01 · Erster Tarif
HanseMerkur Top Fit
754,24 € / Monat
Beispiel: KVT500, PSV
Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 500 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.
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35 Jahre · selbstständig · ohne Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld
01 · Erster Tarif
754,24 € / Monat
Beispiel: KVT500, PSV
Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 500 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.
02 · Zweiter Tarif
385,04 € / Monat
Beispiel: KVS1
Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 500 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.
Inklusive gesetzlichem Zuschlag, vor Arbeitgeberzuschuss, Beitragsrückerstattung und Stundung. Berechnungsstand: 28.09.2026, Versicherungsbeginn: 01.10.2026. Die tatsächliche Annahme und Ihr persönlicher Beitrag werden individuell geprüft. Bei Tariflinien gilt der Beitrag für die ausdrücklich genannte Beispielstufe und deren Selbstbehalt.
Ausgewählt: HanseMerkur Top Fit und HanseMerkur Smart Fit. Auf kleinen Bildschirmen können Sie die Tabelle seitlich scrollen.
| Leistungsmerkmal | HanseMerkur Top Fit | HanseMerkur Smart Fit |
|---|---|---|
| Selbstbehalt | Selbstbeteiligung: 500 € (KVT500) oder 1.000 € (KVT1000) | Selbstbeteiligung: 500 € oder 1.000 €, nur ambulant/Zahn |
| Ärztliche Behandlung und Arztwahl | 100 %, freie Arztwahl. | 100 % beim tariflichen Primärarzt oder mit Überweisung, sonst 80 %. |
| Arznei- und Verbandmittel | 100 % für verordnete Arznei- und Verbandmittel; allgemeine Ausschlüsse etwa für Nahrungsergänzung beachten. | Verordnete Arznei- und Verbandmittel nach Primärarztregel: 100 %, bei Behandlung außerhalb dieses Weges 80 %. |
| Arzthonorare ambulant (GOÄ) | Bis zu den GOÄ-Höchstsätzen im tariflichen Umfang. | Bis zu den GOÄ-Höchstsätzen im tariflichen Umfang. |
| Heilmittel | 100 % für verordnete Heilmittel; Höchstbeträge der Bundesbeihilfe begrenzen die Berechnungsgrundlage. Auch Ergo- und Logotherapie im tariflichen Verzeichnis. | 90 % für verordnete Heilmittel; Höchstbeträge der Bundesbeihilfe begrenzen die Berechnungsgrundlage. Auch Ergo- und Logotherapie im tariflichen Verzeichnis. |
| Hilfsmittel | Tariflich benannte Hilfsmittel zu 100 %; Katalog und Einzelgrenzen beachten. Krankenfahrstühle bis 15.000 €, medizinisch begründete Sonderfälle ausgenommen. | Tariflich benannte Hilfsmittel zu 100 %; Katalog und Einzelgrenzen beachten. Hör-/Sprechgeräte bis 1.000 €, Prothesen/Orthesen bis 15.000 €, Krankenfahrstühle bis 12.000 € Rechnungsbetrag. |
| Hörgeräte | Hörgeräte im tariflichen Hilfsmittelkatalog zu 100 %; kein eigener Eurohöchstbetrag genannt. | Hör- und Sprechgeräte bis 1.000 € Rechnungsbetrag im tariflichen Hilfsmittelkatalog. |
| Orthopädische Schuhe | Orthopädische Maßschuhe und orthopädische Zurichtungen nach Hilfsmittelregel; keine pauschale Erstattung normaler Schuhe. | Orthopädische Maßschuhe und orthopädische Zurichtungen nach Hilfsmittelregel; keine pauschale Erstattung normaler Schuhe. |
| Brille, Kontaktlinsen und Sehkorrektur | Sehhilfen oder alternativ Laserkorrektur bis 260 €/24 Monate. | Sehhilfen oder alternativ Laserkorrektur bis 100 €/36 Monate. |
| Ambulante Psychotherapie | 90 %, höchstens 50 Sitzungen/Kalenderjahr; begründeter Bericht und schriftliche Zusage vor Behandlungsbeginn. | 70 %, höchstens 50 Sitzungen/Kalenderjahr; begründeter Bericht und schriftliche Zusage vor Behandlungsbeginn. |
| Stationäre Psychotherapie | Medizinisch notwendige stationäre Akutbehandlung nach Krankenhausregel. Nicht mit der ambulanten Sitzungsgrenze gleichzusetzen; gemischte Einrichtungen gesondert prüfen. | Medizinisch notwendige stationäre Akutbehandlung nach Krankenhausregel. Nicht mit der ambulanten Sitzungsgrenze gleichzusetzen; gemischte Einrichtungen gesondert prüfen. |
| Heilpraktiker und Alternativmedizin | 100 % für tariflich anerkannte Naturheilkunde/Heilpraktiker nach Hufeland/GebüH; keine eigene jährliche Eurogrenze. | 80 % aus höchstens 100 € Rechnungsbetrag im 1., 200 € im 2. und 1.000 € ab dem 3. Versicherungsjahr; maximal 80/160/800 € Erstattung. |
| Vorsorge und Schutzimpfungen | Gesetzliche und tariflich erweiterte Vorsorge; definierte Reiseimpfungen bis 100 €/Versicherungsjahr. | Gesetzliche Vorsorge nach den Alters-/Intervallregeln; Schutzimpfungen im tariflichen Umfang. |
| Kur und Rehabilitation | Keine allgemeine Kur-/Sanatoriumskostendeckung. Tarifliche Reha/AHB bei vorrangiger Leistung anderer Kostenträger nur nachrangig; definierte ambulante Reha-Erweiterungen in den AVB. | Keine allgemeine Kur-/Sanatoriumskostendeckung. Tarifliche Reha/AHB bei vorrangiger Leistung anderer Kostenträger nur nachrangig; definierte ambulante Reha-Erweiterungen in den AVB. |
| Krankenhaus, Zimmer und Wahlarzt | Allgemeine Krankenhausleistungen sowie mit PSV Ein-/Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung. | Allgemeine Krankenhausleistungen, Mehrbettzimmer. Wahlärzte und Ein-/Zweibettzimmer sind in dieser Kombination nicht enthalten. |
| Arzthonorare stationär (GOÄ) | PSV: auch über GOÄ-Höchstsätze bei krankheits- bzw. befundbedingter besonderer Schwierigkeit; kein uneingeschränktes Honorarversprechen. | Belegärztliche Leistungen bis GOÄ-Höchstsatz; keine gesonderte Wahlärzteversicherung. |
| Privatkliniken | Allgemeine Leistungen einer Privatklinik ohne KHEntgG/BPflV werden höchstens bis zur vergleichbaren tariflichen Vergütung nach diesen Regelwerken erstattet. | Allgemeine Leistungen einer Privatklinik ohne KHEntgG/BPflV werden höchstens bis zur vergleichbaren tariflichen Vergütung nach diesen Regelwerken erstattet. |
| Gemischte Anstalten | Grundsätzlich schriftliche Zusage; tarifliche Ausnahmen u. a. für reine stationäre Akutbehandlung, Notfalleinweisung und die bedingungsgemäße Anschlussheilbehandlung. | Grundsätzlich schriftliche Zusage; tarifliche Ausnahmen u. a. für reine stationäre Akutbehandlung, Notfalleinweisung und die bedingungsgemäße Anschlussheilbehandlung. |
| Ersatz-Krankenhaustagegeld | PSV: 35 €/Tag bei Verzicht auf besondere Unterkunft und 25 €/Tag bei Verzicht auf privatärztliche Behandlung. | Kein Ersatz für den Verzicht auf nicht versicherte Wahlleistungen. |
| Zahnbehandlung und Zahnreinigung | Zahnbehandlung und Prophylaxe zu 100 % im Gebührenrahmen; PZR grundsätzlich bis zu den Regelhöchstsätzen. | Zahnbehandlung und Prophylaxe zu 100 % im Gebührenrahmen; PZR grundsätzlich bis zu den Regelhöchstsätzen. |
| Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie | 80 % für Zahnersatz, Inlays, Implantate und Kieferorthopädie; tarifliche Material-/Laborgrenzen beachten. | 80 % für Zahnersatz, Inlays, Implantate und Kieferorthopädie; tarifliche Material-/Laborgrenzen beachten. |
| Zahnstaffel | Kumulativ 1.600 € in den ersten 2, 3.200 € in den ersten 4 und 6.400 € in den ersten 6 Versicherungsjahren; ab Jahr 7 keine allgemeine Zahnstaffel. | Kumulativ 600 € in den ersten 2, 1.200 € in den ersten 4 und 2.400 € in den ersten 6 Versicherungsjahren; anschließend 4.000 €/Jahr. |
| Zahnarzthonorare (GOZ) | Bis zu den GOZ-Höchstsätzen; Prophylaxe gesondert auf Regelhöchstsätze begrenzt. | Bis zu den GOZ-Höchstsätzen; Prophylaxe gesondert auf Regelhöchstsätze begrenzt. |
| Stationäre Transporte | 100 % für medizinisch notwendige Transporte zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus und zurück. | 100 % für medizinisch notwendige Transporte zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus und zurück. |
| Weltweiter Versicherungsschutz | Europa; außerhalb Europas ohne besondere Vereinbarung ab dem 2. Monat Kürzung der tariflichen Leistung um ein Drittel. Bei medizinisch unmöglicher Rückreise gelten Ausnahmen. | Europa; außerhalb Europas ohne besondere Vereinbarung ab dem 2. Monat Kürzung der tariflichen Leistung um ein Drittel. Bei medizinisch unmöglicher Rückreise gelten Ausnahmen. |
| Geplante Behandlung im Ausland | Auslandsbehandlung grundsätzlich höchstens zu den im Inland versicherten Kosten. Volle ortsübliche Auslandsvergütung erfordert besondere Vereinbarung, ggf. mit Beitragszuschlag. | Auslandsbehandlung grundsätzlich höchstens zu den im Inland versicherten Kosten. Volle ortsübliche Auslandsvergütung erfordert besondere Vereinbarung, ggf. mit Beitragszuschlag. |
| Rücktransport aus dem Ausland | PSV: medizinisch notwendiger Rücktransport, wenn ausreichende Behandlung am Aufenthaltsort nicht gewährleistet ist; geplante Reise höchstens 3 Monate. Nicht schon jeder medizinisch sinnvolle Rücktransport. | Kein Rücktransportbaustein PSV in dieser Kombination; ergänzenden Reiseschutz prüfen. |
| Kindernachversicherung | Elternteil seit mindestens 3 Monaten versichert; Anmeldung rückwirkend binnen 2 Monaten nach Geburt. Ohne Risikozuschlag/Wartezeiten, einschließlich Geburtsfehlern, Anomalien und Erbkrankheiten, höchstens im Elternumfang. | Elternteil seit mindestens 3 Monaten versichert; Anmeldung rückwirkend binnen 2 Monaten nach Geburt. Ohne Risikozuschlag/Wartezeiten, einschließlich Geburtsfehlern, Anomalien und Erbkrankheiten, höchstens im Elternumfang. |
| Umstellung auf Zusatzversicherung | Bei GKV-Versicherungspflicht binnen 3 Monaten Umstellung in eine offene Zusatzversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung und unter Anrechnung erworbener Rechte, soweit der bisherige Leistungsumfang nicht überschritten wird. | Bei GKV-Versicherungspflicht binnen 3 Monaten Umstellung in eine offene Zusatzversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung und unter Anrechnung erworbener Rechte, soweit der bisherige Leistungsumfang nicht überschritten wird. |
| Options- und Umstellungsrechte | Tarifwechsel in gleichartigen Schutz unter Anrechnung erworbener Rechte; für Mehrleistungen können Risikozuschläge, Ausschlüsse und Wartezeiten gelten. | Tarifwechsel in gleichartigen Schutz unter Anrechnung erworbener Rechte; für Mehrleistungen können Risikozuschläge, Ausschlüsse und Wartezeiten gelten. |
Farblich markiert sind unterschiedliche Angaben, keine automatische Bewertung. „Keine hinreichend genaue Angabe“ bedeutet nicht „nicht versichert“. Die Leistungen gelten im jeweiligen tariflichen Rahmen; Selbstbehalte, Bezugswege, Höchstbeträge und erforderliche Zusagen bleiben maßgeblich.
Ihre beiden Tarifnamen werden in die Angebotsanfrage übernommen. Ergänzen Sie dort Ihre Leistungswünsche.
Der PKV-Leistungsvergleich zeigt die gespeicherten Angaben der ausgewählten Tarife in denselben Leistungszeilen. Bei modularen Angeboten gehört die genannte Kombination zusammen. So enthalten die hier auswählbaren Allianz-Profile jeweils Zahn 90; andere Zahnbausteine können andere Leistungen ergeben.
Manche Einträge beschreiben eine Tariflinie mit mehreren Selbstbehaltsstufen. Dann nennt die Zeile „Selbstbehalt“ die verfügbaren Varianten. Bei INTER QualiMed sind die einzelnen Stufen gesondert auswählbar. Vergleichen Sie nicht allein die Namen „Premium“ oder „Komfort“, sondern die konkreten Bedingungen.
BBKK und Versicherungskammer Bayern sind hier getrennt auswählbar, beziehen sich bei GesundheitVARIO aber auf denselben Risikoträger Bayerische Beamtenkrankenkasse AG. UKV ist ein eigener Versicherer mit den hier gegenübergestellten parallelen VARIO-Bausteinen. Unter DBV finden Sie die für Arbeitnehmer angebotenen AXA-Tarife; die Risikoträgerzuordnung steht bei der Auswahl. Provinzial meint hier die Provinzial Krankenversicherung Hannover AG im VGH-Verbund.
90 Prozent Erstattung bedeuten nicht automatisch 90 Prozent jeder Rechnung. Eine Zahnstaffel, ein tarifliches Preisverzeichnis oder eine Honorargrenze kann die anerkannte Rechnungssumme begrenzen. Der allgemeine Selbstbehalt kommt nach den vereinbarten Regeln hinzu. Bei geplanten Behandlungen sollten Kostenplan und notwendige Zusage vor Beginn geklärt werden.
Vertiefen Sie bei Bedarf die wichtigsten PKV-Leistungen, die Hilfsmittelregelungen oder die Absicherung gemischter Anstalten. Für eine ausführliche Einordnung finden Sie außerdem unsere PKV-Anbieterduelle.
Ja. Wählen Sie auf beiden Seiten dieselbe Gesellschaft und anschließend unterschiedliche Tarife, etwa INTER QualiMed Premium QMP 600 U und Exklusiv QME 1200 U. So werden die Unterschiede der Leistungsstufen sichtbar.
Der PKV-Tarifvergleich enthält eine Auswahl von Tariflinien und konkret benannten Kombinationen für Angestellte und Selbstständige. Er ist kein vollständiger Marktvergleich. Beihilfetarife für Beamte werden hier nicht mit Vollversicherungstarifen vermischt.
Eine fehlende Angabe im PKV-Tarifvergleich bedeutet, dass der konkrete Leistungsumfang hier nicht hinreichend genau beschrieben ist. Sie ist weder eine Leistungszusage noch ein Ausschluss. Lassen Sie den betreffenden Punkt vor einer Entscheidung anhand Ihres Tarifs klären.
Der PKV-Tarifvergleich stellt Leistungen und Grenzen nebeneinander. Ob ein Unterschied für Sie entscheidend ist, hängt von Ihrem Bedarf ab. Eine andere Beschreibung wird markiert, aber nicht automatisch als besser oder schlechter bewertet.
Ältere PKV-Verträge können andere Bedingungen und Nachträge haben. Entscheidend sind der vollständige Tarifcode, die Vertragsfassung und die vereinbarten Bausteine. Die angezeigte Tariflinie ist deshalb vor einer Übertragung auf einen Altvertrag abzugleichen.
Über die Angebotsanfrage können Sie beide ausgewählten Tarifbezeichnungen mitgeben. Der persönliche Beitrag und die Annahme hängen unter anderem von Alter, Berufsstatus, Selbstbehalt, Gesundheitsprüfung und gewünschter Kombination ab.
Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.