01 · Erster Tarif
LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium
741,59 € / Monat
Beispiel: GUP500
Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 500 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.
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35 Jahre · selbstständig · ohne Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld
01 · Erster Tarif
741,59 € / Monat
Beispiel: GUP500
Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 500 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.
02 · Zweiter Tarif
594,13 € / Monat
Beispiel: uni-Top|Privat 300
Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 300 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.
Inklusive gesetzlichem Zuschlag, vor Arbeitgeberzuschuss, Beitragsrückerstattung und Stundung. Berechnungsstand: 28.09.2026, Versicherungsbeginn: 01.10.2026. Die tatsächliche Annahme und Ihr persönlicher Beitrag werden individuell geprüft. Bei Tariflinien gilt der Beitrag für die ausdrücklich genannte Beispielstufe und deren Selbstbehalt.
Ausgewählt: LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium und uniVersa uni-Top|Privat 300. Auf kleinen Bildschirmen können Sie die Tabelle seitlich scrollen.
| Leistungsmerkmal | LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium | uniVersa uni-Top|Privat 300 |
|---|---|---|
| Selbstbehalt | Selbstbehalt: 0 / 500 / 900 / 1.800 € im Jahr | Selbstbeteiligung: 300 €/Jahr (Kinder bis 20: 150 €) |
| Ärztliche Behandlung und Arztwahl | 100 %; freie Arztwahl einschließlich direktem Facharztzugang. | 100 % für ambulante ärztliche Behandlung, freie Arztwahl. |
| Arznei- und Verbandmittel | Verordnete Arznei- und Verbandmittel aus der Apotheke 100 %; nicht verordnete Apothekenmittel zusätzlich bis 100 € im Kalenderjahr. | 100 % für verordnete Arznei- und Verbandmittel; allgemeine Ausschlüsse bleiben bestehen. |
| Arzthonorare ambulant (GOÄ) | Ambulant auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus; keine Erstattung unangemessener Vergütungen. | Auch über GOÄ-Höchstsätze bei wirksamer Honorarvereinbarung im tariflichen Rahmen. |
| Heilmittel | 100 % für verordnete Heilmittel einschließlich Ergo- und Logopädie, bis 150 % der Bundesbeihilfe-Höchstbeträge. | 100 % für verordnete tarifliche Heilmittel, einschließlich Ergo- und Logotherapie; keine Beschränkung allein auf Physiotherapie. |
| Hilfsmittel | Offener Katalog: medizinisch notwendige verordnete Hilfsmittel 100 %, einschließlich Anpassung, Reparatur und Wartung. Keine Erstattung gewöhnlicher Gebrauchsgegenstände. | 100 % für medizinisch notwendige tarifliche Hilfsmittel; keine pauschale jährliche Euroobergrenze. |
| Hörgeräte | Medizinisch notwendige verordnete Hörgeräte einschließlich Otoplastiken und Cochlea-Implantate 100 % im offenen Hilfsmittelkatalog. | 100 % für medizinisch notwendige Hörgeräte; keine eigene Euroobergrenze. |
| Orthopädische Schuhe | Medizinisch notwendige verordnete orthopädische Schuhe und Einlagen 100 %. | Medizinisch notwendige orthopädische Schuhe nach Hilfsmittelregel zu 100 %; kein gesonderter Eurohöchstbetrag. |
| Brille, Kontaktlinsen und Sehkorrektur | Sehhilfen bis 1.000 € in drei Kalenderjahren; operative Sehkorrektur bis 2.500 € je Auge in zwei Kalenderjahren. | Sehhilfen bis 600 €/24 Monate, bei Änderung der Sehfähigkeit früher; medizinisch notwendige operative Sehschärfenkorrektur zu 100 %. |
| Ambulante Psychotherapie | Ambulante Psychotherapie 100 %, ohne Begrenzung der Sitzungszahl. | 100 % für die ersten 20 Sitzungen/Kalenderjahr, danach 90 % ohne feste Sitzungsobergrenze. |
| Stationäre Psychotherapie | Medizinisch notwendige stationäre Behandlung in Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie im Rahmen der Krankenhausleistungen versichert. | Medizinisch notwendige stationäre psychiatrische/psychotherapeutische Behandlung nach Krankenhausregel; Zustimmung bei gemischten Anstalten beachten. |
| Heilpraktiker und Alternativmedizin | Heilpraktiker nach GebüH bis 2.000 € pro Kalenderjahr; zusätzlich Methoden des Hufelandverzeichnisses. | 100 % für Heilpraktiker bis 2.000 €/Kalenderjahr; Psychotherapie durch Heilpraktiker ausgeschlossen. |
| Vorsorge und Schutzimpfungen | 100 % für Vorsorge auch über gesetzliche Programme hinaus. STIKO-Impfungen einschließlich Reiseimpfungen und Malariaprophylaxe. | 100 % für tarifliche Vorsorge und Schutzimpfungen, einschließlich Reiseimpfungen; definierte Leistungen ohne SB-/BRE-Anrechnung. |
| Kur und Rehabilitation | Ärztlich verordnete Kur-/Sanatoriumsbehandlung bis 3.000 € in 3 Kalenderjahren, einschließlich tariflicher Unterkunft, Behandlung, Arznei-/Kurmittel und Kurtaxe. Medizinische Reha/AHB gesondert nach Tarif. | Ambulante Kur nach Tarif; stationäre Kur/Reha bis 55 €/Tag für 28 Tage, erstmals nach 2 Jahren, danach Abstand 3 Jahre. Zusätzlich Kurtagegeld 20 €/Tag bis 28 Tage/3 Kalenderjahre. Anschlussheilbehandlung gesondert nach Tarif. |
| Krankenhaus, Zimmer und Wahlarzt | 100 % allgemeine Krankenhausleistungen, Ein- oder Zweibettzimmer sowie Wahl-/Belegarzt. | 100 % allgemeine Krankenhausleistungen, Ein-/Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung. |
| Arzthonorare stationär (GOÄ) | Gesonderte Wahl-/Belegarztleistungen auch über GOÄ-Höchstsätze hinaus. | Auch über GOÄ-Höchstsätze bei tarifgemäßer Honorarvereinbarung. |
| Privatkliniken | Allgemeine Privatklinikleistungen bis 250 % der vergleichbaren Kosten eines Krankenhauses der Maximalversorgung am Wohnort. Diese Grenze entfällt bei akuten Notfällen und im Ausland. | Private Krankenhäuser ohne KHEntgG/BPflV eingeschlossen, keine ausdrückliche prozentuale DRG-Obergrenze; medizinische Notwendigkeit und versicherte Zimmerklasse bleiben maßgeblich. |
| Gemischte Anstalten | Leistungen gemischter Krankenanstalten ausdrücklich eingeschlossen. Krankenhausbehandlung, Reha und Kur werden nach den jeweils eigenen Tarifregeln erstattet. | Vor Beginn schriftliche Zusage für Behandlung in einer gemischten Krankenanstalt erforderlich; keine allgemeine Gleichsetzung mit einem Akutkrankenhaus. |
| Ersatz-Krankenhaustagegeld | Ab 21 Jahren je 50 €/Tag für Verzicht auf Wahl-/Belegarzt und auf gesonderte Unterkunft, zusammen bis 100 €/Tag; bis 20 Jahre jeweils die Hälfte. Nur bei Abrechnung nach KHEntgG/BPflV. | 50 €/Tag ohne besondere Unterkunft und 50 €/Tag ohne Wahlarzt, zusammen 100 €; Entlassungstag ausgenommen, bis 21 Jahre halbe Beträge. |
| Zahnbehandlung und Zahnreinigung | Zahnbehandlung 100 %; Zahnvorsorge und professionelle Zahnreinigung bis zweimal pro Kalenderjahr 100 %, außerhalb der Zahnstaffel. | 100 % Zahnbehandlung und professionelle Zahnreinigung; Inlays als Zahnbehandlung eingeschlossen. |
| Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie | Zahnersatz, Inlays, Implantate und KFO 100 %. KFO bei Beginn vor 21, ohne Altersgrenze bei Unfall oder schwerer Erkrankung. | 90 % für Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie einschließlich Erwachsenen-KFO. |
| Zahnstaffel | Kumulativ 1.250 / 2.500 / 5.000 € in den ersten ein / zwei / drei Kalenderjahren; danach keine Anfangsgrenze. Unfall und definierte Zahnprophylaxe ausgenommen. | Kumulativ 1.500/3.000/4.500/6.000 € Erstattung in Versicherungsjahr 1–4, ab Jahr 5 ohne Staffel; bei 5 Jahren lückenloser Vorvorsorge ab Jahr 4, nach Unfall keine Staffel. |
| Zahnarzthonorare (GOZ) | Zahnärztliche Leistungen auch über GOZ-/GOÄ-Höchstsätze hinaus. | Auch über GOZ-Höchstsätze im tariflichen Rahmen. |
| Stationäre Transporte | 100 % für medizinisch notwendige Rettungs-/Krankentransporte und Fahrten zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus bzw. zur Reha. Behandlungsorte bis 100 km gelten als nächstgelegen. | 100 % bis 100 km Entfernung oder ohne Entfernungsgrenze zum nächsten geeigneten Krankenhaus und zurück. Wunschverlegung innerhalb Deutschlands unter tariflichen Voraussetzungen. |
| Weltweiter Versicherungsschutz | EU/EWR versichert; außerhalb dieser Staaten vorübergehend bis zwölf Monate, mit Vereinbarung und ggf. Zuschlag zweimal um jeweils bis zu fünf Jahre verlängerbar. | Europa; außerhalb Europas bis 36 Monate bei vorher mindestens 36 Monaten PKV-Vorversicherung, sonst zunächst 3 Monate. Rechtzeitig Verlängerung vereinbaren, ggf. mit Zuschlag; ohne Vereinbarung Kürzung auf 50 % nach Fristablauf. |
| Geplante Behandlung im Ausland | Medizinisch notwendige Auslandsbehandlung nach tariflicher örtlicher Gebührenregel; die Grenzen für Privatkliniken und der jeweilige Auslandszeitraum gelten weiter. Vor planbarer Spezialbehandlung Kostenzusage einholen. | Medizinisch notwendige Behandlung im Ausland nach ortsüblicher Gebührenhöhe im Tarifumfang; keine pauschale Spezialisten-/Privatklinikkostengarantie. |
| Rücktransport aus dem Ausland | Medizinisch notwendiger Rücktransport. Sonstige Krankenrücktransporte grundsätzlich bis zum Fünffachen eines Erste-Klasse-Linienflugs; Ausnahme bei fehlender Versorgung und mindestens 14 Tagen Klinikbedarf in Deutschland. Ambulanzflug nur unter enger Notfallvoraussetzung. | Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport nach Tarif; notwendige Begleitperson nur unter zusätzlichen Versicherungsvoraussetzungen. |
| Kindernachversicherung | Anmeldung binnen 2 Monaten rückwirkend zum Ersten des Geburtsmonats, ohne Risikozuschläge, Ausschlüsse oder Wartezeiten. Geburtsschäden und angeborene Krankheiten/Anomalien eingeschlossen; höchstens Elternumfang, niedrigere SB möglich. | Elternteil mindestens 3 Monate versichert, Anmeldung binnen 2 Monaten rückwirkend; einschließlich Geburtsschäden und angeborener Krankheiten im Elternumfang. Zusätzlich 6 beitragsfreie Monate nach dem Geburtsmonat bei u. a. 8 Monaten Vorversicherung des Elternteils. |
| Umstellung auf Zusatzversicherung | Umstellung in GKV-Zusatztarife gleicher Leistungsbereiche bei Eintritt von GKV-Pflicht ohne neue Gesundheitsprüfung; Alterungsrückstellung anteilig anrechenbar. | Bei GKV-Versicherungspflicht binnen 3 Monaten Umstellung in geeignete Zusatztarife ohne neue Risikoprüfung/Wartezeiten, soweit GKV plus Zusatz den bisherigen Schutz nicht übersteigt. |
| Options- und Umstellungsrechte | SB-Senkung innerhalb der Tarifgruppe ab dem vierten Kalenderjahr zum Jahresbeginn ohne Gesundheitsprüfung. | Interner Wechsel in gleichartigen Schutz unter Anrechnung erworbener Rechte; Mehrleistungen können Risikoprüfung, Zuschlag oder Ausschluss auslösen. |
Farblich markiert sind unterschiedliche Angaben, keine automatische Bewertung. „Keine hinreichend genaue Angabe“ bedeutet nicht „nicht versichert“. Die Leistungen gelten im jeweiligen tariflichen Rahmen; Selbstbehalte, Bezugswege, Höchstbeträge und erforderliche Zusagen bleiben maßgeblich.
Ihre beiden Tarifnamen werden in die Angebotsanfrage übernommen. Ergänzen Sie dort Ihre Leistungswünsche.
Der PKV-Leistungsvergleich zeigt die gespeicherten Angaben der ausgewählten Tarife in denselben Leistungszeilen. Bei modularen Angeboten gehört die genannte Kombination zusammen. So enthalten die hier auswählbaren Allianz-Profile jeweils Zahn 90; andere Zahnbausteine können andere Leistungen ergeben.
Manche Einträge beschreiben eine Tariflinie mit mehreren Selbstbehaltsstufen. Dann nennt die Zeile „Selbstbehalt“ die verfügbaren Varianten. Bei INTER QualiMed sind die einzelnen Stufen gesondert auswählbar. Vergleichen Sie nicht allein die Namen „Premium“ oder „Komfort“, sondern die konkreten Bedingungen.
BBKK und Versicherungskammer Bayern sind hier getrennt auswählbar, beziehen sich bei GesundheitVARIO aber auf denselben Risikoträger Bayerische Beamtenkrankenkasse AG. UKV ist ein eigener Versicherer mit den hier gegenübergestellten parallelen VARIO-Bausteinen. Unter DBV finden Sie die für Arbeitnehmer angebotenen AXA-Tarife; die Risikoträgerzuordnung steht bei der Auswahl. Provinzial meint hier die Provinzial Krankenversicherung Hannover AG im VGH-Verbund.
90 Prozent Erstattung bedeuten nicht automatisch 90 Prozent jeder Rechnung. Eine Zahnstaffel, ein tarifliches Preisverzeichnis oder eine Honorargrenze kann die anerkannte Rechnungssumme begrenzen. Der allgemeine Selbstbehalt kommt nach den vereinbarten Regeln hinzu. Bei geplanten Behandlungen sollten Kostenplan und notwendige Zusage vor Beginn geklärt werden.
Vertiefen Sie bei Bedarf die wichtigsten PKV-Leistungen, die Hilfsmittelregelungen oder die Absicherung gemischter Anstalten. Für eine ausführliche Einordnung finden Sie außerdem unsere PKV-Anbieterduelle.
Ja. Wählen Sie auf beiden Seiten dieselbe Gesellschaft und anschließend unterschiedliche Tarife, etwa INTER QualiMed Premium QMP 600 U und Exklusiv QME 1200 U. So werden die Unterschiede der Leistungsstufen sichtbar.
Der PKV-Tarifvergleich enthält eine Auswahl von Tariflinien und konkret benannten Kombinationen für Angestellte und Selbstständige. Er ist kein vollständiger Marktvergleich. Beihilfetarife für Beamte werden hier nicht mit Vollversicherungstarifen vermischt.
Eine fehlende Angabe im PKV-Tarifvergleich bedeutet, dass der konkrete Leistungsumfang hier nicht hinreichend genau beschrieben ist. Sie ist weder eine Leistungszusage noch ein Ausschluss. Lassen Sie den betreffenden Punkt vor einer Entscheidung anhand Ihres Tarifs klären.
Der PKV-Tarifvergleich stellt Leistungen und Grenzen nebeneinander. Ob ein Unterschied für Sie entscheidend ist, hängt von Ihrem Bedarf ab. Eine andere Beschreibung wird markiert, aber nicht automatisch als besser oder schlechter bewertet.
Ältere PKV-Verträge können andere Bedingungen und Nachträge haben. Entscheidend sind der vollständige Tarifcode, die Vertragsfassung und die vereinbarten Bausteine. Die angezeigte Tariflinie ist deshalb vor einer Übertragung auf einen Altvertrag abzugleichen.
Über die Angebotsanfrage können Sie beide ausgewählten Tarifbezeichnungen mitgeben. Der persönliche Beitrag und die Annahme hängen unter anderem von Alter, Berufsstatus, Selbstbehalt, Gesundheitsprüfung und gewünschter Kombination ab.
Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.