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PKV Basistarif: die Kurzantwort
Der Basistarif ist ein Sozialtarif, den alle privaten Krankenversicherer seit 2009 anbieten müssen. Er leistet etwa wie die gesetzliche Krankenversicherung, nimmt Berechtigte ohne Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse auf und kostet 2026 höchstens 1.017,18 € im Monat. Er ist ein Auffangtarif, keine Sparlösung.
- Höchstbeitrag 2026: 1.017,18 € plus Pflegepflichtversicherung.
- Bei Hilfebedürftigkeit halbiert: 508,59 €.
- Zugang u. a. für Nichtversicherte, ab 55 Jahren und bei Hilfebedürftigkeit.
- Selbstbehalt wählbar: 0, 300, 600, 900 oder 1.200 € im Jahr.
Was ist der PKV-Basistarif?
Der PKV-Basistarif ist ein brancheneinheitlicher Tarif, dessen Leistungen und Höchstbeitrag der Gesetzgeber vorgibt und den jeder private Krankenversicherer mit substitutiver Krankenversicherung anbieten muss. Er wurde zum 1. Januar 2009 mit der allgemeinen Pflicht zur Krankenversicherung eingeführt, damit niemand in Deutschland ohne Versicherungsschutz bleibt.
Seit 2009 muss jeder, der in Deutschland wohnt, krankenversichert sein (§ 193 Abs. 3 VVG). Wer nicht in die gesetzliche Krankenversicherung gehört — etwa ehemals privat versicherte Selbstständige, Rückkehrer aus dem Ausland oder Menschen, deren PKV-Vertrag früher gekündigt wurde —, braucht deshalb einen privaten Versicherer, der ihn auch mit Vorerkrankungen aufnimmt. Genau das leistet der Basistarif: Für ihn gilt nach § 193 Abs. 5 VVG ein Kontrahierungszwang. Der Versicherer muss den Antrag eines Berechtigten annehmen, egal wie krank die Person ist.
Die Einzelheiten regelt § 152 VAG: Die Leistungen müssen mit denen der GKV vergleichbar sein, der Beitrag darf den GKV-Höchstbeitrag nicht übersteigen, und Risikozuschläge sind ausgeschlossen. Die Mehrkosten, die kranke Versicherte im Basistarif verursachen, teilen sich alle privaten Krankenversicherer über einen Risikoausgleich. Kalkuliert wird der Tarif nach Unisex-Grundsätzen mit Alterungsrückstellungen wie jeder andere PKV-Tarif auch.
Die Zahlen zeigen die Rolle des Tarifs: Von 8,79 Millionen Privatversicherten sind nur rund 34.000 im Basistarif versichert — weniger als ein halbes Prozent. Das liegt nicht an schlechten Leistungen, sondern am Preis: Für die meisten Versicherten gibt es günstigere Wege, bezahlbaren Schutz zu behalten. Welche das sind, zeigen wir weiter unten.
Leistungen im PKV-Basistarif: Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Leistungen des PKV-Basistarifs entsprechen in Art, Umfang und Höhe weitgehend dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sind damit medizinisch ausreichend, aber deutlich schlanker als in einem normalen PKV-Tarif — Komfort- und Wahlleistungen fehlen ganz.
| Leistungsbereich | PKV-Basistarif | Typischer PKV-Normaltarif |
|---|---|---|
| Ambulante Behandlung | wie GKV, freie Arztwahl unter Vertragsärzten | freie Arztwahl, Erstattung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ |
| Krankenhaus | allgemeine Krankenhausleistungen, Mehrbettzimmer | je nach Tarif Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarzt |
| Arzneimittel | nach GKV-Maßstäben, mit Zuzahlungsgrenzen | meist alle verschreibungspflichtigen Mittel |
| Heil- und Hilfsmittel | im Umfang der GKV | offener oder geschlossener Katalog, oft höher |
| Zahnbehandlung | im Umfang der GKV | meist 80 bis 100 % |
| Zahnersatz | Regelversorgung wie GKV | meist 60 bis 90 %, oft mit Zahnstaffel |
| Psychotherapie | im Umfang der GKV | je nach Tarif begrenzt oder umfassend |
| Heilpraktiker, Sehhilfen darüber hinaus | nein | in vielen Tarifen enthalten |
| Krankentagegeld | nicht Bestandteil | separat versicherbar |
Selbstbehalt im Basistarif: fünf Stufen
Anders als die GKV kennt der Basistarif einen wählbaren jährlichen Selbstbehalt. Neben der Variante ohne Selbstbehalt gibt es die Stufen 300, 600, 900 und 1.200 Euro. Ein höherer Selbstbehalt senkt den Beitrag, aber nie unter das, was die Leistungsausgaben rechtfertigen — und der Höchstbeitrag verringert sich nicht automatisch im gleichen Umfang. Wer eine Selbstbehaltstufe wählt, ist daran in der Regel drei Jahre gebunden. Wie Selbstbeteiligungen in normalen Tarifen wirken, erklärt der Ratgeber Selbstbeteiligung in der PKV.
Zahnarzt im Basistarif
Beim Zahnarzt merken Basistarif-Versicherte den Unterschied zur normalen PKV am deutlichsten. Füllungen, Wurzelbehandlungen und Zahnersatz werden nur im Umfang der Regelversorgung übernommen, also etwa einer Brücke oder Prothese auf Kassenniveau. Implantate, Inlays aus Keramik oder professionelle Zahnreinigung zahlen Sie weitgehend selbst. Zahnärzte dürfen im Basistarif höchstens den 2,0-fachen Satz der Gebührenordnung abrechnen. Was gute Tarife beim Zahnersatz leisten, lesen Sie unter Zahnleistungen in der PKV.
Kosten im PKV-Basistarif 2026: Höchstbeitrag und Halbierung
Der Beitrag im PKV-Basistarif ist 2026 auf 1.017,18 € im Monat begrenzt — das entspricht dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung einschließlich durchschnittlichem Zusatzbeitrag. Die Pflegepflichtversicherung kommt mit bis zu 209,26 € hinzu.
Der tatsächliche Beitrag hängt vom Eintrittsalter und der gewählten Selbstbehaltstufe ab. Weil im Basistarif überdurchschnittlich viele ältere und kranke Menschen versichert sind, liegen die kalkulierten Beiträge hoch; vor allem ab dem mittleren Lebensalter erreichen viele Versicherte den Höchstbeitrag. Zum Vergleich: Der durchschnittliche Monatsbeitrag erwachsener Privatversicherter ohne Beihilfe liegt bei rund 559 €. Der Basistarif kann also fast doppelt so viel kosten wie ein normaler Tarif — bei weniger Leistung.
Monatsbeiträge 2026 zur Krankenversicherung ohne Pflegepflichtversicherung
Rechenbeispiel: Was Angestellte, Selbstständige und Hilfebedürftige zahlen
Die folgende Beispielrechnung geht vom Höchstbeitrag aus, den ältere Versicherte im Basistarif typischerweise zahlen. Angestellte erhalten wie in jedem PKV-Tarif den Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V, höchstens die Hälfte des Beitrags.
| Position | Angestellter | Selbstständiger | Hilfebedürftig |
|---|---|---|---|
| Basistarif Krankenversicherung | 1.017,18 € | 1.017,18 € | 508,59 € |
| Pflegepflichtversicherung | 209,26 € | 209,26 € | 104,63 € |
| Gesamtbeitrag | 1.226,44 € | 1.226,44 € | 613,22 € |
| Arbeitgeberzuschuss | − 613,22 € | — | — |
| Eigenanteil pro Monat | 613,22 € | 1.226,44 € | 613,22 € |
| Eigenanteil pro Jahr | 7.358,64 € | 14.717,28 € | 7.358,64 € |
Zum Vergleich: Wer in der GKV den Höchstbeitrag zahlt, kommt für Kranken- und Pflegeversicherung auf rund 1.226,44 € im Monat — praktisch derselbe Betrag. Der Basistarif ist also für Gutverdiener nicht teurer als die GKV, für Geringverdiener aber schon: In der Kasse richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen, im Basistarif nicht. Die Differenz zum durchschnittlichen PKV-Beitrag beträgt beim Höchstbeitrag rund 458,18 € im Monat.
Halbierung bei Hilfebedürftigkeit
Würden Sie allein durch den Beitrag hilfebedürftig im Sinne des Bürgergelds (SGB II) oder der Sozialhilfe (SGB XII), halbiert sich der Beitrag auf 508,59 €. Das muss der Sozialträger bescheinigen. Reicht auch der halbe Beitrag nicht, beteiligt sich das Jobcenter oder Sozialamt an den Kosten. Die Pflegepflichtversicherung reduziert sich in diesem Fall auf 104,63 €. Wichtig: Die Halbierung ist kein Dauerzustand. Fällt die Hilfebedürftigkeit weg, gilt wieder der volle Beitrag.
Keine Familienversicherung: Auch im Basistarif ist jede Person einzeln versichert. Ehepartner ohne eigenes Einkommen und Kinder zahlen eigene Beiträge. Für Familien mit einem Verdiener kann der Basistarif deshalb erheblich teurer sein als die GKV. Mehr dazu unter PKV für Familien.
Wir prüfen, ob ein normaler PKV-Tarif trotz Vorerkrankungen möglich ist oder ein Tarifwechsel bei Ihrem Versicherer mehr spart — kostenlos.
Wer darf in den PKV-Basistarif? Zugang ohne Risikozuschlag
In den PKV-Basistarif dürfen nur bestimmte Personengruppen, die § 193 Abs. 5 VVG und § 204 VVG festlegen. Wer berechtigt ist, wird ohne Risikozuschlag und ohne Leistungsausschluss aufgenommen — auch mit schweren Vorerkrankungen.
| Personengruppe | Zugang zum Basistarif | Hinweis |
|---|---|---|
| Nichtversicherte mit Wohnsitz in Deutschland | Ja, bei jedem Versicherer | wenn keine GKV-Pflicht und kein anderer Anspruch besteht |
| Freiwillig gesetzlich Versicherte | Ja, befristet | innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Wechselmöglichkeit |
| PKV-Versicherte mit Vertrag ab 2009 | Ja, bei erfüllten gesetzlichen Voraussetzungen | Zugang nicht zusätzlich an Alter ab 55, Rente oder Hilfebedürftigkeit gebunden |
| PKV-Versicherte mit Vertrag vor 2009 | Ja, beim eigenen Versicherer | ab 55 Jahren, mit Rente oder Pension oder bei Hilfebedürftigkeit |
| Beihilfeberechtigte | Ja, Beihilfevariante | ergänzt den Beihilfesatz |
| GKV-Pflichtversicherte | Nein | bleiben in der gesetzlichen Kasse |
Basistarif ohne Gesundheitsprüfung?
Streng genommen darf der Versicherer auch im Basistarif Gesundheitsfragen stellen. Die Antworten haben aber keine Folgen für die Aufnahme oder den Beitrag: Ablehnung, Risikozuschlag und Leistungsausschluss sind verboten. Die Angaben werden für den Risikoausgleich unter den Versicherern und für einen späteren Wechsel in einen normalen Tarif gebraucht. Beantworten Sie die Fragen trotzdem vollständig und wahrheitsgemäß — falsche Angaben können später beim Tarifwechsel zu Problemen führen.
Alterungsrückstellung beim Wechsel in den Basistarif
Wer innerhalb seines Versicherers in den Basistarif wechselt, nimmt seine Alterungsrückstellung vollständig mit; sie senkt den Beitrag. Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer wird bei Verträgen ab 2009 die Rückstellung in Höhe des Basistarif-Anteils übertragen. Der Basistarif ist damit auch die Rechengröße für die Portabilität zwischen allen Gesellschaften. Aus dem Basistarif selbst können Sie frühestens nach 18 Monaten zu einem anderen Versicherer wechseln.
Wer mit Beiträgen im Rückstand ist, landet nicht im Basistarif, sondern im Notlagentarif. Erst wenn alle Rückstände beglichen sind, wird der ursprüngliche Vertrag fortgesetzt. Ein Wechsel in den Basistarif kann danach helfen, die künftigen Beiträge zu begrenzen.
PKV-Basistarif für Rentner: Welche Unterlagen sind wichtig?
Für einen Rentner ist nicht allein das aktuelle Alter entscheidend. Halten Sie Beginn des bestehenden Vertrags, Renten- beziehungsweise Versorgungsnachweis und gegebenenfalls einen Hilfebedürftigkeitsbescheid bereit. Prüfen Sie anschließend den konkreten Basistarifbeitrag und die Auswirkungen auf laufende Behandlungen. Bei finanzieller Notlage erläutert der Ratgeber PKV und Grundsicherung, welche Stellen für Nachweise und Unterstützung zuständig sind.
PKV-Basistarif beim Arzt: Erfahrungen aus der Praxis
Im PKV-Basistarif sind Sie weiterhin Privatpatient: Sie bekommen eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und reichen sie beim Versicherer ein. Allerdings gelten gesetzlich begrenzte Steigerungssätze, die deutlich unter den üblichen Sätzen der normalen PKV liegen.
| Leistungsart | Höchstsatz im Basistarif | Üblich in der normalen PKV |
|---|---|---|
| Ärztliche Leistungen | 1,2-fach | bis 2,3-fach, begründet bis 3,5-fach |
| Medizinisch-technische Leistungen | 1,0-fach | bis 1,8-fach, begründet bis 2,5-fach |
| Laborleistungen | 0,9-fach | bis 1,15-fach, begründet bis 1,3-fach |
| Zahnärztliche Leistungen | 2,0-fach | bis 2,3-fach, begründet bis 3,5-fach |
Weil Ärzte im Basistarif weniger abrechnen dürfen, sind nicht alle Praxen mit dem Tarif vertraut. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben aber einen Sicherstellungsauftrag: Vertragsärzte müssen Basistarif-Versicherte behandeln. Zeigen Sie beim ersten Termin Ihre Versichertenkarte und weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie im Basistarif versichert sind. Unterschreiben Sie keine Honorarvereinbarung über höhere Sätze, ohne die Mehrkosten zu kennen — diese Differenz erstattet der Basistarif nicht.
Aus der täglichen Beratung wissen wir: Die meisten Probleme entstehen, wenn Versicherte den Tarif nicht angeben und die Praxis wie bei einem normalen Privatpatienten abrechnet. Dann erstattet der Versicherer nur den Basistarif-Satz, und der Rest bleibt an Ihnen hängen. Klären Sie deshalb vor größeren Behandlungen — insbesondere beim Zahnarzt — die Kosten schriftlich. Einen Kostenvoranschlag reichen Sie vorab beim Versicherer ein.
PKV-Basistarif vs. GKV, Standardtarif und Notlagentarif
Der PKV-Basistarif ist einer von drei Sozialtarifen der privaten Krankenversicherung; von der GKV unterscheidet er sich vor allem durch den einkommensunabhängigen Beitrag. Die folgende Übersicht zeigt, wann welcher Tarif greift.
| Merkmal | Basistarif | Standardtarif | Notlagentarif | GKV |
|---|---|---|---|---|
| Für wen | Verträge ab 2009, Nichtversicherte, ab 55, Hilfebedürftige | nur Verträge vor 2009 | bei Beitragsschulden | Pflicht- und freiwillig Versicherte |
| Höchstbeitrag 2026 | 1.017,18 € | 848,62 € | deutlich niedriger, kostendeckend | 1.017,19 € |
| Beitrag abhängig vom Einkommen | nein (außer Halbierung) | nein | nein | ja |
| Leistungen | wie GKV | etwa wie GKV | nur akute Erkrankungen, Schmerzen, Schwangerschaft | GKV-Katalog |
| Familie beitragsfrei | nein | nein | nein | ja, unter Voraussetzungen |
| Risikozuschlag | nein | nein | nein | nein |
Wer einen Vertrag aus der Zeit vor 2009 hat, fährt mit dem Standardtarif meist besser: Sein Höchstbeitrag liegt rund 168,56 € unter dem des Basistarifs, der durchschnittliche Beitrag sogar bei rund 480 Euro. Für jüngere Verträge steht der Standardtarif nicht offen. Der Notlagentarif ist dagegen keine Wahl, sondern die Folge von Zahlungsrückständen — und nur eine Übergangslösung mit Minimalschutz.
Die Frage „Basistarif oder zurück in die GKV?“ stellt sich seltener, als viele denken. Ob Sie wieder gesetzlich versichert werden können, entscheidet allein das Sozialrecht: Angestellte mit einem Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € (2026) werden wieder pflichtversichert, ab 55 Jahren ist der Weg aber meist verschlossen. Details erklären Zurück in die GKV und GKV-Rückkehr über 55.
Wir rechnen Basistarif, Standardtarif und einen Tarifwechsel nach § 204 VVG für Sie gegeneinander — mit Ihren tatsächlichen Beiträgen.
PKV-Basistarif für Beamte: Beihilfevariante und bessere Alternative
Für Beamte gibt es eine eigene Variante des PKV-Basistarifs, die genau den Teil der Krankheitskosten abdeckt, den die Beihilfe nicht übernimmt. Bei einem Beihilfesatz von 50 Prozent versichert der Basistarif also die restlichen 50 Prozent, und der Beitrag fällt entsprechend anteilig aus.
Für Beamte auf Probe und Beamtenanwärter ist der Basistarif trotzdem selten die erste Wahl. Viele private Krankenversicherer beteiligen sich an der Öffnungsaktion für Beamte: Innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Verbeamtung nehmen sie jeden Antragsteller in ihre normalen Beihilfetarife auf, mit einem Risikozuschlag von höchstens 30 Prozent und ohne Leistungsausschlüsse. Das bringt deutlich bessere Leistungen — etwa Chefarzt und Zweibettzimmer — zu einem Beitrag, der meist unter dem Basistarif liegt. Wer die Frist verpasst hat oder schwer vorerkrankt ist, hat mit dem Basistarif trotzdem eine sichere Rückfallebene.
Alles zur Absicherung im Staatsdienst finden Sie auf den Seiten PKV für Beamte, PKV für Beamtenanwärter und im Ratgeber Beihilfe.
Wann ist der PKV-Basistarif sinnvoll?
Der PKV-Basistarif ist sinnvoll, wenn Sie sonst keinen bezahlbaren Krankenversicherungsschutz bekommen: bei schweren Vorerkrankungen ohne Zugang zur GKV, bei Hilfebedürftigkeit oder als Absicherung im Alter, wenn der bisherige Beitrag nicht mehr tragbar ist. Als Spartarif für Gesunde taugt er nicht.
Vorteile des Basistarifs
- Aufnahme garantiert, auch mit schweren Vorerkrankungen
- Keine Risikozuschläge und keine Leistungsausschlüsse
- Beitrag gesetzlich auf 1.017,18 € begrenzt
- Halbierung auf 508,59 € bei Hilfebedürftigkeit
- Alterungsrückstellung wird beim internen Wechsel angerechnet
Nachteile des Basistarifs
- Leistungen nur auf GKV-Niveau, keine Wahlleistungen
- Beitrag oft höher als in normalen PKV-Tarifen
- Keine beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen
- Niedrige Gebührensätze, nicht jede Praxis kennt den Tarif
- Rückweg in einen besseren Tarif nur mit Gesundheitsprüfung für Mehrleistungen
Die bessere Alternative prüfen: Tarifwechsel nach § 204 VVG
Wer seinen PKV-Beitrag im Alter senken will, sollte den Basistarif erst prüfen, wenn andere Wege ausgeschöpft sind. Nach § 204 VVG können Sie jederzeit in einen gleichartigen Tarif Ihres Versicherers wechseln — auch in geschlossene oder jüngere Tarifgenerationen mit günstigerem Beitrag. Die Alterungsrückstellung bleibt vollständig erhalten, eine Gesundheitsprüfung ist nur für Mehrleistungen erlaubt. In der Praxis sind Ersparnisse von 15 bis 34 Prozent möglich, bei deutlich besseren Leistungen als im Basistarif. Wie das funktioniert, zeigt Tarifwechsel nach § 204 VVG; weitere Hebel stehen unter PKV-Beitrag senken.
Weitere Stellschrauben vor dem Basistarif
Eine höhere Selbstbeteiligung, der Verzicht auf Einbettzimmer oder Chefarzt und für Verträge vor 2009 der Standardtarif senken den Beitrag oft stärker, ohne auf das Leistungsniveau der GKV zurückzufallen. Wer jünger ist, kann mit einem Beitragsentlastungstarif vorsorgen, damit der Basistarif im Alter gar nicht erst nötig wird. Und wer gesund ist und nur einen günstigen Einstieg sucht, findet unter günstige PKV Tarife, die weniger kosten und mehr leisten. Wie sich die Beiträge im Ruhestand entwickeln, erklärt PKV im Alter.
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PKV-Basistarif bei Allianz, Debeka, DKV und Co.
Den PKV-Basistarif bietet jeder private Krankenversicherer mit Vollversicherung an, und Leistungen und Höchstbeitrag sind überall gleich. Unterschiede gibt es nur beim kalkulierten Beitrag unterhalb der Höchstgrenze und im Service — etwa bei der Bearbeitung von Rechnungen.
Weil die Leistungen gesetzlich vorgegeben sind, lohnt ein Anbieterwechsel allein wegen des Basistarifs kaum. Entscheidend ist fast immer der eigene Versicherer: Dort bleibt die Alterungsrückstellung vollständig erhalten, und dort finden sich häufig auch Normaltarife, die günstiger sind als der Basistarif. Achten Sie bei älteren Tarifbezeichnungen auf Verwechslungsgefahr:
| Versicherer | Tarif | Einordnung |
|---|---|---|
| Debeka | Basistarif Spezial (BSS, BSB, BSZ, BZB) | Bestandstarif, nicht mit dem gesetzlichen Basistarif verwechseln |
| Union Krankenversicherung | Basistarif-Varianten 2009 (BSS, BSZ) | geschlossene Varianten aus dem Einführungsjahr |
| Allianz | gesetzlicher Basistarif | daneben zahlreiche Tarifwelten für einen Wechsel nach § 204 VVG |
| DKV | gesetzlicher Basistarif | Wechsel innerhalb der Gesellschaft mit voller Rückstellung |
| SDK | gesetzlicher Basistarif | Leistungen und Höchstbeitrag wie bei allen Versicherern |
Einen Überblick über alle Gesellschaften und ihre Tarifwelten finden Sie unter PKV-Anbieter und PKV-Tarife. Mit dem PKV-Rechner sehen Sie in zwei Minuten, was ein normaler Tarif für Ihr Alter kostet — als Vergleichsmaßstab zum Höchstbeitrag im Basistarif.
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BestMed Eco, BestMed Komfort BMK und PremiumMed PMN, BeihilfeMed für Beamte, Best Care mit Top-Experten.
Tarife ansehen →Häufige Fragen zum PKV-Basistarif
Was ist der Basistarif in der PKV?
Der Basistarif ist ein brancheneinheitlicher Sozialtarif, den jeder private Krankenversicherer mit Vollversicherung seit dem 1. Januar 2009 anbieten muss. Seine Leistungen entsprechen in Art, Umfang und Höhe weitgehend der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Versicherer darf Berechtigte nicht ablehnen und keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse verlangen. Der Beitrag ist auf den GKV-Höchstbeitrag begrenzt, 2026 also auf 1.017,18 € im Monat.
Was kostet der PKV-Basistarif 2026?
Der Beitrag im Basistarif ist 2026 auf höchstens 1.017,18 € im Monat für die Krankenversicherung begrenzt. Hinzu kommt die private Pflegepflichtversicherung mit höchstens 209,26 €. Wer durch den Beitrag hilfebedürftig im Sinne des Bürgergelds oder der Sozialhilfe würde, zahlt nur die Hälfte, also 508,59 €. Angestellte erhalten zusätzlich den Arbeitgeberzuschuss.
Gibt es im Basistarif eine Gesundheitsprüfung?
Der Versicherer darf Gesundheitsfragen stellen, aber das Ergebnis führt im Basistarif weder zu einer Ablehnung noch zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen. Die Angaben dienen dem Risikoausgleich zwischen den Versicherern und können bei einem späteren Wechsel in einen normalen Tarif eine Rolle spielen. Für Menschen mit schweren Vorerkrankungen ist der Basistarif deshalb oft der einzige Weg zu vollem Krankenversicherungsschutz in der PKV.
Welche Leistungen bietet der PKV-Basistarif?
Der Basistarif leistet ungefähr wie die gesetzliche Krankenversicherung: ambulante Behandlung, Krankenhaus im Mehrbettzimmer ohne Chefarztbehandlung, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel sowie Zahnbehandlung und Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung. Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarzt, Heilpraktiker oder hochwertiger Zahnersatz sind nicht enthalten. Ärzte rechnen nach der GOÄ, aber mit deutlich niedrigeren Steigerungssätzen.
Ist der Basistarif teurer als die GKV?
Der Höchstbeitrag im Basistarif entspricht dem GKV-Höchstbeitrag einschließlich durchschnittlichem Zusatzbeitrag. Der Unterschied liegt im Einkommensbezug: In der GKV zahlen Geringverdiener deutlich weniger, im Basistarif hängt der Beitrag nicht vom Einkommen ab. Nur bei Hilfebedürftigkeit wird er halbiert. Außerdem gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung — jedes Familienmitglied braucht einen eigenen Vertrag.
Können Beamte in den PKV-Basistarif?
Ja. Für Beihilfeberechtigte gibt es eine eigene Variante des Basistarifs, die den nicht von der Beihilfe gedeckten Anteil ergänzt. Der Beitrag fällt dann anteilig niedriger aus. Für Beamte zu Dienstbeginn ist aber meist die Öffnungsaktion der PKV günstiger: Sie garantiert die Annahme in normalen Beihilfetarifen mit einem Risikozuschlag von höchstens 30 Prozent.
Kann ich aus dem Basistarif wieder in einen normalen PKV-Tarif wechseln?
Grundsätzlich ja, der Tarifwechsel nach § 204 VVG gilt auch hier. Für Mehrleistungen gegenüber dem Basistarif darf der Versicherer aber eine Gesundheitsprüfung, einen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss verlangen. Wer wegen Hilfebedürftigkeit in den Basistarif gewechselt ist und diese innerhalb von zwei Jahren überwindet, kann unter erleichterten Bedingungen in den früheren Tarif zurückkehren. Einen anderen Versicherer können Sie frühestens nach 18 Monaten im Basistarif wählen.
Was ist der Unterschied zwischen Basistarif, Standardtarif und Notlagentarif?
Der Basistarif steht seit 2009 allen offen, die keinen anderen Krankenversicherungsschutz finden, und kostet höchstens 1.017,18 €. Der Standardtarif ist nur für Verträge von vor 2009 gedacht und kostet höchstens 848,62 €. Der Notlagentarif ist dagegen kein Wahltarif: In ihn werden Versicherte mit Beitragsschulden automatisch umgestellt, und er leistet nur bei akuten Erkrankungen, Schmerzen, Schwangerschaft und Mutterschaft.
Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.
