01 · Erster Tarif
Debeka N + NC
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100 Tarifprofile · 30 Gesellschaften & Marken · 30 Leistungsmerkmale
35 Jahre · selbstständig · ohne Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld
01 · Erster Tarif
Beitrag auf Anfrage
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02 · Zweiter Tarif
385,04 € / Monat
Beispiel: KVS1
Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 500 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.
Inklusive gesetzlichem Zuschlag, vor Arbeitgeberzuschuss, Beitragsrückerstattung und Stundung. Berechnungsstand: 28.09.2026, Versicherungsbeginn: 01.10.2026. Die tatsächliche Annahme und Ihr persönlicher Beitrag werden individuell geprüft. Bei Tariflinien gilt der Beitrag für die ausdrücklich genannte Beispielstufe und deren Selbstbehalt.
Ausgewählt: Debeka N + NC und HanseMerkur Smart Fit. Auf kleinen Bildschirmen können Sie die Tabelle seitlich scrollen.
| Leistungsmerkmal | Debeka N + NC | HanseMerkur Smart Fit |
|---|---|---|
| Selbstbehalt | 10 % der tariflich bezeichneten ambulanten Aufwendungen, maximal 500 €/Kalenderjahr nach N-Fassung 01/2025; stationsersetzende Operationen 100 %. Andere tarifliche Eigenanteile zusätzlich. | Selbstbeteiligung: 500 € oder 1.000 €, nur ambulant/Zahn |
| Ärztliche Behandlung und Arztwahl | 90 %, nach Erreichen der ambulanten 500-€-SB 100 %; freie Arztwahl. Stationsersetzende ambulante Operationen 100 %. | 100 % beim tariflichen Primärarzt oder mit Überweisung, sonst 80 %. |
| Arznei- und Verbandmittel | Ambulante Quote 90/100 %; Arznei-/Verbandmittel und tarifliche Verbrauchsmaterialien. | Verordnete Arznei- und Verbandmittel nach Primärarztregel: 100 %, bei Behandlung außerhalb dieses Weges 80 %. |
| Arzthonorare ambulant (GOÄ) | GOÄ-konforme Vergütung; keine Mehrkosten aus abweichenden Honorarvereinbarungen im ambulanten Tarif N. | Bis zu den GOÄ-Höchstsätzen im tariflichen Umfang. |
| Heilmittel | Ambulante Quote 90/100 %; einschließlich Physio-, Ergo-, Logo-, Podotherapie und Osteopathie. Verordnung und anerkannter Behandler maßgeblich. | 90 % für verordnete Heilmittel; Höchstbeträge der Bundesbeihilfe begrenzen die Berechnungsgrundlage. Auch Ergo- und Logotherapie im tariflichen Verzeichnis. |
| Hilfsmittel | Offener Katalog; ambulante Quote 90/100 %, Reparatur eingeschlossen. Kein Ersatz für Leistungen, die der Pflegepflichtversicherung zuzuordnen sind. | Tariflich benannte Hilfsmittel zu 100 %; Katalog und Einzelgrenzen beachten. Hör-/Sprechgeräte bis 1.000 €, Prothesen/Orthesen bis 15.000 €, Krankenfahrstühle bis 12.000 € Rechnungsbetrag. |
| Hörgeräte | Bis 1.500 € Rechnungsbetrag je Hörgerät; darauf ambulante Quote 90/100 %. | Hör- und Sprechgeräte bis 1.000 € Rechnungsbetrag im tariflichen Hilfsmittelkatalog. |
| Orthopädische Schuhe | Mehrkosten orthopädischer gegenüber gewöhnlichen Schuhen im Hilfsmittelumfang; ambulante Quote 90/100 %. | Orthopädische Maßschuhe und orthopädische Zurichtungen nach Hilfsmittelregel; keine pauschale Erstattung normaler Schuhe. |
| Brille, Kontaktlinsen und Sehkorrektur | Brillen/Kontaktlinsen bis 1.000 € Rechnungsbetrag nach Tarif; ambulante Quote 90/100 %. Medizinisch notwendige refraktive Augenoperationen eingeschlossen. | Sehhilfen oder alternativ Laserkorrektur bis 100 €/36 Monate. |
| Ambulante Psychotherapie | Bis 52 Sitzungen/Kalenderjahr mit ambulanter Quote 90/100 %; weitere nach vorheriger schriftlicher Zusage und Prüfung der medizinischen Notwendigkeit. | 70 %, höchstens 50 Sitzungen/Kalenderjahr; begründeter Bericht und schriftliche Zusage vor Behandlungsbeginn. |
| Stationäre Psychotherapie | Medizinisch notwendige stationäre Behandlung im Krankenhausumfang; die 52-Sitzungs-Regel betrifft ambulante Therapie. | Medizinisch notwendige stationäre Akutbehandlung nach Krankenhausregel. Nicht mit der ambulanten Sitzungsgrenze gleichzusetzen; gemischte Einrichtungen gesondert prüfen. |
| Heilpraktiker und Alternativmedizin | Heilpraktiker im ambulanten 90/100-%-Umfang; keine Erstattung oberhalb der GebüH-Sätze. | 80 % aus höchstens 100 € Rechnungsbetrag im 1., 200 € im 2. und 1.000 € ab dem 3. Versicherungsjahr; maximal 80/160/800 € Erstattung. |
| Vorsorge und Schutzimpfungen | Gesetzliche Früherkennung ohne Altersgrenzen plus eine weitere gezielte Untersuchung/Jahr; STIKO-Impfungen im ambulanten Tarifumfang. NC ergänzt Reiseimpfungen nach STIKO/Reisehinweisen. | Gesetzliche Vorsorge nach den Alters-/Intervallregeln; Schutzimpfungen im tariflichen Umfang. |
| Kur und Rehabilitation | Ärztlich verordnete Kur/Sanatorium: Arzt und Kurmittel bis 50 €/Tag für vier Wochen in drei Kalenderjahren. Medizinische AHB/Reha gesondert, AHB grundsätzlich binnen 28 Tagen. | Keine allgemeine Kur-/Sanatoriumskostendeckung. Tarifliche Reha/AHB bei vorrangiger Leistung anderer Kostenträger nur nachrangig; definierte ambulante Reha-Erweiterungen in den AVB. |
| Krankenhaus, Zimmer und Wahlarzt | Einbettzimmer durch NC, privatärztliche Behandlung. N: Rooming-in unter zehn Jahren bis 14 Tage. | Allgemeine Krankenhausleistungen, Mehrbettzimmer. Wahlärzte und Ein-/Zweibettzimmer sind in dieser Kombination nicht enthalten. |
| Arzthonorare stationär (GOÄ) | NC ergänzt über den Umfang von N hinausgehende gesonderte ärztliche/therapeutische stationäre Leistungen. | Belegärztliche Leistungen bis GOÄ-Höchstsatz; keine gesonderte Wahlärzteversicherung. |
| Privatkliniken | Allgemeine Pflegeklasse und versicherte Wahlleistungen auch in Privatkliniken außerhalb BPflV/KHEntgG; medizinische Notwendigkeit und tarifliche Regeln gelten. | Allgemeine Leistungen einer Privatklinik ohne KHEntgG/BPflV werden höchstens bis zur vergleichbaren tariflichen Vergütung nach diesen Regelwerken erstattet. |
| Gemischte Anstalten | Medizinisch notwendige Behandlung in gemischten Krankenanstalten ohne vorherige schriftliche Zusage; Kur bleibt separat begrenzt. | Grundsätzlich schriftliche Zusage; tarifliche Ausnahmen u. a. für reine stationäre Akutbehandlung, Notfalleinweisung und die bedingungsgemäße Anschlussheilbehandlung. |
| Ersatz-Krankenhaustagegeld | N: 50 €/Tag bei vollständigem Verzicht auf Wahlleistungen; NC zusätzlich 30 € bei Verzicht auf Einbettzimmer, jeweils für gesamte Aufenthaltsdauer; keine teilstationäre Zahlung. | Kein Ersatz für den Verzicht auf nicht versicherte Wahlleistungen. |
| Zahnbehandlung und Zahnreinigung | Honorar für Zahnbehandlung/PZR 100 %, Material/Labor 90 %; PZR höchstens zweimal/Jahr. | Zahnbehandlung und Prophylaxe zu 100 % im Gebührenrahmen; PZR grundsätzlich bis zu den Regelhöchstsätzen. |
| Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie | Zahnersatz, Implantate und KFO: Honorar zusammen 100 %, Material/Labor und besondere Praxiskosten 90 %. | 80 % für Zahnersatz, Inlays, Implantate und Kieferorthopädie; tarifliche Material-/Laborgrenzen beachten. |
| Zahnstaffel | N maximal 750 € plus NC maximal 250 € Erstattung in jedem der ersten beiden Kalenderjahre; danach ohne Staffel. Unfallausnahme; Kostenplan über 10.000 € nötig. | Kumulativ 600 € in den ersten 2, 1.200 € in den ersten 4 und 2.400 € in den ersten 6 Versicherungsjahren; anschließend 4.000 €/Jahr. |
| Zahnarzthonorare (GOZ) | GOZ-konforme Abrechnung; keine Mehrkosten aufgrund abweichender Vergütungsvereinbarungen. | Bis zu den GOZ-Höchstsätzen; Prophylaxe gesondert auf Regelhöchstsätze begrenzt. |
| Stationäre Transporte | Medizinisch notwendige Fahrten/Transporte zum und vom nächsten grundsätzlich geeigneten Krankenhaus zu 100 %. | 100 % für medizinisch notwendige Transporte zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus und zurück. |
| Weltweiter Versicherungsschutz | Auch während der gesamten Dauer eines vorübergehenden außereuropäischen Aufenthalts. Bei Wohnsitzverlegung eigene Melde-, Beitrags- und Gebührenregeln. | Europa; außerhalb Europas ohne besondere Vereinbarung ab dem 2. Monat Kürzung der tariflichen Leistung um ein Drittel. Bei medizinisch unmöglicher Rückreise gelten Ausnahmen. |
| Geplante Behandlung im Ausland | Keine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen. | Auslandsbehandlung grundsätzlich höchstens zu den im Inland versicherten Kosten. Volle ortsübliche Auslandsvergütung erfordert besondere Vereinbarung, ggf. mit Beitragszuschlag. |
| Rücktransport aus dem Ausland | NC: Rücktransport bei medizinischer Notwendigkeit, höher erwarteten Behandlungskosten als Rücktransportkosten oder voraussichtlich über 14 Tagen stationärer Behandlung; tarifliche Auslandsreisebedingungen. | Kein Rücktransportbaustein PSV in dieser Kombination; ergänzenden Reiseschutz prüfen. |
| Kindernachversicherung | Nachversicherung ab Geburt ohne Risikozuschlag und Wartezeit bei Anmeldung binnen 2 Monaten, höchstens im Schutzumfang des Elternteils. Auf 3 Monate Vorversicherung des Elternteils wird verzichtet, sofern kein Anspruch auf GKV-Familienversicherung besteht. | Elternteil seit mindestens 3 Monaten versichert; Anmeldung rückwirkend binnen 2 Monaten nach Geburt. Ohne Risikozuschlag/Wartezeiten, einschließlich Geburtsfehlern, Anomalien und Erbkrankheiten, höchstens im Elternumfang. |
| Umstellung auf Zusatzversicherung | Bei Eintritt der GKV-Pflicht: Umstellung in nach Art der Lebensversicherung kalkulierte Zusatztarife beantragen, binnen 3 Monaten ab Pflichtbeginn. Ohne erneute Risikoprüfung und Wartezeiten bei nicht erweitertem Schutz. | Bei GKV-Versicherungspflicht binnen 3 Monaten Umstellung in eine offene Zusatzversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung und unter Anrechnung erworbener Rechte, soweit der bisherige Leistungsumfang nicht überschritten wird. |
| Options- und Umstellungsrechte | Keine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen. | Tarifwechsel in gleichartigen Schutz unter Anrechnung erworbener Rechte; für Mehrleistungen können Risikozuschläge, Ausschlüsse und Wartezeiten gelten. |
Farblich markiert sind unterschiedliche Angaben, keine automatische Bewertung. „Keine hinreichend genaue Angabe“ bedeutet nicht „nicht versichert“. Die Leistungen gelten im jeweiligen tariflichen Rahmen; Selbstbehalte, Bezugswege, Höchstbeträge und erforderliche Zusagen bleiben maßgeblich.
Ihre beiden Tarifnamen werden in die Angebotsanfrage übernommen. Ergänzen Sie dort Ihre Leistungswünsche.
Der PKV-Leistungsvergleich zeigt die gespeicherten Angaben der ausgewählten Tarife in denselben Leistungszeilen. Bei modularen Angeboten gehört die genannte Kombination zusammen. So enthalten die hier auswählbaren Allianz-Profile jeweils Zahn 90; andere Zahnbausteine können andere Leistungen ergeben.
Manche Einträge beschreiben eine Tariflinie mit mehreren Selbstbehaltsstufen. Dann nennt die Zeile „Selbstbehalt“ die verfügbaren Varianten. Bei INTER QualiMed sind die einzelnen Stufen gesondert auswählbar. Vergleichen Sie nicht allein die Namen „Premium“ oder „Komfort“, sondern die konkreten Bedingungen.
BBKK und Versicherungskammer Bayern sind hier getrennt auswählbar, beziehen sich bei GesundheitVARIO aber auf denselben Risikoträger Bayerische Beamtenkrankenkasse AG. UKV ist ein eigener Versicherer mit den hier gegenübergestellten parallelen VARIO-Bausteinen. Unter DBV finden Sie die für Arbeitnehmer angebotenen AXA-Tarife; die Risikoträgerzuordnung steht bei der Auswahl. Provinzial meint hier die Provinzial Krankenversicherung Hannover AG im VGH-Verbund.
90 Prozent Erstattung bedeuten nicht automatisch 90 Prozent jeder Rechnung. Eine Zahnstaffel, ein tarifliches Preisverzeichnis oder eine Honorargrenze kann die anerkannte Rechnungssumme begrenzen. Der allgemeine Selbstbehalt kommt nach den vereinbarten Regeln hinzu. Bei geplanten Behandlungen sollten Kostenplan und notwendige Zusage vor Beginn geklärt werden.
Vertiefen Sie bei Bedarf die wichtigsten PKV-Leistungen, die Hilfsmittelregelungen oder die Absicherung gemischter Anstalten. Für eine ausführliche Einordnung finden Sie außerdem unsere PKV-Anbieterduelle.
Ja. Wählen Sie auf beiden Seiten dieselbe Gesellschaft und anschließend unterschiedliche Tarife, etwa INTER QualiMed Premium QMP 600 U und Exklusiv QME 1200 U. So werden die Unterschiede der Leistungsstufen sichtbar.
Der PKV-Tarifvergleich enthält eine Auswahl von Tariflinien und konkret benannten Kombinationen für Angestellte und Selbstständige. Er ist kein vollständiger Marktvergleich. Beihilfetarife für Beamte werden hier nicht mit Vollversicherungstarifen vermischt.
Eine fehlende Angabe im PKV-Tarifvergleich bedeutet, dass der konkrete Leistungsumfang hier nicht hinreichend genau beschrieben ist. Sie ist weder eine Leistungszusage noch ein Ausschluss. Lassen Sie den betreffenden Punkt vor einer Entscheidung anhand Ihres Tarifs klären.
Der PKV-Tarifvergleich stellt Leistungen und Grenzen nebeneinander. Ob ein Unterschied für Sie entscheidend ist, hängt von Ihrem Bedarf ab. Eine andere Beschreibung wird markiert, aber nicht automatisch als besser oder schlechter bewertet.
Ältere PKV-Verträge können andere Bedingungen und Nachträge haben. Entscheidend sind der vollständige Tarifcode, die Vertragsfassung und die vereinbarten Bausteine. Die angezeigte Tariflinie ist deshalb vor einer Übertragung auf einen Altvertrag abzugleichen.
Über die Angebotsanfrage können Sie beide ausgewählten Tarifbezeichnungen mitgeben. Der persönliche Beitrag und die Annahme hängen unter anderem von Alter, Berufsstatus, Selbstbehalt, Gesundheitsprüfung und gewünschter Kombination ab.
Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.