01 · Erster Tarif
Signal Iduna KOMFORT-SI
670,56 € / Monat
Beispiel: KOMFORT-SI 1
Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 500 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.
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35 Jahre · selbstständig · ohne Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld
01 · Erster Tarif
670,56 € / Monat
Beispiel: KOMFORT-SI 1
Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 500 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.
02 · Zweiter Tarif
385,04 € / Monat
Beispiel: KVS1
Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 500 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.
Inklusive gesetzlichem Zuschlag, vor Arbeitgeberzuschuss, Beitragsrückerstattung und Stundung. Berechnungsstand: 28.09.2026, Versicherungsbeginn: 01.10.2026. Die tatsächliche Annahme und Ihr persönlicher Beitrag werden individuell geprüft. Bei Tariflinien gilt der Beitrag für die ausdrücklich genannte Beispielstufe und deren Selbstbehalt.
Ausgewählt: Signal Iduna KOMFORT-SI und HanseMerkur Smart Fit. Auf kleinen Bildschirmen können Sie die Tabelle seitlich scrollen.
| Leistungsmerkmal | Signal Iduna KOMFORT-SI | HanseMerkur Smart Fit |
|---|---|---|
| Selbstbehalt | Selbstbehalt: 0 €, 500 € oder 1.000 €/Jahr | Selbstbeteiligung: 500 € oder 1.000 €, nur ambulant/Zahn |
| Ärztliche Behandlung und Arztwahl | 100 % für ärztliche Behandlung mit freier Arztwahl, vor vereinbarter SB. | 100 % beim tariflichen Primärarzt oder mit Überweisung, sonst 80 %. |
| Arznei- und Verbandmittel | Arzneien 80 %, Generika sowie Original ohne verfügbares Generikum 100 %; Ausnahmen u. a. Notfall und schwere Unverträglichkeit. Verbandmittel nach Tarifregel. | Verordnete Arznei- und Verbandmittel nach Primärarztregel: 100 %, bei Behandlung außerhalb dieses Weges 80 %. |
| Arzthonorare ambulant (GOÄ) | Ambulante Arztleistungen bis zum GOÄ-Höchstsatz. | Bis zu den GOÄ-Höchstsätzen im tariflichen Umfang. |
| Heilmittel | 100 % für tarifliche Heilmittel einschließlich Ergo-/Logotherapie, bis 130 % der Höchstbeträge der Bundesbeihilfeverordnung. | 90 % für verordnete Heilmittel; Höchstbeträge der Bundesbeihilfe begrenzen die Berechnungsgrundlage. Auch Ergo- und Logotherapie im tariflichen Verzeichnis. |
| Hilfsmittel | Offener Katalog, 100 %. Über 500 € oder bei mehrfachem gleichartigem Bezug/Jahr vorherige Zusage; sonst Begrenzung auf günstigere gleichwertige Versorgung. Ausnahme Unfall-/Notfallerstversorgung. | Tariflich benannte Hilfsmittel zu 100 %; Katalog und Einzelgrenzen beachten. Hör-/Sprechgeräte bis 1.000 €, Prothesen/Orthesen bis 15.000 €, Krankenfahrstühle bis 12.000 € Rechnungsbetrag. |
| Hörgeräte | Medizinisch notwendige Hörgeräte im offenen Hilfsmittelkatalog, keine gesonderte Hörgeräte-Eurogrenze; Zusage-/Beschaffungsregeln beachten. | Hör- und Sprechgeräte bis 1.000 € Rechnungsbetrag im tariflichen Hilfsmittelkatalog. |
| Orthopädische Schuhe | Medizinisch notwendige orthopädische Versorgung im offenen Hilfsmittelkatalog; Zusage-/Beschaffungsregeln beachten, keine gesonderte Schuh-Eurogrenze. | Orthopädische Maßschuhe und orthopädische Zurichtungen nach Hilfsmittelregel; keine pauschale Erstattung normaler Schuhe. |
| Brille, Kontaktlinsen und Sehkorrektur | Sehhilfen 450 € alle zwei Kalenderjahre oder ab 0,5 Dioptrien Änderung. Sehkorrektur-OP 1.500 €/Auge; danach im OP-Jahr und fünf Folgejahren keine Sehhilfen. | Sehhilfen oder alternativ Laserkorrektur bis 100 €/36 Monate. |
| Ambulante Psychotherapie | 80 %, maximal 50 Sitzungen/Kalenderjahr; ab 31. Sitzung schriftliche Zusage. Ärztliche Durchführung bzw. Anordnung und Überwachung erforderlich. | 70 %, höchstens 50 Sitzungen/Kalenderjahr; begründeter Bericht und schriftliche Zusage vor Behandlungsbeginn. |
| Stationäre Psychotherapie | Medizinisch notwendige stationäre Psychotherapie nach Krankenhausregelung; ambulante Sitzungsgrenzen nicht übertragen. Gemischte Anstalten gesondert beachten. | Medizinisch notwendige stationäre Akutbehandlung nach Krankenhausregel. Nicht mit der ambulanten Sitzungsgrenze gleichzusetzen; gemischte Einrichtungen gesondert prüfen. |
| Heilpraktiker und Alternativmedizin | Heilpraktiker und Hufeland-Verfahren bis 1.500 €/Kalenderjahr; Heilpraktiker müssen volle Erlaubnis besitzen. Ärztlich verordnete Heilpraktiker-Psychotherapie fällt in dieses Budget. | 80 % aus höchstens 100 € Rechnungsbetrag im 1., 200 € im 2. und 1.000 € ab dem 3. Versicherungsjahr; maximal 80/160/800 € Erstattung. |
| Vorsorge und Schutzimpfungen | Vorsorge ohne gesetzliche Altersgrenzen und Schutz-/Reiseimpfungen; Diagnosezentren nur nach Zusage. Gesundheitsvorsorgebudget von 750 €/Jahr ohne Verlust des Gesundheitsbonus. | Gesetzliche Vorsorge nach den Alters-/Intervallregeln; Schutzimpfungen im tariflichen Umfang. |
| Kur und Rehabilitation | Ambulante und stationäre Kuren mit tariflichen Behandlungsleistungen bis 1.500 € je einschlägigem Budget innerhalb drei Kalenderjahren; Unterkunft/Verpflegung nicht pauschal eingeschlossen. 24 Monate Wartezeit ab Tarifbeginn. | Keine allgemeine Kur-/Sanatoriumskostendeckung. Tarifliche Reha/AHB bei vorrangiger Leistung anderer Kostenträger nur nachrangig; definierte ambulante Reha-Erweiterungen in den AVB. |
| Krankenhaus, Zimmer und Wahlarzt | Stationär: Zweibettzimmer, Chefarzt | Allgemeine Krankenhausleistungen, Mehrbettzimmer. Wahlärzte und Ein-/Zweibettzimmer sind in dieser Kombination nicht enthalten. |
| Arzthonorare stationär (GOÄ) | Wahlärzte bis GOÄ-Höchstsätze; eine Individualvereinbarung erhöht diese Grenze nicht. Für Belegärzte sind Individualvereinbarungen gesondert erstattungsfähig. | Belegärztliche Leistungen bis GOÄ-Höchstsatz; keine gesonderte Wahlärzteversicherung. |
| Privatkliniken | Allgemeine Leistungen in Kliniken ohne KHEntgG/BPflV bis 150 % der vergleichbaren Kosten; Unterkunftszuschläge nach tariflicher Pflegeklassenregel. | Allgemeine Leistungen einer Privatklinik ohne KHEntgG/BPflV werden höchstens bis zur vergleichbaren tariflichen Vergütung nach diesen Regelwerken erstattet. |
| Gemischte Anstalten | Grundsätzlich vorherige Zusage; entfällt u. a. bei Notfall, einzigem Krankenhaus in der Umgebung oder ausschließlich notwendiger akut-stationärer Heilbehandlung sowie akut hinzutretender Erkrankung. | Grundsätzlich schriftliche Zusage; tarifliche Ausnahmen u. a. für reine stationäre Akutbehandlung, Notfalleinweisung und die bedingungsgemäße Anschlussheilbehandlung. |
| Ersatz-Krankenhaustagegeld | 30 €/Tag ohne gesonderte ärztliche Leistungen plus 20 €/Tag ohne versicherte Zimmerwahlleistung während des gesamten Aufenthalts; unter 20 Jahre Hälfte. | Kein Ersatz für den Verzicht auf nicht versicherte Wahlleistungen. |
| Zahnbehandlung und Zahnreinigung | 100 % für Zahnbehandlung und Prophylaxe; PZR zweimal/Kalenderjahr. | Zahnbehandlung und Prophylaxe zu 100 % im Gebührenrahmen; PZR grundsätzlich bis zu den Regelhöchstsätzen. |
| Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie | 85 % für Zahnersatz/Implantate, maximal sechs Implantate je Kiefer inklusive vorhandener. KFO vor 21: 80 %, weitere 20 % bei erfolgreichem Abschluss. | 80 % für Zahnersatz, Inlays, Implantate und Kieferorthopädie; tarifliche Material-/Laborgrenzen beachten. |
| Zahnstaffel | Kumuliert in Versicherungsjahr 1 / 1–2 / 1–3 / 1–4: 750 / 1.500 / 3.000 / 5.000 €. Ab Jahr fünf unbegrenzt; Unfall ausgenommen. Heil-/Kostenplan ab 2.500 € einreichen, sonst Kürzung. | Kumulativ 600 € in den ersten 2, 1.200 € in den ersten 4 und 2.400 € in den ersten 6 Versicherungsjahren; anschließend 4.000 €/Jahr. |
| Zahnarzthonorare (GOZ) | Zahngebühren bis zu GOZ/GOÄ-Höchstsätzen. | Bis zu den GOZ-Höchstsätzen; Prophylaxe gesondert auf Regelhöchstsätze begrenzt. |
| Stationäre Transporte | 100 % medizinisch notwendige Rettungs-/Krankentransporte zum nächsten geeigneten Krankenhaus; jedes geeignete Haus innerhalb 50 km gilt als nächstgelegen. Ärztlicher Nachweis erforderlich. | 100 % für medizinisch notwendige Transporte zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus und zurück. |
| Weltweiter Versicherungsschutz | Europa und vorübergehend bis zwölf Monate außerhalb Europas; längere Aufenthalte unterliegen den Regeln zur Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts. | Europa; außerhalb Europas ohne besondere Vereinbarung ab dem 2. Monat Kürzung der tariflichen Leistung um ein Drittel. Bei medizinisch unmöglicher Rückreise gelten Ausnahmen. |
| Geplante Behandlung im Ausland | Auslandsbehandlung im Tarifumfang nach den für Ausländer am Behandlungsort üblichen Sätzen; deutsche GOÄ/GOZ nicht auf örtliche Rechnungen übertragen. Krankenhausgrenzen und ggf. Primärarztregel beachten. | Auslandsbehandlung grundsätzlich höchstens zu den im Inland versicherten Kosten. Volle ortsübliche Auslandsvergütung erfordert besondere Vereinbarung, ggf. mit Beitragszuschlag. |
| Rücktransport aus dem Ausland | 100 % der zusätzlich entstehenden Kosten für ärztlich bestätigten, medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport zum ständigen Wohnsitz bzw. nächstgeeigneten Krankenhaus. | Kein Rücktransportbaustein PSV in dieser Kombination; ergänzenden Reiseschutz prüfen. |
| Kindernachversicherung | Elternteil seit drei Monaten versichert, Anmeldung binnen zwei Monaten ab Geburt; ohne Risikozuschläge/Wartezeiten inklusive Geburtsfehler, Anomalien und Erbkrankheiten bis Elternumfang. Niedrigere absolute SB möglich. | Elternteil seit mindestens 3 Monaten versichert; Anmeldung rückwirkend binnen 2 Monaten nach Geburt. Ohne Risikozuschlag/Wartezeiten, einschließlich Geburtsfehlern, Anomalien und Erbkrankheiten, höchstens im Elternumfang. |
| Umstellung auf Zusatzversicherung | Bei Eintritt von GKV-Versicherungspflicht oder Anspruch auf Familienversicherung binnen 3 Monaten Umwandlung in eine dem bisherigen Leistungsumfang entsprechende Zusatzversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung. | Bei GKV-Versicherungspflicht binnen 3 Monaten Umstellung in eine offene Zusatzversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung und unter Anrechnung erworbener Rechte, soweit der bisherige Leistungsumfang nicht überschritten wird. |
| Options- und Umstellungsrechte | Interner Tarifwechsel mit Anrechnung erworbener Rechte; Mehrleistungen können Gesundheitsprüfung, Zuschlag oder Ausschluss auslösen. Gesonderte Optionsbausteine sind nicht automatisch enthalten. | Tarifwechsel in gleichartigen Schutz unter Anrechnung erworbener Rechte; für Mehrleistungen können Risikozuschläge, Ausschlüsse und Wartezeiten gelten. |
Farblich markiert sind unterschiedliche Angaben, keine automatische Bewertung. „Keine hinreichend genaue Angabe“ bedeutet nicht „nicht versichert“. Die Leistungen gelten im jeweiligen tariflichen Rahmen; Selbstbehalte, Bezugswege, Höchstbeträge und erforderliche Zusagen bleiben maßgeblich.
Ihre beiden Tarifnamen werden in die Angebotsanfrage übernommen. Ergänzen Sie dort Ihre Leistungswünsche.
Der PKV-Leistungsvergleich zeigt die gespeicherten Angaben der ausgewählten Tarife in denselben Leistungszeilen. Bei modularen Angeboten gehört die genannte Kombination zusammen. So enthalten die hier auswählbaren Allianz-Profile jeweils Zahn 90; andere Zahnbausteine können andere Leistungen ergeben.
Manche Einträge beschreiben eine Tariflinie mit mehreren Selbstbehaltsstufen. Dann nennt die Zeile „Selbstbehalt“ die verfügbaren Varianten. Bei INTER QualiMed sind die einzelnen Stufen gesondert auswählbar. Vergleichen Sie nicht allein die Namen „Premium“ oder „Komfort“, sondern die konkreten Bedingungen.
BBKK und Versicherungskammer Bayern sind hier getrennt auswählbar, beziehen sich bei GesundheitVARIO aber auf denselben Risikoträger Bayerische Beamtenkrankenkasse AG. UKV ist ein eigener Versicherer mit den hier gegenübergestellten parallelen VARIO-Bausteinen. Unter DBV finden Sie die für Arbeitnehmer angebotenen AXA-Tarife; die Risikoträgerzuordnung steht bei der Auswahl. Provinzial meint hier die Provinzial Krankenversicherung Hannover AG im VGH-Verbund.
90 Prozent Erstattung bedeuten nicht automatisch 90 Prozent jeder Rechnung. Eine Zahnstaffel, ein tarifliches Preisverzeichnis oder eine Honorargrenze kann die anerkannte Rechnungssumme begrenzen. Der allgemeine Selbstbehalt kommt nach den vereinbarten Regeln hinzu. Bei geplanten Behandlungen sollten Kostenplan und notwendige Zusage vor Beginn geklärt werden.
Vertiefen Sie bei Bedarf die wichtigsten PKV-Leistungen, die Hilfsmittelregelungen oder die Absicherung gemischter Anstalten. Für eine ausführliche Einordnung finden Sie außerdem unsere PKV-Anbieterduelle.
Ja. Wählen Sie auf beiden Seiten dieselbe Gesellschaft und anschließend unterschiedliche Tarife, etwa INTER QualiMed Premium QMP 600 U und Exklusiv QME 1200 U. So werden die Unterschiede der Leistungsstufen sichtbar.
Der PKV-Tarifvergleich enthält eine Auswahl von Tariflinien und konkret benannten Kombinationen für Angestellte und Selbstständige. Er ist kein vollständiger Marktvergleich. Beihilfetarife für Beamte werden hier nicht mit Vollversicherungstarifen vermischt.
Eine fehlende Angabe im PKV-Tarifvergleich bedeutet, dass der konkrete Leistungsumfang hier nicht hinreichend genau beschrieben ist. Sie ist weder eine Leistungszusage noch ein Ausschluss. Lassen Sie den betreffenden Punkt vor einer Entscheidung anhand Ihres Tarifs klären.
Der PKV-Tarifvergleich stellt Leistungen und Grenzen nebeneinander. Ob ein Unterschied für Sie entscheidend ist, hängt von Ihrem Bedarf ab. Eine andere Beschreibung wird markiert, aber nicht automatisch als besser oder schlechter bewertet.
Ältere PKV-Verträge können andere Bedingungen und Nachträge haben. Entscheidend sind der vollständige Tarifcode, die Vertragsfassung und die vereinbarten Bausteine. Die angezeigte Tariflinie ist deshalb vor einer Übertragung auf einen Altvertrag abzugleichen.
Über die Angebotsanfrage können Sie beide ausgewählten Tarifbezeichnungen mitgeben. Der persönliche Beitrag und die Annahme hängen unter anderem von Alter, Berufsstatus, Selbstbehalt, Gesundheitsprüfung und gewünschter Kombination ab.
Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.