01 · Erster Tarif
Allianz MeinGesundheitsschutz Best 100 + Zahn 90
802,36 € / Monat
Beispiel: GSB70, GSUB90, GSUB100, GSZ90
Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 0 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.
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100 Tarifprofile · 30 Gesellschaften & Marken · 30 Leistungsmerkmale
35 Jahre · selbstständig · ohne Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld
01 · Erster Tarif
802,36 € / Monat
Beispiel: GSB70, GSUB90, GSUB100, GSZ90
Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 0 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.
02 · Zweiter Tarif
741,59 € / Monat
Beispiel: GUP500
Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 500 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.
Inklusive gesetzlichem Zuschlag, vor Arbeitgeberzuschuss, Beitragsrückerstattung und Stundung. Berechnungsstand: 28.09.2026, Versicherungsbeginn: 01.10.2026. Die tatsächliche Annahme und Ihr persönlicher Beitrag werden individuell geprüft. Bei Tariflinien gilt der Beitrag für die ausdrücklich genannte Beispielstufe und deren Selbstbehalt.
Ausgewählt: Allianz MeinGesundheitsschutz Best 100 + Zahn 90 und LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium. Auf kleinen Bildschirmen können Sie die Tabelle seitlich scrollen.
| Leistungsmerkmal | Allianz MeinGesundheitsschutz Best 100 + Zahn 90 | LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium |
|---|---|---|
| Selbstbehalt | Selbstbeteiligung: keine | Selbstbehalt: 0 / 500 / 900 / 1.800 € im Jahr |
| Ärztliche Behandlung und Arztwahl | 100 % vor tariflicher Selbstbeteiligung; freie Arztwahl und direkter Facharztzugang. | 100 %; freie Arztwahl einschließlich direktem Facharztzugang. |
| Arznei- und Verbandmittel | Verordnete Arznei- und Verbandmittel 100 % vor SB; nicht verordnete Apothekenarzneimittel zusätzlich bis 100 € im Kalenderjahr. | Verordnete Arznei- und Verbandmittel aus der Apotheke 100 %; nicht verordnete Apothekenmittel zusätzlich bis 100 € im Kalenderjahr. |
| Arzthonorare ambulant (GOÄ) | Ambulant auch über GOÄ-Höchstsätze hinaus; medizinische Notwendigkeit und angemessene Vergütung vorausgesetzt. | Ambulant auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus; keine Erstattung unangemessener Vergütungen. |
| Heilmittel | 100 % vor SB für verordnete Heilmittel einschließlich Ergo- und Logopädie bis 130 % der Bundesbeihilfe-Höchstbeträge. | 100 % für verordnete Heilmittel einschließlich Ergo- und Logopädie, bis 150 % der Bundesbeihilfe-Höchstbeträge. |
| Hilfsmittel | Offener Hilfsmittelkatalog: 100 % vor SB, einschließlich Anpassung, Reparatur und Wartung; besondere Grenzen für Hörhilfen und Perücken. | Offener Katalog: medizinisch notwendige verordnete Hilfsmittel 100 %, einschließlich Anpassung, Reparatur und Wartung. Keine Erstattung gewöhnlicher Gebrauchsgegenstände. |
| Hörgeräte | Bis 3.000 € je Hörhilfe; teilimplantierte BAHA-Geräte bis 6.000 €, jeweils vor tariflicher SB. | Medizinisch notwendige verordnete Hörgeräte einschließlich Otoplastiken und Cochlea-Implantate 100 % im offenen Hilfsmittelkatalog. |
| Orthopädische Schuhe | Verordnete orthopädische Schuhe im offenen Hilfsmittelkatalog 100 % vor SB. | Medizinisch notwendige verordnete orthopädische Schuhe und Einlagen 100 %. |
| Brille, Kontaktlinsen und Sehkorrektur | Sehhilfen einschließlich Kontaktlinsen-Pflegemitteln bis 1.000 € innerhalb von 36 Monaten vor SB. | Sehhilfen bis 1.000 € in drei Kalenderjahren; operative Sehkorrektur bis 2.500 € je Auge in zwei Kalenderjahren. |
| Ambulante Psychotherapie | 100 % vor SB ohne feste Sitzungsobergrenze. Ärzte und Psychotherapeuten nach Psychotherapeutengesetz; Heilpraktikerpsychotherapie fällt unter das separate Heilpraktikerbudget. | Ambulante Psychotherapie 100 %, ohne Begrenzung der Sitzungszahl. |
| Stationäre Psychotherapie | Medizinisch notwendige stationäre Psychotherapie nach den Krankenhausleistungen; keine gesonderte Sitzungsstaffel. Grenzen bei Privatkliniken und Reha beachten. | Medizinisch notwendige stationäre Behandlung in Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie im Rahmen der Krankenhausleistungen versichert. |
| Heilpraktiker und Alternativmedizin | Heilpraktikerbehandlung samt zugehöriger Arzneimittel bis 2.000 € im Kalenderjahr vor SB, innerhalb GebüH. | Heilpraktiker nach GebüH bis 2.000 € pro Kalenderjahr; zusätzlich Methoden des Hufelandverzeichnisses. |
| Vorsorge und Schutzimpfungen | Vorsorgeleistungen sowie Schutz-/Reiseimpfungen und Malariaprophylaxe versichert. Definierte Leistungen aus MeinVorsorgeprogramm ohne SB und ohne Verlust der Beitragsrückerstattung. | 100 % für Vorsorge auch über gesetzliche Programme hinaus. STIKO-Impfungen einschließlich Reiseimpfungen und Malariaprophylaxe. |
| Kur und Rehabilitation | Ambulante/stationäre Kur bis 3.000 €/36 Monate; ambulante/stationäre Reha bis 150 % des GKV-Niveaus innerhalb von 36 Monaten, AHB gesondert geregelt. | Ärztlich verordnete Kur-/Sanatoriumsbehandlung bis 3.000 € in 3 Kalenderjahren, einschließlich tariflicher Unterkunft, Behandlung, Arznei-/Kurmittel und Kurtaxe. Medizinische Reha/AHB gesondert nach Tarif. |
| Krankenhaus, Zimmer und Wahlarzt | 100 % vor SB: allgemeine Krankenhausleistungen, Ein- oder Zweibettzimmer sowie Wahl- und Belegarzt. | 100 % allgemeine Krankenhausleistungen, Ein- oder Zweibettzimmer sowie Wahl-/Belegarzt. |
| Arzthonorare stationär (GOÄ) | Stationäre Wahl-/Belegarztleistungen auch über GOÄ-Höchstsätze hinaus. | Gesonderte Wahl-/Belegarztleistungen auch über GOÄ-Höchstsätze hinaus. |
| Privatkliniken | Privatklinikleistungen bis 250 % der vergleichbaren allgemeinen Leistungen des nächstgelegenen Maximalversorgungskrankenhauses; keine Grenze bei Notfällen. Separat berechnete Arztleistungen zusätzlich. | Allgemeine Privatklinikleistungen bis 250 % der vergleichbaren Kosten eines Krankenhauses der Maximalversorgung am Wohnort. Diese Grenze entfällt bei akuten Notfällen und im Ausland. |
| Gemischte Anstalten | Krankenhausbehandlung auch in Einrichtungen, die Kuren/Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder Genesende aufnehmen. Für tatsächliche Kur und Reha gelten eigene Regeln. | Leistungen gemischter Krankenanstalten ausdrücklich eingeschlossen. Krankenhausbehandlung, Reha und Kur werden nach den jeweils eigenen Tarifregeln erstattet. |
| Ersatz-Krankenhaustagegeld | Wahlleistungsverzicht: 40 €/Tag für gesonderte Arztleistungen und 70 €/Tag für Ein-/Zweibettzimmer, zusammen bis 110 €. Unter 16 Jahren halbe Beträge; Ausnahmen u. a. für Teilstationär und Intensivstation. | Ab 21 Jahren je 50 €/Tag für Verzicht auf Wahl-/Belegarzt und auf gesonderte Unterkunft, zusammen bis 100 €/Tag; bis 20 Jahre jeweils die Hälfte. Nur bei Abrechnung nach KHEntgG/BPflV. |
| Zahnbehandlung und Zahnreinigung | Mit GSZ90: Zahnbehandlung ohne Inlays und Prophylaxe einschließlich PZR 100 %. MeinVorsorgeprogramm schützt die Beitragsrückerstattung innerhalb seiner Grenzen. | Zahnbehandlung 100 %; Zahnvorsorge und professionelle Zahnreinigung bis zweimal pro Kalenderjahr 100 %, außerhalb der Zahnstaffel. |
| Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie | Mit GSZ90: Inlays, Zahnersatz und Implantate 90 %; KFO bis zum 21. Geburtstag 90 %, danach bei Unfall oder definierten schweren Erkrankungen. | Zahnersatz, Inlays, Implantate und KFO 100 %. KFO bei Beginn vor 21, ohne Altersgrenze bei Unfall oder schwerer Erkrankung. |
| Zahnstaffel | GSZ90: kumulativ 1.000 / 2.000 / 3.000 € in den ersten ein / zwei / drei Kalenderjahren. Unfall und definierte Prophylaxe im MeinVorsorgeprogramm ausgenommen. | Kumulativ 1.250 / 2.500 / 5.000 € in den ersten ein / zwei / drei Kalenderjahren; danach keine Anfangsgrenze. Unfall und definierte Zahnprophylaxe ausgenommen. |
| Zahnarzthonorare (GOZ) | GSZ90 erstattet angemessene zahnärztliche Honorare auch oberhalb der GOZ-/GOÄ-Höchstsätze. | Zahnärztliche Leistungen auch über GOZ-/GOÄ-Höchstsätze hinaus. |
| Stationäre Transporte | Medizinisch notwendige Rettungs-/Krankentransporte und Fahrten 100 % vor SB; geeignete Behandlungsorte im Umkreis von 100 km, sonst nächstgelegene geeignete Einrichtung. | 100 % für medizinisch notwendige Rettungs-/Krankentransporte und Fahrten zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus bzw. zur Reha. Behandlungsorte bis 100 km gelten als nächstgelegen. |
| Weltweiter Versicherungsschutz | Europa versichert. Außerhalb Europas vorübergehend bis zwölf Monate, bei Rückreisehindernissen verlängert. Vor Fristablauf Verlängerung bis zu zehn weitere Jahre vereinbar, ggf. gegen Zuschlag. | EU/EWR versichert; außerhalb dieser Staaten vorübergehend bis zwölf Monate, mit Vereinbarung und ggf. Zuschlag zweimal um jeweils bis zu fünf Jahre verlängerbar. |
| Geplante Behandlung im Ausland | Auslandsbehandlungen zu ortsüblichen Kosten im tariflichen Umfang; ohne deutsche Gebühren- und Privatklinikgrenzen. Aufnahme in ein ausländisches Krankenhaus unverzüglich melden. | Medizinisch notwendige Auslandsbehandlung nach tariflicher örtlicher Gebührenregel; die Grenzen für Privatkliniken und der jeweilige Auslandszeitraum gelten weiter. Vor planbarer Spezialbehandlung Kostenzusage einholen. |
| Rücktransport aus dem Ausland | 100 % bei medizinischer Notwendigkeit oder voraussichtlich mehr als 14 Tagen Behandlung nach Abstimmung der Ärzte. Zum Wohnsitz oder nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus; kostengünstigstes medizinisch geeignetes Transportmittel. | Medizinisch notwendiger Rücktransport. Sonstige Krankenrücktransporte grundsätzlich bis zum Fünffachen eines Erste-Klasse-Linienflugs; Ausnahme bei fehlender Versorgung und mindestens 14 Tagen Klinikbedarf in Deutschland. Ambulanzflug nur unter enger Notfallvoraussetzung. |
| Kindernachversicherung | Ohne Risikozuschlag, Ausschluss und Wartezeit einschließlich Geburtsschäden: Elternteil mindestens drei Monate versichert (ggf. ab Vertragsschluss), Anmeldung binnen zwei Monaten. Schutz höchstens so umfassend wie beim versicherten Elternteil. | Anmeldung binnen 2 Monaten rückwirkend zum Ersten des Geburtsmonats, ohne Risikozuschläge, Ausschlüsse oder Wartezeiten. Geburtsschäden und angeborene Krankheiten/Anomalien eingeschlossen; höchstens Elternumfang, niedrigere SB möglich. |
| Umstellung auf Zusatzversicherung | Bei GKV-Pflicht/Familienversicherung Umstellung in Zusatztarife gleicher Leistungsbereiche mit Anrechnung erworbener Rechte und Rückstellungen. Grundsätzlich binnen drei Monaten; für Mehrleistungen neue Risikoprüfung möglich. | Umstellung in GKV-Zusatztarife gleicher Leistungsbereiche bei Eintritt von GKV-Pflicht ohne neue Gesundheitsprüfung; Alterungsrückstellung anteilig anrechenbar. |
| Options- und Umstellungsrechte | MeineWechseloption ist ein zusätzlicher Baustein. Ohne diesen kein pauschales höheres Leistungsniveau ohne Risikoprüfung; interner Tarifwechsel mit gesetzlichen Rechten bleibt möglich. | SB-Senkung innerhalb der Tarifgruppe ab dem vierten Kalenderjahr zum Jahresbeginn ohne Gesundheitsprüfung. |
Farblich markiert sind unterschiedliche Angaben, keine automatische Bewertung. „Keine hinreichend genaue Angabe“ bedeutet nicht „nicht versichert“. Die Leistungen gelten im jeweiligen tariflichen Rahmen; Selbstbehalte, Bezugswege, Höchstbeträge und erforderliche Zusagen bleiben maßgeblich.
Ihre beiden Tarifnamen werden in die Angebotsanfrage übernommen. Ergänzen Sie dort Ihre Leistungswünsche.
Der PKV-Leistungsvergleich zeigt die gespeicherten Angaben der ausgewählten Tarife in denselben Leistungszeilen. Bei modularen Angeboten gehört die genannte Kombination zusammen. So enthalten die hier auswählbaren Allianz-Profile jeweils Zahn 90; andere Zahnbausteine können andere Leistungen ergeben.
Manche Einträge beschreiben eine Tariflinie mit mehreren Selbstbehaltsstufen. Dann nennt die Zeile „Selbstbehalt“ die verfügbaren Varianten. Bei INTER QualiMed sind die einzelnen Stufen gesondert auswählbar. Vergleichen Sie nicht allein die Namen „Premium“ oder „Komfort“, sondern die konkreten Bedingungen.
BBKK und Versicherungskammer Bayern sind hier getrennt auswählbar, beziehen sich bei GesundheitVARIO aber auf denselben Risikoträger Bayerische Beamtenkrankenkasse AG. UKV ist ein eigener Versicherer mit den hier gegenübergestellten parallelen VARIO-Bausteinen. Unter DBV finden Sie die für Arbeitnehmer angebotenen AXA-Tarife; die Risikoträgerzuordnung steht bei der Auswahl. Provinzial meint hier die Provinzial Krankenversicherung Hannover AG im VGH-Verbund.
90 Prozent Erstattung bedeuten nicht automatisch 90 Prozent jeder Rechnung. Eine Zahnstaffel, ein tarifliches Preisverzeichnis oder eine Honorargrenze kann die anerkannte Rechnungssumme begrenzen. Der allgemeine Selbstbehalt kommt nach den vereinbarten Regeln hinzu. Bei geplanten Behandlungen sollten Kostenplan und notwendige Zusage vor Beginn geklärt werden.
Vertiefen Sie bei Bedarf die wichtigsten PKV-Leistungen, die Hilfsmittelregelungen oder die Absicherung gemischter Anstalten. Für eine ausführliche Einordnung finden Sie außerdem unsere PKV-Anbieterduelle.
Ja. Wählen Sie auf beiden Seiten dieselbe Gesellschaft und anschließend unterschiedliche Tarife, etwa INTER QualiMed Premium QMP 600 U und Exklusiv QME 1200 U. So werden die Unterschiede der Leistungsstufen sichtbar.
Der PKV-Tarifvergleich enthält eine Auswahl von Tariflinien und konkret benannten Kombinationen für Angestellte und Selbstständige. Er ist kein vollständiger Marktvergleich. Beihilfetarife für Beamte werden hier nicht mit Vollversicherungstarifen vermischt.
Eine fehlende Angabe im PKV-Tarifvergleich bedeutet, dass der konkrete Leistungsumfang hier nicht hinreichend genau beschrieben ist. Sie ist weder eine Leistungszusage noch ein Ausschluss. Lassen Sie den betreffenden Punkt vor einer Entscheidung anhand Ihres Tarifs klären.
Der PKV-Tarifvergleich stellt Leistungen und Grenzen nebeneinander. Ob ein Unterschied für Sie entscheidend ist, hängt von Ihrem Bedarf ab. Eine andere Beschreibung wird markiert, aber nicht automatisch als besser oder schlechter bewertet.
Ältere PKV-Verträge können andere Bedingungen und Nachträge haben. Entscheidend sind der vollständige Tarifcode, die Vertragsfassung und die vereinbarten Bausteine. Die angezeigte Tariflinie ist deshalb vor einer Übertragung auf einen Altvertrag abzugleichen.
Über die Angebotsanfrage können Sie beide ausgewählten Tarifbezeichnungen mitgeben. Der persönliche Beitrag und die Annahme hängen unter anderem von Alter, Berufsstatus, Selbstbehalt, Gesundheitsprüfung und gewünschter Kombination ab.
Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.