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ottonova First Class Pro+ oder LKH GUP: Honorarfaktoren und Psychotherapieregeln machen im Leistungsfall einen Unterschied.

PKV Anbieter Duelle · Leistungen und Beiträge

ottonova oder LKH: PKV mit First Class Pro+ und GUP

Der PKV-Tarif ottonova First Class Pro+ kombiniert digitale Betreuung mit einem Tarif ohne allgemeinen Selbstbehalt. LKH GesundheitsUpgrade Premium GUP setzt eigene Schwerpunkte bei Therapien, Zahn und Auslandsaufenthalten. Der Vergleich trennt den digitalen Service von den vertraglich zugesagten Leistungen.

ottonova First Class Pro+ und LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium: Welche PKV-Unterschiede entscheiden?

First Class Pro+ und GUP sollten nicht als „App gegen klassischen Versicherer“ bewertet werden. Die entscheidenden Unterschiede liegen beispielsweise in der Psychotherapiequote nach längerer Behandlung, beim ambulanten Gebührenrahmen und beim Zahnarztnetz. Ohne Selbstbehalt bedeutet auch bei ottonova nicht ohne jede mögliche Zuzahlung.

ottonova und LKH: monatliche PKV-Beispielbeiträge mit 35 Jahren

Selbstständig · Versicherungsbeginn 01.10.2026 · inklusive gesetzlichem 10-%-Zuschlag · ohne Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld. Keine Abzüge für Arbeitgeberzuschuss, Beitragsrückerstattung oder Stundung. Berechnung vom 28.09.2026.

ottonova First Class Pro+

632,45 € / Monat

Beispiel: VFCpro
Selbstbehalt: 0 € pro Jahr.

Jahresbeitrag: 7.589,40 €.

LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium

741,59 € / Monat

Beispiel: GUP500
Selbstbehalt: 500 € pro Jahr.

Jahresbeitrag: 8.899,08 €.

Die Beispiele haben dieselbe Alters- und Beitragsbasis, aber unterschiedliche Selbstbehaltsregeln beziehungsweise Leistungsumfänge. Ein niedrigerer Beitrag bedeutet deshalb nicht automatisch niedrigere Gesamtkosten. Pflegepflichtversicherung und ein bedarfsgerechtes Krankentagegeld kommen hinzu; Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge können den persönlichen Beitrag verändern.

Psychotherapie bei ottonova First Class Pro+ und LKH GUP

ottonova First Class Pro+ erstattet die ersten 50 Therapiestunden je Versicherungsfall einschließlich Probatorik grundsätzlich zu 100 Prozent, danach zu 80 Prozent. LKH GUP nennt 100 Prozent ohne tarifliche Sitzungsobergrenze. Die Begriffe Stunde, Sitzung und Versicherungsfall müssen dabei genau gelesen werden. Ein Jahreswechsel setzt eine Grenze je Versicherungsfall nicht automatisch zurück. Bei psychologischen Psychotherapeuten sind zusätzlich die Anforderungen an die Diagnosestellung zu beachten.

Ambulante Honorare und Hilfsmittel bei ottonova und LKH

First Class Pro+ begrenzt ambulante ärztliche Honorare grundsätzlich auf den fünffachen GOÄ-Satz, während GUP keine solche allgemeine feste Faktorgrenze im hier beschriebenen ambulanten Umfang nennt. Auch ein hoher Faktor bleibt an wirksame Vereinbarungen und medizinisch notwendige Leistungen gebunden. Bei ottonova sind Hilfsmittel oberhalb von 500 Euro vorher abzustimmen, um die volle Quote zu erhalten. Die digitale Kommunikation ist hierfür hilfreich, ersetzt aber nicht die erforderliche Zusage.

Zahnleistungen und Familienphase bei ottonova First Class Pro+

ottonova First Class Pro+ unterscheidet bei Zahnersatz grundsätzlich zwischen 90 Prozent und einer höheren Quote bei einem Netzwerkzahnarzt. LKH GUP sieht seine hohe Zahnquote nach eigenen Tarifregeln vor. Bei beiden sind Anfangsstaffeln zu berücksichtigen. Beitragsbefreiungen während Familienphasen können zusätzlich interessant sein; dafür zählen jedoch Vorversicherungszeit, Nachweise und Antragsfristen. Eine mögliche Beitragsentlastung sollte nicht mit garantiert niedrigeren lebenslangen Kosten verwechselt werden.

ottonova ohne Selbstbehalt gegen LKH GUP500: PKV-Beiträge fair vergleichen

Der ottonova-Beitrag gehört hier zu First Class Pro+ ohne allgemeinen Selbstbehalt, das LKH-Beispiel zu GUP500. Der Preisabstand ist deshalb nicht als Aufpreis für eine einzelne Leistung interpretierbar. Für eine Anfrage lässt sich ergänzend GUP0 prüfen. Besonders wichtig bleibt die Unterscheidung zwischen allgemeinem Selbstbehalt und Eigenanteilen durch Prozentquoten, Netzwerkbedingungen oder Preisobergrenzen.

Rechenbeispiel für eine Behandlung

Therapiekosten nach der ottonova-Eingangsphase

Für weitere 3.000 Euro vollständig anerkannte Therapiekosten nach den ersten 50 Stunden ergeben 80 Prozent Erstattung rechnerisch 600 Euro Eigenanteil. Bei einer 100-Prozent-Quote entfällt dieser Quotenanteil; ein allgemeiner Selbstbehalt kann separat wirken.

Vereinfachtes Leistungsbeispiel, keine individuelle Leistungszusage.

ottonova und LKH PKV: Die fünf wichtigsten Vergleichspunkte

Bei ottonova First Class Pro+ und LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium sind diese Leistungsregeln besonders relevant. Gleiche Angaben bleiben sichtbar, wenn sie für die Entscheidung wichtig sind. Die vollständige Tabelle folgt darunter.

Leistungsvergleich: ottonova First Class Pro+ und LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium
Leistungsmerkmalottonova First Class Pro+LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium
SelbstbehaltSelbstbeteiligung: keineSelbstbehalt: 0 / 500 / 900 / 1.800 € im Jahr
Arzthonorare ambulant (GOÄ)Ambulante ärztliche Honorare bis zum fünffachen GOÄ-Satz; wirksame Honorarvereinbarung für Überschreitungen erforderlich.Ambulant auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus; keine Erstattung unangemessener Vergütungen.
HilfsmittelOffener Hilfsmittelkatalog. 100 % bis 500 €; bei höheren Kosten vorher mit ottonova abstimmen, sonst 75 %. Keine allgemeine Selbstbeteiligung auf Hilfsmittel.Offener Katalog: medizinisch notwendige verordnete Hilfsmittel 100 %, einschließlich Anpassung, Reparatur und Wartung. Keine Erstattung gewöhnlicher Gebrauchsgegenstände.
Ambulante PsychotherapieJe Versicherungsfall: erste 50 Therapiestunden einschließlich Probatorik 100 %, danach 80 %. Bei nichtärztlichen Psychotherapeuten fachärztliche Diagnosestellung erforderlich.Ambulante Psychotherapie 100 %, ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Zahnersatz, Implantate und KieferorthopädieZahnersatz einschließlich Implantate 90 %, bei Netzwerkzahnarzt 100 %. KFO bei Beginn vor 21 nach erfolgreichem Abschluss bis 100 %; für Erwachsene geringerer tariflicher Satz.Zahnersatz, Inlays, Implantate und KFO 100 %. KFO bei Beginn vor 21, ohne Altersgrenze bei Unfall oder schwerer Erkrankung.

Die Angaben gelten im tariflichen Umfang. Quoten, Preisgrenzen, allgemeiner Selbstbehalt und erforderliche Zusagen sind gemeinsam zu beachten.

ottonova und LKH PKV: Leistungen von First Class Pro+ und LKH-GesundheitsUpgrade Premium

Der PKV-Leistungsvergleich zeigt ottonova First Class Pro+ und LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium mit ihren jeweiligen Erstattungsgrenzen. Abweichende Beschreibungen sind farblich hervorgehoben; die Farbe ist keine Qualitätsbewertung. Selbstbehalte, Gebührenregelungen und erforderliche Zusagen gelten zusätzlich.

Leistungsvergleich: ottonova First Class Pro+ und LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium
Leistungsmerkmalottonova First Class Pro+LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium
SelbstbehaltSelbstbeteiligung: keineSelbstbehalt: 0 / 500 / 900 / 1.800 € im Jahr
Ärztliche Behandlung und Arztwahl100 %; freie Wahl niedergelassener Ärzte und direkter Zugang zum Facharzt.100 %; freie Arztwahl einschließlich direktem Facharztzugang.
Arznei- und VerbandmittelVerordnete Arznei- und Verbandmittel 100 %. Auch definierte medizinische Ernährung und Teststreifen; keine pauschale Erstattung von Nahrungsergänzung oder Lifestylepräparaten.Verordnete Arznei- und Verbandmittel aus der Apotheke 100 %; nicht verordnete Apothekenmittel zusätzlich bis 100 € im Kalenderjahr.
Arzthonorare ambulant (GOÄ)Ambulante ärztliche Honorare bis zum fünffachen GOÄ-Satz; wirksame Honorarvereinbarung für Überschreitungen erforderlich.Ambulant auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus; keine Erstattung unangemessener Vergütungen.
HeilmittelVerordnete Heilmittel nach Bundesbeihilfeverordnung, etwa Physio-, Ergo- und Logopädie: 100 % bis 120 % der Beihilfe-Höchstbeträge; im Einzelfall höhere ortsübliche Kosten.100 % für verordnete Heilmittel einschließlich Ergo- und Logopädie, bis 150 % der Bundesbeihilfe-Höchstbeträge.
HilfsmittelOffener Hilfsmittelkatalog. 100 % bis 500 €; bei höheren Kosten vorher mit ottonova abstimmen, sonst 75 %. Keine allgemeine Selbstbeteiligung auf Hilfsmittel.Offener Katalog: medizinisch notwendige verordnete Hilfsmittel 100 %, einschließlich Anpassung, Reparatur und Wartung. Keine Erstattung gewöhnlicher Gebrauchsgegenstände.
HörgeräteHörgeräte bis 2.500 € je Ohr; implantierbare Knochenleitungshörgeräte bis 4.000 €. Hilfsmittel vor Bezug mit ottonova abstimmen.Medizinisch notwendige verordnete Hörgeräte einschließlich Otoplastiken und Cochlea-Implantate 100 % im offenen Hilfsmittelkatalog.
Orthopädische SchuheOrthopädische Maßschuhe: höchstens vier Paar innerhalb von zwei Versicherungsjahren; 100 € Eigenanteil je Paar. Einlagen: zwei Paar in zwei Versicherungsjahren.Medizinisch notwendige verordnete orthopädische Schuhe und Einlagen 100 %.
Brille, Kontaktlinsen und SehkorrekturSehhilfen bis 500 € in zwei Versicherungsjahren. Operative Sehkorrektur bis insgesamt 5.000 € für beide Augen in fünf Versicherungsjahren.Sehhilfen bis 1.000 € in drei Kalenderjahren; operative Sehkorrektur bis 2.500 € je Auge in zwei Kalenderjahren.
Ambulante PsychotherapieJe Versicherungsfall: erste 50 Therapiestunden einschließlich Probatorik 100 %, danach 80 %. Bei nichtärztlichen Psychotherapeuten fachärztliche Diagnosestellung erforderlich.Ambulante Psychotherapie 100 %, ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Stationäre PsychotherapieMedizinisch notwendige akutstationäre Psychotherapie im Krankenhaus versichert. Bei überwiegend psychotherapeutischer Behandlung in einer gemischten Anstalt vorherige Zusage erforderlich.Medizinisch notwendige stationäre Behandlung in Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie im Rahmen der Krankenhausleistungen versichert.
Heilpraktiker und AlternativmedizinHeilpraktikerleistungen einschließlich zugehöriger Verordnungen bis 2.000 € je Versicherungsjahr im tariflichen Gebührenrahmen.Heilpraktiker nach GebüH bis 2.000 € pro Kalenderjahr; zusätzlich Methoden des Hufelandverzeichnisses.
Vorsorge und SchutzimpfungenGesetzliche Vorsorgeprogramme ohne Altersbegrenzung sowie Glaukomfrüherkennung 100 %; Schutzimpfungen nach tariflichen Empfehlungen einschließlich Reiseimpfungen.100 % für Vorsorge auch über gesetzliche Programme hinaus. STIKO-Impfungen einschließlich Reiseimpfungen und Malariaprophylaxe.
Kur und RehabilitationAHB separat versichert, gesetzliche Rehaträger vorrangig. Sonstige medizinisch notwendige Reha/Kur bis 5.000 € in fünf Versicherungsjahren.Ärztlich verordnete Kur-/Sanatoriumsbehandlung bis 3.000 € in 3 Kalenderjahren, einschließlich tariflicher Unterkunft, Behandlung, Arznei-/Kurmittel und Kurtaxe. Medizinische Reha/AHB gesondert nach Tarif.
Krankenhaus, Zimmer und WahlarztAllgemeine Krankenhausleistungen und Wahlarzt; Einbettzimmer.100 % allgemeine Krankenhausleistungen, Ein- oder Zweibettzimmer sowie Wahl-/Belegarzt.
Arzthonorare stationär (GOÄ)Wahl-/privatärztliche Krankenhausleistungen auch oberhalb der GOÄ-Höchstsätze ohne festen Faktor, bei wirksamer Honorarvereinbarung.Gesonderte Wahl-/Belegarztleistungen auch über GOÄ-Höchstsätze hinaus.
PrivatklinikenAllgemeine Leistungen in Privatkliniken bis 200 % der vergleichbaren Abrechnung nach KHEntgG/BPflV.Allgemeine Privatklinikleistungen bis 250 % der vergleichbaren Kosten eines Krankenhauses der Maximalversorgung am Wohnort. Diese Grenze entfällt bei akuten Notfällen und im Ausland.
Gemischte AnstaltenAkutstationäre Behandlung grundsätzlich ohne vorherige Zusage; bei überwiegend psychotherapeutischer Behandlung vorherige Zusage in Textform erforderlich. Reha und Kur haben eigene Leistungsgrenzen.Leistungen gemischter Krankenanstalten ausdrücklich eingeschlossen. Krankenhausbehandlung, Reha und Kur werden nach den jeweils eigenen Tarifregeln erstattet.
Ersatz-KrankenhaustagegeldBei Wahlleistungsverzicht: 60 €/Tag für Privatarzt; 35 €/Tag bei Zweibett- statt Einbettzimmer oder 55 €/Tag ohne gesonderte Unterkunft. Bei FC100-Z abweichende Zimmerleistung.Ab 21 Jahren je 50 €/Tag für Verzicht auf Wahl-/Belegarzt und auf gesonderte Unterkunft, zusammen bis 100 €/Tag; bis 20 Jahre jeweils die Hälfte. Nur bei Abrechnung nach KHEntgG/BPflV.
Zahnbehandlung und ZahnreinigungZahnbehandlung 100 %. Professionelle Zahnreinigung ohne gesonderte Summenbegrenzung.Zahnbehandlung 100 %; Zahnvorsorge und professionelle Zahnreinigung bis zweimal pro Kalenderjahr 100 %, außerhalb der Zahnstaffel.
Zahnersatz, Implantate und KieferorthopädieZahnersatz einschließlich Implantate 90 %, bei Netzwerkzahnarzt 100 %. KFO bei Beginn vor 21 nach erfolgreichem Abschluss bis 100 %; für Erwachsene geringerer tariflicher Satz.Zahnersatz, Inlays, Implantate und KFO 100 %. KFO bei Beginn vor 21, ohne Altersgrenze bei Unfall oder schwerer Erkrankung.
ZahnstaffelZahnersatz/KFO: zusammen 1.000 / 2.000 / 4.000 € in den ersten ein / zwei / drei Versicherungsjahren. Danach keine Anfangsstaffel.Kumulativ 1.250 / 2.500 / 5.000 € in den ersten ein / zwei / drei Kalenderjahren; danach keine Anfangsgrenze. Unfall und definierte Zahnprophylaxe ausgenommen.
Zahnarzthonorare (GOZ)Zahnärztliche Honorare bis zum fünffachen GOZ-Satz bei entsprechender Honorarvereinbarung.Zahnärztliche Leistungen auch über GOZ-/GOÄ-Höchstsätze hinaus.
Stationäre TransporteMedizinisch notwendige Rettungs- und Krankentransporte sowie Fahrten zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus. Ein Behandlungsort bis 100 km gilt als nächstgelegen; für wiederholte Fahrten gelten Organisationsvorgaben.100 % für medizinisch notwendige Rettungs-/Krankentransporte und Fahrten zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus bzw. zur Reha. Behandlungsorte bis 100 km gelten als nächstgelegen.
Weltweiter VersicherungsschutzIm EWR versichert; außerhalb des EWR auf Reisen bis sechs Monate. Bei unvorhergesehener stationärer Behandlung Verlängerung bis zur Rückreisefähigkeit. Längere Aufenthalte erfordern eine Vereinbarung, ggf. mit Zuschlag.EU/EWR versichert; außerhalb dieser Staaten vorübergehend bis zwölf Monate, mit Vereinbarung und ggf. Zuschlag zweimal um jeweils bis zu fünf Jahre verlängerbar.
Geplante Behandlung im AuslandGezielte Behandlung außerhalb des EWR – auch in der Schweiz – nur mit vorheriger Zusage in Textform. Im versicherten Ausland gelten örtliche Gebührenregeln bzw. ortsübliche Kosten.Medizinisch notwendige Auslandsbehandlung nach tariflicher örtlicher Gebührenregel; die Grenzen für Privatkliniken und der jeweilige Auslandszeitraum gelten weiter. Vor planbarer Spezialbehandlung Kostenzusage einholen.
Rücktransport aus dem AuslandMehrkosten bei Organisation durch ottonova: medizinisch notwendiger Rücktransport oder voraussichtlich mehr als 14 weitere Tage stationärer Behandlung, sofern der Transport medizinisch möglich ist.Medizinisch notwendiger Rücktransport. Sonstige Krankenrücktransporte grundsätzlich bis zum Fünffachen eines Erste-Klasse-Linienflugs; Ausnahme bei fehlender Versorgung und mindestens 14 Tagen Klinikbedarf in Deutschland. Ambulanzflug nur unter enger Notfallvoraussetzung.
KindernachversicherungNachversicherung binnen zwei Monaten rückwirkend ab Geburt, grundsätzlich drei Monate Vorversicherung eines Elternteils. Ohne Risikoprüfung bis zum Elternschutz, auch geringere SB; angeborene Erkrankungen und Geburtsschäden eingeschlossen.Anmeldung binnen 2 Monaten rückwirkend zum Ersten des Geburtsmonats, ohne Risikozuschläge, Ausschlüsse oder Wartezeiten. Geburtsschäden und angeborene Krankheiten/Anomalien eingeschlossen; höchstens Elternumfang, niedrigere SB möglich.
Umstellung auf ZusatzversicherungBei GKV-Pflicht, Familienversicherung oder dauerhafter Heilfürsorge innerhalb von drei Monaten Umwandlung in eigene GKV-Zusatztarife möglich. Ohne neue Gesundheitsprüfung/Wartezeiten, soweit kein umfassenderer Schutz gewählt wird.Umstellung in GKV-Zusatztarife gleicher Leistungsbereiche bei Eintritt von GKV-Pflicht ohne neue Gesundheitsprüfung; Alterungsrückstellung anteilig anrechenbar.
Options- und UmstellungsrechteInterner Wechsel in gleichartigen Schutz unter Anrechnung erworbener Rechte und Alterungsrückstellung. Für Mehrleistungen kann ottonova bei erhöhtem Risiko Zuschläge oder Ausschlüsse verlangen; kein generelles Upgrade ohne Risikoprüfung.SB-Senkung innerhalb der Tarifgruppe ab dem vierten Kalenderjahr zum Jahresbeginn ohne Gesundheitsprüfung.

Eine offene Angabe bedeutet nicht „nicht versichert“. Maßgeblich sind die konkrete Vertragsfassung und vereinbarten Bausteine.

Diese Tarife im Vergleichstool öffnen

ottonova und LKH: Welcher PKV-Tarif passt zu Ihrem Bedarf?

First Class Pro+: bei Wunsch nach digitaler Betreuung und fehlendem allgemeinem Selbstbehalt, mit bewusster Prüfung der Therapie- und Netzwerkregeln.

GUP: bei Priorität auf durchgehende Therapiequote, Zahnleistungen und die konkrete Auslandsregelung.

Bei einem Versichererwechsel zählen zusätzlich Gesundheitsprüfung, bereits zurückgelegte Versicherungszeiten und die Behandlung von Alterungsrückstellungen. Kündigen Sie bestehenden Schutz erst nach verbindlich bestätigtem Anschlussvertrag.

Häufige Fragen zum PKV-Vergleich: ottonova First Class Pro+ und LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium

Welche PKV-Leistungen unterscheiden ottonova First Class Pro+ und LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium?

Im PKV-Vergleich von ottonova First Class Pro+ und LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium kommt es auf die konkreten Erstattungsregeln an. First Class Pro+ und GUP sollten nicht als „App gegen klassischen Versicherer“ bewertet werden. Die entscheidenden Unterschiede liegen beispielsweise in der Psychotherapiequote nach längerer Behandlung, beim ambulanten Gebührenrahmen und beim Zahnarztnetz. Ohne Selbstbehalt bedeutet auch bei ottonova nicht ohne jede mögliche Zuzahlung.

Welche Eigenkosten zeigt das Leistungsbeispiel zur PKV von ottonova und LKH?

Für ottonova First Class Pro+ und LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium zeigt das PKV-Leistungsbeispiel folgende Rechnung: Für weitere 3.000 Euro vollständig anerkannte Therapiekosten nach den ersten 50 Stunden ergeben 80 Prozent Erstattung rechnerisch 600 Euro Eigenanteil. Bei einer 100-Prozent-Quote entfällt dieser Quotenanteil; ein allgemeiner Selbstbehalt kann separat wirken.

Für wen eignen sich die verglichenen PKV-Tarife von ottonova und LKH?

ottonova First Class Pro+ als PKV-Tarif: bei Wunsch nach digitaler Betreuung und fehlendem allgemeinem Selbstbehalt, mit bewusster Prüfung der Therapie- und Netzwerkregeln. LKH GUP als PKV-Tarif: bei Priorität auf durchgehende Therapiequote, Zahnleistungen und die konkrete Auslandsregelung.

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