01 · Erster Tarif
LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium
741,59 € / Monat
Beispiel: GUP500
Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 500 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.
Ihr direkter Leistungsvergleich
Wählen Sie zuerst die Gesellschaft und dann den Tarif. Vergleichen Sie Schutz, Eigenanteile und wichtige Grenzen – auch innerhalb desselben Versicherers.
100 Tarifprofile · 30 Gesellschaften & Marken · 30 Leistungsmerkmale
35 Jahre · selbstständig · ohne Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld
01 · Erster Tarif
741,59 € / Monat
Beispiel: GUP500
Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 500 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.
02 · Zweiter Tarif
573,05 € / Monat
Beispiel: MB600
Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 600 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.
Inklusive gesetzlichem Zuschlag, vor Arbeitgeberzuschuss, Beitragsrückerstattung und Stundung. Berechnungsstand: 28.09.2026, Versicherungsbeginn: 01.10.2026. Die tatsächliche Annahme und Ihr persönlicher Beitrag werden individuell geprüft. Bei Tariflinien gilt der Beitrag für die ausdrücklich genannte Beispielstufe und deren Selbstbehalt.
Ausgewählt: LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium und ARAG MedBest. Auf kleinen Bildschirmen können Sie die Tabelle seitlich scrollen.
| Leistungsmerkmal | LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium | ARAG MedBest |
|---|---|---|
| Selbstbehalt | Selbstbehalt: 0 / 500 / 900 / 1.800 € im Jahr | Wählbar 0 / 300 / 600 / 900 / 1.200 / 1.500 € pro Kalenderjahr, für Kinder/Jugendliche jeweils die Hälfte. Bestimmte Vorsorge-/Impfleistungen ausgenommen. |
| Ärztliche Behandlung und Arztwahl | 100 %; freie Arztwahl einschließlich direktem Facharztzugang. | 100 % für ambulante ärztliche Behandlung, freie Arztwahl. |
| Arznei- und Verbandmittel | Verordnete Arznei- und Verbandmittel aus der Apotheke 100 %; nicht verordnete Apothekenmittel zusätzlich bis 100 € im Kalenderjahr. | 100 % für verordnete Arznei- und Verbandmittel; auch definierte medizinisch notwendige Ernährungsmittel. |
| Arzthonorare ambulant (GOÄ) | Ambulant auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus; keine Erstattung unangemessener Vergütungen. | Über GOÄ-Höchstsatz bei wirksamer individueller Honorarvereinbarung. |
| Heilmittel | 100 % für verordnete Heilmittel einschließlich Ergo- und Logopädie, bis 150 % der Bundesbeihilfe-Höchstbeträge. | 100 % für Heilmittel einschließlich Physio-, Ergo- und Logotherapie durch qualifizierte Therapeuten. |
| Hilfsmittel | Offener Katalog: medizinisch notwendige verordnete Hilfsmittel 100 %, einschließlich Anpassung, Reparatur und Wartung. Keine Erstattung gewöhnlicher Gebrauchsgegenstände. | Offener Katalog, medizinisch angemessene Ausführung zu 100 %. Ab 1.000 € vorherige Zusage einholen; sonst reduzierte Berechnungsgrundlage. |
| Hörgeräte | Medizinisch notwendige verordnete Hörgeräte einschließlich Otoplastiken und Cochlea-Implantate 100 % im offenen Hilfsmittelkatalog. | 100 % für medizinisch angemessene Hörgeräte im offenen Hilfsmittelkatalog. Keine separate Eurogrenze. Zusage ab 1.000 € erforderlich. |
| Orthopädische Schuhe | Medizinisch notwendige verordnete orthopädische Schuhe und Einlagen 100 %. | Medizinisch notwendige orthopädische Versorgung zu 100 % im offenen Hilfsmittelkatalog. Zusage ab 1.000 € beachten. |
| Brille, Kontaktlinsen und Sehkorrektur | Sehhilfen bis 1.000 € in drei Kalenderjahren; operative Sehkorrektur bis 2.500 € je Auge in zwei Kalenderjahren. | Sehhilfen bis 600 €/24 Monate, früher ab 0,5 Dioptrien Änderung. LASIK bis 4.000 €/60 Monate; anschließend Sehhilfen nur nach tariflichen Ausnahmen. |
| Ambulante Psychotherapie | Ambulante Psychotherapie 100 %, ohne Begrenzung der Sitzungszahl. | 100 % ohne tarifliche Sitzungsobergrenze. |
| Stationäre Psychotherapie | Medizinisch notwendige stationäre Behandlung in Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie im Rahmen der Krankenhausleistungen versichert. | Medizinisch notwendige stationäre Psychotherapie im versicherten Krankenhausumfang; Regeln für gemischte Anstalten zusätzlich beachten. |
| Heilpraktiker und Alternativmedizin | Heilpraktiker nach GebüH bis 2.000 € pro Kalenderjahr; zusätzlich Methoden des Hufelandverzeichnisses. | 100 %, insgesamt höchstens 2.000 €/Kalenderjahr für Heilpraktiker samt verordneten Arznei-/Heil-/Verbandmitteln und Labor; GebüH-Höchstsätze. |
| Vorsorge und Schutzimpfungen | 100 % für Vorsorge auch über gesetzliche Programme hinaus. STIKO-Impfungen einschließlich Reiseimpfungen und Malariaprophylaxe. | Medizinisch sinnvolle Vorsorge ohne gesetzliche Alters-/Intervallgrenzen sowie Schutz- und Reiseimpfungen; begünstigte Maßnahmen ohne SB. |
| Kur und Rehabilitation | Ärztlich verordnete Kur-/Sanatoriumsbehandlung bis 3.000 € in 3 Kalenderjahren, einschließlich tariflicher Unterkunft, Behandlung, Arznei-/Kurmittel und Kurtaxe. Medizinische Reha/AHB gesondert nach Tarif. | Ambulante Kur-/Rehaleistungen 100 %, stationär bis 50 €/Tag für höchstens 28 Tage; Vorversicherungszeiten und erneuter Anspruch nach drei Jahren beachten. |
| Krankenhaus, Zimmer und Wahlarzt | 100 % allgemeine Krankenhausleistungen, Ein- oder Zweibettzimmer sowie Wahl-/Belegarzt. | 100 % für allgemeine Krankenhausleistungen, Ein-/Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung. |
| Arzthonorare stationär (GOÄ) | Gesonderte Wahl-/Belegarztleistungen auch über GOÄ-Höchstsätze hinaus. | Mit wirksamer individueller Honorarvereinbarung auch über GOÄ-Höchstsätze. |
| Privatkliniken | Allgemeine Privatklinikleistungen bis 250 % der vergleichbaren Kosten eines Krankenhauses der Maximalversorgung am Wohnort. Diese Grenze entfällt bei akuten Notfällen und im Ausland. | Private Krankenhäuser im Vertragsumfang; allgemeine Klinikentgelte und Gebührenregelungen konkret prüfen. |
| Gemischte Anstalten | Leistungen gemischter Krankenanstalten ausdrücklich eingeschlossen. Krankenhausbehandlung, Reha und Kur werden nach den jeweils eigenen Tarifregeln erstattet. | Grundsätzlich vorherige Zusage; Ausnahmen u. a. Notfall, einziges Versorgungskrankenhaus, akut hinzutretende Erkrankung oder nachträglich als zusagefähig bestätigte Behandlung. AHB gesondert geregelt. |
| Ersatz-Krankenhaustagegeld | Ab 21 Jahren je 50 €/Tag für Verzicht auf Wahl-/Belegarzt und auf gesonderte Unterkunft, zusammen bis 100 €/Tag; bis 20 Jahre jeweils die Hälfte. Nur bei Abrechnung nach KHEntgG/BPflV. | Je 50 €/Tag ohne Zimmerwahlleistung bzw. ohne Privatarzt; Kinder/Jugendliche jeweils 25 €. |
| Zahnbehandlung und Zahnreinigung | Zahnbehandlung 100 %; Zahnvorsorge und professionelle Zahnreinigung bis zweimal pro Kalenderjahr 100 %, außerhalb der Zahnstaffel. | 100 % für Zahnbehandlung und Prophylaxe; einschließlich Inlays. |
| Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie | Zahnersatz, Inlays, Implantate und KFO 100 %. KFO bei Beginn vor 21, ohne Altersgrenze bei Unfall oder schwerer Erkrankung. | 90 % für Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie; Heil-/Kostenplan und Anfangsgrenzen beachten. |
| Zahnstaffel | Kumulativ 1.250 / 2.500 / 5.000 € in den ersten ein / zwei / drei Kalenderjahren; danach keine Anfangsgrenze. Unfall und definierte Zahnprophylaxe ausgenommen. | Je Kalenderjahr 1.000 € im ersten, 2.000 € im zweiten, 3.000 € im dritten Jahr; ab viertem Jahr unbegrenzt. Unfall ausgenommen. |
| Zahnarzthonorare (GOZ) | Zahnärztliche Leistungen auch über GOZ-/GOÄ-Höchstsätze hinaus. | Über GOZ/GOÄ-Höchstsatz bei wirksamer individueller Honorarvereinbarung. |
| Stationäre Transporte | 100 % für medizinisch notwendige Rettungs-/Krankentransporte und Fahrten zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus bzw. zur Reha. Behandlungsorte bis 100 km gelten als nächstgelegen. | Stationäre Krankenfahrten/-transporte bis 100 km, mindestens bis zum nächsten geeigneten Krankenhaus und zurück, im tariflichen Umfang. |
| Weltweiter Versicherungsschutz | EU/EWR versichert; außerhalb dieser Staaten vorübergehend bis zwölf Monate, mit Vereinbarung und ggf. Zuschlag zweimal um jeweils bis zu fünf Jahre verlängerbar. | Europa; außerhalb Europas zunächst drei Monate, Verlängerung bei Reiseunfähigkeit. Längerer Aufenthalt gegen Vereinbarung/Zuschlag, Antrag spätestens 14 Tage vor Reise. |
| Geplante Behandlung im Ausland | Medizinisch notwendige Auslandsbehandlung nach tariflicher örtlicher Gebührenregel; die Grenzen für Privatkliniken und der jeweilige Auslandszeitraum gelten weiter. Vor planbarer Spezialbehandlung Kostenzusage einholen. | Medizinisch notwendige Behandlung im Ausland mit ortsüblichem Honorar im Tarifumfang; zeitlichen Geltungsbereich und Sonderregeln bei Wohnsitzverlegung beachten. |
| Rücktransport aus dem Ausland | Medizinisch notwendiger Rücktransport. Sonstige Krankenrücktransporte grundsätzlich bis zum Fünffachen eines Erste-Klasse-Linienflugs; Ausnahme bei fehlender Versorgung und mindestens 14 Tagen Klinikbedarf in Deutschland. Ambulanzflug nur unter enger Notfallvoraussetzung. | Medizinisch notwendiger und ärztlich angeordneter Rücktransport in ein geeignetes Krankenhaus in Deutschland; kostengünstigstes medizinisch geeignetes Transportmittel. |
| Kindernachversicherung | Anmeldung binnen 2 Monaten rückwirkend zum Ersten des Geburtsmonats, ohne Risikozuschläge, Ausschlüsse oder Wartezeiten. Geburtsschäden und angeborene Krankheiten/Anomalien eingeschlossen; höchstens Elternumfang, niedrigere SB möglich. | Elternteil seit drei Monaten versichert, Anmeldung binnen zwei Monaten rückwirkend ab Geburt: ohne Zuschläge/Wartezeiten bis Elternumfang, auch Geburtsschäden/angeborene Krankheiten; niedrigere SB erlaubt. |
| Umstellung auf Zusatzversicherung | Umstellung in GKV-Zusatztarife gleicher Leistungsbereiche bei Eintritt von GKV-Pflicht ohne neue Gesundheitsprüfung; Alterungsrückstellung anteilig anrechenbar. | Keine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen. |
| Options- und Umstellungsrechte | SB-Senkung innerhalb der Tarifgruppe ab dem vierten Kalenderjahr zum Jahresbeginn ohne Gesundheitsprüfung. | Wechsel zwischen den SB-Stufen ohne erneute Risikoprüfung möglich. Bei SB-Senkung wird für 3 weitere Monate die höhere SB zugrunde gelegt; andere Mehrleistungen gesondert prüfen. |
Farblich markiert sind unterschiedliche Angaben, keine automatische Bewertung. „Keine hinreichend genaue Angabe“ bedeutet nicht „nicht versichert“. Die Leistungen gelten im jeweiligen tariflichen Rahmen; Selbstbehalte, Bezugswege, Höchstbeträge und erforderliche Zusagen bleiben maßgeblich.
Ihre beiden Tarifnamen werden in die Angebotsanfrage übernommen. Ergänzen Sie dort Ihre Leistungswünsche.
Der PKV-Leistungsvergleich zeigt die gespeicherten Angaben der ausgewählten Tarife in denselben Leistungszeilen. Bei modularen Angeboten gehört die genannte Kombination zusammen. So enthalten die hier auswählbaren Allianz-Profile jeweils Zahn 90; andere Zahnbausteine können andere Leistungen ergeben.
Manche Einträge beschreiben eine Tariflinie mit mehreren Selbstbehaltsstufen. Dann nennt die Zeile „Selbstbehalt“ die verfügbaren Varianten. Bei INTER QualiMed sind die einzelnen Stufen gesondert auswählbar. Vergleichen Sie nicht allein die Namen „Premium“ oder „Komfort“, sondern die konkreten Bedingungen.
BBKK und Versicherungskammer Bayern sind hier getrennt auswählbar, beziehen sich bei GesundheitVARIO aber auf denselben Risikoträger Bayerische Beamtenkrankenkasse AG. UKV ist ein eigener Versicherer mit den hier gegenübergestellten parallelen VARIO-Bausteinen. Unter DBV finden Sie die für Arbeitnehmer angebotenen AXA-Tarife; die Risikoträgerzuordnung steht bei der Auswahl. Provinzial meint hier die Provinzial Krankenversicherung Hannover AG im VGH-Verbund.
90 Prozent Erstattung bedeuten nicht automatisch 90 Prozent jeder Rechnung. Eine Zahnstaffel, ein tarifliches Preisverzeichnis oder eine Honorargrenze kann die anerkannte Rechnungssumme begrenzen. Der allgemeine Selbstbehalt kommt nach den vereinbarten Regeln hinzu. Bei geplanten Behandlungen sollten Kostenplan und notwendige Zusage vor Beginn geklärt werden.
Vertiefen Sie bei Bedarf die wichtigsten PKV-Leistungen, die Hilfsmittelregelungen oder die Absicherung gemischter Anstalten. Für eine ausführliche Einordnung finden Sie außerdem unsere PKV-Anbieterduelle.
Ja. Wählen Sie auf beiden Seiten dieselbe Gesellschaft und anschließend unterschiedliche Tarife, etwa INTER QualiMed Premium QMP 600 U und Exklusiv QME 1200 U. So werden die Unterschiede der Leistungsstufen sichtbar.
Der PKV-Tarifvergleich enthält eine Auswahl von Tariflinien und konkret benannten Kombinationen für Angestellte und Selbstständige. Er ist kein vollständiger Marktvergleich. Beihilfetarife für Beamte werden hier nicht mit Vollversicherungstarifen vermischt.
Eine fehlende Angabe im PKV-Tarifvergleich bedeutet, dass der konkrete Leistungsumfang hier nicht hinreichend genau beschrieben ist. Sie ist weder eine Leistungszusage noch ein Ausschluss. Lassen Sie den betreffenden Punkt vor einer Entscheidung anhand Ihres Tarifs klären.
Der PKV-Tarifvergleich stellt Leistungen und Grenzen nebeneinander. Ob ein Unterschied für Sie entscheidend ist, hängt von Ihrem Bedarf ab. Eine andere Beschreibung wird markiert, aber nicht automatisch als besser oder schlechter bewertet.
Ältere PKV-Verträge können andere Bedingungen und Nachträge haben. Entscheidend sind der vollständige Tarifcode, die Vertragsfassung und die vereinbarten Bausteine. Die angezeigte Tariflinie ist deshalb vor einer Übertragung auf einen Altvertrag abzugleichen.
Über die Angebotsanfrage können Sie beide ausgewählten Tarifbezeichnungen mitgeben. Der persönliche Beitrag und die Annahme hängen unter anderem von Alter, Berufsstatus, Selbstbehalt, Gesundheitsprüfung und gewünschter Kombination ab.
Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.