Ihr direkter Leistungsvergleich

Zwei PKV-Tarife. Die Leistungen nebeneinander.

Wählen Sie zuerst die Gesellschaft und dann den Tarif. Vergleichen Sie Schutz, Eigenanteile und wichtige Grenzen – auch innerhalb desselben Versicherers.

100 Tarifprofile · 30 Gesellschaften & Marken · 30 Leistungsmerkmale

PC100-10, PC100-50 · Tarifübersicht; konkrete Vertragsfassung abgleichen

Mehr zu ottonova Premium Economy (PC100): Leistungen und Tarifdetails

02 · Zweiter Tarif

KVS1 / KVS3 · Tarifübersicht; konkrete Vertragsfassung abgleichen

Mehr zu HanseMerkur Smart Fit: Leistungen und Tarifdetails

Monatliche Beispielbeiträge mit 35 Jahren

35 Jahre · selbstständig · ohne Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld

01 · Erster Tarif

ottonova Premium Economy (PC100)

486,02 € / Monat

Beispiel: PC100-10

Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 500 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.

02 · Zweiter Tarif

HanseMerkur Smart Fit

385,04 € / Monat

Beispiel: KVS1

Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 500 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.

Inklusive gesetzlichem Zuschlag, vor Arbeitgeberzuschuss, Beitragsrückerstattung und Stundung. Berechnungsstand: 28.09.2026, Versicherungsbeginn: 01.10.2026. Die tatsächliche Annahme und Ihr persönlicher Beitrag werden individuell geprüft. Bei Tariflinien gilt der Beitrag für die ausdrücklich genannte Beispielstufe und deren Selbstbehalt.

Ausgewählt: ottonova Premium Economy (PC100) und HanseMerkur Smart Fit. Auf kleinen Bildschirmen können Sie die Tabelle seitlich scrollen.

Leistungsvergleich: ottonova Premium Economy (PC100) und HanseMerkur Smart Fit
Leistungsmerkmalottonova Premium Economy (PC100)HanseMerkur Smart Fit
SelbstbehaltSelbstbeteiligung: 10 %, max. 500 € oder 50 %, max. 1.000 €Selbstbeteiligung: 500 € oder 1.000 €, nur ambulant/Zahn
Ärztliche Behandlung und ArztwahlPrimärarzt-/Conciergeprinzip: 100 % mit vorgesehenem Erstkontakt bzw. Überweisung, ansonsten 80 %.100 % beim tariflichen Primärarzt oder mit Überweisung, sonst 80 %.
Arznei- und VerbandmittelVerordnete Arznei- und Verbandmittel 100 % bei Einhaltung des Primärarztprinzips, sonst 80 %. Tarifliche Arzneimitteldefinition und Ausschlüsse gelten.Verordnete Arznei- und Verbandmittel nach Primärarztregel: 100 %, bei Behandlung außerhalb dieses Weges 80 %.
Arzthonorare ambulant (GOÄ)Bis zu den jeweiligen GOÄ-Höchstsätzen (persönliche ärztliche Leistungen maximal 3,5-fach).Bis zu den GOÄ-Höchstsätzen im tariflichen Umfang.
HeilmittelVerordnete Heilmittel nach Bundesbeihilfeverordnung bis zu deren Höchstbeträgen; 100 % mit Primärarztverordnung, sonst 80 %.90 % für verordnete Heilmittel; Höchstbeträge der Bundesbeihilfe begrenzen die Berechnungsgrundlage. Auch Ergo- und Logotherapie im tariflichen Verzeichnis.
HilfsmittelOffener Hilfsmittelkatalog. 100 % bis 500 €; bei höheren Kosten vorher mit ottonova abstimmen, sonst 75 %. Keine allgemeine Selbstbeteiligung auf Hilfsmittel.Tariflich benannte Hilfsmittel zu 100 %; Katalog und Einzelgrenzen beachten. Hör-/Sprechgeräte bis 1.000 €, Prothesen/Orthesen bis 15.000 €, Krankenfahrstühle bis 12.000 € Rechnungsbetrag.
HörgeräteHörgeräte bis 1.500 € je Ohr; implantierbare Knochenleitungshörgeräte bis 4.000 €. Hilfsmittel vor Bezug mit ottonova abstimmen.Hör- und Sprechgeräte bis 1.000 € Rechnungsbetrag im tariflichen Hilfsmittelkatalog.
Orthopädische SchuheOrthopädische Maßschuhe: höchstens vier Paar innerhalb von zwei Versicherungsjahren; 100 € Eigenanteil je Paar. Einlagen: zwei Paar in zwei Versicherungsjahren.Orthopädische Maßschuhe und orthopädische Zurichtungen nach Hilfsmittelregel; keine pauschale Erstattung normaler Schuhe.
Brille, Kontaktlinsen und SehkorrekturSehhilfen bis 150 € in drei Versicherungsjahren. Sehkorrektur je Auge: zunächst 250 €, nach 24 Monaten 500 € je 24 Monate.Sehhilfen oder alternativ Laserkorrektur bis 100 €/36 Monate.
Ambulante Psychotherapie75 %, höchstens 50 Therapiestunden je Versicherungsjahr einschließlich Probatorik. Nach probatorischen Sitzungen vorherige Zusage.70 %, höchstens 50 Sitzungen/Kalenderjahr; begründeter Bericht und schriftliche Zusage vor Behandlungsbeginn.
Stationäre PsychotherapieMedizinisch notwendige akutstationäre Psychotherapie im Krankenhaus versichert. Bei überwiegend psychotherapeutischer Behandlung in einer gemischten Anstalt vorherige Zusage erforderlich.Medizinisch notwendige stationäre Akutbehandlung nach Krankenhausregel. Nicht mit der ambulanten Sitzungsgrenze gleichzusetzen; gemischte Einrichtungen gesondert prüfen.
Heilpraktiker und AlternativmedizinHeilpraktikerleistungen einschließlich zugehöriger Verordnungen bis 500 € je Versicherungsjahr im tariflichen Gebührenrahmen.80 % aus höchstens 100 € Rechnungsbetrag im 1., 200 € im 2. und 1.000 € ab dem 3. Versicherungsjahr; maximal 80/160/800 € Erstattung.
Vorsorge und SchutzimpfungenGesetzliche Vorsorgeprogramme ohne Altersbegrenzung sowie Glaukomfrüherkennung 100 %; Schutzimpfungen nach tariflichen Empfehlungen einschließlich Reiseimpfungen.Gesetzliche Vorsorge nach den Alters-/Intervallregeln; Schutzimpfungen im tariflichen Umfang.
Kur und RehabilitationAHB separat versichert, gesetzliche Rehaträger vorrangig. Sonstige medizinisch notwendige Reha/Kur bis 5.000 € in zehn Versicherungsjahren einschließlich Entwöhnung.Keine allgemeine Kur-/Sanatoriumskostendeckung. Tarifliche Reha/AHB bei vorrangiger Leistung anderer Kostenträger nur nachrangig; definierte ambulante Reha-Erweiterungen in den AVB.
Krankenhaus, Zimmer und WahlarztAllgemeine Krankenhausleistungen, Zweibettzimmer und Wahlarzt.Allgemeine Krankenhausleistungen, Mehrbettzimmer. Wahlärzte und Ein-/Zweibettzimmer sind in dieser Kombination nicht enthalten.
Arzthonorare stationär (GOÄ)Bis zu den GOÄ-Höchstsätzen.Belegärztliche Leistungen bis GOÄ-Höchstsatz; keine gesonderte Wahlärzteversicherung.
PrivatklinikenAllgemeine Leistungen in Privatkliniken bis 150 % der vergleichbaren Abrechnung nach KHEntgG/BPflV; zusätzlich 150 € Selbstbeteiligung je Tag.Allgemeine Leistungen einer Privatklinik ohne KHEntgG/BPflV werden höchstens bis zur vergleichbaren tariflichen Vergütung nach diesen Regelwerken erstattet.
Gemischte AnstaltenAkutstationäre Behandlung grundsätzlich ohne vorherige Zusage; bei überwiegend psychotherapeutischer Behandlung vorherige Zusage in Textform erforderlich. Reha und Kur haben eigene Leistungsgrenzen.Grundsätzlich schriftliche Zusage; tarifliche Ausnahmen u. a. für reine stationäre Akutbehandlung, Notfalleinweisung und die bedingungsgemäße Anschlussheilbehandlung.
Ersatz-KrankenhaustagegeldBei Wahlleistungsverzicht: 60 €/Tag für Privatarzt und 20 €/Tag für Zweibettzimmer.Kein Ersatz für den Verzicht auf nicht versicherte Wahlleistungen.
Zahnbehandlung und ZahnreinigungZahnbehandlung 100 %. Professionelle Zahnreinigung einmal je Versicherungsjahr bis 125 €.Zahnbehandlung und Prophylaxe zu 100 % im Gebührenrahmen; PZR grundsätzlich bis zu den Regelhöchstsätzen.
Zahnersatz, Implantate und KieferorthopädieZahnersatz einschließlich Implantate 60 %, bei Netzwerkzahnarzt 80 %. KFO bei Beginn vor 21 nach erfolgreichem Abschluss bis 100 %; für Erwachsene geringerer tariflicher Satz.80 % für Zahnersatz, Inlays, Implantate und Kieferorthopädie; tarifliche Material-/Laborgrenzen beachten.
ZahnstaffelZahnersatz/KFO: kumulativ 500 / 1.000 / 2.000 / 4.000 € in den ersten 12 / 24 / 36 / 48 Monaten.Kumulativ 600 € in den ersten 2, 1.200 € in den ersten 4 und 2.400 € in den ersten 6 Versicherungsjahren; anschließend 4.000 €/Jahr.
Zahnarzthonorare (GOZ)Bis zu den jeweiligen GOZ-Höchstsätzen (maximal 3,5-fach).Bis zu den GOZ-Höchstsätzen; Prophylaxe gesondert auf Regelhöchstsätze begrenzt.
Stationäre TransporteMedizinisch notwendige Rettungs- und Krankentransporte sowie Fahrten zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus. Ein Behandlungsort bis 100 km gilt als nächstgelegen; für wiederholte Fahrten gelten Organisationsvorgaben.100 % für medizinisch notwendige Transporte zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus und zurück.
Weltweiter VersicherungsschutzIm EWR versichert; außerhalb des EWR auf Reisen bis sechs Monate. Bei unvorhergesehener stationärer Behandlung Verlängerung bis zur Rückreisefähigkeit. Längere Aufenthalte erfordern eine Vereinbarung, ggf. mit Zuschlag.Europa; außerhalb Europas ohne besondere Vereinbarung ab dem 2. Monat Kürzung der tariflichen Leistung um ein Drittel. Bei medizinisch unmöglicher Rückreise gelten Ausnahmen.
Geplante Behandlung im AuslandGezielte Behandlung außerhalb des EWR – auch in der Schweiz – nur mit vorheriger Zusage in Textform. Im versicherten Ausland gelten örtliche Gebührenregeln bzw. ortsübliche Kosten.Auslandsbehandlung grundsätzlich höchstens zu den im Inland versicherten Kosten. Volle ortsübliche Auslandsvergütung erfordert besondere Vereinbarung, ggf. mit Beitragszuschlag.
Rücktransport aus dem AuslandMehrkosten bei Organisation durch ottonova: medizinisch notwendiger Rücktransport oder voraussichtlich mehr als 14 weitere Tage stationärer Behandlung, sofern der Transport medizinisch möglich ist.Kein Rücktransportbaustein PSV in dieser Kombination; ergänzenden Reiseschutz prüfen.
KindernachversicherungNachversicherung binnen zwei Monaten rückwirkend ab Geburt, grundsätzlich drei Monate Vorversicherung eines Elternteils. Ohne Risikoprüfung bis zum Elternschutz, auch geringere SB; angeborene Erkrankungen und Geburtsschäden eingeschlossen.Elternteil seit mindestens 3 Monaten versichert; Anmeldung rückwirkend binnen 2 Monaten nach Geburt. Ohne Risikozuschlag/Wartezeiten, einschließlich Geburtsfehlern, Anomalien und Erbkrankheiten, höchstens im Elternumfang.
Umstellung auf ZusatzversicherungBei GKV-Pflicht, Familienversicherung oder dauerhafter Heilfürsorge innerhalb von drei Monaten Umwandlung in eigene GKV-Zusatztarife möglich. Ohne neue Gesundheitsprüfung/Wartezeiten, soweit kein umfassenderer Schutz gewählt wird.Bei GKV-Versicherungspflicht binnen 3 Monaten Umstellung in eine offene Zusatzversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung und unter Anrechnung erworbener Rechte, soweit der bisherige Leistungsumfang nicht überschritten wird.
Options- und UmstellungsrechteInterner Wechsel in gleichartigen Schutz unter Anrechnung erworbener Rechte und Alterungsrückstellung. Für Mehrleistungen kann ottonova bei erhöhtem Risiko Zuschläge oder Ausschlüsse verlangen; kein generelles Upgrade ohne Risikoprüfung.Tarifwechsel in gleichartigen Schutz unter Anrechnung erworbener Rechte; für Mehrleistungen können Risikozuschläge, Ausschlüsse und Wartezeiten gelten.

Farblich markiert sind unterschiedliche Angaben, keine automatische Bewertung. „Keine hinreichend genaue Angabe“ bedeutet nicht „nicht versichert“. Die Leistungen gelten im jeweiligen tariflichen Rahmen; Selbstbehalte, Bezugswege, Höchstbeträge und erforderliche Zusagen bleiben maßgeblich.

Diese Tarifauswahl persönlich prüfen lassen

Ihre beiden Tarifnamen werden in die Angebotsanfrage übernommen. Ergänzen Sie dort Ihre Leistungswünsche.

So lesen Sie den PKV-Leistungsvergleich

Der PKV-Leistungsvergleich zeigt die gespeicherten Angaben der ausgewählten Tarife in denselben Leistungszeilen. Bei modularen Angeboten gehört die genannte Kombination zusammen. So enthalten die hier auswählbaren Allianz-Profile jeweils Zahn 90; andere Zahnbausteine können andere Leistungen ergeben.

Manche Einträge beschreiben eine Tariflinie mit mehreren Selbstbehaltsstufen. Dann nennt die Zeile „Selbstbehalt“ die verfügbaren Varianten. Bei INTER QualiMed sind die einzelnen Stufen gesondert auswählbar. Vergleichen Sie nicht allein die Namen „Premium“ oder „Komfort“, sondern die konkreten Bedingungen.

BBKK und Versicherungskammer Bayern sind hier getrennt auswählbar, beziehen sich bei GesundheitVARIO aber auf denselben Risikoträger Bayerische Beamtenkrankenkasse AG. UKV ist ein eigener Versicherer mit den hier gegenübergestellten parallelen VARIO-Bausteinen. Unter DBV finden Sie die für Arbeitnehmer angebotenen AXA-Tarife; die Risikoträgerzuordnung steht bei der Auswahl. Provinzial meint hier die Provinzial Krankenversicherung Hannover AG im VGH-Verbund.

Quote, Höchstbetrag und Selbstbehalt gehören zusammen

90 Prozent Erstattung bedeuten nicht automatisch 90 Prozent jeder Rechnung. Eine Zahnstaffel, ein tarifliches Preisverzeichnis oder eine Honorargrenze kann die anerkannte Rechnungssumme begrenzen. Der allgemeine Selbstbehalt kommt nach den vereinbarten Regeln hinzu. Bei geplanten Behandlungen sollten Kostenplan und notwendige Zusage vor Beginn geklärt werden.

Vertiefen Sie bei Bedarf die wichtigsten PKV-Leistungen, die Hilfsmittelregelungen oder die Absicherung gemischter Anstalten. Für eine ausführliche Einordnung finden Sie außerdem unsere PKV-Anbieterduelle.

Häufige Fragen zum PKV-Tarifvergleich

Kann ich zwei Tarife derselben PKV vergleichen?

Ja. Wählen Sie auf beiden Seiten dieselbe Gesellschaft und anschließend unterschiedliche Tarife, etwa INTER QualiMed Premium QMP 600 U und Exklusiv QME 1200 U. So werden die Unterschiede der Leistungsstufen sichtbar.

Sind alle privaten Krankenversicherungen enthalten?

Der PKV-Tarifvergleich enthält eine Auswahl von Tariflinien und konkret benannten Kombinationen für Angestellte und Selbstständige. Er ist kein vollständiger Marktvergleich. Beihilfetarife für Beamte werden hier nicht mit Vollversicherungstarifen vermischt.

Was bedeutet eine fehlende Leistungsangabe?

Eine fehlende Angabe im PKV-Tarifvergleich bedeutet, dass der konkrete Leistungsumfang hier nicht hinreichend genau beschrieben ist. Sie ist weder eine Leistungszusage noch ein Ausschluss. Lassen Sie den betreffenden Punkt vor einer Entscheidung anhand Ihres Tarifs klären.

Warum zeigt das Tool keine Rangliste oder Sterne?

Der PKV-Tarifvergleich stellt Leistungen und Grenzen nebeneinander. Ob ein Unterschied für Sie entscheidend ist, hängt von Ihrem Bedarf ab. Eine andere Beschreibung wird markiert, aber nicht automatisch als besser oder schlechter bewertet.

Gilt der Vergleich auch für ältere Verträge?

Ältere PKV-Verträge können andere Bedingungen und Nachträge haben. Entscheidend sind der vollständige Tarifcode, die Vertragsfassung und die vereinbarten Bausteine. Die angezeigte Tariflinie ist deshalb vor einer Übertragung auf einen Altvertrag abzugleichen.

Kann ich für die ausgewählten Tarife ein Angebot anfragen?

Über die Angebotsanfrage können Sie beide ausgewählten Tarifbezeichnungen mitgeben. Der persönliche Beitrag und die Annahme hängen unter anderem von Alter, Berufsstatus, Selbstbehalt, Gesundheitsprüfung und gewünschter Kombination ab.

Redaktion KV Rechner

Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.

PKV-Angebot anfordernkostenlos · unverbindlich