Ihr direkter Leistungsvergleich

Zwei PKV-Tarife. Die Leistungen nebeneinander.

Wählen Sie zuerst die Gesellschaft und dann den Tarif. Vergleichen Sie Schutz, Eigenanteile und wichtige Grenzen – auch innerhalb desselben Versicherers.

100 Tarifprofile · 30 Gesellschaften & Marken · 30 Leistungsmerkmale

First Class Pro+ (v2) · Tarifübersicht; konkrete Vertragsfassung abgleichen

Mehr zu ottonova

02 · Zweiter Tarif

GUP0, GUP500, GUP900, GUP1.8 · Tarifübersicht; konkrete Vertragsfassung abgleichen

Mehr zu LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium: Leistungen und Tarifdetails

Monatliche Beispielbeiträge mit 35 Jahren

35 Jahre · selbstständig · ohne Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld

01 · Erster Tarif

ottonova First Class Pro+

632,45 € / Monat

Beispiel: VFCpro

Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 0 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.

02 · Zweiter Tarif

LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium

741,59 € / Monat

Beispiel: GUP500

Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 500 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.

Inklusive gesetzlichem Zuschlag, vor Arbeitgeberzuschuss, Beitragsrückerstattung und Stundung. Berechnungsstand: 28.09.2026, Versicherungsbeginn: 01.10.2026. Die tatsächliche Annahme und Ihr persönlicher Beitrag werden individuell geprüft. Bei Tariflinien gilt der Beitrag für die ausdrücklich genannte Beispielstufe und deren Selbstbehalt.

Ausgewählt: ottonova First Class Pro+ und LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium. Auf kleinen Bildschirmen können Sie die Tabelle seitlich scrollen.

Leistungsvergleich: ottonova First Class Pro+ und LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium
Leistungsmerkmalottonova First Class Pro+LKH LKH-GesundheitsUpgrade Premium
SelbstbehaltSelbstbeteiligung: keineSelbstbehalt: 0 / 500 / 900 / 1.800 € im Jahr
Ärztliche Behandlung und Arztwahl100 %; freie Wahl niedergelassener Ärzte und direkter Zugang zum Facharzt.100 %; freie Arztwahl einschließlich direktem Facharztzugang.
Arznei- und VerbandmittelVerordnete Arznei- und Verbandmittel 100 %. Auch definierte medizinische Ernährung und Teststreifen; keine pauschale Erstattung von Nahrungsergänzung oder Lifestylepräparaten.Verordnete Arznei- und Verbandmittel aus der Apotheke 100 %; nicht verordnete Apothekenmittel zusätzlich bis 100 € im Kalenderjahr.
Arzthonorare ambulant (GOÄ)Ambulante ärztliche Honorare bis zum fünffachen GOÄ-Satz; wirksame Honorarvereinbarung für Überschreitungen erforderlich.Ambulant auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus; keine Erstattung unangemessener Vergütungen.
HeilmittelVerordnete Heilmittel nach Bundesbeihilfeverordnung, etwa Physio-, Ergo- und Logopädie: 100 % bis 120 % der Beihilfe-Höchstbeträge; im Einzelfall höhere ortsübliche Kosten.100 % für verordnete Heilmittel einschließlich Ergo- und Logopädie, bis 150 % der Bundesbeihilfe-Höchstbeträge.
HilfsmittelOffener Hilfsmittelkatalog. 100 % bis 500 €; bei höheren Kosten vorher mit ottonova abstimmen, sonst 75 %. Keine allgemeine Selbstbeteiligung auf Hilfsmittel.Offener Katalog: medizinisch notwendige verordnete Hilfsmittel 100 %, einschließlich Anpassung, Reparatur und Wartung. Keine Erstattung gewöhnlicher Gebrauchsgegenstände.
HörgeräteHörgeräte bis 2.500 € je Ohr; implantierbare Knochenleitungshörgeräte bis 4.000 €. Hilfsmittel vor Bezug mit ottonova abstimmen.Medizinisch notwendige verordnete Hörgeräte einschließlich Otoplastiken und Cochlea-Implantate 100 % im offenen Hilfsmittelkatalog.
Orthopädische SchuheOrthopädische Maßschuhe: höchstens vier Paar innerhalb von zwei Versicherungsjahren; 100 € Eigenanteil je Paar. Einlagen: zwei Paar in zwei Versicherungsjahren.Medizinisch notwendige verordnete orthopädische Schuhe und Einlagen 100 %.
Brille, Kontaktlinsen und SehkorrekturSehhilfen bis 500 € in zwei Versicherungsjahren. Operative Sehkorrektur bis insgesamt 5.000 € für beide Augen in fünf Versicherungsjahren.Sehhilfen bis 1.000 € in drei Kalenderjahren; operative Sehkorrektur bis 2.500 € je Auge in zwei Kalenderjahren.
Ambulante PsychotherapieJe Versicherungsfall: erste 50 Therapiestunden einschließlich Probatorik 100 %, danach 80 %. Bei nichtärztlichen Psychotherapeuten fachärztliche Diagnosestellung erforderlich.Ambulante Psychotherapie 100 %, ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Stationäre PsychotherapieMedizinisch notwendige akutstationäre Psychotherapie im Krankenhaus versichert. Bei überwiegend psychotherapeutischer Behandlung in einer gemischten Anstalt vorherige Zusage erforderlich.Medizinisch notwendige stationäre Behandlung in Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie im Rahmen der Krankenhausleistungen versichert.
Heilpraktiker und AlternativmedizinHeilpraktikerleistungen einschließlich zugehöriger Verordnungen bis 2.000 € je Versicherungsjahr im tariflichen Gebührenrahmen.Heilpraktiker nach GebüH bis 2.000 € pro Kalenderjahr; zusätzlich Methoden des Hufelandverzeichnisses.
Vorsorge und SchutzimpfungenGesetzliche Vorsorgeprogramme ohne Altersbegrenzung sowie Glaukomfrüherkennung 100 %; Schutzimpfungen nach tariflichen Empfehlungen einschließlich Reiseimpfungen.100 % für Vorsorge auch über gesetzliche Programme hinaus. STIKO-Impfungen einschließlich Reiseimpfungen und Malariaprophylaxe.
Kur und RehabilitationAHB separat versichert, gesetzliche Rehaträger vorrangig. Sonstige medizinisch notwendige Reha/Kur bis 5.000 € in fünf Versicherungsjahren.Ärztlich verordnete Kur-/Sanatoriumsbehandlung bis 3.000 € in 3 Kalenderjahren, einschließlich tariflicher Unterkunft, Behandlung, Arznei-/Kurmittel und Kurtaxe. Medizinische Reha/AHB gesondert nach Tarif.
Krankenhaus, Zimmer und WahlarztAllgemeine Krankenhausleistungen und Wahlarzt; Einbettzimmer.100 % allgemeine Krankenhausleistungen, Ein- oder Zweibettzimmer sowie Wahl-/Belegarzt.
Arzthonorare stationär (GOÄ)Wahl-/privatärztliche Krankenhausleistungen auch oberhalb der GOÄ-Höchstsätze ohne festen Faktor, bei wirksamer Honorarvereinbarung.Gesonderte Wahl-/Belegarztleistungen auch über GOÄ-Höchstsätze hinaus.
PrivatklinikenAllgemeine Leistungen in Privatkliniken bis 200 % der vergleichbaren Abrechnung nach KHEntgG/BPflV.Allgemeine Privatklinikleistungen bis 250 % der vergleichbaren Kosten eines Krankenhauses der Maximalversorgung am Wohnort. Diese Grenze entfällt bei akuten Notfällen und im Ausland.
Gemischte AnstaltenAkutstationäre Behandlung grundsätzlich ohne vorherige Zusage; bei überwiegend psychotherapeutischer Behandlung vorherige Zusage in Textform erforderlich. Reha und Kur haben eigene Leistungsgrenzen.Leistungen gemischter Krankenanstalten ausdrücklich eingeschlossen. Krankenhausbehandlung, Reha und Kur werden nach den jeweils eigenen Tarifregeln erstattet.
Ersatz-KrankenhaustagegeldBei Wahlleistungsverzicht: 60 €/Tag für Privatarzt; 35 €/Tag bei Zweibett- statt Einbettzimmer oder 55 €/Tag ohne gesonderte Unterkunft. Bei FC100-Z abweichende Zimmerleistung.Ab 21 Jahren je 50 €/Tag für Verzicht auf Wahl-/Belegarzt und auf gesonderte Unterkunft, zusammen bis 100 €/Tag; bis 20 Jahre jeweils die Hälfte. Nur bei Abrechnung nach KHEntgG/BPflV.
Zahnbehandlung und ZahnreinigungZahnbehandlung 100 %. Professionelle Zahnreinigung ohne gesonderte Summenbegrenzung.Zahnbehandlung 100 %; Zahnvorsorge und professionelle Zahnreinigung bis zweimal pro Kalenderjahr 100 %, außerhalb der Zahnstaffel.
Zahnersatz, Implantate und KieferorthopädieZahnersatz einschließlich Implantate 90 %, bei Netzwerkzahnarzt 100 %. KFO bei Beginn vor 21 nach erfolgreichem Abschluss bis 100 %; für Erwachsene geringerer tariflicher Satz.Zahnersatz, Inlays, Implantate und KFO 100 %. KFO bei Beginn vor 21, ohne Altersgrenze bei Unfall oder schwerer Erkrankung.
ZahnstaffelZahnersatz/KFO: zusammen 1.000 / 2.000 / 4.000 € in den ersten ein / zwei / drei Versicherungsjahren. Danach keine Anfangsstaffel.Kumulativ 1.250 / 2.500 / 5.000 € in den ersten ein / zwei / drei Kalenderjahren; danach keine Anfangsgrenze. Unfall und definierte Zahnprophylaxe ausgenommen.
Zahnarzthonorare (GOZ)Zahnärztliche Honorare bis zum fünffachen GOZ-Satz bei entsprechender Honorarvereinbarung.Zahnärztliche Leistungen auch über GOZ-/GOÄ-Höchstsätze hinaus.
Stationäre TransporteMedizinisch notwendige Rettungs- und Krankentransporte sowie Fahrten zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus. Ein Behandlungsort bis 100 km gilt als nächstgelegen; für wiederholte Fahrten gelten Organisationsvorgaben.100 % für medizinisch notwendige Rettungs-/Krankentransporte und Fahrten zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus bzw. zur Reha. Behandlungsorte bis 100 km gelten als nächstgelegen.
Weltweiter VersicherungsschutzIm EWR versichert; außerhalb des EWR auf Reisen bis sechs Monate. Bei unvorhergesehener stationärer Behandlung Verlängerung bis zur Rückreisefähigkeit. Längere Aufenthalte erfordern eine Vereinbarung, ggf. mit Zuschlag.EU/EWR versichert; außerhalb dieser Staaten vorübergehend bis zwölf Monate, mit Vereinbarung und ggf. Zuschlag zweimal um jeweils bis zu fünf Jahre verlängerbar.
Geplante Behandlung im AuslandGezielte Behandlung außerhalb des EWR – auch in der Schweiz – nur mit vorheriger Zusage in Textform. Im versicherten Ausland gelten örtliche Gebührenregeln bzw. ortsübliche Kosten.Medizinisch notwendige Auslandsbehandlung nach tariflicher örtlicher Gebührenregel; die Grenzen für Privatkliniken und der jeweilige Auslandszeitraum gelten weiter. Vor planbarer Spezialbehandlung Kostenzusage einholen.
Rücktransport aus dem AuslandMehrkosten bei Organisation durch ottonova: medizinisch notwendiger Rücktransport oder voraussichtlich mehr als 14 weitere Tage stationärer Behandlung, sofern der Transport medizinisch möglich ist.Medizinisch notwendiger Rücktransport. Sonstige Krankenrücktransporte grundsätzlich bis zum Fünffachen eines Erste-Klasse-Linienflugs; Ausnahme bei fehlender Versorgung und mindestens 14 Tagen Klinikbedarf in Deutschland. Ambulanzflug nur unter enger Notfallvoraussetzung.
KindernachversicherungNachversicherung binnen zwei Monaten rückwirkend ab Geburt, grundsätzlich drei Monate Vorversicherung eines Elternteils. Ohne Risikoprüfung bis zum Elternschutz, auch geringere SB; angeborene Erkrankungen und Geburtsschäden eingeschlossen.Anmeldung binnen 2 Monaten rückwirkend zum Ersten des Geburtsmonats, ohne Risikozuschläge, Ausschlüsse oder Wartezeiten. Geburtsschäden und angeborene Krankheiten/Anomalien eingeschlossen; höchstens Elternumfang, niedrigere SB möglich.
Umstellung auf ZusatzversicherungBei GKV-Pflicht, Familienversicherung oder dauerhafter Heilfürsorge innerhalb von drei Monaten Umwandlung in eigene GKV-Zusatztarife möglich. Ohne neue Gesundheitsprüfung/Wartezeiten, soweit kein umfassenderer Schutz gewählt wird.Umstellung in GKV-Zusatztarife gleicher Leistungsbereiche bei Eintritt von GKV-Pflicht ohne neue Gesundheitsprüfung; Alterungsrückstellung anteilig anrechenbar.
Options- und UmstellungsrechteInterner Wechsel in gleichartigen Schutz unter Anrechnung erworbener Rechte und Alterungsrückstellung. Für Mehrleistungen kann ottonova bei erhöhtem Risiko Zuschläge oder Ausschlüsse verlangen; kein generelles Upgrade ohne Risikoprüfung.SB-Senkung innerhalb der Tarifgruppe ab dem vierten Kalenderjahr zum Jahresbeginn ohne Gesundheitsprüfung.

Farblich markiert sind unterschiedliche Angaben, keine automatische Bewertung. „Keine hinreichend genaue Angabe“ bedeutet nicht „nicht versichert“. Die Leistungen gelten im jeweiligen tariflichen Rahmen; Selbstbehalte, Bezugswege, Höchstbeträge und erforderliche Zusagen bleiben maßgeblich.

Diese Tarifauswahl persönlich prüfen lassen

Ihre beiden Tarifnamen werden in die Angebotsanfrage übernommen. Ergänzen Sie dort Ihre Leistungswünsche.

So lesen Sie den PKV-Leistungsvergleich

Der PKV-Leistungsvergleich zeigt die gespeicherten Angaben der ausgewählten Tarife in denselben Leistungszeilen. Bei modularen Angeboten gehört die genannte Kombination zusammen. So enthalten die hier auswählbaren Allianz-Profile jeweils Zahn 90; andere Zahnbausteine können andere Leistungen ergeben.

Manche Einträge beschreiben eine Tariflinie mit mehreren Selbstbehaltsstufen. Dann nennt die Zeile „Selbstbehalt“ die verfügbaren Varianten. Bei INTER QualiMed sind die einzelnen Stufen gesondert auswählbar. Vergleichen Sie nicht allein die Namen „Premium“ oder „Komfort“, sondern die konkreten Bedingungen.

BBKK und Versicherungskammer Bayern sind hier getrennt auswählbar, beziehen sich bei GesundheitVARIO aber auf denselben Risikoträger Bayerische Beamtenkrankenkasse AG. UKV ist ein eigener Versicherer mit den hier gegenübergestellten parallelen VARIO-Bausteinen. Unter DBV finden Sie die für Arbeitnehmer angebotenen AXA-Tarife; die Risikoträgerzuordnung steht bei der Auswahl. Provinzial meint hier die Provinzial Krankenversicherung Hannover AG im VGH-Verbund.

Quote, Höchstbetrag und Selbstbehalt gehören zusammen

90 Prozent Erstattung bedeuten nicht automatisch 90 Prozent jeder Rechnung. Eine Zahnstaffel, ein tarifliches Preisverzeichnis oder eine Honorargrenze kann die anerkannte Rechnungssumme begrenzen. Der allgemeine Selbstbehalt kommt nach den vereinbarten Regeln hinzu. Bei geplanten Behandlungen sollten Kostenplan und notwendige Zusage vor Beginn geklärt werden.

Vertiefen Sie bei Bedarf die wichtigsten PKV-Leistungen, die Hilfsmittelregelungen oder die Absicherung gemischter Anstalten. Für eine ausführliche Einordnung finden Sie außerdem unsere PKV-Anbieterduelle.

Häufige Fragen zum PKV-Tarifvergleich

Kann ich zwei Tarife derselben PKV vergleichen?

Ja. Wählen Sie auf beiden Seiten dieselbe Gesellschaft und anschließend unterschiedliche Tarife, etwa INTER QualiMed Premium QMP 600 U und Exklusiv QME 1200 U. So werden die Unterschiede der Leistungsstufen sichtbar.

Sind alle privaten Krankenversicherungen enthalten?

Der PKV-Tarifvergleich enthält eine Auswahl von Tariflinien und konkret benannten Kombinationen für Angestellte und Selbstständige. Er ist kein vollständiger Marktvergleich. Beihilfetarife für Beamte werden hier nicht mit Vollversicherungstarifen vermischt.

Was bedeutet eine fehlende Leistungsangabe?

Eine fehlende Angabe im PKV-Tarifvergleich bedeutet, dass der konkrete Leistungsumfang hier nicht hinreichend genau beschrieben ist. Sie ist weder eine Leistungszusage noch ein Ausschluss. Lassen Sie den betreffenden Punkt vor einer Entscheidung anhand Ihres Tarifs klären.

Warum zeigt das Tool keine Rangliste oder Sterne?

Der PKV-Tarifvergleich stellt Leistungen und Grenzen nebeneinander. Ob ein Unterschied für Sie entscheidend ist, hängt von Ihrem Bedarf ab. Eine andere Beschreibung wird markiert, aber nicht automatisch als besser oder schlechter bewertet.

Gilt der Vergleich auch für ältere Verträge?

Ältere PKV-Verträge können andere Bedingungen und Nachträge haben. Entscheidend sind der vollständige Tarifcode, die Vertragsfassung und die vereinbarten Bausteine. Die angezeigte Tariflinie ist deshalb vor einer Übertragung auf einen Altvertrag abzugleichen.

Kann ich für die ausgewählten Tarife ein Angebot anfragen?

Über die Angebotsanfrage können Sie beide ausgewählten Tarifbezeichnungen mitgeben. Der persönliche Beitrag und die Annahme hängen unter anderem von Alter, Berufsstatus, Selbstbehalt, Gesundheitsprüfung und gewünschter Kombination ab.

Redaktion KV Rechner

Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.

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