Welchen Mehrwert bietet prima+ gegenüber Barmenia prima?
Das Plus steht bei Barmenia für einen erweiterten Leistungsumfang, nicht bloß für einen anderen Selbstbehalt. Besonders sichtbar ist dies im Krankenhaus; zudem steigen verschiedene Erstattungsquoten. Wer dagegen hauptsächlich freien Facharztzugang ohne vorgeschalteten Primärarzt wünscht, sollte prima+ nicht allein wegen der höheren Klinikleistung auswählen.
Tarifbezeichnung: PRIM1+ / PRIM2+ / PRIM3+
Barmenia prima+ beim direkten Facharzt
Ohne den tarifgerechten Primärarztweg sinkt die ambulante Quote grundsätzlich auf 80 Prozent. Bei einer vollständig anerkannten Facharztrechnung von 1.000 Euro entspricht das 200 Euro eigener Beteiligung vor weiteren Regeln. Die stationäre Privatarztleistung sagt über diesen ambulanten Eigenanteil nichts aus.
Hilfsmittel in einsA prima+: offener Katalog mit Eigenanteil
Ein offener Hilfsmittelkatalog erfasst auch Versorgungen, die nicht abschließend aufgelistet sind. Bei Barmenia prima+ bleibt grundsätzlich eine Erstattungsquote von 80 Prozent, während lebenserhaltende Hilfsmittel besonders geregelt sind. Vor Anschaffungen über 1.500 Euro ist die schriftliche Zusage wichtig. Offen bedeutet damit weder kostenlos noch ohne Abstimmung beschaffbar.
Offener Hilfsmittelkatalog und Erstattungsquote: zwei verschiedene Fragen
prima+-Zahnersatz: höhere Grenze ab dem vierten Kalenderjahr
Für Zahnersatz und Kieferorthopädie liegt die Quote bei 80 Prozent. Nach dem gemeinsamen anfänglichen Rechnungsbudget steigt die jährliche Rechnungsgrenze auf 15.000 Euro. Die Grenze betrifft die anerkannten Kosten vor Anwendung der Quote. Große Versorgungen sollten daher mit einem Heil- und Kostenplan auf den verbleibenden Eigenanteil geprüft werden.
Barmenia einsA prima+: PKV-Leistungen im Überblick
- Selbstbehalt
- Je Leistungsstufe 330 / 660 / 1.320 € je Kalenderjahr; konkrete Stufe und Kinderregelung sind im Versicherungsschein festgelegt.
- Ärztliche Behandlung und Arztwahl
- Ambulant: 100 % über Primärarzt, direkt beim Facharzt 80 %
- Arznei- und Verbandmittel
- Verordnete verschreibungspflichtige Arzneimittel: Generika 100 %, Original trotz verfügbarem Generikum 80 %. Ohne Primärarztüberweisung nur 80 % dieser Leistung; Auslandsregel abweichend.
- Arzthonorare ambulant (GOÄ)
- Ambulante Gebühren auf den regulären GOÄ-Rahmen begrenzt.
- Heilmittel
- 80 % der ersten 2.000 € erstattungsfähigen Rechnungsbetrag/Kalenderjahr, darüber 100 % für verordnete Heilmittel einschließlich Physio-, Ergo-, Logo- und podologischer Therapie. Preisgrenze: 110 % der Bundesbeihilfe-Höchstbeträge.
- Hilfsmittel
- Offener Katalog: 80 %, lebenserhaltende Hilfsmittel 100 %. Über 1.500 € Rechnungsbetrag vorherige schriftliche Zusage erforderlich; sonst Kürzung nach Tarif. Sondergrenzen gelten.
- Hörgeräte
- 80 % von höchstens 1.500 € Rechnungsbetrag je Ohr; maximal 1.200 € vor allgemeiner SB.
- Orthopädische Schuhe
- 80 % von höchstens 750 € Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr für orthopädische Schuhe und Schuhzurichtungen.
- Brille, Kontaktlinsen und Sehkorrektur
- Brille: 300 € alle 2 Jahre
- Ambulante Psychotherapie
- 80 % für psychotherapeutische Behandlung einschließlich psychologischer Diagnostik; keine tarifliche Sitzungsobergrenze. Für Heilpraktiker gelten ggf. deren eigene Budgetgrenzen.
- Stationäre Psychotherapie
- Medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung im vertraglichen Umfang; Klinikstatus gesondert prüfen.
- Heilpraktiker und Alternativmedizin
- 80 % von höchstens 1.000 € Rechnungsbetrag je Kalenderjahr für Naturheilverfahren/Heilpraktiker samt zugehörigen Verordnungen.
- Vorsorge und Schutzimpfungen
- Gesetzliche Vorsorge ohne Altersbeschränkung plus weitere Vorsorge bis 250 € Rechnungsbetrag/Jahr. Primärarztprinzip ggf. beachten; Reiseimpfungen nicht eingeschlossen.
- Kur und Rehabilitation
- Kurbehandlung (Arzt, Arznei-/Verbandmittel, Heilmittel, Kurplan und Kurtaxe) 100 %. Sonstige Kur einmal in zwei Kalenderjahren; bei Genesungskur zusätzlich 100 €/Tag bis vier Wochen nach vorausgegangenem Klinikaufenthalt von mindestens zehn Tagen.
- Krankenhaus, Zimmer und Wahlarzt
- Stationär: Zweibettzimmer und Privatarzt 100 %
- Arzthonorare stationär (GOÄ)
- Tariflicher GOÄ-Rahmen gilt auch stationär.
- Privatkliniken
- Private Krankenhäuser einbezogen; Krankenhausmerkmale und tarifliche Kostenregelungen müssen erfüllt sein.
- Gemischte Anstalten
- Ausnahmen unter anderem bei ausschließlich notwendiger stationärer Behandlung und Notfall; kein uneingeschränkter Verzicht.
- Ersatz-Krankenhaustagegeld
- Kein gesondertes Ersatz-Krankenhaustagegeld bei Wahlleistungsverzicht in diesem Tarif vorgesehen.
- Zahnbehandlung und Zahnreinigung
- Zahnbehandlung und Prophylaxe einschließlich PZR 100 %; Inlays zählen zum Zahnersatz.
- Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie
- 80 % für Zahnersatz und Kieferorthopädie; anfangs gemeinsames Rechnungsbudget, später jährliche Begrenzung. Vorherigen Heil-/Kostenplan beachten.
- Zahnstaffel
- Zahnersatz/KFO: 7.500 € Rechnungsbetrag insgesamt im 1.–3. Kalenderjahr; danach 15.000 € Rechnungsbetrag pro Jahr. Unfall ausgenommen. Heil-/Kostenplan über 1.500 € vorab, sonst Kürzung.
- Zahnarzthonorare (GOZ)
- Zahnärztliche Gebühren innerhalb des regulären Gebührenrahmens.
- Stationäre Transporte
- Notwendiger Transport zum und vom Krankenhaus 100 % im Rahmen stationärer Heilbehandlung.
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Unbefristete Erweiterung an Voraussetzungen gebunden; gegebenenfalls zusätzlicher stationärer Baustein und Beitrag nötig.
- Geplante Behandlung im Ausland
- Bei gezielter Behandlung im Ausland keine Mehrkosten gegenüber entsprechender Behandlung in Deutschland. Ausnahmen u. a. bei hier nicht vollständig möglicher Behandlung und bestimmten Entbindungen.
- Rücktransport aus dem Ausland
- Medizinisch notwendiger Rücktransport abzüglich üblicher Rückreisekosten; sonstiger Krankentransport bis zu fünf Erste-Klasse-Linienflugkosten. Ambulanzflug unter der besonderen Voraussetzung der Lebensrettung.
- Kindernachversicherung
- Angeborene Krankheiten, Geburtsschäden und Anomalien ausdrücklich einbezogen; fristgerechte Nachversicherung erforderlich.
- Umstellung auf Zusatzversicherung
- Bei GKV-Pflicht/Familienversicherung: Antrag binnen drei Monaten; ohne neue Prüfung bis zum bisherigen Leistungsumfang.
- Options- und Umstellungsrechte
- Höherversicherung bzw. SB-Senkung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu tariflichen Optionszeitpunkten (u. a. nach drei, fünf oder sieben Jahren) und bestimmten Lebensereignissen; Antragsfristen und Vorversicherungsvoraussetzungen beachten.
Vertragsfassung: Bedingungsfassung 01.01.2025
Barmenia einsA prima+: Beitragsbeispiel und eigene Kosten
Beim Vergleich von prima und prima+ sollten dieselben PRIM-Zahlen gegenüberstehen. Sonst vermischen sich der Mehrpreis für Leistungen und die Wirkung eines unterschiedlichen Selbstbehalts.
PRIM2+
713,99 € / Monat
- Versicherte Person
- 35 Jahre, selbstständig
- Versicherungsbeginn
- 01.10.2026
- Beitragsumfang
- Inklusive gesetzlichem 10-%-Zuschlag; ohne Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld. Kein Abzug von Arbeitgeberzuschuss, Steuervorteil oder Beitragsrückerstattung.
- Allgemeiner Selbstbehalt der Beispielvariante
- 660 € / Jahr
- Jahresbeitrag
- 8.567,88 €
- Berechnungsstand
- 28.09.2026 · persönlicher Beitrag kann abweichen
Fragen zu Barmenia einsA prima+ als privater Krankenversicherung
Bedeutet PRIM2+ eine bessere Leistung als PRIM1+?
Bei Barmenia einsA prima+ kennzeichnet die Zahl die Selbstbehaltsstufe: PRIM1+ hat 330 Euro, PRIM2+ 660 Euro und PRIM3+ 1.320 Euro. Das Plus bezeichnet dagegen die erweiterte Leistungslinie.
Erstattet Barmenia prima+ ambulante Psychotherapie vollständig?
einsA prima+ sieht bei Barmenia 80 Prozent für psychotherapeutische Behandlung ohne feste tarifliche Sitzungsobergrenze vor. Der verbleibende Anteil ist von der allgemeinen Selbstbeteiligung zu unterscheiden.
Barmenia: Weitere PKV-Tarife zur Einordnung
Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.
