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Notlagentarif der PKV auf einen Blick
Der Notlagentarif ist der gesetzliche Auffangtarif der privaten Krankenversicherung für Menschen mit Beitragsschulden. Nach zwei erfolglosen Mahnungen ruht der Vertrag, und die versicherte Person erhält nur noch eine Notversorgung zu einem stark reduzierten Beitrag — bis alle Rückstände bezahlt sind.
- Auslöser: Rückstand von zwei Monatsbeiträgen, zwei Mahnungen, danach Ruhen des Vertrags (§ 193 Abs. 6 VVG).
- Leistungen: akute Erkrankungen, Schmerzzustände, Schwangerschaft und Mutterschaft; bei Kindern zusätzlich Vorsorge und Impfungen.
- Kosten: einheitlicher, kostendeckender Beitrag, im Durchschnitt rund 120 € im Monat; bis zu 25 % aus der Alterungsrückstellung.
- Rückkehr: Nach Zahlung aller Schulden geht es ab dem übernächsten Monat ohne Gesundheitsprüfung zurück in den alten Tarif.
Was ist der Notlagentarif in der PKV?
Der Notlagentarif der PKV ist ein gesetzlich vorgeschriebener Tarif, in dem Privatversicherte mit Beitragsschulden automatisch versichert werden, solange ihr eigentlicher Vertrag ruht. Jeder private Krankenversicherer muss ihn anbieten; abschließen kann man ihn nicht freiwillig.
Hintergrund ist die allgemeine Krankenversicherungspflicht: Seit 2009 muss jeder, der in Deutschland wohnt, krankenversichert sein (§ 193 Abs. 3 VVG). Gleichzeitig darf die PKV eine Vollversicherung, die diese Pflicht erfüllt, nicht wegen Zahlungsverzugs kündigen. Bis 2013 führte das zu einem Dilemma: Wer nicht zahlte, wurde in den teuren Basistarif umgestellt und häufte dort weiter Schulden an — dazu kamen Säumniszuschläge von 5 Prozent im Monat. Seit dem 1. August 2013 gibt es deshalb den Notlagentarif, und der Säumniszuschlag wurde auf 1 Prozent im Monat gesenkt.
Umgangssprachlich wird er oft als PKV-Notfalltarif bezeichnet — gemeint ist dasselbe. Die Regeln stehen in § 193 Abs. 6 bis 10 VVG (Ablauf, Ruhen, Rückkehr) und in § 153 VAG (Leistungen und Beitragskalkulation).
Die Zahlen des PKV-Verbands zeigen: Der Notlagentarif ist ein Randphänomen, aber kein seltenes. Die Zahl der Betroffenen ist seit dem Höchststand deutlich gesunken, und die meisten verlassen den Tarif nach knapp zwei Jahren wieder — meist, weil sie die Rückstände abgetragen haben oder hilfebedürftig geworden sind.
Vom Beitragsrückstand zum Notlagentarif: So läuft das Verfahren in der PKV ab
Der Weg in den Notlagentarif der PKV ist gesetzlich genau festgelegt und dauert vom ersten offenen Beitrag bis zum Ruhen des Vertrags rund fünf bis sechs Monate. Der Versicherer darf keinen Schritt überspringen.
- Schritt 1Rückstand von zwei Monatsbeiträgen: Der Versicherer muss Sie mahnen. Ab jetzt fällt für jeden angefangenen Monat des Rückstands ein Säumniszuschlag von 1 % des Rückstands an.
- Schritt 2Zwei Monate nach Zugang der ersten Mahnung: Ist der Rückstand einschließlich Säumniszuschlägen dann noch höher als ein Monatsbeitrag, folgt die zweite Mahnung — mit ausdrücklichem Hinweis, dass der Vertrag ruhen wird.
- Schritt 3Einen Monat nach Zugang der zweiten Mahnung: Liegt der Rückstand immer noch über einem Monatsbeitrag, ruht der Vertrag ab dem ersten Tag des folgenden Monats.
- Schritt 4Ruhen = Notlagentarif: Solange der Vertrag ruht, gelten Sie als im Notlagentarif versichert. Der Versicherer teilt Ihnen das schriftlich mit.
- Schritt 5Rückkehr: Sind alle Rückstände, Zuschläge und Beitreibungskosten bezahlt, geht der Vertrag ab dem ersten Tag des übernächsten Monats im alten Tarif weiter.
Wichtig ist die Schwelle von einem Monatsbeitrag: Wer nach einer Mahnung so viel nachzahlt, dass nur noch weniger als ein Monatsbeitrag offen ist, stoppt das Verfahren. Es muss also nicht die ganze Schuld auf einmal beglichen werden, um das Ruhen abzuwenden. Genau hier liegt Ihre wichtigste Chance: Reagieren Sie auf die erste Mahnung, nicht erst auf die zweite.
Das Ruhen tritt nicht ein oder endet sofort, wenn Sie hilfebedürftig im Sinne des SGB II (Bürgergeld) oder SGB XII (Sozialhilfe) sind oder werden. Das Jobcenter oder Sozialamt bescheinigt dies auf Antrag. Legen Sie die Bescheinigung dem Versicherer vor, sind Sie wieder im Normaltarif versichert.
Rechenbeispiel: Wie hoch die PKV-Schulden bis zum Notlagentarif werden
Bis ein PKV-Vertrag im Notlagentarif landet, entstehen meist Schulden von mehreren tausend Euro. Unser Beispiel geht vom durchschnittlichen PKV-Beitrag eines Erwachsenen ohne Beihilfe von 559 € im Monat aus und nimmt an, dass bis zum Ruhen 5 Monatsbeiträge offen sind.
| Monat ohne Zahlung | Beitrag | Rückstand gesamt | Säumniszuschlag (1 %) |
|---|---|---|---|
| 1. Monat | 559,00 € | 559,00 € | 5,59 € |
| 2. Monat | 559,00 € | 1.118,00 € | 11,18 € |
| 3. Monat | 559,00 € | 1.677,00 € | 16,77 € |
| 4. Monat | 559,00 € | 2.236,00 € | 22,36 € |
| 5. Monat | 559,00 € | 2.795,00 € | 27,95 € |
Nach 5 Monaten stehen 2.795,00 € an Beiträgen und 83,85 € an Säumniszuschlägen offen — zusammen 2.878,85 €. Kommen Mahn- oder Gerichtskosten hinzu, steigt die Summe weiter. Diesen Betrag müssen Sie vollständig bezahlen, bevor Sie in Ihren alten Tarif zurückkehren.
Beispiel: Jahresbeitrag im Normaltarif (559 € mtl.) gegenüber Notlagentarif (rund 120 € mtl.) und aufgelaufenem Rückstand
Der Notlagentarif senkt die laufende Belastung im Beispiel von 6.708 € auf etwa 1.440 € im Jahr. Die Altschuld verschwindet dadurch aber nicht. Wer die Beiträge im Notlagentarif ebenfalls nicht zahlt, erhöht den Rückstand weiter.
Wir prüfen, wie weit sich Ihr PKV-Beitrag durch Tarifwechsel, höhere Selbstbeteiligung oder Bausteinwahl senken lässt — bevor Schulden entstehen.
Leistungen im Notlagentarif der PKV
Der Notlagentarif der PKV zahlt ausschließlich für die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Alles, was darüber hinausgeht, ist während des Ruhens nicht versichert (§ 153 VAG).
| Leistungsbereich | Im Notlagentarif | Im normalen PKV-Tarif |
|---|---|---|
| Akute Erkrankung (z. B. Infekt, Unfall, Entzündung) | ja | ja |
| Schmerzbehandlung | ja | ja |
| Schwangerschaft, Geburt, Mutterschaft | ja | ja |
| Vorsorge und STIKO-Impfungen | nur Kinder und Jugendliche | ja |
| Chronische Erkrankung ohne akuten Schub | nein | ja |
| Zahnersatz, Implantate, Inlays | nein (nur Schmerzbehandlung) | je nach Tarif |
| Brillen, Hörgeräte, Hilfsmittel | nein | je nach Tarif |
| Psychotherapie | nur bei akutem Zustand | je nach Tarif |
| Chefarzt, Ein- oder Zweibettzimmer | nein | je nach Tarif |
| Kur und Reha | nein | je nach Tarif |
Was „akut" ist, entscheidet im Streitfall der Einzelfall. Ein Diabetiker erhält im Notlagentarif die Behandlung einer lebensbedrohlichen Entgleisung, aber nicht ohne Weiteres die regelmäßige Verlaufskontrolle. Wer chronisch krank ist, sollte deshalb besonders schnell handeln, damit die Versorgung nicht abreißt.
Positiv: Im Notlagentarif entfallen Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse und Selbstbehalte aus dem ursprünglichen Vertrag. Auch eine vereinbarte Selbstbeteiligung von beispielsweise 1.500 Euro im Jahr gilt während des Ruhens nicht. Ärzte und Kliniken rechnen in der Regel mit reduzierten Gebührensätzen ab, die Rechnungen werden wie gewohnt beim Versicherer eingereicht.
Zusatzversicherungen und Pflege: Der Notlagentarif betrifft nur die Krankheitskostenvollversicherung. Die private Pflegepflichtversicherung läuft getrennt weiter und hat eigene Regeln bei Zahlungsverzug — mehr dazu im Ratgeber Pflegepflichtversicherung. Zusatzbausteine wie Krankentagegeld oder Zahnzusatz sind vom Ruhen ebenfalls betroffen und leisten in dieser Zeit in der Regel nicht.
Was kostet der Notlagentarif der PKV?
Der Beitrag im Notlagentarif der PKV ist für alle Versicherten eines Unternehmens gleich hoch — unabhängig von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand — und wird nur kostendeckend kalkuliert. Der PKV-Verband hat den Durchschnitt zuletzt mit rund 120 Euro im Monat angegeben; bei einzelnen Versicherern kann er darüber liegen.
Zwei Besonderheiten senken den Beitrag zusätzlich: Erstens darf der Versicherer bis zu 25 Prozent der Prämie aus Ihrer vorhandenen Alterungsrückstellung finanzieren. Zweitens fällt der gesetzliche Beitragszuschlag von 10 Prozent, den Vollversicherte zwischen 21 und 60 Jahren sonst zahlen, im Notlagentarif nicht an. Neue Alterungsrückstellungen werden in dieser Zeit allerdings auch nicht aufgebaut.
Bei Beihilfeberechtigten deckt der Notlagentarif nur den Anteil ab, der auch im ursprünglichen Vertrag versichert war — entsprechend niedriger ist der Beitrag. Mehr zum Zusammenspiel von Beihilfe und Restkostentarif lesen Sie im Ratgeber Beihilfe.
Der niedrige Beitrag ist kein Sparmodell: Er gilt nur, weil gleichzeitig Schulden bestehen, die Leistungen stark gekürzt sind und die Rückstellung angegriffen wird. Wer dauerhaft weniger zahlen möchte, findet über einen Tarifwechsel nach § 204 VVG oder den Weg in einen Sozialtarif deutlich bessere Lösungen.
Notlagentarif, Basistarif und Standardtarif der PKV im Vergleich
Die PKV kennt drei Sondertarife mit gesetzlichen Regeln: den Notlagentarif für Nichtzahler, den Basistarif mit GKV-ähnlichen Leistungen und den Standardtarif für ältere Verträge. Nur der Notlagentarif entsteht automatisch — in die beiden anderen wechselt man bewusst.
| Merkmal | Notlagentarif | Basistarif | Standardtarif |
|---|---|---|---|
| Zugang | automatisch bei Beitragsschulden nach 2 Mahnungen | auf Antrag, u. a. ab 55 Jahren oder bei Hilfebedürftigkeit | nur Verträge vor 2009, i. d. R. ab 55 bzw. 65 Jahren |
| Leistungen | akute Erkrankung, Schmerzen, Schwangerschaft | etwa auf GKV-Niveau | etwa auf GKV-Niveau |
| Beitrag 2026 | Ø rund 120 €, einheitlich | höchstens 1.017,18 € | höchstens 848,62 € |
| Bei Hilfebedürftigkeit | Ruhen endet | Beitrag halbiert auf 508,59 € | — |
| Gesundheitsprüfung | nein | nein, keine Risikozuschläge | nein |
| Alterungsrückstellung | bis 25 % der Prämie entnommen, kein Aufbau | wird aufgebaut | wird aufgebaut |
| Dauer | bis alle Schulden bezahlt sind | unbegrenzt | unbegrenzt |
Für viele Betroffene ist der Basistarif nach der Rückkehr die dauerhafte Lösung, weil der Beitrag bei Bürgergeld- oder Sozialhilfebezug halbiert wird und der Sozialträger den Rest bezuschussen kann. Wer einen Vertrag aus der Zeit vor 2009 hat, sollte zusätzlich den Standardtarif prüfen lassen, der bei Ehepaaren auf 150 Prozent des Einzelbeitrags gedeckelt ist, wenn das Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt.
Folgen des Notlagentarifs: Was Privatversicherte wissen müssen
Der Notlagentarif der PKV schützt vor dem Verlust des Versicherungsschutzes, hat aber spürbare finanzielle und gesundheitliche Folgen. Die wichtigsten im Überblick:
Was der Notlagentarif sichert
- Keine Kündigung durch den Versicherer wegen Zahlungsverzugs (§ 206 VVG)
- Notversorgung bleibt jederzeit gesichert, auch im Krankenhaus
- Deutlich niedrigerer laufender Beitrag, kein 10-%-Zuschlag
- Risikozuschläge, Ausschlüsse und Selbstbehalte ruhen
- Rückkehr in den alten Tarif ohne neue Gesundheitsprüfung
Was Sie verlieren
- Keine Vorsorge, keine planbaren Behandlungen für Erwachsene
- Chronische Erkrankungen nur im akuten Zustand versorgt
- Alterungsrückstellung wird angegriffen, kein neuer Aufbau
- Altschulden und Säumniszuschläge bleiben voll bestehen
- Versicherer kann Rückstände gerichtlich eintreiben
Besonders unterschätzt wird die Wirkung auf die Alterungsrückstellung. Sie ist das Polster, das Ihren Beitrag im Alter stabilisiert. Wird es während eines langen Ruhens angezapft und gleichzeitig nicht aufgestockt, fällt der Beitrag nach der Rückkehr und später im Rentenalter höher aus. Wie die Rückstellung funktioniert, erklären wir im Ratgeber Alterungsrückstellungen.
Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer oder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist in dieser Phase praktisch kaum möglich: Jede Kündigung der PKV wird erst mit lückenlosem Anschlussschutz wirksam, und die Rückkehr in die GKV setzt eine neue Versicherungspflicht voraus. Die Voraussetzungen erläutert der Ratgeber Zurück in die GKV.
Zurück aus dem Notlagentarif in den PKV-Normaltarif
Aus dem Notlagentarif der PKV führen zwei Wege zurück: die vollständige Zahlung aller Rückstände oder der Nachweis der Hilfebedürftigkeit. In beiden Fällen ist keine neue Gesundheitsprüfung nötig.
Weg 1: Schulden vollständig begleichen
Sind alle rückständigen Beiträge einschließlich Säumniszuschlägen und Beitreibungskosten bezahlt, wird der Vertrag ab dem ersten Tag des übernächsten Monats in dem Tarif fortgesetzt, in dem Sie vor dem Ruhen versichert waren (§ 193 Abs. 9 VVG). Beitragsanpassungen und Bedingungsänderungen, die während des Ruhens wirksam wurden, gelten ab diesem Tag auch für Sie. Wer die Summe nicht auf einmal aufbringt, sollte mit dem Versicherer eine Ratenzahlung vereinbaren — viele Gesellschaften sind dazu bereit, wenn der laufende Beitrag verlässlich fließt.
Weg 2: Hilfebedürftigkeit nachweisen
Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht oder allein durch den PKV-Beitrag hilfebedürftig würde, lässt sich dies vom Jobcenter oder Sozialamt bescheinigen. Mit dieser Bescheinigung endet das Ruhen. In dieser Lage ist der Wechsel in den Basistarif oft sinnvoll: Der Beitrag halbiert sich dort auf 508,59 €, und der Sozialträger kann ihn übernehmen. Die Altschulden bleiben allerdings bestehen.
| Situation | Was Sie tun | Ergebnis |
|---|---|---|
| Rückstand kann komplett bezahlt werden | Summe inkl. Zuschlägen überweisen | alter Tarif ab dem übernächsten Monat |
| Rückstand nur in Raten möglich | Ratenvereinbarung, laufenden Beitrag zahlen | Rückkehr nach letzter Rate |
| Bürgergeld oder Sozialhilfe | Bescheinigung beim Versicherer einreichen | Ruhen endet, ggf. Basistarif mit halbiertem Beitrag |
| Alter Tarif auf Dauer zu teuer | vor der Rückkehr Tarifwechsel nach § 204 VVG prüfen | niedrigerer Beitrag, Rückstellung bleibt |
Wir rechnen durch, welcher Tarif Ihres Versicherers nach dem Notlagentarif dauerhaft bezahlbar ist.
Notlagentarif vermeiden: So senken Sie Ihren PKV-Beitrag rechtzeitig
Den Notlagentarif der PKV vermeiden Sie am sichersten, indem Sie Ihren Beitrag senken, bevor der erste Rückstand entsteht. Dafür gibt es mehrere gesetzlich garantierte Hebel.
Tarifwechsel beim eigenen Versicherer
Nach § 204 VVG dürfen Sie jederzeit in einen gleichartigen Tarif Ihres Versicherers wechseln und behalten dabei Ihre komplette Alterungsrückstellung. Ein Beispiel aus dem Tarifbestand der Allianz: Eine 58-jährige Versicherte senkte ihren Beitrag durch einen internen Wechsel von 867 € auf 641 € — eine Ersparnis von 226 € im Monat. Wie das funktioniert, zeigt unsere Seite Tarifwechsel nach § 204 VVG.
Selbstbeteiligung erhöhen oder Bausteine streichen
Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Monatsbeitrag spürbar. Gesetzlich zulässig sind in der Vollversicherung bis zu 5.000 € im Jahr. Auch Einbettzimmer-, Chefarzt- oder Zahnbausteine lassen sich reduzieren. Selbstständige sollten ein zu hoch angesetztes Krankentagegeld an ihr tatsächliches Einkommen anpassen. Details finden Sie in den Ratgebern Selbstbeteiligung und PKV-Beitrag senken.
Sozialtarif statt Schulden
Wer ab 55 Jahren oder bei Hilfebedürftigkeit dauerhaft weniger zahlen muss, kann in den Basistarif wechseln, ältere Verträge auch in den Standardtarif. Beide bieten Leistungen auf GKV-Niveau zu einem gedeckelten Beitrag — deutlich besser als die Notversorgung im Notlagentarif.
Früh mit dem Versicherer sprechen
Bei vorübergehenden Engpässen, etwa nach Jobverlust oder in der Elternzeit, ist eine Stundung oder Ratenzahlung oft möglich. Rufen Sie Ihren Versicherer an, bevor die erste Mahnung kommt. Für Arbeitslose gelten besondere Regeln beim Zuschuss zum PKV-Beitrag, die wir im Ratgeber PKV bei Arbeitslosigkeit erklären.
Kostenlose Prüfung Ihres PKV-Tarifs: Wechselmöglichkeiten, Selbstbeteiligung und Bausteine — mit konkreten Zahlen.
Notlagentarif der PKV für Selbstständige, Rentner, Beamte und Familien
Vom Notlagentarif der PKV sind vor allem Selbstständige betroffen, die ihren Beitrag ohne Arbeitgeberzuschuss allein tragen. Aber auch andere Gruppen haben eigene Besonderheiten.
Selbstständige: Einnahmeschwankungen sind der häufigste Grund für Beitragsrückstände. Ein Krankentagegeld, das während des Ruhens nicht leistet, macht die Lage bei Krankheit zusätzlich schwierig. Rücklagen für drei bis sechs Monatsbeiträge und eine Selbstbeteiligung, die zum Einkommen passt, sind die beste Vorsorge. Mehr auf unserer Seite PKV für Selbstständige.
Rentner: Im Ruhestand fällt der Arbeitgeberzuschuss weg; die Rentenversicherung zahlt nur einen Zuschuss von 8,75 Prozent der gesetzlichen Rente. Wer merkt, dass der Beitrag die Rente übersteigt, sollte frühzeitig einen Tarifwechsel oder einen Beitragsentlastungstarif prüfen. Hintergründe im Ratgeber PKV im Alter.
Beamte: Auch Beihilfeberechtigte können in den Notlagentarif kommen, wenn sie ihren Restkostentarif nicht zahlen. Die Beihilfe des Dienstherrn läuft unabhängig davon weiter, der Notlagentarif ersetzt dann nur den versicherten Restkostenanteil. Siehe PKV für Beamte.
Kinder und Familien: Für mitversicherte Kinder leistet der Notlagentarif mehr als für Erwachsene: Neben akuter Behandlung sind Vorsorgeuntersuchungen und empfohlene Impfungen versichert. Bei Schwangeren sind Vorsorge, Geburt und Wochenbett abgedeckt. Mehr zur Absicherung von Familien unter PKV für Familien.
Häufige Fragen zum Notlagentarif der PKV
Was ist der Notlagentarif in der PKV?
Der Notlagentarif ist ein gesetzlich vorgeschriebener Auffangtarif der privaten Krankenversicherung (§ 153 VAG, § 193 Abs. 6 und 7 VVG). Wer seine Beiträge trotz zwei Mahnungen nicht zahlt, dessen Vertrag ruht; solange gilt er als im Notlagentarif versichert. Der Tarif zahlt nur bei akuten Erkrankungen, Schmerzzuständen sowie Schwangerschaft und Mutterschaft, kostet aber deutlich weniger als ein normaler Tarif.
Ist Notfalltarif und Notlagentarif in der PKV dasselbe?
Ja. „PKV Notfalltarif" ist die umgangssprachliche Bezeichnung, im Gesetz heißt er Notlagentarif. Gemeint ist in beiden Fällen der Tarif, in dem Nichtzahler versichert sind, solange ihr eigentlicher Vertrag wegen Beitragsschulden ruht. Einen separat abschließbaren Notfalltarif für Gesunde gibt es in der Vollversicherung nicht.
Was kostet der Notlagentarif?
Der Beitrag ist für alle Versicherten eines Unternehmens einheitlich und nur kostendeckend kalkuliert. Der PKV-Verband hat den durchschnittlichen Beitrag zuletzt mit rund 120 Euro im Monat angegeben; je nach Versicherer kann er etwas höher liegen. Bis zu 25 Prozent des Beitrags dürfen aus der vorhandenen Alterungsrückstellung bezahlt werden. Der gesetzliche 10-Prozent-Zuschlag fällt im Notlagentarif nicht an.
Welche Leistungen zahlt der Notlagentarif?
Erstattet werden Aufwendungen für die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Für Kinder und Jugendliche kommen Vorsorgeuntersuchungen und die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen hinzu. Chronische Erkrankungen werden nur behandelt, soweit ein akuter Zustand vorliegt; Zahnersatz, Brillen, Kuren oder Chefarztbehandlung sind nicht versichert.
Wann komme ich in den Notlagentarif?
Der Versicherer muss mahnen, sobald Sie mit zwei Monatsbeiträgen im Rückstand sind. Liegt der Rückstand zwei Monate nach der ersten Mahnung noch über einem Monatsbeitrag, folgt eine zweite Mahnung mit Hinweis auf das Ruhen. Ist der Rückstand einen Monat später immer noch höher als ein Monatsbeitrag, ruht der Vertrag ab dem ersten Tag des Folgemonats — Sie sind dann im Notlagentarif.
Wie komme ich aus dem Notlagentarif wieder heraus?
Sobald alle rückständigen Beiträge einschließlich Säumniszuschlägen und Beitreibungskosten bezahlt sind, wird der Vertrag ab dem ersten Tag des übernächsten Monats in Ihrem alten Tarif fortgesetzt — ohne neue Gesundheitsprüfung. Außerdem endet das Ruhen, wenn Sie hilfebedürftig im Sinne des SGB II oder SGB XII werden und dies vom Jobcenter oder Sozialamt bescheinigen lassen.
Kann mir die PKV wegen Beitragsschulden kündigen?
Nein. Bei der Krankheitskostenvollversicherung, die die Versicherungspflicht erfüllt, ist eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs ausgeschlossen (§ 206 VVG). Genau deshalb gibt es den Notlagentarif: Sie bleiben versichert, erhalten aber nur eine Notversorgung, bis die Schulden beglichen sind.
Bleiben meine Alterungsrückstellungen im Notlagentarif erhalten?
Grundsätzlich ja, sie bleiben Ihrem Vertrag zugeordnet. Allerdings darf der Versicherer bis zu 25 Prozent des laufenden Notlagentarif-Beitrags daraus entnehmen, und neue Rückstellungen werden in dieser Zeit nicht aufgebaut. Je länger das Ruhen dauert, desto stärker wirkt sich das später auf Ihren Beitrag im Alter aus.
Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.
