01 · Erster Tarif
Münchener Verein Royal 891
Beitrag auf Anfrage
Die vorhandenen Beiträge betreffen Premium 895–897; sie gelten nicht für die hier ausgewählten Royal-Tarife 891/892.
Ihr direkter Leistungsvergleich
Wählen Sie zuerst die Gesellschaft und dann den Tarif. Vergleichen Sie Schutz, Eigenanteile und wichtige Grenzen – auch innerhalb desselben Versicherers.
100 Tarifprofile · 30 Gesellschaften & Marken · 30 Leistungsmerkmale
35 Jahre · selbstständig · ohne Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld
01 · Erster Tarif
Beitrag auf Anfrage
Die vorhandenen Beiträge betreffen Premium 895–897; sie gelten nicht für die hier ausgewählten Royal-Tarife 891/892.
02 · Zweiter Tarif
773,84 € / Monat
Beispiel: QMP 600 U
Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 600 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.
Inklusive gesetzlichem Zuschlag, vor Arbeitgeberzuschuss, Beitragsrückerstattung und Stundung. Berechnungsstand: 28.09.2026, Versicherungsbeginn: 01.10.2026. Die tatsächliche Annahme und Ihr persönlicher Beitrag werden individuell geprüft. Bei Tariflinien gilt der Beitrag für die ausdrücklich genannte Beispielstufe und deren Selbstbehalt.
Ausgewählt: Münchener Verein Royal 891 und INTER QualiMed Premium 600. Auf kleinen Bildschirmen können Sie die Tabelle seitlich scrollen.
| Leistungsmerkmal | Münchener Verein Royal 891 | INTER QualiMed Premium 600 |
|---|---|---|
| Selbstbehalt | 10 % Selbstbeteiligung bis maximal 500 € pro Jahr; zusätzliche tarifliche Erstattungsquoten beachten. | 600 Euro pro Jahr; ambulante und zahnärztliche Leistungen sowie digitale Gesundheitsanwendungen. Bei unterjährigem Beginn anteilig; tariflich begünstigte Vorsorge ausgenommen. |
| Ärztliche Behandlung und Arztwahl | 100 % für ärztliche Leistungen; freie Arztwahl. | 100 %, auch über GOÄ-Höchstsatz im tariflichen Umfang. |
| Arznei- und Verbandmittel | 100 % bei ärztlicher Verordnung; 90 % bei Verordnung durch Heilpraktiker. | 100 %; verschreibungspflichtige Verhütungsmittel bis 150 Euro Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr. |
| Arzthonorare ambulant (GOÄ) | Auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus im tariflichen Umfang. | Über GOÄ-Höchstsätze hinaus im tariflichen Umfang. |
| Heilmittel | 90 % etwa für Physiotherapie und Ergotherapie; Logopädie 100 %. | 100 % für verordnete Heilmittel durch staatlich geprüfte Gesundheitsfachberufe, einschließlich Physio-, Ergo- und Logotherapie. |
| Hilfsmittel | 90 %; ab 2.000 € vorheriger Kostenvoranschlag erforderlich, sonst 85 %. | Offener Katalog: 100 % bis 300 € oder bei Bezug über INTER/vorheriger Zusage; sonst über 300 € nur 80 %. Wartung/Reparatur nur nach vorheriger Genehmigung. |
| Hörgeräte | Hörgeräte sind in Royal als Hilfsmittel eingeschlossen: 90 %, ab 2.000 € mit Kostenvoranschlag, sonst 85 %. Allgemeiner tariflicher Selbstbehalt bleibt zu beachten. | 100 % bis 2.500 € je Ohr. Gleichartige Versorgung höchstens einmal/Kalenderjahr bei nachgewiesenem Bedarf und fehlender längerer Gebrauchsfähigkeit. |
| Orthopädische Schuhe | Keine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen. | 100 % bis 1.000 € pro Paar; erneute gleichartige Versorgung bei nachgewiesenem Bedarf und fehlender längerer Gebrauchsfähigkeit. |
| Brille, Kontaktlinsen und Sehkorrektur | 100 % bis 500 € innerhalb von zwei Versicherungsjahren; LASIK bis 1.500 € je Auge nach drei Jahren Versicherungsdauer. | Sehhilfen bis 500 € innerhalb der jeweils zurückliegenden 24 Monate. Operative Sehkorrektur (z. B. LASIK) bis 1.500 € je Auge; erneuter Anspruch frühestens nach fünf Jahren. |
| Ambulante Psychotherapie | 90 % ohne zahlenmäßige Sitzungsbegrenzung. | 100 % ohne tarifliche Sitzungsobergrenze bei Ärzten bzw. approbierten Psychotherapeuten in eigener Praxis. |
| Stationäre Psychotherapie | Keine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen. | Medizinisch notwendige stationäre Psychotherapie im tariflichen Krankenhausumfang; ambulante Sitzungsgrenzen gelten hierfür nicht. Bei gemischten Anstalten vorherige Zusage. |
| Heilpraktiker und Alternativmedizin | Heilpraktiker 90 % bis GebüH-Höchstsätze; Naturheilverfahren durch Ärzte 100 %, durch Heilpraktiker oder anerkannte Heilhilfsberufe 90 %. | 100 % bis 3.000 Euro Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr. Der Rechnungsbetrag umfasst auch die zugehörigen Arzneimittel; GebüH-/Hufeland-Regeln und tarifliche Honorargrenzen gelten. |
| Vorsorge und Schutzimpfungen | 100 % für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen. Die in der Vorsorgeregelung genannten Leistungen bleiben ohne Einfluss auf Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung. | 100 % für tarifliche Vorsorge und Schutzimpfungen. Reiseimpfungen nur gegen die im Tarif genannten Krankheiten (Hepatitis A/B, Typhus, Malaria, Gelbfieber, Cholera). Nur begünstigte Leistungen gemäß Anlage 1 sowie tarifliche Zahnvorsorge bleiben SB-/BRE-neutral; eigenständige Rechnung mit den vorgesehenen GOÄ-/GOZ-Ziffern erforderlich. Sonstige Vorsorge nicht automatisch begünstigt. |
| Kur und Rehabilitation | Ambulante Kur: tarifliche ambulante Leistungen zu 100 %; AHB nach schriftlicher Zusage zu 100 %. | Bis 28 Tage innerhalb von drei Jahren im tariflichen Umfang. |
| Krankenhaus, Zimmer und Wahlarzt | Einbettzimmer sowie Beleg-, Privat-/Chefarzt; medizinisch notwendiges Rooming-in zu 100 %. | Ein-/Zweibettzimmer, Chefarzt über Höchstsatz Rooming-in: Unterkunft und Verpflegung einer Begleitperson bei Kindern unter 13 Jahren auf ärztliches Anraten, bis 28 Tage; Krankenhausbescheinigung erforderlich. |
| Arzthonorare stationär (GOÄ) | Auch über GOÄ-Höchstsätze hinaus im tariflichen Umfang. | Privatärztliche Behandlung auch über GOÄ-Höchstsatz. |
| Privatkliniken | Keine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen. | Allgemeine Leistungen in Privatkliniken ohne KHEntgG/BPflV-Abrechnung begrenzt auf 200 % entsprechender Entgelte eines Plankrankenhauses; Wahlleistungen nur im versicherten Umfang. |
| Gemischte Anstalten | Keine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen. | Vor Behandlungsbeginn schriftliche Leistungszusage erforderlich. Ausnahme für Anschlussrehabilitation unter den Voraussetzungen der Rahmenbedingungen. |
| Ersatz-Krankenhaustagegeld | 30 €/Tag bei Arztverzicht plus 20 €/Tag bei Zimmerverzicht; Kinder jeweils die Hälfte. | 50 €/Tag ohne Privatarzt plus 50 € ohne Ein-/Zweibettzimmer; Kinder bis 15 Jahre jeweils Hälfte, am Entlassungstag nur Arztanteil. |
| Zahnbehandlung und Zahnreinigung | 100 % für Zahnbehandlung und Inlays; gesonderte Material-/Laborkosten zu 80 %. | Zahnbehandlung 100 %. PZR zweimal/Kalenderjahr; begünstigte Vorsorge ohne Anrechnung auf SB/BRE. |
| Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie | 80 % für Zahnersatz und Implantate; KFO vor dem 18. Geburtstag 100 %, danach 80 %. Material-/Laborkosten 80 %. | Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie: 90 %; KFO-Altersgrenze beachten. |
| Zahnstaffel | In den ersten beiden Versicherungsjahren jeweils 1.000 €, im dritten und vierten jeweils 2.000 €; danach und bei Unfall keine Zahnstaffel. | Kumulierte Erstattungsgrenzen: 1.200 / 2.400 / 3.600 / 4.800 € innerhalb der ersten 12 / 24 / 36 / 48 Monate; danach keine Staffel, Unfälle ausgenommen. Bei Zahnersatz ab 5.000 € Heil-/Kostenplan vorlegen, sonst Kürzung des Mehrbetrags. |
| Zahnarzthonorare (GOZ) | Bis zum 3,5-fachen GOZ-Satz. | Über GOZ-Höchstsätze hinaus im tariflichen Umfang. |
| Stationäre Transporte | 100 % für medizinisch notwendigen Transport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus. | 100 % zum/vom Krankenhaus bis jeweils 100 km, mindestens zum nächsten geeigneten Krankenhaus; auch Verlegung. Privat-Pkw 0,30 €/km. |
| Weltweiter Versicherungsschutz | Weltweiter Schutz, auch bei Umzug ins Ausland; bis sechs Monate garantiert ohne Auslandszuschlag. Längere Aufenthalte und Vereinbarungen gesondert klären. | Weltweiter Schutz. Nach sechs Monaten Auslandsaufenthalt greifen Regeln zur Wohnsitzverlegung: außerhalb EWR/Schweiz Fortführungsvereinbarung nötig, innerhalb EWR/Schweiz ggf. Begrenzung auf deutsche Leistungen bzw. Zuschlag. |
| Geplante Behandlung im Ausland | Keine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen. | Medizinisch notwendige Behandlung bei im jeweiligen Land zugelassenen Behandlern nach örtlichen Abrechnungsregeln/ortsüblichem Niveau; tarifliche Leistungs- und Privatklinikgrenzen bleiben bestehen. |
| Rücktransport aus dem Ausland | Rücktransport eingeschlossen; medizinische Voraussetzungen und Organisation sind vor einer Reise anhand der Vertragsbedingungen zu klären. | 100 % der Mehrkosten eines medizinisch sinnvollen und wirtschaftlich vertretbaren Rücktransports. Vorher INTER-Zusage und Organisation; andernfalls maximal 5.000 € aus Europa bzw. 10.000 € außerhalb Europas. |
| Kindernachversicherung | Keine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen. | Elternversicherung am Geburtstag genügt; Kind binnen zwei Monaten rückwirkend anmelden. Ohne Risikozuschläge/Wartezeiten bis Elternumfang, niedrigere SB möglich. |
| Umstellung auf Zusatzversicherung | Keine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen. | Binnen drei Monaten nach GKV-Pflicht, Familienversicherungs- oder Heilfürsorgeanspruch Wechsel in ergänzende Zusatzversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung/Wartezeit, soweit kein höherer Schutz. |
| Options- und Umstellungsrechte | Keine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen. | Ohne neue Gesundheitsprüfung/Wartezeiten zum Ende des 3., 5. und 10. Versicherungsjahres sowie bei Arbeitgeberwechsel oder Wechsel zwischen Anstellung und Selbstständigkeit. Antrag spätestens zwei Monate nach dem Ereignis; Senkung der SB möglich. Bestehende besondere Bedingungen gelten weiter. |
Farblich markiert sind unterschiedliche Angaben, keine automatische Bewertung. „Keine hinreichend genaue Angabe“ bedeutet nicht „nicht versichert“. Die Leistungen gelten im jeweiligen tariflichen Rahmen; Selbstbehalte, Bezugswege, Höchstbeträge und erforderliche Zusagen bleiben maßgeblich.
Ihre beiden Tarifnamen werden in die Angebotsanfrage übernommen. Ergänzen Sie dort Ihre Leistungswünsche.
Der PKV-Leistungsvergleich zeigt die gespeicherten Angaben der ausgewählten Tarife in denselben Leistungszeilen. Bei modularen Angeboten gehört die genannte Kombination zusammen. So enthalten die hier auswählbaren Allianz-Profile jeweils Zahn 90; andere Zahnbausteine können andere Leistungen ergeben.
Manche Einträge beschreiben eine Tariflinie mit mehreren Selbstbehaltsstufen. Dann nennt die Zeile „Selbstbehalt“ die verfügbaren Varianten. Bei INTER QualiMed sind die einzelnen Stufen gesondert auswählbar. Vergleichen Sie nicht allein die Namen „Premium“ oder „Komfort“, sondern die konkreten Bedingungen.
BBKK und Versicherungskammer Bayern sind hier getrennt auswählbar, beziehen sich bei GesundheitVARIO aber auf denselben Risikoträger Bayerische Beamtenkrankenkasse AG. UKV ist ein eigener Versicherer mit den hier gegenübergestellten parallelen VARIO-Bausteinen. Unter DBV finden Sie die für Arbeitnehmer angebotenen AXA-Tarife; die Risikoträgerzuordnung steht bei der Auswahl. Provinzial meint hier die Provinzial Krankenversicherung Hannover AG im VGH-Verbund.
90 Prozent Erstattung bedeuten nicht automatisch 90 Prozent jeder Rechnung. Eine Zahnstaffel, ein tarifliches Preisverzeichnis oder eine Honorargrenze kann die anerkannte Rechnungssumme begrenzen. Der allgemeine Selbstbehalt kommt nach den vereinbarten Regeln hinzu. Bei geplanten Behandlungen sollten Kostenplan und notwendige Zusage vor Beginn geklärt werden.
Vertiefen Sie bei Bedarf die wichtigsten PKV-Leistungen, die Hilfsmittelregelungen oder die Absicherung gemischter Anstalten. Für eine ausführliche Einordnung finden Sie außerdem unsere PKV-Anbieterduelle.
Ja. Wählen Sie auf beiden Seiten dieselbe Gesellschaft und anschließend unterschiedliche Tarife, etwa INTER QualiMed Premium QMP 600 U und Exklusiv QME 1200 U. So werden die Unterschiede der Leistungsstufen sichtbar.
Der PKV-Tarifvergleich enthält eine Auswahl von Tariflinien und konkret benannten Kombinationen für Angestellte und Selbstständige. Er ist kein vollständiger Marktvergleich. Beihilfetarife für Beamte werden hier nicht mit Vollversicherungstarifen vermischt.
Eine fehlende Angabe im PKV-Tarifvergleich bedeutet, dass der konkrete Leistungsumfang hier nicht hinreichend genau beschrieben ist. Sie ist weder eine Leistungszusage noch ein Ausschluss. Lassen Sie den betreffenden Punkt vor einer Entscheidung anhand Ihres Tarifs klären.
Der PKV-Tarifvergleich stellt Leistungen und Grenzen nebeneinander. Ob ein Unterschied für Sie entscheidend ist, hängt von Ihrem Bedarf ab. Eine andere Beschreibung wird markiert, aber nicht automatisch als besser oder schlechter bewertet.
Ältere PKV-Verträge können andere Bedingungen und Nachträge haben. Entscheidend sind der vollständige Tarifcode, die Vertragsfassung und die vereinbarten Bausteine. Die angezeigte Tariflinie ist deshalb vor einer Übertragung auf einen Altvertrag abzugleichen.
Über die Angebotsanfrage können Sie beide ausgewählten Tarifbezeichnungen mitgeben. Der persönliche Beitrag und die Annahme hängen unter anderem von Alter, Berufsstatus, Selbstbehalt, Gesundheitsprüfung und gewünschter Kombination ab.
Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.