Ihr direkter Leistungsvergleich

Zwei PKV-Tarife. Die Leistungen nebeneinander.

Wählen Sie zuerst die Gesellschaft und dann den Tarif. Vergleichen Sie Schutz, Eigenanteile und wichtige Grenzen – auch innerhalb desselben Versicherers.

100 Tarifprofile · 30 Gesellschaften & Marken · 30 Leistungsmerkmale

BMK/0–3; BMKD und BMZ1 sind zusätzliche, hier nicht eingerechnete Bausteine · BestMed-Vertragsbedingungen, Fassung Juli 2026; individuelle Vertragsänderungen beachten.

Mehr zu DKV BestMed Komfort BMK: Leistungen und Tarifdetails

02 · Zweiter Tarif

KVS1 / KVS3 · Tarifübersicht; konkrete Vertragsfassung abgleichen

Mehr zu HanseMerkur Smart Fit: Leistungen und Tarifdetails

Monatliche Beispielbeiträge mit 35 Jahren

35 Jahre · selbstständig · ohne Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld

01 · Erster Tarif

DKV BestMed Komfort BMK

Beitrag auf Anfrage

Die vorhandenen Berechnungen enthalten BMKD; dieser Zusatzbaustein ist im ausgewählten Leistungsprofil nicht enthalten.

02 · Zweiter Tarif

HanseMerkur Smart Fit

385,04 € / Monat

Beispiel: KVS1

Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 500 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.

Inklusive gesetzlichem Zuschlag, vor Arbeitgeberzuschuss, Beitragsrückerstattung und Stundung. Berechnungsstand: 28.09.2026, Versicherungsbeginn: 01.10.2026. Die tatsächliche Annahme und Ihr persönlicher Beitrag werden individuell geprüft. Bei Tariflinien gilt der Beitrag für die ausdrücklich genannte Beispielstufe und deren Selbstbehalt.

Ausgewählt: DKV BestMed Komfort BMK und HanseMerkur Smart Fit. Auf kleinen Bildschirmen können Sie die Tabelle seitlich scrollen.

Leistungsvergleich: DKV BestMed Komfort BMK und HanseMerkur Smart Fit
LeistungsmerkmalDKV BestMed Komfort BMKHanseMerkur Smart Fit
SelbstbehaltBMK/0: 0 €; BMK/1: 420 €; BMK/2: 1.000 €; BMK/3: 2.100 € je Kalenderjahr. Kinder/Jugendliche entsprechend 0 / 230 / 415 / 960 €, laut AVB 07/2026.Selbstbeteiligung: 500 € oder 1.000 €, nur ambulant/Zahn
Ärztliche Behandlung und Arztwahl100 % für ambulante ärztliche Behandlung mit freier Arztwahl.100 % beim tariflichen Primärarzt oder mit Überweisung, sonst 80 %.
Arznei- und Verbandmittel100 % für verordnete Arznei- und Verbandmittel; tarifliche Ausschlüsse bleiben bestehen.Verordnete Arznei- und Verbandmittel nach Primärarztregel: 100 %, bei Behandlung außerhalb dieses Weges 80 %.
Arzthonorare ambulant (GOÄ)Auch über GOÄ-Höchstsätze, soweit krankheits-/befundbedingte Erschwernisse dies begründen.Bis zu den GOÄ-Höchstsätzen im tariflichen Umfang.
Heilmittel100 % für verordnete Heilmittel einschließlich Physio-, Ergo- und Logotherapie; tarifliches Heilmittelverzeichnis mit Höchstbeträgen.90 % für verordnete Heilmittel; Höchstbeträge der Bundesbeihilfe begrenzen die Berechnungsgrundlage. Auch Ergo- und Logotherapie im tariflichen Verzeichnis.
Hilfsmittel100 % bei tarifgerechtem Bezug über DKV-Hilfsmittelservice, sonst 80 %. Direkt beziehbare Hilfsmittel und Notfallausnahmen gesondert geregelt.Tariflich benannte Hilfsmittel zu 100 %; Katalog und Einzelgrenzen beachten. Hör-/Sprechgeräte bis 1.000 €, Prothesen/Orthesen bis 15.000 €, Krankenfahrstühle bis 12.000 € Rechnungsbetrag.
HörgeräteHörgeräte zu 100 % über den Hilfsmittelservice, andernfalls 80 %; keine eigene Euroobergrenze genannt.Hör- und Sprechgeräte bis 1.000 € Rechnungsbetrag im tariflichen Hilfsmittelkatalog.
Orthopädische SchuheOrthopädische Maßschuhe zu 100 % abzüglich 100 € Eigenanteil, unter 20 Jahren 50 €; tarifliche Reparaturausschlüsse beachten.Orthopädische Maßschuhe und orthopädische Zurichtungen nach Hilfsmittelregel; keine pauschale Erstattung normaler Schuhe.
Brille, Kontaktlinsen und SehkorrekturSehhilfen bis 500 €/24 Monate; LASIK zu 100 % nach vorheriger schriftlicher Zusage.Sehhilfen oder alternativ Laserkorrektur bis 100 €/36 Monate.
Ambulante PsychotherapieNach vorheriger Zusage: 100 % für die ersten 30 Sitzungen, 80 % ab Sitzung 31 und 70 % ab Sitzung 61; keine pauschale jährliche Neu-Zählung unterstellen.70 %, höchstens 50 Sitzungen/Kalenderjahr; begründeter Bericht und schriftliche Zusage vor Behandlungsbeginn.
Stationäre PsychotherapieStationäre Psychotherapie nach vorheriger schriftlicher Zusage, nach den versicherten Krankenhausleistungen.Medizinisch notwendige stationäre Akutbehandlung nach Krankenhausregel. Nicht mit der ambulanten Sitzungsgrenze gleichzusetzen; gemischte Einrichtungen gesondert prüfen.
Heilpraktiker und Alternativmedizin80 % für Heilpraktiker und Arzneien, höchstens 1.000 € Erstattung/Versicherungsjahr; ärztliche Hufeland-Verfahren mit eigenem 1.000-€-Budget.80 % aus höchstens 100 € Rechnungsbetrag im 1., 200 € im 2. und 1.000 € ab dem 3. Versicherungsjahr; maximal 80/160/800 € Erstattung.
Vorsorge und Schutzimpfungen100 % Vorsorge auch über gesetzliche Programme hinaus und Schutzimpfungen im tariflichen Umfang.Gesetzliche Vorsorge nach den Alters-/Intervallregeln; Schutzimpfungen im tariflichen Umfang.
Kur und Rehabilitation30 € Kurtagegeld/Tag, höchstens 28 Tage; erneuter Anspruch nach 36 Monaten. Sonstige Kurkosten nicht pauschal versichert, Anschlussheilbehandlung gesondert geregelt.Keine allgemeine Kur-/Sanatoriumskostendeckung. Tarifliche Reha/AHB bei vorrangiger Leistung anderer Kostenträger nur nachrangig; definierte ambulante Reha-Erweiterungen in den AVB.
Krankenhaus, Zimmer und Wahlarzt100 % allgemeine Leistungen, Zweibettzimmer und Wahlarzt; Einbettzimmer zu 60 %, wenn das Zweibettzimmer bereits Regelleistung ist.Allgemeine Krankenhausleistungen, Mehrbettzimmer. Wahlärzte und Ein-/Zweibettzimmer sind in dieser Kombination nicht enthalten.
Arzthonorare stationär (GOÄ)Über GOÄ-Höchstsätze nur bei krankheits-/befundbedingten Erschwernissen und angemessener Gebührenbemessung.Belegärztliche Leistungen bis GOÄ-Höchstsatz; keine gesonderte Wahlärzteversicherung.
PrivatklinikenFreie Wahl auch privater Krankenhäuser mit ständiger ärztlicher Leitung und geeigneter Diagnostik/Therapie; keine pauschale prozentuale DRG-Grenze. Psychiatrische und gemischte Einrichtungen gesondert beachten.Allgemeine Leistungen einer Privatklinik ohne KHEntgG/BPflV werden höchstens bis zur vergleichbaren tariflichen Vergütung nach diesen Regelwerken erstattet.
Gemischte AnstaltenGrundsätzlich vorherige Zusage; Ausnahmen u. a. bei Notfall bzw. einzig geeignetem Krankenhaus und tariflich definierter Anschlussheilbehandlung.Grundsätzlich schriftliche Zusage; tarifliche Ausnahmen u. a. für reine stationäre Akutbehandlung, Notfalleinweisung und die bedingungsgemäße Anschlussheilbehandlung.
Ersatz-Krankenhaustagegeld60 €/Tag ohne Wahlarzt und 20 €/Tag ohne Ein-/Zweibettzimmer; insgesamt bis 80 €/Tag.Kein Ersatz für den Verzicht auf nicht versicherte Wahlleistungen.
Zahnbehandlung und Zahnreinigung100 % für Zahnbehandlung und professionelle Zahnreinigung; Inlays und Kronen nach Zahnersatzregel.Zahnbehandlung und Prophylaxe zu 100 % im Gebührenrahmen; PZR grundsätzlich bis zu den Regelhöchstsätzen.
Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie75 % Zahnersatz/Inlays, 85 % beim Kooperationszahnarzt; höchstens 6 Implantate je Kiefer einschließlich vorhandener. KFO 100 % bei Beginn vor dem 19. Geburtstag.80 % für Zahnersatz, Inlays, Implantate und Kieferorthopädie; tarifliche Material-/Laborgrenzen beachten.
ZahnstaffelKumulativ 1.000/2.000/3.000/4.000/5.000 € in Versicherungsjahr 1–5; unfallbedingte Maßnahmen ohne diese Staffel.Kumulativ 600 € in den ersten 2, 1.200 € in den ersten 4 und 2.400 € in den ersten 6 Versicherungsjahren; anschließend 4.000 €/Jahr.
Zahnarzthonorare (GOZ)Über GOZ-Höchstsätze bei krankheits-/befundbedingten Erschwernissen; sonst bis Höchstsatz.Bis zu den GOZ-Höchstsätzen; Prophylaxe gesondert auf Regelhöchstsätze begrenzt.
Stationäre Transporte100 % zum und vom Krankenhaus bis 100 km; darüber zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus.100 % für medizinisch notwendige Transporte zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus und zurück.
Weltweiter VersicherungsschutzEuropa; vorübergehend außerhalb Europas bis 6 Monate, bei medizinisch unmöglicher Rückreise bis 2 weitere Monate; ausländische Gebühren höchstens bis zum Doppelten der Inlandskosten.Europa; außerhalb Europas ohne besondere Vereinbarung ab dem 2. Monat Kürzung der tariflichen Leistung um ein Drittel. Bei medizinisch unmöglicher Rückreise gelten Ausnahmen.
Geplante Behandlung im AuslandGeplante Auslandsbehandlung im Geltungsbereich; Gebührenbegrenzungen und vorherige Zusagen etwa für Psychotherapie beachten.Auslandsbehandlung grundsätzlich höchstens zu den im Inland versicherten Kosten. Volle ortsübliche Auslandsvergütung erfordert besondere Vereinbarung, ggf. mit Beitragszuschlag.
Rücktransport aus dem AuslandMedizinisch notwendiger Rücktransport: Organisation über DKV zu 100 %, ohne Organisation über DKV 80 % der versicherten Mehrkosten.Kein Rücktransportbaustein PSV in dieser Kombination; ergänzenden Reiseschutz prüfen.
KindernachversicherungAnmeldung des Neugeborenen binnen 2 Monaten rückwirkend, ohne Risikozuschläge/Wartezeiten; auch angeborene Anomalien und Krankheiten, höchstens Elternumfang. Jede BMK-SB-Stufe wählbar.Elternteil seit mindestens 3 Monaten versichert; Anmeldung rückwirkend binnen 2 Monaten nach Geburt. Ohne Risikozuschlag/Wartezeiten, einschließlich Geburtsfehlern, Anomalien und Erbkrankheiten, höchstens im Elternumfang.
Umstellung auf ZusatzversicherungKeine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen.Bei GKV-Versicherungspflicht binnen 3 Monaten Umstellung in eine offene Zusatzversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung und unter Anrechnung erworbener Rechte, soweit der bisherige Leistungsumfang nicht überschritten wird.
Options- und UmstellungsrechteSB-Wechsel zum Versicherungsjahresbeginn ohne Gesundheitsprüfung. Einmalige BestMed-Aufbauoption bei ursprünglichem Eintritt bis 55: zum 4. Versicherungsjahr ohne neue Zuschläge oder zum 6. mit Gesundheitsfragen und begrenztem Mehrleistungszuschlag.Tarifwechsel in gleichartigen Schutz unter Anrechnung erworbener Rechte; für Mehrleistungen können Risikozuschläge, Ausschlüsse und Wartezeiten gelten.

Farblich markiert sind unterschiedliche Angaben, keine automatische Bewertung. „Keine hinreichend genaue Angabe“ bedeutet nicht „nicht versichert“. Die Leistungen gelten im jeweiligen tariflichen Rahmen; Selbstbehalte, Bezugswege, Höchstbeträge und erforderliche Zusagen bleiben maßgeblich.

Diese Tarifauswahl persönlich prüfen lassen

Ihre beiden Tarifnamen werden in die Angebotsanfrage übernommen. Ergänzen Sie dort Ihre Leistungswünsche.

So lesen Sie den PKV-Leistungsvergleich

Der PKV-Leistungsvergleich zeigt die gespeicherten Angaben der ausgewählten Tarife in denselben Leistungszeilen. Bei modularen Angeboten gehört die genannte Kombination zusammen. So enthalten die hier auswählbaren Allianz-Profile jeweils Zahn 90; andere Zahnbausteine können andere Leistungen ergeben.

Manche Einträge beschreiben eine Tariflinie mit mehreren Selbstbehaltsstufen. Dann nennt die Zeile „Selbstbehalt“ die verfügbaren Varianten. Bei INTER QualiMed sind die einzelnen Stufen gesondert auswählbar. Vergleichen Sie nicht allein die Namen „Premium“ oder „Komfort“, sondern die konkreten Bedingungen.

BBKK und Versicherungskammer Bayern sind hier getrennt auswählbar, beziehen sich bei GesundheitVARIO aber auf denselben Risikoträger Bayerische Beamtenkrankenkasse AG. UKV ist ein eigener Versicherer mit den hier gegenübergestellten parallelen VARIO-Bausteinen. Unter DBV finden Sie die für Arbeitnehmer angebotenen AXA-Tarife; die Risikoträgerzuordnung steht bei der Auswahl. Provinzial meint hier die Provinzial Krankenversicherung Hannover AG im VGH-Verbund.

Quote, Höchstbetrag und Selbstbehalt gehören zusammen

90 Prozent Erstattung bedeuten nicht automatisch 90 Prozent jeder Rechnung. Eine Zahnstaffel, ein tarifliches Preisverzeichnis oder eine Honorargrenze kann die anerkannte Rechnungssumme begrenzen. Der allgemeine Selbstbehalt kommt nach den vereinbarten Regeln hinzu. Bei geplanten Behandlungen sollten Kostenplan und notwendige Zusage vor Beginn geklärt werden.

Vertiefen Sie bei Bedarf die wichtigsten PKV-Leistungen, die Hilfsmittelregelungen oder die Absicherung gemischter Anstalten. Für eine ausführliche Einordnung finden Sie außerdem unsere PKV-Anbieterduelle.

Häufige Fragen zum PKV-Tarifvergleich

Kann ich zwei Tarife derselben PKV vergleichen?

Ja. Wählen Sie auf beiden Seiten dieselbe Gesellschaft und anschließend unterschiedliche Tarife, etwa INTER QualiMed Premium QMP 600 U und Exklusiv QME 1200 U. So werden die Unterschiede der Leistungsstufen sichtbar.

Sind alle privaten Krankenversicherungen enthalten?

Der PKV-Tarifvergleich enthält eine Auswahl von Tariflinien und konkret benannten Kombinationen für Angestellte und Selbstständige. Er ist kein vollständiger Marktvergleich. Beihilfetarife für Beamte werden hier nicht mit Vollversicherungstarifen vermischt.

Was bedeutet eine fehlende Leistungsangabe?

Eine fehlende Angabe im PKV-Tarifvergleich bedeutet, dass der konkrete Leistungsumfang hier nicht hinreichend genau beschrieben ist. Sie ist weder eine Leistungszusage noch ein Ausschluss. Lassen Sie den betreffenden Punkt vor einer Entscheidung anhand Ihres Tarifs klären.

Warum zeigt das Tool keine Rangliste oder Sterne?

Der PKV-Tarifvergleich stellt Leistungen und Grenzen nebeneinander. Ob ein Unterschied für Sie entscheidend ist, hängt von Ihrem Bedarf ab. Eine andere Beschreibung wird markiert, aber nicht automatisch als besser oder schlechter bewertet.

Gilt der Vergleich auch für ältere Verträge?

Ältere PKV-Verträge können andere Bedingungen und Nachträge haben. Entscheidend sind der vollständige Tarifcode, die Vertragsfassung und die vereinbarten Bausteine. Die angezeigte Tariflinie ist deshalb vor einer Übertragung auf einen Altvertrag abzugleichen.

Kann ich für die ausgewählten Tarife ein Angebot anfragen?

Über die Angebotsanfrage können Sie beide ausgewählten Tarifbezeichnungen mitgeben. Der persönliche Beitrag und die Annahme hängen unter anderem von Alter, Berufsstatus, Selbstbehalt, Gesundheitsprüfung und gewünschter Kombination ab.

Redaktion KV Rechner

Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.

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