01 · Erster Tarif
INTER QualiMed Premium 600
773,84 € / Monat
Beispiel: QMP 600 U
Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 600 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.
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35 Jahre · selbstständig · ohne Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld
01 · Erster Tarif
773,84 € / Monat
Beispiel: QMP 600 U
Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 600 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.
02 · Zweiter Tarif
940,30 € / Monat
Beispiel: EXP2+
Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 660 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.
Inklusive gesetzlichem Zuschlag, vor Arbeitgeberzuschuss, Beitragsrückerstattung und Stundung. Berechnungsstand: 28.09.2026, Versicherungsbeginn: 01.10.2026. Die tatsächliche Annahme und Ihr persönlicher Beitrag werden individuell geprüft. Bei Tariflinien gilt der Beitrag für die ausdrücklich genannte Beispielstufe und deren Selbstbehalt.
Ausgewählt: INTER QualiMed Premium 600 und Barmenia einsA expert+. Auf kleinen Bildschirmen können Sie die Tabelle seitlich scrollen.
| Leistungsmerkmal | INTER QualiMed Premium 600 | Barmenia einsA expert+ |
|---|---|---|
| Selbstbehalt | 600 Euro pro Jahr; ambulante und zahnärztliche Leistungen sowie digitale Gesundheitsanwendungen. Bei unterjährigem Beginn anteilig; tariflich begünstigte Vorsorge ausgenommen. | Je Leistungsstufe 330 / 660 / 1.320 € je Kalenderjahr; konkrete Stufe und Kinderregelung sind im Versicherungsschein festgelegt. |
| Ärztliche Behandlung und Arztwahl | 100 %, auch über GOÄ-Höchstsatz im tariflichen Umfang. | Ambulant: 100 %, freie Arztwahl |
| Arznei- und Verbandmittel | 100 %; verschreibungspflichtige Verhütungsmittel bis 150 Euro Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr. | Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel 100 %, einschließlich definierter Infusionslösungen und Blutteststreifen. |
| Arzthonorare ambulant (GOÄ) | Über GOÄ-Höchstsätze hinaus im tariflichen Umfang. | Über dem Gebührenrahmen im tariflichen Umfang; Angemessenheit bleibt zu prüfen. |
| Heilmittel | 100 % für verordnete Heilmittel durch staatlich geprüfte Gesundheitsfachberufe, einschließlich Physio-, Ergo- und Logotherapie. | 100 % für verordnete Heilmittel einschließlich Physio-, Ergo-, Logo- und podologischer Therapie. |
| Hilfsmittel | Offener Katalog: 100 % bis 300 € oder bei Bezug über INTER/vorheriger Zusage; sonst über 300 € nur 80 %. Wartung/Reparatur nur nach vorheriger Genehmigung. | Offener Katalog: 100 %, lebenserhaltende Hilfsmittel 100 %. Kostenvoranschlag vor Bezug empfohlen, Bezugsangebot freiwillig. |
| Hörgeräte | 100 % bis 2.500 € je Ohr. Gleichartige Versorgung höchstens einmal/Kalenderjahr bei nachgewiesenem Bedarf und fehlender längerer Gebrauchsfähigkeit. | 100 % der medizinisch notwendigen Kosten im offenen Hilfsmittelkatalog; keine separate Hörgeräte-Eurogrenze im Tarif. |
| Orthopädische Schuhe | 100 % bis 1.000 € pro Paar; erneute gleichartige Versorgung bei nachgewiesenem Bedarf und fehlender längerer Gebrauchsfähigkeit. | 100 % von höchstens 1.500 € Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr für orthopädische Schuhe und Schuhzurichtungen. |
| Brille, Kontaktlinsen und Sehkorrektur | Sehhilfen bis 500 € innerhalb der jeweils zurückliegenden 24 Monate. Operative Sehkorrektur (z. B. LASIK) bis 1.500 € je Auge; erneuter Anspruch frühestens nach fünf Jahren. | Bis 600 € Erstattung für Sehhilfen/2 Jahre, früher ab 0,5 Dioptrien Änderung. LASIK nach 2 Jahren bis 2.000 €/Auge. |
| Ambulante Psychotherapie | 100 % ohne tarifliche Sitzungsobergrenze bei Ärzten bzw. approbierten Psychotherapeuten in eigener Praxis. | 100 % für psychotherapeutische Behandlung einschließlich psychologischer Diagnostik; keine tarifliche Sitzungsobergrenze. Für Heilpraktiker gelten ggf. deren eigene Budgetgrenzen. |
| Stationäre Psychotherapie | Medizinisch notwendige stationäre Psychotherapie im tariflichen Krankenhausumfang; ambulante Sitzungsgrenzen gelten hierfür nicht. Bei gemischten Anstalten vorherige Zusage. | Medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung im vertraglichen Umfang; Klinikstatus gesondert prüfen. |
| Heilpraktiker und Alternativmedizin | 100 % bis 3.000 Euro Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr. Der Rechnungsbetrag umfasst auch die zugehörigen Arzneimittel; GebüH-/Hufeland-Regeln und tarifliche Honorargrenzen gelten. | 100 % für tariflich aufgeführte Naturheilverfahren und Heilpraktiker einschließlich zugehöriger Arznei-/Verbandmittel. |
| Vorsorge und Schutzimpfungen | 100 % für tarifliche Vorsorge und Schutzimpfungen. Reiseimpfungen nur gegen die im Tarif genannten Krankheiten (Hepatitis A/B, Typhus, Malaria, Gelbfieber, Cholera). Nur begünstigte Leistungen gemäß Anlage 1 sowie tarifliche Zahnvorsorge bleiben SB-/BRE-neutral; eigenständige Rechnung mit den vorgesehenen GOÄ-/GOZ-Ziffern erforderlich. Sonstige Vorsorge nicht automatisch begünstigt. | Vorsorgeuntersuchungen und STIKO-Schutzimpfungen 100 %, auch empfohlene private Reiseimpfungen; definierte Vorsorge ohne Einfluss auf BRE. |
| Kur und Rehabilitation | Bis 28 Tage innerhalb von drei Jahren im tariflichen Umfang. | Kurbehandlung (Arzt, Arznei-/Verbandmittel, Heilmittel, Kurplan und Kurtaxe) 100 %. Sonstige Kur einmal in zwei Kalenderjahren; bei Genesungskur zusätzlich 200 €/Tag bis vier Wochen nach vorausgegangenem Klinikaufenthalt von mindestens zehn Tagen. |
| Krankenhaus, Zimmer und Wahlarzt | Ein-/Zweibettzimmer, Chefarzt über Höchstsatz Rooming-in: Unterkunft und Verpflegung einer Begleitperson bei Kindern unter 13 Jahren auf ärztliches Anraten, bis 28 Tage; Krankenhausbescheinigung erforderlich. | Stationär: Ein- oder Zweibettzimmer, Privatarzt 100 % |
| Arzthonorare stationär (GOÄ) | Privatärztliche Behandlung auch über GOÄ-Höchstsatz. | Über dem GOÄ-Rahmen im tariflichen Umfang. |
| Privatkliniken | Allgemeine Leistungen in Privatkliniken ohne KHEntgG/BPflV-Abrechnung begrenzt auf 200 % entsprechender Entgelte eines Plankrankenhauses; Wahlleistungen nur im versicherten Umfang. | Private Krankenhäuser einbezogen; Krankenhausmerkmale und tarifliche Kostenregelungen müssen erfüllt sein. |
| Gemischte Anstalten | Vor Behandlungsbeginn schriftliche Leistungszusage erforderlich. Ausnahme für Anschlussrehabilitation unter den Voraussetzungen der Rahmenbedingungen. | Ausnahmen unter anderem bei ausschließlich notwendiger stationärer Behandlung und Notfall; kein uneingeschränkter Verzicht. |
| Ersatz-Krankenhaustagegeld | 50 €/Tag ohne Privatarzt plus 50 € ohne Ein-/Zweibettzimmer; Kinder bis 15 Jahre jeweils Hälfte, am Entlassungstag nur Arztanteil. | Je 50 €/Tag bei Verzicht auf gesonderte Unterkunft bzw. privatärztliche Behandlung, zusammen bis 100 €. Nicht bei Teilstationär oder gemischten Anstalten. |
| Zahnbehandlung und Zahnreinigung | Zahnbehandlung 100 %. PZR zweimal/Kalenderjahr; begünstigte Vorsorge ohne Anrechnung auf SB/BRE. | Zahnbehandlung und Prophylaxe einschließlich PZR 100 %; Inlays zählen zur Zahnbehandlung. |
| Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie | Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie: 90 %; KFO-Altersgrenze beachten. | 90 %; anfangs 10.000 € Rechnungsrahmen insgesamt in Kalenderjahr 1–3. Plan vorab bei Kosten über 1.500 €. |
| Zahnstaffel | Kumulierte Erstattungsgrenzen: 1.200 / 2.400 / 3.600 / 4.800 € innerhalb der ersten 12 / 24 / 36 / 48 Monate; danach keine Staffel, Unfälle ausgenommen. Bei Zahnersatz ab 5.000 € Heil-/Kostenplan vorlegen, sonst Kürzung des Mehrbetrags. | Zahnersatz/KFO: 10.000 € erstattungsfähiger Rechnungsbetrag insgesamt im 1.–3. Kalenderjahr; danach unbegrenzt. Unfall ausgenommen. Heil-/Kostenplan über 1.500 € vorab, sonst Kürzung. |
| Zahnarzthonorare (GOZ) | Über GOZ-Höchstsätze hinaus im tariflichen Umfang. | Über dem Gebührenrahmen im tariflichen Umfang; Zahnquote zusätzlich beachten. |
| Stationäre Transporte | 100 % zum/vom Krankenhaus bis jeweils 100 km, mindestens zum nächsten geeigneten Krankenhaus; auch Verlegung. Privat-Pkw 0,30 €/km. | Notwendiger Transport zum und vom Krankenhaus 100 % im Rahmen stationärer Heilbehandlung. |
| Weltweiter Versicherungsschutz | Weltweiter Schutz. Nach sechs Monaten Auslandsaufenthalt greifen Regeln zur Wohnsitzverlegung: außerhalb EWR/Schweiz Fortführungsvereinbarung nötig, innerhalb EWR/Schweiz ggf. Begrenzung auf deutsche Leistungen bzw. Zuschlag. | Unbefristeter weltweiter Aufenthaltsschutz bei Einbett-/privatärztlichem Schutz und fortgeführter Pflegepflichtversicherung (auch große PPV-Anwartschaft). |
| Geplante Behandlung im Ausland | Medizinisch notwendige Behandlung bei im jeweiligen Land zugelassenen Behandlern nach örtlichen Abrechnungsregeln/ortsüblichem Niveau; tarifliche Leistungs- und Privatklinikgrenzen bleiben bestehen. | Bei gezielter Behandlung im Ausland keine Mehrkosten gegenüber entsprechender Behandlung in Deutschland. Ausnahmen u. a. bei hier nicht vollständig möglicher Behandlung und bestimmten Entbindungen. |
| Rücktransport aus dem Ausland | 100 % der Mehrkosten eines medizinisch sinnvollen und wirtschaftlich vertretbaren Rücktransports. Vorher INTER-Zusage und Organisation; andernfalls maximal 5.000 € aus Europa bzw. 10.000 € außerhalb Europas. | Medizinisch notwendiger Rücktransport abzüglich üblicher Rückreisekosten; sonstiger Krankentransport bis zu fünf Erste-Klasse-Linienflugkosten. Ambulanzflug unter der besonderen Voraussetzung der Lebensrettung. |
| Kindernachversicherung | Elternversicherung am Geburtstag genügt; Kind binnen zwei Monaten rückwirkend anmelden. Ohne Risikozuschläge/Wartezeiten bis Elternumfang, niedrigere SB möglich. | Angeborene Krankheiten, Geburtsschäden und Anomalien ausdrücklich einbezogen; fristgerechte Nachversicherung erforderlich. |
| Umstellung auf Zusatzversicherung | Binnen drei Monaten nach GKV-Pflicht, Familienversicherungs- oder Heilfürsorgeanspruch Wechsel in ergänzende Zusatzversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung/Wartezeit, soweit kein höherer Schutz. | Bei GKV-Pflicht/Familienversicherung: Antrag binnen drei Monaten; ohne neue Prüfung bis zum bisherigen Leistungsumfang. |
| Options- und Umstellungsrechte | Ohne neue Gesundheitsprüfung/Wartezeiten zum Ende des 3., 5. und 10. Versicherungsjahres sowie bei Arbeitgeberwechsel oder Wechsel zwischen Anstellung und Selbstständigkeit. Antrag spätestens zwei Monate nach dem Ereignis; Senkung der SB möglich. Bestehende besondere Bedingungen gelten weiter. | Höherversicherung bzw. SB-Senkung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu tariflichen Optionszeitpunkten (u. a. nach drei, fünf oder sieben Jahren) und bestimmten Lebensereignissen; Antragsfristen und Vorversicherungsvoraussetzungen beachten. |
Farblich markiert sind unterschiedliche Angaben, keine automatische Bewertung. „Keine hinreichend genaue Angabe“ bedeutet nicht „nicht versichert“. Die Leistungen gelten im jeweiligen tariflichen Rahmen; Selbstbehalte, Bezugswege, Höchstbeträge und erforderliche Zusagen bleiben maßgeblich.
Ihre beiden Tarifnamen werden in die Angebotsanfrage übernommen. Ergänzen Sie dort Ihre Leistungswünsche.
Der PKV-Leistungsvergleich zeigt die gespeicherten Angaben der ausgewählten Tarife in denselben Leistungszeilen. Bei modularen Angeboten gehört die genannte Kombination zusammen. So enthalten die hier auswählbaren Allianz-Profile jeweils Zahn 90; andere Zahnbausteine können andere Leistungen ergeben.
Manche Einträge beschreiben eine Tariflinie mit mehreren Selbstbehaltsstufen. Dann nennt die Zeile „Selbstbehalt“ die verfügbaren Varianten. Bei INTER QualiMed sind die einzelnen Stufen gesondert auswählbar. Vergleichen Sie nicht allein die Namen „Premium“ oder „Komfort“, sondern die konkreten Bedingungen.
BBKK und Versicherungskammer Bayern sind hier getrennt auswählbar, beziehen sich bei GesundheitVARIO aber auf denselben Risikoträger Bayerische Beamtenkrankenkasse AG. UKV ist ein eigener Versicherer mit den hier gegenübergestellten parallelen VARIO-Bausteinen. Unter DBV finden Sie die für Arbeitnehmer angebotenen AXA-Tarife; die Risikoträgerzuordnung steht bei der Auswahl. Provinzial meint hier die Provinzial Krankenversicherung Hannover AG im VGH-Verbund.
90 Prozent Erstattung bedeuten nicht automatisch 90 Prozent jeder Rechnung. Eine Zahnstaffel, ein tarifliches Preisverzeichnis oder eine Honorargrenze kann die anerkannte Rechnungssumme begrenzen. Der allgemeine Selbstbehalt kommt nach den vereinbarten Regeln hinzu. Bei geplanten Behandlungen sollten Kostenplan und notwendige Zusage vor Beginn geklärt werden.
Vertiefen Sie bei Bedarf die wichtigsten PKV-Leistungen, die Hilfsmittelregelungen oder die Absicherung gemischter Anstalten. Für eine ausführliche Einordnung finden Sie außerdem unsere PKV-Anbieterduelle.
Ja. Wählen Sie auf beiden Seiten dieselbe Gesellschaft und anschließend unterschiedliche Tarife, etwa INTER QualiMed Premium QMP 600 U und Exklusiv QME 1200 U. So werden die Unterschiede der Leistungsstufen sichtbar.
Der PKV-Tarifvergleich enthält eine Auswahl von Tariflinien und konkret benannten Kombinationen für Angestellte und Selbstständige. Er ist kein vollständiger Marktvergleich. Beihilfetarife für Beamte werden hier nicht mit Vollversicherungstarifen vermischt.
Eine fehlende Angabe im PKV-Tarifvergleich bedeutet, dass der konkrete Leistungsumfang hier nicht hinreichend genau beschrieben ist. Sie ist weder eine Leistungszusage noch ein Ausschluss. Lassen Sie den betreffenden Punkt vor einer Entscheidung anhand Ihres Tarifs klären.
Der PKV-Tarifvergleich stellt Leistungen und Grenzen nebeneinander. Ob ein Unterschied für Sie entscheidend ist, hängt von Ihrem Bedarf ab. Eine andere Beschreibung wird markiert, aber nicht automatisch als besser oder schlechter bewertet.
Ältere PKV-Verträge können andere Bedingungen und Nachträge haben. Entscheidend sind der vollständige Tarifcode, die Vertragsfassung und die vereinbarten Bausteine. Die angezeigte Tariflinie ist deshalb vor einer Übertragung auf einen Altvertrag abzugleichen.
Über die Angebotsanfrage können Sie beide ausgewählten Tarifbezeichnungen mitgeben. Der persönliche Beitrag und die Annahme hängen unter anderem von Alter, Berufsstatus, Selbstbehalt, Gesundheitsprüfung und gewünschter Kombination ab.
Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.