Was unterscheidet Start Fit vom bloßen HanseMerkur-KVS-Tarif?
KVS1 oder KVS3 liefert bei HanseMerkur den Kern mit Primärarztmodell und 500 beziehungsweise 1.000 Euro Selbstbeteiligung. PSV ergänzt den Krankenhauskomfort; EKV2 erweitert bestimmte Leistungen. Wer Start Fit mit Smart Fit vergleichen möchte, sollte diese Ergänzungen einzeln abgleichen, statt nur die Produktnamen oder Monatsbeiträge gegenüberzustellen.
Tarifbezeichnung: KVS3 / KVS1 + PSV + EKV2
HanseMerkur Start Fit: Klinikschutz durch PSV
Ein- oder Zweibettzimmer und privatärztliche Krankenhausbehandlung stammen in dieser Zusammenstellung aus PSV. Ohne den Baustein bleibt ein anderer stationärer Umfang. Auf dem Angebot sollte deshalb ausdrücklich KVS plus PSV stehen, wenn Wahlleistungen zugesagt werden. Der Selbstbehalt des Grundtarifs ist getrennt von diesen Leistungen zu betrachten.
Was EKV2 an der KVS-Zahnstaffel verändert
Die KVS-Familie hat eine lange Anfangsstaffel mit kumulierten Grenzen über zwei, vier und sechs Versicherungsjahre. EKV2 erweitert die danach geltenden Grenzen im beschriebenen Paket. Das kann für spätere große Zahnversorgungen relevant sein, hebt aber nicht sämtliche Anfangsbegrenzungen ab dem ersten Tag auf.
Start Fit bei Selbstständigen: Verdienstausfall separat absichern
Die Übernahme einer Arztrechnung ersetzt keinen betrieblichen Verdienstausfall. Für Selbstständige muss daher ein passendes Krankentagegeld mit Wartezeit bis zum Leistungsbeginn und ausreichendem Tagessatz ergänzt werden. Eine Start-Fit-Kalkulation ohne diesen Baustein ist kein Gesamtbudget für Behandlungskosten und Einkommensersatz.
HanseMerkur Start Fit: PKV-Leistungen im Überblick
Die beschriebenen Wahlleistungen setzen PSV voraus, die genannte Zahnerweiterung EKV2. Maßgeblich ist die tatsächlich vereinbarte KVS-Kombination.
- Selbstbehalt
- Selbstbeteiligung: 500 € (KVS1) oder 1.000 € (KVS3)
- Ärztliche Behandlung und Arztwahl
- 100 % beim tariflichen Primärarzt oder mit Überweisung, sonst 80 %.
- Arznei- und Verbandmittel
- Verordnete Arznei- und Verbandmittel nach Primärarztregel: 100 %, bei Behandlung außerhalb dieses Weges 80 %.
- Arzthonorare ambulant (GOÄ)
- Bis zu den GOÄ-Höchstsätzen im tariflichen Umfang.
- Heilmittel
- 90 % für verordnete Heilmittel; Höchstbeträge der Bundesbeihilfe begrenzen die Berechnungsgrundlage. Auch Ergo- und Logotherapie im tariflichen Verzeichnis.
- Hilfsmittel
- Tariflich benannte Hilfsmittel zu 100 %; Katalog und Einzelgrenzen beachten. Hör-/Sprechgeräte bis 1.000 €, Prothesen/Orthesen bis 15.000 €, Krankenfahrstühle bis 12.000 € Rechnungsbetrag.
- Hörgeräte
- Hör- und Sprechgeräte bis 1.000 € Rechnungsbetrag im tariflichen Hilfsmittelkatalog.
- Orthopädische Schuhe
- Orthopädische Maßschuhe und orthopädische Zurichtungen nach Hilfsmittelregel; keine pauschale Erstattung normaler Schuhe.
- Brille, Kontaktlinsen und Sehkorrektur
- Sehhilfen oder alternativ Laserkorrektur bis 100 €/36 Monate.
- Ambulante Psychotherapie
- 70 %, höchstens 50 Sitzungen/Kalenderjahr; begründeter Bericht und schriftliche Zusage vor Behandlungsbeginn.
- Stationäre Psychotherapie
- Medizinisch notwendige stationäre Akutbehandlung nach Krankenhausregel. Nicht mit der ambulanten Sitzungsgrenze gleichzusetzen; gemischte Einrichtungen gesondert prüfen.
- Heilpraktiker und Alternativmedizin
- 80 % aus höchstens 100 € Rechnungsbetrag im 1., 200 € im 2. und 1.000 € ab dem 3. Versicherungsjahr; maximal 80/160/800 € Erstattung.
- Vorsorge und Schutzimpfungen
- Gesetzliche Vorsorge; EKV2 ergänzt u. a. definierte Reiseimpfungen bis 100 €/Versicherungsjahr und Vorsorgeleistungen.
- Kur und Rehabilitation
- Keine allgemeine Kur-/Sanatoriumskostendeckung. Tarifliche Reha/AHB bei vorrangiger Leistung anderer Kostenträger nur nachrangig; definierte ambulante Reha-Erweiterungen in den AVB.
- Krankenhaus, Zimmer und Wahlarzt
- Allgemeine Krankenhausleistungen sowie mit PSV Ein-/Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung.
- Arzthonorare stationär (GOÄ)
- PSV: auch über GOÄ-Höchstsätze bei krankheits- bzw. befundbedingter besonderer Schwierigkeit; kein uneingeschränktes Honorarversprechen.
- Privatkliniken
- Allgemeine Leistungen einer Privatklinik ohne KHEntgG/BPflV werden höchstens bis zur vergleichbaren tariflichen Vergütung nach diesen Regelwerken erstattet.
- Gemischte Anstalten
- Grundsätzlich schriftliche Zusage; tarifliche Ausnahmen u. a. für reine stationäre Akutbehandlung, Notfalleinweisung und die bedingungsgemäße Anschlussheilbehandlung.
- Ersatz-Krankenhaustagegeld
- PSV: 35 €/Tag bei Verzicht auf besondere Unterkunft und 25 €/Tag bei Verzicht auf privatärztliche Behandlung.
- Zahnbehandlung und Zahnreinigung
- Zahnbehandlung und Prophylaxe zu 100 % im Gebührenrahmen; PZR grundsätzlich bis zu den Regelhöchstsätzen.
- Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie
- 80 % für Zahnersatz, Inlays, Implantate und Kieferorthopädie; tarifliche Material-/Laborgrenzen beachten.
- Zahnstaffel
- Kumulativ 600 €/2, 1.200 €/4 und 2.400 €/6 Versicherungsjahre; mit EKV2 anschließend 10.000 €/Jahr bis Jahr 14, ab Jahr 15 ohne Staffel.
- Zahnarzthonorare (GOZ)
- Bis zu den GOZ-Höchstsätzen; Prophylaxe gesondert auf Regelhöchstsätze begrenzt.
- Stationäre Transporte
- 100 % für medizinisch notwendige Transporte zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus und zurück.
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Europa; außerhalb Europas ohne besondere Vereinbarung ab dem 2. Monat Kürzung der tariflichen Leistung um ein Drittel. Bei medizinisch unmöglicher Rückreise gelten Ausnahmen.
- Geplante Behandlung im Ausland
- Auslandsbehandlung grundsätzlich höchstens zu den im Inland versicherten Kosten. Volle ortsübliche Auslandsvergütung erfordert besondere Vereinbarung, ggf. mit Beitragszuschlag.
- Rücktransport aus dem Ausland
- PSV: medizinisch notwendiger Rücktransport, wenn ausreichende Behandlung am Aufenthaltsort nicht gewährleistet ist; geplante Reise höchstens 3 Monate. Nicht schon jeder medizinisch sinnvolle Rücktransport.
- Kindernachversicherung
- Elternteil seit mindestens 3 Monaten versichert; Anmeldung rückwirkend binnen 2 Monaten nach Geburt. Ohne Risikozuschlag/Wartezeiten, einschließlich Geburtsfehlern, Anomalien und Erbkrankheiten, höchstens im Elternumfang.
- Umstellung auf Zusatzversicherung
- Bei GKV-Versicherungspflicht binnen 3 Monaten Umstellung in eine offene Zusatzversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung und unter Anrechnung erworbener Rechte, soweit der bisherige Leistungsumfang nicht überschritten wird.
- Options- und Umstellungsrechte
- Tarifwechsel in gleichartigen Schutz unter Anrechnung erworbener Rechte; für Mehrleistungen können Risikozuschläge, Ausschlüsse und Wartezeiten gelten.
HanseMerkur Start Fit: Beitragsbeispiel und eigene Kosten
Für Start Fit sind KVS-Stufe, PSV, EKV2 und ein benötigtes Krankentagegeld vollständig anzugeben. Nur so lässt sich der monatliche Aufwand eines Selbstständigen sinnvoll planen.
KVS1,PSV,EKV2
449,52 € / Monat
- Versicherte Person
- 35 Jahre, selbstständig
- Versicherungsbeginn
- 01.10.2026
- Beitragsumfang
- Inklusive gesetzlichem 10-%-Zuschlag; ohne Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld. Kein Abzug von Arbeitgeberzuschuss, Steuervorteil oder Beitragsrückerstattung.
- Allgemeiner Selbstbehalt der Beispielvariante
- 500 € / Jahr
- Jahresbeitrag
- 5.394,24 €
- Berechnungsstand
- 28.09.2026 · persönlicher Beitrag kann abweichen
Fragen zu HanseMerkur Start Fit als privater Krankenversicherung
Enthält jeder HanseMerkur-Start-Fit-Vertrag dieselben Bausteine?
Beim Start-Fit-Angebot der HanseMerkur muss die konkrete Zusammenstellung geprüft werden. Die hier erläuterten stationären Wahlleistungen setzen PSV voraus; zusätzliche Leistungen können von EKV2 oder weiteren Bausteinen abhängen.
Wie erstattet Start Fit ambulante Psychotherapie?
Im beschriebenen HanseMerkur-KVS-Schutz gelten 70 Prozent und höchstens 50 Sitzungen jährlich. Ein begründeter Bericht und eine schriftliche Zusage vor Behandlungsbeginn sind vorgesehen.
HanseMerkur: Weitere PKV-Tarife zur Einordnung
Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.
