Ihr direkter Leistungsvergleich

Zwei PKV-Tarife. Die Leistungen nebeneinander.

Wählen Sie zuerst die Gesellschaft und dann den Tarif. Vergleichen Sie Schutz, Eigenanteile und wichtige Grenzen – auch innerhalb desselben Versicherers.

100 Tarifprofile · 30 Gesellschaften & Marken · 30 Leistungsmerkmale

PRIM1+ / PRIM2+ / PRIM3+ · Bedingungsfassung 01.01.2025

Mehr zu Barmenia einsA prima+: Leistungen und Tarifdetails

02 · Zweiter Tarif

KVS1 / KVS3 · Tarifübersicht; konkrete Vertragsfassung abgleichen

Mehr zu HanseMerkur Smart Fit: Leistungen und Tarifdetails

Monatliche Beispielbeiträge mit 35 Jahren

35 Jahre · selbstständig · ohne Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld

01 · Erster Tarif

Barmenia einsA prima+

713,99 € / Monat

Beispiel: PRIM2+

Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 660 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.

02 · Zweiter Tarif

HanseMerkur Smart Fit

385,04 € / Monat

Beispiel: KVS1

Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 500 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.

Inklusive gesetzlichem Zuschlag, vor Arbeitgeberzuschuss, Beitragsrückerstattung und Stundung. Berechnungsstand: 28.09.2026, Versicherungsbeginn: 01.10.2026. Die tatsächliche Annahme und Ihr persönlicher Beitrag werden individuell geprüft. Bei Tariflinien gilt der Beitrag für die ausdrücklich genannte Beispielstufe und deren Selbstbehalt.

Ausgewählt: Barmenia einsA prima+ und HanseMerkur Smart Fit. Auf kleinen Bildschirmen können Sie die Tabelle seitlich scrollen.

Leistungsvergleich: Barmenia einsA prima+ und HanseMerkur Smart Fit
LeistungsmerkmalBarmenia einsA prima+HanseMerkur Smart Fit
SelbstbehaltJe Leistungsstufe 330 / 660 / 1.320 € je Kalenderjahr; konkrete Stufe und Kinderregelung sind im Versicherungsschein festgelegt.Selbstbeteiligung: 500 € oder 1.000 €, nur ambulant/Zahn
Ärztliche Behandlung und ArztwahlAmbulant: 100 % über Primärarzt, direkt beim Facharzt 80 %100 % beim tariflichen Primärarzt oder mit Überweisung, sonst 80 %.
Arznei- und VerbandmittelVerordnete verschreibungspflichtige Arzneimittel: Generika 100 %, Original trotz verfügbarem Generikum 80 %. Ohne Primärarztüberweisung nur 80 % dieser Leistung; Auslandsregel abweichend.Verordnete Arznei- und Verbandmittel nach Primärarztregel: 100 %, bei Behandlung außerhalb dieses Weges 80 %.
Arzthonorare ambulant (GOÄ)Ambulante Gebühren auf den regulären GOÄ-Rahmen begrenzt.Bis zu den GOÄ-Höchstsätzen im tariflichen Umfang.
Heilmittel80 % der ersten 2.000 € erstattungsfähigen Rechnungsbetrag/Kalenderjahr, darüber 100 % für verordnete Heilmittel einschließlich Physio-, Ergo-, Logo- und podologischer Therapie. Preisgrenze: 110 % der Bundesbeihilfe-Höchstbeträge.90 % für verordnete Heilmittel; Höchstbeträge der Bundesbeihilfe begrenzen die Berechnungsgrundlage. Auch Ergo- und Logotherapie im tariflichen Verzeichnis.
HilfsmittelOffener Katalog: 80 %, lebenserhaltende Hilfsmittel 100 %. Über 1.500 € Rechnungsbetrag vorherige schriftliche Zusage erforderlich; sonst Kürzung nach Tarif. Sondergrenzen gelten.Tariflich benannte Hilfsmittel zu 100 %; Katalog und Einzelgrenzen beachten. Hör-/Sprechgeräte bis 1.000 €, Prothesen/Orthesen bis 15.000 €, Krankenfahrstühle bis 12.000 € Rechnungsbetrag.
Hörgeräte80 % von höchstens 1.500 € Rechnungsbetrag je Ohr; maximal 1.200 € vor allgemeiner SB.Hör- und Sprechgeräte bis 1.000 € Rechnungsbetrag im tariflichen Hilfsmittelkatalog.
Orthopädische Schuhe80 % von höchstens 750 € Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr für orthopädische Schuhe und Schuhzurichtungen.Orthopädische Maßschuhe und orthopädische Zurichtungen nach Hilfsmittelregel; keine pauschale Erstattung normaler Schuhe.
Brille, Kontaktlinsen und SehkorrekturBrille: 300 € alle 2 JahreSehhilfen oder alternativ Laserkorrektur bis 100 €/36 Monate.
Ambulante Psychotherapie80 % für psychotherapeutische Behandlung einschließlich psychologischer Diagnostik; keine tarifliche Sitzungsobergrenze. Für Heilpraktiker gelten ggf. deren eigene Budgetgrenzen.70 %, höchstens 50 Sitzungen/Kalenderjahr; begründeter Bericht und schriftliche Zusage vor Behandlungsbeginn.
Stationäre PsychotherapieMedizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung im vertraglichen Umfang; Klinikstatus gesondert prüfen.Medizinisch notwendige stationäre Akutbehandlung nach Krankenhausregel. Nicht mit der ambulanten Sitzungsgrenze gleichzusetzen; gemischte Einrichtungen gesondert prüfen.
Heilpraktiker und Alternativmedizin80 % von höchstens 1.000 € Rechnungsbetrag je Kalenderjahr für Naturheilverfahren/Heilpraktiker samt zugehörigen Verordnungen.80 % aus höchstens 100 € Rechnungsbetrag im 1., 200 € im 2. und 1.000 € ab dem 3. Versicherungsjahr; maximal 80/160/800 € Erstattung.
Vorsorge und SchutzimpfungenGesetzliche Vorsorge ohne Altersbeschränkung plus weitere Vorsorge bis 250 € Rechnungsbetrag/Jahr. Primärarztprinzip ggf. beachten; Reiseimpfungen nicht eingeschlossen.Gesetzliche Vorsorge nach den Alters-/Intervallregeln; Schutzimpfungen im tariflichen Umfang.
Kur und RehabilitationKurbehandlung (Arzt, Arznei-/Verbandmittel, Heilmittel, Kurplan und Kurtaxe) 100 %. Sonstige Kur einmal in zwei Kalenderjahren; bei Genesungskur zusätzlich 100 €/Tag bis vier Wochen nach vorausgegangenem Klinikaufenthalt von mindestens zehn Tagen.Keine allgemeine Kur-/Sanatoriumskostendeckung. Tarifliche Reha/AHB bei vorrangiger Leistung anderer Kostenträger nur nachrangig; definierte ambulante Reha-Erweiterungen in den AVB.
Krankenhaus, Zimmer und WahlarztStationär: Zweibettzimmer und Privatarzt 100 %Allgemeine Krankenhausleistungen, Mehrbettzimmer. Wahlärzte und Ein-/Zweibettzimmer sind in dieser Kombination nicht enthalten.
Arzthonorare stationär (GOÄ)Tariflicher GOÄ-Rahmen gilt auch stationär.Belegärztliche Leistungen bis GOÄ-Höchstsatz; keine gesonderte Wahlärzteversicherung.
PrivatklinikenPrivate Krankenhäuser einbezogen; Krankenhausmerkmale und tarifliche Kostenregelungen müssen erfüllt sein.Allgemeine Leistungen einer Privatklinik ohne KHEntgG/BPflV werden höchstens bis zur vergleichbaren tariflichen Vergütung nach diesen Regelwerken erstattet.
Gemischte AnstaltenAusnahmen unter anderem bei ausschließlich notwendiger stationärer Behandlung und Notfall; kein uneingeschränkter Verzicht.Grundsätzlich schriftliche Zusage; tarifliche Ausnahmen u. a. für reine stationäre Akutbehandlung, Notfalleinweisung und die bedingungsgemäße Anschlussheilbehandlung.
Ersatz-KrankenhaustagegeldKein gesondertes Ersatz-Krankenhaustagegeld bei Wahlleistungsverzicht in diesem Tarif vorgesehen.Kein Ersatz für den Verzicht auf nicht versicherte Wahlleistungen.
Zahnbehandlung und ZahnreinigungZahnbehandlung und Prophylaxe einschließlich PZR 100 %; Inlays zählen zum Zahnersatz.Zahnbehandlung und Prophylaxe zu 100 % im Gebührenrahmen; PZR grundsätzlich bis zu den Regelhöchstsätzen.
Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie80 % für Zahnersatz und Kieferorthopädie; anfangs gemeinsames Rechnungsbudget, später jährliche Begrenzung. Vorherigen Heil-/Kostenplan beachten.80 % für Zahnersatz, Inlays, Implantate und Kieferorthopädie; tarifliche Material-/Laborgrenzen beachten.
ZahnstaffelZahnersatz/KFO: 7.500 € Rechnungsbetrag insgesamt im 1.–3. Kalenderjahr; danach 15.000 € Rechnungsbetrag pro Jahr. Unfall ausgenommen. Heil-/Kostenplan über 1.500 € vorab, sonst Kürzung.Kumulativ 600 € in den ersten 2, 1.200 € in den ersten 4 und 2.400 € in den ersten 6 Versicherungsjahren; anschließend 4.000 €/Jahr.
Zahnarzthonorare (GOZ)Zahnärztliche Gebühren innerhalb des regulären Gebührenrahmens.Bis zu den GOZ-Höchstsätzen; Prophylaxe gesondert auf Regelhöchstsätze begrenzt.
Stationäre TransporteNotwendiger Transport zum und vom Krankenhaus 100 % im Rahmen stationärer Heilbehandlung.100 % für medizinisch notwendige Transporte zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus und zurück.
Weltweiter VersicherungsschutzUnbefristete Erweiterung an Voraussetzungen gebunden; gegebenenfalls zusätzlicher stationärer Baustein und Beitrag nötig.Europa; außerhalb Europas ohne besondere Vereinbarung ab dem 2. Monat Kürzung der tariflichen Leistung um ein Drittel. Bei medizinisch unmöglicher Rückreise gelten Ausnahmen.
Geplante Behandlung im AuslandBei gezielter Behandlung im Ausland keine Mehrkosten gegenüber entsprechender Behandlung in Deutschland. Ausnahmen u. a. bei hier nicht vollständig möglicher Behandlung und bestimmten Entbindungen.Auslandsbehandlung grundsätzlich höchstens zu den im Inland versicherten Kosten. Volle ortsübliche Auslandsvergütung erfordert besondere Vereinbarung, ggf. mit Beitragszuschlag.
Rücktransport aus dem AuslandMedizinisch notwendiger Rücktransport abzüglich üblicher Rückreisekosten; sonstiger Krankentransport bis zu fünf Erste-Klasse-Linienflugkosten. Ambulanzflug unter der besonderen Voraussetzung der Lebensrettung.Kein Rücktransportbaustein PSV in dieser Kombination; ergänzenden Reiseschutz prüfen.
KindernachversicherungAngeborene Krankheiten, Geburtsschäden und Anomalien ausdrücklich einbezogen; fristgerechte Nachversicherung erforderlich.Elternteil seit mindestens 3 Monaten versichert; Anmeldung rückwirkend binnen 2 Monaten nach Geburt. Ohne Risikozuschlag/Wartezeiten, einschließlich Geburtsfehlern, Anomalien und Erbkrankheiten, höchstens im Elternumfang.
Umstellung auf ZusatzversicherungBei GKV-Pflicht/Familienversicherung: Antrag binnen drei Monaten; ohne neue Prüfung bis zum bisherigen Leistungsumfang.Bei GKV-Versicherungspflicht binnen 3 Monaten Umstellung in eine offene Zusatzversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung und unter Anrechnung erworbener Rechte, soweit der bisherige Leistungsumfang nicht überschritten wird.
Options- und UmstellungsrechteHöherversicherung bzw. SB-Senkung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu tariflichen Optionszeitpunkten (u. a. nach drei, fünf oder sieben Jahren) und bestimmten Lebensereignissen; Antragsfristen und Vorversicherungsvoraussetzungen beachten.Tarifwechsel in gleichartigen Schutz unter Anrechnung erworbener Rechte; für Mehrleistungen können Risikozuschläge, Ausschlüsse und Wartezeiten gelten.

Farblich markiert sind unterschiedliche Angaben, keine automatische Bewertung. „Keine hinreichend genaue Angabe“ bedeutet nicht „nicht versichert“. Die Leistungen gelten im jeweiligen tariflichen Rahmen; Selbstbehalte, Bezugswege, Höchstbeträge und erforderliche Zusagen bleiben maßgeblich.

Diese Tarifauswahl persönlich prüfen lassen

Ihre beiden Tarifnamen werden in die Angebotsanfrage übernommen. Ergänzen Sie dort Ihre Leistungswünsche.

So lesen Sie den PKV-Leistungsvergleich

Der PKV-Leistungsvergleich zeigt die gespeicherten Angaben der ausgewählten Tarife in denselben Leistungszeilen. Bei modularen Angeboten gehört die genannte Kombination zusammen. So enthalten die hier auswählbaren Allianz-Profile jeweils Zahn 90; andere Zahnbausteine können andere Leistungen ergeben.

Manche Einträge beschreiben eine Tariflinie mit mehreren Selbstbehaltsstufen. Dann nennt die Zeile „Selbstbehalt“ die verfügbaren Varianten. Bei INTER QualiMed sind die einzelnen Stufen gesondert auswählbar. Vergleichen Sie nicht allein die Namen „Premium“ oder „Komfort“, sondern die konkreten Bedingungen.

BBKK und Versicherungskammer Bayern sind hier getrennt auswählbar, beziehen sich bei GesundheitVARIO aber auf denselben Risikoträger Bayerische Beamtenkrankenkasse AG. UKV ist ein eigener Versicherer mit den hier gegenübergestellten parallelen VARIO-Bausteinen. Unter DBV finden Sie die für Arbeitnehmer angebotenen AXA-Tarife; die Risikoträgerzuordnung steht bei der Auswahl. Provinzial meint hier die Provinzial Krankenversicherung Hannover AG im VGH-Verbund.

Quote, Höchstbetrag und Selbstbehalt gehören zusammen

90 Prozent Erstattung bedeuten nicht automatisch 90 Prozent jeder Rechnung. Eine Zahnstaffel, ein tarifliches Preisverzeichnis oder eine Honorargrenze kann die anerkannte Rechnungssumme begrenzen. Der allgemeine Selbstbehalt kommt nach den vereinbarten Regeln hinzu. Bei geplanten Behandlungen sollten Kostenplan und notwendige Zusage vor Beginn geklärt werden.

Vertiefen Sie bei Bedarf die wichtigsten PKV-Leistungen, die Hilfsmittelregelungen oder die Absicherung gemischter Anstalten. Für eine ausführliche Einordnung finden Sie außerdem unsere PKV-Anbieterduelle.

Häufige Fragen zum PKV-Tarifvergleich

Kann ich zwei Tarife derselben PKV vergleichen?

Ja. Wählen Sie auf beiden Seiten dieselbe Gesellschaft und anschließend unterschiedliche Tarife, etwa INTER QualiMed Premium QMP 600 U und Exklusiv QME 1200 U. So werden die Unterschiede der Leistungsstufen sichtbar.

Sind alle privaten Krankenversicherungen enthalten?

Der PKV-Tarifvergleich enthält eine Auswahl von Tariflinien und konkret benannten Kombinationen für Angestellte und Selbstständige. Er ist kein vollständiger Marktvergleich. Beihilfetarife für Beamte werden hier nicht mit Vollversicherungstarifen vermischt.

Was bedeutet eine fehlende Leistungsangabe?

Eine fehlende Angabe im PKV-Tarifvergleich bedeutet, dass der konkrete Leistungsumfang hier nicht hinreichend genau beschrieben ist. Sie ist weder eine Leistungszusage noch ein Ausschluss. Lassen Sie den betreffenden Punkt vor einer Entscheidung anhand Ihres Tarifs klären.

Warum zeigt das Tool keine Rangliste oder Sterne?

Der PKV-Tarifvergleich stellt Leistungen und Grenzen nebeneinander. Ob ein Unterschied für Sie entscheidend ist, hängt von Ihrem Bedarf ab. Eine andere Beschreibung wird markiert, aber nicht automatisch als besser oder schlechter bewertet.

Gilt der Vergleich auch für ältere Verträge?

Ältere PKV-Verträge können andere Bedingungen und Nachträge haben. Entscheidend sind der vollständige Tarifcode, die Vertragsfassung und die vereinbarten Bausteine. Die angezeigte Tariflinie ist deshalb vor einer Übertragung auf einen Altvertrag abzugleichen.

Kann ich für die ausgewählten Tarife ein Angebot anfragen?

Über die Angebotsanfrage können Sie beide ausgewählten Tarifbezeichnungen mitgeben. Der persönliche Beitrag und die Annahme hängen unter anderem von Alter, Berufsstatus, Selbstbehalt, Gesundheitsprüfung und gewünschter Kombination ab.

Redaktion KV Rechner

Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.

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