Ingenieur betrachtet Versicherungsunterlagen auf einer Dachterrasse
INTER QMP und LKH GUP: Hohe Therapiequoten ersetzen nicht den Blick auf Klinikgrenzen, Zahn und Auslandsschutz.

PKV Anbieter Duelle · Leistungen und Beiträge

INTER oder LKH: PKV-Premiumtarife QMP und GUP im Vergleich

QualiMed Premium QMP von INTER und GesundheitsUpgrade Premium GUP von LKH sind Tarife der privaten Krankenversicherung mit umfangreichen Leistungen. Der Vergleich zeigt konkret, wo beide Tariflinien voneinander abweichen: bei Zahnquote, Hilfsmittelbezug, Heilmittelpreisen, Privatkliniken und Auslandsdauer.

INTER QualiMed Premium 600 und LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium: Welche PKV-Unterschiede entscheiden?

INTER QMP und LKH GUP bieten beide weitreichende ambulante Therapie- und Honorarleistungen. Die Unterschiede sind dennoch relevant: Bei einem Zahnfall, einem teuren Hilfsmittel oder einem längeren Auslandsaufenthalt kann sich die Erstattung deutlich auseinanderentwickeln. QMP 600 U und GUP500 sind unterschiedliche Selbstbehaltsstufen.

INTER und LKH: monatliche PKV-Beispielbeiträge mit 35 Jahren

Selbstständig · Versicherungsbeginn 01.10.2026 · inklusive gesetzlichem 10-%-Zuschlag · ohne Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld. Keine Abzüge für Arbeitgeberzuschuss, Beitragsrückerstattung oder Stundung. Berechnung vom 28.09.2026.

INTER QualiMed Premium 600

773,84 € / Monat

Beispiel: QMP 600 U
Selbstbehalt: 600 € pro Jahr.

Jahresbeitrag: 9.286,08 €.

LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium

741,59 € / Monat

Beispiel: GUP500
Selbstbehalt: 500 € pro Jahr.

Jahresbeitrag: 8.899,08 €.

Die Beispiele haben dieselbe Alters- und Beitragsbasis, aber unterschiedliche Selbstbehaltsregeln beziehungsweise Leistungsumfänge. Ein niedrigerer Beitrag bedeutet deshalb nicht automatisch niedrigere Gesamtkosten. Pflegepflichtversicherung und ein bedarfsgerechtes Krankentagegeld kommen hinzu; Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge können den persönlichen Beitrag verändern.

INTER QMP und LKH GUP bei Zahnbehandlung und Implantaten

INTER QMP sieht für Zahnersatz und Implantate grundsätzlich 90 Prozent vor, LKH GUP 100 Prozent. Zusätzlich gelten unterschiedliche Zahnstaffeln. Bei QMP sind die ersten 12, 24, 36 und 48 Monate relevant; GUP verwendet Kalenderjahre mit eigener Staffel. Dadurch kann selbst das Datum des Vertragsbeginns beeinflussen, welche Anfangsgrenze bei einer späteren Behandlung gilt.

Hilfs- und Heilmittel bei INTER QMP und LKH GUP: Bezugsweg und Preisrahmen

Bei INTER QMP kann die vorherige Zusage oder der Bezug über INTER für Hilfsmittel oberhalb von 300 Euro entscheidend sein. LKH GUP beschreibt einen offenen Hilfsmittelkatalog mit seinen eigenen Erstattungsvoraussetzungen. Für Heilmittel nennt GUP einen Rahmen bis 150 Prozent der Bundesbeihilfe-Höchstbeträge. Ein Vergleich sollte deshalb sowohl konkrete Therapiepreise als auch Anschaffung, Wartung und Ersatz technischer Hilfsmittel berücksichtigen.

Privatkliniken bei INTER QualiMed Premium und LKH GesundheitsUpgrade Premium

INTER QMP und LKH GUP enthalten unterschiedliche Vergleichskostenmodelle für allgemeine Privatklinikleistungen. Die Prozentangaben von grundsätzlich 200 beziehungsweise 250 Prozent beziehen sich nicht ohne Weiteres auf dieselbe Bezugsgröße. Deshalb ist 250 Prozent nicht automatisch ein Viertel mehr Auszahlung als 200 Prozent. Für eine geplante Behandlung braucht es den tatsächlichen Kostenvoranschlag und die tarifliche Vergleichsrechnung.

Längere Auslandsaufenthalte bei INTER und LKH vorbereiten

LKH GUP nennt außerhalb EU/EWR zunächst zwölf Monate Aufenthaltsschutz und vertragliche Verlängerungsmöglichkeiten. INTER verwendet nach sechs Monaten Regeln zur Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts, die je nach Staat eine Vereinbarung erfordern können. Beide Konstruktionen sind vor einer längeren Reise oder Arbeit im Ausland konkret zu klären. Eine Auslandsreisekrankenversicherung kann insbesondere beim Rücktransport ergänzen, ersetzt aber keine Zustimmung zur Vertragsfortführung bei einem Umzug.

Rechenbeispiel für eine Behandlung

Zahnersatz mit 7.000 Euro anerkannten Kosten

Nach Ablauf der Anfangsbegrenzungen ergeben 90 Prozent in QMP 6.300 Euro und 100 Prozent in GUP 7.000 Euro. Der rechnerische Abstand beträgt 700 Euro vor dem jeweiligen allgemeinen Selbstbehalt und setzt vollständig anerkannte Rechnungsbestandteile voraus.

Vereinfachtes Leistungsbeispiel, keine individuelle Leistungszusage.

INTER und LKH PKV: Die fünf wichtigsten Vergleichspunkte

Bei INTER QualiMed Premium 600 und LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium sind diese Leistungsregeln besonders relevant. Gleiche Angaben bleiben sichtbar, wenn sie für die Entscheidung wichtig sind. Die vollständige Tabelle folgt darunter.

Leistungsvergleich: INTER QualiMed Premium 600 und LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium
LeistungsmerkmalINTER QualiMed Premium 600LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium
Heilmittel100 % für verordnete Heilmittel durch staatlich geprüfte Gesundheitsfachberufe, einschließlich Physio-, Ergo- und Logotherapie.100 % für verordnete Heilmittel einschließlich Ergo- und Logopädie, bis 150 % der Bundesbeihilfe-Höchstbeträge.
HilfsmittelOffener Katalog: 100 % bis 300 € oder bei Bezug über INTER/vorheriger Zusage; sonst über 300 € nur 80 %. Wartung/Reparatur nur nach vorheriger Genehmigung.Offener Katalog: medizinisch notwendige verordnete Hilfsmittel 100 %, einschließlich Anpassung, Reparatur und Wartung. Keine Erstattung gewöhnlicher Gebrauchsgegenstände.
PrivatklinikenAllgemeine Leistungen in Privatkliniken ohne KHEntgG/BPflV-Abrechnung begrenzt auf 200 % entsprechender Entgelte eines Plankrankenhauses; Wahlleistungen nur im versicherten Umfang.Allgemeine Privatklinikleistungen bis 250 % der vergleichbaren Kosten eines Krankenhauses der Maximalversorgung am Wohnort. Diese Grenze entfällt bei akuten Notfällen und im Ausland.
Zahnersatz, Implantate und KieferorthopädieZahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie: 90 %; KFO-Altersgrenze beachten.Zahnersatz, Inlays, Implantate und KFO 100 %. KFO bei Beginn vor 21, ohne Altersgrenze bei Unfall oder schwerer Erkrankung.
Weltweiter VersicherungsschutzWeltweiter Schutz. Nach sechs Monaten Auslandsaufenthalt greifen Regeln zur Wohnsitzverlegung: außerhalb EWR/Schweiz Fortführungsvereinbarung nötig, innerhalb EWR/Schweiz ggf. Begrenzung auf deutsche Leistungen bzw. Zuschlag.EU/EWR versichert; außerhalb dieser Staaten vorübergehend bis zwölf Monate, mit Vereinbarung und ggf. Zuschlag zweimal um jeweils bis zu fünf Jahre verlängerbar.

Die Angaben gelten im tariflichen Umfang. Quoten, Preisgrenzen, allgemeiner Selbstbehalt und erforderliche Zusagen sind gemeinsam zu beachten.

INTER und LKH PKV: Leistungen von QualiMed Premium 600 und LKH-GesundheitsUpgrade Premium

Der PKV-Leistungsvergleich zeigt INTER QualiMed Premium 600 und LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium mit ihren jeweiligen Erstattungsgrenzen. Abweichende Beschreibungen sind farblich hervorgehoben; die Farbe ist keine Qualitätsbewertung. Selbstbehalte, Gebührenregelungen und erforderliche Zusagen gelten zusätzlich.

Leistungsvergleich: INTER QualiMed Premium 600 und LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium
LeistungsmerkmalINTER QualiMed Premium 600LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium
Selbstbehalt600 Euro pro Jahr; ambulante und zahnärztliche Leistungen sowie digitale Gesundheitsanwendungen. Bei unterjährigem Beginn anteilig; tariflich begünstigte Vorsorge ausgenommen.Selbstbehalt: 0 / 500 / 900 / 1.800 € im Jahr
Ärztliche Behandlung und Arztwahl100 %, auch über GOÄ-Höchstsatz im tariflichen Umfang.100 %; freie Arztwahl einschließlich direktem Facharztzugang.
Arznei- und Verbandmittel100 %; verschreibungspflichtige Verhütungsmittel bis 150 Euro Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr.Verordnete Arznei- und Verbandmittel aus der Apotheke 100 %; nicht verordnete Apothekenmittel zusätzlich bis 100 € im Kalenderjahr.
Arzthonorare ambulant (GOÄ)Über GOÄ-Höchstsätze hinaus im tariflichen Umfang.Ambulant auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus; keine Erstattung unangemessener Vergütungen.
Heilmittel100 % für verordnete Heilmittel durch staatlich geprüfte Gesundheitsfachberufe, einschließlich Physio-, Ergo- und Logotherapie.100 % für verordnete Heilmittel einschließlich Ergo- und Logopädie, bis 150 % der Bundesbeihilfe-Höchstbeträge.
HilfsmittelOffener Katalog: 100 % bis 300 € oder bei Bezug über INTER/vorheriger Zusage; sonst über 300 € nur 80 %. Wartung/Reparatur nur nach vorheriger Genehmigung.Offener Katalog: medizinisch notwendige verordnete Hilfsmittel 100 %, einschließlich Anpassung, Reparatur und Wartung. Keine Erstattung gewöhnlicher Gebrauchsgegenstände.
Hörgeräte100 % bis 2.500 € je Ohr. Gleichartige Versorgung höchstens einmal/Kalenderjahr bei nachgewiesenem Bedarf und fehlender längerer Gebrauchsfähigkeit.Medizinisch notwendige verordnete Hörgeräte einschließlich Otoplastiken und Cochlea-Implantate 100 % im offenen Hilfsmittelkatalog.
Orthopädische Schuhe100 % bis 1.000 € pro Paar; erneute gleichartige Versorgung bei nachgewiesenem Bedarf und fehlender längerer Gebrauchsfähigkeit.Medizinisch notwendige verordnete orthopädische Schuhe und Einlagen 100 %.
Brille, Kontaktlinsen und SehkorrekturSehhilfen bis 500 € innerhalb der jeweils zurückliegenden 24 Monate. Operative Sehkorrektur (z. B. LASIK) bis 1.500 € je Auge; erneuter Anspruch frühestens nach fünf Jahren.Sehhilfen bis 1.000 € in drei Kalenderjahren; operative Sehkorrektur bis 2.500 € je Auge in zwei Kalenderjahren.
Ambulante Psychotherapie100 % ohne tarifliche Sitzungsobergrenze bei Ärzten bzw. approbierten Psychotherapeuten in eigener Praxis.Ambulante Psychotherapie 100 %, ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Stationäre PsychotherapieMedizinisch notwendige stationäre Psychotherapie im tariflichen Krankenhausumfang; ambulante Sitzungsgrenzen gelten hierfür nicht. Bei gemischten Anstalten vorherige Zusage.Medizinisch notwendige stationäre Behandlung in Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie im Rahmen der Krankenhausleistungen versichert.
Heilpraktiker und Alternativmedizin100 % bis 3.000 Euro Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr. Der Rechnungsbetrag umfasst auch die zugehörigen Arzneimittel; GebüH-/Hufeland-Regeln und tarifliche Honorargrenzen gelten.Heilpraktiker nach GebüH bis 2.000 € pro Kalenderjahr; zusätzlich Methoden des Hufelandverzeichnisses.
Vorsorge und Schutzimpfungen100 % für tarifliche Vorsorge und Schutzimpfungen. Reiseimpfungen nur gegen die im Tarif genannten Krankheiten (Hepatitis A/B, Typhus, Malaria, Gelbfieber, Cholera). Nur begünstigte Leistungen gemäß Anlage 1 sowie tarifliche Zahnvorsorge bleiben SB-/BRE-neutral; eigenständige Rechnung mit den vorgesehenen GOÄ-/GOZ-Ziffern erforderlich. Sonstige Vorsorge nicht automatisch begünstigt.100 % für Vorsorge auch über gesetzliche Programme hinaus. STIKO-Impfungen einschließlich Reiseimpfungen und Malariaprophylaxe.
Kur und RehabilitationBis 28 Tage innerhalb von drei Jahren im tariflichen Umfang.Ärztlich verordnete Kur-/Sanatoriumsbehandlung bis 3.000 € in 3 Kalenderjahren, einschließlich tariflicher Unterkunft, Behandlung, Arznei-/Kurmittel und Kurtaxe. Medizinische Reha/AHB gesondert nach Tarif.
Krankenhaus, Zimmer und WahlarztEin-/Zweibettzimmer, Chefarzt über Höchstsatz Rooming-in: Unterkunft und Verpflegung einer Begleitperson bei Kindern unter 13 Jahren auf ärztliches Anraten, bis 28 Tage; Krankenhausbescheinigung erforderlich.100 % allgemeine Krankenhausleistungen, Ein- oder Zweibettzimmer sowie Wahl-/Belegarzt.
Arzthonorare stationär (GOÄ)Privatärztliche Behandlung auch über GOÄ-Höchstsatz.Gesonderte Wahl-/Belegarztleistungen auch über GOÄ-Höchstsätze hinaus.
PrivatklinikenAllgemeine Leistungen in Privatkliniken ohne KHEntgG/BPflV-Abrechnung begrenzt auf 200 % entsprechender Entgelte eines Plankrankenhauses; Wahlleistungen nur im versicherten Umfang.Allgemeine Privatklinikleistungen bis 250 % der vergleichbaren Kosten eines Krankenhauses der Maximalversorgung am Wohnort. Diese Grenze entfällt bei akuten Notfällen und im Ausland.
Gemischte AnstaltenVor Behandlungsbeginn schriftliche Leistungszusage erforderlich. Ausnahme für Anschlussrehabilitation unter den Voraussetzungen der Rahmenbedingungen.Leistungen gemischter Krankenanstalten ausdrücklich eingeschlossen. Krankenhausbehandlung, Reha und Kur werden nach den jeweils eigenen Tarifregeln erstattet.
Ersatz-Krankenhaustagegeld50 €/Tag ohne Privatarzt plus 50 € ohne Ein-/Zweibettzimmer; Kinder bis 15 Jahre jeweils Hälfte, am Entlassungstag nur Arztanteil.Ab 21 Jahren je 50 €/Tag für Verzicht auf Wahl-/Belegarzt und auf gesonderte Unterkunft, zusammen bis 100 €/Tag; bis 20 Jahre jeweils die Hälfte. Nur bei Abrechnung nach KHEntgG/BPflV.
Zahnbehandlung und ZahnreinigungZahnbehandlung 100 %. PZR zweimal/Kalenderjahr; begünstigte Vorsorge ohne Anrechnung auf SB/BRE.Zahnbehandlung 100 %; Zahnvorsorge und professionelle Zahnreinigung bis zweimal pro Kalenderjahr 100 %, außerhalb der Zahnstaffel.
Zahnersatz, Implantate und KieferorthopädieZahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie: 90 %; KFO-Altersgrenze beachten.Zahnersatz, Inlays, Implantate und KFO 100 %. KFO bei Beginn vor 21, ohne Altersgrenze bei Unfall oder schwerer Erkrankung.
ZahnstaffelKumulierte Erstattungsgrenzen: 1.200 / 2.400 / 3.600 / 4.800 € innerhalb der ersten 12 / 24 / 36 / 48 Monate; danach keine Staffel, Unfälle ausgenommen. Bei Zahnersatz ab 5.000 € Heil-/Kostenplan vorlegen, sonst Kürzung des Mehrbetrags.Kumulativ 1.250 / 2.500 / 5.000 € in den ersten ein / zwei / drei Kalenderjahren; danach keine Anfangsgrenze. Unfall und definierte Zahnprophylaxe ausgenommen.
Zahnarzthonorare (GOZ)Über GOZ-Höchstsätze hinaus im tariflichen Umfang.Zahnärztliche Leistungen auch über GOZ-/GOÄ-Höchstsätze hinaus.
Stationäre Transporte100 % zum/vom Krankenhaus bis jeweils 100 km, mindestens zum nächsten geeigneten Krankenhaus; auch Verlegung. Privat-Pkw 0,30 €/km.100 % für medizinisch notwendige Rettungs-/Krankentransporte und Fahrten zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus bzw. zur Reha. Behandlungsorte bis 100 km gelten als nächstgelegen.
Weltweiter VersicherungsschutzWeltweiter Schutz. Nach sechs Monaten Auslandsaufenthalt greifen Regeln zur Wohnsitzverlegung: außerhalb EWR/Schweiz Fortführungsvereinbarung nötig, innerhalb EWR/Schweiz ggf. Begrenzung auf deutsche Leistungen bzw. Zuschlag.EU/EWR versichert; außerhalb dieser Staaten vorübergehend bis zwölf Monate, mit Vereinbarung und ggf. Zuschlag zweimal um jeweils bis zu fünf Jahre verlängerbar.
Geplante Behandlung im AuslandMedizinisch notwendige Behandlung bei im jeweiligen Land zugelassenen Behandlern nach örtlichen Abrechnungsregeln/ortsüblichem Niveau; tarifliche Leistungs- und Privatklinikgrenzen bleiben bestehen.Medizinisch notwendige Auslandsbehandlung nach tariflicher örtlicher Gebührenregel; die Grenzen für Privatkliniken und der jeweilige Auslandszeitraum gelten weiter. Vor planbarer Spezialbehandlung Kostenzusage einholen.
Rücktransport aus dem Ausland100 % der Mehrkosten eines medizinisch sinnvollen und wirtschaftlich vertretbaren Rücktransports. Vorher INTER-Zusage und Organisation; andernfalls maximal 5.000 € aus Europa bzw. 10.000 € außerhalb Europas.Medizinisch notwendiger Rücktransport. Sonstige Krankenrücktransporte grundsätzlich bis zum Fünffachen eines Erste-Klasse-Linienflugs; Ausnahme bei fehlender Versorgung und mindestens 14 Tagen Klinikbedarf in Deutschland. Ambulanzflug nur unter enger Notfallvoraussetzung.
KindernachversicherungElternversicherung am Geburtstag genügt; Kind binnen zwei Monaten rückwirkend anmelden. Ohne Risikozuschläge/Wartezeiten bis Elternumfang, niedrigere SB möglich.Anmeldung binnen 2 Monaten rückwirkend zum Ersten des Geburtsmonats, ohne Risikozuschläge, Ausschlüsse oder Wartezeiten. Geburtsschäden und angeborene Krankheiten/Anomalien eingeschlossen; höchstens Elternumfang, niedrigere SB möglich.
Umstellung auf ZusatzversicherungBinnen drei Monaten nach GKV-Pflicht, Familienversicherungs- oder Heilfürsorgeanspruch Wechsel in ergänzende Zusatzversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung/Wartezeit, soweit kein höherer Schutz.Umstellung in GKV-Zusatztarife gleicher Leistungsbereiche bei Eintritt von GKV-Pflicht ohne neue Gesundheitsprüfung; Alterungsrückstellung anteilig anrechenbar.
Options- und UmstellungsrechteOhne neue Gesundheitsprüfung/Wartezeiten zum Ende des 3., 5. und 10. Versicherungsjahres sowie bei Arbeitgeberwechsel oder Wechsel zwischen Anstellung und Selbstständigkeit. Antrag spätestens zwei Monate nach dem Ereignis; Senkung der SB möglich. Bestehende besondere Bedingungen gelten weiter.SB-Senkung innerhalb der Tarifgruppe ab dem vierten Kalenderjahr zum Jahresbeginn ohne Gesundheitsprüfung.

Eine offene Angabe bedeutet nicht „nicht versichert“. Maßgeblich sind die konkrete Vertragsfassung und vereinbarten Bausteine.

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INTER und LKH: Welcher PKV-Tarif passt zu Ihrem Bedarf?

QMP: bei passender SB-Stufe und Bereitschaft, Hilfsmittel vorab mit INTER abzustimmen.

GUP: insbesondere bei hoher Zahnquote, längeren Auslandsaufenthalten und erweitertem Heilmittelpreisrahmen prüfen.

Bei einem Versichererwechsel zählen zusätzlich Gesundheitsprüfung, bereits zurückgelegte Versicherungszeiten und die Behandlung von Alterungsrückstellungen. Kündigen Sie bestehenden Schutz erst nach verbindlich bestätigtem Anschlussvertrag.

Häufige Fragen zum PKV-Vergleich: INTER QualiMed Premium 600 und LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium

Welche PKV-Leistungen unterscheiden INTER QualiMed Premium 600 und LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium?

Im PKV-Vergleich von INTER QualiMed Premium 600 und LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium kommt es auf die konkreten Erstattungsregeln an. INTER QMP und LKH GUP bieten beide weitreichende ambulante Therapie- und Honorarleistungen. Die Unterschiede sind dennoch relevant: Bei einem Zahnfall, einem teuren Hilfsmittel oder einem längeren Auslandsaufenthalt kann sich die Erstattung deutlich auseinanderentwickeln. QMP 600 U und GUP500 sind unterschiedliche Selbstbehaltsstufen.

Welche Eigenkosten zeigt das Leistungsbeispiel zur PKV von INTER und LKH?

Für INTER QualiMed Premium 600 und LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium zeigt das PKV-Leistungsbeispiel folgende Rechnung: Nach Ablauf der Anfangsbegrenzungen ergeben 90 Prozent in QMP 6.300 Euro und 100 Prozent in GUP 7.000 Euro. Der rechnerische Abstand beträgt 700 Euro vor dem jeweiligen allgemeinen Selbstbehalt und setzt vollständig anerkannte Rechnungsbestandteile voraus.

Für wen eignen sich die verglichenen PKV-Tarife von INTER und LKH?

QMP als PKV-Tarif: bei passender SB-Stufe und Bereitschaft, Hilfsmittel vorab mit INTER abzustimmen. LKH GUP als PKV-Tarif: insbesondere bei hoher Zahnquote, längeren Auslandsaufenthalten und erweitertem Heilmittelpreisrahmen prüfen.

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