Welche Mehrleistung bietet ottonova FC100 gegenüber BC100?
FC100 erweitert den ambulanten Gebührenrahmen bis zum fünffachen GOÄ-Satz und erhöht die reguläre Zahnersatzquote auf 90 Prozent. Das kann bei Spezialisten und größeren Zahnversorgungen relevant sein. Die Aussage „First Class“ ersetzt trotzdem keine Prüfung der Honorarvereinbarung, Zahnbegrenzungen und gewählten Zimmerausführung.
Tarifbezeichnung: FC100-10, FC100-25, FC100-10Z, FC100-25Z
FC100 und FC100-Z: Einbettzimmer nicht pauschal versprechen
ottonova unterscheidet First Class mit Einbettzimmer von der Z-Variante mit Zweibettzimmer. Beide können mit unterschiedlichen Selbstbeteiligungen kombiniert werden. Ein Vergleich des Preises ohne die vollständige Endung kann deshalb einen Zimmerunterschied verbergen. Der Versicherungsschein sollte vor jeder Leistungszuordnung geprüft werden.
First-Class-Psychotherapie nach der 50. Stunde
Die ersten 50 Therapiestunden einschließlich Probatorik je Versicherungsfall werden zu 90 Prozent, spätere Stunden zu 75 Prozent erstattet. Damit reicht die höhere Quote länger als in BC100, bleibt aber eine Quote mit Eigenanteil. Auch die vorherige Zusage nach den probatorischen Sitzungen ist weiterhin notwendig.
ottonova FC100: 100 Prozent Zahnersatz nur unter Netzwerkbedingungen
Regulär beträgt die Zahnersatzquote 90 Prozent, im vorgesehenen Partnernetz 100 Prozent. Anfängliche Summengrenzen und die Erstattungsfähigkeit der einzelnen Rechnungsteile bestehen dennoch. Ein freier Zahnarztbesuch außerhalb des Netzwerks darf deshalb nicht mit der maximalen Netzwerkleistung beworben werden.
ottonova First Class (FC100): PKV-Leistungen im Überblick
- Selbstbehalt
- Selbstbeteiligung: 10 %, max. 500 € oder 25 %, max. 1.250 €
- Ärztliche Behandlung und Arztwahl
- 100 %; freie Wahl niedergelassener Ärzte und direkter Zugang zum Facharzt.
- Arznei- und Verbandmittel
- Verordnete Arznei- und Verbandmittel 100 %. Auch definierte medizinische Ernährung und Teststreifen; keine pauschale Erstattung von Nahrungsergänzung oder Lifestylepräparaten.
- Arzthonorare ambulant (GOÄ)
- Ambulante ärztliche Honorare bis zum fünffachen GOÄ-Satz; wirksame Honorarvereinbarung für Überschreitungen erforderlich.
- Heilmittel
- Verordnete Heilmittel nach Bundesbeihilfeverordnung, etwa Physio-, Ergo- und Logopädie: 100 % bis 120 % der Beihilfe-Höchstbeträge; im Einzelfall höhere ortsübliche Kosten.
- Hilfsmittel
- Offener Hilfsmittelkatalog. 100 % bis 500 €; bei höheren Kosten vorher mit ottonova abstimmen, sonst 75 %. Keine allgemeine Selbstbeteiligung auf Hilfsmittel.
- Hörgeräte
- Hörgeräte bis 1.500 € je Ohr; implantierbare Knochenleitungshörgeräte bis 4.000 €. Hilfsmittel vor Bezug mit ottonova abstimmen.
- Orthopädische Schuhe
- Orthopädische Maßschuhe: höchstens vier Paar innerhalb von zwei Versicherungsjahren; 100 € Eigenanteil je Paar. Einlagen: zwei Paar in zwei Versicherungsjahren.
- Brille, Kontaktlinsen und Sehkorrektur
- Sehhilfen bis 500 € in zwei Versicherungsjahren. Sehkorrektur je Auge: zunächst 750 €, nach 24 Monaten 1.500 € je 24 Monate.
- Ambulante Psychotherapie
- Je Versicherungsfall: erste 50 Therapiestunden einschließlich Probatorik 90 %, danach 75 %. Außer für Probatorik vorherige Zusage erforderlich.
- Stationäre Psychotherapie
- Medizinisch notwendige akutstationäre Psychotherapie im Krankenhaus versichert. Bei überwiegend psychotherapeutischer Behandlung in einer gemischten Anstalt vorherige Zusage erforderlich.
- Heilpraktiker und Alternativmedizin
- Heilpraktikerleistungen einschließlich zugehöriger Verordnungen bis 1.500 € je Versicherungsjahr im tariflichen Gebührenrahmen.
- Vorsorge und Schutzimpfungen
- Gesetzliche Vorsorgeprogramme ohne Altersbegrenzung sowie Glaukomfrüherkennung 100 %; Schutzimpfungen nach tariflichen Empfehlungen einschließlich Reiseimpfungen.
- Kur und Rehabilitation
- AHB separat versichert, gesetzliche Rehaträger vorrangig. Sonstige medizinisch notwendige Reha/Kur bis 5.000 € in fünf Versicherungsjahren.
- Krankenhaus, Zimmer und Wahlarzt
- Allgemeine Krankenhausleistungen und Wahlarzt; Einbettzimmer in FC100, Zweibettzimmer in der Z-Variante.
- Arzthonorare stationär (GOÄ)
- Wahl-/privatärztliche Krankenhausleistungen auch oberhalb der GOÄ-Höchstsätze ohne festen Faktor, bei wirksamer Honorarvereinbarung.
- Privatkliniken
- Allgemeine Leistungen in Privatkliniken bis 200 % der vergleichbaren Abrechnung nach KHEntgG/BPflV.
- Gemischte Anstalten
- Akutstationäre Behandlung grundsätzlich ohne vorherige Zusage; bei überwiegend psychotherapeutischer Behandlung vorherige Zusage in Textform erforderlich. Reha und Kur haben eigene Leistungsgrenzen.
- Ersatz-Krankenhaustagegeld
- Bei Wahlleistungsverzicht: 60 €/Tag für Privatarzt; 35 €/Tag bei Zweibett- statt Einbettzimmer oder 55 €/Tag ohne gesonderte Unterkunft. Bei FC100-Z abweichende Zimmerleistung.
- Zahnbehandlung und Zahnreinigung
- Zahnbehandlung 100 %. Professionelle Zahnreinigung zweimal je Versicherungsjahr bis jeweils 125 €.
- Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie
- Zahnersatz einschließlich Implantate 90 %, bei Netzwerkzahnarzt 100 %. KFO bei Beginn vor 21 nach erfolgreichem Abschluss bis 100 %; für Erwachsene geringerer tariflicher Satz.
- Zahnstaffel
- Zahnersatz/KFO: kumulativ 500 / 1.000 / 2.000 / 4.000 € in den ersten 12 / 24 / 36 / 48 Monaten.
- Zahnarzthonorare (GOZ)
- Zahnärztliche Honorare bis zum fünffachen GOZ-Satz bei entsprechender Honorarvereinbarung.
- Stationäre Transporte
- Medizinisch notwendige Rettungs- und Krankentransporte sowie Fahrten zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus. Ein Behandlungsort bis 100 km gilt als nächstgelegen; für wiederholte Fahrten gelten Organisationsvorgaben.
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Im EWR versichert; außerhalb des EWR auf Reisen bis sechs Monate. Bei unvorhergesehener stationärer Behandlung Verlängerung bis zur Rückreisefähigkeit. Längere Aufenthalte erfordern eine Vereinbarung, ggf. mit Zuschlag.
- Geplante Behandlung im Ausland
- Gezielte Behandlung außerhalb des EWR – auch in der Schweiz – nur mit vorheriger Zusage in Textform. Im versicherten Ausland gelten örtliche Gebührenregeln bzw. ortsübliche Kosten.
- Rücktransport aus dem Ausland
- Mehrkosten bei Organisation durch ottonova: medizinisch notwendiger Rücktransport oder voraussichtlich mehr als 14 weitere Tage stationärer Behandlung, sofern der Transport medizinisch möglich ist.
- Kindernachversicherung
- Nachversicherung binnen zwei Monaten rückwirkend ab Geburt, grundsätzlich drei Monate Vorversicherung eines Elternteils. Ohne Risikoprüfung bis zum Elternschutz, auch geringere SB; angeborene Erkrankungen und Geburtsschäden eingeschlossen.
- Umstellung auf Zusatzversicherung
- Bei GKV-Pflicht, Familienversicherung oder dauerhafter Heilfürsorge innerhalb von drei Monaten Umwandlung in eigene GKV-Zusatztarife möglich. Ohne neue Gesundheitsprüfung/Wartezeiten, soweit kein umfassenderer Schutz gewählt wird.
- Options- und Umstellungsrechte
- Interner Wechsel in gleichartigen Schutz unter Anrechnung erworbener Rechte und Alterungsrückstellung. Für Mehrleistungen kann ottonova bei erhöhtem Risiko Zuschläge oder Ausschlüsse verlangen; kein generelles Upgrade ohne Risikoprüfung.
ottonova First Class (FC100): Beitragsbeispiel und eigene Kosten
Ein First-Class-Angebot sollte Zimmerausführung und Endung der Selbstbehaltsvariante ausweisen. Der Preis eines FC100-Z ist nicht ohne Weiteres mit dem Einbettzimmerumfang der anderen Ausführung gleichzusetzen.
FC100-10
601,03 € / Monat
- Versicherte Person
- 35 Jahre, selbstständig
- Versicherungsbeginn
- 01.10.2026
- Beitragsumfang
- Inklusive gesetzlichem 10-%-Zuschlag; ohne Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld. Kein Abzug von Arbeitgeberzuschuss, Steuervorteil oder Beitragsrückerstattung.
- Allgemeiner Selbstbehalt der Beispielvariante
- 500 € / Jahr
- Jahresbeitrag
- 7.212,36 €
- Berechnungsstand
- 28.09.2026 · persönlicher Beitrag kann abweichen
Fragen zu ottonova First Class (FC100) als privater Krankenversicherung
Hat jeder ottonova-First-Class-Tarif ein Einbettzimmer?
Nein. ottonova FC100 sieht regulär Einbettzimmerleistungen vor, während die Z-Varianten auf das Zweibettzimmer ausgerichtet sind. Der vollständige Tarifcode entscheidet.
Sind ambulante Spezialistenhonorare in FC100 unbegrenzt?
ottonova FC100 nennt ambulant eine Grenze bis zum fünffachen GOÄ-Satz. Erforderliche Honorarvereinbarungen und die allgemeinen Leistungsvoraussetzungen bleiben bestehen; unbegrenzte ambulante Honorare sind damit nicht zugesagt.
ottonova: Weitere PKV-Tarife zur Einordnung
ottonova First Class (FC100) im Zwei-Tarif-Vergleich auswählen
Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.
