Frau vergleicht Versicherungsunterlagen im sonnigen Arbeitszimmer
LKH GUK oder GUP: Wie viel zusätzlichen Schutz bieten höhere Zahnquoten und erweiterte Honorargrenzen?

PKV Tarif Duelle · Leistungen und Beiträge

LKH PKV: GUK und GUP im Tarifvergleich

GesundheitsUpgrade Komfort (GUK) und GesundheitsUpgrade Premium (GUP) sind zwei Tarife der privaten Krankenversicherung bei LKH. Der Unterschied liegt nicht nur beim Zimmer im Krankenhaus: Ambulante Honorare, längere Therapien, Zahnersatz und Privatkliniken sind unterschiedlich abgesichert. Wir vergleichen GUK500 und GUP500 mit jeweils 500 Euro Selbstbehalt.

LKH LKH-GesundheitsUpgrade Komfort und LKH-GesundheitsUpgrade Premium: Welche PKV-Unterschiede entscheiden?

LKH GUP erweitert gegenüber GUK vor allem die Erstattung oberhalb der ambulanten Gebührenhöchstsätze, die Zahnquote und mehrere Therapieleistungen. GUK kann passen, wenn Sie diese zusätzlichen Eigenanteile bewusst tragen möchten. Für die Entscheidung zählt der dauerhaft finanzierbare Beitrag zusammen mit den möglichen Behandlungskosten.

LKH: monatliche PKV-Beispielbeiträge mit 35 Jahren

Selbstständig · Versicherungsbeginn 01.10.2026 · inklusive gesetzlichem 10-%-Zuschlag · ohne Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld. Keine Abzüge für Arbeitgeberzuschuss, Beitragsrückerstattung oder Stundung. Berechnung vom 28.09.2026.

LKH LKH-GesundheitsUpgrade Komfort

633,63 € / Monat

Beispiel: GUK500
Selbstbehalt: 500 € pro Jahr.

Jahresbeitrag: 7.603,56 €.

LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium

741,59 € / Monat

Beispiel: GUP500
Selbstbehalt: 500 € pro Jahr.

Jahresbeitrag: 8.899,08 €.

Bei derselben Selbstbehaltsstufe beträgt die Beitragsdifferenz 107,96 € monatlich. Pflegepflichtversicherung und ein bedarfsgerechtes Krankentagegeld kommen hinzu; Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge können den persönlichen Beitrag verändern.

Wo erstattet LKH GUP mehr als GesundheitsUpgrade Komfort?

LKH GUP erstattet ambulante Arzthonorare auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus; GUK begrenzt diesen Bereich auf die Höchstsätze. Bei stationären Wahl- und Belegärzten kann dagegen auch GUK über den Höchstsätzen leisten. Wer nur nach „GOÄ versichert“ fragt, übersieht diesen Unterschied zwischen Praxis und Krankenhaus. Eine wirksame Honorarvereinbarung und die medizinische Notwendigkeit bleiben für die Abrechnung wichtig.

LKH GUK und GUP bei Psychotherapie, Heilmitteln und Zahnersatz

GesundheitsUpgrade Komfort trägt bei ambulanter Psychotherapie 80 Prozent der ersten 30 Sitzungen im Kalenderjahr, anschließend 100 Prozent. GUP sieht hierfür durchgehend 100 Prozent vor. Bei Heilmitteln unterscheiden sich zusätzlich der Erstattungssatz und die zugrunde gelegten Preisgrenzen: Eine höhere Quote allein beantwortet deshalb nicht, wie viel von einer privaten Therapeutenrechnung übrig bleibt. Beim Zahnersatz stehen grundsätzlich 80 Prozent in GUK den 100 Prozent in GUP gegenüber; die jeweiligen Anfangsstaffeln begrenzen frühe Behandlungen.

Welche Privatklinik- und Auslandsregeln unterscheiden LKH GUK und GUP?

LKH GUK begrenzt allgemeine Privatklinikleistungen grundsätzlich auf 150 Prozent der tariflichen Vergleichskosten, GUP auf 250 Prozent. Das ist keine pauschale Zusage, jede Privatrechnung vollständig zu übernehmen. Bei vorübergehenden Aufenthalten außerhalb von EU/EWR unterscheiden sich außerdem drei Monate in GUK und zwölf Monate in GUP. Ein Umzug, ein längerer Aufenthalt und eine gezielt geplante Behandlung erfordern jeweils eine eigene Prüfung.

Später von LKH GUK auf GUP wechseln: Was ist zu beachten?

LKH GUK enthält tarifliche Möglichkeiten zur Höherversicherung zu bestimmten Zeitpunkten. Daraus folgt kein jederzeitiges, voraussetzungsloses Recht auf GUP. Vor einem Abschluss sollten Sie Optionszeitpunkt, Antragsfrist, zulässige Zieltarife und bereits vereinbarte Einschränkungen prüfen. Wer die höheren Leistungen sicher benötigt und sie dauerhaft bezahlen kann, sollte den unmittelbaren Abschluss von GUP dem geplanten späteren Aufstieg gegenüberstellen.

Rechenbeispiel für eine Behandlung

Zahnersatz mit 8.000 Euro anerkannten Kosten

Außerhalb der Anfangsstaffel ergeben 80 Prozent in GUK rechnerisch 6.400 Euro, 100 Prozent in GUP 8.000 Euro. Die Differenz beträgt 1.600 Euro vor einem noch offenen allgemeinen Selbstbehalt. Voraussetzung: Die gesamten 8.000 Euro sind nach den jeweiligen Gebühren- und Tarifregeln anerkannt.

Vereinfachtes Leistungsbeispiel, keine individuelle Leistungszusage.

LKH PKV: Die fünf wichtigsten Vergleichspunkte

Bei LKH LKH-GesundheitsUpgrade Komfort und LKH-GesundheitsUpgrade Premium sind diese Leistungsregeln besonders relevant. Gleiche Angaben bleiben sichtbar, wenn sie für die Entscheidung wichtig sind. Die vollständige Tabelle folgt darunter.

Leistungsvergleich: LKH LKH-GesundheitsUpgrade Komfort und LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium
LeistungsmerkmalLKH LKH-GesundheitsUpgrade KomfortLKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium
Arzthonorare ambulant (GOÄ)Ambulant bis zu den GOÄ-Höchstsätzen.Ambulant auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus; keine Erstattung unangemessener Vergütungen.
Heilmittel80 % der ersten 1.000 € Rechnungsbetrag je Kalenderjahr, darüber 100 %; Heilmittel nach Bundesbeihilfeverordnung bis zu deren Höchstbeträgen.100 % für verordnete Heilmittel einschließlich Ergo- und Logopädie, bis 150 % der Bundesbeihilfe-Höchstbeträge.
Ambulante PsychotherapieAmbulante Psychotherapie: erste 30 Sitzungen im Kalenderjahr 80 %, ab der 31. Sitzung 100 %; keine Sitzungsobergrenze.Ambulante Psychotherapie 100 %, ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
PrivatklinikenAllgemeine Privatklinikleistungen bis 150 % der vergleichbaren Kosten eines Krankenhauses der Maximalversorgung am Wohnort. Diese Grenze entfällt bei akuten Notfällen und im Ausland.Allgemeine Privatklinikleistungen bis 250 % der vergleichbaren Kosten eines Krankenhauses der Maximalversorgung am Wohnort. Diese Grenze entfällt bei akuten Notfällen und im Ausland.
Zahnersatz, Implantate und KieferorthopädieZahnersatz, Inlays, Implantate und KFO 80 %. KFO bei Beginn vor 21, ohne Altersgrenze bei Unfall oder schwerer Erkrankung.Zahnersatz, Inlays, Implantate und KFO 100 %. KFO bei Beginn vor 21, ohne Altersgrenze bei Unfall oder schwerer Erkrankung.

Die Angaben gelten im tariflichen Umfang. Quoten, Preisgrenzen, allgemeiner Selbstbehalt und erforderliche Zusagen sind gemeinsam zu beachten.

LKH PKV: Leistungen von LKH-GesundheitsUpgrade Komfort und LKH-GesundheitsUpgrade Premium

Der PKV-Leistungsvergleich zeigt LKH LKH-GesundheitsUpgrade Komfort und LKH-GesundheitsUpgrade Premium mit ihren jeweiligen Erstattungsgrenzen. Abweichende Beschreibungen sind farblich hervorgehoben; die Farbe ist keine Qualitätsbewertung. Selbstbehalte, Gebührenregelungen und erforderliche Zusagen gelten zusätzlich.

Leistungsvergleich: LKH LKH-GesundheitsUpgrade Komfort und LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium
LeistungsmerkmalLKH LKH-GesundheitsUpgrade KomfortLKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium
SelbstbehaltSelbstbehalt: 0 / 500 / 900 € im JahrSelbstbehalt: 0 / 500 / 900 / 1.800 € im Jahr
Ärztliche Behandlung und Arztwahl100 %; freie Arztwahl einschließlich direktem Facharztzugang.100 %; freie Arztwahl einschließlich direktem Facharztzugang.
Arznei- und VerbandmittelVerordnete Arznei- und Verbandmittel aus der Apotheke 100 %.Verordnete Arznei- und Verbandmittel aus der Apotheke 100 %; nicht verordnete Apothekenmittel zusätzlich bis 100 € im Kalenderjahr.
Arzthonorare ambulant (GOÄ)Ambulant bis zu den GOÄ-Höchstsätzen.Ambulant auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus; keine Erstattung unangemessener Vergütungen.
Heilmittel80 % der ersten 1.000 € Rechnungsbetrag je Kalenderjahr, darüber 100 %; Heilmittel nach Bundesbeihilfeverordnung bis zu deren Höchstbeträgen.100 % für verordnete Heilmittel einschließlich Ergo- und Logopädie, bis 150 % der Bundesbeihilfe-Höchstbeträge.
HilfsmittelOffener Katalog: 100 %; bei über 1.000 € Kosten je Hilfsmittelart/Kalenderjahr LKH vorher informieren und Bezugsweg einhalten, sonst 80 %. Ausnahmen für Notfälle.Offener Katalog: medizinisch notwendige verordnete Hilfsmittel 100 %, einschließlich Anpassung, Reparatur und Wartung. Keine Erstattung gewöhnlicher Gebrauchsgegenstände.
HörgeräteHörgeräte in medizinisch notwendiger Standardausführung 100 %; insoweit keine Bindung an den LKH-Bezugsweg.Medizinisch notwendige verordnete Hörgeräte einschließlich Otoplastiken und Cochlea-Implantate 100 % im offenen Hilfsmittelkatalog.
Orthopädische SchuheOrthopädische Schuhe und Einlagen versichert; Hilfsmittel-Bezugsregel bei über 1.000 € je Art/Kalenderjahr beachten.Medizinisch notwendige verordnete orthopädische Schuhe und Einlagen 100 %.
Brille, Kontaktlinsen und SehkorrekturSehhilfen bis 450 € in drei Kalenderjahren; operative Sehkorrektur bis 1.500 € je Auge in zwei Kalenderjahren.Sehhilfen bis 1.000 € in drei Kalenderjahren; operative Sehkorrektur bis 2.500 € je Auge in zwei Kalenderjahren.
Ambulante PsychotherapieAmbulante Psychotherapie: erste 30 Sitzungen im Kalenderjahr 80 %, ab der 31. Sitzung 100 %; keine Sitzungsobergrenze.Ambulante Psychotherapie 100 %, ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Stationäre PsychotherapieMedizinisch notwendige stationäre Behandlung in Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie im Rahmen der Krankenhausleistungen versichert.Medizinisch notwendige stationäre Behandlung in Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie im Rahmen der Krankenhausleistungen versichert.
Heilpraktiker und AlternativmedizinHeilpraktiker nach GebüH bis 1.000 € pro Kalenderjahr.Heilpraktiker nach GebüH bis 2.000 € pro Kalenderjahr; zusätzlich Methoden des Hufelandverzeichnisses.
Vorsorge und Schutzimpfungen100 % für Vorsorge auch über gesetzliche Programme hinaus. STIKO-Impfungen ohne Reiseimpfungen und Malariaprophylaxe.100 % für Vorsorge auch über gesetzliche Programme hinaus. STIKO-Impfungen einschließlich Reiseimpfungen und Malariaprophylaxe.
Kur und RehabilitationÄrztlich verordnete Kur-/Sanatoriumsbehandlung bis 2.000 € in 3 Kalenderjahren. Medizinische Reha/AHB zu 100 % bis 150 % der GKV-Vergütung, vorrangige Kostenträger zuerst in Anspruch nehmen.Ärztlich verordnete Kur-/Sanatoriumsbehandlung bis 3.000 € in 3 Kalenderjahren, einschließlich tariflicher Unterkunft, Behandlung, Arznei-/Kurmittel und Kurtaxe. Medizinische Reha/AHB gesondert nach Tarif.
Krankenhaus, Zimmer und Wahlarzt100 % allgemeine Krankenhausleistungen, Zweibettzimmer sowie Wahl-/Belegarzt.100 % allgemeine Krankenhausleistungen, Ein- oder Zweibettzimmer sowie Wahl-/Belegarzt.
Arzthonorare stationär (GOÄ)Gesonderte Wahl-/Belegarztleistungen auch über GOÄ-Höchstsätze hinaus.Gesonderte Wahl-/Belegarztleistungen auch über GOÄ-Höchstsätze hinaus.
PrivatklinikenAllgemeine Privatklinikleistungen bis 150 % der vergleichbaren Kosten eines Krankenhauses der Maximalversorgung am Wohnort. Diese Grenze entfällt bei akuten Notfällen und im Ausland.Allgemeine Privatklinikleistungen bis 250 % der vergleichbaren Kosten eines Krankenhauses der Maximalversorgung am Wohnort. Diese Grenze entfällt bei akuten Notfällen und im Ausland.
Gemischte AnstaltenLeistungen gemischter Krankenanstalten ausdrücklich eingeschlossen. Krankenhausbehandlung, Reha und Kur werden nach den jeweils eigenen Tarifregeln erstattet.Leistungen gemischter Krankenanstalten ausdrücklich eingeschlossen. Krankenhausbehandlung, Reha und Kur werden nach den jeweils eigenen Tarifregeln erstattet.
Ersatz-KrankenhaustagegeldAb 21 Jahren je 40 €/Tag für Verzicht auf Wahl-/Belegarzt und auf gesonderte Unterkunft, zusammen bis 80 €/Tag; bis 20 Jahre jeweils die Hälfte. Nur bei Abrechnung nach KHEntgG/BPflV.Ab 21 Jahren je 50 €/Tag für Verzicht auf Wahl-/Belegarzt und auf gesonderte Unterkunft, zusammen bis 100 €/Tag; bis 20 Jahre jeweils die Hälfte. Nur bei Abrechnung nach KHEntgG/BPflV.
Zahnbehandlung und ZahnreinigungZahnbehandlung 100 %; Zahnvorsorge und professionelle Zahnreinigung bis zweimal pro Kalenderjahr 100 %, außerhalb der Zahnstaffel.Zahnbehandlung 100 %; Zahnvorsorge und professionelle Zahnreinigung bis zweimal pro Kalenderjahr 100 %, außerhalb der Zahnstaffel.
Zahnersatz, Implantate und KieferorthopädieZahnersatz, Inlays, Implantate und KFO 80 %. KFO bei Beginn vor 21, ohne Altersgrenze bei Unfall oder schwerer Erkrankung.Zahnersatz, Inlays, Implantate und KFO 100 %. KFO bei Beginn vor 21, ohne Altersgrenze bei Unfall oder schwerer Erkrankung.
ZahnstaffelKumulativ 1.000 / 2.000 / 3.000 € in den ersten ein / zwei / drei Kalenderjahren; danach keine Anfangsgrenze. Unfall und definierte Zahnprophylaxe ausgenommen.Kumulativ 1.250 / 2.500 / 5.000 € in den ersten ein / zwei / drei Kalenderjahren; danach keine Anfangsgrenze. Unfall und definierte Zahnprophylaxe ausgenommen.
Zahnarzthonorare (GOZ)Zahnärztliche Leistungen bis zu den GOZ-/GOÄ-Höchstsätzen.Zahnärztliche Leistungen auch über GOZ-/GOÄ-Höchstsätze hinaus.
Stationäre Transporte100 % für medizinisch notwendige Rettungs-/Krankentransporte und Fahrten zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus bzw. zur Reha. Behandlungsorte bis 100 km gelten als nächstgelegen.100 % für medizinisch notwendige Rettungs-/Krankentransporte und Fahrten zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus bzw. zur Reha. Behandlungsorte bis 100 km gelten als nächstgelegen.
Weltweiter VersicherungsschutzEU/EWR versichert; außerhalb dieser Staaten vorübergehend bis drei Monate, bei medizinisch bedingter Rückreiseunfähigkeit entsprechend länger.EU/EWR versichert; außerhalb dieser Staaten vorübergehend bis zwölf Monate, mit Vereinbarung und ggf. Zuschlag zweimal um jeweils bis zu fünf Jahre verlängerbar.
Geplante Behandlung im AuslandMedizinisch notwendige Auslandsbehandlung nach tariflicher örtlicher Gebührenregel; die Grenzen für Privatkliniken und der jeweilige Auslandszeitraum gelten weiter. Vor planbarer Spezialbehandlung Kostenzusage einholen.Medizinisch notwendige Auslandsbehandlung nach tariflicher örtlicher Gebührenregel; die Grenzen für Privatkliniken und der jeweilige Auslandszeitraum gelten weiter. Vor planbarer Spezialbehandlung Kostenzusage einholen.
Rücktransport aus dem AuslandMedizinisch notwendiger Rücktransport. Sonstige Krankenrücktransporte grundsätzlich bis zum Fünffachen eines Erste-Klasse-Linienflugs; Ausnahme bei fehlender Versorgung und mindestens 14 Tagen Klinikbedarf in Deutschland. Ambulanzflug nur unter enger Notfallvoraussetzung.Medizinisch notwendiger Rücktransport. Sonstige Krankenrücktransporte grundsätzlich bis zum Fünffachen eines Erste-Klasse-Linienflugs; Ausnahme bei fehlender Versorgung und mindestens 14 Tagen Klinikbedarf in Deutschland. Ambulanzflug nur unter enger Notfallvoraussetzung.
KindernachversicherungAnmeldung binnen 2 Monaten rückwirkend zum Ersten des Geburtsmonats, ohne Risikozuschläge, Ausschlüsse oder Wartezeiten. Geburtsschäden und angeborene Krankheiten/Anomalien eingeschlossen; höchstens Elternumfang, niedrigere SB möglich.Anmeldung binnen 2 Monaten rückwirkend zum Ersten des Geburtsmonats, ohne Risikozuschläge, Ausschlüsse oder Wartezeiten. Geburtsschäden und angeborene Krankheiten/Anomalien eingeschlossen; höchstens Elternumfang, niedrigere SB möglich.
Umstellung auf ZusatzversicherungUmstellung in GKV-Zusatztarife gleicher Leistungsbereiche bei Eintritt von GKV-Pflicht ohne neue Gesundheitsprüfung; Alterungsrückstellung anteilig anrechenbar. Antrag innerhalb von zwei Monaten; gilt auch bei Familienversicherung/dauerhafter Heilfürsorge.Umstellung in GKV-Zusatztarife gleicher Leistungsbereiche bei Eintritt von GKV-Pflicht ohne neue Gesundheitsprüfung; Alterungsrückstellung anteilig anrechenbar.
Options- und UmstellungsrechteSB-Senkung innerhalb der Tarifgruppe ab dem vierten Kalenderjahr zum Jahresbeginn ohne Gesundheitsprüfung. Zusätzlich einmalige Höherversicherung zum Beginn des 2., 4. oder 6. Versicherungsjahres unter Tarifvoraussetzungen; Antrag drei Monate vorher.SB-Senkung innerhalb der Tarifgruppe ab dem vierten Kalenderjahr zum Jahresbeginn ohne Gesundheitsprüfung.

Eine offene Angabe bedeutet nicht „nicht versichert“. Maßgeblich sind die konkrete Vertragsfassung und vereinbarten Bausteine.

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LKH: Welcher PKV-Tarif passt zu Ihrem Bedarf?

GUK: interessant bei bewusst akzeptierten Eigenanteilen für Therapie und Zahnersatz sowie kürzeren Auslandsaufenthalten.

GUP: näherliegend bei Priorität auf hohe Zahnquote, ambulante Honorarvereinbarungen und umfangreichere Privatklinikabsicherung.

Bei einem Versichererwechsel zählen zusätzlich Gesundheitsprüfung, bereits zurückgelegte Versicherungszeiten und die Behandlung von Alterungsrückstellungen. Kündigen Sie bestehenden Schutz erst nach verbindlich bestätigtem Anschlussvertrag.

Häufige Fragen zum PKV-Vergleich: LKH LKH-GesundheitsUpgrade Komfort und LKH-GesundheitsUpgrade Premium

Welche PKV-Leistungen unterscheiden LKH LKH-GesundheitsUpgrade Komfort und LKH-GesundheitsUpgrade Premium?

Im PKV-Vergleich von LKH LKH-GesundheitsUpgrade Komfort und LKH-GesundheitsUpgrade Premium kommt es auf die konkreten Erstattungsregeln an. LKH GUP erweitert gegenüber GUK vor allem die Erstattung oberhalb der ambulanten Gebührenhöchstsätze, die Zahnquote und mehrere Therapieleistungen. GUK kann passen, wenn Sie diese zusätzlichen Eigenanteile bewusst tragen möchten. Für die Entscheidung zählt der dauerhaft finanzierbare Beitrag zusammen mit den möglichen Behandlungskosten.

Welche Eigenkosten zeigt das Leistungsbeispiel zur PKV von LKH?

Für LKH LKH-GesundheitsUpgrade Komfort und LKH-GesundheitsUpgrade Premium zeigt das PKV-Leistungsbeispiel folgende Rechnung: Außerhalb der Anfangsstaffel ergeben 80 Prozent in GUK rechnerisch 6.400 Euro, 100 Prozent in GUP 8.000 Euro. Die Differenz beträgt 1.600 Euro vor einem noch offenen allgemeinen Selbstbehalt. Voraussetzung: Die gesamten 8.000 Euro sind nach den jeweiligen Gebühren- und Tarifregeln anerkannt.

Für wen eignen sich die verglichenen PKV-Tarife von LKH?

LKH GUK als PKV-Tarif: interessant bei bewusst akzeptierten Eigenanteilen für Therapie und Zahnersatz sowie kürzeren Auslandsaufenthalten. LKH GUP als PKV-Tarif: näherliegend bei Priorität auf hohe Zahnquote, ambulante Honorarvereinbarungen und umfangreichere Privatklinikabsicherung.

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