Was unterscheidet HanseMerkur KVT von KVS?
Der KVT-Schutz in Top Fit ermöglicht freie Facharztwahl, während die KVS-Linie auf einen Primärarztweg setzt. Damit richtet sich die Entscheidung nicht nur nach 500 oder 1.000 Euro Selbstbehalt. Wer regelmäßig verschiedene Spezialisten aufsucht, erhält mit KVT eine andere ambulante Zugangsregel als mit einem ähnlich bezeichneten KVS-Selbstbehalt.
Tarifbezeichnung: KVT500 / KVT1000 + PSV
Top Fit: Feste Reserve für KVT500 oder KVT1000
Die beiden Stufen unterscheiden sich um 500 Euro allgemeinen jährlichen Selbstbehalt. Bei hoher Leistungsinanspruchnahme entspricht dieser Unterschied rechnerisch 41,67 Euro monatlich. Ob die höhere Stufe wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von der tatsächlichen Beitragsdifferenz ab. Prozentuale Eigenanteile sind bei dieser vereinfachten Rechnung noch nicht berücksichtigt.
HanseMerkur Top Fit und länger dauernde Psychotherapie
Die ambulante Psychotherapiequote liegt bei 90 Prozent, mit höchstens 50 Sitzungen pro Kalenderjahr. Bericht und vorherige schriftliche Zusage sind vorgesehen. Für jemanden, der besonders auf langfristige psychotherapeutische Versorgung Wert legt, ist diese Begrenzung wichtiger als die Bezeichnung Top Fit.
Klinikschutz und Krebsfrüherkennung im Top-Fit-Angebot
PSV ergänzt in der dargestellten Kombination die stationären Wahlleistungen. Eine zusätzliche Krebsfrüherkennung über EKV2 ist gesondert zu vereinbaren und darf nicht jeder KVT-Kombination zugerechnet werden. Auch Krankentagegeld bleibt für Selbstständige ein eigener Baustein; Top Fit ersetzt nicht automatisch ausfallende Einnahmen.
HanseMerkur Top Fit: PKV-Leistungen im Überblick
- Selbstbehalt
- Selbstbeteiligung: 500 € (KVT500) oder 1.000 € (KVT1000)
- Ärztliche Behandlung und Arztwahl
- 100 %, freie Arztwahl.
- Arznei- und Verbandmittel
- 100 % für verordnete Arznei- und Verbandmittel; allgemeine Ausschlüsse etwa für Nahrungsergänzung beachten.
- Arzthonorare ambulant (GOÄ)
- Bis zu den GOÄ-Höchstsätzen im tariflichen Umfang.
- Heilmittel
- 100 % für verordnete Heilmittel; Höchstbeträge der Bundesbeihilfe begrenzen die Berechnungsgrundlage. Auch Ergo- und Logotherapie im tariflichen Verzeichnis.
- Hilfsmittel
- Tariflich benannte Hilfsmittel zu 100 %; Katalog und Einzelgrenzen beachten. Krankenfahrstühle bis 15.000 €, medizinisch begründete Sonderfälle ausgenommen.
- Hörgeräte
- Hörgeräte im tariflichen Hilfsmittelkatalog zu 100 %; kein eigener Eurohöchstbetrag genannt.
- Orthopädische Schuhe
- Orthopädische Maßschuhe und orthopädische Zurichtungen nach Hilfsmittelregel; keine pauschale Erstattung normaler Schuhe.
- Brille, Kontaktlinsen und Sehkorrektur
- Sehhilfen oder alternativ Laserkorrektur bis 260 €/24 Monate.
- Ambulante Psychotherapie
- 90 %, höchstens 50 Sitzungen/Kalenderjahr; begründeter Bericht und schriftliche Zusage vor Behandlungsbeginn.
- Stationäre Psychotherapie
- Medizinisch notwendige stationäre Akutbehandlung nach Krankenhausregel. Nicht mit der ambulanten Sitzungsgrenze gleichzusetzen; gemischte Einrichtungen gesondert prüfen.
- Heilpraktiker und Alternativmedizin
- 100 % für tariflich anerkannte Naturheilkunde/Heilpraktiker nach Hufeland/GebüH; keine eigene jährliche Eurogrenze.
- Vorsorge und Schutzimpfungen
- Gesetzliche und tariflich erweiterte Vorsorge; definierte Reiseimpfungen bis 100 €/Versicherungsjahr.
- Kur und Rehabilitation
- Keine allgemeine Kur-/Sanatoriumskostendeckung. Tarifliche Reha/AHB bei vorrangiger Leistung anderer Kostenträger nur nachrangig; definierte ambulante Reha-Erweiterungen in den AVB.
- Krankenhaus, Zimmer und Wahlarzt
- Allgemeine Krankenhausleistungen sowie mit PSV Ein-/Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung.
- Arzthonorare stationär (GOÄ)
- PSV: auch über GOÄ-Höchstsätze bei krankheits- bzw. befundbedingter besonderer Schwierigkeit; kein uneingeschränktes Honorarversprechen.
- Privatkliniken
- Allgemeine Leistungen einer Privatklinik ohne KHEntgG/BPflV werden höchstens bis zur vergleichbaren tariflichen Vergütung nach diesen Regelwerken erstattet.
- Gemischte Anstalten
- Grundsätzlich schriftliche Zusage; tarifliche Ausnahmen u. a. für reine stationäre Akutbehandlung, Notfalleinweisung und die bedingungsgemäße Anschlussheilbehandlung.
- Ersatz-Krankenhaustagegeld
- PSV: 35 €/Tag bei Verzicht auf besondere Unterkunft und 25 €/Tag bei Verzicht auf privatärztliche Behandlung.
- Zahnbehandlung und Zahnreinigung
- Zahnbehandlung und Prophylaxe zu 100 % im Gebührenrahmen; PZR grundsätzlich bis zu den Regelhöchstsätzen.
- Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie
- 80 % für Zahnersatz, Inlays, Implantate und Kieferorthopädie; tarifliche Material-/Laborgrenzen beachten.
- Zahnstaffel
- Kumulativ 1.600 € in den ersten 2, 3.200 € in den ersten 4 und 6.400 € in den ersten 6 Versicherungsjahren; ab Jahr 7 keine allgemeine Zahnstaffel.
- Zahnarzthonorare (GOZ)
- Bis zu den GOZ-Höchstsätzen; Prophylaxe gesondert auf Regelhöchstsätze begrenzt.
- Stationäre Transporte
- 100 % für medizinisch notwendige Transporte zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus und zurück.
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Europa; außerhalb Europas ohne besondere Vereinbarung ab dem 2. Monat Kürzung der tariflichen Leistung um ein Drittel. Bei medizinisch unmöglicher Rückreise gelten Ausnahmen.
- Geplante Behandlung im Ausland
- Auslandsbehandlung grundsätzlich höchstens zu den im Inland versicherten Kosten. Volle ortsübliche Auslandsvergütung erfordert besondere Vereinbarung, ggf. mit Beitragszuschlag.
- Rücktransport aus dem Ausland
- PSV: medizinisch notwendiger Rücktransport, wenn ausreichende Behandlung am Aufenthaltsort nicht gewährleistet ist; geplante Reise höchstens 3 Monate. Nicht schon jeder medizinisch sinnvolle Rücktransport.
- Kindernachversicherung
- Elternteil seit mindestens 3 Monaten versichert; Anmeldung rückwirkend binnen 2 Monaten nach Geburt. Ohne Risikozuschlag/Wartezeiten, einschließlich Geburtsfehlern, Anomalien und Erbkrankheiten, höchstens im Elternumfang.
- Umstellung auf Zusatzversicherung
- Bei GKV-Versicherungspflicht binnen 3 Monaten Umstellung in eine offene Zusatzversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung und unter Anrechnung erworbener Rechte, soweit der bisherige Leistungsumfang nicht überschritten wird.
- Options- und Umstellungsrechte
- Tarifwechsel in gleichartigen Schutz unter Anrechnung erworbener Rechte; für Mehrleistungen können Risikozuschläge, Ausschlüsse und Wartezeiten gelten.
HanseMerkur Top Fit: Beitragsbeispiel und eigene Kosten
Ein Top-Fit-Angebot für Selbstständige sollte neben KVT und PSV einen ausdrücklich gewählten Krankentagegeldschutz ausweisen, wenn auch der Verdienstausfall abgesichert werden soll.
KVT500,PSV
754,24 € / Monat
- Versicherte Person
- 35 Jahre, selbstständig
- Versicherungsbeginn
- 01.10.2026
- Beitragsumfang
- Inklusive gesetzlichem 10-%-Zuschlag; ohne Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld. Kein Abzug von Arbeitgeberzuschuss, Steuervorteil oder Beitragsrückerstattung.
- Allgemeiner Selbstbehalt der Beispielvariante
- 500 € / Jahr
- Jahresbeitrag
- 9.050,88 €
- Berechnungsstand
- 28.09.2026 · persönlicher Beitrag kann abweichen
Fragen zu HanseMerkur Top Fit als privater Krankenversicherung
Ist Krebs-Scan in jedem HanseMerkur-Top-Fit-Vertrag enthalten?
Eine entsprechende Erweiterung im Top-Fit-Angebot hängt bei HanseMerkur vom zusätzlich vereinbarten Baustein EKV2 ab. KVT500 oder KVT1000 allein belegen diese Ergänzung nicht.
Hat Top Fit dieselbe Zahnersatzquote wie Best Fit mit EGO2?
Im hier dargestellten HanseMerkur-Top-Fit-Umfang sind 80 Prozent Zahnersatz vorgesehen. Die 90 Prozent einer Best-Fit-Kombination mit EGO2 dürfen nicht ohne entsprechende Erweiterung auf KVT übertragen werden.
HanseMerkur: Weitere PKV-Tarife zur Einordnung
Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.
