01 · Erster Tarif
Württembergische Premium: A1 480 + S1 + Z1
807,22 € / Monat
Beispiel: A1_480, Z1, S1
Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 480 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.
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35 Jahre · selbstständig · ohne Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld
01 · Erster Tarif
807,22 € / Monat
Beispiel: A1_480, Z1, S1
Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 480 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.
02 · Zweiter Tarif
940,30 € / Monat
Beispiel: EXP2+
Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 660 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.
Inklusive gesetzlichem Zuschlag, vor Arbeitgeberzuschuss, Beitragsrückerstattung und Stundung. Berechnungsstand: 28.09.2026, Versicherungsbeginn: 01.10.2026. Die tatsächliche Annahme und Ihr persönlicher Beitrag werden individuell geprüft. Bei Tariflinien gilt der Beitrag für die ausdrücklich genannte Beispielstufe und deren Selbstbehalt.
Ausgewählt: Württembergische Premium: A1 480 + S1 + Z1 und Barmenia einsA expert+. Auf kleinen Bildschirmen können Sie die Tabelle seitlich scrollen.
| Leistungsmerkmal | Württembergische Premium: A1 480 + S1 + Z1 | Barmenia einsA expert+ |
|---|---|---|
| Selbstbehalt | A1 480: 480 € Selbstbehalt je Kalenderjahr für ambulante Leistungen; zusätzliche tarifliche Eigenanteile bleiben bestehen. | Je Leistungsstufe 330 / 660 / 1.320 € je Kalenderjahr; konkrete Stufe und Kinderregelung sind im Versicherungsschein festgelegt. |
| Ärztliche Behandlung und Arztwahl | 100 % für erstattungsfähige ärztliche Behandlung; freie Arztwahl. | Ambulant: 100 %, freie Arztwahl |
| Arznei- und Verbandmittel | 100 % für erstattungsfähige verordnete Arznei- und Verbandmittel. | Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel 100 %, einschließlich definierter Infusionslösungen und Blutteststreifen. |
| Arzthonorare ambulant (GOÄ) | Auch über GOÄ-/GOP-Höchstsätze bei wirksamer Honorarvereinbarung. | Über dem Gebührenrahmen im tariflichen Umfang; Angemessenheit bleibt zu prüfen. |
| Heilmittel | 100 % bis zu den Höchstbeträgen der Bundesbeihilfeverordnung; unter anderem Ergotherapie und Logopädie. | 100 % für verordnete Heilmittel einschließlich Physio-, Ergo-, Logo- und podologischer Therapie. |
| Hilfsmittel | 100 % bei Beschaffung durch den Versicherer; auch bei eigener Beschaffung bis 1.000 € oder im akuten Notfall. Ansonsten 80 %; tarifliche Hilfsmitteldefinition beachten. | Offener Katalog: 100 %, lebenserhaltende Hilfsmittel 100 %. Kostenvoranschlag vor Bezug empfohlen, Bezugsangebot freiwillig. |
| Hörgeräte | Hörgeräte nach der offenen Hilfsmittelregel: 100 % bei Beschaffung durch den Versicherer, Kosten bis 1.000 € oder akutem Notfall. Sonst höchstens dessen Beschaffungskosten und maximal 80 %. Hörgerätebatterien sind eingeschlossen. | 100 % der medizinisch notwendigen Kosten im offenen Hilfsmittelkatalog; keine separate Hörgeräte-Eurogrenze im Tarif. |
| Orthopädische Schuhe | Orthopädische Maßschuhe: Abzug von 70 € pro Paar; bis vier Paar pro Kalenderjahr. Orthopädische Einlagen ebenfalls bis vier Paar. | 100 % von höchstens 1.500 € Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr für orthopädische Schuhe und Schuhzurichtungen. |
| Brille, Kontaktlinsen und Sehkorrektur | Sehhilfen bis 400 € innerhalb von zwei Versicherungsjahren; medizinisch notwendige operative Sehkorrektur eingeschlossen. | Bis 600 € Erstattung für Sehhilfen/2 Jahre, früher ab 0,5 Dioptrien Änderung. LASIK nach 2 Jahren bis 2.000 €/Auge. |
| Ambulante Psychotherapie | 100 % bis 60 Sitzungen je Versicherungsfall einschließlich probatorischer Sitzungen; darüber hinaus vorherige Zusage erforderlich. | 100 % für psychotherapeutische Behandlung einschließlich psychologischer Diagnostik; keine tarifliche Sitzungsobergrenze. Für Heilpraktiker gelten ggf. deren eigene Budgetgrenzen. |
| Stationäre Psychotherapie | S1: medizinisch notwendige stationäre Psychotherapie eingeschlossen. Keine besondere Tagesbegrenzung im Modul; für Privatkliniken gelten die tariflichen Kostengrenzen. | Medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung im vertraglichen Umfang; Klinikstatus gesondert prüfen. |
| Heilpraktiker und Alternativmedizin | 80 % für Heilpraktiker, höchstens 2.000 € je Versicherungsjahr einschließlich zugehöriger Mittel; keine Heilpraktiker-Psychotherapie. | 100 % für tariflich aufgeführte Naturheilverfahren und Heilpraktiker einschließlich zugehöriger Arznei-/Verbandmittel. |
| Vorsorge und Schutzimpfungen | Erweiterte Vorsorge und Schutzimpfungen einschließlich Reiseimpfungen/Malariaprophylaxe. Tarifliche Vorsorgeleistungen bis 1.000 € je Kalenderjahr ohne Selbstbehalt und ohne BRE-Verlust. | Vorsorgeuntersuchungen und STIKO-Schutzimpfungen 100 %, auch empfohlene private Reiseimpfungen; definierte Vorsorge ohne Einfluss auf BRE. |
| Kur und Rehabilitation | AHB nach vorheriger Zusage, soweit kein anderer Kostenträger leistet; Beginn grundsätzlich innerhalb von vier Wochen, medizinisch bedingte Verzögerung möglich. | Kurbehandlung (Arzt, Arznei-/Verbandmittel, Heilmittel, Kurplan und Kurtaxe) 100 %. Sonstige Kur einmal in zwei Kalenderjahren; bei Genesungskur zusätzlich 200 €/Tag bis vier Wochen nach vorausgegangenem Klinikaufenthalt von mindestens zehn Tagen. |
| Krankenhaus, Zimmer und Wahlarzt | S1: Ein- oder Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung; Rooming-in bei Kindern unter 16 Jahren, sonst bei medizinischer Notwendigkeit. | Stationär: Ein- oder Zweibettzimmer, Privatarzt 100 % |
| Arzthonorare stationär (GOÄ) | Auch über GOÄ-Höchstsätze mit wirksamer Honorarvereinbarung. | Über dem GOÄ-Rahmen im tariflichen Umfang. |
| Privatkliniken | Allgemeine Leistungen in Privatkliniken ohne gesetzliche Abrechnung bis 150 % der vergleichbaren gesetzlichen Krankenhausvergütung. | Private Krankenhäuser einbezogen; Krankenhausmerkmale und tarifliche Kostenregelungen müssen erfüllt sein. |
| Gemischte Anstalten | Medizinisch notwendige Akutbehandlung auch in gemischten Anstalten; besondere Regeln für AHB, Reha und Kur bleiben bestehen. | Ausnahmen unter anderem bei ausschließlich notwendiger stationärer Behandlung und Notfall; kein uneingeschränkter Verzicht. |
| Ersatz-Krankenhaustagegeld | 50 €/Tag ohne Ein-/Zweibettzimmer bzw. 20 € bei Zweibett- statt Einbettzimmer; zusätzlich 50 € bei vollständigem Verzicht auf gesonderte Arztleistungen. Sonderfälle wie AHB ausgenommen. | Je 50 €/Tag bei Verzicht auf gesonderte Unterkunft bzw. privatärztliche Behandlung, zusammen bis 100 €. Nicht bei Teilstationär oder gemischten Anstalten. |
| Zahnbehandlung und Zahnreinigung | Z1: 100 % für Zahnbehandlung und prophylaktische Leistungen. | Zahnbehandlung und Prophylaxe einschließlich PZR 100 %; Inlays zählen zur Zahnbehandlung. |
| Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie | Z1: 90 % für Zahnersatz einschließlich Implantaten, Inlays und Knochenaufbau; bei kooperierendem Dentallabor 95 %. KFO 90 % mit vorherigem Kostenplan, sonst 70 %; Beginn vor 18, danach nur bei schwerer Kieferanomalie oder Unfall nach Tarifvoraussetzungen. | 90 %; anfangs 10.000 € Rechnungsrahmen insgesamt in Kalenderjahr 1–3. Plan vorab bei Kosten über 1.500 €. |
| Zahnstaffel | Z1: 1.000/2.000/3.000/4.000 € kumulierte Erstattung in den ersten 1/2/3/4 Versicherungsjahren. Unfallausnahme; anrechenbare Vorversicherung kann die Staffel verkürzen. | Zahnersatz/KFO: 10.000 € erstattungsfähiger Rechnungsbetrag insgesamt im 1.–3. Kalenderjahr; danach unbegrenzt. Unfall ausgenommen. Heil-/Kostenplan über 1.500 € vorab, sonst Kürzung. |
| Zahnarzthonorare (GOZ) | Bis zum fünffachen GOZ-Satz mit entsprechender Honorarvereinbarung. | Über dem Gebührenrahmen im tariflichen Umfang; Zahnquote zusätzlich beachten. |
| Stationäre Transporte | S1: 100 % bei Notfall, Unfall-Erstversorgung oder bescheinigter Geh-, Seh- oder Fahrunfähigkeit; Krankenhaus im Umkreis von 100 km, sonst nächstes geeignetes. Krankenfahrten maximal 500 €/Versicherungsjahr, außer Dialyse, Strahlen- und Chemotherapie; Privat-Pkw 0,30 €/km. | Notwendiger Transport zum und vom Krankenhaus 100 % im Rahmen stationärer Heilbehandlung. |
| Weltweiter Versicherungsschutz | Europa; bei vorübergehendem Aufenthalt außerhalb Europas zunächst 6 Monate. Verlängerung, wenn die geplante Rückreise aus nicht selbst zu vertretenden Gründen nicht möglich ist. | Unbefristeter weltweiter Aufenthaltsschutz bei Einbett-/privatärztlichem Schutz und fortgeführter Pflegepflichtversicherung (auch große PPV-Anwartschaft). |
| Geplante Behandlung im Ausland | Gezielte Heilbehandlung oder Entbindung im Ausland: Erstattung höchstens bis zu dem Betrag, der bei derselben Behandlung in Deutschland erstattet worden wäre. | Bei gezielter Behandlung im Ausland keine Mehrkosten gegenüber entsprechender Behandlung in Deutschland. Ausnahmen u. a. bei hier nicht vollständig möglicher Behandlung und bestimmten Entbindungen. |
| Rücktransport aus dem Ausland | S1: medizinisch sinnvoller Rücktransport zu 100 % bei bescheinigter Transportfähigkeit in ein geeignetes deutsches Krankenhaus. Organisation durch den Versicherer; sonst Begrenzung auf dessen Kosten möglich. Notwendige Begleitperson bei Kindern unter 18 eingeschlossen. | Medizinisch notwendiger Rücktransport abzüglich üblicher Rückreisekosten; sonstiger Krankentransport bis zu fünf Erste-Klasse-Linienflugkosten. Ambulanzflug unter der besonderen Voraussetzung der Lebensrettung. |
| Kindernachversicherung | Anmeldung binnen 2 Monaten nach Geburt, Elternteil grundsätzlich 3 Monate vorversichert. Diese Mindestdauer entfällt bei Vertragsschluss vor Vollendung der 20. Schwangerschaftswoche. Geburtsschäden und angeborene Krankheiten eingeschlossen. | Angeborene Krankheiten, Geburtsschäden und Anomalien ausdrücklich einbezogen; fristgerechte Nachversicherung erforderlich. |
| Umstellung auf Zusatzversicherung | Keine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen. | Bei GKV-Pflicht/Familienversicherung: Antrag binnen drei Monaten; ohne neue Prüfung bis zum bisherigen Leistungsumfang. |
| Options- und Umstellungsrechte | Keine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen. | Höherversicherung bzw. SB-Senkung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu tariflichen Optionszeitpunkten (u. a. nach drei, fünf oder sieben Jahren) und bestimmten Lebensereignissen; Antragsfristen und Vorversicherungsvoraussetzungen beachten. |
Farblich markiert sind unterschiedliche Angaben, keine automatische Bewertung. „Keine hinreichend genaue Angabe“ bedeutet nicht „nicht versichert“. Die Leistungen gelten im jeweiligen tariflichen Rahmen; Selbstbehalte, Bezugswege, Höchstbeträge und erforderliche Zusagen bleiben maßgeblich.
Ihre beiden Tarifnamen werden in die Angebotsanfrage übernommen. Ergänzen Sie dort Ihre Leistungswünsche.
Der PKV-Leistungsvergleich zeigt die gespeicherten Angaben der ausgewählten Tarife in denselben Leistungszeilen. Bei modularen Angeboten gehört die genannte Kombination zusammen. So enthalten die hier auswählbaren Allianz-Profile jeweils Zahn 90; andere Zahnbausteine können andere Leistungen ergeben.
Manche Einträge beschreiben eine Tariflinie mit mehreren Selbstbehaltsstufen. Dann nennt die Zeile „Selbstbehalt“ die verfügbaren Varianten. Bei INTER QualiMed sind die einzelnen Stufen gesondert auswählbar. Vergleichen Sie nicht allein die Namen „Premium“ oder „Komfort“, sondern die konkreten Bedingungen.
BBKK und Versicherungskammer Bayern sind hier getrennt auswählbar, beziehen sich bei GesundheitVARIO aber auf denselben Risikoträger Bayerische Beamtenkrankenkasse AG. UKV ist ein eigener Versicherer mit den hier gegenübergestellten parallelen VARIO-Bausteinen. Unter DBV finden Sie die für Arbeitnehmer angebotenen AXA-Tarife; die Risikoträgerzuordnung steht bei der Auswahl. Provinzial meint hier die Provinzial Krankenversicherung Hannover AG im VGH-Verbund.
90 Prozent Erstattung bedeuten nicht automatisch 90 Prozent jeder Rechnung. Eine Zahnstaffel, ein tarifliches Preisverzeichnis oder eine Honorargrenze kann die anerkannte Rechnungssumme begrenzen. Der allgemeine Selbstbehalt kommt nach den vereinbarten Regeln hinzu. Bei geplanten Behandlungen sollten Kostenplan und notwendige Zusage vor Beginn geklärt werden.
Vertiefen Sie bei Bedarf die wichtigsten PKV-Leistungen, die Hilfsmittelregelungen oder die Absicherung gemischter Anstalten. Für eine ausführliche Einordnung finden Sie außerdem unsere PKV-Anbieterduelle.
Ja. Wählen Sie auf beiden Seiten dieselbe Gesellschaft und anschließend unterschiedliche Tarife, etwa INTER QualiMed Premium QMP 600 U und Exklusiv QME 1200 U. So werden die Unterschiede der Leistungsstufen sichtbar.
Der PKV-Tarifvergleich enthält eine Auswahl von Tariflinien und konkret benannten Kombinationen für Angestellte und Selbstständige. Er ist kein vollständiger Marktvergleich. Beihilfetarife für Beamte werden hier nicht mit Vollversicherungstarifen vermischt.
Eine fehlende Angabe im PKV-Tarifvergleich bedeutet, dass der konkrete Leistungsumfang hier nicht hinreichend genau beschrieben ist. Sie ist weder eine Leistungszusage noch ein Ausschluss. Lassen Sie den betreffenden Punkt vor einer Entscheidung anhand Ihres Tarifs klären.
Der PKV-Tarifvergleich stellt Leistungen und Grenzen nebeneinander. Ob ein Unterschied für Sie entscheidend ist, hängt von Ihrem Bedarf ab. Eine andere Beschreibung wird markiert, aber nicht automatisch als besser oder schlechter bewertet.
Ältere PKV-Verträge können andere Bedingungen und Nachträge haben. Entscheidend sind der vollständige Tarifcode, die Vertragsfassung und die vereinbarten Bausteine. Die angezeigte Tariflinie ist deshalb vor einer Übertragung auf einen Altvertrag abzugleichen.
Über die Angebotsanfrage können Sie beide ausgewählten Tarifbezeichnungen mitgeben. Der persönliche Beitrag und die Annahme hängen unter anderem von Alter, Berufsstatus, Selbstbehalt, Gesundheitsprüfung und gewünschter Kombination ab.
Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.