LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium und DKV PremiumMed PMN: Welche PKV-Unterschiede entscheiden?
LKH GUP und DKV PremiumMed sollten anhand der gewünschten Leistungen verglichen werden. GUP setzt bei Zahn und ambulanter Psychotherapie grundsätzlich auf 100 Prozent, während PremiumMed dort andere Quoten und beim Zahn andere Anfangsregeln verwendet. Die Ausgestaltung privater Krankenhausleistungen kann diese Betrachtung wesentlich verändern.
LKH und DKV: monatliche PKV-Beispielbeiträge mit 35 Jahren
Selbstständig · Versicherungsbeginn 01.10.2026 · inklusive gesetzlichem 10-%-Zuschlag · ohne Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld. Keine Abzüge für Arbeitgeberzuschuss, Beitragsrückerstattung oder Stundung. Berechnung vom 28.09.2026.
LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium
741,59 € / Monat
Beispiel: GUP500
Selbstbehalt: 500 € pro Jahr.
Jahresbeitrag: 8.899,08 €.
DKV PremiumMed PMN
949,94 € / Monat
Beispiel: PremiumMed 1
Selbstbehalt: 300 € pro Jahr.
Jahresbeitrag: 11.399,28 €.
Die Beispiele haben dieselbe Alters- und Beitragsbasis, aber unterschiedliche Selbstbehaltsregeln beziehungsweise Leistungsumfänge. Ein niedrigerer Beitrag bedeutet deshalb nicht automatisch niedrigere Gesamtkosten. Pflegepflichtversicherung und ein bedarfsgerechtes Krankentagegeld kommen hinzu; Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge können den persönlichen Beitrag verändern.
Psychotherapie bei LKH GUP und DKV PremiumMed
LKH GUP sieht für ambulante Psychotherapie 100 Prozent ohne feste Sitzungsobergrenze vor. DKV PremiumMed nennt grundsätzlich 90 Prozent ohne feste Sitzungsobergrenze. Bei langen Behandlungen ist damit nicht die maximale Sitzungszahl der wesentliche Unterschied, sondern die fortlaufende Beteiligung an anerkannten Kosten. Stationäre Psychotherapie darf daraus nicht abgeleitet werden: Für Krankenhausbehandlungen gelten eigenständige Regeln einschließlich der Einordnung der Einrichtung.
DKV PremiumMed und LKH GUP beim frühen Zahnersatz
PremiumMed sieht grundsätzlich 90 Prozent für Zahnersatz und Implantate vor und hat keine allgemeine anfängliche Zahnstaffel mit Jahreshöchstbeträgen. GUP nennt grundsätzlich 100 Prozent, begrenzt die Erstattung aber in den ersten Kalenderjahren. Daher kann eine frühe große Zahnrechnung ein anderes Ergebnis liefern als dieselbe Rechnung nach Ablauf der Staffel. Bereits bekannte oder angeratene Behandlungen müssen vor Vertragsabschluss wahrheitsgemäß in der Risikoprüfung berücksichtigt werden.
Privatkliniken und Hilfsmittel bei LKH GUP und DKV PremiumMed
LKH GUP enthält bei allgemeinen Privatklinikleistungen grundsätzlich eine Grenze von 250 Prozent der vertraglichen Vergleichskosten. DKV PremiumMed beschreibt die freie Krankenhauswahl ohne eine solche pauschale prozentuale DRG-Grenze, verlangt aber die Voraussetzungen der Krankenhausdefinition. Bei DKV-Hilfsmitteln kann der Bezug über den Hilfsmittelservice für die volle Erstattung entscheidend sein. Ein medizinisch notwendiger Aufenthalt oder ein offener Katalog bedeutet deshalb nicht automatisch freie Preiswahl.
Welche PKV-Kostenbasis passt zum Vergleich LKH GUP500 gegen DKV PMN/1?
Das hier verwendete DKV-PremiumMed-Beispiel hat 300 Euro Selbstbehalt, LKH GUP500 hat 500 Euro. Ein reiner Beitragsabstand ist damit nicht der isolierte Preis einer Mehrleistung. Für Ihre Anfrage sollten beide Versicherer möglichst nah am gewünschten Selbstbehalt gerechnet werden. Zusätzlich gehören Pflegepflicht, passendes Krankentagegeld und eventuell gewünschte Beitragsentlastung separat in die Haushaltsplanung.
Rechenbeispiel für eine Behandlung
Längere Psychotherapie als Kostenbeispiel
Bei 8.000 Euro anerkannten ambulanten Therapiekosten verbleiben bei einer 90-Prozent-Quote rechnerisch 800 Euro, bei 100 Prozent entfällt dieser Quotenanteil. Hinzu kommt gegebenenfalls der verbleibende allgemeine Selbstbehalt. Das Beispiel bewertet keine Annahmeentscheidung und setzt versicherte Behandlungen voraus.
Vereinfachtes Leistungsbeispiel, keine individuelle Leistungszusage.LKH und DKV PKV: Die fünf wichtigsten Vergleichspunkte
Bei LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium und DKV PremiumMed PMN sind diese Leistungsregeln besonders relevant. Gleiche Angaben bleiben sichtbar, wenn sie für die Entscheidung wichtig sind. Die vollständige Tabelle folgt darunter.
| Leistungsmerkmal | LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium | DKV PremiumMed PMN |
|---|---|---|
| Hilfsmittel | Offener Katalog: medizinisch notwendige verordnete Hilfsmittel 100 %, einschließlich Anpassung, Reparatur und Wartung. Keine Erstattung gewöhnlicher Gebrauchsgegenstände. | 100 % bei tarifgerechtem Bezug über DKV-Hilfsmittelservice, sonst 90 %. Direkt beziehbare Hilfsmittel und Notfallausnahmen gesondert geregelt. |
| Ambulante Psychotherapie | Ambulante Psychotherapie 100 %, ohne Begrenzung der Sitzungszahl. | 90 % ohne feste Sitzungsobergrenze; frühzeitige Abstimmung empfohlen. |
| Privatkliniken | Allgemeine Privatklinikleistungen bis 250 % der vergleichbaren Kosten eines Krankenhauses der Maximalversorgung am Wohnort. Diese Grenze entfällt bei akuten Notfällen und im Ausland. | Freie Wahl auch privater Krankenhäuser mit ständiger ärztlicher Leitung und geeigneter Diagnostik/Therapie; keine pauschale prozentuale DRG-Grenze. Psychiatrische und gemischte Einrichtungen gesondert beachten. |
| Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie | Zahnersatz, Inlays, Implantate und KFO 100 %. KFO bei Beginn vor 21, ohne Altersgrenze bei Unfall oder schwerer Erkrankung. | 90 % für Zahnersatz/Implantate, nach Unfall 100 %. KFO zu 100 % bei Beginn vor dem 18. Geburtstag oder unfallbedingt. |
| Zahnstaffel | Kumulativ 1.250 / 2.500 / 5.000 € in den ersten ein / zwei / drei Kalenderjahren; danach keine Anfangsgrenze. Unfall und definierte Zahnprophylaxe ausgenommen. | Keine allgemeine Zahnstaffel mit anfänglichen Jahreshöchstbeträgen. |
Die Angaben gelten im tariflichen Umfang. Quoten, Preisgrenzen, allgemeiner Selbstbehalt und erforderliche Zusagen sind gemeinsam zu beachten.
LKH und DKV PKV: Leistungen von LKH-GesundheitsUpgrade Premium und PremiumMed PMN
Der PKV-Leistungsvergleich zeigt LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium und DKV PremiumMed PMN mit ihren jeweiligen Erstattungsgrenzen. Abweichende Beschreibungen sind farblich hervorgehoben; die Farbe ist keine Qualitätsbewertung. Selbstbehalte, Gebührenregelungen und erforderliche Zusagen gelten zusätzlich.
| Leistungsmerkmal | LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium | DKV PremiumMed PMN |
|---|---|---|
| Selbstbehalt | Selbstbehalt: 0 / 500 / 900 / 1.800 € im Jahr | Selbstbehalt: PMN/0 0 €, PMN/1 300 €, PMN/2 1.500 € |
| Ärztliche Behandlung und Arztwahl | 100 %; freie Arztwahl einschließlich direktem Facharztzugang. | 100 % für ambulante ärztliche Behandlung mit freier Arztwahl. |
| Arznei- und Verbandmittel | Verordnete Arznei- und Verbandmittel aus der Apotheke 100 %; nicht verordnete Apothekenmittel zusätzlich bis 100 € im Kalenderjahr. | 100 % für verordnete Arznei- und Verbandmittel; tarifliche Ausschlüsse bleiben bestehen. |
| Arzthonorare ambulant (GOÄ) | Ambulant auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus; keine Erstattung unangemessener Vergütungen. | Auch über GOÄ-Höchstsätze bei wirksamer Honorarvereinbarung im tariflichen Rahmen. |
| Heilmittel | 100 % für verordnete Heilmittel einschließlich Ergo- und Logopädie, bis 150 % der Bundesbeihilfe-Höchstbeträge. | 100 % für verordnete Heilmittel einschließlich Physio-, Ergo- und Logotherapie; qualifizierter Therapeut und Verordnung erforderlich. |
| Hilfsmittel | Offener Katalog: medizinisch notwendige verordnete Hilfsmittel 100 %, einschließlich Anpassung, Reparatur und Wartung. Keine Erstattung gewöhnlicher Gebrauchsgegenstände. | 100 % bei tarifgerechtem Bezug über DKV-Hilfsmittelservice, sonst 90 %. Direkt beziehbare Hilfsmittel und Notfallausnahmen gesondert geregelt. |
| Hörgeräte | Medizinisch notwendige verordnete Hörgeräte einschließlich Otoplastiken und Cochlea-Implantate 100 % im offenen Hilfsmittelkatalog. | Hörgeräte zu 100 % über den Hilfsmittelservice, andernfalls 90 %; keine eigene Euroobergrenze genannt. |
| Orthopädische Schuhe | Medizinisch notwendige verordnete orthopädische Schuhe und Einlagen 100 %. | Orthopädische Maßschuhe direkt beziehbar, 100 %; Sohlen-/Absatzreparaturen ausgeschlossen. |
| Brille, Kontaktlinsen und Sehkorrektur | Sehhilfen bis 1.000 € in drei Kalenderjahren; operative Sehkorrektur bis 2.500 € je Auge in zwei Kalenderjahren. | Sehhilfen bis 1.500 €/24 Monate; Laserkorrektur bis 1.500 €/Auge. |
| Ambulante Psychotherapie | Ambulante Psychotherapie 100 %, ohne Begrenzung der Sitzungszahl. | 90 % ohne feste Sitzungsobergrenze; frühzeitige Abstimmung empfohlen. |
| Stationäre Psychotherapie | Medizinisch notwendige stationäre Behandlung in Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie im Rahmen der Krankenhausleistungen versichert. | 100 % in nach KHEntgG/BPflV abrechnenden, GKV-zugelassenen Einrichtungen. Für Privatpatientenkliniken ist vorherige Zusage in Textform erforderlich. |
| Heilpraktiker und Alternativmedizin | Heilpraktiker nach GebüH bis 2.000 € pro Kalenderjahr; zusätzlich Methoden des Hufelandverzeichnisses. | Heilpraktiker zu 100 % im GebüH-Rahmen; ärztliche Hufeland-Naturheilverfahren bis 1.500 €/Kalenderjahr. |
| Vorsorge und Schutzimpfungen | 100 % für Vorsorge auch über gesetzliche Programme hinaus. STIKO-Impfungen einschließlich Reiseimpfungen und Malariaprophylaxe. | 100 % gesetzliche Vorsorge; weitere Vorsorge bis 500 €/Kalenderjahr. Schutzimpfungen zu 100 % im tariflichen Umfang. |
| Kur und Rehabilitation | Ärztlich verordnete Kur-/Sanatoriumsbehandlung bis 3.000 € in 3 Kalenderjahren, einschließlich tariflicher Unterkunft, Behandlung, Arznei-/Kurmittel und Kurtaxe. Medizinische Reha/AHB gesondert nach Tarif. | 30 € Kurtagegeld/Tag, höchstens 28 Tage; erneuter Anspruch nach 36 Monaten. Sonstige Kurkosten nicht pauschal versichert, Anschlussheilbehandlung gesondert geregelt. |
| Krankenhaus, Zimmer und Wahlarzt | 100 % allgemeine Krankenhausleistungen, Ein- oder Zweibettzimmer sowie Wahl-/Belegarzt. | 100 % allgemeine Leistungen, Ein-/Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung. |
| Arzthonorare stationär (GOÄ) | Gesonderte Wahl-/Belegarztleistungen auch über GOÄ-Höchstsätze hinaus. | Auch über GOÄ-Höchstsätze bei wirksamer Honorarvereinbarung im tariflichen Rahmen. |
| Privatkliniken | Allgemeine Privatklinikleistungen bis 250 % der vergleichbaren Kosten eines Krankenhauses der Maximalversorgung am Wohnort. Diese Grenze entfällt bei akuten Notfällen und im Ausland. | Freie Wahl auch privater Krankenhäuser mit ständiger ärztlicher Leitung und geeigneter Diagnostik/Therapie; keine pauschale prozentuale DRG-Grenze. Psychiatrische und gemischte Einrichtungen gesondert beachten. |
| Gemischte Anstalten | Leistungen gemischter Krankenanstalten ausdrücklich eingeschlossen. Krankenhausbehandlung, Reha und Kur werden nach den jeweils eigenen Tarifregeln erstattet. | Grundsätzlich vorherige Zusage; Ausnahmen u. a. bei Notfall bzw. einzig geeignetem Krankenhaus und tariflich definierter Anschlussheilbehandlung. |
| Ersatz-Krankenhaustagegeld | Ab 21 Jahren je 50 €/Tag für Verzicht auf Wahl-/Belegarzt und auf gesonderte Unterkunft, zusammen bis 100 €/Tag; bis 20 Jahre jeweils die Hälfte. Nur bei Abrechnung nach KHEntgG/BPflV. | 60 €/Tag ohne Wahlarzt, zusätzlich 20 € bei Zwei- oder 40 € bei Mehrbettzimmer; insgesamt bis 100 €/Tag. |
| Zahnbehandlung und Zahnreinigung | Zahnbehandlung 100 %; Zahnvorsorge und professionelle Zahnreinigung bis zweimal pro Kalenderjahr 100 %, außerhalb der Zahnstaffel. | 100 % für Zahnbehandlung und professionelle Zahnreinigung; Inlays eingeschlossen. |
| Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie | Zahnersatz, Inlays, Implantate und KFO 100 %. KFO bei Beginn vor 21, ohne Altersgrenze bei Unfall oder schwerer Erkrankung. | 90 % für Zahnersatz/Implantate, nach Unfall 100 %. KFO zu 100 % bei Beginn vor dem 18. Geburtstag oder unfallbedingt. |
| Zahnstaffel | Kumulativ 1.250 / 2.500 / 5.000 € in den ersten ein / zwei / drei Kalenderjahren; danach keine Anfangsgrenze. Unfall und definierte Zahnprophylaxe ausgenommen. | Keine allgemeine Zahnstaffel mit anfänglichen Jahreshöchstbeträgen. |
| Zahnarzthonorare (GOZ) | Zahnärztliche Leistungen auch über GOZ-/GOÄ-Höchstsätze hinaus. | Auch über GOZ-Höchstsätze bei tarifgemäßer Honorarvereinbarung. |
| Stationäre Transporte | 100 % für medizinisch notwendige Rettungs-/Krankentransporte und Fahrten zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus bzw. zur Reha. Behandlungsorte bis 100 km gelten als nächstgelegen. | 100 % zum und vom Krankenhaus bis 100 km; darüber zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus. |
| Weltweiter Versicherungsschutz | EU/EWR versichert; außerhalb dieser Staaten vorübergehend bis zwölf Monate, mit Vereinbarung und ggf. Zuschlag zweimal um jeweils bis zu fünf Jahre verlängerbar. | Europa; vorübergehend außerhalb Europas bis 6 Monate, Verlängerung bei medizinisch unmöglicher Rückreise nach Bedingungen. |
| Geplante Behandlung im Ausland | Medizinisch notwendige Auslandsbehandlung nach tariflicher örtlicher Gebührenregel; die Grenzen für Privatkliniken und der jeweilige Auslandszeitraum gelten weiter. Vor planbarer Spezialbehandlung Kostenzusage einholen. | Geplante medizinisch notwendige Auslandsbehandlung im tariflichen Geltungsbereich; örtlich übliche Gebühren und notwendige Zusagen, insbesondere für bestimmte Kliniken, beachten. |
| Rücktransport aus dem Ausland | Medizinisch notwendiger Rücktransport. Sonstige Krankenrücktransporte grundsätzlich bis zum Fünffachen eines Erste-Klasse-Linienflugs; Ausnahme bei fehlender Versorgung und mindestens 14 Tagen Klinikbedarf in Deutschland. Ambulanzflug nur unter enger Notfallvoraussetzung. | Medizinisch notwendiger Rücktransport: Organisation über DKV zu 100 %, ohne Organisation über DKV 90 % der versicherten Mehrkosten. |
| Kindernachversicherung | Anmeldung binnen 2 Monaten rückwirkend zum Ersten des Geburtsmonats, ohne Risikozuschläge, Ausschlüsse oder Wartezeiten. Geburtsschäden und angeborene Krankheiten/Anomalien eingeschlossen; höchstens Elternumfang, niedrigere SB möglich. | Nachversicherung binnen 2 Monaten rückwirkend ab Geburt im Umfang des versicherten Elternteils, ohne neue Risikozuschläge/Wartezeiten; angeborene Erkrankungen eingeschlossen. |
| Umstellung auf Zusatzversicherung | Umstellung in GKV-Zusatztarife gleicher Leistungsbereiche bei Eintritt von GKV-Pflicht ohne neue Gesundheitsprüfung; Alterungsrückstellung anteilig anrechenbar. | Bei GKV-Pflicht oder Familienversicherung binnen 3 Monaten rückwirkend in geeignete Zusatztarife ohne neue Gesundheitsprüfung, soweit keine Mehrleistungen hinzukommen. |
| Options- und Umstellungsrechte | SB-Senkung innerhalb der Tarifgruppe ab dem vierten Kalenderjahr zum Jahresbeginn ohne Gesundheitsprüfung. | Niedrigere SB ohne Gesundheitsprüfung bei Wechsel aus Selbstständigkeit in Anstellung (Antrag binnen 2 Monaten) sowie jeweils nach 5 Versicherungsjahren zum Jahresbeginn (Antrag spätestens 1 Monat vorher). |
Eine offene Angabe bedeutet nicht „nicht versichert“. Maßgeblich sind die konkrete Vertragsfassung und vereinbarten Bausteine.
Diese Tarife im Vergleichstool öffnenLKH und DKV: Welcher PKV-Tarif passt zu Ihrem Bedarf?
GUP: prüfen, wenn hohe laufende Therapie- und Zahnquoten besonders wichtig sind.
PremiumMed: prüfen, wenn fehlende allgemeine Zahnstaffel und die Krankenhausgestaltung besonders wichtig sind.
Bei einem Versichererwechsel zählen zusätzlich Gesundheitsprüfung, bereits zurückgelegte Versicherungszeiten und die Behandlung von Alterungsrückstellungen. Kündigen Sie bestehenden Schutz erst nach verbindlich bestätigtem Anschlussvertrag.
Häufige Fragen zum PKV-Vergleich: LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium und DKV PremiumMed PMN
Welche PKV-Leistungen unterscheiden LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium und DKV PremiumMed PMN?
Im PKV-Vergleich von LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium und DKV PremiumMed PMN kommt es auf die konkreten Erstattungsregeln an. LKH GUP und DKV PremiumMed sollten anhand der gewünschten Leistungen verglichen werden. GUP setzt bei Zahn und ambulanter Psychotherapie grundsätzlich auf 100 Prozent, während PremiumMed dort andere Quoten und beim Zahn andere Anfangsregeln verwendet. Die Ausgestaltung privater Krankenhausleistungen kann diese Betrachtung wesentlich verändern.
Welche Eigenkosten zeigt das Leistungsbeispiel zur PKV von LKH und DKV?
Für LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium und DKV PremiumMed PMN zeigt das PKV-Leistungsbeispiel folgende Rechnung: Bei 8.000 Euro anerkannten ambulanten Therapiekosten verbleiben bei einer 90-Prozent-Quote rechnerisch 800 Euro, bei 100 Prozent entfällt dieser Quotenanteil. Hinzu kommt gegebenenfalls der verbleibende allgemeine Selbstbehalt. Das Beispiel bewertet keine Annahmeentscheidung und setzt versicherte Behandlungen voraus.
Für wen eignen sich die verglichenen PKV-Tarife von LKH und DKV?
LKH GUP als PKV-Tarif: prüfen, wenn hohe laufende Therapie- und Zahnquoten besonders wichtig sind. DKV PremiumMed als PKV-Tarif: prüfen, wenn fehlende allgemeine Zahnstaffel und die Krankenhausgestaltung besonders wichtig sind.
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