01 · Erster Tarif
R+V AGIL comfort MP1U
629,93 € / Monat
Beispiel: AGIL comfort MP1U
Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 480 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.
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35 Jahre · selbstständig · ohne Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld
01 · Erster Tarif
629,93 € / Monat
Beispiel: AGIL comfort MP1U
Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 480 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.
02 · Zweiter Tarif
385,04 € / Monat
Beispiel: KVS1
Jährlicher Selbstbehalt / Höchstbetrag: 500 € / Jahr. Weitere tarifliche Eigenanteile können hinzukommen.
Inklusive gesetzlichem Zuschlag, vor Arbeitgeberzuschuss, Beitragsrückerstattung und Stundung. Berechnungsstand: 28.09.2026, Versicherungsbeginn: 01.10.2026. Die tatsächliche Annahme und Ihr persönlicher Beitrag werden individuell geprüft. Bei Tariflinien gilt der Beitrag für die ausdrücklich genannte Beispielstufe und deren Selbstbehalt.
Ausgewählt: R+V AGIL comfort MP1U und HanseMerkur Smart Fit. Auf kleinen Bildschirmen können Sie die Tabelle seitlich scrollen.
| Leistungsmerkmal | R+V AGIL comfort MP1U | HanseMerkur Smart Fit |
|---|---|---|
| Selbstbehalt | 480 € je Kalenderjahr; bis Ende des Kalenderjahres des 15. Geburtstags 240 €. Tarifliche Vorsorge und Zahnprophylaxe ohne diesen Selbstbehalt; prozentuale Eigenanteile bleiben bestehen. | Selbstbeteiligung: 500 € oder 1.000 €, nur ambulant/Zahn |
| Ärztliche Behandlung und Arztwahl | 100 % über Primärarzt oder mit gültiger Überweisung; Facharzt ohne Überweisung 75 %. Im Ausland grundsätzlich 75 %, im EWR mindestens die tarifliche Inlandsleistung. | 100 % beim tariflichen Primärarzt oder mit Überweisung, sonst 80 %. |
| Arznei- und Verbandmittel | 100 % für erstattungsfähige Arznei- und Verbandmittel; bei Heilpraktikerverordnung gelten die besonderen Heilpraktikergrenzen. | Verordnete Arznei- und Verbandmittel nach Primärarztregel: 100 %, bei Behandlung außerhalb dieses Weges 80 %. |
| Arzthonorare ambulant (GOÄ) | Bis zu den GOÄ-/GOP-Höchstsätzen. | Bis zu den GOÄ-Höchstsätzen im tariflichen Umfang. |
| Heilmittel | 75 % für erstattungsfähige Heilmittel einschließlich Ergotherapie und Podologie; keine Mehrkosten für Behandlung in der Wohnung. | 90 % für verordnete Heilmittel; Höchstbeträge der Bundesbeihilfe begrenzen die Berechnungsgrundlage. Auch Ergo- und Logotherapie im tariflichen Verzeichnis. |
| Hilfsmittel | Offene Hilfsmitteldefinition, einschließlich Körperersatz, Behandlungs- und Kontrollgeräten; keine Betriebs- und Unterhaltungskosten. 75 %, ohne zahlenmäßige Begrenzung der Anschaffung/Wiederbeschaffung. | Tariflich benannte Hilfsmittel zu 100 %; Katalog und Einzelgrenzen beachten. Hör-/Sprechgeräte bis 1.000 €, Prothesen/Orthesen bis 15.000 €, Krankenfahrstühle bis 12.000 € Rechnungsbetrag. |
| Hörgeräte | Medizinisch notwendige Hörhilfen im Rahmen der Hilfsmittelregel zu 75 %. Anschaffung, Ersatz und Reparatur ohne Begrenzung der Anzahl; kein gesonderter Hörgeräte-Eurobetrag in dieser Tarifregel. | Hör- und Sprechgeräte bis 1.000 € Rechnungsbetrag im tariflichen Hilfsmittelkatalog. |
| Orthopädische Schuhe | Medizinisch notwendige orthopädische Schuhe im Rahmen der Hilfsmittelregel zu 75 %. Keine Stückzahlbegrenzung im Tarif; allgemeine Voraussetzungen für Hilfsmittel gelten. | Orthopädische Maßschuhe und orthopädische Zurichtungen nach Hilfsmittelregel; keine pauschale Erstattung normaler Schuhe. |
| Brille, Kontaktlinsen und Sehkorrektur | 100 % bis 300 € innerhalb von drei Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn. | Sehhilfen oder alternativ Laserkorrektur bis 100 €/36 Monate. |
| Ambulante Psychotherapie | 75 % für ambulante Psychotherapie; keine zahlenmäßige Sitzungsgrenze in MP1U. | 70 %, höchstens 50 Sitzungen/Kalenderjahr; begründeter Bericht und schriftliche Zusage vor Behandlungsbeginn. |
| Stationäre Psychotherapie | 100 % für medizinisch notwendige stationäre Psychotherapie; Entziehungsmaßnahmen haben besondere Grenzen. | Medizinisch notwendige stationäre Akutbehandlung nach Krankenhausregel. Nicht mit der ambulanten Sitzungsgrenze gleichzusetzen; gemischte Einrichtungen gesondert prüfen. |
| Heilpraktiker und Alternativmedizin | 75 %, höchstens 750 € je Kalenderjahr für Heilpraktiker einschließlich verordneter Arznei-/Verbandmittel. | 80 % aus höchstens 100 € Rechnungsbetrag im 1., 200 € im 2. und 1.000 € ab dem 3. Versicherungsjahr; maximal 80/160/800 € Erstattung. |
| Vorsorge und Schutzimpfungen | In Deutschland 100 % für gesetzliche Vorsorge ohne Altersgrenzen und STIKO-Schutzimpfungen; im Ausland grundsätzlich 75 %, im EWR mindestens die tarifliche Inlandsleistung. | Gesetzliche Vorsorge nach den Alters-/Intervallregeln; Schutzimpfungen im tariflichen Umfang. |
| Kur und Rehabilitation | Kur/Sanatorium bis 600 € je Kur, erstmals nach drei Versicherungsjahren und danach im Abstand von drei Jahren. AHB grundsätzlich innerhalb von vier Wochen nach Krankenhausentlassung. | Keine allgemeine Kur-/Sanatoriumskostendeckung. Tarifliche Reha/AHB bei vorrangiger Leistung anderer Kostenträger nur nachrangig; definierte ambulante Reha-Erweiterungen in den AVB. |
| Krankenhaus, Zimmer und Wahlarzt | 100 % für Zwei-/Mehrbettzimmer und privatärztliche Behandlung. Einbettzimmer mit 65 € Eigenanteil pro Tag; Rooming-in unter zehn Jahren bis vier Wochen je Kalenderjahr. | Allgemeine Krankenhausleistungen, Mehrbettzimmer. Wahlärzte und Ein-/Zweibettzimmer sind in dieser Kombination nicht enthalten. |
| Arzthonorare stationär (GOÄ) | Bis zu den GOÄ-Höchstsätzen. | Belegärztliche Leistungen bis GOÄ-Höchstsatz; keine gesonderte Wahlärzteversicherung. |
| Privatkliniken | Auch Krankenhäuser, die nicht nach KHEntgG/BPflV abrechnen, im tariflichen stationären Umfang. | Allgemeine Leistungen einer Privatklinik ohne KHEntgG/BPflV werden höchstens bis zur vergleichbaren tariflichen Vergütung nach diesen Regelwerken erstattet. |
| Gemischte Anstalten | Grundsätzlich Zusage vorgesehen; darauf wird u. a. bei ausschließlich notwendiger stationärer Heilbehandlung, Notfalleinweisung oder akutem Krankheitsfall während des Aufenthalts verzichtet. | Grundsätzlich schriftliche Zusage; tarifliche Ausnahmen u. a. für reine stationäre Akutbehandlung, Notfalleinweisung und die bedingungsgemäße Anschlussheilbehandlung. |
| Ersatz-Krankenhaustagegeld | 20 €/Tag bei Zimmerverzicht plus 40 €/Tag bei Arztverzicht; beim Arztverzicht bis Alter 15 nur 20 €. Zweibettzimmer muss auf der Station angeboten sein. | Kein Ersatz für den Verzicht auf nicht versicherte Wahlleistungen. |
| Zahnbehandlung und Zahnreinigung | In Deutschland 100 % einschließlich PZR; im Ausland grundsätzlich 75 %, im EWR mindestens die tarifliche Inlandsleistung. | Zahnbehandlung und Prophylaxe zu 100 % im Gebührenrahmen; PZR grundsätzlich bis zu den Regelhöchstsätzen. |
| Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie | 75 % für Zahnersatz einschließlich Implantaten und Inlays; KFO unter 21 Jahren (Unfallausnahme). Vorheriger Kostenplan mit Kostenzusage erforderlich, sonst Halbierung auf 37,5 %. | 80 % für Zahnersatz, Inlays, Implantate und Kieferorthopädie; tarifliche Material-/Laborgrenzen beachten. |
| Zahnstaffel | Keine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen. | Kumulativ 600 € in den ersten 2, 1.200 € in den ersten 4 und 2.400 € in den ersten 6 Versicherungsjahren; anschließend 4.000 €/Jahr. |
| Zahnarzthonorare (GOZ) | Bis zu den GOZ-Höchstsätzen. | Bis zu den GOZ-Höchstsätzen; Prophylaxe gesondert auf Regelhöchstsätze begrenzt. |
| Stationäre Transporte | 100 % für medizinisch notwendige Transporte zum und vom nächstgelegenen für die Behandlung geeigneten Krankenhaus. | 100 % für medizinisch notwendige Transporte zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus und zurück. |
| Weltweiter Versicherungsschutz | Europa; vorübergehend außerhalb Europas bis sechs Monate, bei medizinisch unmöglicher Rückreise verlängert. Gewöhnlicher Aufenthalt muss im EWR liegen. | Europa; außerhalb Europas ohne besondere Vereinbarung ab dem 2. Monat Kürzung der tariflichen Leistung um ein Drittel. Bei medizinisch unmöglicher Rückreise gelten Ausnahmen. |
| Geplante Behandlung im Ausland | Keine hinreichend genaue Angabe – im konkreten Tarif prüfen. | Auslandsbehandlung grundsätzlich höchstens zu den im Inland versicherten Kosten. Volle ortsübliche Auslandsvergütung erfordert besondere Vereinbarung, ggf. mit Beitragszuschlag. |
| Rücktransport aus dem Ausland | 100 % bei Reisen bis 45 Tage: medizinisch notwendiger, vom örtlichen Arzt angeordneter Rücktransport wegen unzureichender Versorgung im Reiseland. | Kein Rücktransportbaustein PSV in dieser Kombination; ergänzenden Reiseschutz prüfen. |
| Kindernachversicherung | Nachversicherung bei mindestens drei Monaten Elternversicherung und Anmeldung innerhalb von zwei Monaten. Unter den Nachversicherungsbedingungen ist auch ein anderer Unisex-Tarif EP, CP, MP oder TN wählbar. | Elternteil seit mindestens 3 Monaten versichert; Anmeldung rückwirkend binnen 2 Monaten nach Geburt. Ohne Risikozuschlag/Wartezeiten, einschließlich Geburtsfehlern, Anomalien und Erbkrankheiten, höchstens im Elternumfang. |
| Umstellung auf Zusatzversicherung | Bei Eintritt gesetzlicher Versicherungspflicht Umstellung in eine Krankheitskostenteilversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung/Wartezeit; Antrag innerhalb von drei Monaten. | Bei GKV-Versicherungspflicht binnen 3 Monaten Umstellung in eine offene Zusatzversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung und unter Anrechnung erworbener Rechte, soweit der bisherige Leistungsumfang nicht überschritten wird. |
| Options- und Umstellungsrechte | Niedrigere MP-Selbstbehaltsstufe alle fünf Jahre; Wechsel in TN derselben SB-Stufe nach fünf, zehn oder 15 Jahren. Alters-/Antragsfristen beachten; zusätzliche Option bei Auslandsentsendung. | Tarifwechsel in gleichartigen Schutz unter Anrechnung erworbener Rechte; für Mehrleistungen können Risikozuschläge, Ausschlüsse und Wartezeiten gelten. |
Farblich markiert sind unterschiedliche Angaben, keine automatische Bewertung. „Keine hinreichend genaue Angabe“ bedeutet nicht „nicht versichert“. Die Leistungen gelten im jeweiligen tariflichen Rahmen; Selbstbehalte, Bezugswege, Höchstbeträge und erforderliche Zusagen bleiben maßgeblich.
Ihre beiden Tarifnamen werden in die Angebotsanfrage übernommen. Ergänzen Sie dort Ihre Leistungswünsche.
Der PKV-Leistungsvergleich zeigt die gespeicherten Angaben der ausgewählten Tarife in denselben Leistungszeilen. Bei modularen Angeboten gehört die genannte Kombination zusammen. So enthalten die hier auswählbaren Allianz-Profile jeweils Zahn 90; andere Zahnbausteine können andere Leistungen ergeben.
Manche Einträge beschreiben eine Tariflinie mit mehreren Selbstbehaltsstufen. Dann nennt die Zeile „Selbstbehalt“ die verfügbaren Varianten. Bei INTER QualiMed sind die einzelnen Stufen gesondert auswählbar. Vergleichen Sie nicht allein die Namen „Premium“ oder „Komfort“, sondern die konkreten Bedingungen.
BBKK und Versicherungskammer Bayern sind hier getrennt auswählbar, beziehen sich bei GesundheitVARIO aber auf denselben Risikoträger Bayerische Beamtenkrankenkasse AG. UKV ist ein eigener Versicherer mit den hier gegenübergestellten parallelen VARIO-Bausteinen. Unter DBV finden Sie die für Arbeitnehmer angebotenen AXA-Tarife; die Risikoträgerzuordnung steht bei der Auswahl. Provinzial meint hier die Provinzial Krankenversicherung Hannover AG im VGH-Verbund.
90 Prozent Erstattung bedeuten nicht automatisch 90 Prozent jeder Rechnung. Eine Zahnstaffel, ein tarifliches Preisverzeichnis oder eine Honorargrenze kann die anerkannte Rechnungssumme begrenzen. Der allgemeine Selbstbehalt kommt nach den vereinbarten Regeln hinzu. Bei geplanten Behandlungen sollten Kostenplan und notwendige Zusage vor Beginn geklärt werden.
Vertiefen Sie bei Bedarf die wichtigsten PKV-Leistungen, die Hilfsmittelregelungen oder die Absicherung gemischter Anstalten. Für eine ausführliche Einordnung finden Sie außerdem unsere PKV-Anbieterduelle.
Ja. Wählen Sie auf beiden Seiten dieselbe Gesellschaft und anschließend unterschiedliche Tarife, etwa INTER QualiMed Premium QMP 600 U und Exklusiv QME 1200 U. So werden die Unterschiede der Leistungsstufen sichtbar.
Der PKV-Tarifvergleich enthält eine Auswahl von Tariflinien und konkret benannten Kombinationen für Angestellte und Selbstständige. Er ist kein vollständiger Marktvergleich. Beihilfetarife für Beamte werden hier nicht mit Vollversicherungstarifen vermischt.
Eine fehlende Angabe im PKV-Tarifvergleich bedeutet, dass der konkrete Leistungsumfang hier nicht hinreichend genau beschrieben ist. Sie ist weder eine Leistungszusage noch ein Ausschluss. Lassen Sie den betreffenden Punkt vor einer Entscheidung anhand Ihres Tarifs klären.
Der PKV-Tarifvergleich stellt Leistungen und Grenzen nebeneinander. Ob ein Unterschied für Sie entscheidend ist, hängt von Ihrem Bedarf ab. Eine andere Beschreibung wird markiert, aber nicht automatisch als besser oder schlechter bewertet.
Ältere PKV-Verträge können andere Bedingungen und Nachträge haben. Entscheidend sind der vollständige Tarifcode, die Vertragsfassung und die vereinbarten Bausteine. Die angezeigte Tariflinie ist deshalb vor einer Übertragung auf einen Altvertrag abzugleichen.
Über die Angebotsanfrage können Sie beide ausgewählten Tarifbezeichnungen mitgeben. Der persönliche Beitrag und die Annahme hängen unter anderem von Alter, Berufsstatus, Selbstbehalt, Gesundheitsprüfung und gewünschter Kombination ab.
Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.