Was ist bei Barmenia einsA prima wichtiger als die PRIM-Stufe?
Bei einsA prima entscheidet zunächst der Behandlungsweg über die ambulante Quote. Über den vorgesehenen Primärarzt sind grundsätzlich 100 Prozent erreichbar, ohne diesen Weg regelmäßig 75 Prozent. Zusätzlich gelten eigene Quoten etwa für Psychotherapie und Zahnersatz. Die Wahl von PRIM1 statt PRIM3 macht daraus keinen Tarif mit vollständiger Erstattung aller Rechnungen.
Tarifbezeichnung: PRIM1 / PRIM2 / PRIM3
Barmenia prima: Warum sich Therapie-Eigenanteile summieren
Psychotherapeutische Behandlung wird zu 75 Prozent ohne tarifliche Sitzungsobergrenze erstattet. Bei längeren Verläufen bleibt damit ein Anteil von 25 Prozent bestehen. Auch Heilmittel starten mit einer Quote von 75 Prozent innerhalb des dafür vorgesehenen Rechnungsbudgets; darüber erhöht sich die Quote. Preisobergrenzen des Heilmittelverzeichnisses gelten zusätzlich.
Zahnersatz in einsA prima: Rechnungsgrenze statt Erstattungsbetrag
Barmenia prima sieht für Zahnersatz und Kieferorthopädie eine Grenze von 7.500 Euro erstattungsfähigem Rechnungsbetrag in den ersten drei Kalenderjahren zusammen vor. Darauf wird die tarifliche Quote angewendet. Die 7.500 Euro sind deshalb nicht gleichbedeutend mit einer Auszahlung von 7.500 Euro. Später bleibt eine jährliche Rechnungsgrenze bestehen.
PRIM1, PRIM2 und PRIM3 im Vergleich zur prima+-Linie
Die allgemeinen Selbstbehalte betragen 330, 660 oder 1.320 Euro. Wer mehr Krankenhauskomfort sucht, erreicht diesen nicht allein durch einen Wechsel der Zahl hinter PRIM. Dafür ist eine andere Leistungsstufe wie prima+ relevant, die zusätzlich stationäre Wahlleistungen enthält.
Barmenia einsA prima: PKV-Leistungen im Überblick
- Selbstbehalt
- Je Leistungsstufe 330 / 660 / 1.320 € je Kalenderjahr; konkrete Stufe und Kinderregelung sind im Versicherungsschein festgelegt.
- Ärztliche Behandlung und Arztwahl
- Ambulant: 100 % über Primärarzt, direkt beim Facharzt 75 %
- Arznei- und Verbandmittel
- Verordnete verschreibungspflichtige Arzneimittel: Generika 100 %, Original trotz verfügbarem Generikum 75 %. Ohne Primärarztüberweisung nur 75 % dieser Leistung; Auslandsregel abweichend.
- Arzthonorare ambulant (GOÄ)
- Ambulante Gebühren auf den regulären GOÄ-Rahmen begrenzt.
- Heilmittel
- 75 % der ersten 2.000 € erstattungsfähigen Rechnungsbetrag/Kalenderjahr, darüber 100 % für verordnete Heilmittel einschließlich Physio-, Ergo-, Logo- und podologischer Therapie. Preisgrenze: 110 % der Bundesbeihilfe-Höchstbeträge.
- Hilfsmittel
- Offener Katalog: 75 %, lebenserhaltende Hilfsmittel 100 %. Über 1.500 € Rechnungsbetrag vorherige schriftliche Zusage erforderlich; sonst Kürzung nach Tarif. Sondergrenzen gelten.
- Hörgeräte
- 75 % von höchstens 1.500 € Rechnungsbetrag je Ohr; maximal 1.125 € vor allgemeiner SB.
- Orthopädische Schuhe
- 75 % von höchstens 750 € Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr für orthopädische Schuhe und Schuhzurichtungen.
- Brille, Kontaktlinsen und Sehkorrektur
- Brille: 150 € alle 2 Jahre
- Ambulante Psychotherapie
- 75 % für psychotherapeutische Behandlung einschließlich psychologischer Diagnostik; keine tarifliche Sitzungsobergrenze. Für Heilpraktiker gelten ggf. deren eigene Budgetgrenzen.
- Stationäre Psychotherapie
- Medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung im vertraglichen Umfang; Klinikstatus gesondert prüfen.
- Heilpraktiker und Alternativmedizin
- 75 % von höchstens 1.000 € Rechnungsbetrag je Kalenderjahr für Naturheilverfahren/Heilpraktiker samt zugehörigen Verordnungen.
- Vorsorge und Schutzimpfungen
- Gesetzliche Vorsorge ohne Altersbeschränkung plus weitere Vorsorge bis 250 € Rechnungsbetrag/Jahr. Primärarztprinzip ggf. beachten; Reiseimpfungen nicht eingeschlossen.
- Kur und Rehabilitation
- Kurbehandlung (Arzt, Arznei-/Verbandmittel, Heilmittel, Kurplan und Kurtaxe) 100 %. Sonstige Kur einmal in zwei Kalenderjahren; bei Genesungskur zusätzlich 100 €/Tag bis vier Wochen nach vorausgegangenem Klinikaufenthalt von mindestens zehn Tagen.
- Krankenhaus, Zimmer und Wahlarzt
- Stationär: allgemeine Krankenhausleistungen
- Arzthonorare stationär (GOÄ)
- Tariflicher GOÄ-Rahmen gilt auch stationär.
- Privatkliniken
- Private Krankenhäuser einbezogen; Krankenhausmerkmale und tarifliche Kostenregelungen müssen erfüllt sein.
- Gemischte Anstalten
- Ausnahmen unter anderem bei ausschließlich notwendiger stationärer Behandlung und Notfall; kein uneingeschränkter Verzicht.
- Ersatz-Krankenhaustagegeld
- Kein gesondertes Ersatz-Krankenhaustagegeld bei Wahlleistungsverzicht in diesem Tarif vorgesehen.
- Zahnbehandlung und Zahnreinigung
- Zahnbehandlung und Prophylaxe einschließlich PZR 100 %; Inlays zählen zum Zahnersatz.
- Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie
- 75 % für Zahnersatz und Kieferorthopädie. Rechnungsgrenzen und vorheriger Heil-/Kostenplan nach Tarif bleiben maßgeblich.
- Zahnstaffel
- Zahnersatz/KFO: 7.500 € Rechnungsbetrag insgesamt im 1.–3. Kalenderjahr; danach 7.500 € Rechnungsbetrag pro Jahr. Unfall ausgenommen. Heil-/Kostenplan über 1.500 € vorab, sonst Kürzung.
- Zahnarzthonorare (GOZ)
- Zahnärztliche Gebühren innerhalb des regulären Gebührenrahmens.
- Stationäre Transporte
- Notwendiger Transport zum und vom Krankenhaus 100 % im Rahmen stationärer Heilbehandlung.
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Unbefristete Erweiterung an Voraussetzungen gebunden; gegebenenfalls zusätzlicher stationärer Baustein und Beitrag nötig.
- Geplante Behandlung im Ausland
- Bei gezielter Behandlung im Ausland keine Mehrkosten gegenüber entsprechender Behandlung in Deutschland. Ausnahmen u. a. bei hier nicht vollständig möglicher Behandlung und bestimmten Entbindungen.
- Rücktransport aus dem Ausland
- Medizinisch notwendiger Rücktransport abzüglich üblicher Rückreisekosten; sonstiger Krankentransport bis zu fünf Erste-Klasse-Linienflugkosten. Ambulanzflug unter der besonderen Voraussetzung der Lebensrettung.
- Kindernachversicherung
- Angeborene Krankheiten, Geburtsschäden und Anomalien ausdrücklich einbezogen; fristgerechte Nachversicherung erforderlich.
- Umstellung auf Zusatzversicherung
- Bei GKV-Pflicht/Familienversicherung: Antrag binnen drei Monaten; ohne neue Prüfung bis zum bisherigen Leistungsumfang.
- Options- und Umstellungsrechte
- Höherversicherung bzw. SB-Senkung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu tariflichen Optionszeitpunkten (u. a. nach drei, fünf oder sieben Jahren) und bestimmten Lebensereignissen; Antragsfristen und Vorversicherungsvoraussetzungen beachten.
Vertragsfassung: Bedingungsfassung 01.01.2026
Barmenia einsA prima: Beitragsbeispiel und eigene Kosten
Für Barmenia prima sollte die mögliche Jahresbelastung aus Beitrag, PRIM-Selbstbehalt und den 25-prozentigen Leistungsanteilen betrachtet werden. Allein die niedrigste Selbstbehaltsstufe beseitigt diese Quoten nicht.
PRIM2
595,73 € / Monat
- Versicherte Person
- 35 Jahre, selbstständig
- Versicherungsbeginn
- 01.10.2026
- Beitragsumfang
- Inklusive gesetzlichem 10-%-Zuschlag; ohne Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld. Kein Abzug von Arbeitgeberzuschuss, Steuervorteil oder Beitragsrückerstattung.
- Allgemeiner Selbstbehalt der Beispielvariante
- 660 € / Jahr
- Jahresbeitrag
- 7.148,76 €
- Berechnungsstand
- 28.09.2026 · persönlicher Beitrag kann abweichen
Fragen zu Barmenia einsA prima als privater Krankenversicherung
Versichert Barmenia einsA prima ein Zweibettzimmer?
einsA prima enthält bei Barmenia allgemeine Krankenhausleistungen. Das Zweibettzimmer mit privatärztlicher Behandlung ist insbesondere eine Abgrenzung zur prima+-Linie.
Sind 7.500 Euro Zahngrenze bei Barmenia prima eine Auszahlung?
Nein. Bei einsA prima bezieht sich die genannte Grenze auf den berücksichtigungsfähigen Rechnungsbetrag. Die Zahnersatzquote von 75 Prozent wird darauf angewendet; weitere Tarifregeln können hinzukommen.
Barmenia: Weitere PKV-Tarife zur Einordnung
Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.
