LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium und ARAG MedBest: Welche PKV-Unterschiede entscheiden?
GUP und MedBest bieten beide weitreichende ambulante Leistungen. Für den Vergleich sind vor allem die Zahnquote, die Bedingungen für teure Hilfsmittel und längere Auslandsaufenthalte aussagekräftig. Ein niedrigerer Beispielbeitrag allein macht einen der beiden Tarife weder leistungsstärker noch langfristig geeigneter.
LKH und ARAG: monatliche PKV-Beispielbeiträge mit 35 Jahren
Selbstständig · Versicherungsbeginn 01.10.2026 · inklusive gesetzlichem 10-%-Zuschlag · ohne Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld. Keine Abzüge für Arbeitgeberzuschuss, Beitragsrückerstattung oder Stundung. Berechnung vom 28.09.2026.
LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium
741,59 € / Monat
Beispiel: GUP500
Selbstbehalt: 500 € pro Jahr.
Jahresbeitrag: 8.899,08 €.
ARAG MedBest
573,05 € / Monat
Beispiel: MB600
Selbstbehalt: 600 € pro Jahr.
Jahresbeitrag: 6.876,60 €.
Die Beispiele haben dieselbe Alters- und Beitragsbasis, aber unterschiedliche Selbstbehaltsregeln beziehungsweise Leistungsumfänge. Ein niedrigerer Beitrag bedeutet deshalb nicht automatisch niedrigere Gesamtkosten. Pflegepflichtversicherung und ein bedarfsgerechtes Krankentagegeld kommen hinzu; Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge können den persönlichen Beitrag verändern.
LKH GUP und ARAG MedBest: Welcher Unterschied zählt beim Zahnersatz?
LKH GUP sieht grundsätzlich 100 Prozent für Zahnersatz vor, ARAG MedBest 90 Prozent. Beide schützen nicht von Beginn an unbegrenzt: Die jeweilige Zahnstaffel und die anerkannten Rechnungsbestandteile sind zusätzlich zu prüfen. Gerade bei geplanten Implantaten ist deshalb ein Vergleich des erstattungsfähigen Betrags im konkreten Versicherungsjahr sinnvoller als ein isolierter Blick auf die Prozentzahl. Bereits angeratene Maßnahmen sind außerdem ein Thema für die Antragstellung.
Wie unterscheiden sich LKH GUP und ARAG MedBest bei Heil- und Hilfsmitteln?
Bei ARAG MedBest und LKH GUP sind Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie wichtige Bestandteile des Schutzes. GUP nennt für Heilmittel einen erweiterten Rahmen bis 150 Prozent der Bundesbeihilfe-Höchstbeträge. MedBest beschreibt eine Erstattung im eigenen tariflichen Umfang. Bei höherpreisigen Hilfsmitteln verlangt die ARAG eine vorherige Abstimmung, um Kürzungen zu vermeiden. Wer auf einen bestimmten Therapeuten oder ein technisches Hilfsmittel angewiesen ist, sollte den konkreten Preis und Bezugsweg gegenüberstellen.
LKH oder ARAG für längere Reisen und Therapien?
LKH GUP und ARAG MedBest erstatten ambulante Psychotherapie grundsätzlich zu 100 Prozent ohne feste tarifliche Sitzungsobergrenze. Der Auslandszeitraum ist dagegen unterschiedlich geregelt: GUP nennt außerhalb EU/EWR zunächst zwölf Monate, MedBest außerhalb Europas zunächst drei Monate. Eine Verlängerung ist nicht mit der ursprünglichen Grunddeckung gleichzusetzen. Eine geplante Behandlung im Ausland und ein dauerhafter Umzug benötigen nochmals eine eigene Beurteilung.
LKH GUP500 und ARAG MB600: Welche Eigenkosten sollten Sie einplanen?
Bei LKH GUP500 und ARAG MB600 unterscheiden sich die festen Selbstbehalte um 100 Euro pro Jahr. Diese Differenz erklärt aber nicht allein den Leistungsumfang. Bei Zahnersatz kann beispielsweise die unterschiedliche Quote weitere Eigenkosten verursachen. Rechnen Sie deshalb mindestens ein leistungsfreies Jahr, ein Jahr mit regelmäßigen Behandlungen und ein Jahr mit einer größeren Zahnmaßnahme durch. Rückerstattungen gehören erst danach in eine zusätzliche Betrachtung.
Rechenbeispiel für eine Behandlung
Zahnersatz nach Ablauf der Anfangsstaffeln
Bei 10.000 Euro vollständig anerkannten Kosten ergeben 100 Prozent in GUP rechnerisch 10.000 Euro und 90 Prozent in MedBest 9.000 Euro. Die Differenz beträgt 1.000 Euro vor dem jeweiligen allgemeinen Selbstbehalt. Preisgrenzen und nicht anerkannte Rechnungsbestandteile können das Ergebnis verändern.
Vereinfachtes Leistungsbeispiel, keine individuelle Leistungszusage.LKH und ARAG PKV: Die fünf wichtigsten Vergleichspunkte
Bei LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium und ARAG MedBest sind diese Leistungsregeln besonders relevant. Gleiche Angaben bleiben sichtbar, wenn sie für die Entscheidung wichtig sind. Die vollständige Tabelle folgt darunter.
| Leistungsmerkmal | LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium | ARAG MedBest |
|---|---|---|
| Selbstbehalt | Selbstbehalt: 0 / 500 / 900 / 1.800 € im Jahr | Wählbar 0 / 300 / 600 / 900 / 1.200 / 1.500 € pro Kalenderjahr, für Kinder/Jugendliche jeweils die Hälfte. Bestimmte Vorsorge-/Impfleistungen ausgenommen. |
| Heilmittel | 100 % für verordnete Heilmittel einschließlich Ergo- und Logopädie, bis 150 % der Bundesbeihilfe-Höchstbeträge. | 100 % für Heilmittel einschließlich Physio-, Ergo- und Logotherapie durch qualifizierte Therapeuten. |
| Ambulante Psychotherapie | Ambulante Psychotherapie 100 %, ohne Begrenzung der Sitzungszahl. | 100 % ohne tarifliche Sitzungsobergrenze. |
| Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie | Zahnersatz, Inlays, Implantate und KFO 100 %. KFO bei Beginn vor 21, ohne Altersgrenze bei Unfall oder schwerer Erkrankung. | 90 % für Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie; Heil-/Kostenplan und Anfangsgrenzen beachten. |
| Weltweiter Versicherungsschutz | EU/EWR versichert; außerhalb dieser Staaten vorübergehend bis zwölf Monate, mit Vereinbarung und ggf. Zuschlag zweimal um jeweils bis zu fünf Jahre verlängerbar. | Europa; außerhalb Europas zunächst drei Monate, Verlängerung bei Reiseunfähigkeit. Längerer Aufenthalt gegen Vereinbarung/Zuschlag, Antrag spätestens 14 Tage vor Reise. |
Die Angaben gelten im tariflichen Umfang. Quoten, Preisgrenzen, allgemeiner Selbstbehalt und erforderliche Zusagen sind gemeinsam zu beachten.
LKH und ARAG PKV: Leistungen von LKH-GesundheitsUpgrade Premium und MedBest
Der PKV-Leistungsvergleich zeigt LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium und ARAG MedBest mit ihren jeweiligen Erstattungsgrenzen. Abweichende Beschreibungen sind farblich hervorgehoben; die Farbe ist keine Qualitätsbewertung. Selbstbehalte, Gebührenregelungen und erforderliche Zusagen gelten zusätzlich.
| Leistungsmerkmal | LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium | ARAG MedBest |
|---|---|---|
| Selbstbehalt | Selbstbehalt: 0 / 500 / 900 / 1.800 € im Jahr | Wählbar 0 / 300 / 600 / 900 / 1.200 / 1.500 € pro Kalenderjahr, für Kinder/Jugendliche jeweils die Hälfte. Bestimmte Vorsorge-/Impfleistungen ausgenommen. |
| Ärztliche Behandlung und Arztwahl | 100 %; freie Arztwahl einschließlich direktem Facharztzugang. | 100 % für ambulante ärztliche Behandlung, freie Arztwahl. |
| Arznei- und Verbandmittel | Verordnete Arznei- und Verbandmittel aus der Apotheke 100 %; nicht verordnete Apothekenmittel zusätzlich bis 100 € im Kalenderjahr. | 100 % für verordnete Arznei- und Verbandmittel; auch definierte medizinisch notwendige Ernährungsmittel. |
| Arzthonorare ambulant (GOÄ) | Ambulant auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus; keine Erstattung unangemessener Vergütungen. | Über GOÄ-Höchstsatz bei wirksamer individueller Honorarvereinbarung. |
| Heilmittel | 100 % für verordnete Heilmittel einschließlich Ergo- und Logopädie, bis 150 % der Bundesbeihilfe-Höchstbeträge. | 100 % für Heilmittel einschließlich Physio-, Ergo- und Logotherapie durch qualifizierte Therapeuten. |
| Hilfsmittel | Offener Katalog: medizinisch notwendige verordnete Hilfsmittel 100 %, einschließlich Anpassung, Reparatur und Wartung. Keine Erstattung gewöhnlicher Gebrauchsgegenstände. | Offener Katalog, medizinisch angemessene Ausführung zu 100 %. Ab 1.000 € vorherige Zusage einholen; sonst reduzierte Berechnungsgrundlage. |
| Hörgeräte | Medizinisch notwendige verordnete Hörgeräte einschließlich Otoplastiken und Cochlea-Implantate 100 % im offenen Hilfsmittelkatalog. | 100 % für medizinisch angemessene Hörgeräte im offenen Hilfsmittelkatalog. Keine separate Eurogrenze. Zusage ab 1.000 € erforderlich. |
| Orthopädische Schuhe | Medizinisch notwendige verordnete orthopädische Schuhe und Einlagen 100 %. | Medizinisch notwendige orthopädische Versorgung zu 100 % im offenen Hilfsmittelkatalog. Zusage ab 1.000 € beachten. |
| Brille, Kontaktlinsen und Sehkorrektur | Sehhilfen bis 1.000 € in drei Kalenderjahren; operative Sehkorrektur bis 2.500 € je Auge in zwei Kalenderjahren. | Sehhilfen bis 600 €/24 Monate, früher ab 0,5 Dioptrien Änderung. LASIK bis 4.000 €/60 Monate; anschließend Sehhilfen nur nach tariflichen Ausnahmen. |
| Ambulante Psychotherapie | Ambulante Psychotherapie 100 %, ohne Begrenzung der Sitzungszahl. | 100 % ohne tarifliche Sitzungsobergrenze. |
| Stationäre Psychotherapie | Medizinisch notwendige stationäre Behandlung in Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie im Rahmen der Krankenhausleistungen versichert. | Medizinisch notwendige stationäre Psychotherapie im versicherten Krankenhausumfang; Regeln für gemischte Anstalten zusätzlich beachten. |
| Heilpraktiker und Alternativmedizin | Heilpraktiker nach GebüH bis 2.000 € pro Kalenderjahr; zusätzlich Methoden des Hufelandverzeichnisses. | 100 %, insgesamt höchstens 2.000 €/Kalenderjahr für Heilpraktiker samt verordneten Arznei-/Heil-/Verbandmitteln und Labor; GebüH-Höchstsätze. |
| Vorsorge und Schutzimpfungen | 100 % für Vorsorge auch über gesetzliche Programme hinaus. STIKO-Impfungen einschließlich Reiseimpfungen und Malariaprophylaxe. | Medizinisch sinnvolle Vorsorge ohne gesetzliche Alters-/Intervallgrenzen sowie Schutz- und Reiseimpfungen; begünstigte Maßnahmen ohne SB. |
| Kur und Rehabilitation | Ärztlich verordnete Kur-/Sanatoriumsbehandlung bis 3.000 € in 3 Kalenderjahren, einschließlich tariflicher Unterkunft, Behandlung, Arznei-/Kurmittel und Kurtaxe. Medizinische Reha/AHB gesondert nach Tarif. | Ambulante Kur-/Rehaleistungen 100 %, stationär bis 50 €/Tag für höchstens 28 Tage; Vorversicherungszeiten und erneuter Anspruch nach drei Jahren beachten. |
| Krankenhaus, Zimmer und Wahlarzt | 100 % allgemeine Krankenhausleistungen, Ein- oder Zweibettzimmer sowie Wahl-/Belegarzt. | 100 % für allgemeine Krankenhausleistungen, Ein-/Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung. |
| Arzthonorare stationär (GOÄ) | Gesonderte Wahl-/Belegarztleistungen auch über GOÄ-Höchstsätze hinaus. | Mit wirksamer individueller Honorarvereinbarung auch über GOÄ-Höchstsätze. |
| Privatkliniken | Allgemeine Privatklinikleistungen bis 250 % der vergleichbaren Kosten eines Krankenhauses der Maximalversorgung am Wohnort. Diese Grenze entfällt bei akuten Notfällen und im Ausland. | Private Krankenhäuser im Vertragsumfang; allgemeine Klinikentgelte und Gebührenregelungen konkret prüfen. |
| Gemischte Anstalten | Leistungen gemischter Krankenanstalten ausdrücklich eingeschlossen. Krankenhausbehandlung, Reha und Kur werden nach den jeweils eigenen Tarifregeln erstattet. | Grundsätzlich vorherige Zusage; Ausnahmen u. a. Notfall, einziges Versorgungskrankenhaus, akut hinzutretende Erkrankung oder nachträglich als zusagefähig bestätigte Behandlung. AHB gesondert geregelt. |
| Ersatz-Krankenhaustagegeld | Ab 21 Jahren je 50 €/Tag für Verzicht auf Wahl-/Belegarzt und auf gesonderte Unterkunft, zusammen bis 100 €/Tag; bis 20 Jahre jeweils die Hälfte. Nur bei Abrechnung nach KHEntgG/BPflV. | Je 50 €/Tag ohne Zimmerwahlleistung bzw. ohne Privatarzt; Kinder/Jugendliche jeweils 25 €. |
| Zahnbehandlung und Zahnreinigung | Zahnbehandlung 100 %; Zahnvorsorge und professionelle Zahnreinigung bis zweimal pro Kalenderjahr 100 %, außerhalb der Zahnstaffel. | 100 % für Zahnbehandlung und Prophylaxe; einschließlich Inlays. |
| Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie | Zahnersatz, Inlays, Implantate und KFO 100 %. KFO bei Beginn vor 21, ohne Altersgrenze bei Unfall oder schwerer Erkrankung. | 90 % für Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie; Heil-/Kostenplan und Anfangsgrenzen beachten. |
| Zahnstaffel | Kumulativ 1.250 / 2.500 / 5.000 € in den ersten ein / zwei / drei Kalenderjahren; danach keine Anfangsgrenze. Unfall und definierte Zahnprophylaxe ausgenommen. | Je Kalenderjahr 1.000 € im ersten, 2.000 € im zweiten, 3.000 € im dritten Jahr; ab viertem Jahr unbegrenzt. Unfall ausgenommen. |
| Zahnarzthonorare (GOZ) | Zahnärztliche Leistungen auch über GOZ-/GOÄ-Höchstsätze hinaus. | Über GOZ/GOÄ-Höchstsatz bei wirksamer individueller Honorarvereinbarung. |
| Stationäre Transporte | 100 % für medizinisch notwendige Rettungs-/Krankentransporte und Fahrten zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus bzw. zur Reha. Behandlungsorte bis 100 km gelten als nächstgelegen. | Stationäre Krankenfahrten/-transporte bis 100 km, mindestens bis zum nächsten geeigneten Krankenhaus und zurück, im tariflichen Umfang. |
| Weltweiter Versicherungsschutz | EU/EWR versichert; außerhalb dieser Staaten vorübergehend bis zwölf Monate, mit Vereinbarung und ggf. Zuschlag zweimal um jeweils bis zu fünf Jahre verlängerbar. | Europa; außerhalb Europas zunächst drei Monate, Verlängerung bei Reiseunfähigkeit. Längerer Aufenthalt gegen Vereinbarung/Zuschlag, Antrag spätestens 14 Tage vor Reise. |
| Geplante Behandlung im Ausland | Medizinisch notwendige Auslandsbehandlung nach tariflicher örtlicher Gebührenregel; die Grenzen für Privatkliniken und der jeweilige Auslandszeitraum gelten weiter. Vor planbarer Spezialbehandlung Kostenzusage einholen. | Medizinisch notwendige Behandlung im Ausland mit ortsüblichem Honorar im Tarifumfang; zeitlichen Geltungsbereich und Sonderregeln bei Wohnsitzverlegung beachten. |
| Rücktransport aus dem Ausland | Medizinisch notwendiger Rücktransport. Sonstige Krankenrücktransporte grundsätzlich bis zum Fünffachen eines Erste-Klasse-Linienflugs; Ausnahme bei fehlender Versorgung und mindestens 14 Tagen Klinikbedarf in Deutschland. Ambulanzflug nur unter enger Notfallvoraussetzung. | Medizinisch notwendiger und ärztlich angeordneter Rücktransport in ein geeignetes Krankenhaus in Deutschland; kostengünstigstes medizinisch geeignetes Transportmittel. |
| Kindernachversicherung | Anmeldung binnen 2 Monaten rückwirkend zum Ersten des Geburtsmonats, ohne Risikozuschläge, Ausschlüsse oder Wartezeiten. Geburtsschäden und angeborene Krankheiten/Anomalien eingeschlossen; höchstens Elternumfang, niedrigere SB möglich. | Elternteil seit drei Monaten versichert, Anmeldung binnen zwei Monaten rückwirkend ab Geburt: ohne Zuschläge/Wartezeiten bis Elternumfang, auch Geburtsschäden/angeborene Krankheiten; niedrigere SB erlaubt. |
| Umstellung auf Zusatzversicherung | Umstellung in GKV-Zusatztarife gleicher Leistungsbereiche bei Eintritt von GKV-Pflicht ohne neue Gesundheitsprüfung; Alterungsrückstellung anteilig anrechenbar. | Keine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen. |
| Options- und Umstellungsrechte | SB-Senkung innerhalb der Tarifgruppe ab dem vierten Kalenderjahr zum Jahresbeginn ohne Gesundheitsprüfung. | Wechsel zwischen den SB-Stufen ohne erneute Risikoprüfung möglich. Bei SB-Senkung wird für 3 weitere Monate die höhere SB zugrunde gelegt; andere Mehrleistungen gesondert prüfen. |
Eine offene Angabe bedeutet nicht „nicht versichert“. Maßgeblich sind die konkrete Vertragsfassung und vereinbarten Bausteine.
Diese Tarife im Vergleichstool öffnenLKH und ARAG: Welcher PKV-Tarif passt zu Ihrem Bedarf?
LKH GUP: näher prüfen bei hoher Priorität auf Zahnquote und längeren Aufenthalten außerhalb EU/EWR.
ARAG MedBest: näher prüfen bei umfangreichen Therapie- und Honorarwünschen sowie bewusst akzeptierter 90-Prozent-Zahnquote.
Bei einem Versichererwechsel zählen zusätzlich Gesundheitsprüfung, bereits zurückgelegte Versicherungszeiten und die Behandlung von Alterungsrückstellungen. Kündigen Sie bestehenden Schutz erst nach verbindlich bestätigtem Anschlussvertrag.
Häufige Fragen zum PKV-Vergleich: LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium und ARAG MedBest
Welche PKV-Leistungen unterscheiden LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium und ARAG MedBest?
Im PKV-Vergleich von LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium und ARAG MedBest kommt es auf die konkreten Erstattungsregeln an. GUP und MedBest bieten beide weitreichende ambulante Leistungen. Für den Vergleich sind vor allem die Zahnquote, die Bedingungen für teure Hilfsmittel und längere Auslandsaufenthalte aussagekräftig. Ein niedrigerer Beispielbeitrag allein macht einen der beiden Tarife weder leistungsstärker noch langfristig geeigneter.
Welche Eigenkosten zeigt das Leistungsbeispiel zur PKV von LKH und ARAG?
Für LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium und ARAG MedBest zeigt das PKV-Leistungsbeispiel folgende Rechnung: Bei 10.000 Euro vollständig anerkannten Kosten ergeben 100 Prozent in GUP rechnerisch 10.000 Euro und 90 Prozent in MedBest 9.000 Euro. Die Differenz beträgt 1.000 Euro vor dem jeweiligen allgemeinen Selbstbehalt. Preisgrenzen und nicht anerkannte Rechnungsbestandteile können das Ergebnis verändern.
Für wen eignen sich die verglichenen PKV-Tarife von LKH und ARAG?
LKH GUP als PKV-Tarif: näher prüfen bei hoher Priorität auf Zahnquote und längeren Aufenthalten außerhalb EU/EWR. ARAG MedBest als PKV-Tarif: näher prüfen bei umfangreichen Therapie- und Honorarwünschen sowie bewusst akzeptierter 90-Prozent-Zahnquote.
Passend zum Tarifvergleich weiterlesen
Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.
