Ihr direkter Leistungsvergleich

Zwei PKV-Tarife. Die Leistungen nebeneinander.

Wählen Sie zuerst die Gesellschaft und dann den Tarif. Vergleichen Sie Schutz, Eigenanteile und wichtige Grenzen – auch innerhalb desselben Versicherers.

100 Tarifprofile · 30 Gesellschaften & Marken · 30 Leistungsmerkmale

PMN/0, PMN/1, PMN/2 · Tarifübersicht; konkrete Vertragsfassung abgleichen

Mehr zu DKV PremiumMed PMN: Leistungen und Tarifdetails

02 · Zweiter Tarif

A 90/100, K 20, Z 100/80 · Bausteinkombination; A-Tarifblatt 01/2020, Z-Tarifblatt 01/2017; Vertragsfassung abgleichen

Mehr zu ALTE OLDENBURGER

Monatliche Beispielbeiträge mit 35 Jahren

35 Jahre · selbstständig · ohne Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld

01 · Erster Tarif

DKV PremiumMed PMN

949,94 € / Monat

Beispiel: PremiumMed 1

Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 300 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.

02 · Zweiter Tarif

ALTE OLDENBURGER A 90/100 + K 20 + Z 100/80

746,21 € / Monat

Beispiel: A 90, K 20, Z 100/80

Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 165 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.

Inklusive gesetzlichem Zuschlag, vor Arbeitgeberzuschuss, Beitragsrückerstattung und Stundung. Berechnungsstand: 28.09.2026, Versicherungsbeginn: 01.10.2026. Die tatsächliche Annahme und Ihr persönlicher Beitrag werden individuell geprüft. Bei Tariflinien gilt der Beitrag für die ausdrücklich genannte Beispielstufe und deren Selbstbehalt.

Ausgewählt: DKV PremiumMed PMN und ALTE OLDENBURGER A 90/100 + K 20 + Z 100/80. Auf kleinen Bildschirmen können Sie die Tabelle seitlich scrollen.

Leistungsvergleich: DKV PremiumMed PMN und ALTE OLDENBURGER A 90/100 + K 20 + Z 100/80
LeistungsmerkmalDKV PremiumMed PMNALTE OLDENBURGER A 90/100 + K 20 + Z 100/80
SelbstbehaltSelbstbehalt: PMN/0 0 €, PMN/1 300 €, PMN/2 1.500 €10 % der ambulanten Leistungen A.1–8 bis 1.650 € Rechnungsbetrag/Jahr; maximal 165 € daraus. Andere tarifliche Eigenanteile (z. B. Zahnersatz/Sehhilfen) bleiben zusätzlich.
Ärztliche Behandlung und Arztwahl100 % für ambulante ärztliche Behandlung mit freier Arztwahl.90 % bis zur ambulanten Rechnungsgrenze, darüber 100 %; freie Arztwahl.
Arznei- und Verbandmittel100 % für verordnete Arznei- und Verbandmittel; tarifliche Ausschlüsse bleiben bestehen.90 %, nach Ausschöpfen der ambulanten SB 100 %; verordnete Arznei- und Verbandmittel, keine gewöhnlichen Nähr-/Stärkungsmittel.
Arzthonorare ambulant (GOÄ)Auch über GOÄ-Höchstsätze bei wirksamer Honorarvereinbarung im tariflichen Rahmen.Auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus; tarifliche Erstattungsquote und medizinische Notwendigkeit beachten.
Heilmittel100 % für verordnete Heilmittel einschließlich Physio-, Ergo- und Logotherapie; qualifizierter Therapeut und Verordnung erforderlich.90 %, nach Ausschöpfen der ambulanten SB 100 %; staatlich anerkannte Heilberufe, einschließlich Ergo-, Logo- und Podotherapie.
Hilfsmittel100 % bei tarifgerechtem Bezug über DKV-Hilfsmittelservice, sonst 90 %. Direkt beziehbare Hilfsmittel und Notfallausnahmen gesondert geregelt.Offener Katalog für unmittelbar behinderungsausgleichende technische Mittel; ambulante Quote/SB. Leihe, Reparatur/Wartung eingeschlossen, keine Hörgerätebatterien.
HörgeräteHörgeräte zu 100 % über den Hilfsmittelservice, andernfalls 90 %; keine eigene Euroobergrenze genannt.Als Hilfsmittel mit ambulanter Quote/SB; im Tarifblatt keine gesonderte Euro-Obergrenze genannt. Batterien ausgenommen.
Orthopädische SchuheOrthopädische Maßschuhe direkt beziehbar, 100 %; Sohlen-/Absatzreparaturen ausgeschlossen.Orthopädische Versorgung nach dem offenen Hilfsmittelbegriff und ambulanter Quote/SB; medizinische Notwendigkeit erforderlich.
Brille, Kontaktlinsen und SehkorrekturSehhilfen bis 1.500 €/24 Monate; Laserkorrektur bis 1.500 €/Auge.Brillen/Kontaktlinsen: 160 €/Kalenderjahr zu 100 %, darüber ein Drittel. Keine pauschale vollständige Kostenübernahme.
Ambulante Psychotherapie90 % ohne feste Sitzungsobergrenze; frühzeitige Abstimmung empfohlen.Ambulante Quote/SB. Psychologische Psychotherapeuten nach fachärztlicher Feststellung und schriftlicher Zusage vor Behandlung (maximal fünf probatorische Sitzungen vorher).
Stationäre Psychotherapie100 % in nach KHEntgG/BPflV abrechnenden, GKV-zugelassenen Einrichtungen. Für Privatpatientenkliniken ist vorherige Zusage in Textform erforderlich.Medizinisch notwendige stationäre Psychotherapie fällt unter K 20 (100 %); keine besondere Tagesgrenze im Tarifdruckstück. Bei gemischten Anstalten gelten die Zusagevoraussetzungen.
Heilpraktiker und AlternativmedizinHeilpraktiker zu 100 % im GebüH-Rahmen; ärztliche Hufeland-Naturheilverfahren bis 1.500 €/Kalenderjahr.Heilpraktiker nach GebüH im Rahmen des ambulanten Tarifs. Ärztliche Naturheilverfahren nach den anerkannten Methoden; tarifliche Eigenanteile beachten.
Vorsorge und Schutzimpfungen100 % gesetzliche Vorsorge; weitere Vorsorge bis 500 €/Kalenderjahr. Schutzimpfungen zu 100 % im tariflichen Umfang.Früherkennung: 160 € je Untersuchung zu 100 %, darüber ein Drittel. STIKO-Impfungen nach Alter/Geschlecht; keine Impfungen ausschließlich für Beruf oder Auslandsreise.
Kur und Rehabilitation30 € Kurtagegeld/Tag, höchstens 28 Tage; erneuter Anspruch nach 36 Monaten. Sonstige Kurkosten nicht pauschal versichert, Anschlussheilbehandlung gesondert geregelt.Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Maßnahmen gesetzlicher Rehabilitationsträger grundsätzlich ausgeschlossen, soweit nicht gesondert vereinbart. Ambulante Heilbehandlung am Kurort bleibt versichert.
Krankenhaus, Zimmer und Wahlarzt100 % allgemeine Leistungen, Ein-/Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung.K 20: Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung zu 100 %; medizinisch notwendige Begleitperson eingeschlossen.
Arzthonorare stationär (GOÄ)Auch über GOÄ-Höchstsätze bei wirksamer Honorarvereinbarung im tariflichen Rahmen.K 20: privatärztliche Behandlung zu 100 %, auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus.
PrivatklinikenFreie Wahl auch privater Krankenhäuser mit ständiger ärztlicher Leitung und geeigneter Diagnostik/Therapie; keine pauschale prozentuale DRG-Grenze. Psychiatrische und gemischte Einrichtungen gesondert beachten.Freie Wahl öffentlicher/privater Krankenhäuser mit ärztlicher Leitung, Diagnostik/Therapie und Krankengeschichten; tarifliche Krankenhausleistungen maßgeblich.
Gemischte AnstaltenGrundsätzlich vorherige Zusage; Ausnahmen u. a. bei Notfall bzw. einzig geeignetem Krankenhaus und tariflich definierter Anschlussheilbehandlung.Grundsätzlich vorherige schriftliche Zusage. AVB-Ausnahmen u. a. Notfalleinweisung und medizinisch notwendige AHB binnen acht Tagen nach Akutbehandlung.
Ersatz-Krankenhaustagegeld60 €/Tag ohne Wahlarzt, zusätzlich 20 € bei Zwei- oder 40 € bei Mehrbettzimmer; insgesamt bis 100 €/Tag.K 20: 32 €/Tag ohne Privatarzt, 16 € ohne Zweibettzimmer, 48 € bei Verzicht auf beides.
Zahnbehandlung und Zahnreinigung100 % für Zahnbehandlung und professionelle Zahnreinigung; Inlays eingeschlossen.Zahnbehandlung einschließlich tariflicher Prophylaxe und Inlays 100 %; für Inlays gilt die anfängliche Staffel.
Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie90 % für Zahnersatz/Implantate, nach Unfall 100 %. KFO zu 100 % bei Beginn vor dem 18. Geburtstag oder unfallbedingt.Z 100/80: Zahnersatz, Implantate/Knochenaufbau und KFO 80 % mit vorherigem Kostenplan; ohne Kostenplan nur 60 %.
ZahnstaffelKeine allgemeine Zahnstaffel mit anfänglichen Jahreshöchstbeträgen.Erstattungsfähige Rechnungen für Zahnersatz/KFO/Inlays: 1.000 € im 1., insgesamt 1.500 € in 2 und 2.000 € in 3 Kalenderjahren. Ab Jahr 4 ohne Staffel; Unfallausnahme.
Zahnarzthonorare (GOZ)Auch über GOZ-Höchstsätze bei tarifgemäßer Honorarvereinbarung.Z 100/80: bis zu den Höchstsätzen der GOZ; die tarifliche Zahnquote gilt weiterhin.
Stationäre Transporte100 % zum und vom Krankenhaus bis 100 km; darüber zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus.Medizinisch notwendiger Transport zum/vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus zu 100 % (K 20).
Weltweiter VersicherungsschutzEuropa; vorübergehend außerhalb Europas bis 6 Monate, Verlängerung bei medizinisch unmöglicher Rückreise nach Bedingungen.Europa; außerhalb Europas drei Monate ohne Sondervereinbarung. Verlängerung gegen Zuschlag spätestens binnen drei Monaten ab Reisebeginn beantragen.
Geplante Behandlung im AuslandGeplante medizinisch notwendige Auslandsbehandlung im tariflichen Geltungsbereich; örtlich übliche Gebühren und notwendige Zusagen, insbesondere für bestimmte Kliniken, beachten.Keine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen.
Rücktransport aus dem AuslandMedizinisch notwendiger Rücktransport: Organisation über DKV zu 100 %, ohne Organisation über DKV 90 % der versicherten Mehrkosten.Keine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen.
KindernachversicherungNachversicherung binnen 2 Monaten rückwirkend ab Geburt im Umfang des versicherten Elternteils, ohne neue Risikozuschläge/Wartezeiten; angeborene Erkrankungen eingeschlossen.Elternteil mindestens drei Monate versichert; Anmeldung binnen zwei Monaten rückwirkend, Schutz höchstens wie Elternteil.
Umstellung auf ZusatzversicherungBei GKV-Pflicht oder Familienversicherung binnen 3 Monaten rückwirkend in geeignete Zusatztarife ohne neue Gesundheitsprüfung, soweit keine Mehrleistungen hinzukommen.Keine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen.
Options- und UmstellungsrechteNiedrigere SB ohne Gesundheitsprüfung bei Wechsel aus Selbstständigkeit in Anstellung (Antrag binnen 2 Monaten) sowie jeweils nach 5 Versicherungsjahren zum Jahresbeginn (Antrag spätestens 1 Monat vorher).Wechsel in gleichartigen Schutz unter Anrechnung erworbener Rechte und Alterungsrückstellung. Bei Mehrleistungen sind Risikozuschläge, Ausschlüsse oder Wartezeiten möglich; keine pauschale Höherversicherung ohne Prüfung.

Farblich markiert sind unterschiedliche Angaben, keine automatische Bewertung. „Keine hinreichend genaue Angabe“ bedeutet nicht „nicht versichert“. Die Leistungen gelten im jeweiligen tariflichen Rahmen; Selbstbehalte, Bezugswege, Höchstbeträge und erforderliche Zusagen bleiben maßgeblich.

Diese Tarifauswahl persönlich prüfen lassen

Ihre beiden Tarifnamen werden in die Angebotsanfrage übernommen. Ergänzen Sie dort Ihre Leistungswünsche.

So lesen Sie den PKV-Leistungsvergleich

Der PKV-Leistungsvergleich zeigt die gespeicherten Angaben der ausgewählten Tarife in denselben Leistungszeilen. Bei modularen Angeboten gehört die genannte Kombination zusammen. So enthalten die hier auswählbaren Allianz-Profile jeweils Zahn 90; andere Zahnbausteine können andere Leistungen ergeben.

Manche Einträge beschreiben eine Tariflinie mit mehreren Selbstbehaltsstufen. Dann nennt die Zeile „Selbstbehalt“ die verfügbaren Varianten. Bei INTER QualiMed sind die einzelnen Stufen gesondert auswählbar. Vergleichen Sie nicht allein die Namen „Premium“ oder „Komfort“, sondern die konkreten Bedingungen.

BBKK und Versicherungskammer Bayern sind hier getrennt auswählbar, beziehen sich bei GesundheitVARIO aber auf denselben Risikoträger Bayerische Beamtenkrankenkasse AG. UKV ist ein eigener Versicherer mit den hier gegenübergestellten parallelen VARIO-Bausteinen. Unter DBV finden Sie die für Arbeitnehmer angebotenen AXA-Tarife; die Risikoträgerzuordnung steht bei der Auswahl. Provinzial meint hier die Provinzial Krankenversicherung Hannover AG im VGH-Verbund.

Quote, Höchstbetrag und Selbstbehalt gehören zusammen

90 Prozent Erstattung bedeuten nicht automatisch 90 Prozent jeder Rechnung. Eine Zahnstaffel, ein tarifliches Preisverzeichnis oder eine Honorargrenze kann die anerkannte Rechnungssumme begrenzen. Der allgemeine Selbstbehalt kommt nach den vereinbarten Regeln hinzu. Bei geplanten Behandlungen sollten Kostenplan und notwendige Zusage vor Beginn geklärt werden.

Vertiefen Sie bei Bedarf die wichtigsten PKV-Leistungen, die Hilfsmittelregelungen oder die Absicherung gemischter Anstalten. Für eine ausführliche Einordnung finden Sie außerdem unsere PKV-Anbieterduelle.

Häufige Fragen zum PKV-Tarifvergleich

Kann ich zwei Tarife derselben PKV vergleichen?

Ja. Wählen Sie auf beiden Seiten dieselbe Gesellschaft und anschließend unterschiedliche Tarife, etwa INTER QualiMed Premium QMP 600 U und Exklusiv QME 1200 U. So werden die Unterschiede der Leistungsstufen sichtbar.

Sind alle privaten Krankenversicherungen enthalten?

Der PKV-Tarifvergleich enthält eine Auswahl von Tariflinien und konkret benannten Kombinationen für Angestellte und Selbstständige. Er ist kein vollständiger Marktvergleich. Beihilfetarife für Beamte werden hier nicht mit Vollversicherungstarifen vermischt.

Was bedeutet eine fehlende Leistungsangabe?

Eine fehlende Angabe im PKV-Tarifvergleich bedeutet, dass der konkrete Leistungsumfang hier nicht hinreichend genau beschrieben ist. Sie ist weder eine Leistungszusage noch ein Ausschluss. Lassen Sie den betreffenden Punkt vor einer Entscheidung anhand Ihres Tarifs klären.

Warum zeigt das Tool keine Rangliste oder Sterne?

Der PKV-Tarifvergleich stellt Leistungen und Grenzen nebeneinander. Ob ein Unterschied für Sie entscheidend ist, hängt von Ihrem Bedarf ab. Eine andere Beschreibung wird markiert, aber nicht automatisch als besser oder schlechter bewertet.

Gilt der Vergleich auch für ältere Verträge?

Ältere PKV-Verträge können andere Bedingungen und Nachträge haben. Entscheidend sind der vollständige Tarifcode, die Vertragsfassung und die vereinbarten Bausteine. Die angezeigte Tariflinie ist deshalb vor einer Übertragung auf einen Altvertrag abzugleichen.

Kann ich für die ausgewählten Tarife ein Angebot anfragen?

Über die Angebotsanfrage können Sie beide ausgewählten Tarifbezeichnungen mitgeben. Der persönliche Beitrag und die Annahme hängen unter anderem von Alter, Berufsstatus, Selbstbehalt, Gesundheitsprüfung und gewünschter Kombination ab.

Redaktion KV Rechner

Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.

PKV-Angebot anfordernkostenlos · unverbindlich