungsposition und der vereinbarten Klausel ab. Aus der Rechnung folgt keine allgemeine Zusage für jeden Beihilfeergänzungstarif.
Genau deshalb sind Vision B-U mit passenden Ergänzungen und BHB mit BHK nicht bloß billigere Schreibweisen der höher ausgestatteten Pakete. Der Beitrag einer Kombination ohne die passende Ergänzung kann niedriger ausfallen, während bei bestimmten Rechnungen ein zusätzlicher Eigenanteil bleibt. Vor der Entscheidung sollten Sie eine große Zahnrechnung, eine teure Hilfsmittelversorgung und eine geplante Privatklinikbehandlung jeweils gedanklich durch beide Verträge führen.
Bei einer stationären Behandlung sind zunächst allgemeine Krankenhauskosten und Wahlleistungen zu unterscheiden. Ein Zweibettzimmerbaustein beantwortet die Frage nach einem Einbettzimmer nicht. Ein Privatarztbaustein beantwortet wiederum nicht abschließend, ob eine beliebig hohe Honorarvereinbarung anerkannt wird. Die Beihilfe kann für dieselbe Rechnung andere Grenzen anwenden als der Versicherer. Gerade die verbleibende Differenz ist für die Ergänzung relevant.
Der Dienstherr muss in beiden Angeboten übereinstimmen. Bund und Länder haben unterschiedliche Beihilfevorschriften, beispielsweise bei Wahlleistungen, Selbstbehalten oder berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Ein Vergleich mit Bundesbeihilfe ist deshalb keine Beitragszusage für jedes Bundesland. Bei einem Dienstherrnwechsel muss geprüft werden, ob die bestehende Tarifkombination passend angepasst werden kann und welche Fristen dafür gelten.
Auch die Prozentstufe ist nicht für das gesamte Leben unveränderlich. Familienereignisse oder der Eintritt in den Ruhestand können den Beihilfesatz nach den einschlägigen Regeln verändern. Dafür braucht der Vertrag ein geeignetes Anpassungsrecht. Eine geteilte Absicherung in einen dauerhaften und einen später entfallenden Anteil sollte im Angebot verständlich erklärt werden. Die Zahl hinter einem Tarifkürzel ist deshalb ebenso wichtig wie der Produktname.
Anwärtertarife sind gesondert zu betrachten. Ihre niedrigeren Beiträge können mit einer besonderen Kalkulation während der Ausbildung zusammenhängen. Für eine langfristige Entscheidung sind der spätere Vollbeitrag im Beihilfetarif, die Umstellung nach der Ausbildung und ein möglicher Zeitraum zwischen zwei Dienstverhältnissen relevant. Ein günstiges erstes Ausbildungsjahr allein ist kein belastbarer Vergleich über Jahrzehnte.
Für Familien kommt hinzu, dass der Ehepartner und jedes Kind einen eigenen Status haben. Die private Absicherung des Beamten führt nicht automatisch zu kostenlosem Schutz für Angehörige. Beihilfeanspruch, Einkommensgrenzen und gegebenenfalls gesetzliche Familienversicherung müssen getrennt geklärt werden. Erst anschließend ist die passende Kinder- oder Ehepartnerkombination bei DBV und ARAG zu berechnen.
Beschreiben Sie Ihre Prioritäten. So lässt sich die Tarifauswahl auf Ihren tatsächlichen Bedarf ausrichten.
DBV und ARAG: Gesundheitsprüfung und PKV-Antrag
DBV Tarifgruppe B-U mit BS-U, BW2-U und BN B-U und ARAG BeihilfeBest BHB mit BHK, BH1 und BHEB werden vor einem regulären Neuabschluss nicht allein nach dem gewünschten Beitrag ausgewählt. Die Gesundheitsprüfung kann das Ergebnis wesentlich beeinflussen. Behandlungen, Beschwerden, Untersuchungen und empfohlene Maßnahmen sind entsprechend den tatsächlich gestellten Fragen anzugeben. Entscheidend ist der Wortlaut des jeweiligen Antrags einschließlich der abgefragten Zeiträume.
Wer seine Unterlagen zunächst ordnet, vermeidet widersprüchliche oder unvollständige Angaben. Hilfreich sind Arztberichte, Medikamentenangaben und bei abgeschlossenen Behandlungen ein nachvollziehbarer Verlauf. Eine pauschale Vermutung, ein alter Befund spiele keine Rolle mehr, ist keine zuverlässige Grundlage. Für die Vorbereitung hilft der Gesundheitsfragen-Check mit Abfragezeiträumen; er ersetzt die verbindlichen Fragen des Versicherers nicht.
Ein Risikozuschlag verändert den persönlichen Beitrag und kann die Reihenfolge zweier Beispielangebote umkehren. Deshalb sollte die fachlich geeignete Tarifauswahl mit der tatsächlichen Annahmeentscheidung zusammengeführt werden. Ein Tarif mit günstigerem Standardbeitrag ist nach einem Zuschlag nicht automatisch die wirtschaftlich bessere Lösung. Umgekehrt sollte eine leichtere Annahme nicht dazu führen, eine wichtige dauerhafte Leistungslücke zu übersehen.
Bei einem bestehenden Vertrag kommt die Wechselentscheidung hinzu. Kündigen Sie den bisherigen Schutz erst, wenn der Anschluss verbindlich geklärt ist. Vergleichen Sie dabei auch den bestehenden Tarif und mögliche Änderungen beim bisherigen Versicherer. Ein Neuabschluss kann andere Bedingungen, neue anfängliche Begrenzungen und eine erneute Gesundheitsprüfung bedeuten. Die Frage nach einem Anbieterwechsel ist damit umfassender als die Suche nach einem niedrigeren Monatsbeitrag.
Für die Angebotsanfrage sind neben den Gesundheitsangaben die gewünschte Tarifstufe, das Eintrittsalter und Dienstherr, Beihilfesatz und Beamtenstatus hilfreich. Schreiben Sie ausdrücklich dazu, ob Sie Tarifgruppe B-U mit BS-U, BW2-U und BN B-U oder BeihilfeBest BHB mit BHK, BH1 und BHEB im Blick haben. So bleibt nachvollziehbar, welches Leistungsniveau angefragt wurde und welche Alternativen tatsächlich dazu passen.
DBV und ARAG: Welche PKV passt zu Ihren Prioritäten?
Erst Dienstherr und Beihilfesatz festlegen, dann die genannten Tarifpakete auf dieselben Wahlleistungen und verbleibenden Beihilfelücken prüfen.
Für DBV und ARAG ist die sinnvollste Reihenfolge: zunächst unverzichtbare Leistungen bestimmen, danach die konkrete Kombination festlegen und erst dann den vollständigen Beitrag bewerten. Eine hohe Brillenpauschale oder eine mögliche Rückerstattung sollte eine erhebliche Begrenzung bei längerer Therapie, teuren Hilfsmitteln oder einer Klinikbehandlung nicht verdecken. Die wichtigen PKV-Leistungen helfen dabei, solche Kostenrisiken systematisch zu gewichten.
Legen Sie Ihre Prioritäten schriftlich fest. Beispielsweise können freie Facharztwahl, starke Psychotherapieleistungen und eine passende Privatklinikregel unverzichtbar sein, während ein höherer allgemeiner Selbstbehalt akzeptabel ist. Eine andere Person gewichtet Familienleistungen oder einen möglichst geringen Eigenanteil stärker. Beide Entscheidungen können nachvollziehbar sein, ohne dass einer der Versicherer pauschal für jeden Kunden besser wäre.
Der Vergleich sollte am Ende zwei vollständige und verständliche Angebote liefern. Dazu gehören die ausgeschriebenen Tarifnamen, die Bausteinkürzel, die Selbstbehalte und der reguläre Gesamtbeitrag. Bedingte Vorteile werden daneben ausgewiesen. Offene Fragen zu geplanten Behandlungen werden vor dem Abschluss geklärt. Damit bleibt die Entscheidung auch dann nachvollziehbar, wenn später tatsächlich eine größere Rechnung eingereicht wird.
Lassen Sie die gewünschte Tarifausstattung und Ihre persönlichen Voraussetzungen gemeinsam prüfen.
Häufige Fragen zur PKV bei DBV und ARAG
Was unterscheidet DBV Tarifgruppe B-U mit BS-U, BW2-U und BN B-U von anderen Tarifstufen?
DBV Vision B-U und die Tarifgruppe B-U sind verschiedene Beihilfetarife. Innerhalb der Tarifgruppe B-U bezeichnet BS-U die Variante ohne allgemeinen Selbstbehalt, BSG-U die Variante mit Eigenbeteiligung. BW2-U ergänzt stationäre Wahlleistungen; BN B-U und BN VisB-U sind der jeweiligen Grundlinie zuzuordnen. Die bloße Angabe DBV B50 lässt diese Unterschiede offen.
Welche Tarifkürzel sind bei ARAG in diesem PKV-Duell wichtig?
ARAG BeihilfeBest besteht aus dem Grundtarif BHB und auswählbaren Ergänzungen. BHK steht für den stationären Wahlleistungsbaustein, BH1 für die zusätzliche Einbettzimmerabsicherung und BHEB für die Beihilfeergänzung. BAB, BAK, BA1 und BAEB sind dem Anwärterschutz zuzuordnen. MedBest MB für Vollversicherte ist kein BeihilfeBest-Tarif.
Welche PKV-Tarife von DBV und ARAG sind hier gemeint?
Im Mittelpunkt stehen DBV Tarifgruppe B-U mit BS-U, BW2-U und BN B-U und ARAG BeihilfeBest BHB mit BHK, BH1 und BHEB. Vision B-U mit passenden Ergänzungen beziehungsweise BHB mit BHK sind andere Kombinationen oder Leistungsstufen. Die jeweilige Preiszeile nennt deshalb immer das vollständige berechnete Paket.
Ist DBV oder ARAG günstiger?
DBV BS 50T-U + B3 50T-U + BN B-U + BW2 50T-U + BWE-U + BZ 50-U + PVB: 398,90 € Gesamtbeitrag im genannten Beispiel. ARAG BHB30 + BHB20T + BHK30 + BHK20T + BHEB50 + BH1 + PVB: 324,56 € Gesamtbeitrag im genannten Beispiel. Grundlage sind 30 Jahre und 50 Prozent Bundesbeihilfe, Beginn 1. Oktober 2026, einschließlich Pflegepflicht und vorgesehenem gesetzlichem Zuschlag. Selbstbehalte und die vollständig genannten Tarifbausteine sind zusätzlich zu vergleichen; Zuschüsse oder Rückerstattungen sind nicht abgezogen.
Sind die Tarifstufen bei DBV und ARAG leistungsgleich?
Nein. DBV Tarifgruppe B-U mit BS-U, BW2-U und BN B-U und ARAG BeihilfeBest BHB mit BHK, BH1 und BHEB unterscheiden sich in den Vertragsbedingungen. Auch innerhalb beider Gesellschaften sind höhere Stufen nicht allein durch einen anderen Selbstbehalt definiert. Die vollständige Kombination entscheidet über die Erstattung bei Zahnbehandlung, Therapie oder Krankenhaus.
Was ist bei DBV und ARAG vor einer teuren Behandlung zu prüfen?
Bei DBV und ARAG sollte der konkrete Tarif zusammen mit Kostenplan, Honorarvereinbarung und gegebenenfalls Klinikangaben geprüft werden. Eine hohe Erstattungsquote ersetzt keine Prüfung von Summengrenzen oder Zusagepflichten. Zusätzlich sind die Beihilfeentscheidung und der gewählte Ergänzungstarif wichtig.
Kann ich wegen Vorerkrankungen bei DBV oder ARAG einen Zuschlag bekommen?
Bei DBV und ARAG wird ein regulärer Neuantrag anhand der Gesundheitsangaben beurteilt. Je nach Befund und Tarif können weitere Unterlagen, ein Risikozuschlag oder eine andere Annahmeentscheidung folgen. Gute Tarifleistungen für Versicherte sind keine Garantie, dass ein neuer Antrag ohne Einschränkungen angenommen wird.
Wie nutze ich den Vergleich zwischen DBV und ARAG für meine Entscheidung?
Legen Sie bei DBV und ARAG zunächst dieselbe Zielausstattung fest: Dienstherr, Beihilfesatz, Wahlleistungen und Beihilfeergänzung. Prüfen Sie anschließend die Unterschiede der konkret benannten Tarife. Ein persönliches Angebot berücksichtigt Ihr Alter, Ihren Gesundheitszustand und Ihre Prioritäten; eine allgemeine Gesellschaftsrangliste kann das nicht ersetzen.
DBV und ARAG: PKV-Tarife weiter vergleichen
Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.
